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Nr. 234.

22. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Freitag, 6. Oktober 1905.

Der Ueberfall auf der Untergrundbahn. gegangen und erhebt Entschädigungsansprüche gegen die Hochbahn - befunden habe. Dr. Jeferich hat auch die zwei Haare unterscht,

Die Gerichtsverhandlung, die mit der Freisprechung des Angeklagten endete, nahm gestern ihren Fortgang.

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am Morgen eine neue Müze batte? 3euge: Kühn versäumte am nächsten Morgen seinen Dienst. Er kam dann ins Bureau und fagte, daß er Malheur mit dem Rade gehabt habe. Es fiel auf, daß er einen zerriffenen Mantel

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und ist dann aus dem Dienst gefchieden. Sie ist am 29. Mai ab- dem Mantel und dem am Tatorte aufgefundenen Beil Blut Fich berwaltung. Bert.: Wieso fiel es eigentlich so auf, daß Kühn die an dem Schweißleder der am Tatorte vorgefundenen Müze auf­gefunden worden find. Nach einer eingehenden Darlegung der von ihm angewandten Untersuchungsmethode kommt er zu dem Sejluß, Nach Eröffnung der Sitzung durch Landgerichtsdirektor Busch daß an der unteren Stante des Beils Blut vorhanden war. Was die saare finden zunächst Erörterungen über die Weckeruhren der Beugin Frau anbetrifft, so könne nie gesagt werden, daß das untersuchte Haar vori einer Howedel statt. Es handelt sich bekanntlich darum, die Aussage dieser bestimmten Person herrühren müsse. Der Untersuchende fönne immer Beugin zu kontrollieren, die dahin ging, daß der Angeklagte Schön und eine funkelnagelneue Müze trug. Den Mantel Hatte nur sagen, daß die Haare bis ins fleinste Detail mit den ads Ver­born in der Nacht des Ueberfalles nicht schon um 1 Ühr nach Hause er erst furze Zeit vorher bekommen und nun war er an der Naht gleichsobjekte vorliegenden Haaren übereinstimmen. Dies sei der gekommen sei, wie er behauptet, sondern erst gegen 22 Uhr. Die zerriffen. Bert.: Wissen Sie, daß Kühn erzählt haben soll, daß Fall. Die an der Müze vorgefundenen Haare stimmen in Farbe, Zeugin batte befundet, daß sie mit einem Streichholze nach der er Fräulein Effenberg schon lange fennt?- 8euge: Nein! Aufbau, Größenverhältnissen und Formenanordnung mit der Haaren Weckeruhr geleuchtet und sich überzeugt gehabt habe, daß Schönborn Vert.: Was war denn Kühn für ein Mann? 8euge: des Angeklagten überein. Vert.: Können nicht in Berlin und um 2 Uhr noch nicht zu Hause war. Die gestern herbeigeholten Er war dem Trunte ergeben und zu Gewalttätigkeiten geneigt. an anderen Orten noch viele Leute existieren, bei denen eine solche zwei Weckeruhren waren während der Nacht an Gerichtsstelle ge- Präs.: Wo hat denn der Verteidiger alle diese Notizen lebereinstimmung auch vorliegen fann?- Sachverst. Dr. I eserich: blieben. Es stellte sich aber heraus, daß die Reinmache frauen bei her, die er hier plötzlich vorbringt?- Rechtsant. Dr. Löwen Gewiß. ihren Hantierungen an die Uhren herangekommen waren. tha I: Darüber möchte ich das Amtsgeheimnis bewahren. Bräf.: Der als Sachverständiger von der Verteidigung gelobene Die Frauen werden als Zeugen darüber bernommen, in Seit wann ist es Ihnen denn bekannt geworden, daß das Tragen Prof. Dr. Laffar welchem Umfange dies geschehen ist. Die Möglichkeit, daß der neuen Müze den Beamten aufgefallen war 2c. 2c. Bert.: sich Frau Howedel in der Stunde getäuscht haben Seit einiger Zeit. Präs. Dann begreife ich nicht, daß Sie nicht schließt sich diesem Gutachten durchaus an. Eine solche streng wissen­fönnte, gibt noch Veranlaffung zu weiteren Diskussionen. früher damit hervorgetreten find, denn dann würde doch eigentlich schaftlich und sorgfältigst ausgeführte Haaruntersuchung dürfe nicht Der Angeklagte proteftiert gegen die gestrige Aussage des eine Vertagung und die Herschaffung des Kühn aus Südwestafrika als Identitätsbeweis benutzt werden. Man tönne nicht fagen, Zeugen Billiam, welcher behauptet hatte, daß er bei seiner Nach- notwendig erichienen sein!- Rechtsanw. Dr. Werthauer wendet daß es dieselben Haare sein müssen, vielmehr nur, daß sie haufefunft in der fraglichen Nacht Licht angezündet und gesehen habe, sich gegen diese Vorhaltung und meint, daß nach seiner Meinung Haaruntersuchung sehr wohl verwendet werden, indem man unter sein tönnen. Zur Entlastung fönne die forenfische daß Schönborn mit offenen Augen im Bett gelegen habe. Der An- dies alles ziemlich unerheblich sei; denn wenn das Belastungs- Haaruntersuchung sehr wohl verwendet werden, indem man unter­getlagte tritt an die im Saale aufgestellte große Tafel und sucht an material überhaupt schlüssig wäre, fönnte es dadurch nicht entkräftet schiede feststellt, wenn man aber in pofitiver Form fogen wollte: die der Hand des Situationsplanes nachzuweisen, daß es nach der Lage werden. Staatsanw, Schmidt: Sieht denn der Kühn dem untersuchten Haare find von einem ganz bestimmten Menschen, so würde man die Individualisierung zu weit treiben. der Betten gar nicht möglich sei, daß der Lichtstrahl bis zu seinem Angeflagten überhaupt ähnlich? Zeuge Rosenfeld: Die Bette fiel. Als der Vorsitzende dem Angeklagten Vorhaltungen über Größe ist ebenso, aber Kühn ist etwas stärker und dunkler blond dahin, daß Kühn einen schwa chen Schnurrbart hatte. Zeuge Rosenfeld bestätigt eine Frage des Staatsanwalts seine plöglichen Einwendungen gegen eine beschworene Zeugen als der Angeflagte. aussage macht, beantragt Rechtsanwalt Dr. Werthauer die Ab­Kriminalinspektor Krause: Staatsanw. Schmidt: Will denn der Verteidiger nun noch haltung eines Rofaltermins an Ort und Stelle unter die Behauptung aufrecht erhalten, daß der Polizeibeamte einen ganz falschen ihn gesehen hat? Buziehung der fämtlichen Geschworenen. Der dem Angeklagten jest gemachte Vorwurf sei ein so schwerer, daß es unbedingt notwendig fei, einmal an diesem Beispiel festzustellen, wie sich die Angaben eines Angeklagten zu den Aussagen eines Zeugen verhalten. Der Gerichtshof hält sich eine Beschlußfaffung vor.

Eine ganz neue Wendung

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hat, daß er aus

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es

Nach den Feststellungen der betreffenden Beamten hatte Kühn nachgewiefen, wo er in der bestimmten Nacht gewesen. Bräs.: Schönborn stand ja wohl zuerst überhaupt nicht in Frage, er wurde stellt, daß die Persönlichkeit nur indirekt festgestellt worden ist. Rechtsant. Dr. Löwenthal: Nein, nachdem sich nun heraus­Ge vielmehr erst hineingezogen, als der Droschlenkutscher sich meldete hat sich aufgeklärt, daß überhaupt kein Kühn gesehen worden ist. und von einem Manne sprach, den er zuerst irrtümlich Schönrock" Der Zeuge Kriminalschußmann Briewe erklärt, daß er infolge genannt hatte. Ist denn mit den Polizeibeamten auch erörtert feiner Recherchen den Kühn von Statur und Angesicht sehr genau fenne worden, daß der Kühn im Dienste mit einer neuen Müge und einem und nur sagen fönne, daß zwischen ihm und dem Angeklagten ab­nimmt die Beweisaufnahme bei der dann folgenden Vernehmung zerriffenen Mantel erſchienen sei? Zeuge Kriminalinspektor folut keine Aehnlichkeit beſtehe. rause: Meines Wissens ja! Rechtsanw. Dr. Werthauer: des Betriebsinspektors Rosenfeld von der Hochbahn. Er be­Staatsanw. Schmidt: Nach dem Gange der Beweisaufnahme fundet, daß der Angeklagte, der auf seinen Wunsch abgegangen, imir wollen ja gar nicht behaupten, daß Kühn der Täter gewesen stehe er auch heute noch ganz fest auf der Ansicht, daß niemand ist! Präs.: Dann setzen Sie sich aber in Widerspruch zu dem anders der Täter sei, als der Angeklagte. Dienste gut, aber vorlaut und dreist gewesen sei. Rechtsanwalt ( Der Angeklagte ruft Dr. Löwenthal bezeichnet dem Zeugen eine Anzahl von Hochbahn- Angeklagten, der gestern doch behauptet hat, daß Nühn als Täter in laut dazwischen: Ich war es nicht!) Man solle nicht sagen: fo Betracht kommen könne. Schaffnern und Zugführern nach ihren Dienstnummern, die ihm auf wiffens hat er dies gar nicht behauptet. Bräf.: Gewiß hat er Masten für einen Mörder gebe es nur auf dem Theater. Rebenbei Rechtsanw. Dr. Werthauer: Meines wie der Angeklagte sieht ein Mörder nicht aus", denn vorgeschriebene feinen Fahrten auf der Hochbahn in der legten Zeit wegen ihrer diese Behauptung aufgestellt. Rechtsanw. Dr. Wertbauer: habe aber der Angeklagte auch böse Augen und so wie er, verteidige Aehnlichkeit mit dem Angeklagten aufgefallen feien. Der Zeuge gibt Dann beantrage ich, den Rechtsanwalt Dr. Löwenthal darüber sich niemand, der sich unschuldig fühle. in allen Fällen eine gewisse Aehnlichkeit zu, die sich jedoch bei Mit aller Entschiedenheit einzelnen dadurch einschränkt, daß die Betreffenden ein stärteres Ge- zu vernehmen, daß der Angeklagte gestern nicht behauptet müsse der Gedanke zurückgewiefen werden, daß, der angebliche Ueberfall sicht, dunkleres Haar usw. haben. eigenem Wissen sagen fönne, daß vielleicht ein blutig endendes Liebesrenkonter des Fräulein Effenberg Rechtsant. Dr. Karl& öwenthal: Ist dem Zeugen der Kühn den Mordversuch gemacht hat. Das konnte er doch gar nicht gewesen sei. Der Alibibeweis des Angeklagten fei glänzend mißglückt. Postschaffner Adolf Kühn bekannt, der auch unter dem Verdachte sagen, denn sonst hätte er ja dabei gewesen sein müssen! Der An- Der Angeklagte babe sich ja nicht in Not befunden, er habe Geld der Täterschaft stand? Beuge: Ja. Bert.: Die Polizei geflagte hat nur behauptet, daß auch Kühn zu den vielen Leuten verdient, hatte 100 M. Kaution bei der Hochbahn und 300 M. bei gehöre, die ihm ähnlich sehen und gegen die der Verdacht mindestens dem Architekten Schönborn zu stehen, aber er hatte große Ver­hat seinerzeit festgestellt, daß dieser Kühn schwarz sei. Ist das richtig?- Beuge: Er ist blond. Wert.: Wir behaupten, daß die Polizei ebenso gerechtfertigt wäre, wie gegen ihn. Der Gerichtshof lehnt lufte erlitten und aus Habsucht und in dem Bestreben, das Ver­Bert.: Wir behaupten, daß die Polizei die Vernehmung des Rechtsanwalts Dr. Löwenthal ab, da es lorene wieder einzubringen, habe er den Weberfall geplant und aus­fich mit einem ganz anderen Kühn befaßt hat. Ist es nicht Ihnen darüber keiner Beweisaufnahme bedürfe, was zur Kenntnis des geführt. Der Staatsanwalt beantragt das Schuldig im Sinne der und anderen Beamten aufgefallen, daß diefer Kühn am Morgen nach Gerichts in der Verhandlung gelangt sei. Rechtsanwalt Dr. Wert- Anflage. dem Ueberfall mit einer neuen Müge in den Dienst fam? hauer: Meint der Zeuge Rosenfeld aus seiner Kenntnis der Ver­Beuge: Jawohl, das war uns aufgefallen. Wett: Wo ist jezt dieser Kühn?- 8euge: In Südwestafrita. Er hat hältnisse denn, daß der Ueberfall auf Fri. Effenberg ben Dienst am 81. Mai berlassen, nachdem er selbst vorher gekündigt hatte. Bert.: Sie kennen doch auch Frl. Effenberg. Was können oder hält er es für möglich, daß vielleicht ihr Bräutigam, den sie Sie über diese fagen? 8euge: Sie war eine Durchschnitts nicht nennen will, mit ihr Streit bekommen hat und dann auf beamtin. Bert.: War sie nicht eine sehr erregte und nervöse gebauscht worden ist?( Die anwesende Beugin Frl. Effenberg bricht junge Dame? Beuge: Nach dem Vorfall erst zeigte sich dies. hier in lautes Schluchzen aus.) Beuge Rosenfeld: Darüber Bert: Ist die Beugin nicht mit der Hochbahnverwaltung in Diffe- fann ich selbstredend nichts sagen. Bras.: Soll denn überhaupt renzen geraten? Beuge: Frl. Effenberg sollte nach Beendigung die Vermutung bestehen, daß der ganze Raubanfall fingiert war? ihres Urlaubs Schalterdienst am Stralauer Tor tun, da ihre Ar- Rechtsanw. Dr. Werthauer berweist auf die Zeitungsnotizen, beiten im Bureau nicht befriedigten und eine Stelle im Bureau auch wonach Frl. Effenberg wegen ihrer Entschädigungsansprüche an die nicht frei war. Frl. E. erflärte, daß sie zunächst mit ihrer Mutter sprechen müsse. Sie legte bald darauf einen Brief auf meinen Tisch, wonach fie die Tätigkeit am Stralauer Tor nicht aufnehmen könne. Die Frage, ob dies als Kündigung anzusehen sei, hat sie bejaht

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überhaupt vorgekommen ist

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Die Rechtsanwälte Dr. 2 öwenthal und Dr. Werthauer zerpflüden die Gründe, die der Staatsanwalt für seinen Indizien­beweis anführt und plaidieren auf Freisprechung.

Der Spruch der Geschworenen lautete auf Nichtschuldig, worauf die Freisprechung des Angeklagten sich von selbst ergab.

Eingegangene Druckschriften.

Unfallversicherung verwiesen worden sei und diese eine Entschädigung Preis 30 Bi. Berlag Dstar Hensel. Gottesberg( Schlesien ). Dr. R. Penzig. Latenpredigten von neuem Menschentum. 16 Seiten.

abgelehnt habe.

Dramaturgische Blätter. Monatsschrift für das gesamte Theater Hierauf folgt das Gutachten des Gerichtshemiters wesen, herausgegeben von Karl Ludwig Schröder. Halbjährlich 4 M.( Sr.) Dr. Jeserich, dem die Aufgabe gestellt war, festzustellen, ob an I. Jahrg. Heft 9.

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