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Nr. 163. 22. Jahrgang.

Wilhelm II. Mai.

2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

9. Nach der Ev. Kirchenzeitung" soll Wilhelm II. in Wilhelms­haben gesagt haben: Man dürfe aus den japanischen Siegen nicht den Schluß ziehen, daß Buddha unserem Herrn Christus über sei. Wenn Rußland ge­schlagen wurde, so liege das daran, daß es mit dem russischen Christentum sehr traurig bestellt sein müsse! Aber auch im deutschen Bolte sei es schlimm bestellt mit dem Christentum, und er der . Staiser bezweifle, ob wir Deutsche im Falle eines Krieges über­haupt noch das Recht hätten, Gott um den Sieg zu bitten, ihm den­o ſelben im Gebete abzuringen wie Jakob im Sieg mit dem Engel." 11. Bei der Paradekritik, die Wilhelm II. am 9. Mai nächst der Straßburger Universität, wo die Schiller- Feier stattfand, abhielt, soll er nach der Bürgerzeitung" gesagt haben:

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Das russische Heer sei durch Unfittlichkeit und Alkoholgenuß bte betreffende Aeußerung habe noch drastischer gelautetentnervt. Deutschland habe, nachdem Rußland seine Schwäche, gegenüber der gelben Gefahr gezeigt, unter Umständen die Aufgabe, der Aus­breitung dieser Gefahr entgegenzutreten. Die Offiziere und Mann­schaften des deutschen Heeres sollten streng darauf halten, daß ihre Zeit gut ausgefüllt sei, damit sie nicht auf Unsittlichkeit und Völlerei berfallen. Man solle die Mannschaften scharf anstrengen, damit fie teine Zeit hätten, an derartiges zu denken."

14. Die beiden Kaiserreden werden von der Nordd. Allgem. Zeitung" dementiert, die zweite gleichzeitig von der Straßburger Post" bestätigt.

19. Noch eine Kaiserrede:

Meine Herren! Der Parademarsch meines Regiments war nicht gerade berühmt; aber ich habe beide Augen zugedrückt, weil man mit dem Parademarsch nicht den Feind schlägt. Das haben die Japaner gezeigt, die feine gute Parade machen, aber gut marschieren und fämpfen."

23. Ein ungnädiger Brief Wilhelms II. hat die Generäle Menges und Keim veranlaßt, von der Leitung des Flottenvereins zurückzutreten.

Agitations- Kalender.

Sonnabend, 15. Juli 1905.

7. Die Revision des Königsberger Urteils vom Reichsgerich

tätlichen Angriffs auf Vorgesetzte, Gehorsamsverweigerung, Achtungs­berlegung und Beleidigung von Vorgesezten ersteren zu 6 Jahren verworfen. Buchthaus und Ausstoßung aus dem Heere, legteren zu 5 Jahren Gefängnis. Die Soldaten haben auf dem Marsche in einem Dorf Gasthause einem Sergeanten, der ihnen Schnapstrinken verbot und fie aus dem Lokal wies, den Gehorsam verweigert und zuletzt sich tätlich vergangen.

11. Leutnant Neuter vom Infanterie- Regiment 93 in Halle wegen Mißbrauchs der Dienstgewalt über einen Untergebenen( ben Burschen) zu Brivatzwecken drei Tage Stubenarrest. Ausschließung der Deffentlichkeit aus Sittlichkeitsgründen.

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7. Wenn Ihr nicht nach Hause geht, so schieße ich", sagte der Bergmann Loos in Langendreer zu Arbeitswilligen, und flappte mit den Deckel seiner Schnupftabatsdose. Drei Monate Gefängnis. 10. Erneuter Beginn des Plößensee- Prozesses.

19. Der Herausgeber und der Redakteur des Residenzboten" in Oldenburg werden in der Strafanstalt Vechta 11 Stunden täglich mit Schneiderarbeit beschäftigt.

21. Auf der Elbe bei Haniburg hatten einige junge Burschen der besseren Stände" ein junges Mädchen vergewaltigt und waren 17. Wie die Zukunft" mitteilt, hat Fürst Guido Henckel von von den Geschworenen in Altona freigesprochen worden. Wegen Donnersmard eine Bersammlung der großen Banfiers einberufen, Beleidigung des Vorsitzenden und der Geschworenen wird Genosse um die Stiftung eines 10 Millionenfonds für notleidende Offiziere Riedlinger vom Harburger Boltsblatt" zu sechs Monaten Gefängnis anguregen, der dem Kaiser anläßlich seiner Silberhochzeit zur Ber - verurteilt. fügung gestellt werden soll.

17. Oberfeuermeistersmaat Hoffmann in Kiel wegen Wiß­handlung von Untergebenen( Würgen) drei Wochen Mittelarrest. 17. Anläßlich der Metallarbeiter- Aussperrung in Nürnberg wird eine Instruktion an das Militär für den Ernstfall" erlassen. 20. Eine Kaiserparade bei Hannover mit üblicher Kavalleries attacke führt zu zahlreichen Unfällen, darunter auch schweren. 22. Der Arbeitsfoldat Klein in Mainz wird, nachdem er 19 Mo­nate Gefängnis verbüßt hat, als geistestrant erkannt und von er neuter Anklage freigesprochen.

22. Fünf alte Leute" vom Infanterie- Regiment 39 in Düssel dorf wegen Rekrutenmißhandlung eine bis sechs Wochen Gefängnis. 30. Vom Ende März bis Ende Juni 1905 wurde die gericht liche Aburteilung von 52 Soldatenmishandlern bekannt. An Strafen wurden ausgesprochen 1 Jahr 4 Monate Buchthaus, 18 Jahre 2 Monate 29 Tage Gefängnis, 7 Monate 15 Tage mittlerer Arreft, 1 Monat 14 Tage gelinder Arrest, 1 Monat 3 Tage Stuben arrest, 10 Degradationen, i Versegung in die II. Klaffe bes Soldaten standes, 1 Entfernung aus der Marine. Jm ganzen 17 Jahre 5 Mo­nate 1 Tag Freiheitsentzug.

Koloniales. April

25. Nach der Europa " soll der Kaiser in seinem Telegramm an den Flottenverein erklärt haben, er betrachte jede über den Re­gierungsplan hinausgehende Agitation als einen Gingriff in seine mit Gebulb zu wappnen und Geld in seinen Beutel zu tun", schreibt 8. Für das deutsche Volk gilt es noch für absehbare Zeit, sich Kommandogewalt. die National- Beitung".

Von Kriegsbeer und flotte.

Avril.

2. Sanitätsmaat Unteroffizier Heine in Curhaven 14 Tage Mittelarrest. Das Opfer seiner Mißhandlungen ist irrsinnig geworden. 7. Fünf Grenadiere vom 4. Garde- Regiment in Berlin megen Mißhandlung eines Rekruten, der desertiert ist, je 8 bis 12 Tage Arrest. Fahnenjunker v. Stlivar, der nichts bemerkte, 1 Tag gelinden Arrest.

9. Musketier Böhle, der als Wachtposten den ahnungslosen Rentner Baugenez erschos, in Mez 8 Monate Gefängnis.

15. Sergeant Göbel vom 2. Garde- Inf. Reg. in Berlin wegen Mißhandlung 7 Tage gelinden Arrest.

18. Auf der Festung Ehrenbreitstein , wo Hüffener zechte, hat zeitweilig ein Kneipverein der Gefangenen" bestanden Kasino Ehrenbreitstein . Angeschlossene Gesellschaft mit beschränkter Haftung."

19. Ein heimgekehrter Schußtruppler in Kiel erzählt von einem diebischen Herero : Als er sich widerseßlich zeigte, habe ich ihn auf gehängt. Zum Andenken schnitt ich ihm ein Ohr ab und trocknete es an der Sonne." Das Ohr führt der Kolonialheld in einer Schachtel bei sich und zeigt es jedem, der es sehen will.

Mai.

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28. Die Verteidiger im Plößensee- Prozeß protestieren gegen unzulässige Einschränkung der Beweisaufnahme und verlangen die Zulassung der von der Verteidigung geladenen Sachverständigen zur Untersuchung des Häftlings Willy Grosse, der nach der Behauptung der Angeklagten geistestrant ist.

24. Jn der Begründung des Harburger Urteils heißt es: Die Tat der vier jungen Leute fei verwerflich, bestialisch gewesen und der Freispruch der Geschworenen sei tief beklagenswert, aber wider besseres Wiffen hätten sie nicht gehandelt. Der Angeklagte sei nicht dazu da, Schwurgerichtsurteile zu fritisieren, und das Dienstmädchen gehe ihn gar nichts an.

24. Der Oberstaatsanwalt Wachler weist den Protest der Vere teibiger im Blögenses- Prozeß zurück. Oppermann läßt über die Verteidigung Ungebührstrafen regnen.

26. Die Vorführung Billy Grosses im Blößensee- Prozeß ab. gelehnt, da er dadurch völlig überschnappen" würde.

26. Das letzte Opfer von Löbtau , Bauarbeiter Zwahr, nach sieben Jahren vorläufig aus dem Zuchthaus entlassen. Zwahr war zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt worden.

30. Das Strafverfahren gegen den Kriminalbeamten Kuhlmey­Berlin, der die Frauenabteilung des städtischen Obdachs als Bordell benußte und dabei auch eine anständige Arbeiterfrau attackierte, ein­gestellt.

Juni.

1. Der Arzt Dr. Hartwich in Caputh bei Potsdam hat un gehenerliche Zustände in der Polizeiverwaltung von Caputh auf gedeckt. Der Amtsvorsteher und Rittergutsbefizer v. Thümen und ein Vertreter Thurley haben Erpressungen und Nötigungen an ihren Untertanen" vorgenommen. 20 W. Geldstrafe. Der Wahrheitsbeweis sei im wesentlichen erbracht.

3. Genosse Wabersty vom Hamburger Echo" wegen Beleidigung der Altonaer Geschworenen 600 M. Geldstrafe. 4. Eine Nede des Genossen Bernstein über den politischen Massenstreit in Breslau beschlagnahmt wegen Aufreizung zum Klaffenhaß.

6. Aus den Gutachten der Sachverständigen im Plößensee­Prozeß ergibt sich, daß Willy Grosse tatsächlich, wie die Angeklagten behaupten, geistesfrank sei und nicht ins Gefängnis, sondern in die Jrrenanstalt gehöre.

16. Soldatenbriefe aus Südwestafrika lagen über mangelhafte Verpflegung. 26. Der Leiter der Kameruner Mission, Lehnler, führt in einem Vortrage in Berlin aus, daß die Ansiedelungsgesellschaften willküre lich das Land der Eingeborenen in Besitz nehmen und ihnen den Zugang zu allen Wasserplägen versagen. Vor einem Jahre drohte ein Verzweiflungsfampf; iver fann sagen, was in Zukunft ge- 10. Die Angeklagten im Plögensee- Prozeß erklären, entsprechend schehen wird". ihren früheren Ausführungen, daß es ihnen ferngelegen habe, einzelne 26. Drei weiße Händler, die gegen die Eingeborenen in Dft Behörden beleidigen zu wollen. Das Verfahren wird daraufhin ein­afrika Raub und Mord verübten, werden zu Zuchthausstrafen bergestellt und der Prozeß abgebrochen. urteilt. 10. Das Kammergericht bestätigt durch erneute Entscheidung das angebliche Recht" der Schuyleute, Streifposten im Interesse der Ordnung" fortzuweisen.

Unfere Richter und Staatsanwälte. April.

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11. Das Straftonto der Arbeiterbewegung wurde im Mai mit 1710 m. Geldstrafen belastet. 2 Jahren 7 Monaten 2 Wochen und 1 Tag Freiheitsstrafen und

18. Unteroffizier Wöstenfeld vom 83. Jufanterie- Regiment hat einem Untergebenen einen Stoß vor die Brust versezt, wobei dieser mit dem Auge an ein Waschbecken stieß und eine Kontusion erlitt. Das Verfahren wird eingestellt, weil der Stoß schmerzlos gewesen und der Fall auf das Waschbecken nicht beabsichtigt. 1. Genosse Fricke von der Dortmunder Arbeiterzeitung 18. Maschinistenmaat Hammel in Kiel wegen Mißhandlung ( Rißeln" eines Schlappgewordenen mit dem Seitengewehe, wodurch wegen Beleidigung des Polizeipräsidenten von Hannover fünf zehn Verlegungen entstanden, Aufhängen am Querbaum usw.) drei Monate Gefängnis. Monate Gefängnis. 1. Gegen die Spruchpraris des Kammergerichts in Sachen des 18. Bootmannsmaat Fehmann in Kiel wegen schwerer Miß- Streifpoftenstehens remonstriert die bierte Kölner Straflammer, handlung eines Untergebenen durch Fußtritte 4 Monate Ge- indem sie angeklagte Streifpoften mir zu je 1 M. Geldstrafe ver­fängnis. urteilt, und erklärt: das Gericht sei sich dessen bewußt, daß durch berurteilt. 23. Riefenprozeß gegen Unteroffiziere des 29. Infanterie- das Borgehen der Polizei die gesetzlichen und gewerblichen Rechte Regiments in Koblenz infolge von Mitteilungen über ungeheuerliche der Arbeiter ihre Bedeutung verlieren. Zustände, die ein Deserteur vom Auslande her genacht. May für

13 Fälle 6 Wochen Mittelarrest, keine Degradation. Koslowsky für mehrere hundert Fälle 8 Monate und Degradation. Müller für 22 Fälle 4 Monate, feine Degradation. Bins, der jeden Mann, der auf die Kammer tam, mißhandelte, 8 Monate 1 Woche und Degradation. Die Mißhandelten haben sich ebensowenig beschwert wie die Opfer des Sittlichkeitsverbrechers Bienefeld, gegen den früher nach§ 175 Str.-G. prozessiert worden war.

Mai.

3. Unteroffizier Kreuzmann vom 20. Infanterie- Regiment in Augsburg 10 Monate Gefängnis und Degradation. Er war wegen Mißhandlung schon einmal bestraft, degrabiert, dann aber rehabilitiert

worden.

2. In Meiningen waren einige Richter mit dem Genossen iebknecht an einem Wirtshaustisch gesessen und deswegen von dem Aſſeſſor Gerecke denunziert worden. Die große Affäre endet mit Versetzung sämtlicher Mitglieder des Richterkollegiums. 2. Die Revision des Oldenburger Redakteurs Schwehnert, der wegen Ruhstrat- Beleidigung zu einem Jahr Gefängnis verurteilt ist, verworfen. 4. Das Straffonto der Arbeiterbewegung ist im März mit 1 Jahr Zuchthaus, 7 Jahren 11 Monaten und 5 Tagen Gefängnis und 2760 M. Geldstrafe belastet worden.

4. Der berühmte Sekretär des Arbeitsnachweises der Holz­industriellen, Meinede in Berlin , abermals wegen Mißhandlung von Streitposten verurteilt au 10 M. Geldstrafe.

6. Der Oldenburger Redakteur Biermann wegen Ruhstrat­6. Der Saarburger militärische Aufruhrprozeß, in dem mehrere beleidigung 1 Jahr 3 Monate Gefängnis. Der Angeklagte siẞt feit Soldaten zu fünfjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden waren, 6 Monaten in Untersuchung( davon 5 Monate angerechnet) und ist war in erster Instanz öffentlich geführt worden. Dabei hatte der so erschöpft, daß er sich kaum verteidigen kann. Anklagevertreter geäußert, die Aufruhrparagraphen wären nicht mehr 7. Armenfommissionsvorsteher Bruns in Berlin wegen Unter­zeitgemäß und ihre Mindeststrafen zu hoch. Jetzt wird vom Ober- fchlagung von Geldern, die ihm eine arme Witwe anvertraute, friegsgericht derselbe Fall hinter verschlossenen Türen verhandelt. 150 M. Geldstrafe. 7. Sämtliche neun Soldaten vom 15. Ulanenregiment in 11. Die Haftentlaffung Biermanns abgelehnt. Saarburg , die in erster Instanz zu furchtbaren Festungsstrafen 14. Ein zwölfjähriger Brotausträger in Göttingen wegen Unter­wegen angeblichen Aufruhrs verurteilt waren, vom Oberfriegsgericht schlagung sechs Monate Gefängnis. freigesprochen. Mittelarrest.

Bootsmannsmaat Langenau wegen Mißhandlung sechs Wochen

9. Mehrere alte Leute" in Metz drei Wochen Mittelarrest bis vier Monate Gefängnis wegen unmenschlicher Mißhandlung.

13. Gegen einen Oberheizer in Stiel wehren sich Mannschaften mit Besen, Eimern und Messern. Das Verfahren wird eingestellt, da sie in Notwehr gehandelt.

15. Ueber zehn polnische Bergarbeiter in Essen wegen Aufruhrs, wobei ein Gendarm verlegt wurde, werden 145 Monate Gefängnis verhängt. 18. Gendarm Walliczet, der als geuge im Saarbrüder Prozeß der Verteidigung wertvolle Aussagen gemacht, wegen Verlegung des Amtsgeheimnisses angeflagt; freigesprochen aber versetzt.

23. Ein jungliberaler Stadtverordneter und Oberamtsrichter in Mannheimt erhält vom badischen Juftigminister eine Rüge, weil 14. Wie Oberst a. D. Gäole im Berliner Tageblatt" erzählt, er in der Stadtverordnetenversammlung den Polizeidirektor angriff. müssen zu verabschiedende Offiziere entgegen der Wahrheit schriftlich 26. Red. Genofie Marchionini- Königsberg wird im Gefängnis erklären, daß sie zur Fortsetzung des attiven Dienstes unfähig feien, mit Wergzupfen beschäftigt. welche Erklärung dann vom Vorgesezten bekräftigt wird. 27. Zwei Genossen in Buzzig wegen Kalenderverbreitung je 26. Sufarenoffizier Joachim v. Winterberg in Halle wegen 4 Wochen Haft. Der Vorsitzende erflärt: Uns steht nur dieses Mißbrauchs der Dienstgewalt, tätlicher Beleidigung eines Unter- Mittel zur Verfügung, um die Sozialdemokratie in ihre Schranken gebenen und unerlaubter Entfernung 3 Monate Gefängnis und zu weisen." Dienstentlassung. 29. Gen. Micheleit in Magnit mit seiner Klage wegen Nicht 26. Hauptmann a. D. v. Ecartsberg in Erfurt , der die Frau einhaltung eines Mietsvertrages vom Amtsrichter Reinede ab eines Kameraden, während dieser in China war, verführt und den gewiesen mit der Begründung: G8 ist ganz allgemein stadt- und Heimgekehrten Ehemann im Duell schwer verwundet hatte, 21/2 Jahre gerichtsbekannt, daß der Kläger nicht nur Mitglied der sozialdemo­Festung. fratischen Partei ist, sondern auch deren Führer in Ragnit und Agitator. Aus diesem Grunde kann der Beklagte den mit ihm ab­gefchloffenen Mietsvertrag anfechten gemäß§ 119 des B. G.-B., denn es ist sehr wohl anzunehmen, daß er, wenn er bei Abschluß des Vertrages mit dem Kläger beffen Eigenschaft als fozialbemo fratischer Führer und Agitator gekannt hätte, den Bertrag nicht ab geschlossen hätte."

30. Zwei Kanoniere vom 54. Feld- Artillerie- Regiment in Frank furt a. D., die in Trunkenheit mit Unteroffizieren in Streit geraten, waren wegen Aufruhrs in erster Justanz zu je 52 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Ober- Striegsgericht verurteilte sie wegen Beleidigung von Vorgesezten zu 5 und 5% Monaten Gefängnis. Juni.

6. Ein Unteroffizier vom 161. Infanterie- Regiment in Trier wegen Auspeitschung eines Soldaten 15 Tage Mittelarrest.

7. Das Kriegsgericht in Bromberg berurteilt die Kanoniere Friedrich Both und Heinrich Wellner wegen militärischen Aufruhrs,

Mai.

6. Das Straffonto der Arbeiterbewegung wurde im April mit zwölf Jahren zwei Monaten fünf Wochen und fünf Tagen Freiheits­beraubung sowie 870 M. Geldstrafen belastet.

nach§ 158.

20. Aber wehe, wenn du zu Schäfer gehst, und arbeitest", zu einem Arbeitswilligen gesprochen, in Halle sechs Wochen Gefängnis 22. Ein Hauptbelastungszeuge des Löbtauer Prozesses Maurer Schmidt wird wegen falscher Anschuldigung zu 7 Monaten Gefängnis

27. Hunnenprozeß in Halle gegen den Gen. Kunert, der in einer 9tede gesagt haben soll, die deutschen Soldaten haben China verwüstet, geplündert und Frauen geschändet. Die Beweisanträge der Berteidigung werden fast sämtlich abgelehnt. Nach Aussagen vernommener Reservisten haben sich auch Offiziere an den Blünde­rungen beteiligt. Andere Bengen berichten von viehischen Sittlich feitsverbrechen, die von Mannschaften begangen wurden. Staatsanwalt erklärt, solche Dinge kämen in jedem Kriege vor. Schließlich wird Kunert wegen formeller Beleidigung zu drei Monaten Gefängnis verurteilt.

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Der

30. Ein 18 jähriger Arbeiter in Halle für einige Schimpfworte, bie er Arbeitswilligen zurief, drei Monate Gefängnis.

Majeftätsbeleidigung. April.

9. Ein Gastwirt in Berlin wegen Majestätsbeleidigung drei Monate Festung. Es wird ihm geglaubt, daß er ein fonservativer Mann" sei und nicht aus ehrloser Gesinnung" gehandelt habe. 9. Ein fönigstreuer( ultramontaner) Arbeiter in München vier Monate Gefängnis. 29. Um aus dem Arbeitshaus ins Gefängnis zu kommen, begeht der Arbeiter" Kroner eine Majestätsbeleidigung. Sein Wunsch wird für 3 Monate erfüllt.

D

80. Verlagsbuchhändler Bremer Leipzig wegen Majestäts­beleidigung( Luisen- Affäre) acht Monate Gefängnis. Mai.

7. Ein Holländer in Crefeld , der sich in Trunkenheit unvor­fichtig über den Kaiser äußerte, zwei Monate Gefängnis."

Aus dem Zuchthausstaat.

Mai.

18. Breslauer Parteigenossen haben eine Versammlung im Breslauer Gewerkschaftshause angemeldet, ohne die Zimmernummer anzugeben. Geldstrafe. 23. Wegen Bergehens gegen§ 8a des Bereinsgesetzes wird der Geschäftsführer der Filiale des Handels- und Transportarbeiter verbandes in Halle zu Geldstrafe verurteilt und die Filiale auf­gelöst. Obwohl politische Gegenstände( Maifeier, Zolltarif, General­ftreit) verhandelt worden seien, seien weibliche Mitglieder aufge­nommen worden.

30. Drei Genoffen in Königswusterhausen haben beim Begräbnis eines Parteigenossen bei der Kranzniederlegung gesagt: Im Namen Auch ich, des sozialdemokratischen Wahlvereins Groß- Besten. Genojie, erweise Dir die letzte Ehre."" Im Namen des sozial­demokratischen Wahlvereins lege ich diesen Stranz nieder." Wegen unerlaubten Redenhaltens Geldstrafen, die das Kammergericht bea stätigt

30. Eine Versammlung in Neichenbach i. Schl., in der Genosse Grempe über Rußlands Freiheitstämpfe einen Lichtbilder Vortrag halten sollte, wird noch vor ihrer Eröffnung aufgelöst. Die Gast stube wird geschlossen; Grempe und ein Teilnehmer verhaftet.