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Die Firma Tippelskirch dementiert.

Brengem Arrest und Entziehung des Arbeitsverdienstes für| lichkeitsgefühl auch nur einen Tag länger das Verfügungsrecht über laut des Textes an, harmlose Lieder würden dadurch einen Monat bestraft. Gleichzeitig erklärte man ihm, daß man ihn die Söhne des Voltes belassen werden konnte! fo lange bestrafen werde, bis er gescheut würde. Im Arrest erkrankte der also Gefolterte noch in anderer Art. Er litt an Schüttelfrost und Krämpfen. Das glaubte ihm der Arzt und fagte, er solle bitten, daß die Zelle besser geheizt werde. Diese Bitten waren jedoch ohne Erfolg. Als er dann nach Ablauf des Arrestes wiederum nicht arbeiten konnte und seine Blindheit beteuerte, mögen der Gefängnisverwaltung doch Bedenken aufgestiegen sein. Er wurde wieder dem Spezialarzt vorgeführt, wo zufällig seine Mutter gerade anwesend war, um die Rechnung für die erstmalige Untersuchung zu bezahlen. Jezt, elf Tage nach der ersten Untersuchung, sah sich der Arzt genötigt, der Mutter zu erklären: Ihr Sohn ist tatsächlich blind." Er entschul­digte sich dabei, daß er bei der ersten Unter­suchung durch ein Schreiben des Gefängnis­arztes Dr. Neumann irregeführt worden sei. Der Kranke kam hierauf in das Elisabeth- Krankenhaus in Glogau  , tvo er annähernd ein Vierteljahr, jedoch ohne Erfolg behandelt wurde. Die Zeit mußte er noch nachfihen und nach voll ständig verbüßter Strafe wurde er am 3. März d. J. entlassen. Die vollständige Erblindung wurde später auch in der Meyerschen Augen Klinik in Breslau   festgestellt. Der Entlassene ist dann auch körperlich schwer erkrankt und zwar an Rheumatismus, Luftröhrenkatarrh, und ist schließlich brustleidend geworden. Er gibt an, daß in der Zelle, in der er zuletzt untergebracht war, sich außer Vrust- und Lungenleidenden sich auch Syphilistranke befanden.

gefährlich, daß die Nordschleswiger beim Singen aufreizende Meinungen und Gedanken hineinlegten. So wüßten sie beispielsweise, wenn sie sängen: Jeg vil vaerge mit Berl. Tagebl." folgende Erklärung zustellen lassen: Die Firma Tippelskirch hat durch ihren Rechtsbeistand dem Land( ich will schützen mein Land) ganz genau, welches Land gemeint sei. Wie unter diesen Umständen die Nordschleswiger Unter Bezugnahme auf die Notiz im Berliner Tageblatt" überhaupt noch den Mund auftum fönnen, ohne ein Staatsverbrechen bom 23. Oktober cr., in welcher erwähnt wird, daß sich in den zu begehen, ist ein Problem. Erstaunlich aber ist, daß das Gericht Büchern der Firma v. Tippelskirch u. Co. zwei mysteriöse sich den Standpunkt des Prof. Schröder zu eigen machte und den Teilhaberkonten finden, ein Konto P. und ein Angeklagten, mit besonderer Bezugnahme auf das Schrödersche Gut Konto St., deren Inhaber der Staatsminister v. Podbielski achten, zu 10 Mark Geldstrafe verurteilte. Die Germanisatoren und der Kolonialdirektor Dr. Stübel feien, erkläre ich Ihnen im in Nordschleswig können sich gratulieren, daß das Gericht den An­Auftrage der Firma v. Tippelskirch u. Co. folgendes: trag des Angeklagten, Georg Brandes   als Sachverständigen zu

dennoch bewiesen werden könne?

man uns:

schreit.

"

" Weder der ehemalige Geschäftsmitinhaber, laden, abgelehnt hat der glänzende Stilist hätte sich die Gelegen­jegiger Staatsminister v. Podbielsti ist jetzt für seine Person heit gewiß nicht entgehen lassen, dem preußischen Staate aus seinem an der Firma beteiligt, noch hat die Firma irgendwelche Stampfe gegen das kleine dänische Liederbuch eine nieder­internationale Blamage herzu geschäftliche Beziehungen zu dem Direktor des Kolonial- metternde amtes Wirklichen Geheimen Legationsrat Dr. Stübel." richten. Das Berl. Tagebl." hält nicht mit Unrecht dies eigenartig Das staatsgefährliche Gesangbuch. Die in Nordschleswig er stilisierte" Dementi" für Podbielsti für keineswegs entlastend. Die scheinende Zeitung Dannewirke" macht darauf aufmerksam, daß Form dieser Erklärung lege ja geradezu die Frage nahe, ob Pod zwei der von dem Professor Schröder in den Prozessen gegen das nicht in direkt beteiligt sei! Es sei deshalb unbedingt erforderlich, Blaue Liederbuch" als besonders staatsgefährlich und aufreizend daß die Regierung eine Erfklärung abgebe. Eine solche amtliche charakterisierten Lieder sich auch in dem schleswigschen Kirchen= Erklärung müsse man glauben, wenn man nicht Beweise des Gesangbuch finden. Das eine ist das in dem Toftlunder Prozeß­Gegenteils in der Tasche habe. Das soll doch nicht etwa heißen, bericht bereits erwähnte Kirchenlied des schleswigischen Bischofs daß die Regierung überhaupt fähig sei, etwas zu dementieren, das H. A. Brorson, der im 18. Jahrhundert lebte; in dem Gesangbuch wird es als Lied für Kranke" bezeichnet und es preist die himmlischen Inzwischen hat der Erblindete den Versuch gemacht, das Armen Freuden im Gegensatz zur irdischen Trübsal. Das andere ist ein recht zu erlangen, um eine Schadensersatzklage gegen die beiden Aerzte führen zu können, doch wurde ihm dieses in allen Justanzen Von der Fleischnot im oberschlesischen Industriebezirk schreibt Sterbelied, welches fast täglich in Nordschleswig bei Begräbnissen gesungen wird, und hat zum Verfasser den berühmten dänischen verweigert. Auch eine aus dem gleichen Grunde an den Kaiser ge= richtete Immediateingabe hatte feinen Erfolg. Gegen den Justizfiskus Bei dem Städtchen Myslowitz   im Kattowißer Kreise, dort, wo Klassifer A. Dehlenschläger. Das schleswigsche Gesangbuch aber ist schwebt jedoch zur Zeit ein Verfahren auf Entschädigung oder Nenten- die drei Kaiserreiche Deutschland  , Desterreich und Rußland   mit vom Königlich preußischen evangelisch- luthe­bewilligung, aus welchem Grunde der Blinde wieder längere Zeit in der reichs- Ecke" bilden, führt eine hölzerne Treppe über den Grenzfluß mäß einem Beschluß der vierten ordentlichen Gesamtsynode vom ihren Grenzen zusammentreffen und die berühmte Drei Kaiser- rischen Konsistorium in Kiel   herausgegeben, ge= Breslauer Universitätsklinik untersucht wurde, doch ist zurzeit über Przemsa   in das russische Grenzstädtchen Modrzejow. Dort herrscht Jahre 1889. Beide aufreizende Kirchenlieder sind in unzähligen den Stand der Angelegenheit etwas Näheres nicht bekannt. Dagegen hat der Fall" bereits" zu einer" Reform" der Glogauer gegenwärtig ein eigenartiges buntbewegtes Treiben. Tag für Tag Fällen von preußischen Staatsprediger bei firchlichen Handlungen Gefängniszustände geführt. Es wurde seinerzeit von der Presse auf ziehen in großen Scharen Männer Frauen und Kinder von Mys= in den dänisch sprechenden Gemeinden Nordschleswigs verwendet die Gefahr hingewiesen, die die undurchsichtigen, aus gerilltem Glas lois her über die Modrzejower Brücke in die Stadt Modrzejow, worden, und ähnliche Lieder, die nach dem gerichtlich anerkannten bestehenden Scheiben der Fenster für das Sehvermögen bedeuten. um dort Fleisch und Mehl einzukaufen und dann zurück nach Mys- Gutachten des Prof. Schröder als staatsgefährlich zu bezeichnen sind, In Glogau   hat man nun im Gefängnis die Fenster etwas ver- lovit und in den Heimatsort zu wandern. Die Leute, in ihrer enthält das behördlich approbierte Gesangbuch noch viele. Wenn nun größert und die Zahl der Scheiben verringert, so daß diese jetzt zahlreichen Orten des Myslowißer und Kattowißer Bezirks, um gegangen wird, so müssen auch die Herausgeber des Gesangbuchs ver­großen Mehrzahl Frauen und Mädchen, kommen von weit her, aus gegen die Herausgeber des Blauen Liederbuchs" strafrechtlich vor­dreimal so groß sein sollen als früher. Es mag wohl dadurch in der Belle selbst ein wenig heller sein, von der Verwendung von Rill- brüben billigeres Fleisch zu kaufen, das im oberschlesischen Industrie- folgt werden. Wir werden also demnächst das ergöbliche Schauspiel glas ist man aber nicht abgekommen. Es wäre ja auch wirklich eine bezirk nur zu unerschwinglichen Preisen zu haben ist. An Lohn- und erleben, daß gegen das Königlich preußische Konsistorium in Stiel, Vorschußtagen allzu große Humanität, wenn die Gefangenen ein Stück Himmel zahlen ihren Händen" am Ersten des Monats einen Teil des im Kaftan und mehrere angesehene Juristen stehen, von der Königlich die oberschlesischen Gruben- und Hüttenbarone an dessen Spitze der bekannte Theologe, Generalsuperintendent D. oder die Umrisse eines Baumes oder Turmes durchs Fenſter er- vergangenen Monat verdienten Lohnes und nennen das noch preußischen Staatsanwaltschaft in Flensburg   Anklage wegen Heraus­blicken könnten. Die zweite Reform" besteht darin, daß Geheimer Vorsch u" geben und den Rest am 15. des neuen Monats gabe und Vertriebs aufreizender" Lieder erhoben wird. Daß die Sanitätsrat Dr. Neumann am 1. Oftober angeblich freiwillig seine Stellung als Gefängnisarzt aufgegeben hat. Er ist annähernd brochener Strom von Menschen über die Brüde hin und her, oft den, daran zweifelt Dannewirke" bei der bekannten Unparteilichkeit Stellung als Gefängnisarzt aufgegeben hat. Er ist annähernd also an Lohn- und Vorschußtagen zieht den ganzen Tag ein ununter- Prozesse gegen das Blaue Liederbuch" dieses Nachspiel haben wer­achtzig Jahre. Früher war er Kreisphysikus. Als aber vor einigen Jahren das Gesetz über die Dienstleistungen des Kreisarztes haben unausgesetzt mit dem Ausstellen der Grenzpaffierscheine schaft, feinen Augenblick. Jedenfalls stellt es sich immer mehr heraus, mehr wie zehntausend Personen! Mehrere preußische Beamte der objektivsten Behörde der Welt", der preußischen Staatsanwalt­in Kraft trat, sah er sich veranlaßt, wegen Kränklichkeit und hohen Alters sein Amt niederzulegen. Sein Amt als Gefängnisarzt behielt zu tun. Natürlich nutzen die Geschäftsleute drüben die Situation daß die Geschichte der nordschleswigschen Germanisation nach einem er jedoch und man ließ es ihm trok Alter und Kränklichkeit, in nach Sträften aus. Das Schweinefleisch ist so teuer wie nie zuvor, Chronisten, der über den Humor eines Cervantes   verfügt, geradezu deren Folge er sich nur mit Hilfe eines Stockes fortbewegen konnte. es foftet pro Pfund( 400 Gramm nach russischem Gewicht) 60 Pf.; Daß Dr. Neumann auch nach obigem Vorfall noch mehr als ein und das zieht die Armen über die Grenze. Die übermütig ge- Berlin   auf offener Straße begangen hatte, hatte sich vor dem ist also immerhin noch erheblich billiger wie im teueren Vaterlande, Wegen grober Mißhandlung eines Untergebenen, die er in halbes Jahr im Amte bleiben konnte, wen wundert das? Uns nicht, wordenen russisch- polnischen Fleischer und Händler erlauben sich die in seiner Hand lag ja nur das Wohl von Sträflingen". roheste Behandlung der zahllosen proletarischen Käuferinnen, die sie Kriegsgericht der Aufklärungsschiffe in Stiel ein Maschinistenmaat zu Die Totschlagsaffäre des Leutnants v. Lefow. oft mit den gemeinsten Schimpfivorten regalieren. In dem Ge- 3u berantworten. Der Angeklagte befand sich Ende Juni dieses dränge in den Fleischerläden, an den Grenzübergängen und auf der Jahres auf Urlaub in Berlin- Schöneberg  . Am Sonntag, den Eine Korrespondenz meldet aus Posen vom 23. Oftober: Die Brücke treiben Taschendiebe ihr recht ertragreiches Handwerk. Kom- 25. Juni, vormittage 10 Uhr, begeg.iete er in der Hohenstaufen­Affäre des Leutnants v. Lefow fand heute vor dem Kriegsgericht men die Käufer mit ihren Fleischpaketen und Mehlsäckchen beladen straße einer unbekannt gebliebenen Ordonnanz der Garde- Fuß­einen überraschenden und wohl von niemand, selbst zur preußischen Bollabfertigung zurüd, so warten ihrer hier neue artillerie, die ihn vorschriftsmäßig grüßte. Ohne irgendwelche Ver­dem Angeklagten nicht erwarteten Abschluß. Bei Annehmlichkeiten. Von den wenigen von der Arbeit fast erdrückten anlassung ging der Maat auf den Artilleristen zu, brüllte ihn an Beginn der Verhandlung, zu der 21 Zeugen und drei Sachverständige und daher nervös gewordenen Beamten werden sie barsch angefahren, und schlug ihm heftig ins Genic. Der Soldat stand sofort stramm geladen und erschienen waren, stellte nach Verlejung der Anklage- hin- und hergeschoben und müssen sich Visitationen der Kleidung und vor seinem Vor efekten und ließ einen Hagel von Schlägen und fchrift Kriegsgerichtsrat Bärensprung   mit Rüdsicht auf die des Körpers gefallen lassen, die für weibliche Personen entwürdigend Stößen und eine Schmutzflut der unflätigsten Schimpfworte auf sich ben Untrag, die Deffentlichkeit auszuschliegen befindle wird bein and out, met von einer ganzen Anzahl Zeugen beobachtet, die in ihrer gerechten Gefährdung des Ansehens des Offizier standes sind. Alle Augenblicke wird denn auch Konterbande entdeckt, meist niedersausen, ohne mit der Wimper zu zucken. Der Vorgang wurde Antrage entsprach auch tatsächlich das Gericht. Unter den obwaltenden den Kleidern eingeschmuggelt werden soll. Da wandern denn große Empörung über die unqualifizierte Roheit Miene machten, an dem Umständen muß der einzige anwesende Pressevertreter den Platz am Massen beschlagnahmten Fleisches in den Gasanstaltsofen der Stadt Rowdy in Uniform Lynchjustiz zu üben, als dieser auf Veranlassung Pressetische räumen. Dieser Beschluß ist umso bedauerlicher, als Myslowitz. Die armen Grtappten aber gehen betrübt und beschämt des Direktors des Carl Schulze  - Theaters in Hamburg  , Herrn Eugen der Vorfall sich in der breitesten Deffentlichkeit abspielte und die ohne Fleisch wieder nach Hause, wo man sich schon auf den jetzt so Burg, der gleialls Zeuge gewesen, verhaftet und in einer Droschke Presse denselben in den verschiedensten Lesarten schilderte. Nach den kostspieligen und seltenen Genuß eines Stückchen Fleisches gefreut nach der Wache des 3. Eisenbahn- Regiments gebracht wurde. Dort bei den Zeugen und sonstigen Beteiligten angestellten privaten hatte. beleidigte der Angeklagte den Schuhmann noch durch Redensarten, Ermittelungen, in Verbindung mit den bei Verfündung des Urteils wie:" Sie erhalten ja für jede Anzeige 25 Pf., ich werde Ihnen angegebenen Gründen, dürfte nachstehender Sachverhalt Anspruch Wie Nordschleswig verpreußt wird. Anderswo macht die reaktio- 50 Pf. geben" Sie schwören ja für eine Schrippe einen Mein­auf Richtigkeit haben: Nach Rückkehr des II. Posenschen Feld- näre Staatsgewalt notgedrungen vor dem Bewußtseinsleben der eid  ". Der grobe Erzeß fonnte erst am vorigen Freitag zur Ver­Artillerie Regiments Nr. 56 am 24. September d. J. ver- Unterdrückten Halt, in Nordschleswig sind nicht einmal mehr die Ge- handlung kommen, da alle Nachforschungen nach dem Mißhandelten anstalteten die Offiziere des Regiments im Hotel de   danken zollfrei". Das wurde am Donnerstag vor dem Schöffen- merkwürdigerweise vergeblich gewesen waren. Die aus Berlin   als Bologne"- Juhaber Nitzsche- ein gemeinschaftliches gericht in Toftlund gerichtlich festgelegt. Dort stand wieder einmal Zeugen geladenen Zivilpersonen bestätigten jedoch die Anklage in Abendessen, bei dem der bei der dritten Batterie, dienende einer der famosen Prozesse gegen das Blaue Liederbuch" zur Ver- allen Stücken und hoben besonders hervor, daß der Mißhandelte, Angeklagte der 31 Jahre alte Leutnant Aldo handlung. Bis zum Mai dieses Jahres war das Buch, eine Samm- der seinen Peiniger vorschriftsmäßig gegrüßt habe, eine geradezu bon Lekow, Sohn eines Rittergutsbesizers auf Lochowo im lung der schönsten Lieder und Gedichte aus der nordischen Literatur, bewunderungswürdige Disziplin" gezeigt habe. Der Angeklagte Streise Züllichaut, den geistigen Getränken reichlich zu- darunter auch Uebersetzungen flassischer deutscher Stücke, unbean- wurde wegen der rohen Mißhandlung und Beleidigung des Unter­sprach und gegen 11 Uhr abends in start bezech tem 3 u standet in Nordschleswig vertrieben worden. Da wurden plößlich gebenen zu drei Monaten und wegen der Beleidigung des Schuh­stande den Heimweg antrat. Er soll unterwegs seiner Stimmung an einem Tage, am 6. Mai d. J., vermutlich auf das Betreiben manns zu drei Wochen, insgesamt zu drei Monaten, zwei recht lanten Ausdruck gegeben und dieserhalb von einigen Zivilisten, des Köller überköllernden Deutschen Vereins für Nordschleswig" Wochen Gefängnis verurteilt- in Anbetracht der gemeinen darunter von einem Barbier gehänselt worden sein. Dics gab dem in einer Reihe von nordschleswigschen Städten Haussuchungen in Ausschreitung gewiß eine milde Strafe, zumal wenn man bedenkt, Angeklagten Veranlassung, sofort blank zu ziehen und gegen die sich den dänischen Buchhandlungen gehalten und die bor  - daß der Untergebene, wenn er gegenüber den Mißhandlungen mehr immer mehr ansammelnden Leute einzuhanen. Von der Ueber- handenen Exemplare des Liederbuches beschlagnahmt. Nach Mensch als Soldat gewesen wäre, sich wahrscheinlich zeitlebens un­macht überwältigt, wurde Angeklagter zu Boden geworfen und 14 Tagen wurden zwar die konfiszierten Bücher wieder zurückgeliefert, glücklich gemacht hätte denn dann wäre er vermutlich ge= ihm der Degen entrissen, wobei er selbst nicht unerheblich mißhandelt gegen die Buchhändler aber wurde wegen Vergehens gegen eine funden worden. wurde. Durch die Dazwischenkunft des Polizeiinspektors Jagner Verordnung aus dem Jahre 1866, die vom Vertrieb aufreizender wurden die Leute beschwichtigt, de m Angetlagten der Degen Schriften handelt, Anflage erhoben. Eine Reihe dieser Prozesse ist Bayerischer Landtag  . zurückgegeben und dieser von dem Beamten in seine Woh bereits in erster Instanz zur Verhandlung gelangt. In Sonder München  , 24. Oftober. Kammer der Abgeordneten. nung geleitet. Sei es nun, daß Angeklagter die ihm wieder- burg  , der gerichtlichen Domäne des Hauptmachers des Deutschen   Im Laufe der heutigen Budgetberatung führte Hammerschmidt fahrene schimpfliche Behandlung rächen wollte, oder wie er selbst Vereins", des Amtsrichters Hahn, wurde der angeklagte Buchhändler( lib.) aus, in der deutschen auswärtigen Politik habe sich angibt, daß er von einigen Personen durch höhnische Zurufe freigesprochen und das Urteil ist, nachdem der Amtsanwalt die zuerst vorher eine gewisse Unsicherheit gezeigt, aber in der Maroffo­aufs neue gereizt worden ist, so viel steht nun fest, daß er sich eingelegte Berufung zurückgezogen hat, rechtskräftig geworden. In angelegenheit habe sich der Flügelschlag des deutschen mit einem doppelläufigen mit Schrotpatronen geladenen Jagd- Apenrade wurde der Verleger des Buches, Fabritant Andresen, zu Aars wieder beffer bemerkbar gemacht. Redner wandte sich gewehr bewaffnete und in höchster Erregung auf die Straße 50 M. Geldstrafe, in Hadersleben   zwei Buchhändler gleichfalls zu im weiteren gegen die jüngsten Aeußerungen des Minister­stürzte. Im Nu war er wieder bon einer Anzahl Geldstrafen verurteilt. In Toftlund, wo am Donnerstag gegen den präsidenten Freiherrn bon Podewils gegenüber dem Ab­Menschen umringt, die versuchten, ihm das Gewehr zu Buchhändler Hansen verhandelt wurde, waren als Sachverständige geordneten Dr. Casselmann und bemerkte, der Minister­entreißen. Der Oberwächter Röhr, der gleichfalls den Angeklagten zu Redakteur Svensen von der Zeitung Modersmaalet" in Haders- präsident habe auf die Frage nach die Frage nach der Homogenität des beschwichtigen versuchte, wurde von ihm vor die Brust gestoßen, daß leben und der Gymnasialoberlehrer Professor Schröder aus Flensburg   Ministeriums beleidigend geantwortet. Wolle das Gesamt­er zu Boden fiel. Der im Hotel Nizsche bedienstete Haushälter, geladen. Der Angeklagte beantragte, den Professor Schröder, der ein ministerium auch jetzt noch über den Parteien stehen oder wolle es 23 Jahre alte Josef Nösch, der dem Angeklagten gut bekannt rühriges Vorstandsmitglied des Deutschen Vereins", also jedenfalls lediglich der Vollstrecker des Willens der Zentrumsmehrheit sein? war, und der öfters geschäftlich mit ihm zu tun hatte, nicht unbefangen fei, abzulehnen. Er hatte mit diesem Antrag eben- Ministerpräsident Freiherr v. Pode wils erwiderte, das Thema versuchte gleichfalls ihn zu beruhigen, wurde aber mit der sowenig Erfolg wie der Amtsanwalt mit der Zurückweisung des der auswärtigen Politik des Reiches sei für die Einzelland tage nicht Drohung Gehen Sie weg oder ich erschieße Sie!? zurückgewiesen. Redakteurs Svensen, der dieselben politischen Ansichten habe wie der geeignet. Nach der Reichsverfassung habe der Kaiser das Reich In diesem Augenblick wurde der Leutnant zu Boden geworfen Angeklagte und ein Angestellter der Dänenpartei sei. Redakteur völkerrechtlich zu vertreten. Was die neulichen Aeußerungen und verschiedene Personen versuchten ihm das Gewehr zu Svensen gab das erste Gutachten ab. Er konnte aus seinen viel Dr. Casselmanns betreffe, so habe er, der Minister, jene Aeußerungen entreißen. Während einige an dem Laufe herumzerrten, frachten fachen Erfahrungen bei Versammlungen und auf Privatgesellschaften als schwere Beleidigung empfunden und in diesem Empfinden zwei Schüsse, von denen einer den Nösch in den Unterleib befunden, daß die Lieder nie aufreizend auf die dänische Bevölkerung geantwortet. Die Frage, ob die Regierung nach wie vor über den traf und dieser an den Folgen innerer Verblutung am gewirkt hätten. Das sei begreiflich, denn die eigentlichen politischen Parteien zu stehen gesonnen sei, könne er in unbedingtester Weise nächsten Tage verstarb. Der Angeklagte behauptet, bei beiden Auf- Tendenzlieder seien, wie der Sachverständige im einzelnen nach bejahen. Die Regierung habe nie daran gedacht, in dieser Be­tritten von der Menge schwer gereizt und angegriffen worden zu wies, in die Sammlung nicht aufgenommen worden. Dann kam ziehung eine Aenderung ihrer selbstverständlichen Haltung eintreten sein. Was er getan, habe er lediglich in Ausübung berech Professor Schröder an die Reihe. Berblüffend war gleich seine An- zu lassen. tigter Notwehr getan. Die Schüsse habe er nicht selbst ab- gabe, daß mindestens 130 bis 140 Lieder in dem Buch als Segi( Soz.) wahrt dem Landtage das Recht, auch die gegeben, sondern sie hätten sich durch einen unglüdlichen aufreizend anzusehen seien. Vor ein paar Wochen, vor Reichspolitik zu besprechen, und schließt mit den Bufall selbst entladen. Seitens des Anklagevertreters wird dem Schöffengericht in Hadersleben  , wo der Herr gleich- Worten: Wir lassen uns dieses Recht nicht berkümmern. eine Gesamtstrafe von 4 Wochen Gefängnis in Antrag gebracht. falls als Sachverständiger geladen war, hatte er erst Ministerpräsident von Bodewils erwidert: Reichsangelegen­Das Gericht erkennt wegen der fahrlässigen Tötung auf 3 Wochen 48 staatsgefährliche Stücke in dem Buche entdeckt. Das wäre also heiten können im Landtage nach Belieben besprochen werden, Gefängnis, wegen des Widerstandes gegen die Staatsgewalt auf eine Zunahme von mehr als 150 Proz. in der kurzen Zeit. Da der aber nur insoweit, als den Einzelregierungen durch die Reichs­2 Tage, die auf eine Gesamtstrafe von 3 Wochen 1 Tag Gefängnis Herr noch für weitere Prozesse in dieser Angelegenheit als Sach- verfassung ein Einfluß zuerkannt ist. Das trifft zu, so weit zurückgeführt werden. Wegen des Verstoßes gegen die militärische verständiger in Aussicht genommen ist und das Buch bloß 316 Stücke die Zuständigkeit des Bundesrats geht. So war auch die darauf Dienstpflicht hat sich das Urteil der Ehrengerichtshof des enthält, so wird man sich, wenn seine Entdeckungen" in demselben bezügliche Aeußerung des Fürsten   Bismard gemeint. Die aus­Regiments vorbehalten. Tempo fortschreiten, auf ein arithmetisches Wunder gefaßt machen wärtige Politik des Reiches wird trotz des Bundesratsausschusses müssen. Unter den Liedern, die nach der Anklage geeignet fein für auswärtige Angelegenheiten nicht vom Bundesrat, sondern vom sollen, die Loslösung Nordschleswigs von Preußen zu fördern, führte Staiser und dem verantwortlichen Reichskanzler gemacht. Hier im Kirchenlied des Bischofs Brorsen von Schleswig an, der im politit. Also auch vom praktischen Gesichtspunkte wäre diese Sache der Sachverständige unter anderem auch ein im Norden berühmtes bayerischen   Landtage ist kein verantwortlicher Minister für Reichs­18. Jahrhundert lebte! In den Liede finde sich nämlich die im Reichstage zu behandeln. Präsident Dr. v. Orterer erklärt, Stelle: Hienieden muß gewartet werden". Damit er werde diese Angelegenheit prüfen und dafür sorgen, daß dem fam der Herr Professor auf die Methode zu sprechen, nach der er Landtage in feiner Weise verkürzt werde, was er bisher ex lege et seine Sichtung vorgenommen habe. Es komme nicht auf den Wort- usu( nach Gesetz und Gebrauch) in Anspruch genommen habe. Er

Dies Urteil wird allerdings berechtigtes Aufsehen hervorrufen. Selbst wenn mit Recht eine fahrlässige Tötung angenommen würde, so ist doch völlig unverständlich, wie man auf ein so minimales Strafmaß kommen konnte, da doch bei fahrlässiger Tötung auf ein Strafmaß von drei Jahren Gefängnis erkannt werden fam. Auch wird es der zivile Verstand nicht begreifen können, daß einem Manne von so exzessivem Charakter und so geringem Verantwort

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