1. Beilage zum„Vorwärts" Berliner Volksblatt.Nr. so«.Sonnabend, den 3 September 189I.9. Jahrg.A« die Gemerbschasten Kerlins!Laut Beschluß der öffentlichen Versammlung sämmtlicherBerliner Gewerkschaften vom I. August cr. wurde die BerlinerStreik-Kontrollkommisston beauftragt: die Vorarbeiten, sowie dieAgitation für die Gewerbegerichts-Wahlen in Berlin in die Handzu nehmen. Auf Grund dieses Beschluffes ersuchen wir diesämmtlichen Gewerkschaften Berlins, jede für sich in öffent:lichen Versammlungen— soweit dieses noch nicht geschchen sein sollte— gemäß nachfolgenderZusammenst e l l u n g ihre Kandidaten vorzuschlagen.1. Gruppe.Nahrungs- und Genußmittel-lBedienung.lewerbe undBäcker, Konditoren, Brotfabriken.Gärtnerei und verw. Berufe.,.,,Dampfmühlen, Reismühlen..,,,Schlächtereien und Fleischereien,.,Brauer und Mälzer........Wein-, Branntwein- und Essigfabrik-Arbeiter...........Zucker, Chokolade, Käse- und Butter-fabrik-Arbeiter, Konservenfabrik-Arb.Gastwirthsgehilfen........Tabak- und Zigarrenarbeiter...,Barbiere und Friseure......,Kornträger und Speicherarbeiter...Beisitzer> 21122162111. Gruppe 20 Beisitzer8. Gruppe.Verkehrs- und Handelsgewerbe.BeisitzerLandstraßen- u. Stadtverkehr, Omnibus,Pferdebahn und Droschkenbetriebe. SKaufmännisches Gewerbe, Hausdiener,Packer ee, 82. Gruppe 133. Gruppe.Baugewerbe.Maurer und Putzer.Maler und AnstreicherLackirer.....Steinmetzen.»,,Stuckateure...,Töpfer......Dachdecker.....Bauarbeiter.,,.Brunnenmacher,..GlaserZiminerer.....Beisitzer921222141143. Gruppe 294. Gruppe.Metall-Jndustrie.BeisitzerGold-, Silber- und Bijouterie-Arbciter. 1Graveure und Ziseleure...... 1Uhrmacher........... 1Mechaniker für Feinmechanik, mathe-matische und chirurg. Instrumente, 1Sieb-, Stich- und Schußwaffen... 1ürtler............ 3Galvaniseure.......... 1Blechwaaren» und Vlech-Emballagen-Ar-beiter und Klempner...... 4Metallschleifer......... 1Zinn-, Blei-, Kupfer- und Messingwerk-Arbeiter........... 1Rohrleger und Jnstallationsarbeiter., 1Schlosser und Maschinenbauer.... SBeschlag-, Fabrik-, Zeug- und Nagel-schmiede........... 4Eisen-, Metall-, Zink- und Gelbgießer SEisen-, Metall- und Schraubendreher. 3Metalldrücker.......... 1Kupferschmiede......... 1Feilenhauer.......... INadlet und Siebmacher...... 1Heizer und Maschinisten...... 14. Gruppe 41 Beisitzer5. Gruppe.Holzindustrie.BeisitzerTischlerei der verschiedenen Zweige: Bau-tischler, Parkett-Fußbodenleger, Möbel-tischler,Musik-Jnftrumentenmacher,Ein-setzet und Anschläger u. s. w.... 10Fabrikation von Holzjalousien. Kisten-macher, Holz- und Bretterträger, Holz-schneidereien, sowie sämmtliche inHolzbearbeitungs- Fabriken und ausHolzplätzen beschäftigte Arbeiter.. 6Bildhauer........... 2Böttcher............ 1Stellmacher..........« 1Korbmacher........... 1Drechsler. Schnitzer, Knopffabrik-Arbeiter.Korkschnitzer, Kammmacher, Schirm-,Stock-, Elfenbein- und Bernstemarb. 5Bergolder........... 1Möbelpolirer.......... 13. Gruppe 286. Gruppe.Bekleidungsind u st rie, Stoffe, Leder.BeisitzerSpinnerei........... 1Weberei in Wolle. Baumwolle, Leinen.Seide, sVelvetfabriken, Teppichsabr.:c. 3Färbereien, Druckereien...... 2Schuhmacher und Zurichter..... 4Schneider und Mäntelnäher..,., 12Lohgerber und Lederzurichter.... 1Weißgerber........... 1Handschuhmacher......... 1Hutmacher und Filzarbeiter..... 2Kürschner und Mützenmacher.... 1Posamentirer, Wirk-, Strick-, Klöppel-und Häkelarbeiter....... 1Putzfach und Blumenfabrikation..> 1Wäschesabrikation, Wäscherei und Plätterei 4Seilerwaaren und Netze 1Tapezirer 2BeisitzerSattler und Riemer........ 2Wachstuch- und Gummiwaaren-Fabrikenund-Arbeiter......... 16 Gruppe 407. Gruppe.Buch- und Papierindustrie.BeisitzerKartonagen........... 1Album- lind Lederwaaren-Fabriken... 2Tapetendrucker. Formstecher und Tapeten-Fabrikarbeiter......... 1Buchbinder........... 3Buchdrucker........... 4Buchdruckerei-Hilfsarbciter 2Lithographen und Steindrucker.... 2Schriftgießer und Stereotypeure.... 17. Gruppe 138. Gruppe.Verschiedene Gewerbe.BeisitzerPorzellandreher, Fayence- und Steingut-arbeiter........... 1Glasbläser und Glasschleifer..... IMusterzeichner, Zeichner, Xylographen,Glas- und Porzellanmaler.... 1Photographen.......... 1Bürsten- und Pinselmacher..... 16. Gruppe S9. Gruppe.Fabrikarbeiter.Appreturen, Preß-, Schcer- und Walkanstalten, Asphalt-fabriken. Chemische Fabriken, Zichorienfabriken, Dachpappen-sabriken, Dampf-Knochenbrennereien und Dungfabriken, Dinten-und Siegellackfabriken, Farben- und Farbholzfabriken, Fischbein-und Rohrfabriken, Gipsfabriken, Glasbuchstaben-, Gummi- undGuttaperchafabriken, Kalkbrennereien und Mörtelfabriken, Kunst-steingießereien, Knnstwollfabriken, Lumpensortirereien, Mühlstein-sabriken, Mineralwasserfabriken, Maschinenöl- und Wagenschmier-fabriken, Papier- und Pappenfabriken, Parfümerie-, Licht- undSeifenfabriken, Pergament- und Leimfabriken, Roßhaars pinnereien,Stärke-, Stahlfeder-, Steinpapp-Rahmen- und Wattenfabriken,Telegraphenbauanstalten, Zündhölzer- und Zündwaarenfabriken;Gasanstaltsarbeiter: Soweit die Arbeiter dieser Betriebe undFabriken nicht als Arbeiter der vorigen Gruppen schon mit an-geführt sind.18 Beisitzer9. Gruppe: 18 Beisitzer.Sind diese Kandidaten von den einzelnen Gewerkschaftenvorgeschlagen, so haben die Vertrauensleute der Gewerkschaften,welche zu einer der oben angeführten Gruppe gehören, nachvorheriger Verständigung unter einander, eine große öffentlicheVersammlung sämmtlicher Berufe ihrer Gruppe ein-zuberufen, in welcher dann die, von den einzelnen Gewerk-schaften vorgeschlagenen Kandidaten endgiltia als solche fürdie Wahlen zu Gewerbegerichts-Beisitzern aufzustellen sind. EineAusnahme hiervon würde die nennte Gruppe machen müssen,da es hier nicht möglich fein wird, die Arbeiter der einzelnenBetriebe oder verwandten Berufe zu einer öffentlichen Versamm-lung behufs Verth eilung der Kandidaten zusammen zubekommen.Es könnte an Stelle dessen zur Erledigung der Aufstellung derKandidaten sogleich die allgemeine Versammlung der ganzenGruppen stattfinden.Wir führen hierbei den ß 6 des Ortsstatuts für dasGewerbegericht Berlin, betreffend„Allgemeine Erfordernisse be-züglich der Mitglieder", also der vorzuschlagenden Kandidaten,an, um vielfacher Unklarheit und einer zwecklosen Ausstellungvon Kandidaten für die Gewerbegerichts-Wahlen vorzubeugen.§ 6.„Allgemeine Erfordernisse bezüglich der Mitglieder.„Zum Mitglieds des Gewerbegerichts— einschließlichder Vorsitzenden und der Stellvertreter— soll nur berufenwerden, werdas dreißig st eLebensjahrvoll-endet, in deni der Wahl vor aufgegangenenJahre für sich oder seine Familie Armen-Unterstützung auf Grund des Gesetzes über den Unter-stützungswohnsitz vom 3. Juni 1870(R.-G.-Bl. S. 330)und des Gesetzes, betreffend die Ausführung des Bundes-gesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 3. März 1671(Ges.-S. S. 130), nicht empfangen oder dieempfangene A r in e n u n t e r st ü tz u n g erstattethat und in dem Bezirke desGewer'begerichtsseit mindestens zwei Jahren wohnt oder be-schäftigt ist.Desgleichen sollen zu Mitgliedern des Gewerbegerichtsnicht berufe» werden Personen, welche wegen geistiger oderkörperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind.Personen, ivelche zum Amt eines Schöffen unfähig sind(Gerichtsverfassungs-Ges. ZK 31, 32) können nicht berufenwerden."Außerdem können diejenigen Arbeiter als Kandidaten nichtaufgestellt werden, welche bei Unternehmern arbeiten, für derenGewerbe ein Jnnungsschiedsgericht nach§§ 97a und lOOd derReichs-Gewerbe-Ordnung errichtet ist.Name, Wohnung, Berns und Alter der vonden Gruppen endgiltig aufgestellten Kandidaten sindnur von den Bureaus dieser Industrie- resp.Gruppen- Versammlungen dem Ausschuß derStreik-Kontrollkom Mission dann umgehendm i t z u t h e i l e n. In diesen Industrie- oder Gruppen-Ver-sammlungen würde gleichzeitig die Aufstellung der Kandidatenfür diejenigen Gewerbe zu erfolgen haben, welche bis zum15. September d. I. noch nicht zur Ausstellung ihrer Kan-didaten Schritte gethan haben. Ferner bleibt es den Gruppen-Versammlungen ebenfalls überlassen, die Vertheilung der Kan-didaten eventuell in anderer Weise für die einzelnen Gewerkschaftenihrer Gruppe vorzunehmen. Im allgemeinen Interesse liegt esnun, daß die einzelnen Gewerkschaften bis zu dem angegebenenDatum diese Angelegenheit erledigt haben, damit vondiesem Zeitpunkte an die Gruppen-Versamm-l u n g e n— unbehindert durch einzelne Gewerkschaften—stattfinden können.Es soll noch hervorgehoben werden, daß durch obige Ein-theilung der Berufe und Gewerkschaften in Gruppen auf keineGewerlschaft ein Zwang ausgeübt wird, wenn dieselbe sich zueiner anderen, als der von uns bezeichneten Gruppe zugehörigbetrachtet, resp. sich an eine andere Gruppe anschließen will;jedoch hätte die Gewerkschaft dann bei einer derartigen Aenderungin der Gruppeneintheilung dem Ausschuß der Berliner Streik-Kontrollkommission davon Mittheilung zu machen.Es soll noch außerdem angeführt werden, um auch in dieserBeziehung keine Unklarheit in verschiedenen Gewerben auskommenzu lassen, daß sämmtliche Hilfsarbeiter der einzelnen zu Gruppenzusammengestellten Branchen und Gewerbe zu diesen Gewerbenmit hinzugezählt sind, soweit dieselben zur Aufstellung vonKandidaten nicht besonders aufgeführt wurden.Um den Gewerkschaften, falls einige derselben noch inirgend einem Punkte Aufschluß wünschen, Gelegenheit zu geben,sich näher zu informiren, veröffentlichen wir hiermit Namenund Wohnung sämmtlicher Mitglieder des geschäfts»führenden Ausschusses der Streik.- Kontroll-k o m m i s s i o n:R. M i l l a r g, Tischler, Lehrterstr. 22.B. Jost, Buchbinder, Greifswalderstr. 68.B. Busse, Lederzurichter, Sophienstr. 23.A. K ö r st e n, Former, Skalitzerstr. 33/34.O. Völle l, Hutmacher, Dunckerstr. 3.A. M a s s i n i, Buchdrucker, Belle-Alliancestr. 36.H. F a b e r, Goldarbeiter, Grünauerstr. 4.Mit solidarischem GrußeDer geschäftsführende Ausschuß der BerlinerStreik-Kontrollkom Mission.I. A.: Hermann Faber, SO., Grünauerstr. 4, Hof I.Uon der Cholera.Dem Kaiserlichen Gesundheitsamt gemeldet«Eholera-Erkrankungs- und Todesfälle:Außerdem an vereinzelten, fast durchweg ausdrücklich aufHamburg zurückgeführten Fällen einschließlich der nachträglichgemeldeten:Regierungsbezirk Stade: im Kreise Jork und derStadt Stade 2 Erkrankungen, 1 Todesfall.Regierungsbezirk Schleswig: in den StädtenPinneberg und Rendsburg und in 13 Orten der Kreise Stor-marn, Pinneberg. Steinburg, Norderdithmarschen, Lauenburg undKiel(Land) 13 Erkrankungen und 7 Todesfälle.3t egierungsbezirk Lüneburg: 4 Orte der KreiseLüneburg(Land),"Harburg(Land) und Dannenberg zusammen3 Erkrankungen, 4 Todesfälle.Regierungsbezirk Hildesheim: in der StadtHildesheim und je 1 Ort der Kreise Marienburg und Zellerfeldzusammen 3 Todesfälle.Regierungsbezirk Magdeburg: in der StadtMagdeburg und je 1 Ort der Kreise Salzwedel und Wolmirstedtzusammen ü Erkrankungen und 2 Todesfälle.Regierungsbezirk Stralsund: zu Greifswald1 Erkrankung, 1 Todesfall.M e ck l e n b u r g- S ch w e r i n: In den Städten Rostock,Malchin, Doberan und in einem Orte des Amts Dömitz zusammen5 Erkrankungen.Berlin: 1 Erkrankung, 1 Todesfall.Herzogthum Braunschweig: Jerxheim am 1. September 1 Todesfall.Der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten hat Ver-halt u n gs maßregeln für das Eisenbahn-Per-sonal bei choleraverdächtigen Erkrankungenauf der Eisenbahnfahrt erlassen. Dieselben lauten:1. Choleraverdächtig ist jeder, welcher in Eholerazeiten anErbrechen und Durchfall leidet. Es giebt aber auch schwereCholerafälle, welche einen tödtlichen Ausgang nehmen, ohne daßes zum Erbrechen und Durchfall gekommen ist. Solche Fälle sindan der großen Schwäche und Mattigkeit, die oft ganz schnell dieBetreffenden überfällt, zu erkennen.2. Von jeder choleraverdächtigen Erkrankung, welche währendder Eisenbahnfahrl vorkommt, hat der Schaffner dem Zugführersofort Meldung zu machen.3. Der Zugführer hat den Erkrankten der nächsten Eisenbahn-statiou, welche mit den erforderlichen Krankentransportmittelnversehen ist und eine genügende Krankenunterknnft bietet, zuübergeben; berührt der Zug vor Ankunft auf dieser Stationeine Zwischenstation, so hol der Zugführer sofort beim Eintreffenaus der letzteren dem diensthabenden Stationsbeamten Anzeige zumachen, damit dieser die telegraphische Meldung an die Ueber-gabeslatiou ungesäumt bewirke. Die Stationen, auf welchen eineUebergabe Erkrankter erfolgen kann, werden dem Zugführer be-zeichnet.Will der Erkrankte auf einer früheren Station den Zug ver-laffen, gleichviel ob diese das Ziel seiner Reise ist oder ob erhier seine Reise zu unterbrechen beabsichtigt, so ist, falls dort-selbst eine Polizeiwache besteht, dieser die Entscheidung überdie Zulässigkeit des Vcrlassens des Zuges lediglich zuüberlassen, andernfalls ijt der Erkrankte— so lange nichteine gcgentheilige Verfügung der Polizeibehörde vorliegt— amVerlassen des Zuges nicht zu hindern; der Zugführer hat aberdem diensthabenden Beamten der Station, auf welchen der Er-krankte den Zug verläßt, Meldung zu machen, damit der Be-amte, falls der Erkrankte nicht bis zum Eintreffen ärztlicherHilse auf dem Bahnhofe bleiben will(wo er möglichst zu isolirenist), Namen, Wohnort und Absteigequartier des Erkrankten fest-stellen und unverzüglich der nächsten Polizeibehörde unter An-gäbe der näheren Umstände mittheilen kann.4. Sobald eine Cholera-Erkrankung eintritt oder der Verdachteiner solchen vorliegt, sind sämmtliche Mitreisende, ausgenommenAngehörige des Erkrankten, welche zu seiner Unterstützung beiihm bleiben wollen, aus dem Wagenabtheil, in welchem sich derErkrankte befindet und wenn mehrere Wagenabtheile einen ge-meinschastlichen Abort haben, aus diesen sämmtlichen Abtheilenzu entfernen und in einem andern Abtheil und zwar abgesondertvon den übrigen 3!eisenden unterzubringen.5. Die Sorge um den Erkraukten hat sich zunächst auf einemöglichst bequeme Lagerung desselben zu erstrecken und ist Sachedesjenigen Schaffners, dessen Aufsicht der betreffende Wagenuntersteht.6. Der Zugführer eines jeden zur Beförderung von Personendienenden Zuges ist mit einem Abtropfflüschchen versehen, welchesetwa 30 oom eines Gemisches von gleichen Theilen einfacher Opium-