Ar. 160.
22. Jahrgang.
Für die Opfer des russischen Befreiungskampfes
And folgende Beiträge eingegangen:
-
vertreten
Die Persönlichkeit des Angeklagten.
Der Angeklagte Meher ist am 31. Oktober 1883 in Walle bei Bremen geboren. Er ist ein mittelgroßer, kräftig gebauter, hübscher junger Mann, mit schön frisiertem goldblondem Haar. Er sieht auf fallend bleich aus; sein Gesicht ist bartlos. Die lange Untersuchungshaft scheint nicht ohne Einfluß auf ihn geblieben zu sein. Zeugen.
Mittwoch, 12. Juli 1905.
Idem im ersten Stockwerk die Verhandlung stattfindet. Verhältnis| Sprenger als Verteidiger zuzulassen mit der Einschränkung, das mäßig wenig Leute finden in dem nur kleinen Zuhörerraume Blaz. Herr Rechtsanwalt Dr. Sprenger während der Vernehmung des Der Gerichtshof. Angeklagten den Saal verläßt und fich des Plaidoyers enthält. Der Den Gerichtshof bilden Landgerichtsrat Wippermann Gerichtshof ist der Ansicht, daß deshalb keinerlei Kollision der ( Vorsitzender), Landgerichtsrat Reiche und Gerichtsassessor Dr. Interessen vorkommen werde. Vernehmung des Angeklagten. Am 5. 5. Magdeburg u. Umgeg., Soz. Verein 800,-; 8. 5. P. Schulz, 3 wizers( Beisitzende): Die Berlin 2,25; 22. 5. Leipzig , 12. u. 13. sächsischer Reichstagswahlkreis 3000,-; öffentliche Anklagebehörde Staatsanwalt Nach Verlesen des Anklagebeschlusses bemerkt der Angeklagte 23. 6. Begejad, Sozialdem. Verein 15,30; 5. 7. Hamburg , durch L. Schoene Beder( Oldenburg ) und preußischer Gerichtsafschsor Wesh- auf Befragen des Vorsitzenden: Er habe die Volksschule besucht und 168,94; 6. 7. Berlin : R. Müller, Aderstr. 133 1,-; Hülfsarbeiter im berge( Bückeburg ). Die Verteidigung führen die Rechtsanwälte sei alsdann im Café Brauer in Bremen Kellnerlehrling geworden. Maschinensaal d. Borwärts" 11,-; Börner 100,- zwei zielbewußte Dr. Sprenger( Bremen ), Dr. Herz und Dr. Jonas( M- Er habe in verschiedenen Etablissements in Bremen , Oldenburg , Kollegen von Klapproth u. Hoppe 2,-; Buzbach b. Gießen , C. A. 5,-; 7. 7. Berlin : Rauchklub" Ohne Zwang", M. d. A.-R.-B. 20,-; Hirsch, tona). Da die beiden ersten Verteidiger als Zeugen benannt find, Hannover usw. als Kellner fonditioniert. Er habe sich, obwohl er Wörtherstraße 1,-; M. Sch. 3,-; Alpha 5,-; Paul Töbs, Schneidermstr., so ist Rechtsanwalt Steinemann( Stadthagen ) zum Offizial feine Mutter, eine Witwe, regelmäßig unterstüßt habe, annähernd 2000 M. erspart und dies Geld in der städtischen Sparkasse in Insterburgerstr. 16 10,-; Buchdruderei" Vorwärts", Abt. Buchbinderei 20 ,; berteidiger ernannt. Ed. J., Hausdiener 5,-; Arb. d. Fa. Kleinchersky 5,-; Chemigraphen Bremen niedergelegt. Das Amtsgericht Bremen hat auf Antrag bon Labisch 12,35; W. Fürbringer 2,50; v. der 2. Abteil. d. B. R.-B. 4,70; der Oldenburger Staatsanwaltschaft beschlossen, das Sparkassenbuch Charlottenburg , Maurer und Bauarbeiter d. Fa. Pink, Technische Hochzu beschlagnahmen, um daraus die etwaigen Gerichtskosten decken zu 9. 7. Berlin : 3. Schwalbach 5,-;§. 100,- Rode 5-; im fönnen. Infolge eingelegter Berufung habe das Bremer Landgericht Barteiarchiv gesammelt: 1. Rate 33,-(. Gr. 5,-; Dr. A. G., nicht diesen Beschluß aufgehoben. Im April 1899 sei er im Ziviltafino Parteigenoffe 10,-, S. 10,- M. M. 5,-,. C. 3,-) durch N. Gomoll in Oldenburg engagiert worden. Als er in den Zeitungen las, 4,30; Weißensee, Rauchflub Glühlicht I 11,-; Clettwig, Schönrod u. Viertel, Minister Rubstrat habe in seinem Prozeß erklärt, er habe seit 12 bis Schneidergesellen 3,-; Köln , Sozialdem. Verein Köln - Stadt und Köln14 Jahren nicht mehr gespielt, habe er sich für verpflichtet gehalten, Land 260, Hannover , Linde 3,50. Berlin , Roter Kern in schwarz- weißer Schale 3,-. Gerth 6,-; Wir wollen mal zusammentreten 6,-; Personal sich bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Sprenger zu melden, und zu Proder Badewannenfabrit F. Gerede, Wassertorstr. 14, durch R. Stier 6,20; tofoll zu geben, daß die Erklärung des Ministers unwahr sei. Der b. d. Tischlern der Fa. Binger, Görlizer Ufer 40,--; N. B." Afz. 6,80 Vorsitzende verlas danach das Protokoll an Hand der Zeichnung von und Wrt. 7,50: 14,30; von den Drehern der Fa. Jachmann, Moabit den Räumen des Zivilkasinos. 35,50; von den Tapezierern bei Gesau 35,-; Kleidermagazin. W., Das Spielen im Zivilkasino. Schöneberg 10,-; gesammelt von den Maurern Bau 1 Held u. Franke, 3,-; von den Tischlern der Fa. Schirmer, Zoffenerstr. 41 7,85; vom Ber Malplaquelstraße 8,85; Giner in Berlin N. 5,-; Möbelfabrik Otto Weise sonal der Bertabteilung in der Buchdruckerei„ Borwärts" 30,- Lederfabrik von Salomon, Rigdorf 11,35; Angestellte der Innungsfrankenkasse d. Tischler 17,-; in der Familie gesammelt 6,-; Tischler von Gerts 8,15; b. d. Arbeitern d. Tischlerei Ende, Mai u. Co., außer einem Tischler, 8,60; Maschinensäle„ National- Zeitung" 31,-; von d. Kollegen der Firma Treese für unsere unter dem mordenden Zarismus leidenden Brüder 18,-; Tapezierer Heinrich Brand 3,50; v. den Tischlern der Firma Dibbelt u. Rothe 9,85; Möbelfabrik Heinz, Beier u. Co. 13,65; Mitglieder des deutschen Buchdrucker- Verbandes im Vorwärts" 100,-; Maurer Bau Strauſenſtr. 35/36, 13,15; Tischlerei Lucart, Dieffenbachstr. 35, 12,25; b. ben Stuffateuren d. Firma Junkersdorf , vom Bau Kurfürstendamm , Ede Schlüterstraße, 10,-; Gesellen der Firma Mittag, Waldstr. 24, 10,- b. Kollegen der Tischlerei Gurisch, Gr. Frankfurterstr. 16, 10,75; Maler bon Gneist 1,85; Tua res agitur, gesammelt durch D. G. 10,- Arbeiterschaft bei Flatow, Rirdorf, Bergstr. 55, 1. Rate 13,90; Tischlerei Brechtel, Boechstraße 9,50; b. d. Maurern des Neubaues Dber verwaltungsgericht in der Hardenbergstraße 4,-; b. b. Angestellten d. Fa. Frank u. Brahn 6,05; Berg Dievenow , Baded Silberstein 30,05; tölnEhrenfeld, E. M. 30,-; Stoburg, soziald. Landverein 30,-; Fried land, in einer Bersammlung gesammelt durch E. 2. 11,10; Ham burg, ein Einzelner, auf den es ankommt 5,- Stiel, von den Bartei genossen des 7. schleswig Holsteinischen Wahlkreises 500,-; Stönigsberg, Expedition d.„ Boltszeitung 11,30; Mohrungen 10,-; Marwik, Soziald. Wahlverein 20,-; Nowawes , N. Blietschau 5,-; München , J.. 10,-; Offenburg , laut Quittung in Nr. 307 des Alten Offeburger" 18,- Bahren b. Leipzig , gesammelt in der Firma J. G. Schelter u. Giesede, Leipzig 15,65; Wintel, L. Sch. 5,-.
Für den Parteivorstand: i. V.: W. Eberhardt, Lindenstr. 69.
Ein gerichtliches Nachspiel zum Ruhstrat- Prozeß.
( Telegraphischer Bericht.)
bon
Keine Bertagung.
Nach Bildung der Geschworenenbant werden etwa 60 Zeugen aufgerufen. Unter diesen befindet sich Minister Rubstrat, OberRegierungsrat Wöbs, Staatsanwalt Dr. Knorr( Hamburg ), der Vorfißende der Straffammer im Schwehnert- Prozeß, Landgerichtsdirektor Erk, nebst den damaligen Beisitzenden, sowie fast alle des Miniſters Ruhstrat in den meisten diesbezüglichen Prozessen, gespielt wurde. Vorsitzender: Wenn nun die Portièren zu Im weiteren Verlauf zeigte der Vorsitzende, in welchen Nischen anderen Richter des Oldenburger Landgerichts, der Rechtsbeistand Rechtsanwalt Wisher( Oldenburg ), die Mutter und der Bruder des gezogen wurden, konnten Sie dann das Spiel beobachten? Ange Angeklagten, letterer ein beim Landgericht beschäftigter Kanzlei- lagter: Ja. Ich hatte vielfach in die Nischen Getränke zu gehülfe, sowie eine Reihe Assessoren und Referendare, Gastwirte, bringen. Vorfibender: Wer spielte? Angeklagter: Kellner usw. Sachverständige sind nicht geladen. Minister Ruhstrat, Ober- Regierungsrat Wöbs, Amtsrichter Carstens und andere wie Buchhändler Schmidt und Dr. Schleppegrell. Wie von bestunterrichteter Seite berlautet, Borsigender: Wußten Sie, was die Herren spielten? An ist eine Vertagung der Verhandlung ausge- geklagter: Damals waren mir die verschiedenen Spiele noch schlossen. nicht bekannt. Ich sah nur, daß die Herren Karten spielten. Vors Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Sprenger als Zeuge. sigender: Ist Ihnen das Pokerspiel bekannt? Angeklag ter: Vom Pokerspiel habe ich erst im Prozeß Schtveynert gehört. Der Verteidiger bemerkt, daß Rechtsanwalt Dr. Sprenger als Borsigender: Spielten die Herren Karten? Angeklag Beuge geladen ist. Er erachte es für notwendig, die Frage zu ter: Sie spielten auch„ Lustige Sieben" und zwar fast regelmäßig erörtern, ob Rechtsanwalt Dr. Sprenger gleichzeitig Verteidiger im Anschluß an das Statspiel. Ich habe ihnen regelmäßig das sein kann. Staatsanwalt Beder: In der letzten Zeit sind ver- Plakat, worauf das Spiel gezeichnet war und auch die Würfel ge= schiedene Meinungen durch die Blätter gegangen: die Staatsanwalt bracht und erst später erfahren, daß das Spiel Lustige Sieben" hieß. fchaft beabsichtige die Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Sprenger und Vorsitzender: Wer hat" Lustige Sieben" gespielt? AnDr. Herz als Zeugen abzulehnen, so daß der Angeklagte wehrlos geklagter: Minister Ruhstrat, Dr. Schleppegrell und Buchdastehen würde. Wenn das der Fall wäre, dann wäre es schlimm. händler Schmidt. Vorsitzender: Können Sie sich nicht ge= Die Nachricht ist aber vollständig falsch. Herr Rechtsanwalt Dr. irrt haben. Ich ersuche Sie in Ihrem eigenen Interesse, die WahrSprenger mußte allerdings als Zeuge geladen werden. Er ist so heit zu sagen. Angeklagter: Nein. Vorfizender: Es gar ein Hauptzeuge. Ich habe aber absichtlich Herrn Rechtsanwalt wird Ihnen bekannt sein, daß fast alle Zeugen, vielleicht mit AusDr. Herz nicht als Zeugen geladen und im Uebrigen beantragt, einen nahme von dreien, das Gegenteil behauptet haben. Wollen Sie Ihre Offizialberteidiger zu ernennen. Ich halte es aber durchaus un- Aussagen aufrecht erhalten? Angeklagter( mit sehr bewegter zulässig, daß Herr Rechtsanwalt Dr. Sprenger Zeuge und gleich: Stimme): Ich habe bei meinen Aussagen nur die Wahrheit zu Prozeitig Verteidiger ist. Das Reichsgericht hat in der letzten Zeit tokoll gegeben. Ich kann heute nichts anderes sagen. Ich bin seit in diesem Sinne entschieden und dies auch im Prozeß Schwehnert 7 Monaten in Untersuchungshaft und häufig verhört worden. Ich angedeutet. Ich halte es daher nicht für zulässig, daß kann nichts anderes sagen, als was ich zu Protokoll gegeben habe. Herr Rechtsanwalt Dr. Sprenger die Verteidi- Auf weiteres Befragen bemerkt der Angeklagte, daß das Silbergerd gung führt, da alsdann ein Konflikt mit dem Gesetz unver- häufig zur Erde geworfen wurde. Das konnte ich mir imuner meidlich sein dürfte. Rechtsanwalt Dr. Sprenger: An den irre- nehmen. Die Herren haben mir stets zu erkennen gegeben, daß führenden Nachrichten in der Presse hat die Verteidigung keinerlei nach Verabreichung der Getränke ich mich schleunigst zu entfernen Schuld. Die Oldenburger Zeitungen brachten auch einen Artikel habe. Vorsitzender: Wissen Sie, um welche Beträge gespielt über die gegen den Angeklagten geführten Versuche und war zu wurde? Angeklagter: Nein. Die Verhandlung wird ungunsten des Angeklagten, obwohl die Untersuchung nicht öffentlich darauf bis 3 Ühr nachmittags unterbrochen. Die Verteidiger haben selbstverständlich den Zeitungen feiner. war. Spiel der Referendare. lei Nachrichten gegeben und ich bin überzeugt, daß auch seitens der Staatsanwaltschaft und der Untersuchungsrichter nichts an Deffentlichkeit gedrungen ist. Denn das wäre unzulässig. öffentliche Meinung, die sehr weise sein kann, hat im vorliegenden Falle tatsächlich unheilvolle Wirkung ausgeübt. Bezüglich meiner Ich war Kellner im Zivilkasino in Oldenburg von April 1899 Zulassung als Verteidiger befindet sich der Staatsanwalt im Irrtum. Es liegt durchaus teine Entscheidung des Reich 3- bis Mai 1900 und September bis November 1901. Während dieser gerichts vor, wonach ein als Zeuge vernommener Zeit wurde dort in den Nischen viel und hoch gespielt, um Tausende. Berteidiger sein Verteidigungsamt Ich wurde häufig angepumpt. Der jezige Minister Ruhstrat war legen muß. Auch in der Revisionssache in Sachen Schweynert häufig dabei. Die Nischen waren zugezogen, damit das Spiel nicht ist eine solche Andeutung nicht enthalten. Ich beantrage, eventuell gestört werde. Wenn ich in die Nähe kam, dann hieß es aus!", die betreffenden Stellen im Reichsgerichtsurteil zu verlesen. Das und ich bekam einen Taler oder ein Fünfmarkstück an den Kopf Reichsgericht fonnte in diesem Prozeß eine solche Entscheidung gar geworfen. Ich machte mir deshalb häufiger in der Nähe zu schaffen, nicht fällen, da das Reichsgericht bekanntlich nur in der Revision um auf diese lukrative Art hinausgeworfen zu werden. Herunter- enthaltene Rügen prüft. Die Revision im Schwehnert- Prozeß ist geworfenes Silbergeld wurde nicht aufgehoben, sondern blieb für allerdings von der Verteidigung angezweifelt worden und wir den Kellner liegen. Wenn der damalige Oberstaatsanwalt Ruh- haben selbstverständlich nicht gerügt, daß ich, obwohl als Zeuge verEr nommen, zur Verteidigung nicht zugelassen würde. Wir haben nur strat dabei war, wagte ich mich allerdings weniger heran. schloß immer die Portieren besonders dicht und war kurz angebunden. gerügt, daß ich bei meiner Vernehmung als Zeuge den Saal verWas in den Nischen gemacht wurde, wurde sehr geheim gehalten. Lassen mußte und dadurch die Verteidigung beschränkt worden sei. Ich durfte nur eben die Getränke hinstellen und mußte schnell wieder Die Oldenburger Straffammer, die nach diesem Reichsgerichtsurteil heraus. Ich kann deswegen auch nicht sagen, in welcher Weise, wider Biermann verhandelt hat, hat zweifellos die Sache auch so insbesondere Höhe der Staatsanwalt sich beteiligt hat. Auf Silber aufgefaßt, denn sie hat, obwohl ich und Herr Rechtsanwalt Herz geld wurde sehr geschimpft, es flog häufig verächtlich auf die als Zeugen vernommen wurden, uns in der Ausübung der VerErde usw. teidigung in feiner Weise beschränkt. Dies Verfahren hat darum In dem am 1. und 2. Dezember 1904 vor der Strafkammer auch den ruhigen Verlauf der Verhandlung bewirkt. Ich habe es zu Oldenburg verhandelten Prozeß wider den" Residenzboten", allerdings als nichtig empfunden, daß ich im Plaidoyer auf meine Schwehnert, war Meher ein Hauptzeuge, zumal Schwehnert auf eigenen Beugenaussagen eingehen mußte. Ich will deshalb während Grund der Aussage des Meyer den Oldenburgischen der Vernehmung des Angeklagten den Saal verlassen und will mich Justiz- und Kultusminister Ruhstrat des Mein. des Plaidoyers enthalten. In betreff des Angeklagten bitte eids bezichtigte Mit Rücksicht auf die große Wichtigkeit der aber, mich während der Zeugenvernehmung als Verteidiger zu Aussage Meyers und des Umstandes, daß Minister Rubstrat, sowie zulassen. mehrere andere die Aussage als unwahr bezeichneten, beschloß der Rechtsanwalt Dr. Herz: Gerichtshof, lettere protokollieren zu lassen. Dies Protokoll lautete: Zweite protokollarische Erklärung:
Bückeburg, den 11. Juli 1905. In dem idyllisch belegenen Bückeburg beginnt heute der bereits mehrfach angekündigte Prozeß gegen den Kellner Meyer, der das letzte Nachspiel zu dem bekannten Ruhstratprozesse bildet. Bei dem Verteidiger des" Residenzboten", Rechtsanwalt Dr. Sprenger in Bremen, meldete sich im März 1904 ein junger Sellner namens Johann Heinrich Meher und gab folgendes zu Protokoll:
Erste protokollarische Aussage:
Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Jonas:
die
nieder
Nach Wiederaufnahme der Verhandlung feste Die der Vorsitzende die Vernehmung des Angeklagten fort. Auf Befragen erflärte der Angeklagte, daß nach bestandenem Gramen in den Nischen von den Referendaren, Offizieren usw. Taler und Fünfviel und hoch gespielt wurde. Er wurde in ziemlich grober Weise aufgefordert, sich von den Nischen fernzuhalten. martstücke wurden ihm nachgeschleudert. Vorsitzender: Wie. biel Trinkgelder hatten Sie nach einem solchen Spielabend? ( Große Bewegung im ZuschauerAngeklagter: 50-60 m. Vorsitzender: Soviel? Angeklagter: Merraum.) dings mit dem, was auf die Erde fiel. Auf weiteres Befragen er. flärte der Angeklagte, er habe seiner Mutter und seinem Bruder von dem Spiel im Zivilfafino Mitteilung gemacht. Er erinnere sich aber nicht mehr genau, was er erzählt habe. Latarus sei ihm befannt gewesen. Auf dessen Veranlassung war er zu Rechtsanwalt Dr. Sprenger gekommen. Vorsigender: Wissen Sie, was Sie dort sollten? Angeklagter: Nein. Vorsitzender: Was fagte Ihnen Herr Dr. Sprenger? Angeklagter: Ob mir be tarnt sei, daßz Minister Ruhstrat im Oldenburger Kasino gespielt habe. Vorsibender: Sagte Ihnen Herr Dr. Sprenger, wes Angeklagter: Nein balb er das wissen wollte? fibender: Sagte er Ihnen vielleicht, daß er Verteidiger in einer Angeklagter: Nein. Straffache gegen einen Redakteur sei? Borsigender: Ist Ihnen bekannt, daß Sie sich von brauchen? Auf Befragen des Verteidigers Herrn Rechtseinem Rechtsanwalt nicht auszufragen laffen anwalt Dr. Herz gibt der Angeklagte zu, Rechtsanwalt Dr. Borsfichigemahnt. Er habe ihm gesagt, daß die Sache vor das Sprenger habe ihn wiederholt zu der größten Gericht komme und Zeugen auftreten würden, die das gerade Gegenteil befunden würden.
Die Haltung der„ Oldenburger Zeitung" in diesem Verfahren ist eine solche, daß wir Verteidiger ernstlich in Erwägung zogen. Ich war im Zivilkasino von Frühjahr 1899 bis Frühjahr 1900 ob wir auf Grund des§ 17 des Prozeßgefeßes einen Strafantrag Kellner. Während dieser Zeit habe ich wiederholt gesehen, daß der stellen sollen; denn ein Vergehen gegen diesen Paragraphen liegt damalige Oberstaatsanwalt Ruhstrat, der Buchhändler Schmidt und flar zutage. Ich kann mich den Ausführungen des Herrn Rechtsder Dr. Schleppegrell in einer Nische, im Anschluß an ein Statspiel, anwalts Dr. Sprenger nur vollkommen anschließen. Es liegt keine Lustige Sieben' mit einander spielten. Ich habe selber den Reichsgerichtsentscheidung vor, wonach ein Zeuge nicht gleichzeitig Spielern ein Plakat, auf dem das Spiel aufgezeichnet war, und den Verteidiger sein darf. In dem gegenwärtigen Falle wäre aber Würfelbecher hineingebracht. Zu der Zeit, als die Lustige Sieben" eine Benachteiligung des Angeklagten vorhanden. Ich bin erst spät gespielt wurde, war im Klubzimmer sonst niemand mehr anwesend. in die Verteidigung eingetreten und nicht imftande, Herrn Rechte Es kann jedoch sein, daß in der Nische noch der eine oder andere anwalt Dr. Sprenger auch nur annähernd zu ersetzen. Die StaatsGast anwesend war. Ich bediente die Gäste auch während des anwaltschaft ist offenbar auch der Ansicht, daß es erforderlich ist, Spiels der Lustigen Sieben" und habe genau wahrgenommen, daß in dieser Sache genau informiert zu sein, denn sie hat einen gewürfelt und gesezt wurde. Ich habe gesten. hier erzählt, ich Staatsanwalt aus Oldenburg zweds Vertretung der Anflage zu sei bei meiner Bernehmung vor Gericht am gestrigen Tage befangen dieser Verhandlung entsandt. gewesen, da verschiedene Herren am Gerichtshofe zu jener Zeit auch im Kasino„ Lustige Sieben" gespielt hätten. Als solchen bezeichnete Die Entscheidung des Reichsgerichts in dieser Frage ist offenbar ich den Staatsanwalt Dr. Fimmen und den hier anwesenden Refe- eine schwankende; jedenfalls ist die Zulassung eines Beugen rendar Christians, und zwar haben diese im Klubzimmer in dem bezeichneten Jahre 1899 bis 1900 mit anderen„ Lustige Sieben zum Verteidigungsamt zulässig. Im vorliegenden Falle wäre gespielt. Ich bleibe dabei, daß Christians in der angegebenen Zeit aber eine offenbare Benachteiligung des Angeklagten, wenn Lustige Sieben" gespielt hat; ich erkenne ihn bestimmt wieder. Rechtsanwalt Dr. Sprenger. von der Verteidigung ausgeschlossen Es kann jedoch sein, daß er in der zweiten Zeit, die ich im Kasino ..geklagter Meyer: war( September bis November 1901) in dem Kasino gespielt hat. Nach der Protokoll- Aussage machte der Vorsitzende den Zeugen wiederholt darauf aufmerksam, daß seine Aussagen den Bekundungen einer Reihe anderer Zeugen direkt widersprechen. Meher erklärte jedoch: er habe die Wahrheit gesagt und unterschrieb seine za Protokoll gegebene Aussage. Danach beschloß der Gerichtshof ben Zeugen Meyer wegen Verdachts des missent lichen Meineids in Haft zu nehmen. Meher hat sich baher heute dieses Verbrechens wegen vor dem Schwurgericht des Fürstlichen Landgerichts zu verantworten.
es
würde.
Ich bitte dringend, Herrn Rechtsanwalt Dr. Sprenger als Verteidiger zuzulaffen. Rechtsanwalt Dr. Sprenger kennt die Sache von Anfang an. Vorsitzender: Ich will bemerken, daß, da die Reichsgerichts. entscheidung in diesem Punkte eine schwankende ist und die Möglich feit vorliegt, daß gegen das Urteil in diesem Verfahren deshalb Revision eingelegt werden könnte, so habe ich als Vorsitzender diese Frage in Erwägung gezogen. Aus diesem Grunde habe ich einen Offizialverteidiger bestellt.
Entscheidung des Gerichtshofe&. Eine unendliche Menschenmenge flutet schon in früher Morgenstunde nach dem am Ende der Bahnhofstraße, in unmittelbarer Nach längerer Beratung des Gerichtshofes verkündet der VorNähe des Fürstlichen Schlosses belegenen Landgerichtsgebäude, in fibende: Der Gerichtshof hat beschlossen, Herrn Rechtsanwalt Dr.
Vor=
Protokollarische Aussage nicht gang richtig wiedergegeben. Der Vorsitzende verliest hierauf die Aussagen, die der Angeklagte bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Sprenger zu Protokoll gegeben und bemerkt: In dem Protokoll heißt es, es wurde viel und hoch ge= fpielt, um Tausende. Wenn ich in die Nähe kam, wurde: Raus! gerufen und mir Taler und Fünfmarkstücke an den Kopf geworfen. Nach Ihren früheren und heutigen Aussagen haben diese Mitteilun gen mit Minister Ruhstrat nichts zu tun gehabt. Angeklagter: Ich habe das auch gar nicht so gesagt. Vorsitzender: Dann hätten Sie doch gegen das Protokoll, das Ihnen vorgelesen wurde, Einspruch erheben sollen! Angeflagter: So genau habe ich nicht darauf acht gegeben. Ich habe gesagt, daß ich nicht weiß, um welche Beträge gespielt wurde. Vorsitzender: Wie tam es nun, daß Sie sagten:" Es wurde viel und hoch gespielt"? An= getlagter: Es wurde so gespielt, daß ich annehmen mußte, es handle fich um große Beträge. Ich habe aber immer erklärt, ich könne über Einzelheiten des Spiels des Ministers nichts Genaues sagen. Borsigender: Sie haben aber doch auch gesagt, der Minister habe mit Referendaren und Offizieren gespielt. An. getlagter: Das ist richtig. Vorsigender: Sie haben das aber bei Ihrer protokollarischen Vernehmung nicht auseinandergehalten. Angeklagter schweigt.
Expreffung eines Geständnisses.
Sie haben bei einer Vernehmung vor dem Untersuchungsrichter zugegeben, Sie hätten im Café Roland" in Bremen geäußert, Sie hätten Dr. Schleppegrell und den Buchhändler Schmidt als Mitspieler des Ministers angegeben. Wenn diese das Gegenteil be= haupteten, dann befürchteten Sie, berhaftet zu werden. AngeI agter( mit fast weinerlicher Stimme): Herr Präsident, es ist in der Untersuchung alles aufgeboten worden, um ein Geständnis von mir zu erpressen, sodaß ich schließlich nicht mehr wußte, was ich sagte. Vorsitzender: Ich bin weit entfernt davon, irgend ein Geständnis von Ihnen zu erpressen. Ich muß Ihnen aber sagen: Diese Ihre Behauptung ist höchst bedenklich. Angeklagter: Der Kriminalfommissar Böning hat so furchtbar auf mich eingeredet, daß ich schließlich alles zugab, was er mich fragte. Das ist auch beim Untersuchungsrichter aur Sprache gekommen