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Nr. 169.

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Vorwärts

Berliner Volksblaff.

22. Jahrg.

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Telegramm Adresse: Sozialdemokrat Berlin ".

Zentralorgan der fozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Cherecht in Oesterreich .

Aus Wien wird uns geschrieben:

-

Sonnabend, den 22. Juli 1905.

und

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.

katholischen Ehe sich aussprach.

in

Mittlerweile

war

eine

Nach den Aeußerungen eines Meritalen in der obenerwähnten Enquete ist es sogar fraglich, ob die Klerikalen einer Aenderung des staatlichen Cherechtes besonderen Widerstand entgegensegen würden. Nichts destoweniger ist keine Hoffnung vorhanden, daß die Aenderung bald eintritt und daß es bald zur Reform kommt. Nichts ist in Desterreich so festgefügt als das, was unpopulär ist. Charakteristisch aber ist noch überdies, daß man jeden als einen Utopisten und Schwärmer ansieht, der an Stelle aller dieser Vorschläge

überhaupt nicht mehr heiraten, mag er auch einen gliedern zählt, ein eigenes Blatt Herausgibt und eine lebhafte Religionswechsel vorgenommen haben. Umgelehrt darf aber auch ein Agitation betreibt. Im vergangenen Winter hat die Kulturpolitische lebiger Katholik eine akatholische Person, soweit hier eine Ehe über- Gesellschaft" eine Enquete veranstaltet, deren stenographisches Pro­haupt möglich ist, z. B. einen Protestanten nicht heiraten, tokoll jüngst erschienen ist. Juristen, Rechtsanwälte, auch einzelne Die Reform des Eherechtes wird in Desterreich immer dringender. wenn dieser einmal verheiratet war feine Ehe auch Richter beteiligten sich an den Debatten, einzelne Gefchiedene er Auf der österreichischen Bevölkerung lastet nicht nur das schlechte dem Bande nach getrennt ist. Die Gefeßgebung geht aber noch zählten ihre Schicksale. Die Enquete machte großes Aufsehen, das Gesetz, sondern auch eine unerträgliche Rechtsprechung, die das Ehes einen Schritt weiter. Wenn eine akatholische Person verheiratet war, Protokoll wird es noch vermehren. recht zu einem wahren Folterinstrument für diejenigen ausbildet, die Ehe ordnungsmäßig dem Bande nach getrennt wurde und der Kommission zur Revision des Bürgerlichen Gesetzbuches eingesetzt die der Justiz in die Fänge geraten. Das Cherecht in Desterreich Atatholit dann Katholik wurde, so darf er ebenfalls nicht heiraten, worden. Das erste Wert der Hofräte, die darin sizen, war, daß ste beruht das muß ausdrücklich hervorgehoben werden, weil man so lange sein akatholischer Gattenteil lebt, mit dem ihn nicht einmal verkündeten, daß sie das Cherecht nicht reformieren wollten. es sonst nicht glauben würde- auf den Bestimmungen des bürger eine juristische Fittion verbindet. Der Fluch des Klerikalismus lastet Desterreichische Hofräte sind immer sehr vorsichtig und haben gute lichen Gesetzbuches aus dem Jahre 1811, das allerdings schon einige auf ihm. fleritale Witterung. Die Antwort auf diese Heldentat war, daß Nicht katholische Religionsverwandte, ebenso wie Konfessions- sich sogar Jahrzehnte früher gearbeitet wurde. Ausschlaggebend für seine fogar die niederösterreichische bie Advokatenkammer, Gestaltung waren für die Gesetzgeber die Anschauungen der ver- lose und Angehörige nicht anerkannter Religionsgenossenschaften sonst sehr zurückhaltend ist, einer Resolution für schiedenen Religionsgenossenschaften über die Ehe. So fönnen nach ihren Religionsbegriffen", wie das Gesetz ausdrücklich die Reform des Cherechts vor der Revision der übrigen Bestimmungen stellt das österreichische Eherecht ein seltsames Gemisch von tirchlichen fagt, ihre Ehe nicht nur scheiden, sondern auch trennen. Aber auch des Bürgerlichen Gesetzbuches und für die Trennbarkeit auch der und staatlichen Grundsätzen dar, wobei der Staat vielfach strengere hier macht die Rechtsprechung den Einfluß der katholischen An­Anschauungen festgelegt hat, als die Kirchen selbst es wollten. schauung geltend. Erst vor einigen Wochen ist ein Erkenntnis er­Die Eheschließung muß ebenso wie das Aufgebot bor floffen, daß bei Geltendmachung des Trennungsgrundes der un dem ordentlichen Seelsorger eines der Brautleute( er mag nun überwindlichen Abneigung die Gerichte verpflichtet sind, immer und nach Verschiedenheit der Religion Pfarrer, Pastor oder wie sonst obligatorisch der Trennung eine Scheidung, unter Umständen mehr­immer heigen) gefchehen". Die Auflösung der Ehe ist verschieden, mals, vorangehen zu lassen, gleichsam umgekehrte Probenächte. Bu je nachdem die Brautleute Katholiken, andere christliche Religions- diesem Erkenntnis ist man aber nur durch eine ganz gezwungene verwandte, Juden oder Angehörige einer nicht anerkannten oder gar Auslegung des Gesetzestertes gelangt, nur in der offenbaren Absicht, feiner Religionsgenossenschaft sind. Die Rechtsverhältnisse in der die Trennung zu erschweren. Ehe selbst find nach staatlichen Gesichtspunkten geordnet. Die Eine besondere Stellung nehmen im Gefeß die Judenehen für den einzigen Borschlag eintritt, der der Sachlage am ent Katholiken bilden mun die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung, ein. Dort ist Scheidung möglich, aber auch Trennung, sprechendsten ist, für die Einführung der obligatorischen die katholische Kirche ist die einflußreichste der österreichischen die Trennung sogar schon dann, wenn beide Ehegatten damit ein- 3 ibilehe. Religionsgenossenschaften. Ihre Anschauungen sind daher maßgebend verstanden sind, ohne daß sie Gründe für die Trennung angeben, für die Bestimmungen des Gesetzes selbst und für seine Auslegung geschweige denn beweisen müssen. Fehlt das Einverständnis der in der Rechtsprechung. In der Tat sind die Erkenntnisse Eheleute, dann allerdings tritt wieder die Barbarei ein. Dann ist des obersten Gerichtshofes in Ehesachen der die Ehe nur trennbar, wenn der Ehefrau ein Ehebruch nachgewiesen sicherste Maßstab für die Höhe des fleritalen wird. Der Ehebruch eines jüdischen Ehemannes bildet nur einen Einflusses in Desterreich. Scheidungs aber keinen Trennungsgrund. Die auswärtige Unsicherheit. Schon die Festlegung der Ehehindernisse zeigt den katholisch- Dies die gesetzlichen Bestimmungen. Sie sind barbarisch genug. Zivei Nachrichten, die das Laffan- Bureau aus Petersburg fleritalen Einfluß im Eherecht. Eine Ehe darf z. B. nicht schließen Allein die Rechtsprechung ist noch barbarischer. Wenn man fich meldet, würden, wenn sie sich bestätigen, weiteren Beweis er ein Geistlicher, der schon höhere Weihen empfangen, wie lange mit einer Sache beschäftigt, so wird sie leicht zu einer firen bringen, wie sehr in der gegenwärtigen Zeit alle Staaten­auch Drdenspersonen von beiden Geschlechtern, welche das Idee, zum Mittelpunkt des ganzen Denkens. So scheint es den beziehungen aufs Ungewisse gestellt sind. Einmal wird vom feierliche Gelübde der Chelosigkeit abgelegt haben. Das Räten des obersten Gerichtshofes zu gehen, die in Che- 20. Juli gemeldet: Das entscheiden haben. Zölibat der Kleriker und der Mönche und Nonnen, diese Quelle so fachen Dogma bon der bielen Unglücks und so vieler Berbrechen, erhält hier die staatliche Unauflösbarkeit der Ehe ist ihnen zur firen Jdee geworden. Seiner Santtion. Aber der oberste Gerichtshof ist noch weiter gegangen Durchsetzung opfern sie das Glück Hunderter von Staatsbürger. als das Gesez. Ganz im Sinne der Auffassung der katholischen Wie sehr sie darauf bestehen, daß Verhältnisse als Ghen gelten, in Kirche, daß die Gnade des Satraments auch nicht verloren gehen denen niemand, der nicht gerade österreichischer Rechtsgelehrter oder tönne,

zu

Politische Uebersicht.

Berlin , den 21. Jult.

Der Zar verläßt am Freitag an Bord der Yacht Polarstern " Peterhof, angeblich zu einer Fahrt längs der Küste. Es ist jedoch bekannt, daß der Zweck seiner Fahrt ein Zusammen­treffen mit Kaiser Wilhelm in den schwedischen Gewässern ist. Die Abwesenheit des Baren von Peterhof soll vier Tage dauern. Will sich Väterchen bei dem deutschen Kaiser Rat ein­

Eine andere zaristische Rettungsaktion soll andererseits Japan spekulieren. Es wird gemeldet: a Bezüglich der Friedensaussichten herrscht hier ein starker Pessimismus, da gemeldet wird, zu den japanischen Friedens­bedingungen habe der gar erklärt, falle fie die Abtretung Sachalins oder die Zahlung einer Kriegsentschädigung einschlössen, könnten sie nur in Betracht gezogen werden, falls sie gleichzeitig ein russisch - japanisches Bündnis brächten.

wenn sein Empfänger sich im Zustande der Sünde Rat am obersten Gerichtshof ist, eine Ehe erblicken kann, haben wir befindet, entscheidet der oberste Gerichtshof ständig und bereits gezeigt. Sie haben aber noch eine zweite Manie. Im holen? Will er deutsche Hülfe für die Friedensverhandlungen erst in den letzten Jahren wieder in besonders trasser Namen des Dogmas der Unauflösbarkeit der Ehe fordern? Oder denkt man daran, das russisch- deutsche Band Weise, daß auch der Austritt eines Priesters, eines lösen sie tatsächlich bestehende Ehen auf, weil der Reaktionsfreundschaft um die ausländischen Beziehungen Mönches, einer Nonne aus der katholischen Kirche dieses diese kollidieren mit Scheinehen, die nur in der der beiden Staaten zu schlingen? Sollte der Barismus in Ehehindernis nicht beseitigt. Wer einmal fatholischer Priester Manie der Räte des obersten Gerichtshofes be seiner Todesnot diese Fühler ausstrecken, so mag er mur ficher war, darf auch dann nicht heiraten, wenn er aus der Kutte ge- stehen. In Desterreich können solche Ehen, die dem katholischen sein, daß diese Hoffnung aussichtslos ist. Nicht nähere Be­sprungen ist. Ein anderer Paragraph besagt, daß Priester und Dogma widersprechen, nicht geschlossen werden, wohl aber im ziehungen zum zaristischen Rußland , los von diesem Personen, welche sich nicht zur christlichen Religion Ausland. Daher beschäftigen sich die österreichischen Gerichte Rußland !- lautet die deutsche Losung, wenigstens des bekennen, nicht heiraten dürfen. So wurde num entschieden, daß in der letzten Zeit mit der Ungültigerklärung im Auslande deutschen Voltes in seiner übergroßen Mehrheit. eine Ehe awischen einem Protestanten und einer Anglikanerin, da die geschlossener Ehen katholischer oder ehemals katholischer Personen, anglilanische Stirche in Desterreich staatlich nicht anerkannt ist, un- die den verrückten Gedanken gehabt haben, sich in Desterreich an- auf gültig sei. Diefen Ehehindernissen reiht sich ein drittes würdig an. sässig zu machen. Ursprünglich waren diese Prozesse, die von amts­Eine Ehe zwischen Personen, die mit einander Ehebruch begangen wegen, gegen den Willen der Gatten, geführt werden, haben, ist ungültig, vorausgesetzt, daß der Ehebruch vor der ge- ein Mittel, eine Umgehung des österreichischen Gesetzes zu ver­schlossenen Ehe bewiesen ist. Wie leicht man in Desterreich Ghebrecher hindern, heute sind sie Selbstzwed, eine Manie geworden, sogar werden kann, wird noch zu zeigen sein. Der letterwähnte Paragraph geeignet, die internationalen Beziehungen Desterreichs zu stören. gibt aber willkommenen Anlaß zu den mannigfaltigsten Erpressungen. Statt vieler Beispiele nur einen Satz aus einer dieser Ent­Der Gedanke eines solchen Bündnisses ist nicht ganz neu. Wenn zwei Ghebrecher, die Jahre vorher bestraft wurden, geheiratet scheidungen über ausländische Ehen: Es erscheint zweifellos un haben, so kann jeder, der diese Tatsache den Gerichten wieder zur zulässig, Handlungen, die für einen österreichischen Staatsbürger Rußland scheint davon zu träumen, daß es mit dem Feind Kenntnis bringt, eine amtliche Untersuchung und Ungültigkeits- aus öffentlich rechtlichen Gründen als unerlaubt und rechtsungültig von heute sich morgen zur Vorherrschaft über Ostasien ber­erklärung der Ehe herbeiführen. erklärt werden, wenn sie ein in Desterreich lebender Aus einen fönnte. In Wahrheit würde Rußland doch nur den im wenngleich Schein der Macht am Stillen Ozean erhalten können. So wie bei den Ehehindernissen, so macht sich auch bei der länder, Auslande begangen und erlaubt in ben im Reichsrate ber Auflösung der Ehe der katholisch- flerikale Einfluß in unheil- hat, Zunächst jedenfalls erscheint Rußland völlig isoliert, da voller Weise geltend. Das Dogma der Kirche von der Unauftretenen Königreichen und Ländern rechtswirksam zu betrachten; denn das Bündnis mit Frankreich durchaus brüchig ist und bei der lösbarkeit der Ehe ist der Maßstab, nach dem die Gerichte bei hat das österreichische Gesetz im Interesse der öffentlichen Ordnung Haltung der französischen Demokratie und den Einfluß des Scheidungsflagen urteilen. Drei Wege bietet das bürgerliche Gesetzbuch und der guten Sitten ein Verbot erlassen, so sind ihm nicht nur französischen Sozialismus feinerlei Aussicht auf Festigung hat, in der Theorie, um eine geschlossene Ehe für aufgelöst zu erklären. Die österreichischen Staatsbürger, sondern auch alle Ausländer, die solange der Barismus besteht. In diesem Zusammenhang ist Eine Ehe tann für ungültig erklärt werden mit der Wirkung, in diesem Lande leben, soweit ihre Handlungen hier von Wirkung der Besuch von Wichtigkeit, den soeben der russische Friedens­als wenn sie vorher überhaupt nicht bestanden hätte. Sie ist von fein sollen oder tatsächlich find, unterworfen, weil nur in diesem unterhändler auf der Fahrt zur Konferenz in den Vereinigten Anfang an nichtig gewesen. Eine Ehe kann geschieden Falle der Zweck des Verbotsgesetzes voll zu erreichen ist. Das Ehe- Staaten in Paris abstattet. Der Boss. 8tg." wird hierüber werden; die Scheidung von Tisch und Bett", wie sich das Gesetzbuch hindernis des Katholizismus ist nun zwingender Natur; aus Paris telegraphiert: so prägnant und treffend ausdrückt, bewirkt die Aufhebung der derart, daß in Desterreich teine Ehe als gültig be. häuslichen und ehelichen Gemeinschaft, mehr aber nicht. Getvisse trachtet werden kann, der dieses Hindernis an. Ehepflichten( das Band der Ehe") bleiben bestehen und beide Ehe- baftet, fei es, daß es sich um Jn oder Ausländer, Teute sind auch weiter au ehelicher Treue berpflichtet. um im In- oder Auslande geschlossene Ehen Man mag zehn oder zwanzig Jahre von Tisch und Bett geschieden handelt."

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als

fein, man kann trotzdem wegen Ehebruch vor den Richter geschleppt, Diese Entscheidung bedeutet, daß jeder Ausländer, der sich in die privatesten Geheimnisse tönnen vor der Deffentlichkeit enthüllt Desterreich aufhält, vor Gericht zitiert und feine Ehe untersucht und mit einer empfindlichen Strafe tann der belegt werden, der werden kann. Wehe, wenn sie einen dunklen Fleck hat und nicht feine Eignung zum Zölibatär in sich gefühlt hat. Eine Ehe kann vor den Augen der österreichischen Sittenwächter besteht. Sie wird aber auch dem Bande" nach getrennt werden. Dann hört jede unabweislich für ungültig erklärt. Die Ehegatten gelten in Defter­Gemeinschaft nach Rechtskraft des Urteils auf. reich als Kontubinen, die Kinder als unehelich. Es ist daher für Das Arge an diesem Rechtszustand ist nur, daß nicht für alle jeben Ausländer, der sich in Desterreich niederzulassen gedenkt, von Staatsbürger jeder der drei Wege beschreitbar ist. Das Ehe- Auf- Wichtigkeit, von einem Advokaten die Rechtsgültigkeit seiner Ehe Lösungsrecht ist ein verschiedenes, nach der Religion der Brautleute prüfen zu lassen. Er fönnte sonst in die größten Unannehmlichkeiten beztv. nach der Religion des Seelsorgers, vor dem die tommen. Schließlich werden sich aber die ausländischen Staaten Che geschlossen wurde. Die katholische Ehe kann nur durch dieser Dinge annehmen und nachdrücklichst Borstellungen erheben den Tod des einen Ehegatten getrennt werden". Ebenso müssen, damit das österreichische Cherecht geändert werde. unauflöslich ist das Band der Ehe, tvenn auch nur ein Zeil In Desterreich selbst wird der Gegendruck gegen diesen Wahn= schon zur Zeit der geschlossenen Ehe der katholischen Religion zu finn ja immer stärker und gewaltiger, aber er ist noch lange nicht start getan war". Ja mehr noch. Wer einmal tatholisch ge- genug. Ein Verein katholisch geschiedener Eheleute" hat sich gebildet, beiratet bat, tann in Desterreich ein aweites Mal der nach kurzer Zeit seines Bestehens eine namhafte Anzahl von Mit­

"

Es ist sicher, daß Witte mit Souvier die Frage der Beschaffung der Geldmittel erörtern will, beren Rußland zum Friedensschluß und nachher bedürfen wird. Nouvier glaubt nicht, daß er berechtigt ist, Rußland für seine innere Politit Nat schläge zu erteilen oder in deren Entwickelung einzugreifen. Wittes Erkundigungen nach den Aussichten neuer großer Russen­anleihen auf dem französischen Geldmarkte ermöglichen es ihm jedoch, nicht in Form eines Rates, sondern in Form einer einfachen Auskunft dem russischen Friedensunter­händler zu sagen, daß für ein autokratisches Rußland in Paris schwerlich Geld zu finden sein werde, wohl aber für ein umgestaltetes Nußland mit einer Boltsvertretung.

Rußland vermag aus seinen inneren und äußeren Nöten nur herauszugelangen, wenn das absolutistische Regiment zu­grunde geht und die wirtschaftlichen und politischen Kräfte der russischen Nation befreit werden.-

Die Wahl in Fürth .

Wir haben gestern bereits ausführlich den Verlauf des Wahl­tampfes im Wahlkreise Fürth- Erlangen in einer Korrespondenz aus dem Wahlkreise dargestellt. Die Darstellung hat sich durch das Wahlresultat als vollständig richtig erwiesen. Es ist den ungeheuren