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Nr. 134. 22. Jahrgang.

1. Beilage des Vorwärts" Berliner Vorwärts" Berliner Volksblatt. Sonnabend, 10. Juni 1905.

Das Strafgefängnis Plötzensee  vor Gericht.

( Eigener Bericht des Vorwärts".)

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19. Verhandlungstag.

Nach Eröffnung der Sizung um 934 Uhr stellt der Vorsitzende Landgerichtsdirektor Dr. Oppermann fest, daß der Angeklagte Ahrens nicht erschienen ist.

Rechtsant. Dr. Löwenstein teilt mit, daß Ahrens, trotzdem er noch immer unwohl sei, erschienen war mit dem festen Willen, der Verhandlung beizuwohnen; aber vor wenigen Minuten sei er bon so heftiger Uebelteit befallen worden, daß ihm ein längeres Verweilen unmöglich wurde, doch hoffe er bestimmt, noch im Laufe des Tages wieder an Gerichtsstelle erscheinen zu können.

Der Borsigende erklärt, daß auch er Ahrens vorher auf dem Korridor gesehen habe, und schlägt vor, unter diesen Umständen, um nicht wieder den ganzen Tag zu verlieren, die Verhandlung bis 1 Uhr auszusetzen.

Es wird nach diesem Vorschlag verfahren.

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Die Angeklagten Redakteure Kaliski, Büttner und Schneidt ver- haft noch Monate gewährt haben würde, fönnen wir pflichten sich, nachdem auf Grund vorstehender Erklärung der gegen folgendes mitteilen: Während am Mittwoch im Gerichtssaal fie gestellte Strafantrag rechtswirksam zurüdgenommen ist, diese Er der Fall Grosse abgeschlossen und mit der Verhandlung flärung in den von ihnen redigierten Zeitungen Vorwärts" und des Falles Schirmer begonnen wurde, hatte sich Rechtsanwalt " Beit am Montag" an leitender Stelle baldtunlichst zu ver- Dr. Löwenstein( der Verteidiger des Angeklagten Ahrens) in öffentlichen und die gesamten Kosten des Strafverfahrens zu tragen." das Justizministerium begeben und dort eine persönliche Audienz Bors. Herr Geheimrat Dr. Baer, geben Sie sich mit dieser beim Justizminister nachgesucht. Obgleich der Minister keinen Erklärung zufrieden? Empfangstag hatte, wurde Dr. Löwenstein dennoch fofort empfangen, Dr. Baer: Ja, ich gebe mich damit zufrieden. nachdem der Justizminister von dem Zweck der nachgesuchten Audienz Vori.: Herr Medizinalrat Dr. Pfleger, würden Sie auch Ihrer unterrichtet worden war. Die Besprechung der beiden Herren dauerte seits sich damit befriedigt erklären? über eine halbe Stunde. Zum Schlusse derselben erklärte der Dr. Pfleger: Jawohl. Minister, daß für feine Person jede Einmischung den schwebenden Prozeß und jede unmittelbare Ein­Zurücknahme des Strafantrages. wirkung auf die Behörden, die den Strafantrag gestellt haben, Staatsaniv. Schönian: Nachdem seitens der Angeklagten ablehnen müsse, andererseits werde er es nicht verhindern, diese Erklärung abgegeben worden ist, nimmt der Herr Ober- wenn auf der vom Rechtsanwalt Dr. Löwenstein vorgeschlagenen staatsanwalt beim Kammergericht den von ihm gestellten Straf- Basis Berhandlungen mit der Oberstaatsanwaltschaft geführt wurden antrag zurück. Ich bin durch Schreiben vom Heutigen ermächtigt, und diese daraufhin den Strafantrag zurücknehme. Auf Grund dieser diese Erklärung abzugeben. Ich komme dem nach und beantrage das Unterredung begab sich nunmehr Rechtsanwalt Dr. 2. zu dem Land­Verfahren einzustellen. gerichtsdirektor Dr. Oppermann und bat ihn, die Gerichtsverhandlung Justizrat Wronter: Namens der Nebenkläger ziehe auch ich bis zum Abschluß der einzuleitenden Vergleichsverhandlungen zu unterbrechen. Der Vorsitzende konnte diesem Ersuchen um so leichter entsprechen, da eine Indisposition des Angeklagten Ahrens sowie des Geheimrats Dr. Baer eine fofortige Weiterverhandlung unmöglich verteidigern und den Angeklagten von dem Resultat seines aus eigener Der Verteidiger als Diplomat gab nunmehr auch seinen Mit­Initiative unternommenen Schrittes Kenntnis und wurde von allen gemeinschaftlich bevollmächtigt, in ihrer Vertretung die Vergleichs­berhandlungen zu führen. Diese waren sehr langwierig und schwer, da nicht nur ein Einverständnis zwischen allen Angeklagten, ihren Berteidigern und der maßgebenden Behörde, sondern auch mit den beiden Nebenklägern und ihren Vertretern erzielt werden Resultat erzielt. Freitag früh faud dann noch eine legte mehr­berhandelt, aber noch bis gestern abend war noch kein endgültiges stündige Unterhandlung des Rechtsanwalts Dr. Löwenstein mit dem Oberstaatsanwalt Wachler persönlich statt, deren Ergebnis die von den Angeklagten und ihren Verteidigern in der gestrigen Verhandlung abgegebene Erklärung und die demnächst erfolgte Zurüdnahme des Strafantrages gewesen ist.

Als um 1 Uhr die Sigung wieder eröffnet wird, erscheint auch den Strafantrag zurüd. der Oberstaatsanwalt Herr Isenbiel.

Ums Wort bittet zunächst

Staatsanw. Schonian: Seitens der Herren Verteidiger ist der Staatsanwaltschaft die Nachricht zugegangen, daß die Angeklagten eine Erklärung abgeben möchten.

Erklärung der Angeklagten.

Rechtsanw. Dr. Löwenstein: Im Namen aller Angeklagten und im Einverständnis mit ihren Verteidigern habe ich folgendes zu erklären: Wir, die vier Angeklagten, haben durch die den Gegenstand der Anklage bildenden Zeitungsartikel lediglich die öffentliche Aufmerksam

Einstellung des Verfahrens. Beschluß des Gerichts: Nach kurzer Beratung verkündet der Vorfisende folgenden Nachdem auf die von den Angeklagten abgegebene Erklärung sowohl von den Nebenklägern als von der Oberstaatsanwaltschaft die Strafanträge zurüdgenommen sind, wird das Verfahren ein­gestellt; die stosten desselben fallen den Antragstellern Dr. Baer und Dr. Pfleger, bezüglich, sofern aus§ 196 des Strafgesetzbuches Strafantrag gestellt war, der Staatskasse zur Last.

Die Entscheidung hinsichtlich der Kosten beruht auf§ 502 der

machte.

feit auf die Reformbedürftigkeit des Strafvollzuges richten wollen, Strafprozeßordnung ist durch diese Entscheidung die von den An mußte. An beiden Tagen wurde bis in die späten Abendstunden

dagegen hat uns jede Absicht ferngelegen, die beim Strafvollzug be­teiligten Behörden und Beamten, insbesondere die Herren Neben fläger, Geheimen Medizinalrat Dr. Baer und Medizinalrat Dr. Pfleger zu beleidigen oder ihnen oder der Justizverwaltung ein geseg- oder verschriftswidriges Verhalten zum Vorwurf zu machen. Wir erkennen an, daß, soweit in den Artikeln ein solcher Vorwurf gefunden werden könnte, wir ihn nicht aufrechterhalten, und daß die Beweisaufnahme nichts ergeben hat, was diese Vorwürfe zu begründen geeignet wäre. Wir erklären ferner, daß wir auch von einer weiteren Beweisaufnahme ein anderes Ergebnis nicht erwarten.

geklagten abgegebene Erklärung, die Kosten zu übernehmen, nicht alteriert. Die Sigung ist geschlossen.

Ein Gerichtsberichterstatter meldet:

Ueber die Vorgänge, welche zu dem für alle Außenstehenden so unerwartet plöglichen Abschluß des Plößensee- Prozesses führten, dessen Dauer ohne die Zurüdnahme des Strafantrages unzweifel­

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