Einzelbild herunterladen
 
  

"

Vert.: Das ist doch aber keine Plünderunge 3euge: Aber doch ein Versuch. Staatsanwalt: Gab es denn in ganz China nur dieses eine Eremplar einer Bronzekugel?

ago Wenzel Rigdorf: Wir von der 1. Kompagnie des kaiserlichen Palastes in Peking , ihn habe nach angeblich ver­lagerten in Schanhaitwan in einem Tempel; die Göten hatten wir steckten Schäßen durchsuchen lassen, aber nichts gefunden habe. Die entzwei gemacht und das Holz zu Pferdeställen verbaut. Die Soldaten, die dazu kommandiert waren, seien noch lange als Regale mit Büchern wurden zum Kochen benutzt. Den chinesischen Schahgräber" berulft worden. Händlern in der Nähe des Forts wurden oft die Waren weg­genommen, sie selbst mit Füßen getreten und geschlagen. In den Tempeln und Häusern haben die Franzosen , Russen und Deutschen die Fenster eingeschlagen und Porzellan, Frauenschmuck, Kostbar­feiten, Silbergerät usw. offen auf dem Arm weggetragen. In einem Falle habe ich auch gesehen, wie ein Pionier einen Chinesen, der am Boden lag und sich nicht mehr wehrte, totgestochen hat. Ehe der Zeuge über die Sittlichkeitsverbrechen der Soldaten aussac, bittet er, die Oeffentlichkeit auszuschließen.

Der Staatsanwalt stellt den Antrag. Vert. Dr. Heinemann erhebt Widerspruch dagegen, ebenso sehr lebhaft der Angeklagte Kunert, der darauf hinweist, daß er auch seine Beschuldigungen öffentlich erhoben habe.

Der Gerichtshof beschließt, bei den Aussagen über Sittlichkeits­berbrechen durchweg die Oeffentlichkeit auszuschließen.

-

-

-

Zeuge August Sternberg- Spandau : In Schanhaitwan hat ein Oberstabsarzt sich an den Plünderungen in einer eroberten Schat­fammer beteiligt. Vors.: Wissen Sie das aus eigener Er­fahrung? Zeuge Sternberg: Ich wurde herausgeschickt, aber Vors.: Verstehen Sie, aus eigener Wissenschaft sollen Sie hier nur bekunden. Zeuge Sternberg: Ich habe gehört, wie der Oberstabsarzt den Major gefragt hat, ob er die eine Uhr mitnehmen könnte und dieser: Jawohl! sagte. Futter und Vich haben wir überall mitgenommen; was wir haben mußten, nahmen wir mit. In den Tempeln wurden die Gößen herunter­geschlagen, um Platz für unsere 30 Pferde zu machen. In Pefing sollten wir nach einem Befehl der Kommandantur alles richtig be­zahlen. Trotzdem haben wir Seidenschuhe, Wasserpfeifen, Gummi usw. einfach weggenommen.

Ueber Sittlichkeitsverbrechen weiß Zeuge aus eigener An­schauung nichts. Er weiß nur durch die Parole, daß ein Mann von der 8. Kompagnie mit soundsoviel Jahren Gefängnis bestraft worden ist, weil er eine Chinesin mit dem Seitengewehr bedroht, be­raubt und vergewaltigt hatte, und der Spielmann seiner Kompagnie wegen eines Versuches des gleichen Delikts mit 14 Tagen Ge­fängnis.

Beuge: Das weiß ich nicht und habe ich nicht gesagt, daß es dieselbe war. Ich sagte und sage nur, daß die zur selben Beit unter der Löwentaze verschwundene ganz genau der von mir erwähnten glich. Staatsanwalt: Dann ist es leicht zu verdächtigen, genau tbie mit den Möbeln im kaiserlichen Palast. Wer es getan, wie es gekommen und wann es geschehen, das wissen Sie nicht. War nicht in der Nähe eine Feuersbrunst?

3euge: Ja; aber danach wurde noch monatelang in den Quar­tieren gewohnt. Und die Wohnungen waren damals noch alle schön eingerichtet und in Ordnung. Staatsanwalt: Haben Sie den. Reisverkauf mit an­

gesehen?

--

3euge: Ich habe davon gehört, allerdings von Truppen, die dort von Wache tamen. Vert. Dr. Heinemann: In dem demolierten Zustande wären die Quartiere im Kaiserpalast unbewohnbar gewesen? Zeuge bejaht das. Vert. Dr. Heinemann: Hatte die Bronzekugel nicht be= sondere Merkmale, aus denen Sie sie wiedererkannten. 3euge: Ja, sie war gerippt wie eine Ananasfrucht, genau wie die Kugel, die nachher ausgeschossen wurde. Vert. Dr. Heinemann: Ist Ihnen bekannt, daß bei Käufen oft nur ein Scheinpreis gezahlt wurde?

Zenge: Ja, die Chinesen wollten ja oft zu teuer bezahlt haben, aber oft haben die Soldaten ihnen auch nur soviel bezahlt, als sie eben Lust hatten zu zahlen. Wollten die Chinesen die Ware dafür nicht lassen, so bekamen sie Prügel. Man warf ihnen sodann das Geldstück hin, das man ihnen geben wollte, und nahm dann die betreffende Sache an sich.

Den weiteren Teil des Verichtes und unsere kritische Betrach­tung werden wir morgen veröffentlichen.

Ein Privattelegramm aus Halle meldet über den Ausgang des

Der Reichstags- Abgeordnete Kunert wurde, dem Antrage des Staatsanwalts entsprechend, zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Husland.

Kriegsheterei in Schweden .

Zeuge Mofer- Stuttgart hat als Angehöriger des württem­bergischen Armeekorps die Expedition mitgemacht. Auf Befragen des Vorsitzenden erklärt er: Esch sind Sache gemacht worde!" Prozesses: Jm einzelnen gibt der Zeuge an, daß die Soldaten Silber­münzen, Schmucksachen, schöne Mäntel usw. mitgeführt hätten, die jedenfalls geraubt worden seien. Bei der Plünderung von Waug feien einige Chinesen erschossen und einige mit Stöden geprügelt worden. An Sittlichkeitsverbrechen hat der Zeuge gesehen, wie ein Mädchen besinnungslos auf einem Hofe lag, ein Bein nackt, das andere noch halb in der Hose und von vier bis sechs Mann ge- Von den schwedischen Chauvinisten der Ersten Kammer wird braucht wurde. Es sollten aber schon zwanzig darüber ge- gegenwärtig eine heftige Agitation gegen den Regierungsvorschlag wesen sein. auf eine gütliche Auseinandersetzung mit Norwegen betrieben. Man Beuge Ihlau bekundet: Ich habe gesehen, wie die will, daß der Reichstag 100 Millionen Kronen zur Mobilisierung Gözen in den Tempeln vollständig demoliert wurden. Die bewillige. Die Mehrheit der Zweiten Kanmer ist entschieden da­Köpfe waren ihnen abgeschlagen, die Augen ausgebohrt und fie waren verunreinigt. Dann habe ich auch Ber - gegen, dennoch glaubt man, daß bei gemeinsamer Abstimmung beider störungen des menschlichen Körpers gesehen und Mißhandlungen. Sammern eine knappe Mehrheit dafür zu stande kommen kann. Auch Als ich auf Wache war, befand sich ein Gefangner dort. Einige in der reaktionären Presse wird immer deutlicher die Forderung er Leute von der Feldbatterie tamen hinzu und meinten:" Der macht hoben, Norwegen durch einen Krieg zur Unterwerfung zu zwingen. ja so ein dummes Gesicht". Darauf hieben sie ihm ein Paar runter. Am Freitag ist in beiden Kammern des Reichstags eine Broschüre, Als er darauf die Zähne fletschte, bearbeiteten sie ihn so mit ihren in der in derselben Weise wie in der reaktionären Presse zum Kriege Sporen, daß die Sporen zerbrachen. Bei einem Spaziergange gehegt wird, verteilt worden. prügelten meine angetrunkenen Kameraden Chinesen durch

Borf.: Das geht nicht so weiter. Ich lehne es ab,

Fragen wegen Mißhandlung zuzulassen.

Vert. Heinemann beantragt Gerichtsbeschluß über die Zu­lässigkeit von Fragen, die sich darauf erstrecken, ob Leib, Leben und Gesundheit von Chinesen zerstört worden sind, Güter, die erheblicher find als materielle.

Der Gerichtshof lehnt die Stellung solcher Fragen ab, da der Eröffnungsbeschluß nur die Zerstörung von Gegenständen ins Auge gefaßt habe. Auf Antrag des Verteidigers Rechtsanw. Heine­mann wird dieser Beschluß protokolliert.

Zeuge Grube Elberfeld: Wir von der 3. Kompagnie des 52. Infanterieregiments lagen 7 Wochen in Schanghaitwang, während 52. Infanterieregiments lagen 7 Wochen in Schanghaitwang, während deren wir nur Felddienstübungen machten. Nun werden die chine­sischen Särge auf der flachen Erde hingestellt und höchstens mit Erde überbaut. Da wurde bei den Uebungen, wenn es über die Särge hinweg ging, mancher morsche Sarg zerbrochen und die alten Chinesensfelette in den Schüßenreihen umher geworfen, die Toten­töpfe usw. Schließlich beschwerten sich die Chinesen, die bekanntlich strengen Ahnenfultus treiben, und ein Bataillonsbefehl verbot das für die Zukunft. Auf dem Vormarsch nach Tientsin fegten wir immer über die Baumwollstauden hinweg. In Tientsin bei der Parole wurden uns die schweren Strafen bekannt gegeben, die wegen Plünderung, Raub und allerlei Sachen verhängt worden waren. Oft plünderten nämlich die deutschen Truppen ihren eigenen Proviant, weil sie nicht genug zu essen befamen. In Peting lagen wir mehrere Monate in der kaiserlichen Hofgärtnerei. Die kostbaren Blumenvasen wurden hinausgeworfen und zertrümmert, um Plaz zu schaffen. Nachher bezogen wir im Winterpalast Posten, wo bis dahin das deutsche Oberkommando gelegen hatte. Es war entsetzlich anzusehen, wie die abziehenden Truppen da gehauft hatten, Möbel, Spiegel, Stühle, kostbare Tische, alles war furz und flein geschlagen Vors.: Waren Sie dabei, als es zerschlagen wurde? Beuge: Nein. Wir wurden erst nachher hingeschickt, den Trümmerhaufen zu bewachen. Vors.: Wer es zerschlagen hat, können Sie also auch nicht wiffen.

-

Vors: Ist denn das eine Plünderung? Beuge: Das weiß ich ja nicht.

zuteilen.

vorschlage befassen. Es wird ein Ausschuß eingesetzt werden, dessen Der Reichstag wird sich am Dienstage mit dem Regierungs­Beratungen wahrscheinlich mehrere Wochen dauern werden.

Stockholm , 26. Juni. Im Staatsrat wurde beschlossen, daß die wehrpflichtigen Matrosen, welche in diesen Tagen abgemustert werden sollten, bis auf weiteres im Dienst bleiben sollen.-

Desterreich- Ungarn .

Los von Ungarn . Wien , 26. Juni .( Von einem Sonderbericht erstatter.) wie die" Neue Freie Presse" meldet, wird die öfter­reichische Regierung, um gegen alle Eventualitäten gesichert zu fein, beim Reichsrat durch einen Gesetzentwurf die Ermächtigung nach­suchen, die Handelsbeziehungen Desterreichs nötigenfalls selbständig zu regeln. Frankreich .

Manöverunfall. Paris , 26. Juni. Die Meldungen der Blätter über den Manöverunfall bei Lyon find übertrieben; getötet wurde niemand, ein Offizier und etwa zehn Soldaten wurden verlegt, aber feiner lebensgefährlich.

Feindes, welcher die Anhöhen im Westen besetzt hielt, leistete aber hartnäckigen Widerstand. Die Stellung wurde schließlich durch einen Sturmangriff genommen. Eine andere feindliche Abteilung, welche die Anhöhen im Norden besetzt hatte, wurde von der Front an­gegriffen. Gleichzeitig machten die japanischen Truppen eine Um­gehungsbewegung von Nordosten aus, schnitten den Russen den Rück­zug ab und brachten ihnen große Verluste bei. Der Feind hiẞte in seiner Verwirrung die Flagge mit dem roten Kreuz, doch hörten die Japaner nicht auf zu feuern. Die Russen flohen in Verwirrung nach Norden. Ihre Stärke betrug etwa 3000 Mann an Jufanterie und Kavallerie mit mehreren Geschützen. Der Feind ließ 50 Leichen zurück, seine Gesamtverluste betrugen reichlich 200 Mann. Japanischer­seits waren die Verluste unbedeutend.

Russischer Völkerrechtsbruch.

Die

Singapur , 25. Juni .( Meldung des Reuterschen Bureaus".) Der holländische Dampfer Perlat" brachte heute die Mannschaft des englischen Dampfers, thona", welcher am 5. Juni durch den russischen Kreuzer, Teret" 150 Meilen nördlich von Hongkong zum Sinken gebracht worden ist, au Land. Mannschaft war auf den Perlat" übergeführt worden, welcher den " Teret " am 19. Juni getroffen hatte." thona" war mit Postsachen und einer Ladung Reis von Rangun nach Yokohama bestimmt. Dschibuti , 25. Juni. Die Mannschaft des von den Russen ver­sentten englischen Dampfers Saint Kilda" ist an Bord eines russischen Hülfskreuzers hier eingetroffen.

Jm englischen Unterhaus gelangten die russischen Heldentaten am Montag zur Besprechung. Es wird darüber aus London telegraphiert:

Mac Arthur richtete eine Anfrage an die Regierung in der Angelegenheit der Beschlagnahme und des Versenkens englischer Schiffe durch russische Kreuzer. Bowles frägt gleichfalls, was in dem Falle des Knight- Commander" geschehen sei. Premier­minister Balfour erwidert, er hege keinen Zweifel, daß Ge­nugtung gegeben werden würde. Er sei froh, bezüglich der Frage Mac Arthurs imstande zu sein, dem Hause mitzuteilen, daß Eng­land die besten Gründe habe, zu glauben, daß die russische Ne­gierung das Vorgehen der Kreuzer mißbillige und daß an den Dnieper" nach Dschibuti Befehle gesandt worden seien, welche eine Wiederholung solcher Verletzungen des Bölkerrechts unmöglich machen

Soziales.

Vom Berliner Kaufmannsgericht.

händler in der Linienstraße eine wertvolle Kraft. Darum Ein Anreißer, der polnisch sprechen kann, ist für einen Kleider­hatte der Anreißer, der am Sonnabend vor dem Kaufmannsgericht sein Recht suchte, für jeden Sonnabend und Sonntag, wo er vorüber­gehende Leute zu einem Reinfall in den Kleiderkeller zu bewegen suchte, 2 M. erhalten. Aber eines Sonntags soll er mit umher­stehenden Leuten allerlei Infinn getrieben haben, statt in würdiger Weise seine Pflicht zu tun. Deswegen hatte ihn der Chef unter nicht möglich, unter ebenso günstigen Bedingungen sogleich eine Anwendung ehrverleßender Worte plötzlich entlassen. Es war ihm ähnliche Stellung zu finden und nun beanspruchte er 8 M. Gehalt. Es schien jedoch zweifelhaft, ob hier ein festes Anstellungsverhältnis vorgelegen hatte, da nach Aussage des Beklagten und seines Zeugen der Kläger allemal im Laufe der Woche anzufragen pflegte, ob man wurde durch einen Vergleich erledigt, wonach dem Kläger die Hälfte am nächsten Sonnabend und Sonntag seiner bedürfe. Der Prozeß der verlangten Summe zuteil wurde; 2 M. hatte er bereits, um den Hunger seiner Kinder zu stillen, eines Tages von einem Gastwirt erhalten und sie waren vom Chef zurückgezahlt worden, die anderen 2 M. erhielt er bar ausbezahlt. Die Kosten des Verfahrens, 20 Pf. Straßenbahngeld für den Zeugen, über­nahm großmütig der Beklagte.

Als gegen die guten Sitten verstoßend konnte wohl mit Recht von Tad u. Co. den Anstellungsvertrag bezeichnen, der für die Leiter der gegen 80 Verkaufsstellen bindend sein soll, aber, wie der Kläger nachvies, offenbar nur gelegentlich in seiner vollen Schärfe angewandt wird. Der Vertrag gibt der Firma das Recht, einen Geschäftsführer bei irgend welcher Unregelmäßigkeit sofort zu ent­lassen, ohne dabei an den Nachweis eines Verschuldens gebunden zu sein. Der Kläger war 4 Jahre als Geschäftsführer einer Filiale tätig gewesen, und es hatten sich bei den halbjährigen Inventuren des öfteren Mantos von 62 bis zu 181 M. Herausgestellt, doch wurde davon wenig Aufhebens gemacht und man verrechnete sie einfach auf die dem Kläger neben seinem Gehalt zustehende Provision. Außerdem war die Firma durch eine Kaution von 2000 m. gegen Verluste gesichert. Als jedoch bei der letzten Inventur 85 M. Manto und außerdem festgestellt wurde, daß der Kläger 75 M. Stredit ausstehen hatte, wurde er ohne Beachtung der Kündigungs­frist entlassen. Das Kreditgeben an Käufer ist zwar durch den Vertrag verboten, wird aber, wie ein vom Kläger vorgelegtes ge­Kabinetts, ausgenommen Mavro- Michalos, ihre Portefeuilles unter das bei einem Jahresumsatz von 61 000 M. nicht als besonders hoch drucktes Formular zur Feststellung der Außenstände zu beweisen Das neue Minifterium. Da die Mitglieder des bisherigen scheint, stillschweigend geduldet. Das Manto des letzten Halbjahres, Ralli nicht behalten wollten, hat dieser sein Kabinett wie folgt ge- erscheint, wurde vom Kläger darauf zurückgeführt, daß man ihm bildet: Ralli Präsidium, Finanzen und interimistisch Auswärtiges , it att geübter Verkäuferinnen drei Lehrmädchen, Mavro- Michalos Krieg und interimistisch Inneres, Budoris Marine, für die im ganzen 85 M. Monatsgehalt ausgegeben Minister haben heute den Eid geleistet. Die Kammer wird wahr­Christopulos Justiz, Kalliphornos Unterricht und Kultus. Die neuen scheinlich auf etwa zehn Tage vertagt werden.

Die übertriebene" Meldung lautet dahin, es feien während eines Kavalleriemanövers zwei Eskadrons zusammengestoßen. Ein Unteroffizier wurde getötet, zwanzig Soldaten erlitten Verletzungen. 3wanzig Pferde wurden getötet.

Griechenland .

Kein Waffenstillstand!

des Klägers vorlag, hatte die Firma ausdrücklich in einem Zeugnis wurden, überwiesen hatte. Daß bei dem Manko kein Verschulden bestätigt. Der eigentliche Grund der Entlassung scheint der ge­wesen zu sein, daß die Einnahmen der Filiale zurückgegangen waren, was, wie der Kläger bemerkte, schon in den letzten Jahren vor Be­ginn seiner Tätigkeit der Fall gewesen war und im übrigen auf führen war. Der Vertreter der beklagten Firma erklärte sich wohl die Eröffnung von nicht weniger als 6 Konkurrenzgeschäften sowie auf Geschäftsauflösungen, verbunden mit Ausverkäufen, zurückzu­zu einem mageren, den Kläger nicht befriedigenden Vergleich bereit, führen war. Der Vertreter der beklagten Firma erklärte sich wohl

3euge: Nein; aber zwischen dem Abzug des Oberkommandos und unserer Ankunft war niemand darin. Vor dem kaiserlichen Palast standen zwei große Bronzelöwen mit zwei Bronze- Uhren unter der Take. Eines Tages waren die Uhren verschwunden; Washington wird es als unwahrscheinlich betrachtet, daß ein Nach einer Meldung des Reuterschen Bureaus" aus aber bei einem Offizierpreisschießen, zu dem ich zugezogen war, um Waffenstillstand zwischen Rußland und Japan abgeschlossen die Gewehre zu laden, habe ich ganz genau gleich aussehende in den die Gewehre zu laden, habe ich ganz genau gleich aussehende in den wird, ehe die Bevollmächtigten zusammentreffen, was nicht meinte aber im übrigen, daß ein derartiger Vertrag wie der vor­Preisen wiedererkannt. Jeder Offizier hatte das Recht, zwei Ponys für sich zu requirieren. Wenn einer aber feinen Gefallen vor Mitte August zu erwarten ist. Wir waren stets überzeugt, liegende notwendig sei. Das Gericht kam zu keinem Urteilsspruch, mehr daran hatte oder seine Ponys kaput geritten hatte, so ver- daß ein Waffenstillstand nicht zustande kommen wird, wenn sondern ordnete weitere Beweisaufnahme an. Unter anderem soll kaufte er sie und requierierte neue. Japan nicht Gewißheit erhält, daß seine Friedensbedingungen die Beklagte einen Provisionsauszug aus ihren Geschäftsbüchern in den wesentlichen Grundzügen Annahme bei Rußland finden. vorlegen, da der Kläger neben seinem Gehalt selbstverständlich auch die ihm durch die vorzeitige Entlassung entgangene Provision be= Bors: Dann brauchen Sie solche Fälle auch nicht mit­Vorboten der Schlacht. ansprucht. Petersburg, 26. Juni. Ein Telegramm des Generals Linewitsch Ob kaufmännische Angestellte oder gewerbliche Arbeiterin? 3euge: Vier Musketiere von meiner Kompagnie wurden lautet: Am 22. Juni versuchten die Japaner an der östlichen Eisen- Diese Frage war bei der Klage einer Lageristin gegen den Chef mit je 7 Tagen Gefängnis wegen Plünderung bestraft. Auf der bahn unsere Vorhut im Tal des Kaokhe zu vertreiben, wurden aber einer Wäschefirma von Bedeutung. Die Klägerin hatte wohl vor­Etappenstation Dung- Tschau wurden von unseren Soldaten die in der Gegend von Khailungtschen zurückgetrieben. Unsere Ab- wiegend kaufmännische Arbeiten verrichtet, aber auch Wäsche gc­eigenen Kantinen geplündert.( Vors.: Darum handelt es sich teilung vertrieb auf dem Wege nach Nanschanchentzu die japanischen plättet, was übrigens in derartigen Geschäften auch von rein kauf­doch hier nicht.) Dann wurden dort Reislager beschlagnahmt.... Vorposten und rückte südlich vor. Auf dem Wege nach Ufanglu wich männischen Angestellten ausgeführt wird. Zu ihren Ungunsten Staatsanwalt: Ich bin aber doch der Ansicht, daß der unsere Abteilung zurück, da sie beträchtliche Streitkräfte des Feindes schien der Umstand zu sprechen, daß sie bei Antritt der Stellung Zeuge nicht alles mögliche sagen darf. bemerkte. Die Japaner verfolgten die Abteilung und besezten dem Chef ihr aus einem anderen Arbeitsverhältnis herrührendes Bors.: Lassen Sie ihn doch erzählen. Yulangtsi. Am 21. Juni nahmen die Japaner die Offensive auf Arbeitsbuch übergeben hatte. Der Fall wurde durch Beuge: 14 Tage gebrauchten die japanischen Kaufleute, an und wurden von Schimyaotse und Touangu zurückgeschlagen. In einen Vergleich erledigt, wonach die Klägerin statt der verlangten die der Reis verkauft wurde, um ihn wegzufahren. Ein Sergeant Korea haben die Japaner am 21. Juni Susheng besetzt. 54 M. 20 M. erhielt. Der Vorsitzende des Gerichts gab ihr schließ­von uns spielte den Dolmetscher und hat danach viel Geld nach Ein zweites Telegramm des Generals Linewitsch vom 25. Juni lich noch den Rat, in Zukunft, wenn sie als Handelsgehülfin eine Hause geschickt. Auch Holz wurde von den japanischen Staufleuten lautet: Am 22. Juni ergriff der Feind in der Gegend von Stellung bekleide, keine Gintragungen in ihr Arbeitsbuch machen weggefahren, und nachher waren wir genötigt, chinesische Häuser ab- Khailungtschen die Offensive gegen unsere auf dem Wege nach zu lassen. zureißen, damit wir nicht frieren mußten. Der Zeuge will weitere Schimyaotse befindliche Truppenabteilung. Der Angriff war mit ,, Sozialist bin ich nicht, aber Antisemit bin ich in Ihrem Hause Angaben nach seinen Aufzeichnungen machen, doch verbietet ihm das einer Umgebungsbewegung auf dem rechten Flügel verbunden und geworden," so hatte der Angestellte zu dem Chef eines großen Export­der Vorsitzende. wurde sehr energisch geführt. Die japanische Artillerie beschoß geschäftes gesagt, nachdem dieser ihm sozialistische Anveizungen vor­Vert. Dr. Heinemann: Ich beantrage, dieser Anordnung unsere Stellungen und die rasche Bewegung der Kolonne um unsere geworfen und unter anderem auch davon gesprochen hatte, daß er gegenüber, durch Gerichtsbeschluß dem Zeugen zu gestatten, zur Auf- rechte Flanke bedrohte unseren Rückzug. Hierauf sandte der Kom- ihm ekelhaft" sei. Es kam in der Verhandlung über diesen Fall frischung seines Gedächtnisses sein Notizbuch zur Hand zu nehmen; mandeur der Abteilung Kavallerie gegen die japanische Kolonne und auch eine Notiz aus dem Vorwärts" zur Sprache, in der der ich sehe nicht ein, warum der Zeuge anders behandelt werden soll befahl der Abteilung zurückzugehen; eine Verfolgung von seiten des Kläger , der Angestellte, als ein antisemitischer Jude" bezeichnet als die Polizeibeamten, die hier in breitester Weise ihre Notizen be- Feindes fand nicht statt. worden war, was aber offenbar auf einem Irrtum beruhte. Für die nußen durften. Dem Antrage wird stattgegeben; es wird festgestellt, Sache selbst war diese Notiz nur von geringer Bedeutung. Da der daß der Zeuge die Notizen-1 Jahr nach den Ereignissen, sofort Kläger als portugiesischer Korrespondent und Kenner der in Be­bei der Entlassung aus dem Dienste gemacht hat. tracht kommenden Absatzgebiete der Firma besonders wertvoll cra schien, hatte sie ihn durch eine Sonkurrenzilause gebunden,

-

Tokio , 25. Juni. Amtlich wird gemeldet: Der Feind, welcher eine Anhöhe nordwestlich von Nanschauchenzu besetzt hatte, wurde am Er bekundet noch, daß Oberleutnant v. Tschirschfh als Verwalter| Nachmittag des 22. Juni angegriffen und vertrieben. Ein Teil des