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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 206.

Juni.

Unterm ,, nenen Kurs".

Sonnabend, den 3. September 1892. September 1892. O aedoeld 9. Jahrg.

1. Frankfurt   a. O. Genosse 3appay, Redakteur der " Märt. Volksstimme", wegen Polizeikommissar- und Stadt­rathsbeleidigung 100 M. Geldstrafe; Genosse Buder ( als Verleger) von der gleichen Anklage freigesprochen. " Burgstädt  . Zwei Genossen wegen Tragens von Kränzen mit rothen Schleifen bei einem Leichenzuge zu 9 M. Geldstrafe, event. 3 Tagen Gefängniß.

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Bruch i. W. Genossen Scholz, Rummler und Knocke zu 10 M. und Genosse Rosian 20 M. Straf­mandat wegen Theilnahme an einem unerlaubten Aufzuge. 2. Wilhelmsburg  . Der Vorsitzende des Sozialdem. Vereins 30 M. Polizeiftrafe wegen unerlaubter Festabhaltung ( Märzfeier) und ebensoviel der Wirth. Zimmermann P. Butter drei Wochen Mittelarrest, weil er am Tage der Kontroll- Versammlung als Referent in einer Ver­sammlung aufgetreten. " Wurzen  . Genosse Thiele, Redakteur der W. 3tg.", wegen Bürgermeisterbeleidigung 1 Monat Gefängniß. » Leipzig  . Genosse Gradnauer, Redakteur der S. Arb.- 3tg.", vom Dresdener   Landgericht wegen fahr lässiger" Berächtlich machung von Staatseinrichtungen mit i Monat Gefängniß beglückt, vom Reichsgericht kosten­Ios freigesprochen.

3. Köln  . Zwei Mitglieder des Lese- und Diskutirklubs Brüderlichkeit" wegen Gotteslästerung zwei Monate Ge­fängniß.

5. Leipzig  . Das gegen Genossen Schöder in Bernau   ge­fällte Urtheil( 4 Wochen Gefängniß) wegen Vergehens gegen § 130 des Strafgesetzbuchs wird reichsgerichtlich bestätigt. 7. Berlin  . Handschuhmacher   Haubig wegen unerlaubter Sammlung( für die streifenden Handschuhmacher), vom Friedrichshagener   Amtsrichter mit 3 M. Polizeimandat belegt, freigesprochen.

9. Wandsbeck. Genossen Beese, Efftinger, Ro3. bizti und Schley, wegen Abhaltung einer nicht.ge nehmigten Versammlung mit je 25 M. Polizeimandat be legt, vom Schöffengericht freigesprochen.

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» Küftriu. Tischler Krause aus Bellin wegen Majestäts­beleidigung 2 Monate Gefängniß.

Berlin  . Der Redakteur des

Gastwirthsgehilfen",

2. Ebert, wegen Gastwirthsbeleidigung 50 M. Geldbuße event. 5 Tage Gefängniß.

. Wesselburen  . Genossin Rähler aus Wandsbeck wegen Polizeibeleidigung 1 Woche Gefängniß.

Magdeburg  . Genoffe Göcke aus Gr. Ottersleben von der Anklage der Majestätsbeleidigung freigesprochen. Staatsanwaltsantrag: 3 Monat Gefängniß. In derselben Sache wurde f. 3. Gen. Köster zu 4 Monaten Gefängniß verurtheilt.

Halle. Genosse JIIge, Redakteur des Volksblatt", wegen Beleidigung eines Domänenpächters 100 M. Geld­strafe.

10. Dresden  . Genosse Dergel, Redakteur der S. Arb.­3tg.", wegen Pastorenbeleidigung 1 Monat Gefängniß. Mülheim   a. Rh. Zwei Genossen von der Antlage un­erlaubter Rolportage freigesprochen.

11. Gelsenkirchen  . Genoffe Schlice, Redakteur der Berg­arbeiter- Zeitung, wegen Uebertretung des Vereinsgesetzes 15 M. Geldstrafe.

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aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung nach Magdeburg   verwiesen. Magdeburg  . Genossen Kunert Breslau, Pape und Krüger Halle wegen Theilnahme an einer auf Grund des Sozialistengesetzes verbotenen Bersammlung je i Monat Gefängniß.

21. Königsberg  . Genosse Schulze von der Anklage der Aufreizung freigesprochen.

Referats mit warmen Worten Eintreten in die Berathung der vorliegenden Statuten.

In der Diskussion über das Referat hoben Döblin   aus Berlin  , Kralit aus Wien   und der ungarische Delegirte Rosen­ feld   die Schwierigkeiten und gesetzlichen Hindernisse hervor, die in ihren resp. Ländern dem Beitritt zu einem internationalen Verbande entgegenstehen. Döblin   beantragte, die vorgelegten Statuten zwei nach der Sprache gebildeten Gruppen zur Vor­22. Berlin  . Wegen Polizeibeleidigung( in einer Versammlung berathung zu überweisen, was auch beschlossen wurde. des Leseklubs Spinoza  ") Tischler Schitttowski und Schwierigkeiten bot die Regelung der internationalen Rindt je 50 M. Geldstrafe. Reiseunterstützung, da die romanischen Delegirten auf­" Halberstadt  . Genosse Osterburg  , Redakteur der fallend wenig Solidaritätssinn bekundeten und es abzulehnen er­" Sonntags- Zeitung"," wegen Kriegervereinler- Beleidigung klärten, ausländischen Verbandsmitgliedern die gleiche Reise­300 M. Geldstrafe event. 30 Tage Gefängniß. Staats- unterstützung wie den eigenen Mitgliedern zu gewähren. anwalts- Antrag: 14 Tage Gefängniß. Pariser Delegirte erklärte, man könnte nicht an solche Kollegen Breslan. Genosse Thiel, Redakteur der Volkswacht", Reiseunterstüßung gewähren, die kein Wort französisch verstehen. von der Anklage der Polizistenbeleidigung freigesprochen. 23. Berlin  . Wegen Polizeibeleidigung( begangen in einer Tischlerversammlung) Tischler Rindt und Schitt towsti je 50 M. Geldstrafe. Burg Magdeburg  . Genosse und Pohlmann Steyer wegen Polizeibeleidigung 50 bezw. 75 M. Geld­ftrafe.

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Güstrow  . Genosse Borchert und Jahnte wegen Nöthigung 14 beziv. 10 Tage Gefängniß. 24. Schmalkalden  . Wegen Widerstandes gegen die Staats­gewalt Genosse Hugo 20 M. Geldstrafe event. 5 Tage, Genosse Befitty 3 Wochen Gefängniß. Leipzig  . Das wegen Majestätsbeleidigung gegen Genossen Kunert gefällte Urtheil( 3 Monate Gefängniß) wird vom Reichsgericht wegen Verjährung aufgehoben. Solingen  . Genosse Schumacher, Redakteur der ,, Berg. Arbeiterst.", von der Anklage der Fabrikanten­beleidigung freigesprochen. Nürnberg  . Genoffe Dehme, Redakteur der Fränk. Tagesp.", von der Anklage der Gendarmen- und Polizisten beleidigung freigesprochen.

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Apolda  . Genosse Baudert wegen groben Unfugs ( hißte am 1. Mai auf seinem Hause eine rothe Fahne) 10 M. Geldstrafe.

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Der

Kralik beantragte, daß alle reisenden Mitglieder ohne Unter­schied der Sprache das landesübliche Viatifum erhalten sollen, welcher Antrag nach weiterer Diskussion auch angenommen

wurde.

Bezüglich des internationalen Buchdruckerverbandes be antragte die germanische Gruppe folgende Resolution:

Die Vertreter der germanischen Organisationen erklären Namens ihrer Berbände, daß in Lohnbewegungen nur nach vor In bergegangener gemeinsamer Verständigung einzutreten ist. Streitfällen soll eine, alle Mitglieder der betheiligten Verbände belastende Steuer erhoben werden. Die genannte Gruppe ist ferner für Schaffung einer Zentralstelle, welche die internationalen Beziehungen zu vermitteln hat. Die Kosten dieser Zentralstelle werden auf die einzelnen Verbände nach Maßgabe ihrer Mit. gliederzahl vertheilt. In denjenigen Ländern, wo sich einer inter nationalen Vereinigung Schwierigkeiten entgegenstellen, geschieht die Verständigung durch einen nationalen Sekretär. Die Zentral­stelle wird verpflichtet, alle die internationalen Interessen be= rührenden Angelegenheiten schnellstens den betyeiligten Verbänden zur Kenntniß zu bringen. Organisationen, die dem Beschlusse des Rongresses hinsichtlich der Gewährung der Reiseunterstüßung nicht nachkommen, sind von einer Betheiligung ausgeschloffen."

Die romanische Gruppe beantragte die Gründung 25. Frankfurt   a. M. Der Vorfizende einer Versammlung Beitragen für die Verbände resp. 5 Gts. pro Mitglied und Monat. in Eschersheim   wegen Uebertretung des Vereinsgefeßes Angenommen wurde die Resolution der deutschen   Gruppe 15 M. Geldstrafe, die übrigen Angeklagten freigesprochen. mit der einzigen Abänderung, daß der Schlußsah heißen soll: 27. Chemnių. Genosse Fröhlich, Redakteur des Be- Berbände, die binnen Jahresfrist nicht dem Schlußsay der obachter", auch vom Landgericht( wie vom Schöffengericht) gefaßten Resolution nachkommen, sind ausgeschlossen." wegen Fabrikantenbeleidigung 2 Monate Gefängniß. Zur Erledigung einiger weiterer Punkte des Statuts wurde 28. Erfurt  . Genosse Hülle, Redakteur der Thüringer   eine dreigliedrige Kommission eingesetzt, die folgenden Bericht er Tribüne", wegen zwei Fällen stattete, der vom Kongreß angenommen wurde: groben Unfugs in ( Boykottirung des Teichmann'schen Cichorienkaffee's) 30 M. und wegen des gleichen Vergebens( Abdruck des Artikels: Der Zar irrsinnig") 15 M. Geldstrafe.

Berlin  . Eine gegen Genossen Schippel erhobene An- 20 flage wegen eines am 10. Februar 1890 in der Berliner  Bolts- Tribüne" erfolgten Abdrucks eines Artikels aus dem " Sozialdemokrat" mußte wegen Verjährung eingestellt

werden.

Breslau  . Genosse Thiel, Redakteur der Bolfswacht", wegen Fabrikantenbeleidigung 500 M. Geldstrafe eventuell 100 Tage Gefängniß. Staatsanwalts- Antrag 6 Wochen Gefängniß.

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29. Mainz  . Genosse Sprenger, Redakteur der Mainzer Volkszeitung", von der Anklage der Polizeibeleidigung frei

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1. Die Mittheilungen der Zentralstelle erfolgen im Zirkular­wege oder durch die Verbandsorgane. 2. Der nächste Kongres findet zu einer Zeit und an einem Orte statt, die von der inter­3. Der nationalen Rommiffion für geeignet gehalten werden. leitende Verband ernennt eine Revistonskommission, welche die

30. Gelsenkirchen  . Genosse Schlicke, Redakteur der pflichtet, jährlich einen Rechenschaftsbericht zu erstatten, der auf Bergarbeiter Zeitung", wegen öffentlicher Beleidigung dem Zirkularwege den Verbänden zur Kenntniß gebracht 4 Wochen Gefängniß. wird. Die Zentralverwaltung bestimmt die Aufgaben und die Münster  . Wegen Hergabe der Maifest- Zeitung" ohne Entschädigungen ihrer Funktionäre. Die Organisation, welche Rolportageschein der Filialexpedient der Bielefelder die internationale Kommission ernennt, ist verantwortlich für de Volkswacht" 12 M. Geldstrafe bez. 6 Tage Haft. Handlungen derselben. 4. Wenn eine Steuer ausgeschrieben ist, fann die Zentralfommission eine tägliche Unterstüßung geben, die 2 Frants pro Tag nicht übersteigen soll. Der nächste Kongreß hat sich mit den Maßregeln gegen jene Verbände zu beschäftigen, die den Beschlüssen der internationalen Zentralstelle nicht nach kommen. 6. Anträge zum internationalen Kongreß tönnen nur von Mitgliedschaften gestellt werden und sind durch den Ver­bandsvorstand an die Zentralstelle zu übermitteln." aus A Als Zentralstelle des internationalen Buchdruckerverbandes wurde die Schweiz   gewählt, deren Vertreter eisinger und Ott diese ehrenvolle Uebertragung beftens dankend annahmen.

Insgesammt im Monat Juni: 5 Jahre 5 Monate Tage Gefängniß und 2815 M. Geldstrafe. Der Parteivorstand.

Soziale Llebersicht.

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Die angeregte internationale Regelung des Lehrlings. wesens im Buchdruckgewerbe wurde als zur Zeit unerreichbar Berlin  . Genosse Stadthagen   wegen Bürgermeister­Beleidigung 300 M. Geldstrafe, von der Anklage des Haus Der internationale Buchdruckerkongres in Bern  . abgelehnt und beschlossen, die Verbände möchten in allen friedensbruchs( anläßlich einer Wählerversammlung) frei- Am Donnerstag, den 25. August, wurde im Café Roth" in Ländern der Lehrlingsfrage die größte Aufmerksamkeit widmen. Die Roften des Kongresses, sowie diejenigen des seiner Zeit gesprochen. Staatsanwalts- Antrag insgesammt 8 28ochen Bern   der zweite internationale Buchbruckerkongreß eröffnet, dessen von Martin gegründeten und vom Zentralkomitee des schweize Gefängniß. Vertreten Verhandlungen bis Sonnabend Mittag dauerten. 11. Altenburg  . Genoje Bogeniz, Redakteur des Alten- waren der schweizerische Typographenbund( 1210 Mitglieder), der rischen Typographenbundes übernommenen Blattes( Der inter­burger Wähler", wegen Polizeibeleidigung 50 M. Geld- romanisch- schweizerische Buchdruckerverein( 460), Elsaß- Lothringen   nationalen Buchdruckerverband") wurden einstimmig auf die ein­strafe. ( 450), Deutschland  ( 17 000), Frankreich  ( 5600), Rumänien  ( 400), zelnen Verbände vertheilt. Leipzig  . Das gegen Genoffen JIIge, Redakteur des Ungarn  ( 2300), Desterreich( 5000), England( 9700), Holland  ( 750), Sonnabend Mittags schloß der Präsident Leisinger den " Volksblatt von Halle  ", wegen Rittergutspächter- Beleidigung Dänemark   und Norwegen  ( 500), Spanien  ( 1560), Belgien  ( 2000) zweiten internationalen Buchdruckerkongreß mit einem Hoch auf gefällte Urtheil( 60 M. Geldstrafe) vom Reichsgericht be- und Luxemburg  ( 80) mit insgesammt 52 000 Mitgliedern. Den internationalen Buchdruckerverband und auf die Solida ſtätigt. Schweden   hat sich schriftlich entschuldigt. Verschiedene Bustim rität der gesammten Arbeiterschaft, in welches 13. Dortmund  . Genossen Vormbaum und Sichel- mungs- Telegramme und Schreiben gelangten bei der Eröffnung alle Delegirten begeistert einstimmten. schmidt wegen Beschimpfung einer Einrichtung der des Kongresses zur Verlesung. fatholischen Kirche( Marienkultus) 6, bez. 2 Monate Ge fängniß.

14. Hamburg  . Wegen Gotteslästerung Tischler Gibson Dresden  . Genoffe Dergel, Redakteur der S. Arb. 3tg.", wegen Fabrikantenbeleidigung 40 M. Geldstrafe. Hetersen. Gen. Vogt wegen Polizeibeleidigung 20 M. Geldstrafe.

aus Kiel   3 Monate Gefängniß.

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Briefkasten der Redaktion.

Am Sonnabend Nachmittag gab die Typographia Bern den Das Bureau wurde für die ganze Dauer des Kongresses mit Delegirten ein Bankett, wo bei Gesang und Tischreden auch der folgenden Delegirten bestellt: Leisinger aus Zürich  ( Präsident gemüthliche Theil gepflegt wurde. In Genua   streiten 2000 Kohlen ablader, weil vom des Typographen bundes), Präsident; keüfer aus Paris  ( Prä: Oktober ab die Kohlen mit Krahnen ein- und ausgeladen werden sident des französischen   Verbandes), Vizepräsident; Ott aus sollen. Ein neues Beispiel dafür, daß in der bürgerlichen Gesell­Cheaux- de- fonds und Reimann aus Biel  , Schriftführer; schaft jede, Zeit und Menschenkraft sparende Verbesserung der Croisé aus Luxemburg  , Stimmenzähler. Die Kongreßverhandschaft Jett Technik dem Arbeiter persönlich zum Nachtheil wird. Lungen wurden in deutscher, französischer und italienischer Sprache expropriirt sie der Unternehmer durch die Maschine; mögen die geführt. 15. Brandenburg  . Gen. Ewald, Red. der B. 8tg.", Der 1889 in Paris   abgehaltene erste internationale Buch- Arbeiter alle mehr und mehr, und wenn es sein tann, etwas schneller erkennen, daß sie nur im Sozialismus das Heil zu wegen Pastorenbeleidigung 100 M. Geldstrafe. druckerkongreß hatte den Schweizerischen Typographenbund mit schneller erkennen, daß sie nur im Sozialismus das Heil zu » Elberfeld  . Gen. Lingweiler, Red. der E. Fr. Pr  .", den Vorarbeiten für Gründung einer internationalen Verbindung suchen haben. wegen Beleidigung der Remscheider   Polizei 100 M. Geld- der europäischen   Buchdruckerverbände beauftragt. Hierüber referirte Strafe. Buchdrucker Siebenmann aus Bern  . Er legte einen Statuten­Leipzig. Gen. Pollender, Red. des Wähler", wegen entwurf vor, der als Zweck des internationalen Verbandes in Beleidigung des fächsischen Landtages 6 Wochen Gefängniß. erster Linie die Wahrung der Berufsinteressen betont. Er will ( In gleicher Sache wurden am 22. Juni Gen. Dergel, den Kampf für bessere Arbeitslöhne und kürzere Arbeitszeit; als Redakteur der S. A.- 3tg.", zu 4 und Gen. Thiele, Rampfmittel hierzu wird der Streit betrachtet, der aus den Redakteur der Wurzener 3tg.", zu 2 Monaten Gefängniß Mitteln der zu gründenden internationalen Widerstandskasse G. A. S  . Eine Verpflichtung, Dienstmädchen zur Krankens verurtheilt.) unterstützt werden soll. 16. Berlin  . Das Rammergericht bestätigte das gegen Genosse Alle fünf Jahre soll ein internationaler Kongreß stattfinden, faffe anzumelden, besteht nur dann, wenn diefelben nicht nur $. in Zeit ergangene Urtheil auf 15 M. Geldstrafe wegen der den Verband zu bestimmen hat, dem die Leitung der Ge- im Haushalt, sondern auch im Gewerbe, z. B. eines Gast- oder Der leitende Verband wählt einen Schantwirths mit thätig sind. Abgesehen hiervon haftet die unbefugten Redehaltens:" Im Namen der Sozial- fchäfte anvertraut wird. demokratie widmen wir diesen Kranz!" fünfgliedrigen gefchäftsführenden Ausschuß, dem auch der zu be- Herrschaft, wenn ein Dienstmädchen sich bei Gelegenheit des stellende Verwalter angehört, der seine ganze Thätigkeit dem Ver- Dienstes eine Krankheit oder Verlegung zuzieht, für die Dauer band zu widmen hat und dafür eine Jahresbesoldung von der gesetzlichen oder verabredeten Dienstzeit für Kur- und Ver­pflegungskosten. 3000 Franken erhält. A. R. Der Sohn haftet, wenn er nicht binnen 6 Wochen Raft. Wegen Gotteslästerung zwei Arbeiter je 3 Monate Jedes Mitglied hat in die internationale Widerstandskasse Gefängniß. wöchentlich 7 Centimes zu zahlen. Aus dieser Kasse werden die feit des Vaters Tode der Erbschaft gerichtlich entfagt hat, als Erbe für die Schulden des Vaters, wozu auch die Verpflegungs­Leipzig. Das vom Chemnitzer   Richter gegen Genossen Kosten der Verwaltung gedeckt und Streiks unterstützt und zwar tosten der städtischen Frrenanstalt gehören. Er haftet auch, Walther May wegen Bergehens gegen§§ 111, 131 fowohl Arbeitseinstellungen in einer einzelnen Buchdruckerei wie kosten der städtischen Frrenanstalt gehören. und 166 gefällte Urtheil in der Höhe von 1 Jahr 3 Monat auch allgemeine Streifs. Vorausseßung dabei ist, daß der Streit wenn er garnichts geerbt hat. Wenn noch nicht 7/2 Monat feit Gefängniß wird reichsgerichtlich bestätigt. Desgleichen die vom Zentralverband des betreffenden Landes genehmigt ist. Die dem Tode des Vaters verstrichen sind, so möge der Sohn ein gegen Genoffen Lingweiler in Elberfeld   und es ch tägliche Unterstüßung soll 3 Frants( à 80 Pf.) betragen. Im Jahre Inventar über den Nachlaß des Vaters dem Gericht einreichen. in Crefeld   erlassenen Urtheile von je 3 Monaten Gefängniß 1889 bestanden 12 nationale Buchdruckerverbände mit zusammen Dann braucht er wenigstens nicht mit seinem eigenen Vermögen wegen Gotteslästerung. 43 000 Mitgliedern; zahlt jedes derselben pro Woche 7 Cts.( à 4/5 Bf.), für die Schulden einzustehen. A. A., Steglit. Sie hätten im Termin die Abweisung des 17. Altona  . Genosse Schneider aus Ottensen  , ftellver- fo ergiebt das einen Jahresbeitrag von 158 449 Frants. Nöthigen nicht erschienenen Klägers beantragen sollen. Da dies nicht ge leidigung eines Werftschreibers 3 Monate Gefängniß.bie Herausgabe eines internationalen Verbandsorgans, in welchem werden, und machen Sie event. im Termine den uns mitgetheilten, tretender Redakteur der Nordd. Volks- 3tg.", wegen Be- falls sollen die Beiträge erhöht werden können. Vorgesehen ist nicht erschienenen Klägers beantragen sollen. Da dies nicht ge­schehen ist, so warten Sie ab, ob Sie von Neuem geladen Genoffe Molkenbuhr wegen Gendarmen Beleidigung die offiziellen Publikationen( Protokolle, Rechnungsablagen 2c.) werden, und machen Sie event. im Termine den uns mitgetheilten, 500 M. Geldstrafe. Aufnahme finden. Es erscheint monatlich, it obligatorisch, darf durchaus begründeten Einwand geltend. Entschädigung für ver­20. Leipzig  . Das Steichsgericht hat das im Staßfurter Mein mehrsprachig sein und wird von oben erwähntem Sekretär( Ber  - fäumte Zeit können Sie nicht verlangen. Siebenmann empfahl am Schlusse seines eidsprozeß gegen Fritsche und Genossen gefällte Urtheil walter) redigirt.

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Berlin  . Wegen Beleidigung der Polizeibeamten( in einer Bersammlung) Kellnerin Helene Amelung 10 Mart Geld­

ftrafe.

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