Nr. 200. 22. Jahrgang.
Gerichts- Zeitung.
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Sonntag, 27. Auguft 1905.
Der
versucht haben, ihn zu befreien. Er ist dieserhalb schon mit einem anzeige wegen wissentlichen Meineides erstattet worden sei. Bei polizeilichen Strafbefehl wegen Behinderung eines Polizeibeamten dieser Sachlage könne den Bekundungen des Zeugen Jordan kein bei Ausübung seines Berufes" bedacht worden und mußte nun noch Gewicht beigelegt werden. Nach umfangreicher Beweisaufnahme Eine widerliche Straßenszene hat eine Anklage wegen ver- die Anklage wegen versuchter Gefangenenbefreiung über sich er kam der Gerichtshof zu einem Non liquet: er hob das erste Urteil fuchter Gefangenenbefreiung bezw. wegen öffentlicher Beleidigung gehen lassen. Er bestritt seine Schuld und erklärte das Opfer einer auf und erkannte auf Freisprechung der beiden Angeklagten. im Gefolge gehabt, die die 2. Ferienstrafkammer gestern gegen den Personenverwechselung zu sein. Der Gerichtshof hielt ihn aber auf Tischler Otto Gerischer bezw. den Kaufmann Simon Cohn Grund der Beweisaufnahme für überführt und verurteilte ihn unter wine 2. sich in einer Weise Geld zu verschaffen gewußt, die ihr eine Mit der Erbschaft eines Lebenden hatte die Stepperin und den Redakteur Alfred Scholtz zu verhandeln hatte. Als der Aufhebung des Strafbefehls zu 3 Tagen Gefängnis. Bankier Simon Cohn am 4. Februar aus seiner Wohnung in der Anklage wegen Betruges einbrachte. Diese tam gestern vor dem Neustädtischen Kirchstraße auf die Straße trat, bemerkte er einen Eine Anklage wegen Unterschlagung und Hehlerei, die gestern Schöffengericht I zur Verhandlung. Die bisher unbescholtene Angroßen Menschenauflauf, der sich um einen Kriminalschutzmann vor der 5. Strafkammer des Landgerichts I verhandelt wurde, hatte geflagte ist verheiratet, jedoch sorgt ihr Mann nicht im geringsten gruppierte, welcher einen etwa 14jährigen Knaben festgenommen eine große Zahl von Pferdehändlern und Fahrinteressenten in den für den Haushalt, der durch den Vater ihres Mannes noch bedeutend hatte und sich bemühte, ihn zur Wache zu bringen. Der Junge Gerichtssaal gelockt, die wiederholt ihr lebhaftes Interesse an der belastet war. Als der alte Mann erkrankte wußte sie nicht mehr machte eirken bedauernswerten Eindruck, denn er war bar Verhandlung bekundeten. Das Schöffengericht hatte seinerzeit den aus noch ein. Sie griff deshalb zu einem kleinen Schwindel, um häuptig, hatte bei dem Transport seine Pa.- Fuhrherrn Franz Lauschke wegen Unterschlagung zu fünf sich Geld zu verschaffen. Ohne Wissen ihres Schwiegervaters ging toffel berloren und wurde nun, obgleich es falt, Monaten, den Handelsmann und Noßschlächter Paul Beilicke sie mit dessen Sparkassenbuch zu einem Pfandleiher. Sie erzählte schneeig und naß war, barfüßig vorwärts ge- wegen Hehlerei zu acht Monaten Gefängnis verurteilt, und zwar diesem, ihr Schwiegervater sei plöblich verstorben und habe ihr das zogen. Er schrie aus Leibeskräften und da verschiedene Personen auf Grund des eigenen Geständnisses des Lauschke. Danach soll an Sparkassenbuch vermacht. Um die Begräbniskosten zahlen zu können, aus dem Straßenpublikum an seinen Arm zerrten, um ihn dem einem Dezemberabend ein Arbeiter Gröschel zu dem An- wolle sie das Sparkassenbuch für ein Darlehen verpfänden. Schußmann zu entreißen, so sah dieser sich schließlich gezwungen, den geklagten Beilide gekommen sein und ihn aufgefordert haben, Pfandleiher glaubte diesen Angaben und lieh der Angeklagten Jungen fortzutragen. Ms Herr Cohn diesen sonderbaren Aufzug ein bei dem Angeklagten Lauschke stehendes Gespann daraufhin 50 M. Nach einigen Tagen erschien sie nochmals und lieh sah, erkundigte er sich, ob denn der Junge ein gefährlicher Ver- möglichst schnell zu billigstem Preise zu kaufen, da es sonst ab fich 30 M., ihr Mann müsse infolge der Erbschaftsregulierung berbrecher" sei; ihm wurde die Auskunft, daß die Siftierung des Knaben geholt" werden würde. Am nächsten Morgen in aller Frühe soll reisen. Sturz darauf starb ihr Schwiegervater. Als die übrigen erfolgt, weil er Unter den Linden mit Schnürsenkeln gehandelt und Beilicke dann bei Lauschke erschienen sein, und das Geschäft wurde Erben nach dem Verbleib des Sparkassenbuches forschten, kam das die Passanten dadurch belästigt habe. Dies erregte Herrn Cohn und perfekt. Lauschke forderte für den Wagen, der allein 200 M. wert Manöver der Angeklagten zur Entdeckung. Das Sparkassenbuch er rief:„ Die Polizei sollte lieber den Mörder in Lichtenberg fuchen; gewesen sein soll, und die beiden Pferde 350 M., Beilicke wurde wurde bei dem Pfandleiher beschlagnahmt, so daß dieser der direkt den können sie nicht kriegen und statt dessen halten sie es für ihre aber schließlich für 150 M. Eigentümer des Gespanns. Er hat den Geschädigte ist. Der Staatsanwalt hielt einen Betrug für nachAufgabe, unschuldige Kinder fortzuschleppen!" Als Herr C. dann Wagen sofort für 150 M. und von den beiden Pferden das eine gewiesen und beantragte eine Geldstrafe von 80 M. Der Gerichtsaufs Polizeibureau ging, um dem Reviervorstande seine Wahr - für 64 W. weiter verkauft, das andere gegen das Pferd eines hof berücksichtigte, daß die Angeklagte nur in der Not gehandelt nehmungen mitzuteilen, begegnete ihm gerade der betreffende Kutschers und 50 M. Zuzahlung umgetauscht. Die Berurteilung hatte und erkannte auf 30 M. Geldstrafe. Kriminalschuhmann und dieser beeilte sich nun, die Person des ihm der beiden Angeklagten erfolgte, il Lauschte das ganze auf Abzahlung unter unbequemen Intervenienten festzustellen. Lepterer berichtete darauf Gespanne von dem Pferdehändler über sein Erlebnis in einem an die„ W. a. M." gerichteten Briefe Eigentumsvorbehalt gekauft zu haben zugab und ferner zugestand, und diese brachte das Vorkommnis mit einigen redaktionellen Zu- daß Beilicke aus der ganzen Art, wie das beschleunigte Geschäft mit taten zur Kenntnis ihrer Leser. Dieser unter Anklage gestellte ihm zustande gekommen, hätte annehmen müssen, daß es sich um Artikel trug die Spitzmarke Ein schwerer Junge" und ein unsauberes Geschäft handelte und Lauschke zum Verkaufe des ironisierte die Tätigkeit der Polizei bei solchen untergeordneten Ver- Gespannes nicht berechtigt war. Gegen das erste Urteil legte anlaffungen gegenüber ihren Mißerfolgen bei der Ermittelung von Rechtsanwalt Dr. Davidsohn für beide Angeklagte Berufung Kapitalverbrechen. Der Angeklagte Cohn lehnte eine Verantwort ein. Er führte aus, daß Lauschke mit dem Pferdehändler Jordan lichkeit für die Form des Artikels ab und behauptete, daß er sich in schon in längerer Geschäftsverbindung gestanden, mehrmals Pferde feinem Briefe an die„ W. a. M." darauf beschränkt habe, lediglich und Wagen von diesem auf Wechsel gekauft habe und daß Herr Caspari- Roth- Roffi schreibt uns: In Nummer 194 vom die Tatsachen mitzuteilen und daß der Artikel den Inhalt seines bei dem hier in Frage stehenden Gespann von einem Eigen Sonntag, den 20. August, Ihres geschäßten Blattes findet sich die Briefes start aufgebauscht habe. Der Angeklagte Scholz. bestritt tumsvorbehalt teine Rede gewesen sei. Lauschke habe Notiz, daß in dem Termin vont 17. cr., betreffend meine Prozeßdieses und so kam denn der Gerichtshof dazu, die Verhandlung gegen bei seinem Geständnis in erster Instanz nicht die volle fache gegen den Redakteur Gehlsen, Hauptzeugen nicht erschienen diese beiden Angeklagten zu vertagen und dem Staatsanwalt anheim- Wahrheit, sondern auf Veranlassung des Jordan belastend gegen waren und deshalb vertagt worden sei. Diese Notiz ist falsch. zugeben, den qu. Brief des Angeklagten Cohn an die Redaktion der Beilice ausgesagt, weil ihm Jordan in Aussicht gestellt habe, daß Gehlsen hatte, obwohl er den Wahrheitsbeweis angeboten, die W. a. M." zur Stelle zu schaffen. Dagegen wurde die Anklage er dann seine Verpflichtungen gegen ihn los werden und später auch Zeugen gar nicht geladen. gegen den Angeklagten Gerischer erledigt. Dieser hatte sich an dem von ihm wieder Fuhrwerk erhalten würde. Der Verteidiger wies Auflauf beteiligt, die von dem sistierten Knaben verlorenen Pan- auch darauf hin, daß gegen Jordan wegen seiner Zeugenaussage in toffel diesem wiedergebracht und soll bei dieser Gelegenheit auch dieser Sache am 6. Juli d. J. bei der Staatsanwaltschaft Straf
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Der Bommernbank- Prozeß, der im Juli v. J. in zweiter Auflage vor der Strafkammer beendet wurde, harrt bekanntlich noch immer seiner endgültigen Erledigung, da die beiden verurteilten Direktoren von dem Rechtsmittel der Revision Gebrauch gemacht haben. Das Reichsgericht hat das Studium des umfangreichen Aftenmaterials nunmehr beendet und es ist, dem Vernehmen nach, die Ansetzung eines Termins im Oktober zu erwarten, auf dem es sich entscheiden wird, ob die alte Seeschlange noch einmal zu neuem Leben erweckt werden soll oder nicht.
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