Einzelbild herunterladen
 

Nr. 151. 22. Jahrgang.

Der Mord

2. Beilage des ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

in der Wilhelmshavenerstraße.

-

Sonnabend, 1. Juli 1905.

-

Briefkaften der Redaktion.

-

sir bitten bei jeder Anfrage eine Chiffre( zwei Buchstaben oder eine Bahl) anzugeben, unter der die Antwort erteilt werden soll, und die lette bonnements quittung beizulegen. Fragen ohne solche werden nicht beant wortet und schriftliche Antwort wird nicht erteilt.

"

aus dem Hause fommen gesehen haben. Er weiß nun aber doch kommt, den schieße ich über den Haufen." Der Angeklagte nicht genau, ob es der 4. oder 5. Januar war, neigt aber mehr der erklärt dies mit lauter Stimme für erlogen. Ansicht zu, daß es der 5. Januar war, weil gerade die Fortbildungs- Beugen): Waren Sie etwa auch in Dalldorf?( Heiterkeit.) Präsident( zum schule zum erstenmal nach den Weihnachtsferien wieder den Unter- 8euge: Nein. richt aufnahm und er dort fehlen mußte, weil er noch die Besorgung Hierauf wird die Verhandlung um 64 Uhr abends auf Sonn­Der Vorfigende eröffnete um 92 Uhr die Sigung mit dem für den Meister hatte. Diefer Butt ruft längere Erörterungen abendvormittag 9% Uhr vertagt. Beugenaufruf Als Sachverständiger und Zeuge wird der Gerichts- hervor. Rechtsaniv. Dr. Schwindt deduziert auf Grund einiger arzt Dr. Störmer bernommen, welcher folgendes bekundet. Er Bemerkungen des Jungen, daß dieser durch die Vernehmungen der habe am 6. Januar, dem Tage nach dem Morde, an der Haus- Kriminalpolizei wohl etwas verwirrt geworden sei. Dia suchung bei dem Tischler Heinrich, dem Bruder der Ermordeten, Kriminalpolizei, welche nach der Auffindung der Schmucksachen teilgenommen. Ihm sei die Rolle zugefallen, den Heinrich, welcher erst der Ermordeten endlich die richtige Spur gefunden zu haben in den Verdacht des Mordes geraten war, törperlich zu untersuchen, glaubte, habe nunmehr diesen Weg weiter berfolgt und es da es die gerichtsärztliche Erfahrung lehrt, daß in den häufigsten mag ihr aus diesem Grunde darum zu tun getvesen Fällen der Täter bon seinem Opfer irgendwelche gering- sein, alles was ihr nicht in ihren Kram paßte, auszumerzen. Des­fügige Verlegungen, Kratzwunden und dergleichen erleidet. Die halb fei die Mitteilung des Jungen wohl nicht sehr gläubig auf Ulkus. Leider nur zu richtig: Kunert wurde, wie in Nr. 150 an törperliche Untersuchung des Heinrich wurde überaus allseitig genommen. Staatsanwaltschaftsrat Bahr protestiert gegen diefe der Spitze des lokalen Teiles des Vorwärts" sachlich und humorvoll zu­und gründlich vorgenommen, es wurde indessen absolut nichts Angriffe gegen die Kriminalpolizei und wundert sich, daß der Ver- gleich gezeigt wurde, mit Gefängnis wegen Eigentumsverlegung" bestraft festgestellt, was einen Verdacht unterstüßen konnte. Ebenso ist die teidiger auch jetzt noch einen Berdacht gegen den Zeugen Heinrich und wegen" Unzucht"-Bergehens verurteilt. Alleinerschreden Sie nicht ganze Wohnung förmlich durchwühlt worden, ebenfalls jedoch ohne aufrecht erhalten zu wollen scheine.- Rechtsanw. Dr. Schwindt: Hier jedes Resultat. Rechtsanw. Dr. Schwindt richtet an den Sach- handelt es sich einfach um die Erfüllung einer Pflicht der Ver- Vorabend der Reichstagswahl von 1893 sted brieflich von der Staats­das ist noch nicht annähernd das ganze Schuldkonto. Er wurde am verständigen die Frage, ob der Täter fich nicht bei Ausführung des teidigung. Es ist doch ein auffälliger Umstand, daß der Beuge anwaltschaft zu Breslau   verfolgt wegen des bringenden Verdachtes, an Mordes mit Blut besprigt oder zum mindesten besudelt haben würde. Heinrich hier ausgesagt hat, er sei am 5. Januar um 9 Uhr ins geblich gestohlen oder zum Diebstahl verleitet zu haben. Tatsächlich wurde Dr. Störmer erklärt, daß dies nicht in allen Fällen erforderlich Bett gegangen, während der Knabe hier bekundet hat, daß er ihn se unert wenige Stunden vor dem Wahltag verhaftet und in polizeilichen sei. Wenn der Täter mit dem ersten wuchtigen Schlag sein Opfer noch um 10 Uhr aus dem Hause habe kommen sehen. Gewahrsam zunächst in Halle a. Saale   gebracht. Am Wahltage von 1903 betäubte und sich mit einer gewissen Vorsicht dabei bewege, so ist Das muß die Verteidigung doch aufklären und deshalb beantrage wurde er dann in das Bitterfelder   Gefängnis und von dort zur Unter­es nicht ausgeschlossen, daß der Mörder wenig oder gar feine Blut- ich, den Vater des Knaben John vorzuladen, um zu suchungshaft nach Breslau   geschleppt. Das Wahlmärchen vom Diebstahl ließ flecke an den Kleidern davontrage. Bei dem Hauptschlage müsse hören, ob er diesem nicht ganz bestimmt gesagt hat, daß sich nicht aufrecht erhalten. Se unert wurde nach wenigen Tagen aus der eine furchtbare Gewalt angewendet worden sei. Nach Ansicht des er tatsächlich am 5. Januar den Beugen Heinrich hat aus dem Hause Untersuchungshaft ohne Kautionsstellung entlaffen. Alles weitere ergibt sich Sachverständigen dürfte Frau Sinnig gepackt und zu Boden gedrückt und treten sehen. Kriminalkommissar Bonberg glaubt, die aus dem vorgenannten Artikel. Ueber die sonstigen Bergehen und Ber­ihr dann erst die furchtbaren Schläge bersetzt worden sein. Weitere Aus- Kriminalpolizei gegen den brechen des unverbesserlichen Breß- und Bersammlungssünders set hier der laffungen des Sachverständigen beziehen sich auf die Fragen, ob und unerhörten" Vorwurf Mantel christlicher Milde gebreitet.- inwieweit es dem Mörder möglich gewesen sein könnte, etwaige Blutspritzer an seinen Kleibern zu beseitigen.

Sachverständiger Dr. Arthur Schulz, der die Beinkleider und die Stiefel des Angeklagten sorgfältig untersucht hat, hat

Blutspuren daran nicht gefunden.

laden.

-

Fr. K. Ohne Quittung teine Antwort. Frage und Chiffre wiederholen. Vorwärts" Korrespondenten: Während der postalischen Nachtzeit von jeder Haltestelle. S. D. Direktion und Verwaltung der Hochbahn. Nähere Adresse bei - 8. B. Ja.- R. W. 1. Nein. 2. Ja.- An alle 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh findet Eilbestellung nur dann statt, wenn dem Bermert durch Eilboten" der Busab auch nachts oder auch in der Nachtzeit hinzugefügt worden ist. Der Vermerk Bote poft wird bei den großen Zuschlagssäten wider den Willen fahrläffiger Ab­bezahlt" ist selbstverständlich. Oft ist das Porto unzulänglich und die Reichs­fender durch den Vorwärts" bereichert. Das erleben wir täglich, es macht

ein hübsches Sümmchen im Jahre.

des Verteidigers in Schuh nehmen zu müssen. Der Vorwurf, der macht werde, set wohl nirgends so ungerechtfertigt, wie in diesem Einseitigkeit, der öfter von der Verteidigung der Kriminalpolizei ge­Falle. Gerade hier habe die Kriminalpolizei die verschiedensten Spuren sorgfältig verfolgt und keinen Wint aus dem Publikum Vorauszusetzen sei, daß Beinkleider und Stiefel des Mörders jeden- unbeachtet gelaffen. Die Kriminalpolizei habe gar nicht daran ge­falls mit Blut befleckt worden sein müssen, der Mörder hätte aber anwalt Dr. Sch tindt: Ich muß den Zeugen ersuchen, in Zukunft dacht, einseitig nur einen einzigen Weg zu verfolgen. Rechts­fofort zu beseitigen. Dr. Schulz hat, wie schon früher erwähnt, an zeichnen.( Beifallszeichen im Publikum. Der Vorsitzende droht, im Zeit gehabt, mit Hülfe der Wasserleitung dieſe frischen Blutspuren bei der Kritit meiner Ausführungen diese nicht als unerhört zu be­der Wefte des Angeklagten einen Blutfleck festgestellt und versichert, wiederholungsfalle den Zuhörerraum räumen zu laffen.) Grunderwerb. Wir sind nicht in der Lage, Ihnen genauere Auskunft daß dies Menschenblut sei. zu geben. M. N. 1. Der Verwaltungsdirektor des neuerbauten An der Erörterung der Blutfrage beteiligen sich auch Staats­Der Gerichtshof beschließt, den Vater des Lehrlings John zu Birchow- Krankenhauses ist der Geh. Regierungsrat Dr. Ohlmüller, Alt­anwalt Bahr, Rechtsanw. Dr. Schwin bt und mehrere Ge­Moabit 89, III. Benden Sie sich an denselben. Bemerken möchten wir schworene. Bei dem Gastwirt Scheunemann hat der Angeklagte biel   aber, daß vor dem 1. April kommenden Jahres an eine Eröffnung des M. W. Im Jahre 1900. weiteren Darlegungen des Sachverständigen berkehrt. Er hat, wie er bekundet, seinerzeit in der Zeitung die Ver- neuen Krankenhauses nicht zu denken ist. Dr. Störmer ist die Pellerine, die über dem Kopf der Ermordeten urteilung des Tschirner gelesen. Als diefer aus Tegel   wieder ent­Juriftifcher Teil. Yag, als die Leiche aufgefunden wurde, sehr start mit Blut lassen worden sei, sei er eines Tages bei ihm vorgekommen und Die juristische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Sonnabends besudelt und zeigte die Spuren von vier Beilhieben. Die von habe zunächst so getan, als ob er in der Zwischenzeit in Hamburg  einem Geschworenen betonte Möglichkeit, daß die Bellerine das Blut und anderwärts gewesen sei. Erst als der Beuge ihm auf den Kopf zumeist aufgefangen und das stärkere Besprigen des Mörders mit zusagte, daß er in Tegel   gewesen, hat er es zugestanden. Er soll dann beim Gespräch über seine Erlebnisse alles mögliche erzählt Sachverst. Dr. Schulz fann sich dagegen nicht der An- haben, was er ausgefressen habe. Der Zeuge will ihm darauf ge­könnte, daß der Zäter sie zunächst zu Voden geworfen, ihr die Sie Zuchthaus gekriegt! Auf den Vorhalt, daß er doch noch so jung nahme zuneigen, daß Frau Sünnig in der Weise ermordet sein fagt haben: Wenn das alles herausgekommen wäre, dann hätten Pellerine über den Kopf gestülpt und erst dann die wuchtigen er jetzt etwas machen würde, dann würde er die Geschichte anders sei und sich doch in acht nehmen solle, habe er erklärt: Wenn Schläge ausgeführt habe. Der Blutfleck an der Weste des An­geklagten habe sich auf der inneren Westenseite befunden und sei ein machen. Dann sollte ihn niemand abfassen. Hier springt der An­verwaschener Fleck gewesen. getlagte auf und ruft dem Zeugen zu; er solle doch keinen Meineid leisten!

Nach den

-

-

von 7 bis 9%, Uhr abends statt. Geöffnet: 7 br. H. H.   Die Zeugengebühren betragen 10 Pf. bis 1 M. für die Stunde. Drifter Klaffe würde Ihnen vergütigt werden. Antrag auf Vorschuß ist an das Gericht zu richten. Die übrigen Fragen sind danach zu entscheiden, ob das Gericht annimmt, daß die Auslagen notwendig wären. Diese Fragen 2. Soweit es sich nicht um unentbehrliche und deshalb unpfändbare Gegen­richten Sie an das Gericht selbst zu der gegebenen Zeit.-H. P. 142. 1. Da Sie anerkannt hatten, würden Sie im Prozeßwege verurteilt werden. lich beglaubigt war, ist er gültig(§ 2348 B. G.B.). Handelt es sich um eine stände handelt: ja. F. H. Wenn der Erbverzicht notariell oder gericht­Regelung des Nachlaffes, so ist auch ohne solche Beglaubigung die Uebertragung des Rechts der Brüder auf die Schwester gültig. Hierauf wird der Tischlermeister Heinrich, Bruder der Ermordeten. Norden 65. 1. Mit Ablauf dieses Jahres. 2. Durch Klage, für die bernommen. Er hat in demselben Hause, wo seine Schwester wohnte, Sie sich öffentliche Zustellung bewilligen lassen tönnen. Nach weiterer Bekundung des Zeugen habe der Angeklagte die pflichtig sind Sie nicht, da nach Ihrer Schilderung Sie tein Verschulden 5. S. H. S. 1. Ersatz­ein Sarggeschäft und wohnt in dem Quergebäude des Hauses. Frau Sinnig wohl getannt, denn er habe bei dieser Zigaretten ge- trifft und Sie nicht Gastwirt sind. 2. Zur Annahme wäre der Betreffende Seine Schwester war sehr sorglos und ließ den Laden unverschlossen, fauft und diese seien in Tüten mit der Firma der Frau Sinnig ge- verpflichtet. 2. 3. 100. 8um mindesten müssen Sie zunächst Be­wenn sie in der Nachbarschaft auf kurze Zeit Einkäufe machte. Die wesen. Als der Beuge von dem Morde hörte, will er sofort gesagt seitigung des Mißstandes verlangen. Ihr Recht auf einseitigen Rüdtritt hintere Korridortür blieb zumeist verschlossen, wenn sie wegging, haben: das wird wohl Tschirner gewesen sein! Tschirner soll näm- hängt davon ab, ob Sie die Verhältnisse beim Einzug fannten, ob Sie ging fie durch die Ladentür. Frau Sinnig hat ein sehr anständiges lich auch gesagt haben, daß er die Zigaretten nicht bezahle, sondern berheiratet find ust. Das irrtümlich Ihnen übergebene Schreiben gibt Leben geführt, fie hat sich aber noch mit Heiratsgedanken getragen, umsonst bekomme, wobei er angedeutet habe, daß er in unſittlichem find. 2. Das Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs täme   eventuell zur An­Ihnen kein Recht. 2. 10. 1. Ja, falls die Formvorschriften beobachtet so mit einem gewissen Krüger, der ihr aber im Jahre 1903 einen Verkehr mit Frau Sinnig stände. Hier unterbricht der Angeklagte wendung. Abschiedsbrief geschrieben hat, und dann mit einem Arbeiter, aber den Zeugen wieder auf das lebhafteste und gibt eine von diesem rente, auch wenn sie als erwerbsunfähig zu erachten wäre, nicht 2. N. 70. Ihrer Ehefrau steht ein Recht auf Invaliden­auch hieraus ist nichts geworden. In der letzten Zeit hat sie vom völlig abweichende Darstellung. zu, weil fie feit mehr als zwei Jahren zu leben unterlassen hat. Heiraten nichts mehr wissen wollen. Daß die Schwester einen Der nächste Zeuge ist der Geschäftsführer Schuckert. Dieser K. 100. 1. und 4.: Die Forensen( das ist ursprünglich besonderen Feind gehabt hätte, ist dem Zeugen nicht bekannt. hat den Angeklagten im Strafgefängnisse zu Tegel   kennen ge- Gewerbebetrieb und dergl. außerhalb ihrer Wohngemeinde haben) können folche, die Grundbesit, in weiterem Sinne aber auch solche, die einen Letzterer ist 1890 nach Berlin   gekommen und vor drei lernt und bekundet, daß ihm der Angeklagte zu wiederholten nach den§§ 47-52 des Kommunalabgaben- Gesezes bis zur Höhe von Jahren in das Haus seiner Schwester gezogen. Er hat Malen erzählt habe, wenn fie beide frei sind, dann würden sie des zur Staatssteuer veranlagten Gesamteinkommens in der Nicht- Wohn­die Ermordete zuletzt am 5. Januar abends gegen 9 Uhr leben, wie Gott in Frankreich  . Ihm sei jetzt alles egal, er werde gemeinde besteuert werden, ½, des Einkommens verbleibt der Wohnsiz­gesehen. Am nächsten Morgen, als er zwischen und jetzt schon helle sein, ihn wird niemand mehr erwischen, lieber schieße gemeinde zur Versteuerung. Ist dieser Grundsatz nicht beachtet, so können 3/48 Uhr aufgestanden war und nach seinem Laden ging, sah er, daß er einen durch den Kopf oder schlage ihn nieder, wenn er ihm in Sie mit Erfolg reklamieren. 2. Sie finb teineswegs strafbar. 3. Das ist der Laden der Schwester den Weg kommt." Diese Worte habe Tschirner mehr als verschieden. G. G. 100. Sie sind mit der Annahme im Irrtum, daß noch nicht geöffnet war. einmal fallen lassen. Auch auf wiederholte Vorhaltungen man nur an dem letzten Tage fündigen könne. Eine frühere Kündigung ist wiederholt zu werden. Er dachte, daß sie ausnahmsweise noch schliefe, und flopfte an feiner Aussage. Angeft. Tschirner behauptet, der Beuge wäre in entsprechende Lohn ist zu berechnen. 2. Ja. 3. Rein. Er dachte, daß fie ausnahmsweise noch schliefe, und flopfte an feitens des Vorfizenden und des Verteidigers bleibt der Zeuge bei ftets zulässig und braucht nicht Antragsteller hat zu zahlen. Mühlhausen   Th. 1015. 1. Ebenso: der ihr Fenster, um sie zu weden. Er hat dann seinen eigenen Laden aufgemacht und angefangen, zu arbeiten. Als ihm kurz darauf seine Dalldorf gewefen. Dieser bestreitet in einer Jrrenanstalt gewesen die Kündigung nicht unterschrieben ist: nein. O. M., Nigdorf. Frau den Kaffee brachte, machte sie ihn darauf aufmerksam, daß der zu sein. Er habe eine Kopfberlegung erlitten und habe sich des- 1. Mangels anderer Vereinbarung steht dem Handlungsgehülfen eine sechs­Rechtsanwalt Dr. Schwindt wöchentliche Kündigungsfrist zum Quartals ersten zu. Es tann also nur Sinnigsche Laden noch immer verfchloffen fei; da hat der Zeuge mit halb in der Charité befunden. Mühe die Jalousie etwas in die Höhe gehoben und auf diese Weise versucht die Glaubwürdigkeit des Zeugen dadurch zu erschüttern, daß bis am 17. februar( im Schaltfahr 18. Februar), 19. Mai, 19. Auguft, Es stellt sich heraus, daß 19. November zum 1. April, Juli, Oktober, Januar gekündigt werden. gesehen, daß seine Schwester in ihrem Blute am Boden lag. Der der Beuge fünfmal wegen Diebstahl, Unterschlagung und Betruges 2. Angemessene Beit ist u Ihnen gewähren. 1000. 21. Nein. Beuge hat Frau Sinnig am Tage vor dem Tode, 4. Januar, vorbestraft ist. noch turz vor 9 Uhr abends in ihrem Laden, in welchen er tagsüber während er in Tegel   saß, d. h. zu derselben Zeit, als auch Tschirner Bruder innerhalb der letzten sechs Monate seinen Wohnsiz hatte. Der Zenge fagt auf Befragen weiter aus, daß, Wohnort der Braut und in denjenigen Drten zu veröffentlichen, wo Ihr M. S.   4. Ihr Bruder soll das Aufgebot anmelden. Es ist in dem wiederholt zu kommen pflegte, gesprochen. Sie hatte ihm dabei das dort seine Strafe verbüßte, ihm eines Tages versehentlich ein 15. Ja. J. M. fogenannte schwarze Buch" der faulen Mieter gezeigt und der Zeuge an Tschirner bestimmter Staffiber zugestedt worden fei, R. 100. War die Ehe nach dem 31. 12. 1899 geschlossen, so der erbt der finderlose Bitwer die Hälfte des Nachlasses und überdies als hat kurze Zeit darin geblättert. Gegen 9 Uhr war sie zu einem von dem gleichfalls in Tegel   sigenden Bruder desselben herrühren Boraus die Hochzeitsgeschenke und sämtliche Gegenstände, die zum ehelichen Bergnügen des Grundbefizervereins gegangen. In letzter Zeit hatte mußte. Der Bruder heißt allerdings Baul und der Kaffiber war oder Zahlung flagen. Otto 10. Wiederholen Sie Ihr Gesuch: Über fie fich auch viel mit der Steuererklärung zu beschäftigen, die zum Dein Bruder Emil" unterzeichnet. In dem Kaffiber, den der Beuge vor Ablauf von etwa sechs Wochen können Sie auf Antwort der Behörde Haushalt gehört haben. J. M. Sie müßten auf Rückgabe der Maschine erstenmal von ihr verlangt worden war. Wahrscheinlich ist sie am Abend, als sie später ermordet wurde, in dieser Angelegenheit auch Wenn Du heraus kommst, brauchst Du keine Angst zu haben. Wie wiesen werden. nach dem Lesen zerrissen hat, soll etwa folgendes gestanden haben: nicht rechnen. Sie tönnen an die Behörde Ihres feßigen Aufenthalts ver­noch zu einer Familie Müller gegangen; sie trug den Hausschlüssel wir schon verabredet haben, wird Geld vorhanden sein; die Sinnig zu dem Müllerschen Hause stets bei sich, da sie mit Müllers sehr hat ja Geld! Der Zeuge bleibt mit Bestimmtheit dabei, daß der bekannt war. Im Dezember v. J. hatte sie Miete im Betrage von 945 Mart

-

Name

-

-

-

-

-

1

K. G. Der

100 M. Wenn

-

Berliner   Marktpreise.( Ermittelt vom Boltzei- Präsidium.) Futters gerfte, gute Sorte 1 Dz. 16,00( 15,10), mittel 15,00( 14,10), geringe 14,00( 13,20). Hafer, gute Sorte 16,40( 15,60), mittel 15,50( 14,70), geringe 0,00( 0,00), neu 0,00( 0,00). Erbfen, gelbe, zum Stochen 40,00( 30,00). 14,60( 13,80), frei Wagen und ab Bahn. Richtstrob 0,00( 0,00). Heu( alt) Speisebohnen, weiße 50,00( 30,00), Linjen 60,00( 30,00), Kartoffeln 9,00 ( 7,00). Rindfleisch, von der Keule, 1 seg. 1,80( 1,30), Bauchfleisch 1,40( 1,00), Schweinefleisch 1,80( 1,30), Stalbfleisch 2,20( 1,20), Hammelfleisch 1,80( 1,40), Schleie 3,00( 1,20), Bleie 1,60( 0,80), Strebfe( 60 Stud) 16,00( 3,00.) Butter 2,80( 2,00), Gier( 60 Std) 4,00( 2,80), Starpfen, i seg. 2,20( 1,20), Male 3,00( 1,60), Bander 3,20( 1,20), echte 2,80( 1,20), Barfche 2,00( 1,00),

Bitterungsübersicht vom 30. Juni 1905, morgens 8 Uhr.

Sinnig in dem Kaffiber einkaffiert. Ihr Geld pflegte sie gewöhnlich in einem Kommoden- stand. Als der Angeklagte schon aus dem Gefängnis heraus war, tasten, ihre Wertsachen in dem Vertito aufzubewahren. Auf Be- hat der Zeuge, wie er weiter befundet, im Gefängnis von einem fragen des Rechtsanwalts Arndt erklärt der Zeuge, daß der Frau Aufseher erfahren, daß Tschirner schon wieder verhaftet sei. Als der Sinnig noch am Tage vor ihrer Ermordung von einem Kaufmann Beuge dann selbst entlassen war, hat er von dem Morde gehört, fich Fragen der Verteidiger erklärt der Beuge, daß Frau Sinnig zwei daß die Ermordete Sinnig hieß, habe er an die Polizei Mitteilung aus Potsdam   ein Heiratsantrag gemacht worden sei. Auf weitere die betreffenden Zeitungsnummern verschafft und als er daraus ersehen, Hausschlüffel beseffen hatte, die sie aber selten brauchte, da sie von seiner Kenntnis gemacht. Rechtsantv. Dr. Schwindt: immer durch die Ladentüre ging, diese zuschloß und auf Hatten Sie damals schon Kenntnis von der ausgesetzten Be­der Heimkehr wieder durch den Laden ging. Staats- lohnung? anwaltschaftsrat Bahr weist darauf hin, daß gegen Heinrich nur ein handelt sich also um einen Kasfiber, der dem Angeklagten gar nicht Zeuge: Nein. Rechtsant. Dr. Schwindt: Es rein theoretischer Verdacht bestand.- Frau Heinrich, die zugegangen ist, sondern einem britten und der zum Ueberfluß auch Schwägerin der Ermordeten, betundet, daß diese ihre Shpotheken- noch mit dem Namen Emil" unterzeichnet ist, während der Bruder zinjen immer pünktlich bezahlt habe. Die Tageseinnahme habe vier des Angeklagten Baul heißt. Nach dem bis zwölf Mart und mehr betragen, fie habe die Frau S. wieder nicht weiter geforscht worden zu sein. " Emil" scheint holt im Geschäft vertreten. Am Tage des Mordes habe ihre bestreitet entschieden bie Angaben des Beugen. Sein Bruder Der Angeklagte Schwägerin zu ihr gesagt: Na, ich bin ordentlich abgebrannt, ich habe ihm ja wohl auch Kaffiber zugestellt aber habe nur noch sechs Mart im Portemonnaie, ich habe mir schon mehr habe darin Stasfiber zugestellt aber nimmer Swinemde. 760 DND 25 Mart geborgt, um das Gas zu bezahlen." Die der Beugin Bruder habe die Frau Sinnig gar nicht gefannt. Staatsanwalt- Berlin  der Name Sinnig gestanden, denn sein Hamburg   759 D 760 SD vorgelegten Schmucksachen erkannte fie als Eigentum der schafts- Rat Bahr( zum Zeugen): Kommt es nicht vor, daß Ge- Frankf.a.M. 757 Ermordeteten wieder. Sie habe Frau Sinnig an dem Mord- fangene, um die Gefängnisbeamten irreguleiten und sich vor Ent- München 758 D tage furz nach acht Uhr zum leztemmal gesehen. Den Angeklagten bedung zu schüßen, sich in Kaffibern anders nennen? 8euge: Wien  habe sie in dem Sinnigschen Geschäft kennen gelernt. Ende November Ja.

-

-

habe Tschirner bei ihrer Schwägerin für den Barbetrag von zwei der seinerzeit Kalfatter in Tegel   war. Auch er behauptet, daß der Zum Schluß wird noch der Arbeiter Werber bernommen, Mart seine Uhr verpfändet. Nach einiger Zeit sei Frau S. von dem Angeklagte, im Gespräch über sein späteres Fortkommen, gesagt Angeklagten aus einem Restaurant heraus freundlich gegrüßt worden. habe:" Ach was, arbeiten tu' ich überhaupt nicht mehr, ich besorge Tschirner gibt diesen Vorfall zu, bestritt aber, den Namen der Frau mir auf andere Weise Geld, allerdings nicht durch Fahrrad­Sinnig gewußt zu haben. Beuge Heinrich erklärt noch, daß sich der diebstähle Name der Frau Sinnig auf allen Bigarettentüten befand. Es tritt hierauf eine Mittagspause ein.

-

Einige Schwierigkeiten macht ber 15jährige Lehrling John. Er will am 5. Januar abends gegen 10 Uhr das Ehepaar Heinrich

Stationen

Wetter

Stationen

Barometer­

stand mm

Wind

richtung

Windstärke

Wetter

Temp. n. T.

25.= 4° R.

2 heiter 17

1heiter

2 bedeckt 2better 2halb bb. 2beiter

22 Haparanda 764 21 Petersburg 760 D 24 Scilly 754 NND 24 Aberdeen 763 ND 21 Baris 754 S

1 Mebel

16

2 Regen

15

1 bebedt

13

3 bedeckt

20

23

760 NO 1 heiter nehmender Bewölkung und Gewitterneigung; nachher etwas fühler. Wetter- Prognose für Sonnabend, den 1. Juli 1905. Sehr warm und schwül bei meist schwachen südlichen Winden, gute Berliner   Wetterbureau.

0,24 Meter, bei Ober bei Ratibor  +1,39 Meter, bei

Wafferstand am 29. Juni. Elbe   bei Ausfig denn das ist mir zu heiß" und wird auch zu schwer bestraft. Ich werde schon dafür sorgen, daß ich nicht mehr Straußfurt  +1,25 Meter. Dresdent 1,62 Meter, bei Magdeburg+0,90 Meter.-11n strut bei abgefaßt werde, denn die Kriminalbeamten sind ja noch dümmer wie Breslau Ober- Begel+4,98 Meter, bei Breslau   Unter Begel- 1,10 Meter, ich. Ich schaffe mir einen Revolver an und wenn ich ein Ding bei Frankfurt  +1,46 Meter. Weihsel bei Brahemünde+3,38 Meter. mache, dann mag es biegen oder brechen. Wer mir in den Weg- Nese bei usch+ 0,50 Meter.