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Nr. 219. 22. Jahrgang.

3. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Dienstag, 19. September 1905.

Gerichts- Zeitung.

Strafbarer misglückter Versuch, einen Polizeibeamten zum Verlassen

einer Versammlung zu bewegen.

Nach§ 4 des preußischen Vereinsgefeßes ist bekanntlich die Ortspolizeibehörde befugt, zu jeder Versammlung, in der öffentliche Angelegenheiten erörtert oder beschlossen werden sollen, einen oder zwei Beamte, oder eine oder zwei andere Personen als Abgeordnete zu entsenden. Und§ 14 bestimmt: Wenn in einer Versammlung, der Vorschrift des§ 4 entgegen, den Abgeordneten der Ortspolizei­behörde der Zutritt oder die Einräumung eines angemessenen Blazes verweigert worden ist, so trifft den Unternehmer und jeden, welcher in der Versammlung als Vorsteher, Ordner oder Leiter auf­getreten ist, Geldbuße von 10 bis 100 Taler oder Gefängnis von 14 Tagen bis zu 6 Monaten." Der Vorsitzende Kandora vom katholischen Arbeiterverein zu Lipine im Regierungsbezirk Oppeln   war wegen Uebertretung der §§ 4 und 14 angeklagt worden, weil er einem Abgeordneten der Polizei den Zutritt" zu einer Versammlung des Vereins ber­teigert" habe. Das Landgericht Beuthen   als Berufungsinstanz ver­urteilte ihn auch, nachdem es folgendes festgestellt hatte. Als der uniformierte Amtssergeant N. den Versammlungsraum des Vereins am 22. August vorigen Jahres betreten hatte, um die dort statt­findende Versammlung zu überwachen, und auf das Bureau zuging, verlangte der Vorsitzende von ihm eine schriftliche Bescheinigung der Behörde darüber, daß er auch wirklich mit der Ueberwachung der Versammlung beauftragt sei. N. erklärte, er habe solche Be­scheinigung nicht und werde gleichwohl im Saale   bleiben. Ange­flagter verlangte wiederholt, daß N. die Versammlung verlasse. Der Beamte ließ sich jedoch durch die energischen Aufforderungen nicht be­irren, sondern nahm Blazz und blieb zur Ueberwachung der Versamm Jung im Saal. Auch einen vom Angeklagten veranlaßten Beschluß der Versammlung, daß der Beamte nicht in der Versammlung zu dulden sei, und die weiteren Aufforderungen des Angeklagten, hinauszugehen, weil er sich sonst des Hausfriedensbruchs schuldig mache, beachtete der Amtssergeant nicht. Er überwachte tatsächlich die Versammlung. Trotzdem nahm das Landgericht Beuthen   an, daß es sich bei dem Verhalten des Angeklagten um die Verweigerung des Zutritts" im Sinne des§ 14 des Vereinsgefeßes handele und daß er danach zu bestrafen sei. Zur Vorzeigung einer schrift­lichen Bescheinigung der Behörde, daß er zur leberwachung der Versammlung beauftragt sei, sei der Beamte nicht verpflichtet. Angeklagter legte noch Revision ein und betonte unter anderem, daß dem Beamten nicht der Zutritt verweigert, sondern von ihm nur verlangt worden sei, wieder hinauszugehen. Das Kammergericht verivarf am 13. September die Revision mit der Begründung: Die§§ 4 und 14 des Vereinsgefebes seien ohne Rechtsirrtum angewendet worden. Mit Recht sehe das Land­gericht eine Verweigerung des Zutritts gemäߧ 14 darin, daß An­getlagter wiederholt und unter Hinweis auf den Hausfriedenspara­graphen den Beamten zum Verlassen des Saales aufforderte.

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In Posen hat

borgegangen. Uhlig ist inzwischen einem Irrenhause anheim- festgestellt worden, dasselbe ist bei einer Eigentümerstochter in gefallen und das Verfahren gegen ihn mußte eingestellt werden. Dragig der Fall. Arbeiter Bei dem in Fordon   erkrankten Der Angeklagte Schneidler behauptete, daß die in der Straf  - hat sich der Choleraverdacht nicht bestätigt. anzeige und in dem Zeitungsartikel gemachten Angaben durchaus fich ein dritter Cholerafall ereignet; ber Sohn der erkrankten seinen Wahrnehmungen entsprächen. Es mußte infolgedessen in Frau Scheffler wurde in die Baracke eingeliefert. eine sehr umfangreiche Beweisaufnahme eingetreten werden, bei Zu einer eigenartigen Maßnahme hat sich die Ueberwachungs­denen die Aussagen sämtlicher Schußleute, eines Privatwächters behörde veranlagt gesehen. Sie hat auf sämtlichen Schifferflößen, und eines unparteiischen Augenzeugen zu ungunsten des An- welche die Oberspree passieren und welche in den östlichen Vororten geklagten ausfielen. Dieser wurde zu sechs Monaten Ge- anlegen, die Strohhütten und-Lager verbrennen lassen. Es ist dies fängnis verurteilt. auf polizeiliche Anordnung hin geschehen, um bei der etwaigen Ent­Unterschleife in Eisenbahnwerkstätten. Vor dem Landgericht Cholera- leberwachunnsstation, die bei Köpenick   errichtet worden ist, stehung einer Cholerafeuche dem schlimmsten vorzubeugen. Schneidemühl   hat heute der Riesenprozeß gegen den Bahnmeister läßt die Regierung durch höhere Medizinalbeamte ständig inspizieren. Belte und Genossen begonnen. Die Verhandlung ist auf vierzehn Tage berechnet, da nahezu 250 Zeuge zu vernehmen sind. Auf der Irgendwelche verdächtige Fälle waren bisher glücklicherweise noch Antlagebant nehmen Blaß der Bahnmeister Belfe, Frau Bahnmeister nicht zu verzeichnen. Olga Belle, Kaufmann Viktor Friedeberg- Breslau und Materialien- Frauenmord in New York  . Ein schweres Verbrechen ist, wie den Verhandlungen des Belke- Prozesses werden wahrscheinlich auch Eine junge Deutsche, namens Gussie Pfeiffer, die 21jährige Tochter berwalter Johann Geburczik. Den manche Enthüllungen versprechen- man dem Berl. Tgbl." aus New York   meldet, dort verübt worden. mehrere Bertreter des Eisenbahnministeriums sowie verschiedene eines reichen New Yorker Staufmannes, ist in entseglicher Weise er­Sachverständige beiwohnen.

Die

mordet worden. Die Leiche wurde an einer einsamen Stelle in

Trakehnen! Der Lehrer Otto Nickel war seinerzeit verurteilt einem Walde bei New York   gefunden. Spuren eines Kampfes worden, weil er dem inzwischen verstorbenen Sanitätsrat Dr. waren an der Fundstelle nicht sichtbar. Der Word ist augenscheinlich Pa alzo wo das Material zu einem von diesem in dem Fachblatt anderswo verübt worden und danach hat der Mörder die Leiche an Pferdezucht" veröffentlichten, gegen die Schulzustände in Trakehnen die Fundstelle geschafft. Die Autopsie ergab, daß die Ermordete gerichteten Artikel geliefert und auch bei dessen Abfassung mitgewirkt vergewaltigt und mit furchtbarer Kraft durch Aufdrücken einer Hand haben sollte. Die Geschichte dieses Prozesses, dessen Verhandlungen auf den Wund erstickt worden ist. das preußische Volksschulelend bloßlegten, umfaßt bereits einen Zeit­raum von fünf Jahren und hat die verschiedensten Phasen durch gemacht. Lehrer Nickel   ist schon längst nicht mehr in Trakehnen tätig, sondern nach Berlin   übergesiedelt, nachdem er durch Nieder­legung feines dortigen Amtes um ein Disziplinarberfahren herum gekommen ist. Er ist seinerzeit von der 7. Straffammer zu 200 M. Geldstrafe verurteilt worden. Die von Rechtsanwalt Sonnen­feld eingelegte Revision hatte Erfolg, denn das Reichsgericht ver­wies die Sache zur nochmaligen Verhandlung an die Straffammer zurück. Diese verurteilte Herrn Nickel dann wiederum zu 200 M. Geldstrafe. Nun wurde das Wiederaufnahmeverfahren betrieben und der dahingehende Antrag vom Kammergericht auch als berechtigt anerkannt. So tam denn die Sache gestern zur nochmaligen Ver­handlung vor der siebenten Straffammer unter Vorsiz des Land­gerichtsdirektors Dr. Men. Die Verteidigung führte wiederum Rechtsanwalt Sonnenfeld. In der bis zum Nachmittag hin ziehenden Verhandlung handelte es sich im wesentlichen um einen bei dem Angeklagten beschlagnahmten Fahnenabzug des betreffenden Artikels, der sich als Korrekturbogen darstellte. Es fragte sich, von wessen Hand ob des Angeklagten oder des Dr. Paalzow Hand die Korrekturen herrührten und auf welche Weise der Angeklagte in den Besitz des Korrekturbogens gelangt ist. Nach eingehender Ber­handlung verfiel der Termin der Bertagung, weil der als Schreibfach verständiger geladene Dr. med. Meher ein abschließendes Gutachten auf der Stelle nicht abzugeben vermochte und es auch noch der Fest stellung des Termins bedarf, an welchem eine ganz bestimmte Kreis­lehrerkonferenz stattgefunden hat.

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Die Erdbeben in Italien  . Wie jetzt festgestellt ist, sind durch das Erdbeben in der Proving Cosenza   77 Gemeinden geschädigt worden, in der Provinz Reggio- Calabria   50 und in der Provinz Catanzaro   91, darunter allein 46 im Bezirk Monteleone. Die Militärbehörden haben die Beschaffung und Verteilung von Bauholz zur Errichtung der Holzhütten in die Hand genommen. Den Bau beforgen zumeist Truppen unter Ueberwindung großer Schwierig feiten, die in den großen Entfernungen, bergigen Straßen, dem Mangel an Arbeitskräften aus der Bevölkerung und unzureichenden Frachtmitteln bestehen. Sonntag nachmittag 1 Uhr 40 Minuten wurde in Monteleone ein neuer Grdstoß verspürt. Die Bevölkerung berließ in lebhafter Beunruhigung die Häuser und verweilt im Freien. Der Arbeitsminister Ferraris, der am Vormittag dort ein­getroffen ist, besuchte Zammaro, Piscopio und Stefanaconi, um sich bon dem Fortgang der Hülfsarbeiten zu überzeugen. Die Gr richtung von Unterkunftshütten schreitet überall lebhaft fort. Sol­daten reißen die mit Ginsturz drohenden Gebäude vollständig nieder. Der Bevölkerung ist eine große Anzahl von Zelten geliefert worden. An vielen Plähen sind wahrhafte Beltlager entstanden. Bom Montag wird berichtet:

Reggio di Calabria  , 18. September. Während der Nacht tamen wieder mehrere starte Erdstöße vor und verursachten Panit. Die Nachrichten über den angerichteten Schaden in den Provinzen Catanzaro   und Cosenza   bestätigen sich. Das Telegraphenbureau in Gofenza ist eingestürzt; die Beamten haben sich durch die Flucht

gerettet.

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Monteleone( Calabrien), 18. September. Hier kam ein neuer Ein Abenteuer auf der Polizeiwache lag eine Anklage wegen Miß Jiadora Duncan vor Gericht. Gegen die bekannte Lehrerin starker Grbstoß vor und verursachte Panit. Auch aus Tiriolo in wissentlich falscher Anschuldigung, berleumderischer Beleidigung und Gefangenenbefreiung zugrunde, die gestern den zurzeit wegen und Verbesserung der edlen Kunst Terpsichores follte gestern vor der der Proving Catanzaro wird ein Erbstoß gemeldet. Wuchers in Untersuchungshaft befindlichen Kaufmann Hermann ersten Strafkammer des Landgerichts II verhandelt werden. Die Minister Ruhstrat als Sachverständiger. In München   spielen Schneidler vor die erste Straflammer des Landgerichts I Anklage gegen Miz Duncan lautete auf Bedrohung und Beleidigung, zurzeit zwei wegen der Nebenumstände interessante Spielerprozeſſe. führte. Als der Angeflagte mit seinem Rompagnon Fri Uhlig begangen gegen einen Gerichtsvollzieher. Daß auch der gesundheits- In der bayerischen   Hauptstadt wird die Iuftige Sieben" geradeso in der Nacht des 31. Mai 1904, von Weißensee tommend, in an- fördernde Sport des Barfußtanzens nervös machen kann, bewies wie in Oldenburg   gespielt. Es wird in den Klubs, Nebenräumen geheitertem Zustande die Cothringerstraße passierte, kam es zwischen Fräulein D., als eines Tages der Gerichtsvollzieher mit einer von Restaurants, mit der Sorgfalt wie anderweitig gepokert. In Uhlig und einem dritten zu einer Bärmszene, die das Eingreifen oftenrechnung bei ihr erschien. Der Beamte wurde höchst ungnädig einem Café der innersten Stadt wurde nun vor einigen Wochen eine des Schußmanns Bensch veranlaßte. Uhlig wiberfeste fich der empfangen und von der Künstlerin mit wenig schmeichelhaften Worten Gesellschaft beim Pofern von der Polizei überrascht. Desgleichen Siftierung zur Wache und wurde darin von Schmeibler unterstützt. bedacht. Schließlich verstieg sich Miß Duncan dazu, auf den Ge- hat die Polizei in einem vornehmen Restaurant eine Anzahl den Dieser suchte Uhlig vom Schußmann los zu bekommen und erhob richtsvollzieher loszugehen und ihm ein Bündel Atten zu entreißen. befferen Ständen angehöriger Bersonen, die sich mit der luftigen Als der Beamte versuchte, seine auf dem Boden verstreut liegenden Sieben" beschäftigten, ertappt. Sowohl die beiden Wirte wie die den Stod gegen ihn, so daß der Beamte blant zog. Auf seinen Wunsch ging ein unparteiischer Augenzeuge mit zur Wache, wohin Papiere aufzufammeln, wurde ihm bedeutet, er solle so schnell als spielenden Personen wurden deshalb in den Anklagezustand verseßt. auch Schneibler seinen Freund begleitete. Uhlig soll sich nach der möglich verschwinden, sonst würde er einfach niedergeschoffen werden. Das wäre im Verfolg des Reichsstrafgesetzbuches feine Merkwürdig­In der ersten Verhandlung vor dem Schöffengericht zu Char- teit. Merkwürdig bleibt aber der Verlauf der Untersuchung. Der Bekundung des Unparteiischen und der Schuhleute auf der Wache sehr ungebührlich und schließlich wie ein Rafender benommen haben, lottenburg erschien Fräulein D. in ihrer bekannten anti- griechischen Restaurateur des Cafés war, wie der Beit" berichtet wird, so so daß er in die Belle gesperrt wurde. Dort soll er so wüst gegen verurteilt. Hiergegen legte sie unter Beistand des Rechtsanwalts ständigen vorladen zu lassen, damit er bekunde, daß das Botern" Kleidung. Miß Duncan wurde damals zu einer höheren Geldstrafe boshaft, den oldenburgischen Justizminister Rubstrat als Sachvers bie Tür getrampelt haben, daß seine Fesselung notwendig wurde. Schließlich versprach er, sich ruhig zu verhalten, ihm wurden die Leonh. Friedmann Berufung ein. Die Verhandlung sollte schon und das Spiel der lustigen Sieben" feine verbotenen Glüdsspiele Fesseln abgenommen; er straubte sich dann aber wieder, das Wacht- einmal stattfinden, wurde indessen durch das Nichterscheinen der An- feien. Der Rechtsanwalt der beim Spiel ertappten Personen, die lofal zu berlassen und mußte gewaltsam entfernt werden. Draußen D. dem Gericht keinerlei Nachricht zugehen lassen, nur ihr Berteidiger gesetzbuch gilt für alle Teile des Deutschen Reiches, also auch für geschuldigten bereitelt. Zu der gestrigen Verhandlung hatte Fräulein bie lustige Sieben" spielten, hat folgendes erklärt: Das Straf­auf der Straße tobte er aufs neue und wurde infolgedessen von erhielt ein paar Beilen, in denen sie mitteilte, fie befinde fich auf einer Oldenburg  . Meine Klienten haben in der Tat gepofert und lustige awei Schußleuten wieder in das Wachtlokal zurückgeholt. Dabei Gastspielreise in Holland   und könne deshalb nicht zum Termin er Sieben" gespielt, aber erst fünf Tage nach der Spielgerichts­fam et auf dem Flur des Hauses zu einem erbitterten Stampf scheinen. Die Sache mußte deshalb vertagt werden. Zugleich wurde verhandlung in Oldenburg  , als ihnen durch diese öffentliche Gerichts­zwischen ihm und den Beamten, diese stürzten mit ihm zur Erde, verhandlung aus dem Munde des oldenburgischen Justizministers, fein Rock und sein Hemb wurden dabei zerrissen, auch trug er einige aber die Vorführung des Fräulein D. angeordnet. Berlegungen und Wunden davon, so daß er sich vor seiner definitiven der doch Nechtskundiger und früherer Staatsanwalt ist, bekannt Entlassung das Blut auf der Wache abwusch. Er wurde wieder in wurde, daß das Pokern kein berbotenes Glücksspiel sei. die Belle gebracht; erst als er sich vollständig beruhigt hatte, wurde er wieder entlassen, nachdem die ihm bei seiner Einlieferung ab­Ueber ein Eisenbahnunglück wird aus Bebra   gemeldet: Gestern genommenen Sachen zurückgegeben worden waren. Cinige Tage später erstattete Uhlig in Gemeinschaft mit Schneidler eine ist auf dem Bahnhof Oberfuhl eine Druckmaschine auf den Berfonen­Strafanzeige gegen die in Frage kommenden Schuhleute und be- aug 202 gefahren, wobei sechs Personen leicht verlegt wurden. Die hauptete, daß er ohne Grund auf die Wache fiftiert worden sei, Berletzten wurden in Bebra   bahnärztlich untersucht und verbunden, stein. Bortrag: Ueber die ruftiche Revolution. Referent Genosse daß ihn die Schußleute aufs roheste behandelt hätten und daß ihn worauf fie sämtlich ihre Reife fortfezen konnten. Der Führer der Wilh. Buchholz. Gäste willkommen. auf der Wache auch ein Portemonnaie mit 370 m. gestohlen worden Drudmaschine ist vom Führerdienst zurüdgezogen worden. sei. Dieselben Behauptungen stellten beide in einer mit ihrer Die Cholera. Der Bromberger Ostdeutschen Rundschau" zu­Unterschrift versehenen Beschwerde auf, die sie in der 3. a. M." folge find quch an den beiden letzten Tagen keine Cholerafälle aus beröffentlichten. Das gegen die Beamten eingeleitete Verfahren dem Bromberger Bezirk amtlich gemeldet geworden. In Labischin Bon der Neuen Zeit"( Stuttgart  , Paul Singer) ist soeben das ist eingestellt worden, da sich die Anschuldigungen als nicht richtig ist eine Stellmacherfrau an der Cholera gestorben. Bei dem in 51. eft des 23. Jahrganges erschienen. Aus dem Inhalt des Hestes heben erwiesen, dagegen wurde nun gegen Uhlig und Schneidler Kornelino Kreis Schubin erkrankten Flößer ist bakteriologisch Cholera wir hervor: Sur Gerichtschronit" der Parteipreffe. Der mögliche Ab­

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