Einzelbild herunterladen
 
1. Beilage zumVorwärts" Berliner Volksblatt. Nr. so«. Sonnabend, den 3 September 189I. 9. Jahrg. A« die Gemerbschasten Kerlins! Laut Beschluß der öffentlichen Versammlung sämmtlicher Berliner   Gewerkschaften vom I. August cr. wurde die Berliner  Streik-Kontrollkommisston beauftragt: die Vorarbeiten, sowie die Agitation für die Gewerbegerichts-Wahlen in Berlin   in die Hand zu nehmen. Auf Grund dieses Beschluffes ersuchen wir die sämmtlichen Gewerkschaften Berlins  , jede für sich in öffent: lichen Versammlungen soweit dieses noch nicht ge schchen sein sollte gemäß nachfolgenderZusammen st e l l u n g ihre Kandidaten vorzuschlagen. 1. Gruppe. Nahrungs- und Genußmittel-l Bedienung. lewerbe und Bäcker, Konditoren, Brotfabriken. Gärtnerei und verw. Berufe.,.,, Dampfmühlen, Reismühlen..,,, Schlächtereien und Fleischereien,., Brauer und Mälzer........ Wein-, Branntwein- und Essigfabrik- Arbeiter........... Zucker, Chokolade, Käse- und Butter- fabrik-Arbeiter, Konservenfabrik-Arb. Gastwirthsgehilfen........ Tabak- und Zigarrenarbeiter..., Barbiere und Friseure......, Kornträger und Speicherarbeiter... Beisitzer > 2 1 1 2 2 1 6 2 1 1 1. Gruppe 20 Beisitzer 8. Gruppe. Verkehrs- und Handelsgewerbe. Beisitzer Landstraßen- u. Stadtverkehr, Omnibus, Pferdebahn und Droschkenbetriebe. S Kaufmännisches Gewerbe, Hausdiener, Packer ee, 8 2. Gruppe 13 3. Gruppe. Baugewerbe. Maurer und Putzer. Maler und Anstreicher Lackirer..... Steinmetzen.»,, Stuckateure..., Töpfer...... Dachdecker..... Bauarbeiter.,,. Brunnenmacher,.. Glaser Ziminerer..... Beisitzer 9 2 1 2 2 2 1 4 1 1 4 3. Gruppe 29 4. Gruppe. Metall-Jndustrie. Beisitzer Gold-, Silber- und Bijouterie-Arbciter. 1 Graveure und Ziseleure...... 1 Uhrmacher........... 1 Mechaniker für Feinmechanik, mathe- matische und chirurg. Instrumente, 1 Sieb-, Stich- und Schußwaffen... 1 ürtler............ 3 Galvaniseure.......... 1 Blechwaaren» und Vlech-Emballagen-Ar- beiter und Klempner...... 4 Metallschleifer......... 1 Zinn-, Blei-, Kupfer- und Messingwerk- Arbeiter........... 1 Rohrleger und Jnstallationsarbeiter., 1 Schlosser und Maschinenbauer.... S Beschlag-, Fabrik-, Zeug- und Nagel- schmiede........... 4 Eisen-, Metall-, Zink- und Gelbgießer S Eisen-, Metall- und Schraubendreher. 3 Metalldrücker.......... 1 Kupferschmiede......... 1 Feilenhauer.......... I Nadlet und Siebmacher  ...... 1 Heizer und Maschinisten...... 1 4. Gruppe 41 Beisitzer 5. Gruppe. Holzindustrie. Beisitzer Tischlerei der verschiedenen Zweige: Bau- tischler, Parkett-Fußbodenleger, Möbel- tischler,Musik-Jnftrumentenmacher,Ein- setzet und Anschläger u. s. w.... 10 Fabrikation von Holzjalousien. Kisten- macher, Holz- und Bretterträger, Holz- schneidereien, sowie sämmtliche in Holzbearbeitungs- Fabriken und aus Holzplätzen beschäftigte Arbeiter.. 6 Bildhauer........... 2 Böttcher............ 1 Stellmacher..........« 1 Korbmacher........... 1 Drechsler. Schnitzer, Knopffabrik-Arbeiter. Korkschnitzer, Kammmacher, Schirm-, Stock-, Elfenbein- und Bernstemarb. 5 Bergolder........... 1 Möbelpolirer.......... 1 3. Gruppe 28 6. Gruppe. Bekleidungsind u st rie, Stoffe, Leder. Beisitzer Spinnerei........... 1 Weberei in Wolle. Baumwolle, Leinen. Seide, sVelvetfabriken, Teppichsabr.:c. 3 Färbereien, Druckereien...... 2 Schuhmacher und Zurichter..... 4 Schneider und Mäntelnäher..,., 12 Lohgerber und Lederzurichter.... 1 Weißgerber........... 1 Handschuhmacher......... 1 Hutmacher und Filzarbeiter..... 2 Kürschner und Mützenmacher.... 1 Posamentirer, Wirk-, Strick-, Klöppel- und Häkelarbeiter....... 1 Putzfach und Blumenfabrikation..> 1 Wäschesabrikation, Wäscherei und Plätterei 4 Seilerwaaren und Netze 1 Tapezirer 2 Beisitzer Sattler und Riemer........ 2 Wachstuch- und Gummiwaaren-Fabriken und-Arbeiter......... 1 6 Gruppe 40 7. Gruppe. Buch- und Papierindustrie. Beisitzer Kartonagen........... 1 Album- lind Lederwaaren-Fabriken... 2 Tapetendrucker. Formstecher und Tapeten- Fabrikarbeiter......... 1 Buchbinder........... 3 Buchdrucker........... 4 Buchdruckerei-Hilfsarbciter 2 Lithographen und Steindrucker.... 2 Schriftgießer und Stereotypeure.... 1 7. Gruppe 13 8. Gruppe. Verschiedene Gewerbe. Beisitzer Porzellandreher, Fayence- und Steingut- arbeiter........... 1 Glasbläser und Glasschleifer..... I Musterzeichner, Zeichner, Xylographen, Glas- und Porzellanmaler.... 1 Photographen.......... 1 Bürsten- und Pinselmacher..... 1 6. Gruppe S 9. Gruppe. Fabrikarbeiter. Appreturen, Preß-, Schcer- und Walkanstalten, Asphalt- fabriken. Chemische Fabriken, Zichorienfabriken, Dachpappen- sabriken, Dampf-Knochenbrennereien und Dungfabriken, Dinten- und Siegellackfabriken, Farben- und Farbholzfabriken, Fischbein- und Rohrfabriken, Gipsfabriken, Glasbuchstaben-, Gummi- und Guttaperchafabriken, Kalkbrennereien und Mörtelfabriken, Kunst- steingießereien, Knnstwollfabriken, Lumpensortirereien, Mühlstein- sabriken, Mineralwasserfabriken, Maschinenöl- und Wagenschmier- fabriken, Papier-   und Pappenfabriken, Parfümerie-, Licht- und Seifenfabriken, Pergament- und Leimfabriken, Roßhaars pinnereien, Stärke-, Stahlfeder-, Steinpapp-Rahmen- und Wattenfabriken, Telegraphenbauanstalten, Zündhölzer- und Zündwaarenfabriken; Gasanstaltsarbeiter: Soweit die Arbeiter dieser Betriebe und Fabriken nicht als Arbeiter der vorigen Gruppen schon mit an- geführt sind.18 Beisitzer 9. Gruppe: 18 Beisitzer. Sind diese Kandidaten von den einzelnen Gewerkschaften vorgeschlagen, so haben die Vertrauensleute der Gewerkschaften, welche zu einer der oben angeführten Gruppe gehören, nach vorheriger Verständigung unter einander, eine große öffentliche Versammlung sämmtlicher Berufe ihrer Gruppe ein- zuberufen, in welcher dann die, von den einzelnen Gewerk- schaften vorgeschlagenen Kandidaten endgiltia als solche für die Wahlen zu Gewerbegerichts-Beisitzern aufzustellen sind. Eine Ausnahme hiervon würde die nennte Gruppe machen müssen, da es hier nicht möglich fein wird, die Arbeiter der einzelnen Betriebe oder verwandten Berufe zu einer öffentlichen Versamm- lung behufs Verth eilung der Kandidaten zusammen zubekommen. Es könnte an Stelle dessen zur Erledigung der Aufstellung der Kandidaten sogleich die allgemeine Versammlung der ganzen Gruppen stattfinden. Wir führen hierbei den ß 6 des Ortsstatuts für das Gewerbegericht Berlin  , betreffendAllgemeine Erfordernisse be- züglich der Mitglieder", also der vorzuschlagenden Kandidaten, an, um vielfacher Unklarheit und einer zwecklosen Ausstellung von Kandidaten für die Gewerbegerichts-Wahlen vorzubeugen. § 6.Allgemeine Erfordernisse bezüglich der Mitglieder. Zum Mitglieds des Gewerbegerichts einschließlich der Vorsitzenden und der Stellvertreter soll nur berufen werden, werdas dreißig st eLebensjahrvoll- endet, in deni der Wahl vor aufgegangenen Jahre für sich oder seine Familie Armen- Unterstützung auf Grund des Gesetzes über den Unter- stützungswohnsitz vom 3. Juni 1870(R.-G.-Bl. S. 330) und des Gesetzes, betreffend die Ausführung des Bundes- gesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 3. März 1671 (Ges.-S. S. 130), nicht empfangen oder die empfangene A r in e n u n t e r st ü tz u n g erstattet hat und in dem Bezirke desGewer'begerichts seit mindestens zwei Jahren wohnt oder be- schäftigt ist. Desgleichen sollen zu Mitgliedern des Gewerbegerichts nicht berufe» werden Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind. Personen, ivelche zum Amt eines Schöffen unfähig sind (Gerichtsverfassungs-Ges. ZK 31, 32) können nicht berufen werden." Außerdem können diejenigen Arbeiter als Kandidaten nicht aufgestellt werden, welche bei Unternehmern arbeiten, für deren Gewerbe ein Jnnungsschiedsgericht nach§§ 97a und lOOd der Reichs-Gewerbe-Ordnung errichtet ist. Name, Wohnung, Berns und Alter der von den Gruppen endgiltig aufgestellten Kandidaten sind nur von den Bureaus dieser Industrie- resp. Gruppen- Versammlungen dem Ausschuß der Streik-Kontrollkom Mission dann umgehend m i t z u t h e i l e n. In diesen Industrie- oder Gruppen-Ver- sammlungen würde gleichzeitig die Aufstellung der Kandidaten für diejenigen Gewerbe zu erfolgen haben, welche bis zum 15. September d. I. noch nicht zur Ausstellung ihrer Kan- didaten Schritte gethan haben. Ferner bleibt es den Gruppen- Versammlungen ebenfalls überlassen, die Vertheilung der Kan- didaten eventuell in anderer Weise für die einzelnen Gewerkschaften ihrer Gruppe vorzunehmen. Im allgemeinen Interesse liegt es nun, daß die einzelnen Gewerkschaften bis zu dem angegebenen Datum diese Angelegenheit erledigt haben, damit von diesem Zeitpunkte an die Gruppen-Versamm- l u n g e n unbehindert durch einzelne Gewerkschaften stattfinden können. Es soll noch hervorgehoben werden, daß durch obige Ein- theilung der Berufe und Gewerkschaften in Gruppen auf keine Gewerlschaft ein Zwang ausgeübt wird, wenn dieselbe sich zu einer anderen, als der von uns bezeichneten Gruppe zugehörig betrachtet, resp. sich an eine andere Gruppe anschließen will; jedoch hätte die Gewerkschaft dann bei einer derartigen Aenderung in der Gruppeneintheilung dem Ausschuß der Berliner   Streik- Kontrollkommission davon Mittheilung zu machen. Es soll noch außerdem angeführt werden, um auch in dieser Beziehung keine Unklarheit in verschiedenen Gewerben auskommen zu lassen, daß sämmtliche Hilfsarbeiter der einzelnen zu Gruppen zusammengestellten Branchen und Gewerbe zu diesen Gewerben mit hinzugezählt sind, soweit dieselben zur Aufstellung von Kandidaten nicht besonders aufgeführt wurden. Um den Gewerkschaften, falls einige derselben noch in irgend einem Punkte Aufschluß wünschen, Gelegenheit zu geben, sich näher zu informiren, veröffentlichen wir hiermit Namen und Wohnung sämmtlicher Mitglieder des geschäfts» führenden Ausschusses der Streik.  - Kontroll- k o m m i s s i o n: R. M i l l a r g, Tischler, Lehrterstr  . 22. B. Jost, Buchbinder, Greifswalderstr. 68. B. Busse, Lederzurichter, Sophienstr. 23. A. K ö r st e n, Former, Skalitzerstr. 33/34. O. Völle l, Hutmacher  , Dunckerstr. 3. A. M a s s i n i, Buchdrucker, Belle-Alliancestr. 36. H. F a b e r, Goldarbeiter, Grünauerstr. 4. Mit solidarischem Gruße Der geschäftsführende Ausschuß der Berliner  Streik-Kontrollkom Mission. I. A.: Hermann Faber, SO., Grünauerstr. 4, Hof I. Uon der Cholera. Dem Kaiserlichen Gesundheitsamt gemeldet« Eholera-Erkrankungs- und Todesfälle: Außerdem an vereinzelten, fast durchweg ausdrücklich auf Hamburg   zurückgeführten Fällen einschließlich der nachträglich gemeldeten: Regierungsbezirk Stade  : im Kreise Jork   und der Stadt Stade   2 Erkrankungen, 1 Todesfall. Regierungsbezirk Schleswig  : in den Städten Pinneberg   und Rendsburg   und in 13 Orten der Kreise Stor- marn, Pinneberg  . Steinburg, Norderdithmarschen, Lauenburg   und Kiel  (Land) 13 Erkrankungen und 7 Todesfälle. 3t egierungsbezirk Lüneburg  : 4 Orte der Kreise Lüneburg  (Land),"Harburg(Land) und Dannenberg   zusammen 3 Erkrankungen, 4 Todesfälle. Regierungsbezirk Hildesheim  : in der Stadt Hildesheim   und je 1 Ort der Kreise Marienburg   und Zellerfeld zusammen 3 Todesfälle. Regierungsbezirk Magdeburg  : in der Stadt Magdeburg   und je 1 Ort der Kreise Salzwedel   und Wolmirstedt  zusammen ü Erkrankungen und 2 Todesfälle. Regierungsbezirk Stralsund  : zu Greifswald  1 Erkrankung, 1 Todesfall. M e ck l e n b u r g- S ch w e r i n: In den Städten Rostock  , Malchin  , Doberan   und in einem Orte des Amts Dömitz   zusammen 5 Erkrankungen. Berlin  : 1 Erkrankung, 1 Todesfall. Herzogthum Braunschweig  : Jerxheim   am 1. Sep­tember 1 Todesfall. Der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten hat Ver- halt u n gs maßregeln für das Eisenbahn-Per- sonal bei choleraverdächtigen Erkrankungen auf der Eisenbahnfahrt erlassen. Dieselben lauten: 1. Choleraverdächtig ist jeder, welcher in Eholerazeiten an Erbrechen und Durchfall leidet. Es giebt aber auch schwere Cholerafälle, welche einen tödtlichen Ausgang nehmen, ohne daß es zum Erbrechen und Durchfall gekommen ist. Solche Fälle sind an der großen Schwäche und Mattigkeit, die oft ganz schnell die Betreffenden überfällt, zu erkennen. 2. Von jeder choleraverdächtigen Erkrankung, welche während der Eisenbahnfahrl vorkommt, hat der Schaffner dem Zugführer sofort Meldung zu machen. 3. Der Zugführer hat den Erkrankten der nächsten Eisenbahn  - statiou, welche mit den erforderlichen Krankentransportmitteln versehen ist und eine genügende Krankenunterknnft bietet, zu übergeben; berührt der Zug vor Ankunft auf dieser Station eine Zwischenstation, so hol der Zugführer sofort beim Eintreffen aus der letzteren dem diensthabenden Stationsbeamten Anzeige zu machen, damit dieser die telegraphische Meldung an die Ueber- gabeslatiou ungesäumt bewirke. Die Stationen, auf welchen eine Uebergabe Erkrankter erfolgen kann, werden dem Zugführer be- zeichnet. Will der Erkrankte auf einer früheren Station den Zug ver- laffen, gleichviel ob diese das Ziel seiner Reise ist oder ob er hier seine Reise zu unterbrechen beabsichtigt, so ist, falls dort- selbst eine Polizeiwache besteht, dieser die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vcrlassens des Zuges lediglich zu überlassen, andernfalls ijt der Erkrankte so lange nicht eine gcgentheilige Verfügung der Polizeibehörde vorliegt am Verlassen des Zuges nicht zu hindern; der Zugführer hat aber dem diensthabenden Beamten der Station, auf welchen der Er- krankte den Zug verläßt, Meldung zu machen, damit der Be- amte, falls der Erkrankte nicht bis zum Eintreffen ärztlicher Hilse auf dem Bahnhofe bleiben will(wo er möglichst zu isoliren ist), Namen, Wohnort und Absteigequartier des Erkrankten fest- stellen und unverzüglich der nächsten Polizeibehörde unter An- gäbe der näheren Umstände mittheilen kann. 4. Sobald eine Cholera-Erkrankung eintritt oder der Verdacht einer solchen vorliegt, sind sämmtliche Mitreisende, ausgenommen Angehörige des Erkrankten, welche zu seiner Unterstützung bei ihm bleiben wollen, aus dem Wagenabtheil, in welchem sich der Erkrankte befindet und wenn mehrere Wagenabtheile einen ge- meinschastlichen Abort haben, aus diesen sämmtlichen Abtheilen zu entfernen und in einem andern Abtheil und zwar abgesondert von den übrigen 3!eisenden unterzubringen. 5. Die Sorge um den Erkraukten hat sich zunächst auf eine möglichst bequeme Lagerung desselben zu erstrecken und ist Sache desjenigen Schaffners, dessen Aufsicht der betreffende Wagen untersteht. 6. Der Zugführer eines jeden zur Beförderung von Personen dienenden Zuges ist mit einem Abtropfflüschchen versehen, welches etwa 30 oom eines Gemisches von gleichen Theilen einfacher Opium-