mit der Ausübung ihres Amtes als Mitglieder in derselben Weise, Artikel 51. Das von der Kommission ausgearbeitete Albrecht besitzenden Personen ausgewählt wird. Die Wahl findek und auf derselben Grundlage wie die Mitglieder des Staatsrates. tommen wird zunächst einer Plenarsizung der Duma, dann einer vermittelst geheimer Abstimmung durch Kugeln statt. Die Artikel 21. Die Feststellung des Mandatsverlustes für ein Mit- Plenarsizung des Reichsrats unterbreitet. Wenn eine Einigung übrigen städtischen und die ländlichen Wahlkreise wählen glied der Duma sowie seine zeitweise Ausschließung von den Sizungen nicht erreicht werden kann, würde die Angelegenheit wieder einer gleichfalls in geheimer Abstimmung durch Kugeln eine durch hängen von dem Senat ab. Plenarsitung des Reichsrats unterbreitet werden.
Artikel 22. Fragen, die dem Artikel 21 nicht entsprechen, werden durch den Präsidenten ber Duma dem Senat unterbreitet und in der ersten Senatsabteilung durch einfache Stimmenmehrheit entschieden. Artikel 23. Die Mitglieder der Duma erhalten aus dem Staatsschah täglich 10 Rubel während der Dauer der Sizungen, außerdem zweimal jährlich als Reisekosten von ihrem Wohnsiz nach Petersburg und zurück die Summe von 5 Nopeken pro Werft. Artikel 24. Minister und Ressortchefs können nicht Mitglieder der Duma werden, doch ist es ihnen gestattet, den Sizungen beizu wohnen und in Angelegenheiten, die ihre Dienstzweige betreffen, Aufklärungen entweder persönlich oder durch andere Beamte abzugeben.
Artikel 25. Wenn die im Plenum tagende Duma oder eine Abteilung derselben es für nötig erachtet, von den Ministern oder Reffortchefs Aufklärungen zu verlangen, so sind diese verpflichtet, über die verlangten Punkte Erklärungen abzugeben.
Artikel 26-32 umfassen die Bestimmungen über die Kanzlei und das Sekretariat der Duma. Artikel 33. Der
werden unterstellt:
Machtvollkommenheit der Duma
1. Alle Fragen, die sich auf die Vorlage nener Gesetze, sowie die Abänderung, Erweiterung, zeitweise Aufhebung oder gänzliche Abschaffung von bestehenden Gesetzen beziehen. Ferner die Einsehung, Einschränkung oder Abschaffung von Behörden mit ihren Budgets.
2. Die Budgets der Ministerien und ihrer Refforts, das Budget des Kaiserreiches, sowie jede Art von Zahlungsanweisungen, die durch ihre Budgets nicht vorgesehen sind.
3. Der Bericht des Kontrollrefforts über die Durchführung des Staatsbudgets.
4. Alle Fragen, die Veräußerung eines Teiles der Staatseinkünfte, welcher Art sie auch sein mögen, betreffen. 5. Staatsgüter.
6. Bau von Eisenbahnen durch den Staat.
Geseze verlangen.
7. Gründung von Aktiengesellschaften für den Fall, daß die Gründer den Ausschluß irgend eines der zur Zeit bestehenden 8. Fragen, die durch kaiserliche Spezialerlaffe der Duma vor gelegt werden. Artikel 34. Die Duma hat das Recht, zu veranlassen und auszugeben Gefeßentwürfe. betreffend Abschaffung oder Umänderung Diese Gesetzentwürfe dürfen aber nicht bie Grundlagen der Staatsordnung verlegen, die durch die bestehenden Staatsgrundgesetze festgelegt find. Artifel 35. Die Duma hat das Recht, sich an die Minister und Chefs der verschiebenen Nefforts zu wenden, um Auskünfte und Erläuterungen zu fordern über Amtshandlungen von Beamten, bon denen die Duma glaubt, daß sie die bestehenden Gesetze verletzt
der bestehenden oder Ausgabe neuer Geseze.
haben.
Artikel 36. Angelegenheiten, die bestimmt sind, von der Duma beraten zu werden, werden ihr von den Ministern, den Chefs der verschiedenen Refforts und dem Staatssekretär unterbreitet.
Artikel 37. Die Vorlagen werden zuerst von den einzelnen Abteilungen und dann in einer Plenarsitung beraten.
Artikel 38. In den Plenarsizungen entscheidet der Präsident der Duma, in den Sigungen der einzelnen Abteilungen entscheiden ihre Vorstände, ob dieselben öffentlich oder
gehalten sein sollen.
geheim
Artikel 39. Der Präsident der Duma hat das Recht, ein Mit
glied der Duma, das die Ordnung stört oder die dem Gesetz schuldige Achtung berlebt, zu unterbrechen; der Präsident hebt die Sigung für eine Zeit auf oder schließt sie.
Artikel 40. In dem Fall, daß ein Mitglied der Duma die Geschäftsordnung berlebt, fann es von der Situng entfernt oder vorübergehend von der Duma ausgeschlossen werden. Dieses Mitglied der Duma wird von der Duma entfernt durch einen Sektionsbeschluß oder in der Plenarsizung; von der Sizung für eine gewisse Zeit wird das Mitglied durch einen Beschluß in der Plenarsizung aus
geschlossen. von solchen Sitzungen der Duma und der Ab
Artikel 41.
teilungen ist die Deffentlichkeit ausgeschlossen.
Artikel 42. Der Präsident der Duma hat das Recht, ben Mit
gliedern der
Presse,
aber nicht mehr als einem Vertreter eines Blattes, zu erlauben, den gemeinsamen Sibungen beizuwohnen, ausgenommen, wenn diefelben bei geschlossenen Türen stattfinden.
Artikel 43. Der Ausschluß der Deffentlichkeit wird von der Plenarversammlung oder dem Präsidenten der Duma angeordnet.
Es steht bem letteren das Recht zu, die Deffentlichkeit in der Blenar fihung in dem Falle auszuschließen, daß der Minister, beffen Macht befugnis die besprochene Angelegenheit unterstellt ist, erklärt, daß diese Angelegenheit ein Staatsgeheimnis in sich schließt.
Artikel 44. Die Rechenschaftsberichte aller Plenarsizungen der Duma werden durch vereidigte Stenographen verfaßt und können mit Genehmigung des Präsidenten in den Zeitungen veröffentlicht werden. Ausgenommen sind diejenigen von Sizungen, die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattgefunden haben.
Artikel 52. In dem Fall, daß eine Dumafizung nicht ab. besondere Tabelle festgesetzte Anzahl von Mitgliedern in die gehalten werden kann, weil eine ausreichende Zahl von Mitgliedern Duma. Bu Mitgliedern der Duma können nur Personen, nicht zugegen ist, wird die Beratung der zur Diskussion gestellten die ihr Einverständnis dazu erklären, gewählt werden. Bibil Angelegenheit auf eine nächste Sihung verschoben, welche spätestens beamte dürfen eine Wahl nur dann annehmen, wenn sie auf nach zwei Wochen stattfinden muß. Wenn nach Ablauf dieses Ter- ihr Amt verzichten. Man darf sich als Kandidat für die mins die Angelegenheit wegen ungenügender Anzahl der anwesenden Duma nur in einem Wahlversammlungsorte, gleichgültig ob Dumamitglieder abermals nicht erörtert werden kann, ist der Mi- Stadt oder Land, aufstellen lassen. Bu Mitgliedern der Duma nister dazu berechtigt, die Angelegenheit dem Reichsrat zu unter- fönnen ferner nur Personen gewählt werden, die der russischen breiten, ohne daß ein Dumabeschluß notwendig ist. Sprache mächtig sind. Artikel 53.
Wenn der Kaiser findet,
daß die Erörterung der der Duma unterbreiteten Angelegenheit zu langsam vor sich geht, hat der Reichsrat einen äußersten Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Beschluß der Duma formuliert sein muß. Wenn die Duma bis zu dem bestimmten Zeitpunkt ihren Bes schluß nicht mitgeteilt hat, kann der Reichsrat die Angelegenheit beraten, ohne daß ein Dumabeschluß vorliegen muß.
Der Aufstand in Deutsch- Ostafrika . Der optimistischen Meldung, daß die in Deutsch- Ostafrika Artikel 54. Anträge auf Abänderung eines geltenden Gesetzes ausgebrochenen Unruhen harmloser Natur seien, ist gestern oder neue Gesezesvorlagen müssen von den Mitgliedern der Duma die Hiobspost gefolgt, daß im Hinterland des Bezirks Sti I wa dem Präsidenten der Duma schriftlich überreicht werden. Den Anträgen müssen Vorschläge bezüglich der Hauptpunkte der Abänderung ein ernster Aufstand ausgebrochen sei, als dessen erste Opfer oder der neuen Vorlage mit näheren Ausführungen beigefügt sein. fünf Angehörige der katholischen Mission gefallen sind. Dieser Wenn ein solcher Antrag von mindestens 30 Mitgliedern unter- neue Aufstand wird als so ernst aufgefaßt, daß der Gouver zeichnet ist, stellt der Präsident ihn in der zuständigen Sektion zur neur um sofortige Verstärkung seiner MachtBeratung. mittel gebeten hat. Welcher Art diese Verstärkungen Artikel 55. Der Tag, an welchem solche Anträge zur Beratung sein werden, darüber weiß, wie gewöhnlich, die„ Nordd. Allg. stehen, wird den interessierten Ministern oder Ressortchefs mit 8tg." noch nichts zu sagen. Dagegen behauptet das Scherlgeteilt. Diefelben erhalten eine Abschrift des Antrages mit allen Blatt, daß Neuformationen einstweilen noch nicht in AusAnlagen spätestens einen Monat vor der Beratung. Artikel 56. Wenn ein Minister oder Ressortchef in Ueberein- sicht genommen seien. Dagegen hätten die in der Nähe von stimmung mit der Duma die Abschaffung, Abänderung oder Ver- Ostafrita befindlichen Kriegsfahrzeuge den Befehl erhalten, öffentlichung eines Gesetzes für nötig hält, übernimmt er es, die ihren Kurs nach dem Aufruhrgebiete zu richten. gesetzgeberische Erledigung der Angelegenheit in die Wege zu leiten. Sollten diese Streitkräfte nicht ausreichen, so werde in Artikel 57. Wenn ein Minister anderer Ansicht ist, die Sektion erster Linie ein Seebataillon nach Ostafrita eingeschifft der Duma und dann auch die Plenarversammlung derselben, jedoch werden. Der kleine Streuzer Bussard", dessen Mannschaften mit Zweidrittel- Mehrheit, dem Antrage zustimmt, so muß die Ange bereits bei den Stämpfen in den Matumbibergen mitlegenheit durch den Präsidenten der Duma dem Reichsrat zugestellt gewirkt haben, werde in erster Linie alle verfügbaren Mannwerden, welcher sie dem Kaiser vorlegt. Falls dieser anordnet, daß die Angelegenheit auf gesetzgeberischem Wege erledigt werden soll, schaften zur Verfügung stellen. Ueber die Kämpfe in den wird der zuständige Minister oder Reffortchef mit der endgültigen Matumbibergen, die sich ebenfalls im Bezirk Kilwa , untveit des nördlichen Teils der Küste dieses Bezirks, befinden, wird Ausarbeitung der Vorlage beauftragt. aus London gemeldet:
Ausführung von Tatsachen beruht, nach denen die Minister oder Artikel 58. Gine Interpellation, die auf einer Mitteilung oder Ressortchefs oder die ihnen unterstellten Behörden die bestehenden Gesetze verletzt zu haben scheinen, muß durch die Mitglieder der Duma ihrem Präsidenten vorgelegt werden. Es muß darin angegeben sein, welches Gefeß und in welcher Beziehung dieses verlegt zu sein scheine. Wenn diese Interpellation durch mindestens 30 Mitglieder unterzeichnet ist, so legt sie der Präsident zur Beratung in Pleno bor. Stimmenmehrheit angenommen wird, so wird sie dem betreffenden Minister oder Reffortchef mitgeteilt.
Artikel 59. Wenn die Interpellation von der Duma mit
Artikel 60. Die Minister oder Ressortchefe haben spätestens einen Monat nach Mitteilung der Interpellation der Duma ihre Erflärungen oder Ausführungen vorzulegen oder mitzuteilen, aus welchem Grunde Ausführungen oder Mitteilungen unmöglich sind.
Artikel 61. Wenn die Mehrheit der Duma, zwei Drittel der Plenarjigungsstärke, durch die Mitteilung des Ministers oder Ressort chefs nicht befriedigt ist, so ist die Angelegenheit durch den Staatsrat Seiner Majestät dem Kaiser vorzulegen.
Artikel 62. Einzelheiten der inneren Organisation der Duma werden durch diese selbst bestimmt. Artikel 63. Die in Frage kommende innere Organisation wird durch die leitende Senatsbehörde zur öffentlichen Kenntnis gebracht werden,
Das Wahlrecht des Zaren.
Die Wahlen zur Reichsduma finden statt: Erstens in den Provinzen und Territorien, zweitens in folgenden Städten: Petersburg , Moskau , Baku , Astrachan , Warschau , Wilna , Woronesch , Jekaterinoslaw, Irkutst, Sajan, Kiew , Kischinew, Kursk, Lodz , Nishny- Nowgorod, Odessa , Orel, Riga , Rostow am Don, Samara, Saratow , Taschkent , Tiflis , Tula , Charkow und Jaroslaw.
Der Eingeborenenaufstand in den Matumbibergen begann einer Depesche aus Sansibar zufolge mit Angriffen räuberi scher Stämme auf die Küstendörfer. Die indischen Händler konnten entfliehen, die Häuser aber wurden geplündert und mehrere Araber sowie ein Deutscher getötet. Major Johannes operiert in zwei Kolonnen von Kilwa und Tohoro aus gegen die Rebellen und hat bereits brei von den Rädelsführern hängen lassen. Die Depesche verzeichnet ferner ein unbestätigtes Gerücht, wonach 17 subanesische Soldaten und zwei deutsche Offiziere gefallen wären.
Die„ Nordd. Allg. Ztg." bezeichnet es als nicht aus geschlossen, daß der Aufruhr im Dondelande und bei Liwale durch flüchtige Matumbileute angeschürt worden sei. Doch scheint diese Annahme nicht ganz wahrscheinlich zu sein, da das neue Aufstandsgebiet mehrere hundert Kilometer vom Matumbigebiet entfernt liegt. Wahrscheinlicher ist es, daß es sich um allgemeinere Erhebungen handelt, teilt das offigiöse Blatt doch gleichzeitig mit, daß auch die evangelische Mission in Mancromango im Bezirk Dar es Salaam ( im Norden des Bezirks Kilwa ) um Hülfe gebeten habe, die ihr auch durch Absendung von Polizeimannschaften bereits zuteil geworden sei.
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Es scheint sich danach um eine ausgebreitetere Gärung der Das Reglement für die Wahlen zur Reichsduma enthält Eingeborenen zu handeln, die leicht noch an anderen Bunkten folgende allgemeine Bestimmungen: der ausgedehnten Kolonie aufflammen und der Unterdrückung ungeahnte Schwierigkeiten bereiten kann. An Zündstoff dürfte es nicht fehlen. Die weißen Händler haben es auch hier verstanden, sich zum Teil äußerst verhaßt zu machen. Dies beweist die Meldung der Deutsch - Dstafritani. fchen Beitung" vom 29. April d. J., die über die Einlieferung dreier weißer Händler berichtete, die Hunnenmäßig geraubt und bei ihren Beutezügen sieben und vierzig In Polen , Sibirien , Kaukasien, Turkestan und einigen Eingeborene hatten über die Klinge springen lassen! Provinzen werden die Wahlen auf Grund von besonderen Reglements stattfinden.
Die Anzahl der Dumamitglieder für jedes Gouvernement, jede Provinz und jede Stadt ist in einer besonderen Tabelle verzeichnet. Die Gesamtzahl beträgt 412 Mitglieder, von denen 28 durch die Städte gewählt werden.
Die Wahl der Dumamitglieder in den Provinzen und Territorien wird von einer Provinzial- Wählerversammlung vollzogen, welche zusammengesezt ist aus: Erstens den Grundeigentümern der betreffenden Bezirke, zweitens den städtischen Wählern, drittens den Bevollmächtigten der Amtsbezirke und Artikel 45. Die Rechenschaftsberichte der Sigungen, die unter Stanizen. Die Gesamtzahl der Wähler in jeder Provinz ist Ausschluß der Oeffentlichkeit stattgefunden haben, können ganz oder in einer besonderen Tabelle verzeichnet, die Wählerversammteilweise veröffentlicht werden. Hierzu ist die Erlaubnis des Prä- lungen zählen 160 Mitglieder in den beiden Hauptstädten, fidenten der Duma erforderlich, wenn die Sigung unter Ausschluß 80 Mitglieder in den übrigen vorher erwähnten Städten. der Oeffentlichkeit auf seine Anordnung stattfand, oder die des Mi- Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Frauen und die nisters oder Ressortchefs, auf dessen Antrag die Situng unter Aus- Männer unter 25 Jahren, die Böglinge der militärischen schluß der Oeffentlichkeit stattfand. Unterrichtsanstalten, attive Angehörige des Heeres und der Marine, ebenso find Nomaden und fremde Untertanen vom Wahlrecht ausgeschlossen. Personen, welche wegen Konkursbergehen oder Deſertion verurteilt worden sind, nehmen an den Wahlen nicht teil, ebenso die Gouverneure, Vizegouderneure und Polizeipräfekten mit ihren Beigeordneten in den Orten, in welchen sie ihr Amt ausüben. Bäter können das Recht zu wählen an ihre Söhne abtreten, welche das Recht haben, an den Wählerversammlungen der Grundbesitzer der Bezirke teilzunehmen.
Artikel 46. Ein Minister oder Ressortchef kann eine von ihm der Duma unterbreitete Angelegenheit zu jeder Zeit während ihrer Beratung zurückziehen. Zur Beratung stehende Angelegenheiten, welche aus der Initiative der Duma hervorgegangen sind, können von Ministern oder Ressortchefs nur zurückgezogen werden, wenn die Duma in einer Plenarsizung dem zugestimmt hat.
Artikel 47. Als Beschluß der Duma ist die von der Mehrheit der Mitglieder in einer Plenarsizung kundgegebene Meinung anzusehen. In solchem Beschluß muß in bestimmter Form die Zustimmung oder die Nichtzustimmung der Duma zu der ihr zugegangenen Vorlage ausgedrückt werden. Abänderungen, welche von der Duma an einer Vorlage vorgenommen worden sind, müssen in deutlicher Weise angeführt sein. Artikel 48. Gefeßesvorlagen, welche von der Duma beraten worden sind, werden mit dem Beschlusse derselben dem Reichsrat eingereicht und nach der Beratung durch diesen mit beiden Entscheidungen dem Kaiser unterbreitet, mit Ausnahme des in Art. 49 angeführten Falles.
Artikel 49. Gefeßesvorlagen, welche mit Zweibrittel- Mehrheit in Plenarsizungen der Duma und des Reichsrats abgelehnt worden find, gehen an den zuständigen Minister zurück, um einer ergänzenden
Beratung unterzogen und sodann von neuem unter Zustimmung des
Und nicht nur die Händler, sondern auch die als Handwerker und Bahnarbeiter importierten Südeuropäer, namentlich Griechen, haben ihr Teil zur Erbitterung der Eingeborenen beigetragen. Las man doch letthin ebenfalls in der Deutsch . Dstafritanischen Zeitung":
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,, Anderseits aber mußte das infolge des Bahnbaues hereinströmende südeuropäische Proletariat, herunter. gekommen und mittellos, nur zu sehr geeignet sein, aus Not die notwendige strenge Scheidewand zwischen Schwarz und Weiß zu verwischen oder aber, was noch schlimmer ist, die weiße Farbe in den Augen der Eingeborenen berächt lich zu mache 1.
Sieht man die fortwährenden Erzesse, welche meist von wenig bemittelten Leuten begangen werden, so möchte man im Interesse unseres Prestige" das Gouvernement doch bitten, mal in die Atten des Gerichts Einsicht zu nehmen, das Bezirksamt bitten, mal die Vorgänge in der Stadt von diesem Standpunkte aus zu betrachten. Wir glauben, daß die Behörde Veranlassung finden wird, auf Grund der dadurch erworbenen Kenntnisse bessernde Bestimmungen eintreten zu lassen."
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Was an Aufreizung durch die weißen Händler und die südeuropäischen Proletarier noch fehlte, das wurde durch die Die Araber und Inder nachgeholt. Die Zeitschrift deutschen Kolonien" führte in ihren legten Nummern durch die Feder eines Landestenners bittere Alagen über das Auftreten der arabischen und indischen Händler, die die Eingeborenen besonders ausbeuteten und gleichzeitig gegen die Weißen aufhezten. Dabei genössen diese Elemente noch die höchste Gunst der Verwaltung und fungierten als eine Art von Hülfs beamten!
Die Minenunternehmer sind der Anzahl nach in einer befonderen Tabelle verzeichnet, ebenso die Inhaber industrieller Ueber die spezifischen Ursachen des Aufstandes in Kilwa Etablissements im Werte von mindestens 15 000 Rubel, und die Mitglieder des Klerus, welche in den betreffenden Bezirken ist bei dem Studium der amtlichen Dentschriften nichts zu Kirchenländereien innehaben. An den städtischen Wählerver- ermitteln. Aus der letzten dieser Dentschriften geht sammlungen nehmen teil: Die Personen, welche städtische hervor, daß im Jahre 1904 gerade dieser Distritt Immobilien im Werte von 1500 Rubel besigen, sowie die In- noch keinerlei Missionsniederlassungen zählte. Die Zahl Sustriellen der ersten Kategorie. der Weißen in diesem Bezirk, der ber 114 000 schwarze In den am Anfang des Reglements erwähnten Städten Bewohner zählte, war überhaupt sehr gering, fte nehmen an den Wählerversammlungen teil: Die Besitzer betrug nur 42, darunter zwölf Regierungsbeamte, fünf städtischer Immobilien im Werte von mindestens 3000 Rubel Schuttruppler und elf Kaufleute und Händler. Dagegen Raisers zur legislativen Beschlußfassung gestellt zu werden. Artikel 50. Sollte der Reichsrat einem Beschluffe der Duma in den beiden Hauptstädten und 1500 Rubel in den anderen betrug die Zahl der Araber im Distrikt 439, die der Inder 291. nicht zustimmen können, so kann die in Frage stehende Angelegenheit Städten, die Industriellen der ersten Kategorie, Personen, Eine ziemlich ausreichende Erklärung für die Empörung der vermöge einer Entscheidung einer Plenarsizung des Reichsrates welche Steuern auf Mietshäuser der zehnten Kategorie in Gingeborenen liefert freilich schon das Prügelsystem der Vereiner besonderen Kommiffion unterbreitet werden, die sich aus der jedem Bezirk zahlen. Niemand darf mehr als eine Stimme waltung, das im Bezirk Kilwa nicht weniger als 434 mal gleichen Zahl von Mitgliedern der Duma und des Reichsrates zu- abgeben. Die Wahlen finden statt unter der allgemeinen in Anwendung kam. Im ganzen Lande wurde im Jahre 1904 fammensetzt. Diese Mitglieder werden in Plenarsizungen der beiden Aufsicht des Ministers des Innern, der Gouverneure und nicht weniger als 4783 mal die Prügelstrafe in Anwendung Körperschaften gewählt. Die Kommission, die unter dem Vorfize des Präsidenten des Reichsrats oder des Präsidenten einer der Ab- Polizeipräfekten. Bei den Wahlen in den vorstehend er- gebracht! Trotzdem hätte im Bezirk Kilwa vielleicht der lette teilungen des Reichsrats tagt, hat den Zwed, eine Uebereinstimmung wähnten Städten wird in jedem Wahlkreis eine Kommission Anlaß zur Erhebung gefehlt, wenn nicht die katholischen zwischen der Ansicht des Reichsrats und dem Beschlusse der Duma gebildet, die aus einem Präsidenten und zwei Mitgliedern be- Missionare trotz der Warnung des Gouvernements ihre Reise au erzielen. steht, und die durch den Bürgermeister unter den das Wahl- nach dem unruhigen Hinterland angetreten hätten Sie haben