Nr. 206.
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Vorwärts
Berliner Volksblatt.
22. Jahrg.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Als vor dritthalb Jahren seine Neue Staatslehre" erschien, fonnte kein Zweifel mehr darüber bestehen, daß in Anton Menger dem Wiener Rechtslehrer und kritischen Mitschöpfer des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches, dem Sozialismus ein neuer Fürsprech und Kämpfer erschienen war, der den gleichen Respekt erheischt von Freund und Feind. Nach mancherlei kritischen Anläufen, von denen die bekannte Schrift„ Das bürgerliche Recht und die besiglosen Voltsklassen" als der bedeutendste zu schäßen ist, unternahm es der Sechzigjährige, nachdem er der Lehrtätigkeit Valet gesagt hatte, dem Herrschenden System des öffentlichen und privaten Rechts ein neues, werdendes entgegenzustellen: es litt ihn nicht in der Schulstube, in der er seinen aufhorchenden Jüngern die trockene Weisheit der österreichischen Zivilprozeßordnung vortrug, es trieb ihn, unter die Menschen zu gehen und von dem Rechte zu reden, das sein soll und das sein wird. Der Gesetzgeber der Vergangenheit ward zum Gesetzgeber der Zukunft, die nach seiner Ueberzeugung nicht mehr ferne ist. Die„ Neue Staatslehre" war ein volles und starkes Bekenntnis vom Sozialismus.
Sonntag, den 3. September 1905.
Ginen ähnlichen Gegensatz können wir bei der sittlichen Beurteilung von Eigentumsverbrechen wahrnehmen. Wenn die großen Grundbesizer von der Regierung ihres Staates hohe Lebensmittelzölle erwirken oder große Börsenspieler durch Verbreitung falscher Nachrichten und andere Intriguen Reichtümer erwerben, so wissen sie sehr wohl, daß sie in die Lebensinteressen von vielen Tausenden schädigend eingreifen, aber fie geraten in gar keine Gewissensbedrängnis, weil jene Schädigung mit Zulassung, ja unter Mitwirkung des Staates erfolgt. Begeht dagegen ein Armer das ignoble Verbrechen des Diebstahls, so hat er alle Ursache, sich vor den Folgen seiner Handlung zu fürchten und in Gewissensnöte zu verfallen, weil Staat und Gesellschaft gegen ihn sofort mobil machen.
Und die nationalen" Jdeale des Volkes, wie ist es mit ihnen bestellt?
Noch heute halten manche nationale Staaten, wie Rußland , Preußen und Ungarn , ihre anderssprachigen Untertanen in einem gelinden Belagerungszustande...
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
Die Untersuchungshaft.
VI. Die Reform der Strafprozeßordnung.") Das trübste Kapitel in der deutschen Strafrechtspflege ist die Regelung der Untersuchungshaft. Wohl in feinem Kulturlande der Welt wird die Untersuchungshaft mit solcher Häufigkeit wie in Deutschland verhängt und sicherlich erreicht die Dauer der Haft in feinem anderen Staate eine solche Länge wie bei uns. Die Straf prozeßkommission hat es verschmäht, nach dieser Nichtung hin irgendwelche rechtsvergleichenden Betrachtungen anzustellen. Wiffenschaft paßt allerdings nicht zu der der Arbeit der Kommission eigenen Schneidigkeit. Hätte man sich ein wenig in anderen Ländern umgesehen, z. B. in Desterreich, so würde man ge funden haben, daß es dort der normale Fall ist, daß der Unterfuchungsrichter an demselben Tage, an dem bei ihm eine Beschwerde Es wäre Torheit, zu hoffen, daß diese furchtbaren fittlichen über die Untersuchungshaft eingeht, sich in die täglich stattfindende Mißstände durch das Fortschreiten der Kultur, durch die sogenannte Ratstammersigung begibt, die Sache dort vorträgt und sofort die Friedensbewegung oder durch ähnliche ideale Einflüsse beseitigt unmittelbar darauf folgende Entscheidung entgegen nimmt. Bei uns oder auch nur erheblich gemildert werden können. Kein Herrenbolt wird jemals auf seine Stellung verzichten, wenn es dazu nicht bergehen in dem gleichen Falle Wochen. Die Strafprozeßtommiffion gezwungen wird. Deshalb müssen die unterdrückten Rassen und hat nicht den Kleinsten ernst haften Versuch gemacht, auch nur Völker vor allem darauf bedacht sein, dem Unterdrücker die Macht nach einer dieser beiden Richtungen hin die geringste Abhülfe zu des Uebeltuns zu entreißen. Wir aber dürfen einen solchen schaffen. Weder sind die gesetzlichen Grenzen, innerhalb deren die Widerstand nicht, wie so oft geschehen ist, mit selbstsüchtiger Ent- Verhängung der Untersuchungshaft zulässig sein soll, schärfer abgerüstung aufnehmen, vielmehr müssen wir in ihm das sicherste steckt, noch ist das für die Anordnung der Untersuchungshaft geltende Erziehungsmittel zu einer höheren Stufe der internationalen Sitt- Verfahren sachgemäß abgeändert, noch wird endlich durch lichkeit erblicken. Es ist selbstverständlich, daß eine so tiefgehende Stritit zwingende Vorschriften das Schneckentempo des bureaukratischen Geschäftsganges beschleunigt. Folgerichtigkeit als der persönlichen Entwickelung des Verfassers. nicht halt machen fann vor den Mysterien der Religionen. Damit allein find die Arbeiten der Kommission gerichtet. Die Von dem ihm nächſtliegenden Gebiete, dem der Jurisprudenz, führt Die unmöglichen Ansprüche der Feindesliebe, die das Christen- Mißstände auf dem Gebiete der Untersuchungshaft find so große und ihn ein furzer Steg auf das Feld der Ethik und über die Politit tum erhebt, haben dieſem nur dazu gedient, sich mit der die Folgen haben sich in so Entsetzen erregender Weise für Menschenhinaus eröffnen sich ihm Ausblicke in die Weiten der Erkentniskritik. wirklich herrschenden Sittlichkeit desto friedfertiger abzufinden. Schicksale fühlbar gemacht, daß eine Gesetzgebungskommission, welche Darum will es Menger lieber als mit Christus mit hier Abhülfe zu schaffen für nicht notwendig erachtet, von einer der Das ist der Weg, den Anton Menger gehen will und auf dem ihn die aufmerksamen Blicke aller jener begleiten, die Wahrheitsmut und Konfuzius halten, der lehrte:" Bergilt Gutes mit Gutem, artigen Rücksichtslosigkeit gegen den doch erst Verdächtigen und Böses mit Gerechtigkeit." Dieser nüchterne Sag fönne einer derartigen Gleichgültigkeit gegen die Rechtssicherheit des einzwar gewiß niemandes Bewunderung erregen, dagegen werde sich zelnen erfüllt ist, daß ihre Tätigkeit als eine durchaus voltsfeindliche auch der Durchschnittsmensch zu dieser Stufe der Sittlichkeit empor- mit Entschiedenheit bekämpft werden muß. heben können.
In der Vorrede zu seiner eben erschienenen Neuen Sittenlehre"*) berrät uns Menger , daß die„ Neue Staatslehre" von ihm nur als der erste Teil eines Systems der sozialistischen Lehre gedacht war. Der sozialistischen Rechtslehre folgt nun die sozialistische Sittenlehre, der ein Buch über Volkspolitik und als Schlußstein eine gleichfalls vom sozialistischen Standpunkte aus entworfene Erkenntnislehre folgen soll. Diese Reihenfolge entspricht weniger systematischer
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Selbständigkeit wissenschaftlicher Forschung zu schäzen wissen. Die jetzt vorliegende zweite Schrift führt den Namen einer „ Neuen Sittenlehre" mit Recht gegenüber allen in bürgerlichen Kreifen angenommenen und gültigen Systemen der Ethit; indes Und an dieser Stelle können wir einen wertvollen Bundes. So wenig wie mit Christus will Menger aber auch mit den genossen ins Feld führen. Wer von Hervorragenden Männern der dürfte der Verfasser als ein vorzüglicher Kenner der gesamten sozia listischen Literatur diesen Titel schwerlich so gemeint haben, als ob Antichristen ant oder gar Nietzsche gehen. Daß er sich wissenschaft neuerdings über die Untersuchungshaft geschrieben hat, den bisherigen ethischen Grundauffassungen des Sozialismus ein von dem ersten abgründlich scheidet, da er die Möglichkeit bezeichnet den geltenden Rechtszustand als einen unerträglichen. Zahlvöllig„ neues" System entgegengesetzt werden sollte. Ein gewisser jedweder absoluten Sittenlehre negiert, haben wir schon bemerkt. reiche durchaus gangbare und leicht zu verwirklichende AbänderungsEigenbrödlertroz, den er sich allen Vorläufern und ganz besonders Rebenbei urteilt er über Lehre und Haltung des großen philo- vorschläge sind gemacht. Die Kommission glaubte alle diese ignorieren dem„ Marrismus" gegenüber bewahrt hat, hindert ihn vielleicht, das sophischen Jakobiner Philisters , seine scheinbare Unterwürfigkeit zu dürfen. offen einzugestehen. Gleichwohl können wir keine Wertminderung seiner gegenüber dem Absolutismus Leistung darin erkennen, daß wir den Verfasser auf Bahnen finden, die von seinen Vorläufern zum großen Teile vorgezeichnet sind, daß wir keinen grundsäglichen Unterschied finden zwischen seiner Grund auffassung des Sittenproblems und jener, die in der sozialistischen Welt seit den Zeiten der vielberufenen und vielverkannten ,, materialistischen Geschichtsauffassung" die herrschende ist. Wenn Anton Menger von dem Satze ausgeht, daß die Sittlichkeit nichts anderes als der Ausdruck der sozialen Machtverhältnisse sei, so geht er kaum über Mary hinaus, sondern bleibt viel eher einen Schritt hinter ihm zurück. Denn was sind soziale Machtverhältnisse"? Ein ungeheueres widerspruchsvolles Gemisch von tsachen und Vorstellungen, unter denen wieder die„ sittlichen" rstellungen zu den wichtigsten zählen. Auch Menger rechnet die„ öffentliche Meinung" zu den fozialen Mächten unserer Zeit. Nun ist es gewiß richtig, daß alles Geschehene eine unendliche Kette von Ursache und Wirkung darstellt, daß somit auch die Sittlichkeit von heute eine mitwirkende Ursache der Entstehung fünftiger Sittlichkeit ist. Aber für die systematische Klarlegung eines verwickelten Problems ist durch die Erkenntnis solcher allgemeiner Wahrheit nicht allzuviel gewonnen.
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Die beste Fundgrube aber für das, was unter dem geltenden mit einer Härte, die ungerecht scheint, wenn man nicht bedenkt, daß Rechtszustand möglich ist und auch den Trägsten aufrütteln muß, gerade nach Mengers Lehre auch ein großer Philosoph der Gewalt wenn er davon eingehende Kenntnis nimmt, sind die Erfahrungen, sozialer Machtverhältnisse unterliegen muß. die mit der Untersuchungshaft im Königsberger Hochberratsprozeß gemacht worden sind. Die attenmäßigen Belege, welche in der im In seiner Bedientenhaftigkeit vergißt Nietzsche vollständig, daß" Vorwärts"-Verlage erschienenen Publikation auf Seite 169 ff. entseine„ Herren" durch diese Offenherzigkeit in ihren Interessen aufs halten sind, muten stellenweise mehr wie ein Roman denn als Wirktiefste getroffen werden, ebenso wie Machiavelli durch ähnliche Indiskretionen seines Fürsten" die Monarchen mehr als irgend lichkeit an, sie sollten im Reichstage bei jeder Debatte, in der von ein anderer Gelehrter geschädigt hat. Denn die Herren sind keines- der Reformierung des Instituts der Untersuchungshaft die Rede ist, wegs so tapfer und aufrichtig, wie Nietzsche uns glauben machen den Freunden des straffen Regiments bis zum Ueberdruß vorgehalten will, vielmehr haben sie es seit jeher meisterlich verstanden, werden. Auch die Wissenschaft darf an diesem höchst interessanten die Sklaven über Umfang und Tragweite ihrer eigenen Material keinesfalls achtlos vorübergehen. Vorrechte in Irrtum zu führen. Ich erinnere nur daran, daß Unser Gesetz läßt in zwei Fällen die Anordnung der Unter die Mächtigen den Sklaven in in den meisten Verfassungen ſuchungshaft zu. Der erste Fall ist, daß dringende Verdachtsgründe die Gleichheit vor dem Gesetz, die allgemeine Aemterfähigkeit, die Freiheit der Wissenschaft und die Aufhebung der gegen den Angefchuldigten vorhanden sind und dieser der Flucht Steuerprivilegien versprochen haben, mit dem stillschweigenden verdächtig ist. Es muß also zugleich Tat- und Fluchtverbacht geVorbehalte daß durch die Praxis und durch weniger geben sein.
beachtete Spezialbestimmungen das Gegenteil dieser schönen Bei näherem Zusehen erkennt man sofort, daß diese Formulierung Grundsäge durchgeführt wird. Aehnliche Beispiele aus dem ge- jede Auslegung gestattet, daß damit dem einzelnen nicht der samten Gebiet des Rechts und der Moral tönnte man noch zu geringste Rechtsschutz gegen ungerechtfertigte Verhaftungen gewährt hunderten anführen. Und diesen Vorsichtigen und Schlauen ist. Auf federleichte Vermutungen hin kann eine völlig unbescholtener wirft Nietzsche ihr sorgfältig behütetes Geheimnis an den Kopf, Mensch seiner Freiheit beraubt werden. daß sie kein anderes Gebot als ihren Nußen und ihre Gelüste anerkennen.
Sieht man aber über diesen umstrittenen Punkt hinweg, so gibt es dann keine Einschränkung mehr für die Anerkennung der mustergültigen Folgerichtigkeit und Klarheit, mit der Menger von Was zunächst den Tatverdacht angeht, so entscheiden über hier aus seine Gedankengänge weiter fortsetzt. Die Tugend, erklärt Der Weg zur Verbesserung der sittlichen Zustände führt also sein Vorhandensein die toten Aften. Aber was enthalten diese er, ist allerdings ein Wissen, aber nicht, wie Sokrates meint, ein nur über eine Veränderung der sozialen Machtverhältnisse, d. h. über Atten in dem Augenblick, in welchem der Haftbefehl er Wissen von dem was gut ist, sondern vielmehr von dem, was inner- die Voltsherrschaft in der Politik, die Demokratie und über die Lassen wird? Nichts anderes zumeist als Belastungs halb der bestehenden Machtverhältnisse als gut gelten muß. Alle Voltsherrschaft in der Oekonomie, den Sozialismus. Schon ist die Begriffe einer absoluten Sittlichkeit lösen sich auf im Scheidewaffer Moral des antiken Heidentums längst untergegangen, sinkt die Macht dieser revolutionären Auffassung. Für die Macht des Gewissens", der christlichen Kirche. Es naht die Zeit einer neuen großen Wende: das rührsame Vehikel bürgerlicher Familienblattphantasie hat er nur Hohn und Spott. Hören wir ihn selbst:
Da die Tugend mit der Anpassung an die sozialen Machtverhältnisse, Sünde und Verbrechen mit dem Widerstreit gegen dieselben gleichbedeutend ist, so tann das Gewissen nur in der Furcht vor den nachteiligen Folgen eines solchen Widerstreites bestehen. Ein allmächtiger Gott tönnte deshalb keine Spur von menschlichem Gewissen befizen. Unter den Menschen steht aber naurgemäß Macht und Gewissen in umgekehrtem Verhältnis: Je glänzender sich die Machtstellung des einzelnen entfaltet, desto weniger wird er sich vor den sozialen Folgen seiner Handlungen fürchten, desto weniger wird er sich in seiner Tätigkeit durch Gewissensstrupeln Hemmen lassen. Dagegen werden die mittleren und unteren Boltsklassen schon während ihrer Jugend durch die Erziehung in Haus und Schule und noch mehr in ihrem späteren Lebenslauf, da ihnen nur selten eine Verlegung der sozialen Machtverhältnisse nachgesehen wird, durch ihre eigenen Erfahrungen zu Furcht und Respekt vor den sozialen Mächten angeleitet.
Die dritte Stufe in der sittlichen Entwickelung der abendländischen Kulturwelt wird endlich der Sozialismus bilden, der durch den unaufhaltsamen Verfall des christlichen Lebens ebenso eine geschichtliche Notwendigkeit geworden ist, wie einst das Christentum durch den Niedergang der heidnischen Welt. Die sozialistische Sittenlehre verzichtet auf jede religiöse Grundlage, auf die Vorstellung, daß die sittlichen Gebote von der Gottheit stammen, auf den Ausblick in ein jenseitiges Leben, wo das mensch liche Handeln erst seine gerechte Belohnung oder Bestrafung finden wird. Dagegen wird der Sozialismus die überlieferten sozialen Machtverhältnisse so umgestalten, daß sich aus der umgebildeten Machtordnung ein höheres sittliches Leben mit Notwendigkeit er geben muß. So kann denn der Sozialismus hoffen, eine Sittlich feit zu schaffen, die vor den Rückschlägen des religiösen Bewußt seins gesichert ist und deshalb einer ununterbrochenen Entwickelung zu den sittlichen Jdealen der Menschen fähig erscheint. Mengers Neue Sittenlehre" ist keine Analyse subtilster sitt Und nachdem er geschildert, welche„ Gewissensqualen" den ver- licher Probleme, kein schwieriges theoretisches Wert; aber die gewonnene Klarheit eines reifen Lebens spiegelt sich in ihr wieder und sie folgten Mörder aus den untersten Voltsschichten martern, mit welcher wird getragen von einer Sicherheit, Kraft und Anschaulichkeit der vollendeten Ruhe aber Usurpatoren und Erbmonarchen die gräß- Sprache, die nur die tiefinnerlichste Ueberzeugung verleiht. Menger lichen Verbrechen des triegerischen Massenmordes auf ihr Gewissen spricht die Sprache des Propheten. Und die Starrheit des Propheten hat er auch in der Wahrheit wie im Irrtum. Seine Schrift wird ") Anton Menger ,„ Neue Sittenlehre". Verlag von Gustav dauern als ein bedeutungsvolles Dokument der Geschichte unserer Beit, der Geschichte des Sozialismus.
nehmen, fährt er fort:
material, das vom Staatsanwalt und seinen polizeilichen Hülfs. organen gesammelt ist. Wenn der Gesetzgeber hinzufügt, der Verdacht müsse ein dringender sein, so hat er damit eine nichtsfagende Rebensart gebraucht. Das ganze lange Vorverfahren soll ja erst dazu dienen, festzustellen, ob etwas graduell Geringeres, ein hinreichender Verdacht, vorliegt. Um diesen Punkt aufzuklären, wird monatelang untersucht, werden dicke Attenstücke vollgeschrieben und Zeugen über Zengen vernommen. Bevor dies alles festgestellt ist, wird aber bereits angenommen, daß das schwerere Moment, der dringende Verdacht, vorliege, und eine Maßregel gegen den Bürger verhängt, die sich in ihrem wichtigsten Inhalt, der Freiheitsberaubung, in nichts von der Strafhaft unterscheidet. Man sieht aus diesem Widerspruch, über den keine juristische Dialektit hinwegzuhelfen vermag, wie geringe Ansprüche der Gesetzgeber an den Begriff der der Dringlichkeit des Verdachtes beim Erlaß des Haftbefehls stellt. Wird jemand, der eine Zeitlang in Untersuchungshaft gefessen hat, während der Voruntersuchung daraus entlassen, weil sich seine Unschuld herausgestellt hat, so zeigt sich, daß er zwar einmal dringend, aber niemals hinreichend verdächtig war.
lehrt uns die Kommission selbst, wird in der Praxis vielfach Die zweite gefeßliche Voraussetzung, der Fluchtverdacht, so beschablonenhaft" angenommen. Man mache sich nur die ganze Tragweite dieses Zugeständnisses klar. Schablonenhafte Ver hängung der Untersuchungshaft gegen Menschen, die doch nichts
Bergl, Nr. 179, 185, 191, 195, 200 bos Bout.".