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9t. 203. 22.1 1. KilU des.Mmilrls" Kerlim Islksdls«. Donnerstag, 31. Augnst 1905. Anträge von zum sozialdemokratischen Parteitag in Jena am 17. September und folgende Tage zu Jena im Volkshause. Anträge zur GePchäftsordnung. _ 1. Parteigenossen in Frankfurt a. M.:.In seiner Eröffnungssitzung wählt der Parteitag eine Kommission zur Um arbeitung des Organisationsentwurfes, bei welcher die zur Organisationsfrage gestellten Anträge als Material zu benutzen sind." Anträge zur Tagesordnung. Äuf die Tagesordnung soll gesetzt werden: S. Parteigenossen in Ilversgehofen , Oberlangen- b i e l a u und Stettin :Die Alkoholfrage". 3. Parteigenossen in München :Der gegenwärtige Stand der Sozialgesetzgebung in Deutschland ". 4. Parteigenossen in Mannheim :Jugendorganisation" b)Partei und Genossenschaft". Referent: Sekretär Kaufmann- Hamburg. 5. Parteigenossen des22. ch sis ch en Reichstags-Wahlkreises: Die Krankenkassenfrage". V. Parteigenossen des Wahlkreises Offenbach-Dieburg: Weltpolitische Zustände und Proletariat". 7. Parteigenossen in s s e l d o r f:Die reaktionären An- schlüge gegen die Arbeiterschaft in der Krankenversicherung ". 8. Parteigenossen des 1., 3. und 6. Berliner und des Wittenberg -Schweinitzer Wahlkreises:Die Wandlungen der Weltpolitik und die Stellung der Sozialdemokratie". 9. Parteigenossen in Frankfurt a. M.:Die auswärtige Politik der deutschen Reichsregierung unter spezieller Beriicksichtiguna der Rechte des Volkes". 19. Parteigenossen des 3. Berliner Wahlkreises:Die Arbeiterversicherung in Deutschland ". Parteitag 1906. 11. Parteigenossen in Mannh eim�undI�Heidelberg : «Den Parteitag 1906 in Mannheim abzuhalten". 12. Parteigenossen in A p e n r a d e, Berlin LH, Berlin V, Breslau , Chemnitz , Erfurt , Flensburg , Frankfurt a. M., Forst, Geesthacht , Königsberg . Kiel , Mannheim , München , Pfungstadt , Schleswig , Stuttgart und Genosse Berg-Berlin: Äuf die Tages- ordnung des Parteitages 1996 zu setzen:Die Alkoholfrage". 13. Parteigenossen in Breslau : Auf die Tagesordnung des Parteitages 1996 zu fetzen:Die Reform des Strafrechteö und die Sozialdemokratie". 14. Genossin Zetkin und Genosse Schulz. Bremen : Auf die Tagesordnung des Parteitages 1996 zu setzen:Erziehung und Sozialismus". IS. Parteigenossen des 3. Berliner Wahlkreises:«Die Erziehung der Jugend". Agitation. 19. Parteigenossen der Wahlkreise Hanau-Gelnhausen- Orb, und Teltow -Beeskow-Storkow:Den Partei- vorstand zu beauftragen, sobald der Entwurf zur Abänderung des KrankenversicherungsgesctzeS erscheint, eine planmäßige, allgemeine Agitation in dieser Sache zu veranlassen". 17. Parteigenossen des 4. sächsischen Wahlkreises:In Zukunft ist vonseiten der Partei eine ausgedehnte Agitation in Wort und Schrift unter der proletarischen Jugend in die Wege zu leiten und überall da wo angängig eine Jugendorganisation zu gründen". 18. Parteigenossen in Pforzheim . Heidelberg , Mann- heim und Offcnbach:Der Parteitag möge beschließen, daß der Parteivorstand beauftragt wird, die Organisationen der jugendlichen Arbeiter nach besten Kräften zu unterstützen, zur Aufklärung der jugendlichen Arbeiter eine mindestens monatlich einmal erscheinende Zeitung herauszugeben und des weiteren eine Zentralisation der Jugendorganisation herbeizufiihren". 19. Parteigenossen des Wahlkreises Teltow- Beeskow- Storkow:In der Erkenntnis, daß der Militarismus und MarinismuS der festeste Stützpfeiler der heute herrschenden Klassen ist, daß er ferner durch seine kulturfeindlichen Tendenzen und Be- strebungen jedes freie und rege Leben erstickt, ja die zu seinen Diensten eingezogenen Söhne des Volkes zu willenlosen Werkzeugen macht, ist es dringend erforderlich, daß hiergegen eine regel- mätzige, planmäßig betriebene Agitation einsetzt. Als erste Aufgabe wird betrachtet, in jedem Jahre vor der Aus- Hebung zum Militär oder zur See öffentliche Versamm- l un gen abzuhalten, wo die jungen Leute, die eventuell Soldat werden müssen, speziell über ihre sogenanntenRechte" als Soldat aufgeklärt werden, ferner, daß zu dieser Zeit Flugblätter des- selben Inhalts verbreitet werden und darauf hingewiesen wird, daß sie von dem sogenanntenBeschwerderecht" den ausgiebigsten Ge- brauch machen sollen. Durch die Aufklärung in dieser Weise würden die jungen Leute erst sehen, wie die Dienstvorschriften von den Vor gesetzten gehandhabt werden und einen Abscheu vor dem Militaris- muS bekommen." Organisation. 29. Parteigenossen des 1. Berliner Wahlkreises: Z 3 Absatz 4 zu streichen. K 15 Absatz 1. Die Delegierten der Partei aus den einzelnen Reichstags-Wahlkreisen mit der Einschränkung, daß bis auf 1999 organisierte Mitglieder zwei Delegierte und auf fernere je 3999 Mit- glieder je ein Iveiterer Delegierter zu entsenden ist. Z 15 Absatz 2 zu streichen. § 18 Absatz 2 ist zuzufügen: Kurze Zeit vor Stattfinden des Parteitages hat der Partcivorstand gemeinsam mit der Kontroll- kommission sich endgültig über die Festfetzunglder provisorischen Tages- ordnung schlüssig zu werden. 88 28 und 29 sind zu streichen und an deren Stelle zusetzen: Publikationen des Parteivorstandes: Die Be- kanntmachungen des Parteivorstandes sind den offiziellen Partei- organen zuzustellen und sind diese verpflichtet, sie wortgetreu an hervorragender Stelle des redaktionellen Teiles zu veröffentlichen. Die 88 3 5 sind an den Schluß des Organisationsstatuts zu setzen. 21. Parteigenossen des z w e it e n B e r l in e r Wahlkreises: 8 5. Die Wiederaufnahme eines aus der Partei Ausgeschlossenen kann nur j durch den Parteivorstand erfolgen. Berufung an den Parteitag ist zulässig. § 7. Interpretation dahin, daß als zwingender Grund anzusehen ist die Schwäche eines benachbarten Kreises, dem sich ein Genosse aus einem anderen Kreise zur Verfügung stellt. 8 15, Abs. 1. Die Delegierten der Partei aus den einzelnen Reichstagswahlkreisen mit der Einschränkung,daß bis 1999 organisierte Mitglieder je zwei Delegierte und auf je weitere 3999 ein weiterer Delegierter zu entsenden sind". 8 15. Abs. 2. Die Mitglieder der Reichstagsftaktion soweit sie nicht Delegierte sind, nur mit beratender Stimme. § 18. Abs. 2.Zirka 14 Tage vor dem Stattfinden des Partei- tages hat sich der Parteivorstand geineinsani mit der Koutroll- kommission endgültig über die Festsetzung der provisorischen Tages- ovtmung schlüssig zu werden." 8s 23 und 29 sind zu streichen und durch den Antrag I Berlin 1 zu ersetzen. 22. Parteigenossen des 3. Berliner Wahlkreises: 8 2.Die Paragraphen, welche den Ausschluß aus der Partei betreffen, sind an den Schluß des Organisationsstatuts zu setzen". 8 3. Dem Absatz 3 ist anzufügen:Jedem Antrag auf Ein- setzung eines Schiedsgerichts muß ein Vorverfahren vorangehen, das seitens derjenigen Parteiorganisation geführt werden muß, der der Beschuldigte angehört". 8 3. Absatz 4ist zu streichen". 8 7. Absatz 1:Der Ausdruckzwingende Gründe" ist näher zu interpretieren". 8 3. Absatz 1:Die Delegierten der Partei aus den einzelnen ReichstagS-Wahlkreisen mit der Einschränkung, daß auf 1999 organi- sicrte Genossen je zwei Delegierte und auf je weitere 3999 ein weiterer Delegierter zu entsenden ist. Insoweit usw." 8 15 Absatz 2:Eine Vertretung der Reichstagsfraktion in Höhe von 25 Proz. der Mitglieder." 8 18 Absatz 2:Zirka acht Tage vor Stattfinden des Partei- tages hat sich der Parteivorftand gemeinsam mit der Kontroll- kommission endgültig über die Festsetzung der provisorischen Tages- ordnung schlüssig zu werden." 88 28 und 29: Beide Paragraphen sind zu streichen und durch den Antrag von Berlin 1 zu ersetzen. § 5. Als Absatz 2 anzufügen:Die Wiederaufnahme eines aus der Partei Ausgeschlossenen kann nur durch den Parteitag auf An- trag einer Organisation erfolgen; jedoch muß die Organisation, auf deren Antrag der Betreffende ausgeschlossen wurde, vorher gehört werden." 23. Parteigenossen des 5. Berliner Wahlkreises: 8 3 Absatz 4 zu streichen. 8 7. Interpretation dahin, daß als zwingender Grund an- zusehen ist die Schlväche eines benachbarten Kreises, dem sich ein Genosse aus einem anderen Kreise zur Verfügung stellt. 8 15 Abs. 1. Die Delegierten der Partei aus den einzelnen Reichstags-Wahlkreisen mit der Einschränkung,daß bis 1999 organi sierte Mitglieder zwei Delegierte und auf je weitere 3999 ein weiterer Delegierter zu entsenden sind". 8 18 Abs. 2. Zirka acht Tage vor dem Stattfinden des Partei tages hat sich der Parteivorstand gemeinsam mit der Kontroll- kommission endgültig über die Festsetzung der provisorischen Tages ordnung schlüssig zu werden. 88 23 und 29 zu streichen und durch den Antrag von Berlin zu ersetzen. 24. Parteigenossen des 6. Berliner Wahlkreises: 8 15 Absatz 1 erster Satz folgende Fassung:Die Delegierten der Partei aus den einzelnen Wahlkreisen mit der Maßgabe, daß bis zu 1999 Mitgliedern der Kreis durch zwei, auf je weitere 3999 Mitglieder einen Delegierten mehr vertreten sein darf." Absatz 2. Die Reichstags-Fraktion durch eine Delegation von 25 Proz. ihrer Gesamtstärke. 8 18. Die Einberufung des Parteitages hat mit Angabe einer provisorischen Tagesordnung so zeitig zu erfolgen, daß den Kreisen eine Stellungnahme zu diesem Vorschlage ermöglicht ist. Spätestens .ehn Tage vor dem Parteitage haben Parteivorstand und Kontroll- ommisfion gemeinsam unter Prüfung der eingegangenen Anträge den endgültigen Vorschlag der Tagesordnung zum Parteitag fest- zusetzen und zur Publikation zu bringen. 8 25 Absatz 2. AnstattAufstellung von ReichstagS-Kandi- daturen" zu setzen:Bei Ausstellung von Kandidaturen zu öffent- lichen Parteiämtern". 88 28 und 29 zu streichen und durch Antrag von Berlin 1 zu ersetzen. 2S. Genosse Halfter-B.erliit: Im 8 12 hinter Absatz 3 folgende Worte einzuschalten:Andere besoldete Parteibeamte sind als Delegierte zuin Parteitag nicht wählbar". 26. Parteigenossen in Bochum : 8 5 soll die Fassung erhalten:Die Wiederaufnahme kann durch diejenige Korporation erfolgen, welche den Ausschluß beschlossen resp. endgültig bestätigt hat". Im 8 19 soll es in der 2. Zeile statt BezirksverbändeKreis- vereine" heißen. An die Parteikasse statt 25 Proz., wie der Entwurf im 8 19 borschlägt, nur 29 Proz. abzuliefern." Im 8 13 ist in der 2. Zeile statt ParteivorstandBezirks- verband" zu setzen. Letzterer soll dann für seinen Bezirk einen entsprechenden Bericht an den Parteivorstand abgeben." Im 8 16 ist dem Absatz 2 hinzuzufügen:«welche beratende Stimme haben". 27. Parteigenossen in Braunschweig : Der Sozialdemokratische Arbeiterverein Braunschweig erklärt sich mit dem Entwurf des Organisationsstatuts, wie er von der Kommission vorgelegt ist, im allgemeinen einverstanden, wünscht jedoch folgende Aenderungen: 8 5. Die Wiederaufnahme eine? aus der Partei AuS- geschlossenen erfolgt durch den Parteivorstand unter Zuziehung der Organisation am Orte. In letzter Instanz entscheidet der Parteitag. 8 7(Satz 1). Die Grundlage der Organisation bildet für jeden Reichstags-Wahlkreis der Sozialdemokratische Verein, dem jeder im Wahlkreise wohnende Parteigenosse anzugehören hat. Falls jemanden zwingende Gründe hindern, sich formell der Organisation anzu- chließen, kann er vom Vorstande des Vereins von dieser Ver- pflichtung entbunden werden. 8 8. Die Sozialdemokratischen Vereine schließen sich zu Bezirks verbänden und Landesorganisationen zusammen, denen die Ver- Mittelung zwischen den sie bildenden Vereinen und dem Partei- vorstand obliegt, und denen der Parteivorstand einen Teil seiner Geschäfte mit deren Zustimmung übertragen kann. Auch kann den Bezirksverbänden das Recht eingeräuint werden, die Ausstellung der Reichstagskandidaten in ihren Kreisen zu bestätigen. Die Satzungen der Bezirksverbände dürfen mit dem Organisationsstatut der Gesamt- Partei nicht in Widerspruch stehen. Die Vorstände der Bezirks- verbände haben ihre Wahl, die Satzungen und deren Aenderungen dem Parteivorstande unverzüglich mitzuteilen, ihm auch alljährlich bis zum 15. Juli gemäß 8 13 Absatz 1 Bericht zu erstatten. 8 19 Absatz 2. Ueber die Art der Sammlung und Ouittierung von freiwilligen Beiträgen bestimmen die Parteigenossen der einzelnen Orte. 8 13. Die Vorstände der sozialdemokratischen Vereine bezw. die Vertrauenspersonen haben dem Vorstande ihres Bezirksverbandes alljährlich bis zum 1. Juni Bericht zu erstatten. Der Bericht muß enthalten: Angaben über Art und Umfang der entfalteten Agitation, die Zahl der im Wahlkreise organisierten Parteigenossen, die Summe der gesamten Einnahmen, die Art der Verwendung der dem Wahlkreise verbliebenen Gelder. Soweit kein Bezirksverband vorhanden ist, ist der Bericht unmittelbar an den Parteivorstand zu richten. 8 15. Zusatz zu Ziffer 1. Alle Wahlkreise, welche mindestens 399 Mitglieder besitzen und welche ihren Pflichten gegenüber der Hanptparteikasse nachkommen, müssen auf deni Parteitage durchs einen Delegierten vertreten sein. Sind Mittel nicht vorhanden, so trägt die Hauptkasse die Delegationskosten. 8 15 Ziffer'2. Vertreter der Reichstagsftaktion. 28. Parteigenossen in Breslau :In dem Organisations- statut ist genau auszusprechen, daß das Vertrauensmänner-System nur dort weiter bestehen soll, wo gesetzliche Hindernisse der Einführung der Vereins organisation im Wege stehen." 26. Parteigenossen in B r e in e» und in Erfurt :Die in den 88 35 enthaltenen Bestinununaen sind unter der Ueberschrift: Ausschluß aus der Partei" hinter dem 8 29 der Vorlage einzu- ordnen." Auf 8 8 folgt 8 19, Abs. 1, hierauf 8 13 mit der Aenderung zu Anfang:Die Vorstände der Wahlkreisorganisationen haben..." < statt: Die Vertrauenspersonen der Wahlkreise haben...) und nach Streichung der Worte am Schluß:bezw. die Bezirks- und Landes- vertranenspersonen". Ferner ist im zweiten Abfatz des 8 13 zu sagen:der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel"(statt:der ihnen vom Parteivorstande überwiesenen Gelder"). Sodann folgt 8 11 der Vorlage und hierauf 8 9, dem als 2. und 3. Absatz folgendes anzufügen ist:In solchen Landesteilen und Wahlkreisen haben die Parteigenossen alljährlich im Anschluß an den Parteitag eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu wählen, deren Adressen sofort dem Parteivorstande mitzuteilen sind. Die Art der Wahl bleibt den Parteigenossen überlassen. Für diese Ver- trauenspersonen gelten die Bestimmungen des(jetzigen) 8 13 in sinn- gemäßer Anwendung. Die Vertrauenspersonen sind berechtigt, freiwillige Beiträge ent- gegenzunehmen und durch besondere Marken zu quittieren. Die 88 11 und 12 der Vorlage werden gestrichen." Die 88 714 erhalten demnach folgende Form: Gliederung. 8 7. Die Grundlage der Organisation bildet für jeden Reichs- tags-Wahlkreis der Sozialdemokratische Verein, dem jeder im Wahl- kreise wohnende Parteigenosse, sofern ihn nicht zwingende Gründe daran hindern, als Mitglied anzugehören hat. Erstreckt sich der Wahlkreis über eine Mehrzahl von Ortschaften, so können in allen Orten, in denen Parteigenossen vorhanden sind und die sonstigen Verhältnisse es zulassen, Ortsvereine des Sozialdemokratischen Vereins gebildet werden. 8 8.' Die sozialdemokratischen Vereine schließen sich zu Bezirks- verbänden sowie zu Landesorganisationen zusammen, denen die selbständige Führung der Parteigeschäfte nach eigenen Statuten obliegt; diese dem Parteivorstand mitzuteilenden Statuten dürfen mit dem Organisationsstatut der Gesamtpartei nicht im Widerspruch stehen. Die Vorstände haben ihre erfolgte Wahl dem Parteivorstand mitzuteilen. 8 19. Die Festsetzung der Mitglicderbeiträge ist den Bezirks- verbänden überlassen. Die Wahlkreise haben mindestens 25 Proz. ihrer aus den Beiträgen und Eintrittsgeldern sich ergebenden Ein- nahmen an die Zentralkasse abzuführen. Der Parteivorstand ist be- rechtigt, einzelnen Wahlkreisen im Bedarfsfalle einen über 75 Proz. dieser Einnahmen hinausgehenden Betrag zur Eigenverwendung zu überlassen. 8 13. Die Vorstände der Wahlkreisorganisationen haben all- jährlich bis 15. Juli dem Parteivorstande Bericht zu erstatten. Der Bericht muß enthalten Angaben über: Art und Umfang der ent- falteten Agitation, die Zahl der im Wahlkreise organisierten Partei- genossen, die Höhe des von den Mitgliedern erhobenen Partei« beitrages, die Summen der gesamten Einnahmen, die Art der Ver- Wendung der dem Wahlkreise verbliebenen Gelder. Den gleichen alljährlichen Bericht in bezug auf ihre Tätigkeit und die Verwendung der ihnen zur Verfügung stehenden Gelder haben die Vorstände der Bezirksverbände und Landesorganisationeu zu erstatten. 8 14. Die planmäßige Agitation unter dem weiblichen Prole-I tariat wird durch weibliche Vertrauenspersonen betrieben, die mög- lichst an allen Orten im Einvernehmen mit den Parteiinstanzen ge- wählt werden. 8 9. Wo aus gesetzlichen Gründen die in den 88 7»nd 8 ge­gebenen Vorschriften nicht ausführbar sind, haben sich die Partei« genossen in anderer, dem Landesrecht entsprechender Weise zu organisieren. In solchen Landesteilen und Wahlkreisen haben die Parteigenossen alljährlich im Anschluß an den Parteitag eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu wählen, deren Adressen sofort dem Parteivorstande mitzuteilen sind. Die Art der Wahl bleibt den Parteigenossen überlassen. Für diese Vertrauenspersonen gelten die Bestimmungen des(jetzigen) 8 13 in sinngemäßer Anwendung. Die Vertrauenspersonen find berechtigt, freiwillige Beiträge entgegenzunehmen und durch besondere Marken zu quittieren. 8 15, Absatz 1 und 2(Teilnahme am Parteitag) erhalten folgende Fassung: 1. Die Delegierten der Partei aus den einzelnen Reichstags- Wahlkreisen, deren Wahl nach einem vom Parteitag festzusetzenden Proportionalwahlverfahren erfolgt. Die Kosten für die Delegation wägt die Parteikasse. 2. Der Vorstand der Reichstagsfraktion oder eine seiner Mitgliederzahl entsprechende Delegation der Fraktton. Im 8 18, Absatz 1 ist stattspätestens 4 Wochen" zu setzen spätestens 6 Wochen". 8 25. Der Parteivorstand besorgt die Parteigeschäfte; ins- besondere hat er durch geeignete Maßnahmen die prinzipielle Auf- klärung und Schulung der Parteigenossen zu fördern sowie die prinzipielle Haltung der Parteiorgane zu kontrollieren. Der Partei- vorstand entscheidet über Differenzen, die sich bei der Ausstellung von Reichstagskandidaturen zwischen den Genossen eines Wahlkreises und den Bezirks- oder den Vorständen der Landesorganisattonen ergeben. 8 22. Die Zahl der Mitglieder des Parteivorstandes bestimmt der Parteitag. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt auf dein» Parteitag mittels Stimmzettels in einem Wahlgange und nach! absoluter Mehrheit. Hat ein Kandidat die absolute Mehrheit der! abgegebenen Stimmen nicht erhalten, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, auf welche die meisten Stimnien gefallen sind. Bei Stimmengleichheit �entscheidet das Los. Die beiden Vorsitzenden sowie den ersten Sekretär und den Kassierer! ernennt der Parteitag. Die weitere Verteilung seiner Geschäfte' nimmt der Parteivorstand selbst vor. 8 23. Der Parteivorstand verfügt nach eigenem Ermessen über die vorhandenen Gelder. Der Parteivorstand oder die Kontrollkommission' können durch keinerlei Rechtsgeschäfte die einzelnen Parteigenossen' oder die Partei verbindlich machen. Auch erwirbt kein Parteigenosse� oder ein anderer durch Verträge mit dem Parteivorstande oder der Kontrollkommission ein klagbares Recht gegen diese oder ihre Mit-' glieder. Kein Parteigenosse hat ohne ausdrücklichen Beschluß des! Parteitages ein klagbares Recht, die Geschäftsbücher oder Papiere' des Parteivorstandes, der Kontrollkommission oder der Partei einzu- 'ehen oder sich aus ihnen Abschriften oder Auszüge anzufertigen oder eine Auskunft oder Uebersicht über den Stand des Parteivermögens zu verlangen. Hierdurch wird das Recht der Delegierten, während der Tagung des Parteitages Einsicht in die Bücher zu nehmen, nicht berührt. 8 24. Die Mitglieder des Parteivorstandes können für ihre Tätigkeit eine Besoldung beziehen. Die Höhe derselben wird durch den Parteitag festgesetzt. 8 26. Scheidet ein Mitglied des Parteivorstandes aus, so ist die Vakanz durch eine von der Kontrollkommission vorzunehmende Neuwahl zu ergänzen. 36. Parteigenosse Donath-B r e m e n: 8 19- Der Mitglieds« beitrag beträgt 29 Pf. monatlich. An die Zentralkasse sind 25 ProK. der Einnahmen aus diesem Grundbeitrag abzuführen. Deni Partei- vorstand steht es frei, einzelnen Wahlkreisen im Bedarfsfalle einen Teil der ihm zustehenden Einnahmen zur Eigenverwendung zu über- lassen. Ortsvereine oder Bezirksverbände haben daS Recht, einen obligatorischen monatlichen Zuschlagsbeitrag zu erheben. Die Ver- trauenspersonen sind befugt, freiwillige Beiträge entgegenzunehnien und durch besondere Marken zu quittieren. 31. Parteigenossen des Wahlkreises Kottbus-Spremberg: 8 5. Die Wiederaufnahme eines aus der Partei Ausgeschlossenen: kann nur durch die Ortsparteiorganisation erfolgen. 8 11. In allen Wahlkreisen, in denen eine Parteiorganisation vorhanden ist, haben die Parteigenossen ein oder mehrere Ver- trauenspersonen zu wählen, deren Adresse sofort dem Parteivorstand mitzuteilen ist. In Wahlkreisen, wo landesrechtliche Bestimmungen niöht entgegenstehen, gelten ohne weiteres die Vorsitzenden der sozialdemokratischen Vereine als Vertrauenspersonen.