Nr. 194.
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Berliner
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Kugeln für die Reichsduma.
Am 19. August 1905 hat der Bar dem russischen Reiche eine Verfassung gegeben! Rußland rückt in die Reihe der Verfassungsstaaten ein! Ein weltgeschichtliches Dokument ist veröffentlicht!
So liest man in bürgerlichen Blättern als Einleitung zu den langen Urkunden über die Einberufung einer Reichsduma.
Weltgeschichtlich sind diese Dokumente allerdings insofern, als fie den Anfang vom Ende bedeuten! Wer noch etwa wähnte, die Selbstherrschaft lasse sich Konzessionen abtrozen, der ist für immer von diesem Wahn geheilt. Auch der wasserdünnste Liberale findet in diesem Itas keinen Schimmer einer Verfassung.
Der Zar hat in Wahrheit am 19. August 1905 die Revolution erklärt. Er hat die Verfassung verweigert. Er hat befohlen, Ruß land aus der Reihe der modernen Staaten für immer und alle Zufunft zu streichen. Er hat die Verfassungsforderungen des ganzen russischen Volkes durch ein niederträchtiges Schelmenstück, in dem jedes Wort ein boshafter Wit einer hämischen und sich noch immer allgewaltig fühlenden Bureaukratie ist, verhöhnt. Dieser vermeintliche Verfassungsentwurf ist ein toller Barenspaß, eine blutige Verhöhnung Rußlands . Die Kugel ist für die Selbstherrschaft immer das erste und letzte Wort. Ließ der Bar bisher auf Wehrlose, auf Weiber und Kinder schießen, so sendet er jetzt seinem teuren Volk der Russen diese symbolischen Wahlfugeln für die Reichsduma. Und die Revolution wird den frechen Hohn aufnehmen: Kugeln für diese Duma!
Wer die nachfolgend im Wortlaut wiedergegebenen Manifeſte sorgfältig durchliest, der wird glauben, daß die Urheber dieser Schrift stücke nicht nur die Verfassungswünsche des eigenen Volles parodieren wollten, sondern auch eine Karikatur auf die Verfassungen deutscher Einzelstaaten leisten wollten; in der Tat wird durch manche der boshaft witzigen Einzelheiten auch das System der reichsdeutschen Reaktion ( Preußen, Sachsen , Hamburg , Lübed usw.) mit getroffen: In dem Zerrbild können wir unsere eigene Schande besonders deutlich und empfindlich erkennen.
Sonntag, den 20. August 1905.
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Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
für das Volk fordern; denn das wäre eine Verlegung der Staats- Notwendigkeit zeigen sollte, Abänderungen vorzunehmen, wie sie den grundsäße. Anforderungen der Zeit und dem Wohle des Reiches entsprechen, Die Sigungen sind öffentlich aber der Präsident kann die so werden wir nicht verfehlen, zu gegebener Zeit die nötigen AnDeffentlichkeit ausschließen, wenn ein Minister es wünscht. weisungen zu erteilen. Die Presse ist zugelassen aber der Präsident kann sie
ausschließen.
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Die Boltsvertreter sind für fünf Jahre gewählt aber sie können nicht nur willkürlich ausgeschlossen werden, sondern gehen fogar ihres Mandats verlustig, wenn ihr Besiz unter den Zensus fintt.
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Die Duma hat alle Gesezentwürfe der Regierung zu prüfen aber wenn die Beratung dem Zaren zu lange dauert, so entzieht er einfach dem Parlament die Beratung. Das Parlament muß bestehen aber Bäterchen kann es nach Belieben auflösen und braucht in die Auflösungs- Order nur das Datum hineinzusehen, wann er die Neuwahlen wünscht: Nach einem Jahrhundert etwa.
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In dieser Weise geht das Spiel endlos fort.
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Und wer darf wählen? Die Städte können insgesamt nur 28 Vertreter entfenden ein gewaltiger Rückschritt gegenüber den heutigen Semstwos. Die Wahl ist indirekt, geht über eine Wahlversammlung und ist mit dem Kugel, geheimnis" behaftet. Das ganze Proletariat, das ganze Kleinbürgertum, die fast allgemein mittellose Intelligenz ist ausgeschlossen. Ein ungeheurer Zensus ist Bedingung. Man muß Hausbesizer sein, mit hohem Ertrag: die Bordellwirte werden wählen können, wie das freilich auch in deutschen Hansastädten Uebung ist.
Das ist das historische Ereignis: Eine Verfassung, welche jede Verfassung unmöglich machen soll! Ein Parlament, das von der Willtür des Zaren und des Strafrichters abhängig, keinerlei Macht und Einfluß hat. Wahlen, bei denen niemand wählen kann!
Gaffenhauer des Zarismus und ein Sturmlied der Revolution, die Dermaßen ist das Manifest des 19. August ein schamloser tein Zögern mehr fennt!
Der Verfassungs- Ufas".
Die unerschütterliche Selbstherrschaft. Das Manifest des 3aren.
Wir hegen die Ueberzeugung, daß die Gewählten, die durch das Vertrauen des ganzen Volkes dazu berufen sind, an den gesetzgeberischen Arbeiten der Regierung teilzunehmen, sich vor ganz Ruß land des kaiserlichen Vertrauens würdig zeigen werden, durch das sie zur Mitarbeit an diesem großen Werke eingeladen worden sind, und daß sie in vollkommenem Einvernehmen mit den anderen Instifind, in nutzbringender Weise und mit Eifer an unseren Arbeiten tutionen und Behörden des Kaiserreiches, die durch uns eingerichtet zum Wohle Rußlands unserer gemeinsamen Mutter, zur Stärkung der Einigkeit, Sicherheit und Größe des Kaiserreiches, sowie zur Beruhigung und zum Gedeihen des Volkes teilnehmen werden. Wir rufen den Segen des Herrn auf die Arbeiten der von uns geschaffenen Einrichtung herab und vertrauen unerschütterlich auf die Gnade Gottes und auf die Unfehlbarkeit der hohen ge= schichtlichen Bestimmungen, die durch die göttliche Vorsehung unserent teneren Vaterlande vorbehalten sind. Wir hoffen zuversichtlich, daß mit des allmächtigen Gottes Hülfe und durch die vereinten Anstrengungen aller seiner Söhne Rußland siegreich aus den schweren Prüfungen hervorgehen wird, die es gegenwärtig durchzumachen hat, und daß es als Macht in der Größe und dem Ruhme seiner tausendjährigen Geschichte würdig neu erstehen wird.
Gegeben Peterhof, 19. August, im Jahre des Herrn 1905 und dem elften Jahre unserer Negierung.
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Die Staatsduma. Die Hauptpunkte des Gesetzes über die Einführung der Gosudarstwennaja- Duma, gleichbedeutend mit Staatsduma, sind folgende: Artikel 1. Die Gossudarstwennaja- Duma wird eingesetzt, um in vorläufiger Beratung Gesezentwürfe durchzuarbeiten, die gemäß den bestehenden Grundgesehen durch den Reichsrat gehen und der Bestätigung durch den Kaifer unterworfen sind.
Artikel 2. Die Gossudarstwvennaja- Duma seht sich aus Mitgliedern der Bevölkerung des Kaiserreiches zusammen, die gemäß der Sondervorschrift für die Wahlen zur Duma nach den darin enthaltenen Bestimmungen auf einen Zeitraum von 5 Jahren gewählt werden.
Artikel 3. Durch kaiserlichen Utas kann die Duma vor Ablauf ihrer fünfjährigen Amtszeit aufgelöst werden; durch denselben Utas gesetzt werden. muß auch der Zeitpunkt für die Abhaltung der neuen Wahlen fest
Fragt man nach Sinn und Zweck dieser Manifeste, so gibt es nur eine Deutung: Betrügen, täuschen, verwirren läßt sich fein Russe durch diesen Aft zarischer Gnade und pfäffisch- bureaukratischen Petersburg, 19. August. Ein an den Senat gerichteter Uebermuts. Was wollte man also? Die Aufklärung gibt das Ukas vom heutigen Tage ordnet die Veröffentlichung eines taiserfolgende, dem„ Berfassungsukas" auf dem Fuße folgende Tele- lichen Manifestes sowie von Bestimmungen betreffend die Schaffung gramm: einer Reichsduma an und verfügt zugleich mit Rücksicht darauf, daß Petersburg, 19. August. Die Blätter melden aus Moskau : alle Fragen, welche sich auf die Vervollkommnung des RegierungsDer neue Generalgouverneur Durnowo richtete beim Empfang systems beziehen, der Duma vorgelegt werden müssen, die Aufhebung der Semstwovertreter an diese eine Ansprache, in welcher er des dieselbe Frage behandelnden Ukas vom 3. März 1905. darauf hinwies, daß er viele Fingerzeige, welche die Semstwos in ihren Sizungen auf Grund des Resfripts vom 3. März gegeben hätten, in seinem Entwurf für die Reichsduma berücksichtigt und ihm zugrunde gelegt habe. Mit Veröffentlichung des Manifestes Petersburg, 19. August. Der Kaiser hat folgendes Mani- 20 am 19. August seien alle im erwähnten Resfript enthaltenen Berfest erlassen: sprechungen als erfüllt zu betrachten. Die den Semstwos durch Das russische Reich ist gebildet und gefestigt durch die undas Neskript gewährten Rechte verlören nach der Veröffentlichung erschütterliche Solidarität des Kaisers mit dem Volfe und des Voltes des Manifestes ihre Kraft. Durnowo fügt hinzu, von nun ab mit dem Kaiser. Eintracht und Einigkeit des Kaisers und des könne er in Moskau keinerlei Privatkonferenz des Semstwokongresses Volkes sind die große moralische Kraft, die Rußland im Laufe der mehr gestatten, da die Staatsreformfrage als erledigt zu be- Jahrhunderte geschaffen und es in allen Unglücksfällen und gegen trachten sei. alle Angriffe beschützt hat und so bis zum heutigen Tage ein Unterpfand der Einigkeit, der Unabhängigkeit, der Integrität, des ma: teriellen Wohlstandes und der geistigen Entwidelung für Gegenwart und Zukunft bildet.
Das ist der Zweck der infamen Boffe:
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Die neue Verfassung" soll die bisherigen Rechte des russischen Volkes noch mehr einschränken, sie will vor allem die allzu radikal gewordene Bewegung der Selbstverwaltungs Körperschaften, der Semstwos beseitigen, die ja neuerdings das Recht erhalten hatten, daß nun durch die Verfassung" wieder beseitigt wird, die Staatsgrundseze zu erörtern. Die Verfassung" bedeutet nichts als Die Unterdrüdung der schon existirenden Keimzellen eines aus eigenem Recht erwirkten verfassungsmäßigen Lebens; sie ist ein Gesetz gegen die Semstwos , deren gefährliche Tätigkeit durch die Schaffung eines lächerlichen 3arenpopanz ausgerottet werden soll! So geht die Verfassung" nicht vorwärts, sondern drängt rüde
wärts!.
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Artikel 4. Die Dauer der jährlichen Sizungsperioden, sowie die Dauer der Ferien werden durch kaiserlichen Utas festgesetzt. Artikel 5. Die Duma arbeitet im Plenum und in Abteilungen. Artikel 6. Die Duma muß mindestens 4 und darf höchstens Mitgliedern zusammengesetzt sein. Die genaue Bahl ihrer Ab8 Abteilungen enthalten. Jede Abteilung muß aus mindestens teilungen und deren Mitglieder seht die Duma selbst fest. leihen, ist es unumgänglich nötig, daß bei im Plenum abgehaltenen Artikel 7. Um den Beschlüssen der Duma Gesetzeskraft zu verSigungen ein Drittel, bei solchen, die in Abteilungen abgehalten werden, die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist.
Artikel 8. Die durch den Unterhalt der Duma erwachsenden Ausgaben werden aus dem Staatsschaze gedeckt. Artikel 9. werden durch diese aus der Zahl ihrer Mitglieder für die Dauer Der Präsident und der Vizepräsident der Duma eines Jahres gewählt. Nach Ablauf dieses Beitraumes fönnen dieselben Personen wiedergewählt werden. Der Präsident erfüllt seine Pflichten bis zur Wahl eines neuen Präsidenten, ausgenommen in dem in Artikel 3 vorgesehenen Falle. Der für das letzte Jahr der Amtsdauer der Duma gewählte Präsident erfüllt seine Pflichten bis zum Ablauf des Lustrums( Jahrfünft).
Durch unser Manifest vom 26. Februar 1903 haben wir alle getreuen Söhne des Vaterlandes zu innigem Zusammenhalten aufgerufen, um die Organisation des Staates dadurch zu vervollkommnen, daß wir das innere Leben auf eine solide Grundlage stellten. Sodann haben wir uns bemüht, die durch öffentliche Wahl geschaffenen Artikel 10. Der Präsident der Duma hat dem Kaiser seine Be Einrichtungen mit den bestehenden Regierungsbehörden in Einklang richte über die Arbeiten der Duma zu überreichen. zu bringen und die zwischen ihnen bestehende Nichtübereinstimmung teilung aus der Zahl ihrer Mitglieder auf ein Jahr gewählt. Artikel 11. Die Abteilungspräsidenten werden von jeder Abzu beseitigen, die auf den normalen Gang des Staatslebens in so verhängnisvoller Weise zurüdwirkte. Die selbstherrlichen Kaiser, unsere Vorfahren, hatten beständig an dieses Ziel gedacht. Die Zeit ist nunmehr gekommen, ihren guten Absichten nachzugehen und die Abgeordneten des ganzen russischen Reiches einzuberufen, welche an der beständigen und tätigen Ausarbeitung der Geseze teilnehmen sollen. Zu diesem Zwecke wird den höheren staatlichen Behörden
So öde die Lektüre des Barenmanifestes ist, sie ist doch nicht wertlos. Mit welch ausgemachter Tücke werden doch in diesem Meisterwerk eines gaunerhaften, unbelehrsamen Barismus die erst ganz annehmbar scheinenden Bestimmungen in sich aufgehoben! Der gar gibt eine Verfassung aber die Selbstherrschaft eine besondere bleibt unerschüttert. Die Verfassung gilt für das ganze Reich aber Finnland , Polen , der Kaukasus , die Nomaden und fremden Untertanen" ( Juden?) sind ausgenommen.
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beratende Körperschaft
zur Seite gestellt werden, welche die Aufgabe hat, die Gesetzesvorschläge vorläufig auszuarbeiten und zu beraten und das StaatsDie Verfassung will die Solidarität des Baren mit dem Wolfe budget zu prüfen. Aus diesem Grunde haben wir für gut befunden, befestigen- aber sie gewährt dem Volke kein einziges der staats- walt, eine Reichsduma einzusetzen und das Reglement für die unter Wahrung des Grundgesetzes betreffend die selbstherrliche Gebürgerlichen Grundrechte. Die Verfassung schafft eine Bolfsvertretung- aber darüber Wahlen zu dieſer Duma zu genehmigen, indem wir die GültigWahlen zu dieser Duma zu genehmigen, indem wir die Gültigwird als entscheidende erste Kammer der Reichsrat gesetzt, die aus keit dieser Geseke über das ganze Reich ausdehnten, den Kreaturen des Zaren besteht. mit einigen Ausnahmen,
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Was die Teilnahme der Abgeordneten des Großherzogtums
Die Volksvertretung soll an der Gesetzgebung teilnehmen welche für einzelne Gegenden, für die außergewöhnliche Verhältnisse aber sie hat mur beratende Stimme, und kann nichts beschließen. in Frage kommen, notwendig erschienen. Das Parlament darf alles vor sein Forum ziehen aber es darf keine Gesetzentwürfe anregen, feine Anträge stellen, welche die Finnland an den Arbeiten des Gossudarstwennaja- Duma für die Grundlagen der Staatsordnung" verlegen, d. h. welche eine Verfassung erstreben. Eine Verfassung, welche gefeßlich festlegt, daß keine Verfassung erlaubt sei! Ein Parlament, das nur das Recht hat, kein Barlament fein zu dürfen!
Fragen anbetrifft, die das Kaiserreich im allgemeinen und jenes Landes im besonderen betreffen, werden wir besondere Maßnahmen anordnen. Zu gleicher Zeit haben wir dem Minister des Innern befohlen, uns sofort das Wahlreglement zu den Wahlen für die Goffudarstwennaja- Duma vorzulegen, so daß die Abgeordneten der Die Boltsvertreter sind immun aber sie sind haftbar für 50 Gouvernements und der Militärprovinz am Don sich spätestens Mitte Jannar 1906 versammeln können. Wir behalten uns vor, Die Mitglieder haben Rede- und Meinungsfreiheit aber sie dafür zu sorgen, daß die Organisation der Gossudarstwennaja- Duma werden schon bestraft, wenn sie etwa Rede- und Meinungsfreiheit vervollkommnet werde, und wenn im Laufe ihres Bestehens sich die
alle Amtsüberschreitungen.
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der Duma betreffen, werden in einer besonderen Kommission be Artikel 12. Fragen allgemeiner Art, die die Geschäftsführung raten, die aus dem Vizepräsidenten der Duma, den Abteilungspräsidenten, dem Sekretär und Vizesekretär der Duma unter dend Vorsitz des Präsidenten der Duma zusammengesetzt ist. die Mitglieder der Duma einen feierlichen Eid nach der vorges
Artikel 13. Bei der Uebernahme ihrer Obliegenheiten Teisten
schriebenen Formel.
Artikel 14. Die Mitglieder der Duma besitzen unumschränkte Meinungs- und Redefreiheit in allen ihrer Machtvollkommenheit unterworfenen Fragen.
Artikel 15. Die Mitglieder der Duma können ihre Freiheit nur durch richterlichen Beschluß einbüßen und können wegen Schulden legen, indem sie diesen Beschluß dem Präsidenten der Duma ſchriftlich nicht verhaftet werden.
Artikel 16. Die Mitglieder der Duma können ihr Amt nieder
mitteilen.
Artikel 17. Jedes Mitglied der Duma geht seines Amtes in folgenden Fällen verlustig:
1. bei Verlust der bürgerlichen Rechte;
2. bei Eintritt in den aktiven Militärdienst oder in ein Staatsamt, mit dem eine feste Besoldung verbunden ist;
3. bei Verlust des Zenfus, der das Recht zur Teilnahme an der Wahl gibt.
Artikel 18. Ebenso verliert ein Mitglied der Duma sein Mandat in den Fällen, die in dem Wahlreglement zur Duma angeführt sind.
Artikel 19. Ein Mitglied der Duma wird zeitweilig von den Situngen ausgeschlossen, wenn es vor Gericht gebracht ist wegen Vergehen, die im Wahlreglement angeführt sind oder wegen anderer haben, ebenso, wenn er insolvent erklärt ist, bis zur Aufhellung der Verfehlungen, die die Ausschließung von seinem Posten zur Folge Art der Insolvenz.
Artikel 20. Die Mitglieder der Duma find verantwortl für Vergehen, die begangen wurden während oder in Berbindung