Wir halten wenig davon, viel darüber zu reden, was die Arbeiterklasse in der Notwehr tun tann und tun soll. Es geschieht nur zu oft, daß vielen und großen Worten nicht immer die entfprechende Tat folgt. Wir wünschen: wenig Worte, traftbolles Handeln!
Betreffend die Petition vom 23. Oftober 1904, worin die städtischen Behörden ersucht werden, das Projekt betreffend den Bau einer Seifenfabrik in Aken durch die Großeinkaufs- Gesellschaft deutscher Konsumvereine zu Hamburg mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu fördern, beschließt der Magistrat, dieses Ersuchen abzulehnen, da durch den Bau der Seifenfabrik das Staatswohl und das Gemeinde- Interesse verlegt werden.
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Sollte danach die Entscheidung fallen, daß der fragliche Betrieb teine Fabrik sei, so würde das höchstens die Mangelhaftigkeit der Gesetzgebung beweisen.
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Briefkaften der Redaktion. Juriftifcher Teil.
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Sind
Interessen hat. Die Macht der Reaktion beruht auf proletarischen tätig gewesen war. Der junge Mann, der sich mit einem gewissen| verwies am 22. Juni die Sache zu nochmaliger Verhandlung und Wählern, die eigentlich zu uns gehören und ohne die fein Reaktions- Stolz als Christ bekannte, war gleich zu der Ansicht gelangt, daß Entscheidung an die Vorinstanz zurück. Es wurde ausgeführt: streich möglich ist. Es bleibt daher die wesentliche Aufgabe der die Arbeitsverhältnisse wahrscheinlich sehr verbesserungsbedürftig Gewiß seien, was das Landgericht hervorhebe, Merkmale einer Sozialdemokratie, diese ihr noch verständnislos gegenüberstehenden feien. Als er mittags mit dem übrigen kaufmännischen Personal Fabrik. Der Begriff der Fabrik sebe unter anderem aber auch not Massen mit Verständnis zu erfüllen oder doch mindestens einen an der ausnahmsweise, wohl zu seinen Ehren mit einem Tischtuch wendig voraus, daß im fraglichen Betriebe durch Produktion etwas solchen Eindruck auf die öffentliche Meinung hervorzurufen, daß die versehenen Tafel saß und ausgekochtes Rindfleisch mit Kohlrüben Neues geschaffen werde oder doch eine wesentliche Veränderung des wenigen Prozent derer, welche durch ihre bevorzugte Stellung in der verspeiste, da erkundigte er sich nach diesem und jenem, erfuhr unter bisherigen Materials stattfinde. Es sei zweifelhaft," ob das Landheutigen Ordnung der Dinge naturgemäß Feinde der Arbeiter anderem, daß man Sonntags von 7 bis 2 Uhr durcharbeitete, ohne gericht das genügend berücksichtigt habe. Es würde allerdings schon bewegung und aller Volksrechte sind, zur Ohnmacht verurteilt Kirchenpause, und daß der jüdische Sabbath für das Personal noch genügen, daß die Zusammensetzung des Materials mit etwas ans werden. Dies ist die allein wesentliche Lattik der viel weniger frei sei. Hierauf äußerte er, daß er Material sammeln derem aufgehoben werde. Das Sortieren usw. fönne eine solche Sozialdemokratie. Das wurde dem Chef, offenbar in aufgebauschter Form, Tätigkeit sein, durch die neue Handelswerte geschaffen würden, Ein anderes ist es, wenn die kapitalistischen Parteien, gestützt hinterbracht und mit dem Zusatz, der neue Buchhalter wolle ihm beim brauche es aber nicht zu sein. Das Landgericht müsse nunmehr nach durch Unverständnis und Gleichgültigkeit der hinter ihnen stehenden Rabinat anzeigen. Einen solchen„ Aufwiegler" wollte er feinen prüfen, ob durch das Sortieren eine andere Handelsware geschaffen Voltsmassen, die Wege der Geseglichkeit zu versperren wagen. Der Tag länger behalten. Darum die plöbliche Entlassung. Der Kläger sei, als wie sie das Material darstellte zurzeit, wo es aufgekauft Versuch der Staatsstreichler, bestehende Rechte zu beseitigen, durch berlangte nun 291,20 M. Der Beklagte hatte zwei Zeuginnen, An- wurde und ob das Reinigen dazu beigetragen habe. Werde diese welche der Aufstieg des Volkes und die Herbeiführung kultureller Zu- gestellte seines Geschäfts, mitgebracht. Nach ihren Aussagen schienen Frage bejaht, dann handele es sich um einen Fabrikbetrieb und stände erst möglich ist, schafft einen Ausnahmezustand. In diesem Fall die Mißstände, über die der Kläger Material sammeln wollte, nicht dann sei Angeklagter zu verurteilen. Jm anderen Falle nicht. find alle Mittel der Notwehr berechtigt, nicht nur besonders traß; aber auch die Behauptung des Beklagten, der Kläger der Massenstreit! Welche Mittel aber in solchen Fällen die geeigneten habe im Geschäft nichts getan als geputscht und gehezt", erschien find, das läßt sich nicht vorher studieren und nicht vorher diskutieren! übertrieben. Die Beratungen des Gerichts dauerten in diesem Fall Die Schrift der Genossin Roland- Holst selbst liefert, wie wir außergewöhnlich lange und dann erklärte der Vorsitzende, der Gemeinen, den klassischen Beweis, daß durch vieles Diskutieren über richtshof habe das Urteil noch nicht fertig und spreche, weil der Falk diese Frage nichts erreicht wird. Nicht nur weil sie zeigt, daß bis sehr schwer zu entscheiden sei, den Wunsch aus, daß die her nur diejenigen politischen Streits einigen Erfolg hatten, welche Parteien sich einigen möchten. Das geschah denn auch, unerwartet ausbrachen, sondern auch deshalb, weil sie in allerlei indem der Beklagte sich bereit erklärte, dem Kläger 75 M. zu zahlen Wendungen immer zu dem Schluß gelangt, daß die Anwendung des und dieser sich damit zufrieden gab. Die juristische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Sonnabends politischen Streiks und seine Aussichten ganz und gar von den bebon 7 bis 9½ Uhr abends statt. Geöffnet: 7 Uhr. sonderen Umständen des Falles abhängig sind. Alle Faktoren des wirtDas Genossenschaftswesen bedroht das Staatswohl. Dr. Fauft. Auf Grund eines für vollstreckbar erklärten Zahlungs schaftlichen und politischen Lebens, des Voltstemperamentes, des Im Anschluß an die Tagung der Konsumvereine in Stuttgart befehls fann wie auf Grund jedes Urteils wiederholt vollstreckt werden. Standes der Organisationen, des Grades der politischen Reife der Massen wurde dort auch eine Generalversammlung der Großeinkaufs- Gesell- Die Verjährungsfrist für ausgeklagte Forderungen beträgt 30 Jahre, beR. D. 206, A. V. 38, O. H. 2001. ſei mitbestimmend. Dazu kommt Art und Umfang des abzuwehrenden schaft abgehalten. Man verhandelte unter anderem über die rechnet von der Bollſtreďung ab. Nein. reaktionären Anschlages. Jeder Fall liegt daher anders als der Schwierigkeiten, die der Errichtung der genossenschaftlichen Seifen- ab. 2. und 3. Nein. Wilhelm Saar. Ja. S. 65. 1. Das hängt von der Abrede andere, wie schon die bisherigen Fälle von politischen Streits zeigen; fabrit in Aken gemacht werden. Dabei wurde ein interessantes nicht firiert. 15 bis 25 M. monatlich gelten als angemessen. 2. und 3. In m. 120. 1. Die Höhe der Mimente ist gesetzlich in jedem Lande ist die Situation eine besondere, und man kann aus Dokument mitgeteilt, eine Erklärung des Magistrats in Aken , beiden Fällen liegt Bahlungspflicht vor. M. V. , Kopenhagenerstraße. Erfolg oder Mißerfolg in einem Lande noch entfernt nicht auf folgenden Inhalts: Das sogenannte„ gemeinsam Ersparte" gehört Ihrem Vater. In den Nachlaß Erfolg oder Mißerfolg im anderen Lande schließen. Wir meinen Ihrer Mutter erben Sie mit. P. 2. 22. Sie müssen spätestens am deshalb, daß man eine Frage nicht in die Partei und in die 3. Juli kündigen. 23. N. 201. Wir kommen auf diesen Fall zurüd. Gewerkschaften als die Frage unserer Taktit, als die politische 2. Schwerlich. 3. Ein Sechstel des Nachlasses. 4. 120-240 Mart. R. 36. Die Offenbacher Krankenkasse ist zu empfehlen.. A. 2. 1. Ja. Kardinalfrage tragen soll, von der wir nicht wissen, ob J. D. 114. Die Witwe hat, falls fie nicht den Vertrag auch als Selbstund in welcher Art sie an uns herantreten kann. Gegen tontrahentin geschlossen hat, das Recht, den Mietsvertrag zu dem auf das über den Bedrohungen durch die Reaktion gibt es nur die Sterbequartal folgenden Quartalslegten zu kündigen. Ist der Tod im eine Sicherheit, daß durch Jahrzehnte politischer Kämpfe ein Volt zweiten Quartal 1905 erfolgt, so kann demnach die Witive einen länger reif geworden ist, jede Beeinträchtigung seiner Rechte als unerträglich Es ist offenkundig, daß die Seifenfabrik den Anfang zu einer bauernden Mietsvertrag bis am 3. Juli zum 1. Oktober fündigen. zu empfinden, und daß es bereit ist, in der Stunde der Gefahr jedes ganzen Reihe genossenschaftlicher Anlagen in Aken bilden soll. Dies 40. F. M. R. 1. Ja, aber die Beschwerde im Aufsichtswege ist ja nicht taugliche Mittel anzuwenden und jedes Opfer zu bringen. ergibt sich aus der Größe des von der Gesellschaft angekauften Ge- beripätet und die Prüfung auch erfolgt. 2. und 3. Nein. 4. Zwischen 3 und 4 Uhr. 5. Ja. 6. Kaiser Wilhelmstraße 46. R. W. 50. Nein. Für unsere gegenwärtigen deutschen Verhältnisse sagen wir ländes, aus öffentlichen Aeußerungen des Reichstags- Abgeordneten deshalb zusammenfassend: Gegenüber den sich stets deutlicher be- Peus und aus einer öffentlichen Mitteilung des Reichstags- Ab- Bahlung verlangen und ist zur Bewilligung von Ratenzahlungen nicht verGustav D. Der Arzt kann ebenso wie jeder andere Gläubiger volle fundenden Plänen der staatsstreichsüchtigen Reaktion, einzel- geordneten v. I m- Hamburg. Nach der letzteren beabsichtigt die pflichtet. M. S. 48. Die auswärtige Brüfung ist für Breußen nicht staatliche und kommunale Wahlrechte, insbesondere das Reichstags- Großeinkaufs- Gesellschaft in Aken noch diverse" Fabriken zu er- gültig. Papke. 1. und 2. 20 Broz. des Jahresarbeitsverdienstes be Wahlrecht zu verschlechtern, ist die Empörung in die weitesten Streise richten und überhaupt die genossenschaftliche Produktion in Afen zu frägt die sogen. Hinterbliebenenrente. Je 20 Proz. find an die Witwe und des Volkes zu tragen. Wird der Widerstand der arbeitenden und konzentrieren. Eine derartige Produktion bedroht aber die Existenz an jedes eheliche Stind unter 15 Jahren zu zahlen. Jedoch dürfen die unbemittelten Volksmassen, die bisher noch anderen Parteien an- bon zahlreichen kleineren Geschäftsleuten und Handwerkern ver- den Fall der Aufnahme des Unfallverlegten in eine Heilanstalt zu zahlen. Renten zusammen 60 Broz. nicht übersteigen. Dieselben Renten sind für hängen, aber mit der Sozialdemokratie der Entrechtung überliefert schiedener Art, sowie von vielen Hausbesizern, denen mit der Zeit 3. Nein. R. 1. 1. und 2. Ja. 3. und 4. Nein. würden, entfacht, so ist jeder rechtbrecherische Plan der bürgerlichen die Nutzung von Läden und größeren Wohnungen verloren geht. Sie auf die Folgen nochmaliger Unpünktlichkeit hingewiesen oder ist F. 5. 100. Parteien von vornherein zum Scheitern verurteilt. Ist dieser Wider- Diese Produktion bedroht deshalb einen großen Teil des sogenannten Ihnen gesagt, Sie müssen fortan pünktlich zahlen, so kann der Birt stand aber in einem bestimmten Moment nicht genügend start, so ist Mittelstandes mit Untergang, verlegt somit das Staatswohl und von seinem Ermissionsrecht Gebrauch machen, sonst in Ihrem Falle nicht. für die Arbeiterschaft jedes Mittel des Kampfes gerechtfertigt, so ist das Bestreben der Regierung, den Mittelstand, insbesondere den C. D. 40. Können Sie den von Ihnen vermuteten Betrug beweisen, fo insbesondere die Arbeitsverweigerung, die Stillegung der Produktion Handwerkerstand, zu schüßen. find Sie zum Rüdtritt vom Vertrag und zum vollen Schadensersatzanspruch und des Verkehrs Pflicht aller Staatsbürger. An sich würde gegen die Eigenproduktion der Konsumvereine berechtigt. Können Sie diesen schwierigen Beweis nicht führen, so müssen Sie leider auch den Rest bezahlen. nichts einzuwenden sein, wenn die hierzu errichteten genossenschaftM. W. 1000. Sie sind im Recht. ichen Fabriken unter gleichen Verhältnissen arbeiten müßten wie§ 1568 des B. G.-B. als Scheidungsgründe erachtet werden, indessen ist E. D. Die von Ihnen angeführten Gründe können auf Grund des andere gewerbliche Betriebe. Die ist nicht der Fall. der Erfolg der Klage ein zweifelhafter. Es empfiehlt sich in Ihrem Falle, Schon bei Fabriken nicht genossenschaftlicher Art erwachsen vielen das Borgerecht der Ehefrau aufzuheben. Beispiele für solche Anträge finden fleinen Industriestädten gewaltige Steuerlasten, weil sehr oft die Sie Seite 225, Nr. 20 und 21 des dem Arbeiterrecht beigefügten Führers. Und noch eine wichtige Lehre erwächst aus diesen Erörterungen. von den Fabriken gezahlten Kommunalsteuern nicht diejenigen Kosten Das Buch liegt in den öffentlichen Lesehallen aus. 2. 1. 54. Die Genosse Kautsky spricht von entscheidenden Kämpfen, denen wir ent- aufwiegen, die durch den Zuzug steuerschwacher Arbeitskräfte ent- Möglichkeit liegt vor, insbesondere, wenn die Eintragung zum Schein auf gegengehen", und die vorliegende Schrift zählt unter die Faktoren, stehen. Unausbleiblich ist aber der allmähliche Ruin der kommunal- den Namen der Kochter statt den der Mutter stattgefunden hatte. M. B., Charlottenburg . Für die Folgen des außerordentlich bedauernsdie in kritischer Zeit Siegesaussicht verleihen: einesteils die Einigkeit steuerlichen Verhältnisse Akens, wenn die Stadt sich zu einer Ge- werten Unfalls, den Ihr Kind durch Herabfallen eines Baumastes im zwischen, den beiden Flügeln der Arbeiterbewegung, der sozial- noffenschaftsfabrikstadt entwickeln sollte. Denn die Genossenschafts- Tiergarten erlitten hat, fann weder die Verwaltung noch ein Beamter verSemokratischen Partei und den Gewerkschaften, andernteils die fabriken zahlen, worauf es in erster Linie doch unbedingt antommt, antwortlich gemacht werden. A. H. Ihre Fragen find im Briefkasten Stimmung derjenigen Boltskreise, die zwar noch nicht sozialdemo- feine Einkommensteuer, sobald ihr Geschäftsbetrieb nicht über den vom 24. Juni unter Hadenb." beantwortet. K. H., Nixdorf. Wird Ihr kratisch sind, aber ihrer gesamten wirtschaftlichen Lage nach die An- Kreis ihrer Mitglieder hinausgeht.( Einkommensteuergeset§ 1.) Mann für den allein schuldigen Teil erklärt, so werden ihm allein die schläge der Reaktion nicht billigen können. Wenn das richtig ist, Einkommensteuer wird auch nicht bezahlt von Gesellschaften mit Kosten auferlegt und die Erziehung des Kindes fällt Ihnen zu. ( Einkommensteuergeseß§ 1 und Ausfüh- leidigungsflage fönnen Sie selbst anstellen. Ein Beispiel für eine solche Unkultivierter Hauswirt. 1. und 2. Nein. 3. Ja. 4. Eine Be dann muß in unseren Kämpfen alles Kleinliche unterlassen werden, beschränkter Haftung. was geeignet ist, die Begeisterung der Arbeiterschaft herabzusehen, rungsanweisung hierzu§ 26.) finden Sie S. 600 des in den öffentlichen Bibliotheken ausliegenden ArbeiterGleichgültigkeit gegen die politischen Rechte zu erweckcer und das Die vorstehenden Ausführungen gelten deshalb auch für die rechts". Dem unterliegenden Teil sind sämtliche Kosten aufzuerlegen. moralische Ansehen der Arbeiterbewegung zu vermindern! Großeinkaufs- Gesellschaft in Hamburg , die eine Gesellschaft solcher 5. Sie tönnten lediglich gegen den Wirt eine Klage wegen Störung des Mietsgebrauchs einreichen. F. B. Tragen Sie die Mißstände der Ferner sind die Fabriken der Gewerbesteuer nicht unterworfen, Gewerkschaft oder einer der Genosfinnen vor, die sich zur Entgegennahme wenn sie fabungsmäßig und tatsächlich den Verkehr auf ihre Mit- bon Beschwerden von Arbeiterinnen im„ Borwärts" bereit erklärt haben, damit glieder beschränken und keinen Gewinn unter die Mitglieder ver- A. Th. Ihr Mann hat eventuell für die Schulden nicht zu haften. Sie durch diese die Sachlage dem Gewerbe- Inspektor unterbreitet wird. gion teilen, auch eine Verteilung des aus dem Gewinn angesammelten tönnten noch( innerhalb 6 Wochen nach Kenntnis von dem Tode) der ErbVermögens unter die Mitglieder für den Fall der Auflösung aus- schaft durch notariell beglaubigte Erklärung gegenüber dem Nachlaßgericht Behn schließen.( Gewerbesteuergeseß§ 5.) entsagen. Aber es empfiehlt sich wohl, unter den von Ihnen geschilderten Umständen den Dingen ruhig ihren Lauf zu lassen. Herborn ( Maffan). 1. Nein. 2. Ja. R., Nixdorf. Da Ihre Frau nicht in Berlin wohnt, so gehört sie als Heimarbeiterin nicht der Berliner Kasse an, da das DrtsArbeiterin zu erachten ist. Sie sollten bei der Gewerbedeputation Berlin , statut sich nur auf Berlin bezieht. Anders liegt es, wenn Ihre Frau als Stralauerstr. 1-3, auf Anerkennung ihrer Mitgliedschaft lagen und für den Fall einer Niederlage Zurüderstattung aller Beiträge verlangen. 2. M. 60. Der§ 18 J.-B.-G. gibt der Versicherungsanstalt das Recht zur Aufnahme in eine Heilanstalt, legt ihr aber keine dahin gehende Pflicht auf. S. K. 1. 1. Nur ein kaufmännisches Gewerbe ist in das Handelsregister einzutragen. Das Nähere finden Sie in den§§ 1, 2fg., 8fg. 2. Nein. 3. Beim Amtsgericht. Shre allgemein gehaltenen Fragen des in allen öffentlichen Bibliotheken ausliegenden Handelsgesetzbuchs. wären, ohne den Raum des gesamten„ Borwärts" in Anspruch zu nehmen, nicht erschöpfend zu beantworten. Wiederholen Sie Ihre Frage unter Dar legung des Sie betreffenden Sachverhalts, insbesondere Darlegung, was 5000 Mart Konventionalstrafe bei einem Anfür ein Geschäft Sie betreiben, wie groß das Anlagekapital und der Jahresstellungsvertrag mit 175 M. Monatslohn, ist fennzeichnend für die Daß die Einnahmen aus der Gebäudesteuer aber sehr gering umfaß ist. P. W. 1. Nein. Sie erhalten in der Zentral- Auskunftsstelle im Handelsgewerbe herrschenden Zustände, und das Gericht sprach sein würden, geht wohl daraus hervor, daß die umfangreichen An- für Auswanderungsangelegenheiten, Schellingstraße 4, genaue, das einzelne denn auch in seinem Urteil die Ueberzeugung aus, daß das gegen lagen des hiesigen Verkehrshafens nur rund 350 M. Gebäudesteuer Stindes, für das Sie Alimente zahlen sollen, kann Ihre Tasche auch dann Land berücksichtigende Auskunft. 2. Nein. 7. S. 51. Der Arm des die guten Sitten verstoße. Aber der Inhaber eines Robengeschäftes jährlich bringen. Der Magistrat erblickt deshalb in der Errichtung von genossen finden. erreichen, wenn Sie sich auf einem Schiffe oder jenseits des Waffers bes hatte den Angestellten einer Konkurrenzfirma unter Festsetzung Die Zentral- Auskunftsstelle für Auswanderungsangelegenheiten dieser Konventionalstrafe engagiert und, beruhigt durch die Be- schaftlichen Fabriken in der Stadt Aken eine außerordentliche Ge- befindet sich Schellingstraße 4. C. Sch. Ihre Tochter erhält als tinders hauptung, daß es sich eigentlich nur um eine Formsache handele, fahr, da erstens eine größere Anzahl von Geschäftsleuten, Hand- lofe Witwe, deren Mann ein Teftament zu machen unterlassen hatte, die hatte sich der gerade 21jährige junge Mann verleiten laffen, zu werfern und Hausbesitzern allmählich zugrunde gerichtet wird, und Hälfte des Nachlaffes und überdies als Voraus alle Gegenstände, unterzeichnen. Dann bot ihm sein alter Prinzipal bessere An- da zweitens durch den Zuzug vieler steuerschwacher Arbeitskräfte die zum ehelichen Haushalt gehört haben, sowie die Hochzeitsgeschenke. Ms stellungsbedingungen und er trat die neue Stellung nicht an. Er die Kommunallasten unzweifelhaft in bedenklicher Weise gesteigert Stiefgeschwister) in Betracht zu kommen. Zum Nachlaß gehören auch die Erben des Mannes scheinen der Schwiegervater und die Geschwister( auch wurde auf die volle Summe verklagt. Im Vergleichstermin hatte werden. Ob dieser Zuzug in solchem Umfange stattfinden wird, Nachlaßschulden, dadurch erübrigen sich wohl Ihre weiteren Fragen. Das Geschäft der Kläger seine Forderungen anstandshalber auf 3000 M. ermäßigt, wenn die geplanten Fabriken in der Nähe Akens errichtet werden, kann die Ehefrau weiter betreiben. Das ist ihr Recht und feineswegs strafbar. der Beklagte aber erklärte, nicht mehr als 300 M. zahlen zu können. ist sehr zweifelhaft, jedenfalls ist es in diesem Falle für die Stadt P. 2. Das legte Mittel, um einen Lehrvertrag zu lösen, der durch geDaran scheiterte auch der in der Plenarsizung wiederholte Ver- steuerlich unwesentlich, ob der Zuzug mit oder ohne Genossenschafts- richtliche Klage nicht hat gelöst werden können, ist das Mittel des§ 127e gleichsversuch. Das Gericht tam zu dem Beschluß, die Konfabriken erfolgt. derGewerbeordnung, nach der die vom Lehrherrn abgegebene schriftliche Erklärung bentionalstrafe auf 2100 M., das zwölffache des verein- Vorstehende Erwägungen sind für den Magistrat mitbestimmend des gefeßlichen Vertreters des Lehrlings( oder falls der Lehrling volljährig barten Monatsgehalts, herabzusehen, mit der Begründung, daß gewesen, die ihm nach der Gewerbe- Ordnung zustehenden Einspruchs- ist der Lehrling selbst), daß der Lehrling zu einem anderen Gewerbe oder Beruf übergehen wird, das Lehrlingsverhältnis nach Ablauf von 4 Wochen es als gegen die guten Sitten verstoßend anzusehen sei, in einem mittel nachdrücklich zur Geltung zu bringen." aufhebt. In diesem Fall darf aber der Lehrling ohne Zustimmung des derartigen Anstellungsvertrag eine so hohe Konventionalstrafe fest= früheren Lehrherrn in demselben Gewerbe binnen 9 Monaten nicht be zusehen und daß hier auch die Jugend und Unerfahrenheit des schäftigt werden. Wer ihn dennoch unter Kenntnis des Sachverhalts beBeklagten in Betracht zu ziehen sei. Gegen die Entscheidung steht Herr S. Meier in Berlin beschäftigt etwa 120 Arbeiterinnen schäftigt, macht sich mit einer Geldstrafe bis zu 150 M. ftrafbar. Db die die Berufung an das Landgericht offen, das hoffentlich die Summe und Arbeiter in seinem 6300 Quadratmeter umfassenden Betriebe, Beschäftigung als Lehrling oder als Arbeiter oder wie ſonſt erfolgt, gilt noch ganz erheblich herabsetzt. wo Papp - und Papierabschnitte und Makulatur, sowie Lumpen, fungiert. Anders liegt es, wenn der Vater kraft seiner elterlichen Gewalt gleich. Auch der Bater würde strafbar sein, wenn er als Arbeitgeber Ich werde zum 1. Juli auch als Kläger die er überall auftauft, sortiert, vom Staub und Schmuh befreit( ohne Bertrag oder Entgelt) die Leistung von Diensten von seinem Kinde tommen," sagte der Vertreter der Beklagten , einer in Liqui- und zu weiterer Verwertung gelagert werden. Zum Pressen benutt verlangt: dann ist die Strafvorschrift nicht anwendbar. Vielleicht empfiehlt dation befindlichen Firma, als er nach der Urteilsverkündung den man Handpressen. Das Ausschütteln und Ausklopfen von Abfällen sich dieser Weg und außerdem die Klage gegen die Entscheidung des Gerichtssaal verließ. Kein Wunder, daß er die Vertretung nicht und Lumpen erfolgt auf Tischen, die Löcher haben, durch welche der Innungsschiedsgerichts in Ihrem Falle. Rigdorf. Dem Mieter steht allzu ernst auffaßte und den beiden Klägerinnen, die ihm gegen- Staub hindurchfällt. Meier war wegen Uebertretung der Schußbe- solches vorzeitige Sündigungsrecht nicht zu. Wird das Grundstück im Wege über standen, teinerlei Schwierigkeiten bereitete. Sie hatten beide ſtimmungen der Gewerbe- Ordnung für Fabritarbeiter und-Arbeite der Zwangsvollstreckung oder vom Stonkunsverwalter veräußert, so kann der ihre Stellung verlassen, als es ihnen klar wurde, daß sie kein Ge- rinnen vom Landgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil Grsteher( nicht der Mieter) den Mietsvertrag vorzeitig aufheben, nämlich bis halt triegen konnten. Die eine der jungen Damen verlangte nun er Strafgelder eingezogen hatte, ohne ein Strafverzeichnis darüber am 3. des Monats kündigen, der auf das Duartal folgt, in dem der Zu schlag erteilt ist. Es kann also, falls am 20. April das Haus ers 140 M., die andere 120 M. Das Gericht entschied denn auch, daß zu führen. Das Landgericht nahm wegen der Größe der Betriebs- standen ist, der Ersteher bis am 3. Juli zum 30. September fündigen. hier ein durchaus hinreichender Grund vorlag, die Stellung fofort räume, der großen Zahl der Arbeiter und Arbeiterinnen, Trennung zu verlassen, und verurteilte die beklagte Firma zur Zahlung des zwischen kaufmännischem und technischem Betrieb und wegen einer Verlangten. gewiffen Arbeitsteilung in Sortieren, Reinigen, Verstapeln usw. Briefkaften der Expedition. „ Es war Jhre Absicht, Material gegen mich zu das Vorliegen eines Fabrifbetriebes an, im Gegensatz zum Ansammeln, ich habe mein Material gegen Sie schon geflagten, welcher behauptete, es handele sich lediglich um einen die noch während des ganzen nächsten Monats in der Heilstätte bleiben, Patienten in Beelitz , Grabowsee ze. Diejenigen unserer Abonnenten, fertig." Mit diesen Worten hatte ein großer jüdischer Fleisch- Speichereibetrieb, der nicht unter den Begriff des Fabrikbetriebes wollen uns wegen der Ueberweisung von Frei- Eremplaren sofort ihre ingrenfabrikant einen Buchhalter entloffen, der einen Tag bei ihm falle. 2a3 Hammergericht hob dieses Urteil wieder auf und Adresse cinsenden.
bei
Art ist.
antippisch und stinkend faul fundstück an den Kopf werfen und dergleichen Aber selbst wenn die geplanten Genossenschaftsfabriken( auch ungarte Worte mehr foll der Chef eiines Drogen- wenn fie von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung betrieben und Parfümeriegeschäfts gegen feine 6½ Jahre werden) dieses nicht tun sollten, so sind doch sämtliche Betriebe nur ihm tätig gewesene Buchhalterin gebraucht haben. Das Fräulein als ein einziges steuerpflichtiges Gewerbe zur Gewerbesteuer zu bersah sich deswegen m 3. Mai gezwungen, das Arbeitsverhältnis anlagen, da sie von ein und derselben Gesellschaft betrieben werden. fofort zu lösen. Sie verlangte nunmehr ihr Gehalt bis zum( Gewerbesteuergeset§§ 17-19.) Also auch im Falle der Veran30. Juni und zwar 300 M.; außerdem einige Verbesserungen des lagung zur Gewerbesteuer würde auf eine nennenswerte Einnahme Zeugnisses, das sie erhalten hatte und das zwar nichts Nachteiliges für die Stadt nicht zu rechnen sein. Diese Einnahme fällt so gut enthielt, ihr aber in mehreren Punkten nicht genügte. Das Ge- wie ganz fort bei Fabriken, die nachweislich zwei Jahre lang ohne richt erkannte ihre Klage als berechtigt an und verurteilte den Be- oder nur mit so geringem Gewinn arbeiten, daß sie ihre Verseßung flagten, ihr die verlangte Summe zu zahlen, ihr ein Zeugnis, bis bis in die unterste Gewerbesteuerklasse herbeiführen können.(§ zum 30. Juni lautend, auszustellen und darin auch zu erwähnen, des Gewerbesteuergesetzes.) Bei dem Zweck der geplanten Fabriten daß sie die Korrespondenz geführt habe und ehrlich und fleißig nämlich ihren Gesellschaftern billige Erzeugnisse zu liefern, erscheint gewesen sei. somit ein gewerbesteuerlicher Ertrag von nennenswerter Höhe ausgeschlossen.
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Fabrikbetrieb oder nicht.
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