Nr. 144. 22. Jahrgang.
1. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Freitag, 23. Juni 1905.
Arbeiter! Gedenkt der um ihr Koalitionsrecht kämpfenden Zigarettenarbeiter!
Fünfte Generalversammlung des Verbandes der deutschen Tariffrage. Das Zuſammenwerfen der qualifizierten Arbeiter mit eine Entschädigung für die über ihre vertragsmäßige Bureauzeit Buchdrucker.
Klapproth Hannover wünscht, daß an den Wahlen zum Tarifamte sich nur beteiligen dürfen tariftreue Prinzipale und Gehülfen, also die Mitglieder des Prinzipalvereins auf der einen und Verbandsmitglieder auf der anderen Seite. Der Abschluß des Tarifs von Organisation zu Organisation sei daher höchst erstrebenswert.
Aus der Partei.
den Standpunkt der österreichischen organisierten Gehülfenschaft zur Handlungsgehülfen flagten gegen das Kaufhaus Oberpollinger auf den Hülfsarbeitern im Buchdruckgewerbe in einen Topf hält er im hinausgehende Ueberarbeit ; vor Eröffnung des Kaufhauses, als Interesse beider Teile für untunlich an der Hand praktischer Er man mit der Einrichtung desselben beschäftigt war, währte die ArDresden N., Mittwoch, 21. Juni. fahrungen. Bezüglich der Klagen der Maschinenmeister über schlechte beitszeit der Kläger oft bis 10 und 11 Uhr nachts, ja jogar bis 1 und ( Sehr richtig!) Sie 2 Uhr morgens( 1). Die Kläger stellen sich auf den Standpunkt, Vor Eintritt in die Tagesordnung der heutigen Vormittags Berhältnisse seien diese selbst schuld daran. Sigung erklärte Massini, daß die Berliner in der Erwartung auf standen früher auf dem Standpunkt, soviel Maschinen zu bedienen, daß eine derartige lange Arbeitszeit nicht Handelsusance und gleichErfüllung ihrer Forderungen bei den Tarifverhandlungen mit den als möglich, wenn es nur bezahlt würde. Das räche sich nun. Be- bedeutend fei mit einer ungerechtfertigten Bereicherung. Die bes Prinzipalen ihren Antrag auf Kündigung des Tarifs zurüd- züglich ber Affordarbeit stehe er auf dem Standpunkt, daß diese flagte Firma lehnte jede Zahlungspflicht ab, da die kaufmännischen lediglich dazu dient, Arbeitskräfte zu sparen und daher, wie ein Angestellten nicht den Bestimmungen der gewerblichen Arbeiter unterziehen.( Bravo !) Antrag München besagt, ihre Abschaffung in Erwägung zu ziehen sei. ftehen. Nach§ 59 des Handelsgefehbuches hat ein kaufmännischer Der Vorsigende erklärt, daß eine Resolution eingebracht sei, Angestellter, wenn nicht besondere Vereinbarungen über die Art und welche sich gegenwärtig im Druck befinde und daher der General den Umfang seiner Dienstleistungen oder über die ihm zukommende versammlung erst morgen früh vorgelegt werden könne. Vergütung getroffen sind, die dem Ortsgebrauch entsprechende VerSodann wird die Sigung geschlossen. gütung zu beanspruchen. In Ermangelung eines Ortsgebrauches gelten die den Umständen nach angemessenen Leistungen als verWeber Berlin meint, es scheine ihm aus dem bisherigen einbart. Das Gericht vernahm nun über die Frage, was OrtsLaufe der Debatte herausgeleuchtet zu haben, als ob man vergebrauch ist, sieben Sachverständige, nämlich sechs Prinzipale und schiedentlich die Tarifgemeinschaft als Selbstzweck betrachte. Er einen Handlungsangestellten. Der Syndikus des bayerischen InduMit dem Organisationsstatut beschäftigte sich eine Bezirks- Partei- striellen- Verbandes, Dr. Kuhlo, ist der Ansicht, daß im Handelsfeinerseits betrachte dieselbe lediglich als gewerkschaftliches Kampfmittel. Redner verliest eine Statistit, welche die große Fluktuation bersammlung in Budau( Magdeburg ). Es wurden Ausstellungen gewerbe die Bezahlung von Ueberstunden nicht Brauch sei und der Mitglieder in einer tariftreuen Berliner Druderei fennzeichnet. an den Vorschriften über die Zusammensetzung des Schiedsgerichts meint, daß in dem Moment, wo das Salär nach Stunden berechnet Ausdrüde wie„ professionsmäßiger Heger",„ Stänker" und ähnliche gemacht. Mehrere Redner traten für ständige Schiedsrichter ein. In würde, der Kaufmann zum Tagelöhner herabjinke( 1); feien dort an der Tagesordnung und beweisen, wie der Prinzipal der Abstimmung erklärte sich die Versammlung für den Entwurf auch der Staufman Sirschberg vertritt den Standpunkt, daß über die Tarifgemeinschaft denkt. Die gestrigen Ausführungen des mit den Abänderungsvorschlägen der Magdeburgischen Parteileitung, der Handlungsgehülfe auf den Standpunkt eines Arbeiters herabs Referenten haben sich zum Teile mit dem Nachweise befaßt, wo die die wir seinerzeit mitgeteilt haben. Die Parteiversammlung des gewürdigt würde, wenn das Galär nach Stunden bezahlt Gehülfen gegen die Tarifgemeinschaft gefehlt haben. Er ver- Bezirks Magdeburg Altstadt stimmte dem Entwurf vorbehalt- würde( 1); damit wolle er dem Stande der Arbeiter durchaus nicht miffe demgegenüber den anderen Nachweis, wo die Prinzipale los zu. zu nahe treten. Ortsgebrauch sei in diesem Punkte waren sämtgegen dieselbe verstoßen, damit Licht und Schatten gleichmäßig Die Diskussion des Generalftreits scheint auch die Polizei für liche Sachverständige einig daß bei Ueberarbeit von ein bis zwei berteilt sind. Wenn der Verband unter der Tarifgemeinschaft äußerst wichtig zu halten. In der Breslauer Volkswacht" war die Stunden den Angestellten ein Imbiß gereicht, zum Teil auch eine sehr gewachsen fei, so mangele es bei manchen Zuzüglern bezüglich Schrift der Genoffin Roland- Holst über Generalstreit und Sozial- Mart als Vergütung und schließlich am Jahresschlusse oder zu Weihder Qualifikation als Gewerkschaftler und er betrachte daher dieses demokratie angekündigt worden. Kaum war das die Ankündigung nachten eine Gratifikation gewährt werde. Das Kaufmannsgericht Wachstum als ein ungesuntes. Die von Berlin gestellte Forderung enthaltende Blatt heraus, da erschien schon ein Polizeikommissar in berurteilte das beklagte Kaufhaus zu einer Entschädigung an die auf Erhöhung der Grundpofitionen um 7% Broz.( Buruf: Ist der Buchhandlung unseres Parteiblattes, um das Buch zu kaufen. Stläger von 16 beziv. 13 M., stellte aber fest, daß für Ueberstunden zurückgezogen!) Nein, diese Forderungen find nicht Leider war es noch nicht vorrätig. Der Beamte bestellte darauf drei die faufmännischen Angestellten teine Vergütung zu beanzurüdgezogen, sondern nur der Antrag auf Kündigung des Exemplare. spruchen haben. Eine andere Frage sei, ob sie nicht in einer anderen Tarifs! ist eine sehr bescheidene, unter welche nicht Form für ihre Mehrarbeit eine Entschädigung beanspruchen können Genosse Plechanow teilt in der Jstra" mit, daß er auf Grund( maßgebend hierfür sei der§ 59 des Handelsgesetzbuches). Da heruntergegangen werden dürfe. Bezüglich der Lehrlingsfrage besteht der Uebelstand, daß von ihnen zum Teil von Meinungsverschiedenheiten über eine in der Konferenz der geht die Meinung des Gerichts dahin, daß bei übermäßig langer Laufburschenarbeit, verlangt und bei der Stellung der jetzigen Fattore, russischen Arbeiter diskutierte Resolution sich genötigt fühle, aus der Dienstzeit ein Abendessen(!) ober eine entsprechende Entdie meist nur als Antreiber fungieren, ist ihre technische Redaktion der" Iskra" auszuscheiden. Gleichzeitig legt er fein Amt schädigung zu gewähren sei. Für die Fälle von" nur" 1½ Stunden Ausbildung häufig eine mangelhafte. Von den Arbeits im Parteirat nieder. Seine Stellung im internationalen Bureau Mehrarbeit erachtet das Gericht die Verpflichtung nachweisen werden mitunter minderwertige Konditionen vermittelt. will er nur beibehalten, wenn beide Teile der russischen Partei ihn zu einer Entschädigung nicht gegeben, bei Fällen von Auch findet man in der Liste der tariftreuen Prinzipale hie und da delegieren. mehr als drei Stunden eine Mark Entschädigung für ausFirmen, welche bereits als nicht tariftreu bekannt sind. Unsere wirtreichend! schaftliche Lage wird durch den Zolltarif noch bedeutend verschlechtert und daher muß die Tarifgemeinschaft uns wenigstens das Eristenzminimum gewähren. Persönlich halte er den geforderten Prozentja Lohnerhöhung für viel zu niedrig, aber er bescheide sich, damit man nicht sagen könne, es würden unerfüllbare Forderungen erhoben.
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man
Seit München hält es für überflüssig, daß die Berliner Kollegen in der Tariffrage eine solche Erregung hervorgerufen haben, wie geschehen. Die Tariforganisation hat sich zum Schuße unseres Gewerbes entwickelt und zum Segen des Verbandes gedient. Auf diesem Boden muß weitergebaut werden. Auch seitens der Brinzipale und Behörden erfahre im allgemeinen die Tarifgemeinschaft eine Beurteilung, die sich vorteilhaft gegen die frühere abhebt. Graßmann Effen führt aus, daß gegenüber den Anträgen auf Abschaffung des Staffeltarifs die Prinzipale, wie er weiß, daran gehen wollen, noch eine vierte Staffel zu schaffen. Der Tarif soll aber einheitlich für das ganze Reich gelten und energisch durchgeführt Nach der Zurückziehung des Berliner Antrages auf Kündigung des Tarifs bildet, wie gelegentlich der Vorsitzende bemerkte, die Basis der Verhandlungen der Antrag Stuttgart : „ Die Generalversammlung, möge die Gehülfenvertreter beauftragen, zu gegebener Zeit bei dem Tarifausschuß den Antrag auf Revision des Tarifes zu stellen. Eingegangene Abänderungsborschläge werden von den Gauvorstehern und Gehülfenvertretern auf einer Stonferenz geprüft und zusammengestellt und dann den tariftreuen fari treuen Gehilfen an einem zage in famtlichen Druckstädten
erforderlich.
Polizeiliches, Gerichtliches ufw. Amtliche Saalabtreiberei.
folgende Bekanntmachung: In der„ Lobbericher Volkszeitung" vom 17. Juni findet sich
Anläßlich der in jüngster Zeit vorgekommenen Ereignisse weise ich darauf hin, daß die Wirte, welche ihre Lokale zu sozialdemokratischen Versammlungen hergeben, dieses auf ihre eigene Verantwortung hin tun.
Es sind diesseits Vorkehrungen getroffen, daß den MilitärPersonen der Besuch solcher Wirtschaften vom Truppenteil unterfagt bleibt. Lobberich , den 10. Juni 1905.
Die Polizeiverwaltung Der Bürgermeister Heckmann.
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Die Handlungsgehülfen werden durch dieses Urteil vielleicht zu der Ueberzeugung gebracht werden, daß das Herabfinten" auf den Standpunkt eines Arbeiters für sie doch recht vorteilhaft wäre; es brächte ihnen Bezahlung für ihre Arbeit, die sie jetzt bestenfalls für ein Abendbrot leisten müssen.
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Der Entlassungsgrund müsse
Ein Grund zu vorzeitiger Entlassung scheidet aus, wenn er dem Entlassenen gegenüber nicht geltend gemacht wird. Der Arbeiter H. war von seinem Arbeitgeber P. für eine bestimmte Zeit angenommen, aber schon vor ihrem Ablauf wieder entlassen worden. H. verlangte deshalb durch Klage beim Berliner Gewerbegericht eine Lohnentschädigung von 27 M. Der Beklagte wandte ein, er habe den Kläger entlaffen, weil er mit Läufen behaftet war. Er gab zu, diesen Grund nicht genannt zu haben. Er hätte dem Kläger nicht Daß die Wirte ihre Lokale unter eigener Verantwortung und wehe tun wollen. P. wurde verurteilt, die 27 M. an den Kläger nicht unter der des Bürgermeisters zu Bersammlungen hergeben, zu zahlen. Nach Annahme des Gewerbegerichts kann die Verlaufung dürfte jenen bekannt sein. Die Bekanntmachung hat also nur ben eventuell als Entlassungsgrund in Frage kommen, da sie als efelZweck, die Wirte einzuschüchtern und die Arbeiter in der Ausübung erregende Krankheit gelten könne. ihres Versammlungsrechtes zu beschränken. Denn gegen die Arbeiter aber, wenn er die vorzeitige Entlassung rechtfertigen solle, dem richtet sich die Bekanntmachung. Die Ereignisse, die der Bürger- Entlassenen gegenüber verlautbart werden. Da die Läuse nicht als meister so geheimnisvoll andeutet, bestehen lediglich darin, daß es Grund der Entlassung dem Kläger genannt seien, so scheide dieser den Arbeitern in Lobberich ( Kreis Kempen, Niederrhein ) gelang, Grund aus und es sei dem Kläger die Entschädigung zuzusprechen. wieder ein Versammlungslokal zu erlangen. Die Versammlungen find in vollkommener Ordnung verlaufen und es hat sich nichts er- unter Umständen das ältere Regulativ wieder aufleben. Das hat das Die ungültigkeit eines neueren kommunalen Steuerregulativs läßt eignet, was den Bürgermeister, der, nebenbei gefagt, aur national Ober- Verwaltungsgericht in einem Hundesteuerstreit, Stiel betreffend, machung ist also eine völlig ungefeßliche Drohung. liberalen Fahne schwört, zum Einschreiten berechtigte. Seine Bekannt- ausgesprochen. Es erflärte am 20. Juni zwei neuere Hundesteuerregulative für ungültig, weil sie zwar die Genehmigung des BezirksBoltsboten", Genosse Faber, verurteilt, weil er den Ersten bas Ober- Verwaltungsgericht für durchaus notwendig. Bu 100 M. Geldstrafe wurde der Redakteur des„ Stettiner ausschusses, nicht aber die Gegenzustimmung des Ministers bezto. Oberpräsidenten erhalten hatten. Diese Gegenzustimmung erachtet Staatsanwalt in Greifswald beleidigt haben sollte. Ein Arbeiter Es nahm in Anklam war auf der Polizeiwache schwer mißhandelt worden. mun aber nicht an, daß jetzt gar keine HundesteuerDie Mißhandlungen waren durch ärztliches Zeugnis festgestellt. Der Hundesteuerregulativ Riels zurück, das vor den für ungültig erberechtigung Kiels bestehe. Vielmehr griff es auf das alte Arbeiter beschwerte sich darüber beim Ersten Staatsanwalt in flärten Regulativen erlassen worden ist. Dazu wurde ausgeführt: Hundesteuerregulativ Stiels zurück, das vor den für ungültig er= Greifswald , erhielt aber zur Antwort, er hätte die Mißhandlungen Man könne nicht sagen, daß in jedem Falle ältere Steuerdurch sein renitentes Benehmen selbst verschuldet. Diesen Vorgang hatte Faber satirisch kritisiert und darin wurde die Beleidigung des regulative beseitigt seien durch die später erlaffenen Regulative. Hier stehe fest, daß man in Kiel , als die neueren, ungültigen ReguStaatsanwalts gefunden. lative erlassen wurden, an der Hundesteuer habe festhalten wollen. Daraus folgere das Gericht, daß das ältere Steuerstatut hier wieder Anwendungskraft gewinne, nachdem die neueren Statute wegen der fraglichen Mängel für ungültig zu erklären feien. Der Senat wandte dann im fraglichen Streitfalle die ältere Steuerordnung an. Der auf Freistellung von der Steuer klagende Hundebefizer war danach abzuweisen.
der neun Kreise zur Beratung und Genehmigung vorgelegt. Bei dieser Gelegenheit möchten wir noch einen von Breslau gestellten Antrag zitieren, in welchem das Solidaritätsprinzip zum Ausdruck gebracht wird und der jedenfalls bei diesem Punkt der Tagesordnung behandelt werden soll. Er lautet:" Bei Lohnstreitig feiten der Ifsarbeiter fönnen die Verbandsmitglieder die Sülfsarbeiter aktiv unterstützen, sobald sich die örtliche Leitung der Hülfsarbeiter vor Ausbruch der Streitigkeiten mit dem örtlichen Borstande ins Einvernehmen gesetzt hat. Doch ist hierzu in der Regel die Genehmigung des Gau- und des Verbandsvorstandes Massini wendet sich zunächst gegen die Ausführungen des Referenten Schliebs über die Anschauungen der Berliner Kollegen in der Tariffrage und jener des Gauvorstandes. Auch er exemplifiziert dabei lokale Borgänge und Verhältnisse des gewerblichen Lebens, unter der Tarifgemeinschaft. Bei dem Streitfalle im Berliner Die nichtsozialdemokratischen Konsumvereine zeigen eine HochAdreßbuch habe Schliebs einen Tarifbruch der beteiligten erfreuliche Entwickelung. Gestern trat in Stuttgart der 2. ordent Gehülfen konstatiert, weil diese eine schriftliche Weisung liche Genossenschaftstag des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine des Tarifamts nicht befolgten. Nach dem Buchstaben mag zu einer breitägigen Beratung zusammen. Wenn der Zentralverband hier wohl ein formaler Verstoß vorliegen, doch haben die so weiter gedeiht, so besteht die willkommene Aussicht, daß er den Arbeiter dem Sinne des Tarifs gemäß gehandelt. Die Behauptung sozialdemokratischen Konsumbereinen und der bort geübten miß aus Prinzipalsfreisen, daß die Gehülfenschaft bezüglich der Lehrlings- bräuchlichen Verquickung wirtschaftlicher mit politischen Bestrebungen stala den richtigen Zeitpunkt zur Wahrnehmung ihrer Intereffen ver- das Wasser abgräbt." fäumt habe, trifft nicht zu. Sie sind rechtzeitig vorgegangen, ver- Bitat aus der Täglichen Rundschau" vom 22. Juni 1905. mochten aber ihre Forderungen leider nicht durchzudrücken. Redner| Bur gelegentlichen Benuzung.
bei
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Soziales.
Aus der Frauenbewegung.
Köpenick . Der Frauen und Mädchen Bildungsverein hat in feiner legten Mitgliederversammlung beschlossen, gemeinsam mit dem Verbande der Wäscherei- und Stratvattenarbeiterinnen Sonntag, den 25. d. M., einen Ausflug nach dem Restaurant Pferdebucht zu
bemängelt sodann die Haltung des Sekretärs des Tarifamtes bei einem Der württembergische Krankenkassentag, der am 19. d. in Heilzum Ausbruch gelangten Drudereitonflikt und hält eine Reformierung bronn zusammengetreten ist, beschloß einstimmig die Aufstellung einer unternehmen. Treffpunkt nachmittags 2 Uhr am Heuplatz. Sämt des Arbeitsnachweises nach der Richtung hin für geboten, daß genauen Statistik über die Höhe der an die einzelnen Aerzte liche Mitglieder beider Organisationen werden ersucht, sich recht Konflikten eine andere Handhabung desselben Plazz greife. bergischen Krantenfaffen nur 204 von etwa 600 Staffen angehören, Er weist dabei auf die diesbezügliche Handhabung bezahlten Strankenkassen- Honorare. Da dem Verbande der württem- pünktlich und zahlreich daran zu beteiligen. Gäste willkommen. Der Vorstand. der Schweiz und bei anderen Organisationen hin. soll das Ministerium des Innern ersucht werden, sämtliche Kassen Der Tarifvertrag bedeutet einen Waffenstillstand im gewerblichen anzuweisen, das nötige Material für diese Statistik zur Verfügung Stampfe und muß von beiden Seiten loyal innegehalten werden. Der württembergische Aerztebund hat es ab=
Er schafft aber nicht die sozialen Gegensäge aus der Welt. Wenn zu stellen. gelehnt, dieses Ersuchen zu unterstützen. Die Herren
Witterungsübersicht vom 22. Juni 1905, morgens 8 Uhr.
Bien
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richtung
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765 NW
Better
5 halb bd.
man das ignoriere, stelle man sich auf einen Standpunkt, der noch fürchten mit Grund, daß sich überall die gleiche Erscheinung Stationen hinter den Hirsch- Dunderschen Gewerkschaften rangiert. Das kann ipie in Stuttgart offenbart: daß das System der auch nicht die Anschauung des Vorstandes fein. Bei allen anderen freien Arztwahl" zur Ueberlastung einzelner Aerzte führt, denen Tarifverträgen der Arbeiterschaft finde man, daß sie von Organi auch der Löwenanteil des von den Kassen verausgabten Aerzte Swinembe. 763 323 3 wollig fation zu Organisation abgeschlossen seien, und das müssen auch wir honorars zufällt, während die Mehrzahl der Aerate leer oder fast gamburg 766 23 erreichen, soweit dabei die Gehülfenorganisation, der Verband, in GB Frage tommt. Wo nun aber die Prinzipals organisation in Betracht leer ausgeht. Einstimmig sprach sich der Verbandstag auch für die allgemeine Grantf.a.m. 768 S zu ziehen ist, so dürfe man nicht vergessen, daß die Mehrzahl Ausdehnung der Versicherungspflicht auf Seimarbeiter aus Rünchen 767 23 der Prinzipale nicht organisiert sind und es bleibt daher zu und beschloß eine diesbezügliche Eingabe an die Regierung. erwägen, auch diese bindend zu verpflichten. Nach Berlin ist der Zuzug aus den Streifen der Provinzfollegen ein großer. Das liegt bergische Regierung Widerspruch fand eine Resolution, die die württemauffordert, auf reichsgesegliche nun einmal in der Natur der Sache und lasse sich nicht aus der Ausdehnung der Versicherungspflicht auf die land und Forst Welt schaffen. Aber dadurch wird der Arbeitsnachweis überlastet und die Kampfstellung der Berliner bedeutend erschwert. Durch die wirtschaftlichen Arbeiter und die landwirtschaftlichen Dienst boten hinzuwirken. Die Debatte wurde durch Zurüdziehung des Berliner Antrages auf Kündigung des Tarifs bas Eingreifen von Vertretern ländlicher Kaffen sehr erregt, deren haben die Berliner Kollegen ihre Nachgiebigkeit und ihr Entgegen einer sogar den Austritt seiner Kaffe antiündigte. Schließlich wurde tommen befundet- er hoffe nun aber auch auf das Entgegen die Resolution mit großer Mehrheit angenominen. fommen der Generalversammlung gegenüber den Berliner Wünschen. ( Bravo !)
Haben die kaufmännischen Angestellten ein Recht, für geleistete Reifmüller- Wien , Obmann des Verbandes der Vereine Ueberstunden Bezahlung zu fordern? Diese Frage wurde von dem der Buchdrucker und Schriftgießer Desterreichs, fennzeichnet Staufmannsgericht München prinzipiell entschieden. Zwei
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