Br. 213. 22. Jahrgang.
„ Das patriarchalische Verhältnis."
Der Auffah in Nr. 127 dieser Zeitung, in dem über den Prozeß gegen Dr. Hartwig in Caputh berichtet wurde, trug die Ueberschrift:„ Der Gutsbezirk auf der Anklagebant." Der Vorsitzende der Straffammer in Potsdam , die am Sonnabend in der Berufungsinstanz in jenem Prozesse verhandelte, hätte die Verhandlung kaum anders leifen können, als er es tat, wenn er die Absicht gehabt hätte, das Urteil zu bestätigen, das sich in jener Ueberschrift unseres Auffazes ausprägte, das Urteil nämlich, daß es sich in dem Prozeß zwischen Amtsvorsteher und Arzt in Caputh um typische zu stände handelt, um Zustände, die sich in den Gutsbezirken der preußischen Landgemeinden allgemein vorfinden. Wir haben im Juni im Anschluß an den Prozeßbericht die geschichtliche Entwickelung dieser Zustände beleuchtet und die Erwartung ausgesprochen, daß der Prozeß von Caputh Anlaß geben werde, den Kampf gegen die Gutsprivilegien, der das neunzehnte Jahrhundert hindurch von der Stein- Hardenbergischen Gesetzgebung bis zur Landgemeindeordnung Herrfurths gedauert hat, wieder aufzunehmen. Die bürgerliche Presse hat allerdings den Beweis geliefert, daß jie auch auf diesem ihr durch hundertjährige Tradition zukommenden Gebiete den Zusammenhang mit ihrer Ueberlieferung gänzlich verloren hat: der Prozeß hat in der liberalen Presse teine nennenswerte Beachtung gefunden. Vielleicht besinnt sich diese Presse auf ihre Aufgabe im weiteren Verlaufe der Angelegenheit; vielleicht wird die Verhandlung vom letten Sonnabend, über die wir schon berichtet haben, einen fleinen Ruck in die träge Masse bringen, als welche sich die erwähnte Presse mit wenigen Ausnahmen gegenüber dem Falle Hartwig gezeigt hat. Der Präsident der Straffammer gebrauchte im Laufe der Verhandlung und selbst im Urieil, das er verkündete, wiederholt die Wendung, es handle sich eben um patriarchalische Verhältnisse; der Amtsvorsteher sei zugleich Gutsbesizer, und wenn er als Gutsbefizer für ihn entwendete Kleinigkeiten einen vielfachen Ersatz von dem angeblich Schuldigen verlange, so habe das mit seinen Amtsvorsteherpflichten nichts zu tun, er dürfe in solchen Fällen die ihm von Polizei wegen obliegende Verpflichtung zur Strafanzeige unterlassen und statt ihrer die gezahlte Entschädigung in seine Guts borstehertasche steden; es wurde auch nichts dabei gefunden, daß der Amtsvorsteher, der für die Kosten der Polizeiverwaltung in feinem Bezirk zum Teil aufkommen muß, 60 M. von einer Zigeunertruppe in die Amtskasse zahlen läßt, weil die Zigeuner falsche Radfahrerkarten benutzt haben, ein Bergehen, das in keiner Weise in die Kompetenz des Amtsvorstehers gehört, es sei denn insofern, als er die Schuldigen der Staatsanwaltschaft zuführen müßte. Nach dem Urteil der Straffammer in Potsdam trifft den Gutsbesitzer und " Amtsvorsteher von Thümen" auch nicht der leiseste Vorwurf, wenn er seinen von ihm zu besoldenden Stellvertreter Thurley anweist, 75 M. in die eigene Tasche zu stecken, die Thurleh zur Verteilung an die Armen Capuths bekommen hatte: die Strafkammer findet es patriarchalisch begreiflich, daß Herr von Thümen in der Anweisung des Geschenkgebers, daß die 75 m. verteilt werden sollten, die zarte Anspielung entdeckt hat, Thurley solle sie für sich haben. " Als Herr von Thümen erfuhr, daß die 75 M. für die Armen bestimmt waren, hat er sofort dafür gesorgt, daß sie verteilt wurden," so hieß es wörtlich in den mündlich verkündeten Urteilsgründen vom Sonnabend. Das Urteil ist aber in dieser Hinsicht in einem starken Frrtum befangen, denn es ist in beiden Instanzen festgestellt worden, daß der Amtsvorsteher von Thümen, als der Geber der 75 M. auf deren Verteilung an die Armen drängte, diesem einen feineswegs freundlichen Brief geschrieben und ihm angedroht hat, er würde event. noch eine Rechnung für die Bemühungen des Herrn Thurley zu erwarten haben. Am 31. Mai vor dem Schöffengericht fennzeichnete Rechtsanwalt Werthauer den Fall, um den es sich handelt, dahin, daß eine noch nicht verjährte Amtsunterschlagung auf seiten Thurleys und auf seiten Thümens wegen des Briefes,
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wundernehmen, denn die Verhandlung selbst bewegte sich ebenfalls objekte man hier offenbar diese Leute als willenlose Ausbeutungs
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den diese an den Geber der 75 M. geschrieben, Begünstigung bor- Bernhardt ausführte und auch die Diskussion ergab, herrschen liege. in diesem verantwortungsvollen und nicht gerade angenehmen Beruf Den Fall Faust hat das Urteil der Strafkammer nicht weiter die traurigsten Lohn- und Arbeitsverhältnisse. Die elendeste Be in Betracht gezogen, obwohl er gerade für die patriarchalischen Ver- zahlung für schwere Arbeit, die teilweise mit dem Kassieren selbst hältnisse in Caputh und das Verfahren des Amtsvorstehers und gar nichts zu tun hat, daneben freche Mißachtung der GesetzesGutsbesizers sehr charakteristisch ist. Auf Veranlassung von Thümens bestimmungen über die Sonntagsruhe findet man bei vielen Firmen, hatte Thurley von der Frau des Arbeiters Faust 20 M. erpreßt die durch große Reklame das abzahlungsfähige Publikum heranunter der falschen Anschuldigung, daß Faust aus der Gutsforst locken. Einige Abzahlungsgeschäfte halten sich sogar nur Sonntags3 Afazien entwendet habe. Als Faust selbst von diesem patriarcha- tassierer; man findet tagtäglich in den Annoncenblättern wie„ Lokallischen Geschäft zwischen dem Amtsvorsteher und seiner Frau etwas Anzeiger" und" Morgenpost" derartige Stellenangebote, und es erfuhr, flagte er gegen von Thümen und Thurley und der Zeuge, finden sich leider auch noch immer Personen von dem der Amtsvorsteher seine Wissenschaft haben wollte, der Ge- die es durchaus nicht gerade nötig haben, sollen sich dazu hergeben sogar Arbeiter, meindevorsteher Wernicke, versagte vollständig und beschwor, daß er dem Amtsvorsteher Thurley auch nichts weiter gesagt habe, als die schaffen, aber damit selbstverständlich den berufsmäßigen Kassierern welche sich auf diese Weise einen Nebenverdienst versehr wahren Vermutungen über Faust's Täterschaft, die er vor schändliche Konkurrenz bereiten. Wer mit den Verhältnissen nicht Gericht bezeugte. Dieser Zeuge bekundete aber weiter, daß es sich bekannt ist, denkt vielleicht, daß der Einkassierer nur Geld herbeizu= um ein paar Bäume gehandelt habe, die höchstens 1-2 m. wert schaffen habe. Das ist aber nicht so. Er hat auch die Waren, und gewesen seien. Staatsanwalt und Gericht fanden es Sonnabend meistens handelt es sich ja um schwere Stücke, wie Möbel, nach dem ganz patriarchalisch in der Ordnung, daß von Thümen in solchen Kunden zu schaffen, ja, er wird oft sogar gleichsam als„ Mädchen Fällen einen tüchtigen Aufschlag in Rechnung stelle und wie der für alles" ausgenutzt. So wurde von der Firma Kretschmann u. Ro. Staatsanwalt sich ausdrückte, in solchen Fällen gleich ein ganzes erwähnt, daß ihre Ginkassierer auch mit Einholen, Stubenwischen, Strafregister abbüßen lasse. Herr von Thümen aber hielt es doch Fensterputzen und dergleichen mehr beschäftigt werden, und das alles für nötig, seinen patriarchalischen Aufschlag von 900 Proz. im Falle für 20 bis 22 M. die Woche, und bei Bartel in der Zorndorferstraße Faust etwas geringer darzustellen; er beschwor, daß es sich um sollen sie sogar auch als Teppichklopfer tätig sein. Die Waren müssen 20jährige Afazien gehandelt hätte mit einem Werte von je 5 M.; fie auf einem Hundewagen transportieren, wollen sie es schneller selbst der Niese Machnow würde an einer 20jährigen Afazie artig und leichter machen und Pferd und Wagen mieten, müssen sie das zu tragen haben, Faust ist ein alter, schwacher, gelähmter Mann aus eigener Tasche bezahlen. Wohl wurde in der Versammlung und soll 3 Stück solcher Akazien auf einmal geschleppt haben. Daß das Gericht in Potsdam für die patriarchalischen Verhält- aufgebürdet werden, feinen Menschen schänden, doch nützt betont, daß derartige Arbeiten, wie sie den Einkassiereri nisse in Caputh ein so gütiges Verständnis bekundete, darf nicht in patriarchalischen Formen. Als der Präsident die Zeugen zur aus. an Stelle besser bezahlter Arbeiter und Fuhrleute Wahrheit ermahnt hatte, kommandierte er militärisch Linksum, in mehreren Geschäften 13 Stunden und mehr. Es wurde erwähnt, Die tägliche Arbeitszeit der Einfassierer erstrect sich raus!". Wenn Zeugen bekundeten, wie es eine ganze Anzahl taten, daß sie bei Krause in der Kastanien- Allee von 8 Uhr morgens bis daß sie, obwohl unschuldig der Entwendung von Holz oder Streu 9 Uhr abends währt, bei Stalisti von 7-8. Diese Firma soll sich bezichtigt, dennoch die von ihnen verlangte Entschädigung an Herrn auch durch elendeste Löhne v. Thümen gezahlt hätten, bemerkte der Präsident ironisch, Caputher nahme 12 M. und 2 Proz. von der Einfind noble Leute, sie zahlen, wenn man sie des Diebstahls bezichtigt, sonders das Nähmaschinengeschäft von Littauer erwähnt, wo den auszeichnen. In dieser Hinsicht wurde auch noch beauch mit gutem Gewissen 5 M., 3 M. usw. Mehreren Zeugen gegen- Eintassierern 18-19 M. Wochenlohn garantiert wird. Wenn man über, die bekundeten, daß ihnen die Einquartierungsgelder nicht bedenkt, daß die Einkaffierer durchweg feine jungen Leute sind, ausgezahlt worden seien, und daß fie nach eineinhalbjährigem sondern größtenteils Familienbäter, so erscheinen diese Zustände um Warten die Quartierzettel nicht mehr im Besiz hatten, erklärte so unerträglicher. Vom Zentralverband der Handels, Transder Präsident, warum haben Sie die Zettel nicht aufbewahrt, nun port- und Verkehrsarbeiter wird jetzt eine lebhafte Agitation fann man Ihnen glauben, daß Sie nichts gekriegt haben, oder auch entfaltet, um durch die Organisation erträgliche Arbeitsverhältnisse nicht. Die Zeugen, einfache Leute, verstanden diese Beleidigung zu schaffen. Um der gesetzlichen Sonntagsruhe Geltung zu vermohl taum, aber sie würden nach unserer Meinung sehr in ihrem schaffen, wird man, wenn andere Mittel fehlschlagen, die Hülfe der Rechte sein, wenn sie sich darüber bei dem Vorgesetzten des Land- Behörden in Anspruch nehmen, wie das bereits in München mit gerichtsdirektors beschwerten. Einen für die Verhandlung charakteri- Erfolg geschehen ist. Außerdem soll für die völlige Abschaffung des stischen Zwischenfall veranlaßte der Staatsanwalt. Als einige Zu- Sonntagstassierens die organisierte Arbeiterschaft Berlins zur Mithörer und wir Journalisten ein Offizier a. D., dessen Frau, die Frau des Angeklagten wirkung herangezogen werden. In allen Versammlungen wird man Beugen lächelten, ohne dabei im entferntesten laut zu sein, suchte und sich außerdem zu erkundigen, ob die betreffenden Kassierer ihrer bei einer etwas komischen Aussage eines die Arbeiter auffordern, nur an Wochentagen Zahlungen zu leisten der Staatsanwalt den Präsidenten zum Einschreiten zu veranlassen Berufsorganisation angehören. mit der Erklärung, die Zuschauer betrügen sich nicht anständig. Der Durchführung eines einheitlichen Lohntarifes getroffen. Ferner werden Vorarbeiten zur Staatsanwalt blidte uns dabei mit imponierendem Grimme an, sammlung nahm einstimmig folgende Resolution an: der Präsident ging auf die Anmerkung nicht weiter ein, als mit den Worten, dafür werde ich schon sorgen. As sehr bald darauf bei einer anderen Gelegenheit der Staatsanwalt selbst und einige Richter lachten, bemerkte der Präsident:„ Na, na, nicht lachen!". wir heben auch diesen kleinen Zug hervor, weil er uns für das Milieu des Urteils vom Sonnabend bemerkenswert erscheint. Verhältnis von Caputh dahin: Die Macht des Amtes und des Der Rechtsanwalt Josefsohn Kennzeichnete das patriarchalische Stärkeren sei gegen die Caputher vielfach ausgebeutet und gemiß braucht worden. Das Entschädigungsverfahren des Gutsbesikers sei eine offenbare Verlegung der Gesetze.
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Die Vers
protestieren gegen die jahrelang geübte Ausbeutung und Ausnutzung Die versammelten Einkassierer der Abzahlungsgeschäfte Berlins ihrer durch Gefeß festgelegten Ruhezeit am Sonntag. Die Ver fammelten verpflichten sich, soweit sie noch nicht organisiert sind, Mann für Mann ihrer Berufsorganisation, dem Zentralverband der Handels-, Transport- und Verkehrsarbeiter beizutreten, stehenden Mitteln die vollständige Sonntagsruhe zu erringen. Die um mit dessen Hülfe in allernächster Zeit mit allen zu Gebote bereits im Verbande organisierten Gintassierer rechnen bei ihrem Vorgehen zur Erringung der schon seit 15 Jahren gesetzlich gewährDr. Hartwig hat, damals noch mit v. Thümen befreundet, es Bürgerschaft, besonders aber der Berliner Arbeiterschaft, indem sie leisteten Sonntagsruhe auf die tatkräftigste Unterstützung der Berliner versucht, gegen diese patriarchalische Gesetzesverletzung die Caputher aufgefordert wird, von jetzt ab ihre Zahlungen an Sonntagen zu zu schützen, zunächst durch einen freundschaftlichen Brief an Herrn verweigern und nur an Wochentagen tassieren zu lassen. b. Thümen. Die Antwort, die er darauf erhielt, mag als ein so weiteren protestieren die Versammelten gegen die sogenannten charakteristisches Dokument am Schlusse hier Plaz finden. Der Sonntagstaffierer. Gutsbefizer antwortete, als er auf die Amtsführung seines Ver- es, Sonntagstaffierer zu beschäftigen. Es sind dies meistens Spezialität einiger Abzahlungsgeschäfte ist treters aufmerksam gemacht war: Kümmern Sie sich nicht um Leute, welche zu feige sind, durch Beitritt zu einer modernen Dinge, die außerhalb Ihres Berufes liegen. Die Erfahrung, die Gewerkschaft ihre Löhne auf eine Höhe zu bringen, wie sie von den auch Ihnen nicht ganz abgeht, lehrt, daß man damit wenigstens organisierten Arbeitern bisher errungen wurden und nun zur Ers nach einer Seite hin anstößt, es ist vorteilhaft, sich beide Seiten langung von ein paar Biergroschen den festangestellten Kassierern frei zu halten." Die Verlesung dieses wundervollen Briefes das Brot nehmen und das große Heer von Arbeitslosen noch vererregte anscheinend nicht das geringste Interesse bei dem Gerichts- größern helfen. Die organisierte Arbeiterschaft fordern wir auf, in hofe. jeder Werkstatt, in jedem Betriebe nach diesen Sonntagskassierern Umschau zu halten und ihnen ihre verwerfliche Handlungsweise vor Augen zu führen.
Verfammlungen.
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Von der Polizeibehörde erwartet die Versammlung, daß sie Die traurige Lage der Einkassierer der Abzahlungsgeschäfte Sonntags ihr Augenmerk auch auf die Einkassierer richtet und von wurde am Donnerstag in einer öffentlichen Versammlung dieser jetzt ab jeden Unternehmer zur Verantwortung zieht, der im Branche besprochen, die vom Verband der Handels-, Transport- Interesse seines Geldsacks sich über die gesetzlichen Bestimmungen und Verkehrsarbeiter einberufen war. Nach dem, was der Referent hinwegsetzt."
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