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Nr. 134.

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Vorwärts

Berliner Volksblatt.

22. Jahrg.

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Zelegramm Adreffe: Sozialdemokrat BerHn  ".

Zentralorgan der fozialdemokratischen Partei Deutschlands  .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69..

Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Erklärung.

Jm Plögensee- Prozeß wurde am Freitag durch den Rechtsanwalt Dr. Löwenstein im Namen aller Angeklagten folgende Erklärung abgegeben:

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Sonnabend, den 10. Juni 1905.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV. Nr. 1984.

langte, die den Ruf besonderer Härte in politischen Prozessen formale Revisionsgründe in die Hände gespielt worden waren, daß hat. Da ereigneten sich die mannigfachsten bis zum Tumult das Reichsgericht sicherlich die Sache an eine andere Kammer zur sich steigernden Szenen vor der Strafkammer, die erregtesten Zu- abermaligen Verhandlung verwiesen hätte. sammenstöße zwischen dem Vorsitzenden und den Verteidigern. Da schaften, aus dem Gange und dem Ergebnis dieses Prozesses nun Werden die staatlichen Behörden, insonderheit die Staatsanwalt­erlebte man die Ablehnung eines Sachverständigen der Verteidigung endlich begreifen lernen, was schon vor Jahrzehnten von einem Wir, die vier Angeklagten, haben durch die den Gegenstand aus Gründen, die weit intensiver gegen den Sachverständigen der weisen Manne ausgesprochen worden ist: Von zwei Preßprozessen der Anklage bildenden Zeitungsartikel lediglich die öffentliche Auf- Anklagebehörde vorlagen, dessen Befangenheit das Gericht jedoch ist einer immer überflüssig, der andere schädlich. Der jezt merksamkeit auf die Reformbedürftigkeit des Strafvollzuges richten nicht erkennen zu können erfärte. Nie wohl ist ein Prozeß mit so eben beendete Prozeß hat nicht dazu beigetragen, den Ruhm der wollen, dagegen hat uns jede Absicht ferngelegen, die beim gewaltigem Aufwand von Energie eingeleitet und geführt worden! preußischen Rechtspflege zu mehren. Wider die Absicht der beteiligten Strafvollzug beteiligten Behörden und Beamten, insbesondere Wenn dieser Prozeß jezt mitten in der Beweisaufnahme abgebrochen Behörden aber hat er einige der schlimmsten Gebrechen bloßgestellt, die Herren Nebentläger, Geheimen Medizinalrat Dr. Baer wird und die Angeklagten von der ihnen zugedachten Strafe befreit an denen die preußische Justiz und der preußische Strafvollzug und Medizinalrat Dr. Pfleger zu beleidigen oder ihnen werden, so wird die öffentliche Meinung das jetzige Verhalten der franken. Das mag denen, die durch den Prozeß eine große staats­oder der Justizverwaltung ein gefez- oder vorschrifts- Justizbehörde ebenso sehr billigen, wie die Mißbilligung ihres retterische Aktion zu vollziehen gedachten, zum Trofte gereichen." Das, Berliner Tageblatt" führt aus: widriges Verhalten zum Vorwurf zu machen. Wir erkennen früheren Verhaltens durch die jetzige Wendung der Dinge noch mehr Die Verteidigung wollte den Strafvollzug in Plößensee an, daß, soweit in den Artikeln ein solcher Vorwurf gefunden bekräftigt wird. als reformbedürftig erweisen, während der Vorfizende des Gerichts­werden könnte, wir ihn nicht aufrechterhalten, und daß die Beweis- Unter den Gründen, welche die Neigung, den Prozeß zu be- hofes immer wieder bemüht war, die Verhandlung auf die Be­aufnahme nichts ergeben hat, was diese Vorwürfe zu begründen enden, bei allen Beteiligten, insbesondere bei den Angeklagten leidigungen zu beschränken, die in den einzelnen zur Anklage Das war ein unmögliches Be geeignet wäre. Wir erklären ferner, daß wir auch von einer weiteren steigerte, ist die Rücksichtnahme auf den Geh. Medizinalrat Dr. Baer stehenden Artikeln enthalten waren. Beweisaufnahme ein anderes Ergebnis nicht erwarten. besonders zu betonen. Wir haben wiederholt die Verdienste an- ginnen. Es konnte auch durch die schärfste Handhabung aller Die angeklagten Redakteure Kalisti, Büttner und Schneidt erkannt, die sich Dr. Baer in seinen gefängniswissenschaftlichen Ar- Disziplinarmittel nicht gelingen. Allzu scharf machte auch diesmal schartig. verpflichten sich, nachdem auf Grund vorstehender Erklärung der beiten erworben hat. Es lag uns fern, ihm in seinem praktischen leber die Einzelheiten der Prozeßführung und besonders über gegen sie gestellte Strafantrag rechtswirksam zurückgenommen ist, wirken Pflichtwidrigkeiten, geschweige Gesetzwidrigkeiten, wovon die die eigenartige Behandlung der einzelnen Zeugen und Sachverständigen diese Erklärung in den von ihnen redigierten Zeitungen Vorwärts" Erklärung spricht, vorzuwerfen; daß er bei den heutigen Zu- wird sich vielleicht später noch etwas Näheres fagen lassen. Heute und Zeit am Montag" an leitender Stelle baldtunlichst zu verständen des Gefängniswesens nicht imstande war, den Anforderungen fei nur soviel hervorgehoben, daß sich aus den Verhandlungen die öffentlichen und die gesamten Kosten des Strafverfahrens zu tragen." nachzukommen, deren Erfüllung er selbst in seinen Schriften Mängel der Strafrechtspflege in Blößensee mit schreiender Deutlich­für wünschenswert erklärt hat, ist nicht persönliche Schuld, teit ergeben haben. Die Sache hatte sich schließlich zu der Frage zu sondern Schuld eines mangelhaften Systems. Da aber für den in gespigt: Ist Grosse, der Mörder des Justizrats Levy, heute irrjinnig? höherem Alter stehenden und gesundheitlich bedrohten Arzt die end- st er es schon bei Begehung der Tat gewesen? Mit einem fast lofe Verhandlung mit ihren Aufregungen geradezu eine Gefahr worden. Aber es half zuletzt alles nichts; nach den Aussagen der an Verzweiflung grenzenden Mute ist um diese Frage gestritten Das Ende des Plötzensee- Prozesses! bebeutete, so hat diese Rücksicht die Geneigtheit, den Prozeß zu be- Sachverständigen Dr. Koenig und Dr. Möndemöller, denen schließlich seitigen, vermehrt. auch Dr. Leppmann halb und halb zustimmen mußte, konnte taum Der an Ueberraschungen und Seltsamkeiten überreiche Plötzensee­Von den Eindrücken der plötzlichen Beendigung des Prozesses ist noch ein Zweifel bestehen, daß Groffe ins Frrenhaus gehörte. Mit Prozeß hat ein höchst überraschendes und feltsames Ende genommen. es vor allem nötig, sich seinem fachlichen Ertrag zuzuwenden. diesem Nachweise waren aber der Anflage die Flügel gebrochen. Es In der Freitagssigung gab einer der Verteidiger im Namen der wir haben bereits in unseren fortlaufenden Betrachtungen über die hätte sich nur noch um belanglose formelle Beleidigungen handeln Angeklagten die oben wiedergegebene Erklärung ab. einzelnen Abschnitte des Prozesses die wichtigsten Ergebnisse behandelt tönnen. So zogen es die Kläger vor, ein Ende des grausamen auf Grund deren der Oberstaatsanwalt beim Kammergericht den und wir meinen, daß diefer Prozeß, so sehr bei seiner Einleitung Spiels zu machen, das ja zweifellos mit dem Urteil der vierten von ihm gestellten Strafantrag zurücknahm. Damit gelangte das ge- anderes beabsichtigt worden ist, ein überaus denkwürdiges Ereignis Wiederholung geführt hätte. Der Prozeß ist niedergeschlagen, die Straffammer nicht zu Ende gewesen wäre, sondern sicher zu einer famte Strafverfahren zur Einstellung. in der Geschichte der Bestrebungen der Strafvollzugsreform bleiben Angeklagten gehen frei aus. Und doch gibt es einen Ver Wir können unsere Befriedigung darüber aussprechen, daß die wird. urteilten, und bas ist der Strafvollzug in Justizbehörde den Entschluß der Zurücknahme des Strafantrages Ausgemerzt ist die verhältnismäßig gleichgültige Frage nach Blößenfee. Dieser Ausgang ist für die preußische Gefängnis­gefaßt hat. Die Juſtizbehörde hat damit eine Anschauung für Gefeßwidrigkeiten und Verstößen gegen Vorschriften. Auf die verwaltung sehr schmerzlich, aber er tann nüßlich werden, wenn er richtig anerkannt, die wir von Anfang an, als der Prozeß an Tagesordnung gestellt sind durch den Prozeß in aller endlich dazu mithilft, eine Reform des Strafvollzugs im modernen gekündigt wurde, vertraten. Der Vorwärts" hat stets aufs nach- Schärfe und Eindringlichkeit die Gesetze und die Vorschriften selbst. Sinne herbeizuführen. drücklichste erklärt, daß es weder seine Absicht ist, noch ihm irgendwie was hätte es bedeutet, wenn durch den Prozeß erwiesen worden daran gelegen sein könne, einzelne Gesetzwidrigkeiten oder Verstöße wäre, daß dieser oder jener Arzt oder Beamte in diesem oder jenem gegen Vorschriften durch die Aerzte und Beamten eines einzelnen Falle, tros guter Geseze und Vorschriften, durch Gefängnisses zu behaupten, daß die Veröffentlichung der Plößensee- persönliches Verschulden Unheil angerichtet hat? as bewiesen Norwegens   erschöpft sich in papierenen Protesten und in schwulstigen Der Widerstand Schwedens   gegen die Selbständigkeits- Erklärung aften neben den Aften aus anderen Gefängnissen und Strafanstalten wurde, ist unvergleichlich bedeutsamer! vielmehr ausschließlich den Zweck verfolgt, allgemeine Mig  - Von Gesetz und Gesezwidrigkeit sollte allerdings überhaupt und das schwedische Volt sympathisiert sogar durchaus mit dem Ovationen für den gekündigten König. An Gewalt denkt niemand, stände des Strafvollzuges zur Kenntnis der Deffentlichkeit zu nicht gesprochen werden. Ist es doch des Uebels Urgrund, daß ein Schritt Norwegens  . bringen und auf ihre Beseitigung zu bringen. Unsere angeklagten Strafvollzugsgesetz überhaupt nicht existiert, obgleich die Wissenschaft Norwegen   selbst geht energisch daran, alle Konsequenzen zu Redaktionskollegen haben bei Beginn des Prozesses die sowie das Reichsparlament es seit Jahrzehnten fordern. Der Strafziehen; es trennt gewissermaßen alle monarchischen Wäschezeichen felbe Erklärung abgegeben und es konnte sie keinerlei Ueber- vollzug beruht lediglich auf jenen höchst unzureichenden Grund- aus. Um die Beschaffung eines neuen Königs scheint man windung kosten, sie jetzt nochmals ausdrücklich abzugeben. Die fägen, welche die Regierungen im Jahre 1897 einseitig vereinbart sich durchaus nicht zu bemühen. Aber die bürgerliche Presse Frage des Verstoßes gegen das Gesetz oder gegen Vorschriften des haben, und auf höchst buntscheckigen Vorschriften der einzelnen Ver- außerhalb Norwegens   ist so liebenswürdig, dem verwaisten" Lande Gefängnisses sollte nicht von uns aufgeworfen werden, sie ist von waltungen. Der Prozeß hat von neuem und eindrucksvoller denn je Dichter Björnson einem Wiener Blatte telegraphierte, ist die der Auflagebehörde aufgeworfen worden. Wenn nunmehr auf Grund ein Vorgang bewiesen, daß die ebenso anarchische wie unzulängliche Adresse an den König der Ausdruck des ganzen norwegischen Wolfes, der Erklärung der Angeklagten auf die Strafverfolgung verzichtet Strafvollzugspflege unhaltbar ist. In besonderem Maße ist dies bie Auflösung der Union   ein Segen für den ganzen Norden." wird, so ist darin vielleicht die erfreuliche Erkenntnis auch bei der völlige Bersagen des Strafvollzugs in der Behandlung geistig Justizbehörde zu erblicken, daß große Probleme des sozialen Lebens Erkrankender und Geistestranter dargetan. Es fehlt Die neue Flagge. nicht in Beleidigungsprozessen abgehandelt werden können.

Das unabhängige Norwegen  .

an geeignetem und genügend vorgebildetem Aerztepersonal, um Kristiania  , 9. Juni. Die Unionsflagge wurde heute auf der Jene Beröffentlichungen des Vorwärts" und der Zeit am geistige Erfrankungen rechtzeitig festzustellen; es fehlt den Aerzten an Festung Akershus   unter großen Feierlichkeiten gegen die dreifarbige Montag" hätten dem Parlament Veranlassung geben sollen, eine Zeit und Einrichtungen, um die Heilung geistig Gefährdeter zu ver- norwegische Flagge ausgewechselt. Gegen 10 Uhr hatten sich auf Untersuchungskommission einzusetzen und der Regierung, sofern diese suchen; es fehlt an geschultem Aufseherpersonal; es fehlt an gefeg- dem Festungsplaße gegen 30 000 Menschen versammelt. Vor der nicht selbst vorgeht, Vorschläge zu Reformen zu unterbreiten. Indem lichen Bestimmungen, um Geistestraute in Anstalten zu bringen, die Wohnung des Kommandanten war die Garnison der Stadt unter dem aber eines der bedeutsamsten Probleme der Strafrechtspflege zu ihrem Zustande entsprechen. Kommando des Plazmajors zur Parade aufgestellt. Die norwegische Garde, welche zurzeit Feldübungen vornimmt, war aus diesem Anlaß in einem Beleidigungsprozeß herabgedrückt wurde, war von vornherein Ueber diese wichtige Einzelfrage hinaus stellt der Prozeß das die Stadt tommandiert. Anwesend waren auch die Mitglieder des die Angelegenheit auf die falsche Bahn geleitet, und aus diesem gesamte heutige Straffystem in Frage. Er mahnt ein- Storthing. Kurz vor 10 Uhr verlas der Kommandant den Be­falschen Verfahren erwuchsen alle die unsäglichen Schwierigkeiten brudsvollſt an die totale Wirkungslosigkeit der gegenwärtigen Straf- schluß des Storthing. Als die Uhr des Festungsturmes den ersten und Konflikte des Prozesses. Auch mußte ein solcher Prozeß einen methode. Die Entgleisenden werden nicht auf den Weg des Rechtes Schlag der zehnten Stunde schlug, begann die Unionsflagge sich zu Umfang annehmen, der schließlich für alle Beteiligten unerträglich geleitet, sie werden gerade im Strafvollzug und durch den senken. Die Truppen präsentierten. Die Mufit intonierte das erschien. Am 2. März begann der Prozeß. Am dritten Tage wurde Strafvollzug förperlich und geistig so herabgedrückt, daß sie nach Baterlandslied" Norwegens   Söhne". Während des Kanonendonners er bereits bertagt, weil das Gericht noch nicht in der Lage war, das Wiedererlangung der Freiheit doppelt unfähig sind, den Lebenskampf begann die Menge die Häupter zu entblößen. Dann wurde die Beweismaterial zu überschauen. Am 15. Mai wurde der Prozeß zu führen, und stets von neuem in Gesetzesübertretung und Strafe Mufit spielte die Nationalhymne:" Ja, wir lieben dieses Land", wiederaufgenommen und erreichte am Freitag den neunzehnten Ver­zurückfallen. in die viele einstimmten. Die Kanonen donnerten aufs neue. As handlungstag. Und doch sind erst zwei der Fälle behandelt, deren Der Kampf für die Humanisierung des Strafvollzuges hat das tief- die Flagge gehißt war, erfchollen laute Hurrarufe. Der Kom mehr als ein Dutzend vorliegen, wozu dann die Beweisaufnahme wurzelnde Vorurteil der Zahllosen zu überwinden, die da sagen: Was mandant brachte ein hoch auf das Vaterland aus, das mit be über allgemeine Verhältnisse in Plößensee kommen sollte; das forgt Ihr Euch um die Auswürflinge der Gesellschaft, um Bösewichte geisterten Hurrarufen aufgenommen wurde. Die Nationalhymne Ende dieses Prozesses war geradezu unabsehbar. Eine große An­Doch nicht nur daß die Gesellschaft felbst die wurde abermals gesungen. Damit war der feierliche Aft beendet. zahl von Männern der Wissenschaft und der Publizistik wurden auf Mitschuld der Schuldigwerdenden trägt und deshalb aus Menschen viele Wochen und Monate ihrem Beruf entrissen. Eine ungeheure pflicht die Rettung der Gefallenen versuchen muß, Staat und Die Stimmung in Norwegen  . Mühewaltung wurde aufgeboten nur zu dem finnwidrigen Zweck Gesellschaft haben im eigensten Interesse zu sorgen, daß das furcht- Kristiania  , 9. Juni. Aus allen Gegenden des Landes gehen des Nachweises, daß die Aerzte und Beamten nicht verstöße be- bare Uebel des Verbrechens durch Einrichtungen bekämpft wird, die Dank- und Zustimmungstelegramme bei der Regierung und dem gangen haben, welche die Angeklagten überhaupt nicht behauptet geeignet sind, es zu vermindern und zu beseitigen. Der Plößensee- Zustimmungsadressen. Eine solche Adresse ist gestern abend bom Storthing ein. Die Gemeindeverwaltungen beschließen überall haben. prozeß hat das große Verdienst, daß die gesamte Deffentlichkeit das Gemeinderat zu Kristiania   beschlossen worden, worauf sämtliche Der Prozeß hat sich selbst ad absurdum gebuntle Gebiet der Gefängnisnot erkennt, daß weiten Kreisen der Anwesenden stehend das Lied Gott   schirme das Baterland" an führt. Eine feiner wichtigsten Lehren muß die sein, daß die heilige Ernst der hier erwachsenden sozialen Aufgabe bewußt wird! stimmten. Regierung und die Behörden künftig sich gründlich bedenken, ob es ihrer Würde entspricht, Beleidigungsprozesse zu inszenieren, wenn die Presse Mißstände auf irgend einem Gebiete des öffentlichen Lebens aufdeckt.

und Unholde?

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Aeußerungen der Presse.

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Das akademische Kollegium stellte der Regierung ein Schreiben zu, worin ihr Dank dafür ausgesprochen ist, daß sie die Ehre des Landes gerettet habe, ferner der Wunsch, daß die gefaßten Beschlüffe dem Vaterlande Glück und Segen bringen mögen, und die Hoffnung. werde, das Land glücklich aus allen Schwierigkeiten zu führen. daß die Regierung, gestützt auf das einige Volt, imstande sein

Die Berliner   Volts Zeitung" schreibt: Das Ende dieses Prozesses erregt um so größeres Auffehen in plöglich eingetreten. Der Strafantrag ist zurückgezogen worden. Das Ende des Plößensee- Prozesses ist heut unerwartet und der Deffentlichkeit nach den zahlreichen Außergewöhn Der Prozeß war für die Ankläger von dem Moment an im wesent­lichkeiten, welche die Einleitung und den Verlauf des Prozesses lichen aussichtslos, wo von mehreren Sachverständigen Groffe als tennzeichneten. Da war die Umnennung des Antlage geistestrant bezeichnet worden ist. Rechtskraft hätte eine Ver­rubrums aus Schneidt und Genossen in Kalisti und urteilung wahrscheinlich niemals erlangt, weil infolge der eigen­Genossen, wodurch der Prozeß vor eine Straftammer gelartigen Führung der Prozeßverhandlungen der Verteidigung soviele 20. d. M. wurde heute in einer Sigung des Staatsrats beschlossen,

Die Einberufung des schwedischen Reichstags. Stockholm  , 9. Juli. Die Einberufung des Reichstags auf den