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Arbeiter von H. Wolff haben unterschrieben, daß sie feiner Organi fation angehören wollen. Diese Arbeiter erklärten sich somit bereit, als Arbeitswillige zu fungieren.

Bereinigung der Maler, Lackierer und Anstreicher. Hiermit gibt die unterzeichnete Kommiffion das Resultat der Wahl für die zwei zu wählenden Filialbeamten bekannt:

Kollege 2. Ringel Berlin ist im ersten Wahlgang gewählt, Zwischen den Kollegen Kloz- Berlin und Miez- Rigdorf findet Stichwahl statt. Die Wahlkommission.

Achtung, Barbiere! Bur Aufklärung teilen wir den Arbeitgebern mit, daß das Arbeitsnachweisbureau Gr. Frankfurterstr. 65 laut Be schluß der Generalversammlung vom 6. Juli wegen Differenzen des Nachweisvorstehers mit dem Verbande bis auf weiteres gesperrt ist. Die Stellenvermittelung wird vorläufig Rosenthalerstr. 57 von unferem Bureaubeamten Baumgart erledigt. Arbeitgeber, die den Nachweis nicht meiden, kommen mit der Lohnkommission in Konflikt. J. A.: Edmund Gerling, Vertrauensmann. Achtung, Täschner , Sattler aller Branchen. In den Taschen­fabriken von Baul Fahrmann, Luisenufer 12 und Hermann Feist, Ritterstr. 16, haben die dortfelbst beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen wegen Nichtanerkennung des am 29. Juni vor dem Einigungsamt des Berliner Gewerbegerichts abgeschlossenen Tarif

fchaft entfandt wurde, bitte ich um umgehende, zusagende Antwort. Hochachtungsvoll

J. Gronowsti Arbeitersekretär.

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Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein und vertrat im Gegen fatz zum Landgericht den Standtpunkt, daß im Gegenteil§ 151 als Ausnahmebestimmung eng auszulegen fei und die orts­sta tutarischen Vorschriften nicht polizeiliche Vorschriften" im Sinne des Paragraphen feien. Das Sammergericht gab indessen in Der Mann hat natürlich keinen Auftrag dazu; kompetent ist nur dieser prinzipiellen Frage dem Landgericht recht. Wenn es die von allen beteiligten Verbänden gebildete Sechserfommission". trotzdem das freisprechende Urteil am 6. Juli aufhob und die Sache Aber kann man nicht vermuten, daß er sich vorher mit den Leitern noch einmal an das Landgericht verwies, so nur deshalb, weil das des chriftlichen Verbandes verständigte? Sollte das der Fall sein, Landgericht nicht festgestellt hatte, daß Angeklagter es an der so wäre das nicht nur ein schwerer taktischer Fehler, es wäre das nötigen Sorgfalt bei der Auswahl und Beaufsichtigung seiner Be­auch ein direkter Verstoß gegen die getroffenen Abmachungen. Jedoch triebsleiter" nicht habe fehlen lassen. Das soll nachgeprüft werden der Hülferuf des christlichen Arbeitersekretärs wird ebenso ungehört zum Zwecke der Feststellung, ob nicht Witt neben dem in Betracht verhallen wie die ernstlichen Mahmungen der Regierung zu Arns- kommenden Schachtmeister strafbar sei. berg. Der junge Bund" der Arbeitgeber ist entschlossen, den Kampf bis zum bitteren Ende durchzuführen, da wird aber auch diese vielleicht gutgemeinte, auf jeden Fall aber übel angebrachte Vermittelung" nicht helfeir. Ueber die Ausführung des Beschlusses läßt sich noch nichts Be so wird also erst nach deren Ablauf eine Uebersicht zu gewinnen stimmtes mitteilen, da überall vierzehntägige Kündigungsfeist besteht sein, das ist jedoch auch heute schon sicher: die mysteriösen 30000 Ausgesperrte werden auch jetzt nicht erreicht werden. und in

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625 an der Zahl, haben sich dort ein hübsches Genossenschaftshaus Genossenschaftshaus. Die Genossenschaftler Coswigs( in Sachsen ), erbaut, das vor einigen Tagen eröffnet worden ist. Das Gebäude hat eine Straßenfront von 25 Meter, die durch zwei Läden, einen Materialwarenladen lints und einen Manufafturwarenladen rechts Obergeschoß über den Läden befinden sich sechs Wohnungen, welche und die in der Mitte liegende Toreinfahrt ausgefüllt wird. Im bei trefflichster Einrichtung sehr preiswert vermietet sind. Auf dem Hofe befindet sich links in unmittelbarem Anschluß an den Material warenladen ein Raum für den Verkauf von Mehl und Kleie. An

vertrages für die Taschenbranche die Arbeit niedergelegt.-Zuzug in eine Lohnbewegung eingetreten. Sie fordern u. a. zehnstündige ihn schließt sich weiter an ein Seitenflügel von 35% Meter Länge.

ist aufs strengste fernzuhalten.

Die Ortsverwaltung Berlin des Deutschen Sattler- Verbandes. In der Chemischen Fabrik für Teer und Erdölindustrie Erkner find Lohndifferenzen ausgebrochen, welche am heutigen Tage zur Arbeitsniederlegung sämtlicher Arbeiter führten.

Arbeitszeit, verkürzt durch je 20 Minuten Frühstück und Besper­pause; Sonnabends um 6 Uhr, vor den Hauptfeiertagen um 4 Uhr Schluß ohne Lohnabzug; als Mindestlohn pro Stunde: Gehülfen unter 18 Jahren 25 Pf., bis 20 Jahre 35 Pf., bis 24 Jahre 45, von da ab 55 Pf., für Ueber- und Nachtarbeit 50, für Sonntags 100 Proz. Aufschlag; ebenso für Blizableiter, Turm und Berg­

Buzug bitten wir fernzuhalten. Verband der Fabrik, Land, Hülfsarbeiter und werksarbeit 100 Proz. Aufschlag.

Arbeiterinnen Deutschlands .

Deutfches Reich.

Die Aussperrungswut an der Unterweser. Aus Bremerhaven wird uns geschrieben:

beharren.

Arbeiter ber

stätten zurückzukehren.

Gerichts- Zeitung.

Unter der Anklage der Unterschlagung und Untreue in bier Fällen stand gestern der seit dem 10. März in Untersuchungshaft sigende frühere Rechtsanwalt Heinrich Hertwig aus Charlotten burg vor der Straffammer des Landgerichts II. Den Vorsiz führte Bon der Metallarbeiteraussperrung in Bayern . Landgerichtsrat Schulze, die Anflage vertrat Staatsanwaltschafts­Aus Nürnberg wird uns noch geschrieben: rat alter, die Verteidigung führte Rechtsanwalt Simons. Nach dem bekannten Ergebnis der Verhandlungen im bayerischen Der Angeflagte ist 44 Jahre alt, seinerzeit einmal in seiner Eigen­Ministerium und mit dem Bayerischen Industriellenverband haben schaft als Reserveoffizier wegen militärischen Ungehorsams zu drei Die Werftherren und Schiffahrtsgewaltigen haben den Beweis sich die Vertreter der Arbeiter dahin geeinigt, den Abbruch des Monaten Festungshaft und vor einiger Zeit von der Straffammer geliefert, daß fie jeder vernünftigen Einwirkung unzugänglich und Stampfes zu empfehlen und zwar aus folgenden Gründen: Es steht zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Legtere Strafe ist jeder sozialpolitischen Einsicht bar sind. Nachdem die Weserwerft und fest, daß der Vorsitzende des Industriellenverbandes, Direktor Nieppel inzwischen rechtskräftig geworden. Zur Illustration des Gemüts­die Lloyd- Armaturenfabrik in Bremen ihre Aussperrungsdrohung von der Maschinenbau- Aktiengesellschaft, im Rheinland gewesen ist zustandes des Angeklagten verwies der Verteidiger darauf, daß dem An den Arbeitern bekannt gegeben hatten, teilten die ständigen Kesselschmiede der Firmen Tecklenburg und Seebeck hat; es besteht auch begründete Vermutung, daß er bei dieser Ge- Mart durch die Anwaltskammer auferlegt worden seien, er überreichte aus und die dortigen Industriellen für weitere Aussperrungen gewonnen geflagten in den letzten Jahren Ordnungsstrafen in Höhe von vielen hundert den Direktionen dieser Werften mit, daß sie selbstverständlich zulegenheit zugleich auch Verbindungen angeknüpft hat, um für die ferner ein ganzes Batet von Briefen der Anwaltskammer, die der Unterhandlungen bereit feien und sich ein Ausgleich bei allenfalsige weitere Dauer des Streits in seiner Gesellschaft die Angeklagte einfach uneröffnet beiseite gelegt habe. Derselbe sei gegenseitigem Entgegenkommen jedenfalls auch werde finden lassen. nötigsten Arbeiten für sich in den rheinischen Industriewerken an durch die fortgefeßten heftigen Beitungsangriffe des Schriftstellers Tatsächlich hat dann auch eine Unterredung der Lohnkommiffion mit fertigen zu lassen. Man sagte sich, daß, wenn der Streit aufrecht Joachim Gehlsen in einen Bustand geistiger Depreffion geraten. den beiden Werftdirektionen stattgefunden. Wenn man jedoch an erhalten wird, die eventuellen Errungenschaften zu den nötigen euf Befragen des Borsigenden bestätigte ber Angeklagte, daß feine diefelbe einige Hoffnungen fnüpfte, so sah man sich getäuscht. Die Opfern in feinem Verhältnis stehen. Außerdem wurde in Betracht Einnahme, die den Höchstfag von 20 000 m. erreicht hatten, in den Vertreter der Werften erklärten rundweg, irgendwelche Zugeständnisse gezogen, daß es jetzt noch möglich ist, sämtliche Leute in die Wert legten Jahren mehr und mehr zurückgegangen feien und er sich in nicht machen zu können. Sie verlangten als Voraussetzung der tätten hineinzubringen, und dadurch bleiben die Organisations- einer mißlichen Vermögenslage befunden habe. Er behauptet, Wiedereröffnung der Betriebe bon den Kesselschmieden die be- verhältnisse in den Werkstätten gut, so daß man in der Lage ist, die baß zur Verschlechterung seiner Vermögenslage der Umstand dingungslose Wiederaufnahme der Arbeit. Selbst diejenigen allerdings minimalen Bugeständnisse nicht nur aufrecht zu erhalten, wesentlich mit beigetragen habe, daß er aus Bürgschaften, geringfügigen 8ugeständnisse, au denen man sich vor sondern auch hoffen kann, auf Grund der guten Organisations bie er für eine ganze Anzahl von Perfonen übernommen, Beginn des Kampfes herbeiließ, wurden wieder verhältnisse bei günstiger Gelegenheit weitere Zugeständnisse, und sehr erhebliche Beträge habe zahlen müssen. Die Anklage zurückgezogen. Unter diesen Umständen beschloß dann am Dienstagabend eine var auf friedlichem Wege, zu erreichen. In diesem Sinne wurde warf dem Angeklagten vor, in einem Falle Gelder, die für den Unter diesen Umständen beschloß dann am Dienstagabend eine ben Werkstättenvertrauensleuten der in Betracht kommenden Betriebe Weinhändler Hellmann in Würzburg , seinem Mandanten, bei ihm Versammlung der Kesselschmiede einmütig, im Ausstande zu Bericht erstattet, die sich allerdings dagegen sträubten, weil sie eingegangen waren, nicht ordnungsmäßig abgeliefert zu haben. Die immer noch glaubten, daß es noch möglich fei, mehr zu erreichen. Firma hat inzwischen ihr Geld erhalten. In einem anderen Falle Inzwischen hatte auch der Vorsitzende des Bremer Gewerbe- Sie waren auch der Meinung, daß der Höhepunkt der Bewegung handelte es sich um 2041 M., einer Witwe Müller gehörig, ferner gerichts Versuche gemacht, eine Beendigung des Kampfes herbei- noch nicht erreicht und daß es später noch immer Zeit ſei, abzu um 837 M., einem Major a. D. v. Görre, und um 760 M., einem zuführen, doch waren auch diese Bemühungen vergeblich. Die Werft- Grechen. Sie beschloffen mit 134 gegen 94 Stimmen die Fortführung Schlächtermeister Grieb gehörig. Der Angeklagte bestreitet in allen herren ließen sich auf nichts ein, fie waren jeder vernünftigen Bora des Stampfes, aber die am Donnerstag stattgefundenen Streit Fällen, fich die Gelder rechtswidrig zugeeignet zu haben und bea stellung unzugänglich. Für sie gab es nur das eine: Biegen oder versammlungen faßten mit Mehrheit den Beschluß, den Kampf abzu- hauptet, daß teilweise seine Mandanten, die hier in Frage kommen, brechen. Und so trat dann ein, was lommen mußte: Der Aussperrungs- brechen, die weiteren Forderungen aufzuschieben und in die Werk- ihm das Geld leihweise überlassen haben, teilweise lägen bloß Nach­lässigkeiten vor. Er habe nie die Absicht gehabt, sich an den foffer feiert weitere Orgien. Mittwoch abend wurden die Die Arbeiter der Siemens- Schuckertwerke enthielten sich der Ab- qu. Geldern zu bereichern. Der als Zeuge bernommene Schrifts Armaturenfabrik des Nordstimmung und erklärten, daß sie sich dem Mehrheitsbeschluß der fteller Joachim Gehlsen gibt auf Befragen zu, den An­deutschen Lloyd in Bremen 550 bis 600 an übrigen Betriebe fügen würden. Nur in dem Werke Pegnitzhütte geklagten in seiner Laterne" wiederholt heftig angegriffen ausgesperrt und am Donnerstag entschieden sich die Arbeiter mit 109 gegen 3 Stimmen für die Fort zu haben. Auf die Anwaltspraxis des Angeklagten habe er keines­abend flogen flogen bie Arbeiter der Attienführung des Kampfes. Sie müssen sich aber nun ebenfalls fügen. wegs seine Angriffe gerichtet, es fei ihm lediglich darum zu tun gefellschaft Weser" Bremen zirka 2500 bis Die neue Bestimmung des Statuts des Deutschen Metallarbeiter gewefen, den Mann, der ihn selbst ins Gefängnis gebracht und die 3000 aufs Straßenpflaster. Falls die Steffelschmiede, verbandes, daß ein Streit beendigt werden kann, wenn sich nicht ganze Verschwörung gegen ihn angezettelt, ins Gefängnis zu bringen, die sich erdreisteten, für ihre schwere und gesundheitraubende Arbeit eine Dreiviertelmehrheit für die Fortführung entscheidet, braucht hier benn für ihn fei es zweifellos, daß der Angeklagte einen Meineid ein paar Pfennige Lohn mehr zu verlangen, auch jezt noch nicht nicht in Anwendung zu kommen, weil ohnehin die absolute Mehrheit geleistet habe. Aus diesem Grunde habe er ihn ebensowenig ge milrbe" geworden sind und zu Kreuze friechen, sollen weitere erzielt ist. Auf die Beschlußfassung blieben auch die Beschlüsse der schont, wie den Weinhändler Felte, den er gleichfalls des Meineides Brutalisierungsmittel angewandt werden. Es verlautet bereits, daß ausgesperrten in München und Augsburg nicht ohne Ein beschuldige. Der Staatsanwalt erklärt hierzu, daß das Verfahren der Norddeutsche Lloyd beabsichtige, eventuell auch brud. Wann die Arbeiter in die Werkstätten zurückkehren können, wegen Meineides gegen Herrn Felfe endgültig eingestellt worden sei. feine gewaltigen Bremerhavener Werkstätten 3 ist noch unbestimmt, doch wird dies wohl bald der Fall Beuge Gehlsen gibt zu, daß er wiederholt Meineidsanzeigen gegen schließen und 75 Prozent der viele Tausende betragenden dort sein. Direktor Rieppel hat bereits eine Kommission aus Felte erstattet habe, damit aber abschlägig beschieden worden sei. Er beschäftigten Arbeiter auszusperren. Sollte diese Maßnahme Vertretern Organisationen, des Hauptvorstandes und habe aufs neue Schritte unternommen, dann aber auch, um zum wirklich zur Durchführung fommen, so läge alsdann das gesamte des Lotalvorstandes zu sich gebeten, um mit ihnen die Biele zu kommen, ein Strafverfahren gegen sich selbst wegen Be­wirtschaftliche Leben in den Unterweserorten still. weiteren Modalitäten zu vereinbaren. In den kleineren Beleidigung des Herrn Felle veranlaßt, müsse nun aber wieder von trieben wird die Arbeit schon in den nächsten Tagen wieder be- neuem anfangen, da nach etwa zweijährigem Schweben des Pro­ginnen können, da die Unternehmer froh sind, daß der Kampf be= endet ist, in den großen Betrieben wird die Aufnahme der Arbeit zurückgezogen habe. Nach Erledigung des objektiven Teils wird effes Herr Felte furz vor dem Termin plößlich den Strafantrag nach und nach erfolgen; jedenfalls aber werden in furzer Zeit bie subjektive Seite des Falles erörtert. Vorher erklärt der An­wieder geordnete Berhältnisse herrschen. In denjenigen Betrieben, geklagte, daß durch Kammergerichtsbeschluß auch die gegen ihn er­die ausgesperrt haben und sich weigern, die vom Industriellen hobene Beschuldigung des Meineides für unbegründet erklärt worden verband allgemein zugestandene 58stündige Arbeitszeit einzuführen, fei. Nach dem ziemlich übereinstimmenden Gutachten der Sach­wird der Kampf sofort wieder aufgenommen. Der Industriellen verständigen Dr. Mertens, Dr. Scheidt, sowie der verband hat sich verpflichtet, daß er in solchen Fällen seinen in Frage Medizinalräte Dr. Klein und Dr. Hoffmann handelt kommenden Mitgliedern nicht beispringen wird. es fich bei dem Angeklagten um ein nicht ganz normales Nervensystem, un starke nervöse Erregung einen Zustand der Apathie und Agonie, es liegt aber Der Streit der Textilarbeiter in Gent nicht ein Zustand der Willensunfreiheit in dem Maße dauert fort, und sein Ende ist noch nicht abzusehen. Die sozialistische vor, daß§ 51 Str.-G.-B. anzuwenden sei. Der Staatsanwalt Gewerkschaft hat zur Unterstützung der Organisierten 11 000 Fr. und beantragte unter Wegfall der früher gegen den Angeklagten aus­Die Beweggründe, die die Unternehmer zu diesem Schritte für die Unorganisierten 6000 Fr., auſammen 17 000 r. bewilligt, gesprochenen Strafe von vier Monaten eine Gesamtstrafe von zwei trieben, find zunächst in der verunglückten Aussperrung selbst zu eine Summe, die zur Unterſtügung für eine Woche ausreicht. Bon Jahren Gefängnis und drei Jahre Ehrberluft. Der Gerichts­suchen. Die Aussperrung war längst versumpft, d. h. für die den übrigen belgischen Gewerkschaften werden die Streifenden ebenhof verhängte über den Angeklagten eine Zusatzstrafe von acht Arbeiterorganisationen hatte fie alle Gefahr verloren. Die aus falls nach Möglichkeit unterstützt. So hat der belgische Metallarbeiter Monaten Gefängnis. Da der Angeklagte sich zur Zeit seiner gesperrten Arbeiter waren zum weitaus größten Teile abgereift, verband beschlossen, den Streitenden wöchentlich 1000 Fr. zu über Berfehlungen in einem Zustande körperlicher und psychischer Schwäche resp. am Orte felbft in andere Arbeit getreten. Nun mußten die weisen; außerdem wird unter den Mitgliedern auf Listen gesammelt. befunden, beließ ihm der Gerichtshof die Ehrenrechte. Unternehmer zu schärferen Maßregeln greifen. In ihrer Ver- Auch die sozialistischen Gruppen des ganzen Landes sammeln für die zweiflung fetten fie sich über Treu und Glauben hinweg, brachen Genter Tertilarbeiter, und so ist zu hoffen, daß der Kampf augunsten ihr schriftlich berpfändetes Wort. der Arbeiter zu Ende geführt werden fann.

der Zahl

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Darum fümmern fich die brutalen Machtpolitiker aber natürlich nicht, ihre Cäsarengelüfte tennen keine Grenze.

Die Aussperrung der Bauarbeiter im Ruhrgebiet

ift in ein neues Stadium getreten: die Unternehmer haben in ihrer Generalversammlung in Effen be iloffen, nunmehr auch die Bauarbeiter in den Bertragsorten auszusperren. Als solche fommen in Frage: Gelsenkirchen - Wanne- Eickel- Wattenscheid, Erle- Buer- Horst Braud- Gladbeck, Herne , Recklinghausen mit Umgegend. Essen, Mühl­heim a. d. N., Duisburg und Lüdenscheid . Wir sehen hier das Schauspiel, daß eine Unternehmerorganisation sich frivol über abgeschlossene Berträge hinwegsest, ein bedeutsames Ereignis, das benjenigen recht gibt, die in den Tarifverträgen nicht die allein­feligmachenden gewerblichen Friedensdokumente" sehen.

Soweit die freien Gewerkschaften in Frage kommen, lachen sie ob der neuesten Gewalttat, und wenn sie sich nicht durch die Ver­träge gebunden gefühlt hätten, hätten sie längst ganze Arbeit gemacht und den Kampf auch auf die bisher neutralen Orte ausgedehnt. Wie es auf christlicher Seite aussehen mag, läßt ein Brief vermuten, den der christliche Arbeitersekretär Gronowski an die Untera nehmer richtete; er lautet:

An

Dortmund , den 1. Juli 1905.

den Vorstand des Arbeitgeberbundes für das Baugewerbe im rheinisch- westfälischen Industriegebiet 8. H. des Herrn Bauunternehmer Schulte

in

der

Husland.

Soziales.

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Aus der frauenbewegung.

und

Oeffentliche Bibliothek und Lesehalle an unentgeltlicher Be nukung für jedermann, SW., Alexandrinenstr. 26. Geöffnet täglich von 5-10 1hr abends, an Sonn- und Feiertagen von 9-1 und 3-6 Uhr. In den Lesesälen liegen zurzeit 515 Beitungen und Zeitschriften jeder Art und Richtung aus. Sonntag, den 9. Juli, vorm. 8% Uhr, Freireligiöse Gemeinde. im Bürgerfaale des Rathauses, Eingang stönigstr. 15-18: Bersammlung. Freireligiöse Borlesung. Um 10% Uhr vormittags, in der Schul- Aula, Detsstatutarische Vorschriften zur Durchführung des Besuchs dertleine Frankfurterite, 6: Vortrag des Herrn Dr. Brumo Wille: 3ft bie Fortbildungsschule und§ 151 der Gewerbe- Ordnung. Der§ 151 Belt Maschine oder Organismus?" Gäste, Damen und Herren, sehr will. der Gewerbe- Ordnung bestimmt im Absatz 1: Sind bei der Aus tommen. übung des Gewerbes polizeiliche Borschriften von Personen Verein ehemaliger Gütergoter zur Bekämpfung der Tuber­übertreten worden, welche der Gewerbetreibende zur Leitung des tulose. Sonnabend, den 8. b. M., abends 9 Uhr, findet im Musikerhause, Betriebes oder eines Teils desselben oder zur Beaufsichtigung bestellt Saifer Wilhelmstr. 18m, unsere Generalversammlung statt. Um zahlreiches hat, so trifft die Strafe die legteren. Der Gewerbetreibende ist Erfcheinen der Mitglieder und Gäste wird ersucht. neben denselben strafbar, wenn die Uebertretung mit seinem Dortmund . Borwissen begangen ist oder wenn er bei der nach den Durch die andauernde Aussperrung der Bauarbeiter leidet Berhältnissen möglichen eigenen Beaufsichtigung des Betriebes oder unser ganzes wirtschaftliches und soziales Leben, um so mehr, als bei der Auswahl oder der Beaufsichtigung der Betriebsleiter oder bies ber dritte Kampf zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Aufsichtspersonen es an der erforderlichen Sorgfalt hat fehlen Der Verein für Frauen und Mädchen in Adlershof hält am ift, ber innerhalb eines halben Jahres in unserem Industriegebiet lassen". Der§ 151 tourde vom Landgericht Breslau für anwendbar Montag, den 10. Juli, abends 8 Uhr, bei Wöllstein , Bismarc tobt. Auf beiden Seiten ber kämpfenden werden erklärt in einem Strafverfahren gegen den Inhaber eines großen straße, feine Generalversammlung ab. Bortrag wird gehalten von bie Kriegstosten täglich brüdender und der Schaden Tiefbauternehmens, das angestrengt worden war wegen leber- Herrn Eichler über: Einige Erziehungsfragen". Wegen dieser für die übrigen Berufsgruppen und Stände unberechenbar. Um tretung des Breslauer Drtsstatuts über das dortige Gewerbegericht, wichtigen Sache ist es Pflicht, daß sämtliche Mitglieder erscheinen. bem sozialen Frieden zu dienen und nicht noch weitere Streife in weil die Anmeldung eines jugendlichen Arbeiters zum Unterricht Gäste find willkommen. Mitleidenschaft zu ziehen, glaube ich meine Pflicht zu erfüllen, interblieb.-Im Hinblick auf die zitierten Bestimmungen p wenn ich ben Borstand des Arbeitgeberbundes bitte, mit der Berbes§ 151 wurde der Betriebsunternehmer Witt freigesprochen, trauenstommiffion der Bauarbeiter in neue Berhandlungen einzu- indem das Gericht die Schachtmeister als verantwortliche Leiter von Betriebsteilen ansah. Das Gericht ging davon aus, daß der Begriff polizeiliche Vorschriften" gemäß§ 151 der Gewerbe­Ordnung im weitesten Sinne zu nehmen sei, so daß darunter auch die Vorschriften von Drtsstatuten fielen, welche die Durchführung des obligatorischen Fortbildungsunterrichts begwedten.us

treten.

Mit gutem Willen auf beiden Seiten kann dann dauernder Friebe geschlossen werden. Indem ich Sie babon in Kenntnis sege, daß ein gleich Lautenbes Schreiben an die Bertreter ber Arbeiter

Eingegangene Druckfchriften.

8. Jahresbericht des Arbeiterfekretariats Stuttgart für das Geschäfts. jahr 1904 nebst Bericht der vereinigten Gewerkschaften daselbst. 63 Seiten. Berlag Bereinigte Gewerkschaften", Stuttgart . Dr. F. Freiherr v. Wieser: Ueber Vergangenheit und Zukunft der öfterreichischen Berfaffung. 171 Seiten. Berlag E. Stonegen( E. Stülpnagel), 28ien 1905

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