waren an den Streits beteiligt. Jm zweiten Quartal zählte man| der Nummer in der Königstraße verkauft hatte.- Das Landgericht gebracht war, daß ferner die Fortbewegung des Fahrforbes nicht 37 Streits mit 1151 Streifenden; siebzehn endeten durch Vergleich, verurteilte ihn zu einer Geldstrafe, indem es namentlich für fest- eher erfolgen durfte, als bis die Tür nach dem Fahrstuhlschacht sechs zum Vorteile, zwölf zum Nachteile der Arbeiter. Außerdem gestellt erachtete, daß die Illustrationen der Nummer das Scham- wieder geschlossen war. Der vernommene Gewerbe- Inspektor begutfanden drei Aussperrungen statt, wovon ungefähr 2000 Arbeiter und Sittlichkeitsgefühl in gröblichster Weise verletzten. Das Land- achtete. daß es sich vorwiegend um einen Fahrstuhl älterer und betroffen wurden. Im dritten Quartal war die Zahl der Streits gericht ging im übrigen davon aus, daß es des polizeilichen Ver- nicht mehr gebräuchlicher Bauart handele. bei welchem die Tür36, die der Streifenden 1484; 12 Streiks endeten durch Vergleich, betes erst gar nicht bedurfte, um den Angeklagten strafbar zu verschlüsse ganz besonders sorgfältig gehandhabt werden müssen, um 5 wurden von den Arbeitern gewonnen und 12 gingen verloren. machen. Nach der Gewerbe- Ordnung seien eben ohne weiteres die den polizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Demgegenüber Aussperrungen waren 2 zu verzeichnen. Schriften, die in der fraglichen Weise Aergernis erregten, vom boten die Rechtsanwälte Schönfeld und Justizrat L. Meyer Unter Hinweis auf die vielen verlorenen Streits führt het Straßenhandel ausgeschlossen. Also mache es den Angeklagten nicht einen großen Apparat von Zeugen und Sachverständigen aus zum Volt" in einem Leitartikel aus, daß die Arbeiterorganisationen mit straflos, daß er jene Nummer des„ Geft" feilbot, bevor das polizei- Beweise dessen, daß der Fahrstuhl troh seiner alten und ungewöhn mehr Berechnung und Vorsicht bei der Einleitung von Lohnkämpfen liche Verbot erging. Der Händler müsse sich um den Inhalt lichen Bauart den bestehenden Polizeivorschriften entsprach und daß borgehen sollten, und wendet sich gegen die sogenannte„ direkte fümmern, und Angeklagter hätte erkennen müssen, daß es sich um selbst bei den modernsten und besten Fahrstühlen auf irregulärem Aktion", die unser Bruderorgan eine weniger entwickelte Form des eine der vom Straßenhandel nach der Gewerbe- Ordnung aus- Wege die Tür eines solchen Geschosses unbefugt geöffnet werden wirtschaftlichen Kampfes nennt, welche bald einer höher organisierten geschlossenen Druckschriften handelte. Es sei in seinem Falle dolus fönnte, in deffen Höhe sich der Fahrkorb nicht befindet. Im übrigen strategischen Macht weichen werde. sei es Aufgabe der Polizei, Fahrstühle, welche den modernen Ansprüchen nicht mehr genügen oder feine ausreichende Gewähr für die Sicherheit der Menschen bieten, einfach zu verbieten. Die Straf tammer schloß sich diesen Erwägungen an und sprach den Angeklagten frei, da er bei Verwendung seines den polizeilichen Vorschriften noch immer entsprechenden Fahrstuhles nicht fahrlässig gehandelt habe.
Unter den Straßenkehrern in Marseille ist ein Ausstand ausgebrochen. Polizisten und Feuerwehrleute mußten mit Hülfe von Tagelöhnern die Straßenreinigung besorgen.
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Soziales.
Städtische Lohnpolitik.
Es wird bei
eventualis anzunehmen.
Das Kammergericht verwarf am 23. Oftober die Revision des Angeklagten, weil die Vorentscheidung einen Rechtsirrtum nicht erkennen lasse.
Gerichts- Zeitung.
Achtung, Vereine!
Ein verunglückter Germanisierungs- Prozeß. Zehn Vorstandsmitglieder des Charlottenburger polnischen In den Anfang November zur Veröffentlichung gelangenden Ueber die neuer Grundsäze für die Entlohnung städtischer Turnvereins Sokol, nämlich der Schraubendreher Stanislaus Vereinskalender finden nur die Vereine Aufnahme, die bis zum Arbeiter, die in Straßburg im Elsaß eingeführt worden sind, Pogorzelski als Vorsitzender und die übrigen, als Stell- 28. d. Mts. unter Angabe des Sizungstages und Lokals darum macht Genoffe Peitotes in der jüngsten Nummer der„ S om- bertreter, Beisiger, Kassierer usw. standen gestern vor der ersten nachsuchen. munalen Pragis" Mitteilungen, die sehr instruktiv sind. Straffammer des Landgerichts II , um sich wegen Vergehens gegen Wir geben deshalb das wesentliche daraus wieder. Lese: und Diskutierklub„ Süd Oft". Heute abend 82 Uhr bei das Vereinsgesetz und Behinderung eines Polizeibeamten in der Zoltsdorf, Görligerstr. 58: Beginn des Vortragszyklus über die Arbeiter> diesem Lohnsystem die Größe der Familie des Arbeiters berück- Ausübung feines Amtes durch Bedrohung mit Gewalt zu verant- versicherungs- Gesetze. Referent: Arbeitersekretär Genosse Link.- Gäste sichtigt und ferner werden Dienstalterszulagen gewährt. Die Vorworten. Am 29. Oktober v. J. feierte der Turnverein" Sokol" zu willkommen. lage begründete das so: Charlottenburg in der Rosinenstraße 3 sein Stiftungsfest, an Verband deutscher Barbier, Friseur- und Perückenmacher. Donnerstag, den 26. d. M., abends Die Folge des heutigen unsozialen Lohnsystems ist, daß welchem außer den Mitgliedern auch noch solche Personen teil- gehülfen. Zweigverein Rigdorf. für den verheirateten Arbeiter der Lohn stets auf einem Stand steht, nahmen, welche von Vereinsmitgliedern eine schriftliche Einladung 10 Uhr, bei Schmidt, vorm. Hoppe, Berlinerstr. 14, Generalversammlung. Zentral- Kranken- und Begräbniskaffe der Sattler und Berufs der nicht hinreicht, einer großen Familie auch nur eine den not wachtmeister Balzercat und verlangte Zutritt zu dem Saale . Ihm erhalten hatten. Im Auftrage seiner Behörde erschien der Polizeigenoffen Deutschlands „ Hoffnung", E. H. Nr. 64 zu Berlin . Sonnabend, dürftigsten Anforderungen der Hygiene entsprechende Eristenz zu wurde aber bedeutet, daß er feinen Zutritt habe, da es sich um eine gewähren. Was fehlt, muß notgedrungen die Frau, müssen frühzeitig die Kinder verdienen. Lockerung des Familienlebens, Ver- geschlossene Gesellschaft handele und er nicht das Recht habe, im wahrlosung der Jugend find die traurigen Folgen dieser Zustände. Saale zu verweilen. Nach der Anflage soll der SchuhmannswachtMit der Erkenntnis dieser Mißstände erwächst aber für die Stadt meister von den Angeflagten umstellt worden sein, man soll ihm die Verpflichtung, für ihre Arbeiter eine Besserung herbeizuführen sogar gesagt haben, daß er feinen Butriti erhalte, fofte es, was es Eine öffentliche Körperschaft hat die Pflicht, dem Arbeiter wolle". Das Charlottenburger Schöffengericht hat seinerzeit nicht einen Lohn zu gewähren, der zu seinem und seiner Familie Unter- nur die sämtlichen Angeflagten freigesprochen, sondern auch die hall ausreicht. Dazu genügt es aber nicht, ausreichende Minimal- Kosten der Verteidigung der Staatskasse zur Last gelegt. Das Gelöhne festzuseßen, es muß vielmehr das Bestreben der städtischen eine Beranstaltung war, in welcher öffentliche Angelegenheiten erricht hatte nicht die Ueberzeugung gewonnen, daß die Festlichkeit Lohnpolitik sein, bei der Feststellung der Löhne der städtischen Ar- örtert werden sollten; bann habe aber der Wachtmeister nicht den beiter auch diejenigen Faktoren zu berücksichtigen, die das Wachsen geringsten Anspruch gehabt, überhaupt in den Saal eingelassen zu
des Bedarfs im Arbeiterhaushalte bestimmen."
Von diesen Grundsäßen und von der Erwägung ausgehend, daß der ledige Arbeiter zu seinem Unterhalt weniger gebraucht als der Berheiratete, schlug der Entwurf für die in Betracht kommenden acht Arbeitergruppen 13 sozialisierte Lohnklassen mit Grundlöhnen bon 2,70, 2,80, 2,90, 3,10, 3,20, 3,30, 3,50, 3,80, 3,90, 4,00, 4,20 und 4,50 M. vor. Auf diese Grundlöhne sollten dann die jenigen Arbeiter mit mehr als drei Kindern 5 Proz., die mit mehr als fünf Kindern 10 Proz. und die mit mehr als sieben Kindern 15 Proz. Aufschlag erhalten. Außerdem waren vier Klassen von Dienstalterszulagen vorgesehen, die in der ersten Klasse von 10 bis 50 Pf., in der zweiten von 15 bis 70 Pf., in der dritten bon 20 f. bis 1,20 m. und in der vierten Klaffe von 30 Pf. bis 1,80 m. betrugen. Die höchsten Zulagen wurden in der ersten und zweiten Klasse mit dem elften Dienstjahre, in der dritten Klasse mit dem vierzehnten Dienstjahre, in der vierten Klasse mit dem sieb. zehnten Dienstjahre erreicht.
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werden.
die Rede sein.
worden.
nie erörtert worden.
28. Oftober, abends 9 Uhr, im Restaurant von G. Weihnacht, Grünſtr. 21: Quartalsversammlung. Tagesordnung: 1. Abrechnung vom 3. Duartal. 2. Wahl eines Schriftführers. 3. Verschiedenes. Mitgliedsbuch legitimiert.
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Eingegangene Druckschriften.
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Bon der„ Neuen Zeit"( Stuttgart , Paul Singer) ist soeben das 4. Heft des 24. Jahrganges erschienen. Aus dem Inhalt des Heftes heben Jesus und der Sozialismus. wir hervor: Preußische Ministertypen. bewegung. II. Von B. Kleinberg.( Schluß.) Bon W. v. Schneyen. Aus der Geschichte der lettischen Arbeiter lichungen über die Zustände in Medlenburg. Bon a. ben Zwei zeitgemäße VeröffentDer wirts schaftliche und der politische Stampf der Arbeiterklasse. Von Emil Fiſcher Der Fall Delcassé und die Parteipresse. Von Paul Lensch ( Leipzig ). Literarische Rundschau; Dr. F. Kirschstein, Aerzte, Krankenkassen und Leipziger Verband. Von E. G. 3. Löwenberg, Detlev v. Liliencron . von Franz Diederich.
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Die abonniert werden. Das einzelne Heft tostet 25 Pf.
" Kommunale Praxis", Wochenschrift für Kommunal.
Südekum.
vorzüglich.
werden.
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Seidl Zürich widmet ein Gedicht: Dichterwort und Unkenruf. Im Bayerischen Wald ( Aus dem Neue Steuern, ein guter Rat, d. i. Kommt Zeit, fommt
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" Neue Gesellschaft," Sozialistische Wochenschrift. Heft 30. Heraus
geber: Dr. Heinrich Braun und Lily Braun. ( Berlag: Berlin W. 15. Preis für das Einzelheft 10 Pf., pro Monat 40 Pf., pro Vierteljahr 1,20 m.)
Der Wachtmeister habe sich nicht in der rechtmäßigen( Hamburg ). Ausübung seines Amtes befunden, und nach dem. Ergebnis der Beweisaufnahme könne von Gewalt oder Bedrohung mit Gewalt nicht Da die ganze Anklage sich von vornherein und in Die Neue Zeit" erscheint wöchentlich einmal und ist durch alle Buchallen Bunften als durchaus unbegründet herausgestellt habe, handlungen, Bostanstalten und Kolporteure zum Preise von 3,25 M. pro seien auch die Kosten der notwendigen Auslagen der Angeklagten Quartal zu beziehen; jedoch kann dieselbe bei der Post nur pro Quartal inklusive der Verteidigung der Staatskasse zur Last gelegt. daß es sich hier um eine Versammlung handelte, in welcher öffentStaatsanwaltschaft legte hiergegen Berufung ein und behauptete, Probenummern stehen jederzeit zur Verfügung. liche Angelegenheiten erörtert werden sollten. Die polnischen Turn- politit und Gemeindesozialismus. Herausgeber Dr. Albert herstellung eines selbständigen Polenreiches. Die„ Sokol"-Vereine handelt Stadtverordneter J. Peirotes- Straßburg die aufsehenerregende Neus bereine feien politische Vereine, ihr Bestreben gehe auf die WiederIn der uns vorliegenden Nummer 29 der Kommunalen Braris" bestehen untereinander in Berbindung, und neuerdings sei in den gestaltung der Arbeiterfürsorge in Straßburg . Diese Stadt hat als erſte in Statuten auch der Passus, wonach politische Angelegenheiten aus der Deutschland das Lohnprinzip des Liberalismus fallen lassen und lohnt in Vereinstätigteit ausgeschlossen sein sollen, ausdrücklich gestrichen Bukunft ihre Arbeiter nicht mehr nach dem Grade ihrer Leistungsfähigkeit, Die Mitglieder sollen auch teilweise Uniform tragen und sondern nach dem Grade ihrer sozialen Hülfsbedürftigkeit. Das ist ein Konnten sich die sozialdemokratischen Vertreter diese soll an die Uniform der polnischen Sensenmänner" erinnern. prinzipieller Fortschritt von weitgehender Bedeutung: nicht nur sollte er bei die zurzeit in einer Anzahl von 15 neben 17 bürgerlichen Gemeinderäten auf ihnen vom Vorsißenden ernstlich untersagt werden mußte. Einer Gewerkschaften tun gut, sich damit zu beschäftigen. Die Angeklagten begleiteten die lettere Behauptung mit Lachen, das den jezigen Gemeindewahlen überall diskutiert werden, sondern auch die dem Straßburger Rathause fizen auch mit den angeführten Probenummern der sehr inhaltsreichen und vielseitigen Zeitschrift bere Grundsätzen und schließlich auch, unter Berücksichtigung der bis- der Angeklagten trat vor und zeigte, daß die Uniform aus grauer sendet kostenlos der Verlag der Kommunalen Praxis", Berlin W. 15. herigen verworrenen und rein willkürlichen Zuständen, mit der vor- Joppe und grauer Hoſe beſtehe. Sämtliche Angeklagte behaupteten, Der Süddeutsche Postillon versendet seine Nummer 22. Die geschlagenen Einteilung und den Zuschlägen einverstanden erklären, daß es sich um die Festlichkeit einer geschlossenen Gesellschaft handelte, farbigen Bilder find aktuell und interessant. Am Titelbild verſpeiſt das so konnten sie dies doch nicht in bezug auf die oben angeführten Eintritt des Wachtmeisters sei daher verweigert worden, von einer uns den Baren um sein Volk, das Schlußbild Pod und den Segen der bei der lediglich geturnt, getanzt und gesungen worden sei. Der Zentrum den eigensinnigen Minister Feilißsch. Ein anderes Farbenbild zeigt Grundlöhne.„ Ausfömmliche Löhne", von denen die Begründung Bedrohung des Bolizeibeamten könne aber feine Rede sein. Wenn Fleischnot. Ein neues Wintermärchen( Leitgedicht). Was in der Welt der Vorlage zu wiederholten Malen spricht, konnten sie mit dem die" Sokol"-Vereine in den Statuten den auf Ausschluß politischer vorgeht, der Berliner Nante und insbesondere der Münchener Abderid find besten Willen in diesen Grundlöhnen nicht erblicken, zumal diese für den Normalarbeiter, das heißt den verheirateten Arbeiter mit Tätigkeit gerichteten Bassus gestrichen haben, so liege dies daran, Am Grabe. Gedicht von S. S. bis zu drei Kindern, gelten sollten, während der ledige Arbeiter weil die Polizei die Vereine trop alledem immer als politische Bolfsleben ,. unter 25 Jahren sich einen Abzug von 10 Proz., der zwischen 25 Vereine behandelt hätte, so daß die Polizei fie geradezu gezwungen Draht. Möllers Abschied( Gedicht). Dazu Duzende fleiner Wike und und 30 Jahren einen solchen von 5 Proz. hätte gefallen lassen Balzercaf erklärte, daß er selbst die Gesellschaft für eine ge hätte, die Politik nicht mehr auszuschließen. Der Wachtmeister Stiche. müssen. Sie sekten daher eine allgemeine Erhöhung der GrundDer Postillon" ist durch alle Buchhandlungen und Zeitungsträger für Töhne um je 20 Pf. durch und definierten als Normalarbeiter den schlossene Gesellschaft gehalten habe. Als ihm nicht unhöflich aber 10 Pf. zu haben, fann aber auch für 65 Pf. für das Bierteljahr abonniert ledigen Arbeiter, auf dessen Grundlohn außer den Dienstalters- bestimmt der Eintritt verweigert wurde, habe er sich Instruktionen zulagen der verheiratete Arbeiter einen Zuschlag von 5 Proz., Ar- von seinem Vorgesezten geholt und dann nochmals versucht, Eintritt beiter mit größerer Familie Zuschläge von 10, 15 und 20 Prog., zu erlangen, doch sei es wieder vergeblich gewesen. Bei früheren je nachdem sie für mehr als drei, mehr als fünf, mehr als sieben Stiftungsfesten, die er überwachte, feien öffentliche Angelegenheiten die Polizei- Assessor Friedel, dem Kinder zu sorgen haben. leberwachung der polnischen und speziell der" Sokol"-Bewegung seit Jahren obliegt, erklärte, daß der Angeklagte Pogorzelski fich zu einem regen polnischen Agitator herausgebildet habe und der Charlottenburger" Sokol"-Verein ganz zu einem politischen Verein geworden sei. Die„ Sofol"-Vereine dienen dem Bestreben der Wiederder jezigen herstellung des polnischen Reiches mit Beseitigung Staatsform. Sie feien auch schon vor fünf bis sechs Jahren unter § 8 des Vereinsgefezes gestellt worden. Namentlich würden die Festlichkeiten dazu benutzt, um für die polnische Sache Propaganda aus Posen, der die" Sokol"-Vereine in der Provinz Posen zu überzu machen. Aehnlich äußerte sich der Polizeisekretär Günther Beide Zeugen konnten aber dem Verlangen des Vorfienden, außer allgemeinen Schlußfolgerungen bestimmte Tatlachen in bezug auf die politische Tätigkeit des Charlottenburger Vereins und den öffentlichen Charakter des in Frage stehenden der die Anklage wegen Widerstandes und Bedrohung fallen ließ, Festes beizubringen, nicht entsprechen. vertrat den Standpunkt, daß die Polizei nach allem, was sie von den „ Sofol"-Vereinen wußte, annehmen durfte, daß auf dem Fest Eine Engelmacherin in Hamburg . Vor einigen Monaten gingen öffentliche Angelegenheiten erörtert werden sollten. Sie sei deshalb der Hamburger Polizei Mitteilungen zu, daß eine im Vorort berechtigt gewesen, die Festlichkeit zu überwachen. Der Staatsanwalt armbed wohnende Hebamme, Inhaberin einer Privatbeantragte gegen jeden Angeklagten 15 M. Geldstrafe. Rechts- Pflege übergebenen Kindern umgehe wie die am Entbindungsanstalt, in derselben Weise mit den ihr zur anwalt Dr. Karl Liebknecht verwies darauf, daß das Kammer Pflege übergebenen Kindern umgehe wie die am 2. Februar hingerichtete Vereine, die unter§ 8 des Vereinsgefezes fallen, nicht unter§ 1 des Gesetzes zu stellen sind. Das Turnen, Tanzen und selbst das unauffällig polizeilich überwacht, und in den letzten Tagen wurde Singen von Liedern seien nicht die Erörterung politischer Angelegen mittag verhaftet wurde. Die etwa 40jährige Frau wird beschuldigt, den soviel Belastungsstoff herbeigeschafft, daß die Hebamme Montagheiten. Alles, was hier gegen den Charlottenburger Verein vorgebracht worden, sei wie eine Seifenblase zerplakt. Es fehle der Tod mehrerer( wie es heißt sechs) ihr zur Pflege übergebener Kinder Anklage an jedem Fundament in subjektiver und objektiver Be- durch schlechte Behandlung und Ernährung verursacht zu haben. ziehung und deshalb könne die Straffammer zu keinem anderen fauere und dicke Milch gegeben und dadurch den Tod der kleinen Die Behörde hat ermittelt, daß die Frau neugeborenen Kindern Resultat kommen, ale die erste Instanz. Der Gerichtshof erkannte Wesen herbeigeführt hat. ungefähr aus den Gründen, die das Schöffengericht geleitet hatten, ferner soll sie beim Standesamt falsche Beurkundungen über die Wesen herbeigeführt hat. Auch wird sie des Betruges beschuldigt; auf Verwerfung der Berufung. Auch die Kosten der zweiten Instanz und der den Angeklagten entstandenen notwendigen Kinder eingeliefert haben. Auslagen, einschließlich der Kosten der Verteidigung wurden der Staatsfaffe zur Last gelegt.
Durch diese Erhöhung der Grundlöhne und die Umänderung der Definition des Normalarbeiters werden für die zirka 600 städtischen Arbeiter etwa 50 000 m. mehr herausgeschlagen, die Mehrbelastung des städtischen Budgets steigt bereits im kommenden Jahre auf 112 000 m., fein Wunder, daß die bürgerlichen Vertreter sich mit aller Macht gegen diese Vorschläge wandten und nur nach schweren Kämpfen und da die Verwaltung selbst sich auf unsere Seite stellte, nachgaben.
Die festgesezten Grundlöhne gelten nun freilich nicht für Tängere Zeit, sondern nur für das laufende Jahr. Alljährlich wird nach der Statistik der Orts- Krankenkasse der Durchschnittslohn für die in Frage kommenden Gewerbe festgesett und dieser dann als Grundlohn akzeptiert. Auf diese Weise macht die Stadt das Steigen und Fallen der Arbeitslöhne mit, je doch darf der gesunkene Grundlohn nur neueinzustellenden Arbeitern bezahlt werden, die alten Arbeiter bleiben bei ihren Bezügen auch wenn die Löhne sinken, während ihnen das Steigen immer zugute fommt. Unter den ortsüblichen Tagelohn darf der Grundlohn nie finken, und falls jener weniger als 2,50 M. betragen sollte, so ist dies die äußerste Grenze, bis zu der der Grundlohn finken darf. Es ist also ein gewisses Eristenzminimum für den städtischen Arbeiter Es ist also ein gewiffes Eristenzminimum für den städtischen Arbeiter festgesetzt." Die Säuglingssterblichkeit, d. h. Sterblichkeit der im Alter von unter einem Jahre Gestorbenen betrug auf
Säuglingssterblichkeit.
100 Lebendgeborene
9
Straßburg 1903
•
.
in außerdeutschen Städten:
•
26,0
24,4
•
23,9 23,1
20,1 19,8 19,2 17,8
36,4
Mailand 1903.
13,8
20,5
13,1
12,8
18,8
12,6
17,6
•
12,6
Marseille 1902
16,2
Edinburg 1903
11,7
Brüffel 1902.
15,8
11,7
15,1
11,6
.
9
•
•
11,3
20,0
Kopenhagen 1902.. 15,1
Amsterdam 1903.
Kristiania 1903
Paris 1902
Unfittlicher ,, Sekt".
Die Gewerbe- Ordnung schließt vom Straßenhandel solche Drudschriften aus, die geeignet sind, in sittlicher oder religiöser Beziehung ergernis zu erregen. Die Nummer 19 des illustrierten Wizblattes„ Sekt" war vom Berliner Polizeipräsidenten auf Grund jener Bestimmung für den Straßenhandel verboten worden. Dies Verbot wurde dem Händler Salbach am 22. März um 11 Uhr befannt. Gleichwohl wurde er wegen Uebertretung der GewerbeOrdnung angeflagt, weil er um 10% Uhr, also vorher, ein Exemplar
wachen hat.
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Der Staatsanwalt,
" Annalen des Deutschen Reiches für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft." Herausgegeben von Dr. K. Th. Eheberg und Dr. 2. Dyroff. Inhalt von Nr. 10: Der Bersicherungsvertrag nach der deutschen , schweizerischen und französischen Gesegesvorlage. Von Dr. L. Stuhlenbed. Der Bochumer Verein für Bergbau und Gußstahlfabrikation , ein Beitrag zur Entwickelung der deutschen Montanindustrie. Bon W. Lahmann in Berlin . Die Konkurrenzflausel der Handlungsgehülfen. Aus den Gesezblättern. J. Schweizer, Berlag( Arthur Sellier), München 1905. Maria Lischnewsta. Die geschlechtliche Belehrung der Kinder. Frankfurt a. M., J. D. Sauerländer.)
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Popper,„ Voltaire ", 388 Seiten. Verlag von Karl Reißner, Dresden . Réveillére und andere. Gegen den Etatismus. Zürich 1905, Albert Müllers Verlag. Preis 80 Pf.
Illustrierter Armeekalender für 1606. Minden i. W. J. C. C. Bruns Verlag. Preis 50 Pf.
Frisch, Walther. Die Organisationsbestrebungen der Arbeiter in der deutschen Tabatindustrie. Verlag von Dunker u. Humblot. Leipzig 1905.
Vermischtes.
gericht ständig entschieden habe, daß Festlichkeiten selbst solcher dieses Jahres wegen fünffachen Kindesmordes Frau Wiese. Während der ganzen Zeit wurde die Frau
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Im Bett verbrannt. In Briefen in Pommern hatte sich ein Gasthofsbefizer mit brennender Pfeife zu Bett gelegt und war damit eingeschlafen. Das Bett fing Feuer und der Mann verbrannte.
Ein Fahrstuhlunfall mit tödlichem Ausgang wurde gestern vor Bom Eisenbahnzuge überfahren. Gestern vormittag furz nach der achter Straffammer des hiesigen Landgerichts I in längerer 6 Uhr wurde ein Einwohner von Werneuchen , namens Hermann Verhandlung erörtert. Unter der Anklage der fahrlässigen Tötung Günterberg, als er mit seinem Hundefuhrwert auf der Chaussee nach stand der Hauseigentümer Zellermeyer, in dessen Hause Schönhauser Wriezen über das Geleise der Nebenbahn Berlin - Wernenchen hinter Allee 161a ein Arbeiter in den Fahrstuhlschacht hinabstürzte und Bahnhof Ahrensfelde fuhr, vom Zuge 680 überfahren und getötet. so schwere Verletzungen erlitt, daß er bald darauf im Krankenhause Der Schrankenschließer hatte versäumt, die Schranke zu schließen. verstarb. Für dieses Unglüd machte die Staatsanwaltschaft den Angeklagten verantwortlich, weil es nur dadurch hervorgerufen sein Hamburgs zukünftiger zoologischer Volksgarten. Nach einem konnte, daß der Verunglückte in der Meinung, in einen Fabrik- ebenso eigenartigen wie praktischen Plan wird, wie die„ Tägl. raum zu gelangen, eine Tür zum Fahrstuhlschaft entweder offen Rundschau" meldet, der weltbekannte Tierhändler Karl Hagenbeck fand oder selbst zu öffnen vermochte und dann hinabstürzte. Nach in Stellingen bei Hamburg einen Volts- Tiergarten einrichten. Auf der Polizeiverordnung vom 6. September 1898 habe aber der An- einem neun Heftar großen Gelände will Hagenbeck die Tiere in geklagte dafür Sorge zu tragen, daß sich nur die Tür desjenigen voller Bewegungsfreiheit vorführen. Kein Gitter wird die Tiere Stockwerkes öffnen ließ, in dessen Höhe der Fahrstuhl zum Stillstand von ihren Beschauern trennen. So wird man Gemfen und Stein