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Nr. 249.

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Vorwärts

Berliner Dolksblatt.

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Telegramm- Adresse: ,, Sozialdemokrat Berlin".

Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands .

Redaktion: SI. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Dienstag, den 24. Oftober 1905.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Amt IV. Nr. 1984.

Die Auslegung der Berggesetz- Novelle Celsius herrscht; dort soll nur 6 Stunden gearbeitet werden dürfen. den betreffenden Arbeitern das passive und aktive Wahlrecht zu den durch die Grubenbesitzer.

Man schreibt uns aus dem Ruhrrevier:

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den Betriebspunkten, wo eine Temperatur von mehr als 28 Grad Kontraktbruch mit erfolgter Löschung aus der Belegschaftsliste nimmt Der Zechenjurist macht aber geltend, in der Praxis" herrschten Arbeiterausschüssen! Es seien die Zechenbesizer nicht einmal berechtigt, Zweifel darüber, ob die Sechsstundenschichter nach Ablauf ihrer Zeit damals aus der Belegschaftsliste gestrichenen Streifenden das Wahl­bor dem heißen Drt noch anderweitig beschäftigt werden dürfen. recht zu gewähren, der flare Wortlaut des Gesetzes gestatte dies nicht; Aus Aeußerungen von Betriebsführern ist zu entnehmen, daß ver- ganz so wie der Vorwärts" vom 5. August 1905 schrieb! Und in Es kommt alles auf die Handhabe der Gesetzesbestimmungen| sucht werden wird, die schwammige Form des Gesetzes eventuell auch dem von Herrn Bodenstein ebenfalls gegebenen Regulativ über an," schrieb die Kölnische Volkszeitung" in der Verteidigung des zur Berlängerung des unterirdischen Aufenthalts der Belegschaften auszu- die Wahl und Tätigkeit der Arbeiterausschüsse" halten sich die Zechen­unerhörten Zentrumsumfalls bei der Berggesetz- Reform. Das benten. Wenn man weiß, daß trotz der Festlegung" der Achtstunden- besiger natürlich streng an den§ 80f der Novelle. Das ist die Zentrumsorgan wollte dadurch den Bergbehörden und Unternehmern schicht" in der alten Arbeitsordnung einzelne Arbeiter 9 bis 10 Stunden Zentrumsbescherung. Nach jenem Regulativ foll auf jeder selb­die Verantwortung zuschieben für die von jedem Vernünftigen unter Tage bleiben mußten, so ist auch jetzt von der Auslegungs - ständigen Schachtanlage ein dreigliedriger Arbeiterausschuß gewählt vorauszusehenden Folgen der Berggesetzverpfuschung. Kurz vorher kunst der Zechenverwaltung das schlimmste zu befürchten. Erklärt werden. Der Zechenjurist weist darauf hin, daß nach dem Wortlaut hatte die K. V." den Zechenbesitzern noch ihre sozialpolitische Ein- doch der Zechenjurist Bodenstein ausdrücklich, wohl seien an Betriebs- und der authentischen Interpretation des Gesetzes durch den Re­sichtslosigkeit attestiert, und tut die ultramontane punkten mit über 28 Grad Celsius Ueber- und Nebenschichten ver- gierungsvertreter die Werksbefizer auch Beamte zu Arbeiteraus­Presse, als ob sich ihre Partei von der " Handhabung" boten( sonst nicht), aber andererseits" könnten diese Arbeiter an schußmitgliedern ernennen können, da nur die Mehrzahl" der der Novelle Gutes verspreche. Zur Beruhigung und Täuschung anderen Betriebspunkten Ueber- und Nebenschichten verfahren"! Alfo Mitglieder Arbeiter zu sein brauchen. Ueberall Kautschuk. Die der erbitterten Arbeiter ist ihnen außerdem noch von der die einzige Arbeiterkategorie, der das Gesetz eine Magimalarbeitszeit Einzelheiten des Wahlaktes zu bestimmen ist den Zechenverival­Zentrumspresse von Vorteilen" des neuen Gesetzes vorgeredet verleiht, fann dieser Wohltat in der Pragis" verlustig gehen. Je tungen überlassen. Sie stellen eine Wählerliste auf; worden, die das Gefez gar nicht bringt. Taufende Bergleute im näher man sich die Novelle ansieht, desto empörender tritt die Ver- num ist abzuwarten, ob die Streikteilnehmer in die Liste Essener Wahlkreis haben darum für das Zentrum gestimmt in dem hunzung des Bergarbeiterschutzes zutage. guten Glauben an ein Berggesetz, welches nur in der Phantasie der eingetragen werden. Die Aufklärung muß in den nächsten Tagen erfolgen. Nach dem Regulativ ist es ausgeschlossen, auch das Gesetz unredlichen Zentrumsagitatoren existiert. Die Ernüchterung ist läßt es nicht zu, wofür der juristische Beirat der Zechenherren sein schon da. gewichtiges Zeugnis ablegt.

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Was aber auch kommen mag, wenn die Unternehmer ihre frühere Bekanntmachung( Streichung der Streifenden aus der Belegschafts­liste) nicht verleugnen, für alles ist das Zentrum mit seiner Umfall­frendigkeit verantwortlich! Es ist der Partei früh genug gesagt worden, welcher Ungeheuerlichkeit die Bestimmungen über die Bu fammensetzung und auch die über die Suspendierung der Arbeiter­ausschüsse gefeßliche Straft verleihen. Herr Abgeordneter von einer Ungeheuerlichkeit" gesprochen. Hinterher hat das Zentrum doch zugestimmt, obgleich es vorher mit apodiktischer Sicher­heit die Regierungsvorlage als das mindeste" hinstellte, wofür das Bentrum stimme, anderenfalls sei der ,, Reichstag sicher".( Germania " vom 13. Mai.) Wenn die beschwindelten Arbeiter die Gesetzes­vorteile" austosten und die Enttäuschten geraten in Wut, dann trägt das Zentrum die volle Schuld an den zu befürchtenden wirt­fchaftlichen Katastrophen.

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Wenn die Bergleute ihre neue Arbeitsordnung" in die Hand bekommen, werden sie sehen, in wie unverantwortlicher Weise fie von den Zentrumsagitatoren beschwindelt sind. Neben der neu Der Bergknappe", dessen Tätigkeit fich wahrhaftig nicht gegen eingeführten Sonderstrafe von bis zu 5 Mark im Monat nur wegen das Zentrum richtet, ist schon gezwungen, von einer großen Erbitte-| ,, unvorschriftsmäßiger" Förderung, zählt die Arbeitsordnung in zwölf rung der Bergleute über das nene Straffyftem zu berichten. Die Absätzen(§ 17) eine ganze Leporelloliste von Fällen" auf, die zur Bechenbefizer legen den§ 80d der Novelle so aus wie er füglich Bestrafung der Belegschaftsmitglieder führen. Den Bergleuten ist nach seinem Wortlaute ausgelegt werden muß. Er gestattet die gesagt worden( der Vowärts" hat seinerzeit schon diesen Schwindel Bestrafung jedes einzelnen Arbeiters mit Geldstrafe bis zu 5 Mart zurückgewiesen), in die besagten 5 M. Magimalstrafe sei alles ein in einem Monat lediglich wegen unvorschriftsmäßiger Förderung. begriffen, was überhaupt an Geldstrafen zulässig. an Geldstrafen zulässig. Nunmehr Das ist als Aequivalent den Unternehmern gewährt statt des Nullens. Können die Beschwindelten lesen, daß sie noch wegen 24 Trimborn hat in dieser Hinsicht selbst von einer Abnormität", Die Regierungsvorlage wollte diese Geldstrafe nicht, der Landtag sonstigen Straffällen" mit einem Lohnverlust bis zur Hälfte hat sie eingeführt. Trotzdem ist den Bergleuten von der Zentrums beziv. bis zur vollen Höhe des Tagesverdienstes geschädigt werden presse vorgeschwindelt worden, die Regierungsvorlage sei ,, berbessert", tönnen ohne Begrenzung der Gesamtstraffumme. Die dringend not­indem sie den doppelten Durchschnitts- Schichtverdienst als Höchstwendige Reform der Lohn- und Gedingefestiegung ist strafe angesetzt habe, während die Novelle nur bis 5 Mark ging. ganz unterblieben. Gerade gegen die unendlichen, zur Erbitterung Frivoler Weise wurde den Arbeitern verschwiegen, daß die Regierungs - führenden Streitigkeiten über Abschluß und Berechnung des Gedinges vorlage im§ 80d die Gesamt strafen begrenzte, die Novelle jedoch hat der Gesetzgeber nichts unternommen, das wird sich bitter rächen. extra eine Magimalgeldstrafe von 5 Mark( statt des Nullens) zuläßt Die neue Arbeitsordnung für die Ruhrzechen kommt in dieser Hin­aber die Höhe der anderen Strafen gar nicht begrenzt! In einem sicht den Arbeitern nicht im geringsten entgegen. Das mußte die Wir wünschen, daß sich die Konstituierung der Arbeiterausschüsse foeben herausgekommenen Kommentar zur Berggesetz - Novelle, dessen Bentrumsfraktion im Landtage voraussehen, nach dem Auftreten der ohne Störung der öffentlichen Ruhe vollzieht. Wie die Unternehmer Verfaffer Herr Dr. jur. Bodenstein, juristischer Beirat des Ruhr Unternehmer beim Streit und im Parlament. Sie durfte deshalb den ihre früheren Bekanntmachungen mit dem zwingenden Text des Ge­zechenvereins ist, wird der§ 80d dahin interpretiert: Da man im Be- Unternehmern nicht wieder die einseitige Oftroyierung des freien feges in Einklang bringen werden, wissen wir nicht. Wir wünschen, trieb den Schuldigen" selten ermitteln fönne, würde die wegen un- Arbeitsvertrages" gestatten, sondern mußte ein Gesez schaffen, daß die Arbeiterausschüsse glatt in Funktion treten. Sehr bescheiden reiner oder ungenügender Förderung verhängte Geldstrafe die ganze welches den Belegschaften ein faktisches Recht zur Mitausarbeitung sind ihre Befugnisse". Das Regulativ für die Ruhrzechen gibt den Kameradschaft treffen müssen. Der christliche Bergknappe" berichtet der Arbeitsordnung gibt. Jetzt fönnen die Arbeiter fich nur äußern" Arbeiterausschüssen fein Jota mehr Befugnisse", als wie die betr. denn auch in Nr. 40 von nur fünf Zechen, wo insgesamt innerhalb und die Zechenverwaltung wirft die Arbeitereingaben in den Papier - Kautschutbestimmungen in der Novelle unumgänglich vorschreiben. eines Halbmonats rund 1700 Bergleute bestraft worden sind mit korb. Ein richtiges Herrenbergrecht. Auch das war zu erwarten; trotzdem haben die Zentrumsagitatoren Lohnabzügen meistens 50 Pf. bis 1 M. in jedem Fall wegen Bekanntlich herrschte ein lebhafter Meinungsstreit über die den Berglenten allerhand von Teilnahme an der Grubenkontrolle", unreiner oder ungenügender Förderung! Wegen anderer Sünden sind noch 8 usammenseßung der Arbeiterausschüsse. Die Mitwirkung beim Gedingewesen" u. f. f. erzählt, was alles zu den Ertraftrafen bis zu 2,50 Mark in jedem Fall verhängt worden! Regierungsvorlage fnüpfte das Wahlrecht zu den Arbeiterausschüssen Befugnissen" der Arbeiterausschüsse gehören sollte. Nun liegt das Das zentrumsfreundliche Blatt muß zugeben, das neue Straffystem" nicht an die Bedingung einer bestimmten Arbeitsfrist; nur die Regulativ vor. Abgesehen von dem Recht der Ausschüsse, event. habe die Kameraden schon besonders erbittert". Kein Wunder, da Gewählten sollten mindestens 25 Jahr alt sein und mindestens ein Wagenkontrolleure zu wählen( die jederzeit gemaßregelt werden man den Leuten vorgeschwindelt hat, die Novelle bringe dank dem Jahr auf dem Bergwerk gearbeitet haben. In diesem Punkte(§ 80f) fönnen), fich an der Verwaltung der Arbeitergroschen in den Unter­Zentrum eine Verbesserung" des Strafwesens. hat der Landtag eine außerordentliche Verschlechterung der Regierungs- ftügungstaffen zu beteiligen"(!), gemäߧ 80 d, Absatz 3, als eine Die soeben bekannt gewordenen Grundzüge der, Normal- vorlage vorgenommen. Die Novelle gibt nur volljährigen und reichs- Art Ordnungspolizei zu wirken, wirken, können die Ausschüsse, Arbeitsordnung für die Ruhrzechen" fprechen im§ 24 angehörigen Arbeitern das Wahlrecht, wenn sie mindestens Anträge, Wünsche und und Beschwerden der Belegschaft" der aus, auch die unvorschriftsmäßig" beladenen Wagen follen als ein Jahr ununterbrochen" auf dem Bergwerk arbeiten; Betriebsleitung zur Kenntnis bringen". Das ist alles. Wie ,, bollbeladen angerechnet" werden. Dagegen wird Geldstrafe bis in gewählt können nur werden mindestens dreißigjährige, reichs- wir die Unternehmer kennen, werden die Arbeiterausschüsse für Höhe von 5 Mark angedroht für unvorschriftsmäßige Förde- angehörige Belegschaftsmitglieder, die mindestens drei Jahre die Arbeiter nur nüßlich sein, wenn die Belegschaft stramm rung und als ganz neue Zugabe wird sofortige Ent- ,, ununterbrochen" auf dem Bergwerk arbeiten. Nun haben sich aber organisiert ist. Immerhin muß der Versuch gemacht werden. laffung in Aussicht gestellt, wenn sich unvorschriftsmäßige Förderung über 200 000 Ruhrbergleute in diesem Frühjahr an dem Streit be- Wenigstens kann dann später nicht wieder gesagt werden, den Ver­wiederholt und unter erschwerenden Umständen". Damit ist den teiligt. Die Regierungsvertreter erflärten in der Herrenhaus- waltungen sei von Belegschaftswünschen nichts bekannt geworden. Arbeitern eine fürchterliche Nute gebunden, da es nunmehr finder- kommission, wer wegen Kontraktbruch" während des Streits aus Nach Ansicht des Bechenjuristen entsprechen die bekanntlich nur dekorativ leicht ist, einen unbequemen Arbeiter in eine Arbeit zu steden, wo der Belegschaftsliste gestrichen sei, habe kein Wahlrecht. Demzufolge wirkenden Arbeiterausschüsse", die schon seit Jahren im Saar­er absolut keine reine Förderung schaffen kann, worauf er sofort hätten die am Streit beteiligt Gewesenen im Ruhrgebiet weder das gebiet und Niederschlesien ein beschauliches Dasein cntlassen wird! Die Handhabung des Straffystems ist ja den Vor- paffive noch das aktive Wahlrecht zu den Arbeiterausschüssen, denn fristen, den Bestimmungen der Berggesetznovelle. Eine bös­gesetzten überlassen, Kautelen für den Arbeiterrechtschutz sind in der wenn im November- Dezember die die Wahl stattfindet, hat artigere Kritik kann man faum üben an dieser Berggefegreform". Novelle nicht enthalten. tein Streifteilnehmer eine ununterbrochen" einjährige Arbeits- Spätestens am 15. November sollen die neuen Arbeitsordnungen Ganz eigenartig sind die Bestimmungen der neuen Arbeitszeit hinter sich. Wenigstens trifft dies zu Wenigstens trifft dies zu für die Zechen, in Wirksamkeit treten, spätestens am 15. Dezember müssen die ordnung über die Schichtdauer". Dr. Bodenstein er die beim Streit erklärten, fie hätten die Ausständigen aus der Arbeiterausschüsse eingerichtet sein. Dem Antrag des Bergarbeiter­läutert den§ 93b ber Novelle entsprechend den authentischen Belegschaftsliste gestrichen. Unseres Wiffens haben dies alle Zechen verbandes, das Proportional Wahlsystem Erklärungen der Regierungsvertreter. Danach darf in den befannt gemacht. Daß tatsächlich die Streichungen geschehen sind, zuwenden, hat der Zechenbefizerverein nicht entsprochen; er diftiert: Steinkohlengruben die Seilfahrt" für den einzelnen Arbeiter nur wird bewiesen durch Abkehrscheine fürzlich erst entlassener Bergleute, gewählt ist, wer die meisten Stimmen hat( relative Majorität). 30 Minuten dauern. Eine Magimalgrenze für die Schichtdauer der benen nur eine Arbeitsdauer ab Beendigung des Streits bescheinigt Barum sollen die Zechenherren das nicht diktieren? Die Berggesetz­Gesamtbelegschaft setzt die Novelle nicht fest, sie untersagt nur die ist, obgleich fie schon lange vor dem Streif auf der betreffenden geche Novelle fest ja erneut den Kapitalisten als Diktator ein. Der jetzige Verlängerung der bisherigen Arbeitszeit". Als Arbeitszeit gilt anfuhren. Gleich nach Annahme des Gesetzes hat der Vorwärts" Zustand schreit förmlich nach einer gründlichen reichsgesehlichen Reform die Zeit von der Beendigung der Seilfahrt bis zu ihrem Wieder- festgestellt, die Novelle gebe unter den erwähnten Voraussetzungen des Bergarbeiterrechts. beginn." Demnach würde nur die stündige Seilfahrt" nicht als nur den Streitbrechern das Wahlrecht. Wütend ist die Zentrums­ Arbeitszeit" zu gelten haben, der ganze übrige unterirdische presse über den betreffenden Vorwärts"-Artikel hergefallen, hat Aufenthalt des Arbeiters wäre feine Arbeitszeit". Ganz richtig ihn verlogen". hezzerisch" usw. genannt. Aber in ihrer Nr. 746 interpretiert der Zechenjurist Bodenstein: Jn Westfalen( Ruhr( im September) geftand die Kölnische Wolfsztg." zu, daß das gebiet) darf der einzelne Arbeiter nicht länger wie 8 Stunden Gesez gar nicht anders ausgelegt werden könnte, wie es der Vor­pro Schicht unter Tage behalten werden. Die neue Arbeits- wärts" tat. Auch die Regierung vermöchte das Gesetz nicht mehr ordnung fagt aber wie die alte: Es gilt unterirdisch im arbeiterfreundlichen Sinne zu interpretieren, der flare Wortlaut Man sollte meinen, daß in einem Augenblick, to die Spannung die Achtstundenarbeitszeit von Beendigung der Seilfahrt bis stehe dem entgegen. Das Kölner Zentrumsorgan fam zu dem für zwischen England und Deutschland leider noch immer andauert, alles Wiederbeginn derselben". Nach wie vor foll die Seilfahrt seine Battei blamablen Schluß, das kaum beschlossene Gesetz müsse vermieden werden müßte, was die englische Gereiztheit vermehren 30 Minuten vor Anfang der Schicht" beginnen, über die Dauer abgeändert werden, wenn die Unternehmer auf seine ftrifte An- muß. Unsere Kolonial- und Flottenfchreier stiften durch ihr aben­der Ausfahrt besagen die vom Zechenverein ausgearbeiteten Vor- wendung nicht verzichteten! Ein flägliches Schauspiel. Zuerst tenerliches Gerede gerade Unfrieden genug, als daß sich Blätter, die schläge" nichts. In den Vorschriften hat sich also nichts wesentlich betitelt das gentrumsblatt die Grubenherren mit Stofelworten wie politisch ernsthaft genommen sein wollen, noch zu einer Hetze gegen geändert und deshalb liegt die Gefahr vor, daß die Zechens Bechenpascha", einsichtslose Scharfmacher", hernach erwartet es England hergeben sollten. Es ist deshalb geradezu ungeheuerlich, verwaltungen es unter dem neuen Gesetz ebenso wie unter dem von diesen Bechenpaschas" eine arbeiterfreundliche Handhabung der alten fertig bringen, den regelmäßigen unterirdischen Aufenthalt des Berggesetz- Novelle.

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einzelnen Arbeiters über 8% Stunden zu verlängern. Es Der juristische Beirat des Zechenvereins, Herr Dr. Bodenstein, fehlt an einer scharfen Bestimmung der Begriffe Schichtdauer", stellt sich in seinem Kommentar des§ 80f Abs. 4 selbstredend auch " Arbeitszeit" und Seilfahrt"; es mangelt an einer Be- auf den vom Vorwärts", zuerst später notgedrungen auch von dem grenzung des unterirdischen Aufenthalts überhaupt, abgesehen von Kölner Zentrumsblatt eingenommenen Standpunkt: Streit unter

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Politifche Ueberlicht.

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Berlin , den 23. Dftober.

Englandhezze.

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daß sich das Berliner Tageblatt" gerade in einer fo zugefpigten Situation, toie es die gegenwärtige ist, zum Mundstück einer Englandheße der allerbedenklichsten Art hergibt. Das Mosse­Blatt veröffentlicht nämlich den Artikel eines englandfeindlichen Führers der ägyptischen Unabhängigkeitspartei, Moustafa Kamel Baschas, in dem die deutsche Regierung unter den heftigsten Aus­