Einzelbild herunterladen
 

Nr. 239.

Abonnements- Bedingungen:

S

Abonnements Breis pränumerando: Bierteljährl. 3,30 Mr., monatl. 1,10 r., wöchentlich 28 Pfg. frei ins Haus. Einzelne Nummer 5 Pfg. Sonntags. nummer mit illuftrierter Sonntags. Beilage, Die Neue Belt" 10 Bfg. Post­Abonnement: 1,10 Mart pro Monat. Eingetragen in die Post- Zeitungs. Preisliste. Unter Kreuzband für Deutschland und Desterreich Ungarn 2 Mart, für das übrige Ausland 8 Mart pro Monat.

Ericheint täglich außer Montags.

Vorort- Ausgabe

Vorwärts

Berliner Volksblatt.

22. Jahrg.

Die Infertions- Gebühr

Geträgt für die sechsgespaltene Rolonel geile oder deren Raum 40 Pfg., für politische und gewerkschaftliche Bereins. und Versammlungs- Anzeigen 25 Bfg. ,, Kleine Anzeigen", das erste( fett. gebructe) Wort 10 Bfg., jedes weitere Wort 5 Pfg. Worte über 15 Buchstaben zählen für zwei Worte. Inserate für bie nächste Nummer müssen bis 5 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochen. tagen bis 7 1hr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormittags geöffnet.

Telegramm Abreffe: Sozialdemokrat Berlin ".

Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Die gemenchelte China - Wahrheit.

Das Reichsgericht hat das Urteil des Landgerichts Halle bestätigt, durch welches unser Parteigenosse Kunert wegen Be­leidigung der Mitglieder des einstigen ostasiatischen Expeditionskorps auf drei Monate dem Kerker überantwortet wird. Das Reichs­gericht hat damit noch einmal mehr und eindringlicher denn je be­stätigt, daß es im gegenwärtigen Klassenstaate teinen gefähr

Donnerstag, den 12. Oftober 1905.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Aunt IV. Nr. 1984.

licheren Feind der Wahrheit und der Kultur gibt teidiger wies auch darauf hin, daß die vollſtändige Vorführung des Der Kampf in der Elektro- Industrie.

Bürgerliche ,, Neutralität".

Zeugen, deren Bernehmung nach der Strafprozeßordnung unum Nur die deutsche Justiz sieht sich in diesen Stämpfen um Bahrheit gänglich war. Durch die eidliche Bernehmung dieser Zeugen, welche und Kultur in die erbärmliche Rolle der Wahrheitshinderung und Teilnehmer der China - Expedition gewesen sind, wurde bereits Kulturschädigung genötigt. Wie das militaristische System der ge­in weitem Maße bestätigt, was die Sozialdemokratie über den panzerten Rache Hunnentaten erzeugt, fo erzeugt das Recht" des Charakter jenes Feldzuges behauptet hatte. Nachdem so, gegen den Rechtsstaates" den Schutz des Hunnentums durch Verheimlichung Willen des Gerichts, der Anfang des Chinamaterials und der China - des Unrechts und Einkerkerung der Mutvollen, welche die Wahrheit wahrheit aufgerollt war, stellte der Verteidiger nochmals den sagen und der Barbarei trogen! bringenden Antrag auf Wiederherstellung des früheren Gerichts­beschlusses und Vervollständigung des Wahrheitsbeweises. Der Ver als die Just i z. Jm Rechtsstaate " find Wahrheit und Kultur Beugenmaterials auch deshalb unentbehrlich sei, weil davon, auch nicht Rechtsgüter, die zu schützen und zu wahren Aufgabe der Justiz im Falle der Nichterbringung des Wahrheitsbeteises, jedenfalls das wäre, wohl aber ist die Justiz, die Strafgesetzgebung und die Normen Straf m a ß abhängig sei. Der Gerichtshof aber setzte die Beschluß- Die Behörden fühlen sich in dem Kampfe zwischen Kapital und des Strafprozesses, ein wundersam gebildetes Werkzeug, um die fassung über diese Beweisanträge noch immer aus, ließ vielmehr Arbeit ganz als Vertreter des Kapitalismus . Wenig große Kämpfe Wahrheit zu begraben und die kulturellen Bestrebungen zu töten. Staatsanwalt und Verteidiger die Plädoyers halten. Der Staats- find wohl mit einer solchen Ruhe geführt worden, wie dieser Kampf Die Chinaprozeffe find in ihrem Ursprung politische anwalt beantragte Bestrafung aus§ 186. Er versuchte die Nicht in der Elektro- Industrie, wo der begreifliche Ingrimm der aufs Prozesse. Die Kritik, welche in der sozialdemokratischen Presse und zulassung der Beweisanträge mit der wundersamen Behauptung zu Pflaster geworfenen Zehntausende bisher noch nicht zu der leisesten im Reichstag am chinesischen Feldzug der Nache geübt worden begründen, daß der Wahrheitsbeweis doch niemals geführt werden Ausschreitung geführt hat trotz der gegenteiligen Lügen der ist, wurde durch die Militärbehörde als unberechtigt und unwahr könnte, weil die Truppen in ihrer Allgemeinheit" beleidigt worden seien. bürgerlichen Presse, die wir ja aufs bündigste zurückzuweisen im zurückgewiesen. Als die Sozialdemokratie dabei beharrte, gegen die Aber jedenfalls blieb er dabei, daß unwahre Tatsachen behauptet waren. ftande waren. Nichts destoweniger trat vom ersten Tage des Untaten der Verwilderung, zu denen die Weltpoliti! der gepanzerten Erst nach den Plaidoyers zog sich der Gerichtshof zurück zur Be- Stampfes an die Polizei in Aftion. Und ob ihre Vertreter fich Faust geführt hat, schärfsten Protest einzulegen, erklärte die ratung über die Beweisanträge. Er verkündete darauf ihre Absträflichst in Ausübung des Unternehmerdienstes langweilen, die Militärbehörde, es solle an Gerichtsstätte Wahr- lehnung und erklärte zugleich: Er betrachte den Fall nicht nach Polizei zicht raftlos Tag für Tag auf ihren Bosten, bewacht die heit und Klarheit geschaffen werden. Es erfolgten die Anklagen§ 186, sondern aus§ 185! leeren Fabriken und schüßt die wenigen Arbeitswilligen vor angeblich gegen mehrere Redakteure unseres Blattes, zulegt gegen Kunert. drohenden Erzessen der Ausgesperrten, in Wirklichkeit vor der mora lischen Einwirkung des gesprochenen Wortes.

Derweilen werden in den elektrischen Zentralen Hunderte von Leuten ihrer persönlichen Freiheit beraubt. Man läßt die Leute nicht über die Schwellen der Zentralen hinaus, so daß vielfach die Angehörigen der Betroffenen in schwerer Sorge um deren Schicksal waren und noch heute sind. Vor den Toren dieser Arbeitshäuser" aber, in denen nicht freiwillige, sondern 3 wangs arbeit verrichtet wird, stehen die Schuhmannsposten und geben acht auf die Ausgesperrten und Streifenden, die sich schon deshalb nichts zu schulden kommen lassen, weil ihre schärfste und schneidigste Waffe die Gefeßlichkeit iſt!

"

In§ 185 behandelt das Strafgesetzbuch den milderen Fall Kunert soll nach der Aussage zweier Polizeibeamter in einer der Beleidigung, die nur formale Beleidigung, die durch ehren­Wählerversammlung geäußert haben: Unsere Soldaten haben das tränkende Worte geschieht ohne Behauptung unwahrer Tatsachen. Land dort verwüstet und geplündert und die Frauen gefchändet". Kriegsminister und Anklagebehörde hatten immer und immer erklärt: Der Kriegsminifter stellte den Strafantrag wegen Bergehens gegen durch Behauptung unwahrer Tatsachen hat die Sozialdemo­§ 186 des Strafgesetzbuches. Die Staatsanwaltschaft in Halle er- tratie die Mitglieder des Expeditionskorps geschmäht. Der An­hob die Anklage auf Grund derselben Gesezesbestimmung, welche geklagte erklärte: Ja, ich habe Tatsachen behauptet, ich werde besagt: Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache jedoch beweisen, daß sie wahr sind. Zahlreiche Zeugen enthüllen behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen ein Stüd dieser grausigen Chinawahrheit und der Angeklagte stellt oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, noch weit mehr in Aussicht. Da erkennt der Gerichtshof: Tatsachen wird, wenn nicht die Tatsache erweislich wahr ist, wegen find überhaupt nicht behauptet worden, der Angeklagte hat nur eine Beleidigung mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung Meinung, ein Urteil geäußert; es ist daher nur die mittlere Straf­öffentlich oder... begangen ist, mit Geldstrafe bis zu 1500 m. bestimmung in Betracht zu ziehen, doch ein Beweis der Wahr- In den Zentralen aber stehen neben den freiwilligen und den oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft." Kriegsminister heit ist damit ausgeschlossen! gepreßten Arbeitswilligen der Elektro- Industriellen die kaufmännischen und Staatsanwaltschaft waren der Ansicht, der sozialdemokratische Das Reichsgericht hat diese Rechtsprechung endgültig be- Angestellten der Gesellschaften, denen man mit der Hungerpeitsche der Kritiker der China - Expedition habe bestimmte Tatsachen behauptet, stätigt. Es hat auch eine legte Schwierigkeit überwunden, welche Entlassung drohte, und was dann noch an Lücken vorhanden war, welche der Wahrheit widersprechen. Sie forderten den von ihnen durch das Urteil des Landgerichts entstanden war. Das Reichs- das füllte der Staat mit seiner Disziplin unterworfenen Bürgern. Beschuldigten auf, den Beweis der Wahrheit anzutreten, wenn er gericht hat in früheren Entscheidungen festgestellt, daß auch im Falle Da stehen die Feuerleute neben den Lokomotivheizern, und noch ist dazu imstande sei ,; sie forderten vom Strafrichter, daß er den An- des§ 185 insofern der Wahrheitsbeweis erhoben werden muß, als es unbestritten, daß auch Soldaten des Eisenbahnregiments Kohlen getlagten bestrafe, wenn er diesen Beweis zu erbringen nicht im sein Ergebnis die Bemessung der Strafhöhe beeinflussen kann. fchaufeln und den Schürhaken ziehen. stande sei. Sinn und 8wed des Prozesses sollte sein, Gleichwohl hielt das Landgericht den auch aus diesem Grunde be- Und da nun die sozialdemokratischen Stadtverordneten Berlins Klarheit herbeizuführen, ob jene Behauptungen der Wahrheit antragten Beweis der Wahrheit fern, indem es erklärte: Wie immer den Magistrat wegen dieser Parteinahme der Behörden interpellieren entsprechen oder nicht. Und mit dieser Auffassung des Sinnes und der Beweis ausfallen würde, selbst wenn er die Wahrheit der und fragen, was er zu seinem Teile tun will, um eine unparteiische Zieles des Prozesses stimmte vor allem der Angeklagte selbst und behaupteten einzelnen Vorkommnisse erbringen würde, so Behandlung der beiden streitenden Parteien zu ermöglichen, da seine Partei überein. würde er doch gegenüber den völlig allgemein den sämtlichen kommen die liberalen Blätter, die Blätter der Stadtverordneten Am 11. September 1903 fand der erste Termin vor dem Land- Teilnehmern" gemachten Verwürfen nicht in irgend einer Weise Einfluß mehrheit, und fälschen diese Mahnung zur Unparteilichkeit um in gericht Halle statt, in dem zunächst der Angeklagte erklärte, auf das Strafmaß üben können. Das Landgericht wußte also vor eine Aufforderung, zugunsten der Arbeiterschaft einzuschreiten. Ach jene Aeußerung nicht wörtlich so getan zu haben, wie die Anflage Erhebung des Beweises, daß alles, was er auch erbringen könne, nein: bie Arbeiterschaft fühlt sich stark genug, ihre Stämpfe ohne behauptete, in dem er aber zugleich sich, für den Fall der Annahme völlig einflußlos bleiben würde. Wenn bewiesen worden wäre, was staatliche oder städtische Unterstüßung durchzuführen; aber wie der diefes Wortlautes durch das Gericht, zur Erbringung des Wahrheits- von uns natürlich niemals behauptet ist, daß von 100 Soldaten 99 alte Derfflinger den lieben Gott bat, wenigstens nicht den ber­beweises erbot. In einem folgenden Termin am 28. Oftober 1903 geplündert, geraubt und geschändet haben, so wäre das nach Ansicht fluchten Feinden beizustehen, so fordern die Vertreter der Arbeiter­beschloß das Gericht nochmalige Bertagung, um eine Beweis des Gerichts nicht im geringsten von Einfluß auf die Höhe des schaft im Rathause von den Behörden stengste Unparteilichkeit. aufnahme im vollsten Umfange zu ermöglichen. Es Strafmaßes. Db 5, 10, 50 ober 99 von 100 geplündert, geraubt, Wenn in diesem Kampfe die Interessen der Gesamtheit aufs follte Beweis erhoben werden über sämtliche Fälle von Naub, gefchändet haben, das ist für diese interessante Rechtsprechung völlig schwerste geschädigt worden sind, so find sie es durch die rigorose Plünderung und Schändung von Frauen, begangen von Mitgliedern nebensächlich! Nun hat aber das Landgericht an anderer Stelle des Aussperrung der 33 000 Menschen, weil 450 andere Forderungen ge­des ostasiatischen Expeditionstorps. Der Beweis hierüber sollte ge- Urteils, im offenbaren Widerspruch zu dieser Gleichgültigkeit gegen stellt hatten, von denen selbst die Unternehmer sagen, daß sie an fich führt werden einmal durch Einforderung aller Strafalten gegen bie Bahl der beweisbaren Fälle, ausgeführt, die Strafe müsse ganz teine Rolle spielen. In dem Augenblick, als diese Aussperrung vor Mitglieder des ostasiatischen Expeditionskorps vom Kriegsministerium, empfindlich bemessen werden mit Rücksicht auf die Schwere fich ging, als tausende völlig Unschuldiger, wenn man den Arbeitern sodann durch Vernehmung, eventuell auf tommissarischem oder der Beleidigung und sehr große Anzahl der durch das Fordern als eine Schuld anrechnen will, auf die Straße ge­Einmal waren die diplomatischem Wege, aller Zeugen, die der Angeklagte binnen be- fie verlegten Personen an- worfen wurden, da erfordert es das öffentliche Jutereffe, daß man sich stimmter Frist mit ladungsfähiger Adresse benennen würde. Der gebotenen Beweise für die Abmeffung der Strafe gleichgültig, diefer Opfer des Sapitalismus annahm, daß die Behörden den Be­Angeklagte beantragte nun die Ladung einer großen Bahl früherer gleich danach wird die Strafe besonders empfindlich gestaltet, troffenen zur Seite standen und nicht sie durch ihre Drgane lediglich Soldaten, die an der Expedition teilgenommen hatten und aussagen weil so viele Berfonen verlegt seien. Erst wird verhindert zu be observieren ließen, ob sie sich nicht durch Ingrimm und Hunger zu sollten, was fie als Augenzeugen erfahren hatten. Außerdem weisen, daß die Zahl der Personen, die sich als beleidigt ansehen Handlungen hinreißen ließen, die das deutsche Reichs- Strafgesetzbuch wurde die Ladung von Persönlichkeiten beantragt, welche entweder tönnten, eine geringe ist, dann wird die Strafabmessung auf die an irgend einer Stelle mit einer Strafe bedroht. in amtlichen Stellungen oder als Striegsberichterstatter die Expedition Behauptung gegründet, daß die Zahl eine sehr große sei! Doch, in Betschili miterlebt haben, des Gesandten a. D. v. Brandt, des wie bemerkt, auch dieser totale Widerspruch, der allein nach den obersten Leiters des chinesischen Zollwesens Sir Robert Hart , des Darlegungen des Verteidigers unbedingt zur Aufhebung des erst­Generalleutnants v. Lessel, der Kriegsberichterstatter der Boff. 8tg.", instanzlichen Urteils hätte führen müssen, wurde vom Reichsgericht der Frankf. 8tg.", der Times" 2c. Die China - Wahrheit verdeckt, indem es, nach dem vorliegenden Teil der Urteilsbegründung, schien auf dem Marsche! ertlärte, die unter Beweis gestellten Tatsachen habe die Straf Die beginnende Reichstagssession unterbrach die Fortführung fammer augenscheinlich als wahr anerkannt und auch geprüft, ob des Prozesses. Als dann der Reichstag am 30. Mai dieses Jahres dieser Nachweis nicht das Strafmaß zugunsten des Angeklagten ver­geschlossen wurde, erhielt der Angeklagte nicht nur die Ladung zu mindere". Durch diese Behauptung hat die betreffende Kammer zivar der schon auf den 26. Juni angefeßten neuen Hauptverhandlung, eine äußerliche Uebereinstimmung mit den früheren Entscheidungen des sondern zugleich die überraschende Kunde, daß der Landgerichts- Reichsgerichts geleistet, es ist uns jedoch unerfindlich, wie diese direktor, der zuvor diesen Prozeß geführt hatte, erkrankt sei und daß Behauptung angesichts des flaren, das Gegenteil fagenden Wortlauts sein Nachfolger die Ladung aller Zeugen ablehnt. Es blieb dem des landgerichtlichen Urteils gerechtfertigt werden soll. Angeklagten nur übrig, den nunmehr vom Gericht verweigerten Genug die Rechtsauffassungen der Landrichter und Reichs­28ahrheitsbeweis durch selbständige Herbeiziehung von Zeugen richter triumphieren über alle Bemühungen, die Wahrheit in einer zu versuchen. Der Angeklagte hatte nicht annehmen können, daß er der ernstesten Kulturfragen festzustellen. Der politische Prozeß ist in die Lage kommen würde, selbst und in so großer Haft die Zeugen in eine elende Bagatellbeleidigung verwandelt. Aller Sinn und Tabung ausführen zu müssen. Es ist bekannt, daß im Mai die Ver- 3 wed, den der Prozeß haben sollte, ist vollständig auf­tagung des Reichstags als gewiß galt und wie sehr der plötzliche gehoben. Es ist, soweit es auf die Juftig autommt, nichts übrig Schluß allgemein überraschte. Unter diesen Umständen war es nur geblieben, als daß jemand einige beleidigende Worte gesprochen hat möglich, einen Teil des Zeugenmaterials an Gerichtsstelle zu schaffen, und auf drei Monate die Gefängniszelle beziehen soll. da das Gericht selbst unter Umstura des früheren Beschlusses völlig Natürlich vermögen feinerlei Rechtsauslegungen der Justiz die ist, daß ein Eingreifen mit öffentlichen MitteIn bersagte. Chinawahrheit zu beseitigen. Zu den zahllosen Hunnen- notwendig erscheint. Auch beim Bergarbeiterstreit einem In der Gerichtsverhandlung am 26. Juni bestand der An- dokumenten jenes Rachefeldzuges, in denen sich das christliche und Streit, nicht einer Aussperrung haben zahllose Stadtvertretungen geklagte auf der Erbringung des vollen Wahrheitsbeteises, er be- zibilisierte Europa ein ewiges Denkmal her hande errichtete, hat eine Unterstüßung der Betroffenen beschloffen, Stadt rtretungen, antragte die Ladung von über 30 wichtigen Zeugen, die ihm gänzlich der dem Gericht in Halle mühevoll derungene Begin eines deren eigene Mitbürger dabei gar nicht in Frage kamen. unentbehrlich waren. Der Gerichtshof tich dem erneuten Antrag Wahrheitsbeweises die Richtigkeit der fastalbemotratischen Stritit und In Berlin hat das Kapital Taufende und Abertausende aus und vernahm die vom Angeklagten zur Stelle geschafften Politik gegen jenen Feldzug glänzend und vollständig erwiesen. Arbeiter aller religiösen und politischen Richtungen, organisierte

die

Nichts ist geschehen, die Opfer des kapitalistischen Schreckens­regimentes vor dem Aeußersten zu schützen. Wenn irgendwo in der weiten Welt ein Erdbeben, eine Ueberschwemmung eintritt, dann ist die Stadt Berlin gern und schnell zum Helfen bereit. Ihren eigenen Mitbürgern zu helfen, rät die liberale Berliner Preffe ab, weil nun, weil sie sich als gehorsame Dienerin des Kapitalismus fühlt und dieselbe Untertänigkeit gegen das Kapital bei der Vertretung des Bürgertums im Roten Hause" ebenfalls als selbstverständlich vorausseßt. Die Vossische Btg." gibt dabei ben Ton an. Sie meint: Daß die Stadtverordnetenversammlung den Antrag ablehnen Seine Annahme im gegen wird, lann nicht bezweifelt werden. wärtigen Zeitpunkt würde notwendig die Deutung erfahren, daß die Stadtverordneten zugunsten der Arbeiter Partei ergreifen. Dazu kann für die städtischen Körperschaften kein Anlaß vorliegen. Sie sind nicht berufen, zu Gericht zu fizzen und zu entscheiden, auf welcher Seite das größere Maß von Recht, das größere Maß von Schuld ist.

"

Natürlich soll die Stadtverordneten- Bersammlung nicht entscheiden, auf welcher Seite Recht oder Unrecht liegt. Sie soll fragen, ob ein Rotstand von solcher Bedeutung vorhanden