Einzelbild herunterladen
 

beim Einkleiden betrunken gewesen seien.

Gewerkschaftliches.

Berlin und Amgegend.

-

Das von Herrn Schneider Gesagte ist frei erfunden. Ich habe in Sachen des Bierboykotts auch noch nicht einmal die Feder an gesett, viel weniger einen solchen Brief an die Zentral- Boykott­tommission gerichtet.

Fr. Schrader, Vorsitzender des Zentralverbandes der Zimmerer Deutschlands , zurzeit in Essen a. d. R. Die Aussperrung der Düsseldorfer Holzarbeiter dauert fort.

angeflagter: Jawohl! militärischen Verhältnis befunden hatten. Sie waren wohl an- 1 Angeklagter Krogmann, ein Sandschiffer, 25 Jahre alt und geheitert, doch sei feinesfalls erwiesen, daß sie sinnlos berheiratet, hatte die Flasche Schnaps bei sich gesteckt, dieselbe unter- betrunken gewesen seien. Für die Tragweite ihrer Handlungen waren wegs verloren, jedoch schnell wieder aufgehoben. Auch er will total beide Angeklagte somit verantwortlich zu machen. betrunken gewesen sein und gar nicht gewußt haben, daß er Soldat war. Es wird sodann in die Beweisaufnahme eingetreten. Verteidiger stellt die Frage, ob der Angeklagte früher am Delirium gelitten und bereits früher einmal einen Selbstmord­verfuch unternommen habe. Der Angeklagte bestätigt dies und be­fundet, daß er einst im Delirium polizeilich festgenommen worden besuchte öffentliche Versammlung der Kürschner . Mit dem Kürschnerstreit beschäftigte sich am Mittwoch eine start Da außerhalb Düsseldorfs entgegenstehende Gerüchte verbreitet fei und auf der Polizei die Fenster entzwei geschlagen habe. Der Referent werden, sei ausdrücklich darauf hingewiesen, damit Zuzug ferngehalten Als erster Zeuge wird der Sergeant Bade, der mit dem Regge sowie eine Reihe anderer Redner schilderten die Situation werden kann. Angeklagten auf dem Kasernenhofe und in der Kantine zusammen- der Bewegung als eine durchaus günstige. Die Führung des Dem Streik der Dachdecker und Klempner in Köln haben sich am getroffen, vernommen. Er betundet, daß er die Landwehrleute in Kampfes werde dadurch erheblich erleichtert, daß viele Kollegen Mittwoch auch die christlich" Organisierten angeschlossen. Sie hatten der Kantine vergnügt angetroffen habe. Der Zeuge unterhielt sich außerhalb in Arbeit getreten find. Fortgesezt gingen noch Nach zunächst mit den Unternehmern über die streifenden Mitglieder des dann mit dem Kantinenwirt und die Angeklagten profteten ihm fragen nach Arbeitskräften ein. Man erwarte deshalb von allen deutschen Dachdeckerverbandes hinweg einen Tarif zu machen ge­jekt zu. ledigen Kollegen, daß sie Berlin verlassen, damit der Streit nur sucht. Als die sich in der erdrückenden Mehrzahl befindenden Mit­Der Kantinenwirt Lehmann, der darüber vernommen wird, noch von den Verheirateten geführt werde. Es müsse immer wieder glieder der freien Gewerkschaft sich durch diese Gefahr" nicht irre wieviel Bier und Schnaps die Angeklagten in der Kantine getrunken, betont werden, daß die Unternehmer nichts anderes wollen, als die machen ließen, fielen die Verhandlungen der Christlichen ins bermag dies nicht anzugeben, da er feine genauen Beobachtungen Organisation der Arbeiter vernichten. An der Einigkeit der Kollegen Wasser. Unter und Kolleginnen werde diese Absicht jedoch scheitern. gemacht hat. Einen schönen Erfolg errangen die freien Gewerkschaften in anderem erwähnte Regge, daß die Polizei, wie immer, sich den Sergeant Bade gibt auf Befragen an, daß die Landwehrleute Arbeitgebern mit größter Bereitwilligkeit zur Verfügung stelle, um Kulmbach bei der Wahl zum dortigen Gewerbegericht. Auf ihre As Hauptbelastungszeuge tritt der Transporteur Sergeant gegen die Streitposten einzuschreiten. Wenn ein Arbeitgeber, der iste fielen 463 Stimmen, während die Liste der von dem gesamten Seiffert auf. Bunächst wiederholt er, wie in der ersten Ver- nur einen Gehülfen oder eine Mamsell beschäftigt, um polizeilichen bürgerlichen Parteimischmasch gehätschelten und unter dem Feld­handlung die Vorgänge, die wir bereits zu Beginn des Berichtes Schuß ersucht, dann werde ihm sogleich ein Schußmannsposten vor geschrei Gegen die Sozialdemokraten" geführten unorganisierten ausführlich erwähnt haben. Auf die Frage des Verteidigers, ob die die Tür gestellt. Da im preußischen Staate alle Bürger gleich- Arbeiter es auf ganze 63 Stimmen brachte. Da die Wahl nach dem Angeklagten schwer betrunten gewesen seien, bezeugte Seiffert, berechtigt jeien, auch hinsichtlich des polizeilichen Schutes, so werde Verhältnissystem stattfand, ist den Unorganisierten ein Beisiger zuzu­fie feien beide angeheitert gewesen. Nach Aeußerungen, welche die die Streifleitung das Polizeipräsidium in aller Form ersuchen, sprechen. Die lieben Arbeitswilligen. In der Neupertschen Pianofortefabrik Angeklagten auf dem Transport fallen ließen, habe er angenommen, Schußleute zur Verfügung zu stellen, welche die Streitposten vor daß fie nicht total betrunten gewesen sein fonnten. Der Bers etwaigen Belästigungen durch Unternehmer und Arbeitswillige in Bamberg war vor einiger Zeit ein Streit ausgebrochen, bei teidiger stellt die Frage, ob die Soldaten in Reih und Glied schüßen. Wie das Polizeipräsidium ein derartiges Gesuch aufnehmen dem der Schreiner Karl Megger als Streitbrecher auftrat. Als er gestanden hätten, worauf der Zeuge bekundet, sie hätten werde, darüber sei wohl niemand im Zweifel, es sei aber gut, wenn eines Tages mit anderen Arbeitswilligen zur Arbeitsstätte ging, rief zum Abmarsch bereit gestanden. Hierauf frägt der Ver- einmal festgestellt werde, wie es mit der Gleichberechtigung von ihm der Streifende Joseph Sandner zu:" Pfui, schäm' Dich!" Der teidiger den Sergeanten, ob er gesehen habe, daß Krogmann eine Unternehmern und streikenden Arbeitern aussieht. brave Mann ging zum Kadi und verklagte den Sandner, anderen, Flasche habe fallen lassen und dann wieder aufgehoben habe. Zeuge Resolution. Dieselbe sagt: Da der Arbeitgeberverband ablehnte, würde. Es wurde ein hochnotpeinliches Verfahren auf Grund des Die Versammlung endete mit der einstimmigen Annahme einer Leuten gegenüber schwur er, daß es diesmal den Roten " eingetränkt Angeflagter Krogmann: Der Zeuge hätte sehen müssen, vor dem Einigungsamt zu verhandeln, so ist damit wieder bewiesen,§ 153 der Gewerbe Ordnung eingeleitet, das Gericht nahm aber daß die Flasche zur Erde fiel und dann wieder aufgehoben und daß die Arbeitgeber nicht wagen, ihre Stellung gegenüber den nur einfache Beleidigung an und verurteilte den Angeklagten zu eingesteckt wurde." Der Zeuge bleibt bei seiner verneinenden Aus- Forderungen der Arbeiter öffentlich zu rechtfertigen und der Arbeit 10 M. Geldstrafe. fage. Die Frage des Verteidigers, ob der Sergeant die Angeklagten geberverband die Absicht hat, die Arbeiter zur Preisgabe ihrer darauf aufmerksam gemacht habe, daß sie Arrestanten seien, bejaht Organisation zu zwingen. Die Versammlung beschließt deshalb, den Kampf bis aufs äußerste fortzusehen, sie fordert alle un­der Beuge. Es wird sodann der Zenge Gefreite Johnsen, welcher verheirateten Kollegen auf, unverzüglich Berlin zu berlassen und vor Die Zentralfommission für Bauarbeiterschuh hat an den Bundes Transportbegleiter war, vernommen. Er gibt, nachdem er die Vor- Weihnachten nicht wieder zurückzukehren. rat eine Petition gerichtet, in der sie unter Hinweis auf das mehr­gänge bei dem Transport erzählt hat, zu, Schnaps getrunken Die Friseurgehülfen von Köpenick und Umgegend haben befache amtliche Anerkenntnis der Notwendigkeit einer Reform des zu haben. Hierauf folgen eine Reihe von Zeugen, die nichts schlossen, in eine Lohnbewegung zu treten. Die Forderungen sind Bauarbeiterschutzes und auf den Gesezentwurf der sozialdemokratischen Wesentliches befunden können. Der Reservist Eulenschläger, den Arbeitgebern unterbreitet und ist denselben zur Beantwortung Reichstagsfraktion von 1903 eine Reihe von Vorschlägen und Wünschen der gleichfalls als Arrestant mittransportiert worden war, bezeugt eine Frist bis zum 20. Auguſt gewährt. Die Forderungen decken zu dem Thema geltend macht. Die Petition enthält ein reichhaltiges ebenfalls, daß Strauer betrunken war. Der Ewerführer Hai, sich mit denen der Berliner Gehülfen. Die Bewegung erstreckt sich Material zur Beurteilung der Frage, das von den amtlichen Stellen der über Strauer befragt wird, sagt aus, daß der Angeklagte nur auf Köpenick , Adlershof , Friedrichshagen und Umgegend. Die Ge- nicht wird übersehen werden dürfen. Allein 28 Tafeln und Tabellen wenig vertragen könne. Sobald er aber etwas getrunken habe, schäfte, deren Inhaber die Forderungen bewilligt haben, werden find dem Aftenstücke beigegeben, die von der fleißigen und sorg­fei er sehr aufgeregt. Er habe Strauer schon oft betrunken gesehen. durch Plakate kenntlich gemacht und den dort beschäftigten Gehülfen fältigen Durcharbeitung des Materials durch die Kommission Zeug­Der Verhandlungsführer befragt hierauf den Schneider wird eine diesbezügliche Kontrollkarte ausgehändigt. Da der größte nis ablegen. meister Gehri de, ob Strauer ein solides Leben führe. Teil der Arbeitgeber in den genannten Orten fast ausschließlich der Geschlossene Gesellschaft oder öffentliche Tanzluftbarkeit eines Der Beuge bejaht dies und setzt hinzu, daß der Angeklagte im Innung angehört, wird es interessant sein zu sehen, ob dieselben Arbeitervreeins. Der Gastwirt Engel, bei dem der Arbeiterturnverein allgemeinen ein gutmütiger Mensch sei; er tönne sich ebenso ablehnend verhalten, wie ihre Berliner Kollegen. jedoch nichts vertragen. Neue Tarifverträge mit Lohnerhöhungen hat der Zentral.au Tönning ein Vereinsvergnügen abgehalten hatte, war wegen Nicht­Die weiteren Zeugen, die Ewerführer tester und Porchen verband der Zimmerer( Gau Brandenburg) in letzter Zeit einholung einer polizeilichen Erlaubnis zu einer öffentlichen Tanz­sowie der Tischler Männe, beschreiben Strauer als ordent- wieder für eine Anzahl Ortschaften mit den Bauunternehmern ab- lustbarkeit angeklagt worden. Das Landgericht als Berufungsinstanz Lichen, zuvorkommenden Menschen. Die Schwester geschlossen. So wurde in Arnswalde der Lohn von 32 auf erachtete jedoch das Vergnügen als das einer geschlossenen Gesell­des Angeklagten Strauer, die ebenfalls vernommen wird, 34 Pf. pro Stunde erhöht mit entsprechenden Zuschlägen für Ueber- schaft und sprach den Angeklagten frei. Das Kammergericht verwarf Hat ihren Bruder niemals angeheitert gesehen. Stunden, Nacht und Sonntagsarbeit. Die Arbeitszeit bleibt aller am 9. August die Revision der Staatsanwaltschaft mit folgender Be

hat nichts davon bemerkt.

Soziales.

Die Mutter des Angeklagten Krogmann bekundet, daß dings noch 10% stündig; der Vertrag läuft bis 1906. In For it gründung: Das Landgericht habe den Begriff der geschlossenen Ge­ihr Sohn unzurechnungsfähig sei, sobald er einmal Schnaps getrunken tam es nach fünfwöchentlichem erfolgreichen Streit zu einer münd- sellschaft nicht verkannt, wenn es eine solche angenommen habe auf habe. Im übrigen sei er ein ruhiger Mensch. Er habe schon lichen Vereinbarung, laut deren für dieses Jahr der Lohn von 34 Grund der tatsächlichen Feststellung, daß von Mitgliedern Eintritts­früher einmal in der Raserei versucht, sich die Pulsadern auf 36 Pf. und im nächsten Jahre auf 38 Pf. erhöht wird. Die farten nur an solche Nichtmitglieder ausgegeben worden seien, die aufzuschneiden. Schon mehrere Male mußte er nach dem Arbeitszeit bleibt 10 stündig. In Lehnin wurde laut Vertrag als Gäste eingeführt werden sollten, und daß nur infolge eines Ver= Strankenhause gebracht werden. Hatte er einmal einen Anfall, fo bis 1907 eine Lohnerhöhung von 38 auf 40 Pf. erreicht; die Arbeitszeit sehens ein Nichtmitglied eine Starte zuviel erhielt und sie einem wußte er später nichts mehr davon. bleibt 10stündig. In Reppen, der einzigen Stadt des Gaues, wo noch anderen Nichtmitgliede weiter gab.

Er führte aus:

Arbeitszeit.

#

eine

Verfammlungen.

Unter

Hierauf wird Dr. Faßbender als Sachverständiger ein Lohn von nur 271, Pf. gezahlt wurde, sieht der einjährige Ver bernommen. Er sagt aus, daß der Angeklagte Krogmann im trag eine Lohnerhöhung auf 30 Pf. vor; die Arbeitszeit bleibt August v. J. in vollständig betrunkenem Zustande von zwei Schutz- 10stündig. In Bruchmühle stieg der Lohn infolge mündlicher Teuten und drei Wärtern gefesselt werden mußte, da er stets mit Vereinbarung von 45 auf 50 Pf. bei bestehender 10stündiger Arbeits­dem Schädel gegen die Wand rennen wollte. Nach diesem Anfalle zeit. In Schwedt und Umgegend bestanden bisher Klassenlöhne Der Zentralverband der Bureauangestellten hielt am 4. b. M. war der Angeklagte sehr deprimiert. Es war wohl nicht Delirium, bon 32 bis 35 Pf. Durch einjährigen Vertrag erhöhen sich die eine Mitgliederversammlung ab. Auf der Tagesordnung stand ein sondern To bf 11 ch t. selben einheitlich auf 38 Bf. bei bestehender 10stündiger Arbeitszeit. Referat über:" Die christlichen Gewerkschaften auf der Jagd nach Mit der Vernehmung des Sachverständigen ist die Beweis- In Velten fam es zu einjährigem Vertrage bei bleibender dem Bureauangestellten". Aus dem vom Kassierer gegebenen Kaffen­aufnahme geschlossen. Von der Vernehmung einiger nicht in Be- 10stündiger Arbeitszeit und einer Lohnerhöhung von 45 auf bericht ging hervor, daß im 2. Quartal 1905 die Einnahmen 847,15 M., tracht kommender Zeugen wird Abstand genommen. Nach einer 50 Pf. In Templin wurde durch mündliche Verein- die Ausgaben 799,07 m. betrugen, so daß ein Ueberschuß von Unter Verschiedenem rügte der Delegierte zur Pause ergreift der Vertreter der Anklage, Ober- Kriegsgerichtsrat barung der Lohn von 35 auf 37 Pf. erhöht bei bleibender 48,08 m. verbleibt. Wolf, das Wort zu einem längeren 10stündiger Arbeitszeit. In Briezen stiegen die bisherigen Gewerkschaftskommiffion verschiedene Mißstände, die sich in der Plaidoyer. Stlaffenlöhne von 35 bis 38 Pf. ebenfalls infolge mündlicher Ver- Handhabung des Arbeitsnachweises herausgestellt haben. einbarung auf 40 Pf.; die 10stündige Arbeitszeit bleibt. In Trebbin anderem erwähnt er, daß verschiedene Krankenkassen in letzter Zeit Der Streitfall hat viel Staub aufgewirbelt. Nicht nur die betrug die Erhöhung der Klassenlöhne von 37 bis 40 Pf. laut den Arbeitsnachweis ignoriert haben, obgleich es sich um qualifizierte Bresse hat sich mit der Angelegenheit beschäftigt, sondern einjährigem Vertrag durchschnittlich 5 Bf. bei bleibender 10stündiger Kräfte, Maschinenschreiber, als Bureauvorsteher tätig geweſene In Neu Ruppin zeitigten die Verhandlungen Kollegen u. dergl. Handelte. So suchte z. B. kürzlich die Allgemeine auch in öffentlichen Boltsversammlungen ist sie zur das Ergebnis, das daß für nächste Jahr Lohn Ortstrantentaffe Berlin zwei Maschinenschreiberinnen, angeblich Sprache gekommen. In jedem Truppenteil kommen Gehorsams­berweigerungen vor. Es ist ja nicht ein, so schweres Urteil gefällt erhöhung von 40 auf 43 Pf. bei bleibender 10stündiger Arbeits- fonnte sie feine finden, so daß fie fich an ein Schreibmaschinengeschäft wandte. Der Arbeitsnachweis der zuständigen Gewerkschaft scheint zeit in Kraft tritt. In Frankfurt a. D. tam es zum worden, um die Soldaten abzuschrecken. Denn soweit ist es mit Streit, der aber nach 10 wöchentlicher Dauer mit negativem Er- für den Vorstand dieser Kasse, der sich zu zwei Drittel aus gewerk­der Disziplin in unserem Heere und in der deutschen Marine denn gebnis abgebrochen wurde. Jetzt haben sich die Unternehmer jedoch schaftlich organisierten Arbeitern zuſammensetzt, nicht vorhanden zu doch noch nicht gekommen. Die Straftat des Krogmann sehe ich für durch den Druck der Verhältnisse von selbst zur Zahlung erhöhter sein. Die Versammlung mißbilligte dieses Verfahren; es sollen noch milder an, da er das Werkzeug des Angeklagten Strauer war. Meine Herren, ich bitte Sie, den§ 151 des Militärftrafgesetzbuches ohne von 44 bis 45 Pf. bequemen müssen. Bemerkt sei, daß in weitere Maßnahmen in dieser Angelegenheit getroffen werden. in Anwendung zu bringen, denn sonst würde unsere Disziplin voll- Frankfurt während des Streits eine Anzahl russischer Flüchtlinge aus Lodz ständig untergraben werden. Die Angeklagten sind zu bestrafen. Eine od leider als Arbeitswillige tätig waren. Jezt werden diese Leute in ähnlicher Weise im Mecklenburgischen verwandt. Freisprechung ist nicht angebracht. Ich beantrage daher, der Berufung ( Wiederholt, weil nur in einem Teil der Auflage.)) der Angeklagten teilweise stattzugeben und gegen den Angeklagten Strauer wegen einer fortgesegten Gehorsamsveriveigerung, Selbst­Achtung! Kleber! befreiung und Widersetzung auf eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren Die Firma L. Gronau, Marburgerstraße 3, ist gesperrt. sechs Monaten, gegen den Angeklagten Krogmann wegen Wider- In Betracht kommen vorläufig folgende Bauten: Friedenau , Kaiser­fegung, Selbstbefreiung, Gehorsamsverweigerung vor versammelter Allee 102, Rembrandtstraße 17. Ferner die Bauten der Firma Mannschaft und Achtungsverlegung auf eine Gefängnisstrafe von Otto, und zwar: Christianiastraße 114, Schönhauser Allee 131, einem Jahr sechs Monaten zu erkennen. Einen Monat der erlittenen Carmen Sylvastraße 157/158. Untersuchungshaft beantrage ich als verbüßt zu erachten.

In beredten Worten trat hierauf Rechtsanwalt Schenk für feine beiden Klienten ein. Er legte dar, in welcher Situation sich

Deutfches Reich. Die bekannte Kölner Boykott- Affaire will trop der von uns ge­

( Wiederholt, weil nur in einem Teil der Auflage.)

Eingegangene Druckfchriften.

Bon der Neuen Gesellschaft", Sozialistische Wochenschrift, Serausgeber: Dr. Heinrich Braun und Lily Braun ( Berlag: Berlin W. 35. Breis für das Einzelheft 10 Pf., pro Monat 40 Pf., pro Vierteljahr 1,20 m.) ist soeben das 19. Heft erschienen. Jahresbericht der Arbeiter- Bildungsschule Berlin über die Tätigkeit vom 1. April 1904 bis 31. März 1905. 12 Seiten. C. Janiszewski, Elisabeth- Ufer 2

die Arrestanten bei Begehung der Ausschreitungen befunden hatten, brachten Widerlegung der Vorwürfe gegen die Generalfommission Letzte Nachrichten und Depefchen.

"

und hob die Trunkenheit als besonders strafmildernd hervor. Ein und die Mitglieder des Gewerkschaftskongresses nicht zur Ruhe kommen. Die Offenbacher Stadtverordneten für Aufhebung der halbes Jahr Gefängnis sei für die schon ohnehin Schivergeprüften Neuerdings wird wieder ein Flugblatt verbreitet, das die von uns Grenzsperre. Strafe genug. gegebene Darstellung anzweifelt. Es wird in demselben auf Ver­öffentlichungen von anarchistischer Seite und in der Einigkeit" ver­Offenbach a. M., 10. August. ( Privatdepesche des Vorwärts".) wiesen, Veröffentlichungen, die nicht immer der Wahrheit entsprechen, Die Stadtverordneten beschlossen die Aufhebung des Oftrois auf obgleich wir natürlich nicht behaupten wollen, daß den Ver- Fleisch und Vich und einen Antrag an die Regierung, im Bundes breitern derselben die Unrichtigkeit des Behaupteten bekannt sei. rat die Aufhebung der Grenzsperre zu erwirten. Was die Darstellung des Vorwärts" anbelangt, so rührt sie

Die beiden Angeklagten baten tränenden Auges um milde Strafe. Das Gericht ging in seinem Urteil noch beträchtlich unter das von dem Vertreter der Anklage beantragte Strafmaß herab. Nach längerer Beratung berkündete der Verhandlungsführer den Richter spruch. Er lautet: Spremberg , 10. August. ( W. T. B.) Wie der Sprembeger Auf die Berufung der Angeklagten wird das Urteil erster Instanz von einer Seite her, die nach Lage der Sache wohl unterrichtet aufgehoben. Der Angeklagte Strauer wird wegen Widersetzung sein muß. Bei den Gewährsmännern der Einigkeit" scheint das Anzeiger" meldet, ist der der Schuld an dem Eisenbahnunglück be= und einer einheitlich fortgesetzten Handlungsweise der Achtungs- nicht immer der Fall zu sein. züchtigte Bahnassistent Stulljuß auf Anordnung des Untersuchungs­

"

berlegung, Selbstbefreiung und Bedrohung zu zu einem Jahre Genosse Schrader vom Vorstande des Zimmerer- Verbandes, richters heute abend verhaftet worden.

zu zwei

Monaten

einem Monat Gefängnis und wegen Gehorsamsverweigerung der sich längere Zeit auf einer Agitationstour befand, ersucht uns Gefängnis berurteilt. Das Strafmaß wird auf ein Jahr zwei Monate Gefängnis zusammengezogen in bezug auf eine Veröffentlichung der Nr. 29 der Einigkeit", die und ein Monat dunch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt ihm erst später zu Gesicht kam, um Aufnahme einer Zuschrift, in der erachtet. Der Angeklagte Krogmann wird wegen Widersetzung es heißt: und wegen der fortgesetzten Handlung der Achtungsverlegung, Selbst­befreiung, Gehorsamsverweigerung und Bedrohung zu einem Jahre einem Monat Gefängnis verurteilt. Ein Monat der erlittenen Unter­suchungshaft ist als verbüßt zu erachten.

bon

waren,

London , 10. August. ( W. T. B.) Im Unterhause tourbe die dritte Lesung der Appropriationsbill angenommen. Im Oberhause erklärte Lord Lansdowne auf eine an ihn gerichtete Anfrage, daß die Mächte beabsichtigen, einmütig " In der Einigkeit" befindet sich unter andern auch ein Artikel Schritte zu tun, um sich das Einverständnis der Pforte zu den am mit der Ueberschrift: Warum hat der Bierboykott in Rheinland - allen Lesungen über die Appropriationsbill und Marinebill ab. 8. Mai borgelegten Forderungen zu sichern. Das Haus ftimmte in Westfalen so schmälich geendet?" In dem Artikel wird der Bericht Die Bertagung des Parlaments findet morgen einer Sigung des Gewerkschaftskartells vom 3. Juli in Düsseldorf um 10 Uhr 30 Minuten vormittags statt. wieder gegeben. Danach sagt ein Herr Schneider, Mitglied der Düsseldorfer Boykottkommission:

New Orleans , 10. August. ( W. T. B.) Gestern sind 63 neue Erkrankungen am gelben Fieber und 7 Todesfälle festgestellt worden. Alle Läden sind geschlossen, da der Bürgermeister eine allgemeine Desinfektion angeordnet hat. Bundesärzte überwachen die Aus­führung der sanitären Maßnahmen.

In der Urteilsbegründung zog das Gericht als strafschärfend in Betracht, daß sich die beiden Angeklagten fortwährend auf dem Transport äußerst renitent benommen hatten, trotzdem sie den Transporteuren aufgefordert worden fich ruhig und anständig zu benehmen. Das Gericht nahm es als selbstverständlich ant, daß sich die Landwehrleute im Veranti. Redakteur: Paul Büttner , Berlin . Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdr, u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsblatt

Schrader vom Vorstand des Zimmererverbandes habe in einem Schreiben an die Zentral- Boykottkommission strikte die Aufhebung des Boykotts verlangt."