fchränken, lediglich solche monarchischen Aeußerungen zu verzeichnen, die irgendwie charakteristisch oder politisch wichtig sein können.,
Jene friedlichen Bemerkungen des Kaisers bringen aber unseres Erachtens feinen neuen Zug in das bekannte Bild. Der Kaiser hat oft ähnliches bemerkt und seine Bemerkungen entspringen einem Empfinden, das Millionen andere Menschen auch hegen und aus sprechen, ohne daß die Pitrioten davon Aufsehens machen. Es kommt hinzu, daß die Bemerkungen des Kaisers nicht jeden Tag so friedvoll flingen wie die oben zitierten, daß schnell sich wieder Stim mungen anderer Art vordrängen; fagte doch der Kaiser wohl nur einen Tag später:
" Nicht im lichten Paradekleide, sondern wie zum ernsten Waffengang standen die Söhne des Rheinlandes heute vor mir. Feldmarschmäßig! war die Ueberschrift über dem heutigen Tage. Die Marine nennt das klar zum Gefecht!" Die schönste Wehr, die der preußische Soldat tragen kann, ist das Kleid, in dem er seinem Gegner im Felde fiegreich entgegentritt, das schönste Gewand, das ein Grenzkorps tragen kann, wenn es vor seinem Kaiser fich zeigt. Daß dieses Grenzkorps die Wacht am Rhein gut halten wird, darauf vertraue ich in Ruhe nach dem, was ich heut gesehen habe. Das achte Armeekorps hurra, hurra, hurra!" Das flingt nicht so sehr anders als was Generalleutnant v. Eichhorn meinte, und bei solchem Wechsel der Gedanken je nach Gelegenheit und Stimmung werden wir trotz des Zornes der„ Rhein.Weftf. Zeitung" auch in Zukunft uns gestatten, auch von kaiserlichen Reden gerade dasjenige festzuhalten, was uns von politischem Interesse erscheint.- Der Fall Martin.
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Reichs- Militärgerichtsantvalt Renfche I repliziert, wenn die sondern die Zahl der Vergehen. Das Verbrechen sei direkt zum Handwerk Ansicht der Verteidigung richtig sei, so tönne ja dann ein einer bestimmten Kategorie von Menschen geworden. Der rückfällige Verwiderspenstiger Kriegsgerichtsrat das ganze brecher sei ein vollständig antisoziales Wesen, er greife die Gesellschaft von Strafverfahren lahmlegen. allen Seiten an. Als Strafe für den Rückfälligen sei eine Vers Rechtsaniv. v. Borries ist der Ansicht, daß tatsächlich eine längerung der Strafzeit für das begangene Verbrechen angewisse Lücke in dem Gesetze vorhanden sei. Ein immeres Band gebracht, da das die einzige Schranke sei, um die weitere Entwickezwischen den Mitgliedern des evangelischen Bundes sei zweifellos lung des berufsmäßigen Verbrechertums zu hemmen. Zwei bevorhanden, wie die Sagungen bewiesen. Wenn man das berück- fondere Arten von Rückfälligen will Redner aber von der allfichtige, so müsse man zu der Ueberzeugung kommen, daß eine gemeinen Regel ausgeschlossen wissen: die Unverbesserlichen, die man Deffentlichkeit im Sinne des Gesetzes nicht vorliege. gänzlich von der Gesellschaft ausschließen solle, und dies Der Angeklagte selbst verzichtet auf das Wort. jenigen, die gewohnheitsmäßig fleinere Vergehen auf sich Nach einstündiger Beratung verkündete der Vorsigende das laden und die nicht direkt eine soziale Gefahr bedeuten, Urteil dahin: Das Urteil des Oberkriegsgerichts von dem General - fondern sich nur unbequem machen, wie die gewöhnlichen fommando des 7. Armeekorps vom 23. Mai 1905 wird nebst den Bagabunden und Bettler. Für solche Vagabunden, die besonders tatsächlichen Feststellungen aufgehoben und die Sache zur wertlos für die Gesellschaft und oft auch gefährlich find, sollte die anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an die Berufungs - Wiederholung mehrerer fleinerer Freiheitsstrafen durch eine längere instanz zurück verwiesen. Inhaftierung ersetzt werden. Dasselbe gelte von den Kindlichen In der Urteilsbegründung fühefe der Vorsitzende aus: Der Verbrechern. Aber diese längere Gefangenjegung müsse in einer Senat ist der Ansicht, daß die Anklageverfügung zu Recht besteht. milderen Form gehandhabt werden und dürfe nicht an den Wenn der Kriegsgerichtsrat glaubt, mit den Weisungen des Gerichts- Bagno und das Bellengefängnis erinnern. Es sollen Asyle sein Herrn nicht einverstanden sein zu können und Widerspruch dagegen und feine Zuchthäuser.( Zustimmung.) geltend macht, so hat er nach Maßgabe des§ 97 Abs. 3 der Militär- Ju der Diskussion weist Professor v. Liszt auf die Schwierigstrafprozeßordnung unverzüglich die Aften dem Oberkriegsgericht vor- feiten der Materie hin. In diesem Zusammenhange werde man zulegen. Das ist geschehen und dadurch, daß das Oberfriegsgericht auch die Frage der bedingten Verurteilung regeln müssen. sich auf den Standpunkt des Gerichtsherrn stellt, tritt durch Es wird auch sehr schwierig sein festzustellen, wer die Gemeindiesen Beschluß der Beschluß des Gerichts an die Stelle der Unter- gefährlichkeit feststellen soll, ob der Nichter oder eine andere Beschrift des Kriegsgerichts. Cine Zustellung dieses Beschlusses war hörde. Er meine, die Frage sei noch nichtspruchreif. nach Ansicht des Senates nicht geboten. Der Senat geht davon Strafanstaltsdirektor Dr. Finkelnburg aus Düsseldorf weist aus, daß der Angeklagte sich aus den Akten orientieren fann, und darauf hin, daß unser deutsches Reichs- Strafgesetzbuch schon die Der Regierungsrat im Statistischen Amt Martin hat, wie be- daß dieser Beschluß des Oberkriegsgerichts nicht etwa lediglich eine Rüdfälligen genügend treffen könne. Er meine im Gegenteil, die fannt, eine Schrift veröffentlicht, in der er das Elend der russischen Bestimmung zugunsten des Angeklagten ist, sondern eine im öffent- jeßigen Bestimmungen über die Rückfälligen seien in vielen Finanzen darstellte. Diese Schnorrer- und Verschwörertat mußte lichen Intereffe gegebene. In der Frage der Deffentlichkeit steht der Fällen schon von einer ganz ungerechtfertigten Härte. Es gebe auch gerochen werden, und der Beamte wurde in einer angeblich vom Senat vollständig auf dem Standpunkte der Reichsmilitäranwalt Verbrecher, von denen man sagen kann, sie sind besser als ihr Ruf. Generalmajor Bülow eigenhändig verfaßten Note aller Welt als ein schaft und des Urteils des Reichsgerichts vom 5. Januar 1891. Ga müßten von den Rückfälligen alle diejenigen ausrangiert werden, abenteuerlicher Phantast denunziert. Nun hat man auch eine Unter- Danach ist der der Begriff" Deffentlichkeit" nicht mehr so die infolge unserer mangelhaften sozialen Insuchung gegen den Frevler eingeleitet, über welche die Nordd. Allg. eng zu fassen, wie im früheren preußischen Recht. Es kommt nach ftitutionen mit dem Strafgesetzbuche in Konflikt gekommen 3tg." berichtet: Ansicht des Senats, je nach den besonderen Umständen, nur darauf sind. Zum Schluß einigt man sich dahin, daß das Bureau beauftragt In verschiedenen Blättern ist von einem Fall Martin die Rede, an, daß eine unbestimmte Anzahl von Personen das betreffende wird, die Frage einer erneuten Erwägung zu unterziehen und sie der darin bestehen soll, daß gegen den Regierungsrat im kaiserlichen Wort gehört haben bezw. hören konnten oder sehen konnten. Das auf die Lagesordnung der nächsten Versammlung Statistischen Amt Martin wegen der in seinem Buche über Japan Urteil des Oberkriegsgerichts stellt objektiv fest, daß die Versammlung zu sehen. und Rußland geäußerten Ansichten Ermittelungen eingeleitet seien eine öffentliche war. Es lehnt aber den Begriff der Deffentlichkeit Dienstag früh beginnt die Sigung mit dem heute zurückgestellten und daß sich die Regierung bemühe die Verbreitung des Buches ab mit Rücksicht darauf, daß der Angeklagte sich nicht bewußt ge- Referate des Professors v. Liszt :" Die Behandlung der vermindert zu hindern. Che sich diese Meinung festfeßt, wollen wir erklären, wesen sei, daß es sich um eine öffentliche Versammlung handelte, und zurechnungsfähigen". daß fie auf ganz falschen tatsächlichen Voraussetzungen beruht. zwar um eine Versammlung des Evangelischen Bundes, nicht etwa Der Inhalt des Martinschen Buches ist für die amtlichen Streise nur um eine Versammlung von Mitgliedern des Evangelischen Zweig vollständig mit der Erklärung erledigt, die wir am 3. d. M. ver- vereins Osnabrück . Unter diesen Voraussetzungen hätte das Oberkriegs- Nach einer telegraphischen Meldung aus Hamburg beröffentlicht haben. Für die Reichsbehörden ist es daher auch ganz gericht noch prüfen müssen, welche Bestimmungen die Statuten des öffentlichen die Samburger Batanga- Firmen eine gleichgültig, ob und in welchem Umfange das Buch weiter ver- Evangelischen Bundes aufstellen in bezug auf Zutritt und Austritt energische Protesterklärung mit schweren Antrieben wird. Richtig ist, daß amtliche Ermittelungen angestellt von Mitgliedern, wie über die Art der Verbindung überhaupt. Was worden sind; diese beziehen sich aber lediglich auf die Frage, ob von den politischen Vereinen gilt, gilt nach Ansicht des Senats ent- chuldigungen gegen das von der Gesellschaft Südkamerun beliebte Songo- System". Die Schwarzen würden ohne der Regierungsrat Martin, als Autor einer Privatarbeit, bei Ab- sprechend auch für die religiösen und wirtschaftlichen Vereine, wenn beliebte Seongo- System". Die Schwarzen würden ohne schluß des Verlagsvertrages und bei der Abfaffung eines Prospettes es sich darum handelt, festzustellen, ob der Ausschluß der Deffentlich Veranlassung niedergeknallt. Der Umstand, daß die Gesellschaft für den Vertrieb des Buches die Rücksichten auf seinen Amtscharakter feit erkennbar ist. Da der Angeklagte zugegeben hat, daß er wohl eine Erpedition ausrüstete gegen die Njam- Leute, um gewahrt, oder ob er wie auch aus einer Erklärung des an die Anwesenheit eines Katholiken gedacht hat, so hätte das eine Forderung von 100 000 m. einzutreiben, sei die erste VerVerlegers hervorzugehen scheint die amtliche Eigenschaft feiner Oberkriegsgericht auch in Erwägung ziehen müssen, ob der An- anlassung gewesen zum Ausbruch von Unruhen. Auch das Person mißbraucht hat. Hiernach entbehrt der sogenannte Fall geklagte nicht Katholiken überhaupt ins Auge gefaßt hat und er da rücksichtslose Vorgehen des Grafen Schlippenbach, Martin des politischen Charakters, den ihm einzelne Blätter bei- bei nicht auch daran gedacht hat, daß die Voraussetzungen des der mit dem der Gesellschaft gehörenden Dampfer die zulegen versucht haben." sogenannten dolus eventualis vorlagen. Ferner hat das OberkriegsEs scheint also etwas wie moralischer Mißbrauch der Amtsgericht die Erklärung des Angeklagten, es sei ihm bekannt, daß auch& ischerei- Anlagen der Neger zerstörte, habe gewalt konstruiert werden zu sollen. Es ist erstaunlich, wie zart Nichtmitglieder nicht zurückgewiesen werden, nicht berücksichtigt. Diese Grund zur Unzufriedenheit gegeben. Die Erklärung schließt empfindlich die Regierung ist, wenn einer der Bureaukraten einmal Feststellung muß nachgeholt werden. mit der Forderung, daß Südkamerun dem deutschen Handel gegen Rußland etwas schreibt. Ob Herrn Martin wohl ein Haar offen bleiben müsse." Wir sind nicht gesonnen, uns durch gekrümmt worden wäre, wenn er den Glanz der russischen weitere Konzessionen der Regierung an die Gesellschaft SüdFinanzen geschildert oder ein grundverlogenes Buch gegen die famerun hinausefeln zu lassen." Sozialdemokratie verfaßt hätte?
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Wir kennen längst die intimen Beziehungen, die zwischen der hohen staatlichen Bureaukratie und der Welt des kapitalistischen Profits herrschen. Wir wissen ja, daß die Erzellenzposten immer mehr zu bloßen Vorstufen für die Leitung großfapitalistischer Unternehmungen werden. So aber einer gegen Rußland ein Wort sagt, wird sofort peinlich ergründet, ob er nicht etwa mit seinem Titel gekrebst hat.
tun hat?
Endlich hat das Oberkriegsgericht hinsichtlich des subjektiven Verhaltens des Angeklagten keine tatsächlichen Feststellungen getroffen, vielmehr erklärt: Da wir die Deffentlichkeit überhaupt berneinen, so ist es überflüssig, sich über das Vorhandensein der sonstigen Tatbestandsmerkmale zu verbreiten. Dem Reichsmilitärgericht fehlt unter diesen Umständen eine Unterlage zur Nachprüfung in diesem Punkte. Es muß deshalb auch hier eine tatsächliche Feststellung von der Vorinstanz nachgeholt werden.-
Internationale kriminalistische Vereinigung. Hamburg , den 18. September. ( Telegraphischer Bericht.)
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Ausland.
Es ist gekommen, wie es unser Wiener Korrespondent als das wahrscheinlichste vorausgesagt hat: das Haus Habsburg hat seinen Frieden mit der ungarischen Koalition geschlossen, weil es getreu seinen reaktionären Tendenzen von einer Wahlreform nichts wissen wollte. Die Krone hat den Kossuth
Die Moraltafuistik der„ Nordd. Allg. 3tg." und der Regierung hat ihre Geheimnisse und Widersprüche. Was denken diese Erster Gegenstand der heutigen zweiten Sigung ist: Wie kann Moralisten z. B. über die Tatsache, daß beamtete Würdenträger für bestimmte Kategorien von Rudfälligkeiten der Begriff Leuten Fejervary zum Opfer gebracht, um einen furzen dauernd für Scherls Meinungsfabrik arbeiten, die doch der Gemeingefährlichkeit des Täters an die Stelle des heute aus- Waffenstillstand zustande zu bringen. Daß sie sich dabei nur nicht wegen ihrer literarischen Fähigkeiten, sondern lediglich wegen schließlich angewandten Begriffs der verbrecherischen Tat gesetzt den denkbar faulsten Frieden erschachert hat, daß damit die ihrer amtlichen Stellung honoriert werden? Was denkt man z. B. werden? über Herrn Nomen, der sogar über schwebende Prozesse für Scherl Den Hauptvortrag hierzu hält Professor Dr. Prins- Brüssel. Das ganze Staatsleben zerrüttende Frage des Dualismus nur schriftstellert, mit denen er seinem amtlichen Charakter nach zu Die Hauptfrage, führte er aus, ist die: Soll man den Verbrecher auf eine kurze Spanne Zeit vertagt, aber beileibe nicht überfür das strafen, was er getan hat, oder für das was er tun wollte, haupt aus der Welt geschafft ist, das weiß die Krone Niemand glaubt an das Bartgefühl der Regierung im Falle oder für das, was er ist? Die Klassische Schule berücksichtigte nur nur zu genau. Aber das Haus Habsburg hat ja längst Martin. Nur daß er nicht vor dem Zarismus rutschte, das war die begangene Tat und stellte ihr lediglich den Begriff„ Strafe" gegen auf jede weitsichtige Politik verzichtet, hat sich längst fein Verbrechen.- über. Die moderne Schule beschäftigt sich dagegen nicht nur mit damit beschieden, sein Dasein von Kompromisses Gnaden der Tat, sondern auch mit dem psychischen und sozialen Zustande des kümmerlich von einem Tage zum anderen zu fristen. So ist Verbrechers. Redner bespricht insbesondere die Vergehen der Land- es auch jetzt wieder der Entscheidung ausgewichen, um recht streicherei und der Bettelei als Zustände, die gemeingefährlich werden und schlecht weiterzuwursteln. und deshalb eine längere Internierung nach sich ziehen könnten. Dasselbe gelte von der Trunkenheit und von den jugendlichen Verbrechern.
Ein Divisionspfarrer vor dem Reichs- Militärgericht. Der Fall des früheren katholischen Kaplans und jezigen evangelischen Divisionspfarrers Bachst ein aus Minden hat am Mittwoch das Neichs- Militärgericht in der Markgrafenstraße beschäftigt. legierten, war ihrerseits durch das Auftauchen der WahlrechtsDie ungarische Koalition, diese Vertreterin der PriviDivisionspfarrer Bachstein steht unter der Anklage, sich in einem Vortrage vor dem Dsnabrücker Zweigverein des Evangelischen Bundes Das gegenwärtige Verfahren, das darin besteht, daß man einzig reform zur Nachgiebigkeit gezwungen. Diese Vertretung der am 19. Januar d. J., betitelt:„ Ein Blick in die Seele des Ultra- und allein das berücksichtigt, was der Rückfällige getan hat, und Unterdrücker fremder Nationalitäten und des eigenen Bolkes montanismus ", der Beschimpfung der katholischen Kirche schuldig gemacht das darauf hinzielt, einen Verbrecher, der bereits unzählige Vor- wußte nur zu gut, daß eine wesentliche Erweiterung des zu haben. Ein Berichterstatter der katholischen„ Osnabrücker Boltsztg." strafen erlitten hat, für eine verhältnismäßig furze Zeit in ein Wahlrechtes das Ende ihrer Herrschaft und der Politik des veröffentlichte unter der Spiẞmarke: Ein abgefallener Gefängnis treten zu laffen, fei abstrakt und illusorisch. Man müsse öden staatsrechtlichen Konfliktes bedeuten würde. Sie wußte, fatholischer Priester" einen ausführlichen Auszug aus dem vielmehr den Rüdfälligen für das, was er ist, bestrafen und ihn daß dann auch die Rechte der gefnechteten Nationen respektiert Vortrage Bachsteins, und dieser Bericht liegt wesentlich der Anklage für längere Zeit unterbringen, sobald eine gewisse Zahl Bor- werden müßten, daß vor allen Dingen auch die jetzt zugrunde. Die Anflage erstreckt sich 1. auf Herabsetzung des Bapst strafen sicher erkennen läßt, daß man vor einem Wienschen steht, den rechtlosen, standalös ausgebeuteten Wolfsschichten in den tums, 2. Beschimpfung des Marienfultus und 3. der heiligen Weffe. man gemein gefährlich nennen kann. In der Praris werde Die Angelegenheit hat am 23. Mai d. J. das Divisionsgericht der es sich vornehmlich darum handeln, den Augenblick zu suchen, in Stlassenkampf eintreten würden, daß der staatsrechtliche 18. Division in Münster in Westfalen und infolge Berufung des dem die Gemeingefährlichkeit beginnt, das heißt, wieviel Vorstrafen Krafeel der Erörterung wichtiger politischer und sozialer Gerichtsherrn, Generals v. Winterfeld, am 26. Juni das Oberkriegs- der Verbrecher erlitten haben solle, ehe man ihn nicht für das, was Fragen weichen würde. Damit wäre aber die Vorherrschaft gericht in Münster beschäftigt. In beiden Fällen wurde Bachstein er getan hat, sondern auch für das, was er ist, bestraft.( Beifall.) der ungarischen Gentry gebrochen gewesen. Und um dieser nach eintägiger Verhandlung freigesprochen. Der Gerichtsherr Zu dem gleichen Thema sprachen noch die Advokaten Jaspar Gefahr zu entgehen, war die Koalition sofort zur Einstellung hat auch die Urteilsfindung angefochten, und so ist die Angelegenheit und Dupont- Brüssel. Ersterer meinte, die modernen Kriminaliſten ihrer im Augenblick vorher scheinbar noch so unversöhnlichen nummehr bis vor das Reichs- Militärgericht gekommen. hätten längst die Wahrheit des Spruches erkannt, daß es keine Fehde bereit. Ehe man sich der Gefahr einer Wahlreform Der Vertreter der Anklage, Reichs- Militärgerichtsrat Renschel Verbrechen gibt, sondern nur Verbrecher. Dieser heute fo begründet die Revisionsanträge, indem er rügt, daß von dem Vor- einfach klingende Satz sei lange Zeit nicht anerkannt worden und aussette, schloß man seinen Waffenstillstand mit der Krone. gericht nicht berücksichtigt sei, daß der Angeklagte ein Geständnis besonders habe man der Behandlung der rückfälligen Verbrecher Das Kabinett Fejervary schien es wirklich ernst mit seiner Bahin abgelegt habe, er hätte es für möglich gehalten, daß nicht die notwendige Aufmerksamkeit zugewandt. Freilich bieten fich Tattit gemeint zu haben, dem unabsehbaren dualistischen Katholiken anwesend sein könnten( dolus eventualis). Er habe ja hier große Schwierigkeiten. Was ist eigentlich ein rüdfälliger Ver- Hader durch den Appell an das Volk ein Ende zu machen. gefagt:„ Wenn Katholiken unter uns find, so bitte ich fie, nicht brecher? und noch spezieller gefragt: was ist ein unverbeffer- Es scheint, als ob der Minister Kristoffy bei anzunehmen, daß wir ihnen wehe tun wollen". Ferner habe ich er rüdfälliger Verbrecher? Was versteht man unter seinem Vorstoß zugunsten des allgemeinen Wahlrechts licher der Angeklagte zugegeben, gewußt zu haben, daß auch nicht einem anormalen Menschen oder einem geistig defekten Menschen? im Einverständnis mit Fejervary gehandelt habe. Die mitglieder des Evangelischen Bundes anwesend seien. Wenn Und wenn man diese Unterscheidung machen kann, wie foll man Unterhandlungen Fejevarys mit dem Staiser drehten sich um das Urteil daher fage, objektiv sei Deffentlichkeit" gegeben dann diese Verbrecher bestrafen und wie sich vor ihnen schützen? die Frage des Wahlrechts. Aber die Strone fürchtete das gewefen, fubjektiv aber nicht, so sei das geradezu eine wider- Soviele Fragen, fobiele Schwierigteiten! Unb
sprechende Begründung. Der Eventualdolus liege unbedingt vor. manche on ihnen scheinen direkt unlösbar, jodaß es der Strafwissenschaft allgemeine Wahlrecht mehr als alle magyarischen Umtriebe. Das Reichsgericht habe den Begriff der„ Deffentlichkeit" noch viel bis jezt noch nicht gelungen sei, eine entsprechende Antwort darauf und das österreichische Kabinett, das offenbar fürchtete, daß mehr erweitert, das Reichsmilitärgericht werde diesem Beispiel folgen zu geben. Der einzige Weg zum Ziele sei der, die Fälle, die die eine Wahlreform in Ungarn auch auf das schändliche Wahlmüssen. Erfahrung uns enthülle, zu analysieren. Es falle einem da bald die recht in Desterreich auf die Dauer nicht ohne Einfluß bleiben
Der Verteidiger Rechtsanwalt v. Borries führt aus, er sei unwirksamkeit der Strafen für rüdfällige Ber - könnte, schürte emsig die Abneigung des Kaisers gegen die der Ansicht, daß das Verfahren unzulässig sei, weil der Auflage- brecher ins Auge, und wenn die Strafe wirkungslos bleibe, dann Volfsrechte. Namentlich der Ministerpräsident Herr v. Gautsch verfügung die Unterschrift des Kriegsgerichtsrats fehle und die An- müffe die Art des Strafvollzuges mangelhaft sein. Und was solle flageverfügung dem Angeklagten nicht bekannt gegeben sei. Seines man mit dem normalen Menschen machen, der nicht psychisch defeft erhob Einspruch mit dem Hinweis auf die Wirkungen auf Erachtens müsse deshalb das Verfahren eingestellt werden, wie er fei und der feine Strafe meist mit einiger Gleichgültigkeit erbulde? Desterreich. Er entpuppte fich als Haupt der reaktionären das bereits früher beantragt habe, denn dieser Mangel laffe fich Man sollte die rückfälligen Verbrecher als eine befondere Art von Kamarilla gegen den politischen Fortschritt. So ließ man denn nicht heilen. Der Angeklagte müsse aber auf alle Fälle auf Grund Menschen behandeln, die besondere Maßregeln fordern, dabei aber Fejevary fallen und bot den Kossuth- Leuten die Hand zur des§ 59 des Strafgesetzbuchs freigesprochen werden, da er das auch die Rückfälligen nicht vergessen, die noch einmal zu cincin besseren Versöhnung. Franz Kossuth, der Graf Julius Andrassy , Vorhandensein von Tatumständen nicht gekannt habe, welche zum Leben zurüdfehren können und die Verirrungen der Jugend nicht zu Tisza sowie Baron Banffy sollen noch im Laufe der Woche geseglichen Tatbestande" gehörten. Er bitte, die Revision zurückzu schwer ins Gewicht fallen lassen. Aus alledem ergebe ich, daß das nach Wien berufen werden, damit dort über die Köpfe des weisen; die Urteilsbegründung sei durchaus logisch. Das Urteil habe Straffystem und der Strafvollzug der Gegen Wolfes hinweg der schmähliche Kuhhandel perfekt gemacht wird. alle Punkte geprüft, welche nach Ansicht der Anklage geprüft wart einer gründlichen Reform bedürfe.( Beifall.) Ob sich das ungarische Volt das so ohne weiteres gewerden müßten. Der dolus eventualis fönne auch nicht zur An- Dupont Brüssel schließt sich im wesentlichen dem Vorredner ivendung kommen, weil der Angeklagte die zitierten Worte an die an. Die Strafgesetze follen in erster Linie die Gesell- fallen lassen wird? Die Wahlrechtsbewegung hat bereits zu Und der Statholiten nur in dem Sinne gerichtet habe, daß er sie als Ein- fchaft schüßen und müssen daher unter den neuen Gesichts- hohe Wogen geschlagen, um das zu erwarten. bringlinge stempeln wollte, wenn sie anwesend wären. Er bitte, die punkten behandelt werden, die ihnen von der kriminellen Soziologie schmähliche Verrat der Kossuth- Leute liegt zu klar auf der Revisionsanträge zurückzuweisen. bittiert werden. Nicht die Zahl der Verbrecher habe zugenommen, Hand, als daß nicht ein Sturm der Empörung gegen diefe