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Wie mit
Die Parteistandale" würden übrigens feltener fein, wenn nicht und 25. Juni 1887 enthalten, zur heutigen Tapetenfabrikation nach Arbeitern aussperren; um die nicht wieder eingestellten Maschiniften fo biele von den alten führenden Genossen im Laufe der Jahre um- weislich, ohne Rücksicht auf das Leben und die Gesundheit der in und Heizer aber bekümmere sich kein Mensch, die lasse man ruhig gefallen wären und diese Tatsache die Partei immer wieder nötigte, Frage kommenden Personen, Arsenit, Blei, Kupfer usw. verwendet; am Hungertuche nagen, und dann verlange man noch Solidarität mit denselben ins Gericht zu gehen. Wenn der Pfalzgraf" und der Verband bittet daher alle Meister und Gehülfen, Proben der von ihnen. Darauf wurde geantwortet, so schlimm sei es denn eine Anzahl anderer führender Genossen einmal eine gründliche artiger Tapeten nebst Angaben über Verarbeitung und Folgen, sowie doch nicht. Bei jedem Kampfe blieben eine Anzahl Kämpfende auf Revision bei sich selbst vornehmen wollten, wahrscheinlich gäbe überhaupt Meldungen von Unfällen, die oben angeführte Wahr - der Strecke, und anders sei es hier auch nicht. Jede der an der es sehr viel weniger Parteiskandale". nehmungen berühren, baldigst mitzuteilen, damit weitere Schritte Aussperrung beteiligt gewesenen Organisationen habe noch heute Die Frankfurter Volksstimme" weiß auf unsere aften- und unternommen werden können. Alle Mitteilungen und Sendungen eine Anzahl Draußengebliebener, die dann eben aus Organisationsdatenmäßige Feststellung, daß sie schon lange vor der Denkschrift des von Tapetenproben sind zu schicken an Albert Pache, Breslau 9, mitteln unterstützt werden müßten, bis sie anderweitig untergebracht. seien. Und das geschehe auch jetzt bei den nicht wieder Vorstandes auf das einseitigste gegen Vorstand und Preßkommission Kl. Fürstenstr. 21. Im Anschluß hieran zugunsten der ausgeschiedenen Redakteure ihre Leser zu beeinflussen ber- Der englische Arbeitsmarkt. Nach der„ Labour Gazette" war eingestellten Maschinisten und Heizern. sucht hat, nur das Verlangen zu stellen, daß wir ihre Ergüsse vom das Geschäftsleben im vergangenen Monat besser als im Parallel- wurde das eigenartige Verhalten der Direktion der B. E.-W. 26., 27. und 28. Oftober hier ganz wiedergeben follen. Darauf müssen monat des vorigen Jahres. An der Besserung sind alle haupt- gegenüber den sich zur Wiederaufnahme der Arbeit meldenden tir verzichten, wir haben die hauptsächlichsten Kraftausdrücke der sächlichen Arbeitszweige, mit Ausnahme des Baugewerbes, beteiligt. Maschinisten und Heizern in den elektrischen Kraftzentralen zur Redaktion und ihrer Mitarbeiter gegen Vorstand und Breßfommission Die 270 berichtenden Trades Unions mit einer Mitgliedschaft von Sprache gebracht. Entgegen den beim Friedensschluß getroffenen wörtlich zitiert; das scheint uns im Parteiinteresse und im Interesse 585 288 hatten 29 560( 5,1 Proz.) Arbeitslose, gegen 5.3 im vorher- Abmachungen seien die am Streit beteiligten Maschinisten und der Wahrheit vorläufig genügend. gegangenen Monat und 6,8 Proz. im Oftober 1904. Ebenso waren Heizer wochenlang abgewiesen worden. Noch heute seien zirka 40 Interessant dürfte aus der jezigen Erwiderung des Frankfurter die Lohnänderungen den Arbeitern günstig, das Reinergebnis diefer von ihnen draußen. Besonders schroff abweisend habe sich der Parteiorgans nur noch sein, daß sie von dem berüchtigten Hezz- Aenderungen ist eine Zunahme der Löhne um 610 Pfund Sterling Betriebsleiter der Zentrale Mauerstraße benommen. briefe Süde kums jezt abrückt und seine Publikation nur die Woche, aber der Hauptanteil an diesen Lohnerhöhungen entfiel geteilt wurde, soll eine geheime Anweisung von der damit entschuldigt, daß sonst unsere Reichstagsabgeord- auf die Bergleute, die seit mehreren Jahren unter Lohnherabsetzungen Direktion aus an die Leiter ergangen sein, eine bestimmte Anzahl der früheren Streifenden vor Ablauf eines Vierteljahres nicht neten mundtot gemacht wären". Daß Gott erbarm! zu leiden hatten. Und dann verrät die„ Bolksstimme" der Welt noch etwas: „ Gerade wieder einzustellen. Auch scheint es, als wolle man bei den AufGenosse Südefum aber wußte schon zu jener Zeit genau, um was genommenen eine gewisse Altersgrenze nicht überschreiten, weil in Wann gehört eine Weihnachtsgratifikation zum Gehalt? Dieſe erster Linie die Leute im Alter von über 40 Jahren zurückes sich handelte." Da Genosse Südekum vor anderen nichtbeteiligten Frage beschäftigte das Gericht in der am Sonnabend verhandelten gewiesen wurden. Die Meinung ging dahin, daß diese Maßnahme Genossen keinerlei Vorrecht seitens des Parteivorstandes und Klagefache eines Buchhalters gegen die Aktiengesellschaft, or wohl getroffen sei, um die alten Leute auf diese Art um die Zuder Preßkommission genossen hat, wie wir feststellen fönnen, tuna". Zwischen beiden war das Arbeitsverhältnis regulär gelöst so ist klar, woher er zu jener Zeit( d. h. vor der Denkschrift! worden. Doch machte der Kläger Anspruch auf einen Teil der ihm wendungen aus den vielgerühmten Wohlfahrtsfonds zu bringen. Die Red.) schon genau wußte, um was es fich handelte." Diese beim Engagement zugeficherten Weihnachtsgratifikation, deren Zah- scheine auch schon daraus hervorzugehen, daß ein Teil der während Daß nach einem bestimmten Maßregelungsplan verfahren werde, Feststellung durch die" Volksstimme" bedurfte es zwar nicht mehr. lung die Beklagte jedoch verweigerte. Vor Gericht erstreckte sich die des Streits ausgestellten Entlassungsscheine von weißer und ein aber da sie sie nun einmal macht, wollten wir sie auch noch wieder Beweiserhebung auf die Form der Abmachung. Der Kläger be- des Streits ausgestellten Entlassungsscheine von weißer und ein anderer Teil von bläulicher Farbe war. Beschlossen wurde, hauptete, ihm sei beim Engagement mündlich versichert worden, er In derselben Nummer, in der die„ Volksstimme" auf unsere erhalte zu seinem Gehalt einen bezahlten Sommerurlaub und der Vorstand solle sich durch das Zentralstreiffomitee noch einmal angegebenen Feststellungen zu erwidern versucht, stellt sie ihrerseits außerdem eine Weihnachtsgratifikation in Höhe eines Monatsgehalts. Streifenden an die Generaldirettion der B. E.-W. wenden. Ferner wegen der Wiedereinstellung der noch unberücksichtigt gebliebenen aber wirklich fest, daß keinerlei Scheidung von ihren Berliner Dem hielt der Vertreter der Beklagten entgegen, daß von einer wurde beschlossen, über die Aussperrung und ihre Folgen in einer Inspiratoren stattgefunden habe. Sie beweist das in der Tat auch direkten Zusicherung der Gratifitation teine Rede sein könne, späteren Versammlung noch gründlicher zu diskutieren. sofort durch neueſte Mitteilungen ihres Berliner m- torrespondenten, vielmehr sei dem Kläger beim Engagement nur beiläufig gesagt späteren Versammlung noch gründlicher zu diskutieren. die sich auch in der tendenziösen Mache sofort wieder in nichts von worden, bei der Firma sei es üblich, den Angestellten eine Die Werkzeugmacher der Spezialbetriebe( Metallarbeiter- Verseiner früheren unterscheiden. So telegraphiert er z. B. über die Weihnachtsgratifikation zu gewähren. Stillschweigende Voraus- band) hielten am Sonntag im Gewerkschaftshause eine Konferenz Sigung der Berliner Parteifunktionäre, des Parteivorstandes segung wäre natürlich, daß der betreffende Angestellte auch bis Weih- ab, in der die Folgen der Aussperrung in der Elektro- Induſtrie und der Preßkommission vom Mittwoch, daß schließlich die nachten für die Firma tätig gewesen sein müsse. Die definitive speziell für diese Berufsgruppe eingehend erörtert wurden. So find Resolution Arons zurüdgezogen wurde", während sie be- Urteilsverfündung wurde vom Gericht noch ausgesetzt, weil noch ein z. B. im Wert Huttenstraße der A. E.-G. eine Anzahl Werkzeugkanntlich ebenso glatt wie ausdrücklich durch Abstimmung einstimmig Beuge über die Form der beim Engagement getroffenen Verein macher nicht wieder eingestellt worden, und in den abgelehnt wurde. barungen vernommen werden soll. Brinzipiell erklärte das Gericht übrigen Werken sowohl der A. E.-G. wie auch bei Siemens- Schuckert Bei dieser ganzen Verwirrung und Irreführung ist es denn auch jedoch sofort, daß, falls die Abmachungen in der vom Kläger dar- hat man einem Teil der Werkzeugmacher die demnächstige Entfein Wunder, daß noch immer für die Volksstimme" eine Partei- gestellten Weise getroffen feien, die Weihnachtsgratifitation als laffung in Aussicht gestellt, angeblich wegen Mangel an Betrisis" existiert. Dazu schreibt jetzt auch unser Kieler Partei- zum Gehalt gehörig zu betrachten wäre und entsprechend der schäftigung. Dabei ist es jedoch Tatsache, daß diese Gesellschaften organ:„ Wir müssen uns doch gegen diese Methode wenden. Tätigkeitsdauer des Kaufmannsgehülfen bis zum Tage größere laufende Aufträge an die Spezialbetriebe in Berlin und Selbst angenommen, die abgegangenen Redakteure wären seines Abganges mit zur Verrechnung gelangen müsse. Der nach auswärts bergeben haben. Es liegt daher die Vermutung alle fechs als Parteigenossen. Journalisten und Menschen Engel vom Firma stehe dagegen das Recht zu, den auf die Tätigkeitsdauer ent- nahe, daß eine bestimmte Anzahl von Werkzeugmachern aus diesen Schlage der Seraphim und Cherubim und ihnen wäre obendreinfallenden Teil der Gratifikation erst zu Weihnachten des laufenden Großbetrieben hinausbugsiert werden soll, um die übrigen dadurch was bekanntlich nicht unsere Ansicht ist das bitterste Unrecht ge- Jahres an den vorher abgegangenen Gehülfen auszuzahlen. Eine zu veranlassen, billiger zu arbeiten und Lohnreduktionen einen schehen, so könnte selbst dann von einer Parteifrifis um dieser Per- Pflicht zur Zahlung des Betrages beim Abgange liege nicht weniger geschlossenen Widerstand entgegenzusetzen. Da nun in den fonen willen keine Rede sein. Wir sehen in dem Wort„ Partei - vor. Nach dem Gesetz und der Rechtsprechung der Gewerbegerichte fleineren Spezialbetrieben die Löhne teilweise niedriger sind, wie frisis" den unüberlegten Gedankenausbruch eines in undemokratischem und der ordentlichen Gerichte gehört eine Gratififation stets dann in den Großbetrieben, so war sich die Konferenz darüber schlüssig, Bersonenfultus befangenen Gemütes." Wir haben schon neulich ge- zum Gehalt, wenn sie ausdrücklich vereinbart war oder ihre still- daß rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Einführung bestimmter fagt, woher wir uns diese Methode des Frankfurter Parteiorgans fchweigende Vereinbarung aus den Umständen( z. B. jahrelang be- Mindestlohne und zur Einschränkung des Ueberstundenwesens für tätigter Zahlung) zu schließen ist. die Arbeiter der Spezialbetriebe getroffen werden müßten, ebenso auch der übermäßigen Lehrlingszüchterei daselbst entgegenzuwirken sei, um dadurch die Differenz in dem Herstellungspreis der Arbeit, wie fie gegenwärtig in den Groß- und Spezialbetrieben besteht,
geben.
erklären.
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Gerichts- Zeitung.
Die bürgerliche Presse treibt über den Konflikt die tollsten Krankheit der Angestellten führt sehr häufig zur sofortigen Lösung Blüten; eine in dem Blatte des biederen Müller- Sagan- Sprottaus des Arbeitsverhältnisses und damit zu Klagen wegen unberechtigter Lichterfelde haben wir schon in unserer vorigen Nummer zur Er- Entlassung. Ein eigenartiger Konfliktsfall dieser Art lag einer Klage heiterung der Parteigenossen hier aufgesteckt. Unser Raum gestattet zugrunde, die ein Kontorist gegen die Generalagentur von wirksam auszugleichen. es leider nicht, mit ähnlichen ebenso zu verfahren; nur, was sich in Beder u. Jahn angestrengt hatte. Der Kläger war 5 Wochen feiner Sonntagsnummer das„ Reich" des ollen ehrlichen Stöcker und 4 Tage frant gewesen, hatte darauf 8 Tage gearbeitet und dann über den Konflikt wie sonst leistet, soll zunächst niedriger gehängt einen Rückfall in die alte Krankheit bekommen. Da nun der Kläger werden. Es ist ein ganzer Rattenkönig von Zug und Trug und auch schon furz vor Ausbruch des ersten Kranffeins mal 2 Tage lang Die Unzucht vor Gericht. Eine Kinematographenvorstellung geistiger Verwirrung: erstens wird die Originalnotiz im wegen Unwohlseins gefehlt hatte, so glaubten die Beklagten, sie im Gerichtssaale fand gestern vor der 7. Straffammer des LandDessauer Parteiorgan, daß Beus allerhöchst selbst eine Ber - fönnten diefe 2 Tage mit jenen 5 Wochen und 4 Tagen zusammen als gerichts I statt. Nicht weniger als acht Personen saßen auf der sammlung besuchen werde, in unser Bremer Organ verlegt, einheitliche Krankheitsdauer von 6 Wochen betrachten, wodurch das Anklagebant, um sich wegen Ausstellung, Verbreitung und Verkaufs während die Glosse, die die„ Bremer Bürgerzeitung" zu der Arbeitsverhältnis auch ohne Innehaltung der Kündigungsfrist gelöst sei. unzüchtiger Bilder zu verantworten. In einem Budenzelt des zitierten Notiz aus Dessau machte, unserem Leipziger Aus diesem Grunde teilten sie dem Erkrankten beim Rückfall in die Grundstücks Badstraße 56 führten der Kaufmann Edmund Hdase Bruderorgan zugeschrieben wird! Weiter: die Mitteilung Krankheit mit, daß sie ihn fortab nur noch diätarisch beschäftigen und der Schausteller Willy Kremkau„ Lebende Photographien", von der Absicht der Hamburger Genossen, über den„ Vorwärts" würden, das früher vereinbarte Arbeitsverhältnis auch vor Ablauf zum Teil in separaten Herrenvorstellungen", bor . Gleiche VorKonflikt eine Versammlung mit Bebel als Referenten abzuhalten, der eigentlichen Kündigungsfrist jedoch als gelöst anfähen. Hiermit stellungen wurden von dem Schausteller Wilhelm Feindt in und der Ablehnung dieses Referats durch den Parteivorstand, war der Kläger jedoch nicht zufrieden, sondern forderte fein Gehalt einer Bude auf dem Grundstück Markgrafendamm 25 veranstaltet. diese Mitteilung, die der Vorwärts" befanntlich zu er st bringen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. weil bei seiner ersten Verschiedene dieser lebenden Photographien wurden als unzüchtig konnte, schreibt das„ Reich" der, Münchener Post" zu und Erkrankung die erwähnten zwei Tage nicht mitzählen befunden, so" Der verliebte Stiefelputer"," Alter schüßt vor Torschlabbert dazu: fönnten, also nicht bon einer vollen sechswöchentlichen heit nicht"," Das Morgenbad" usw. Ein Teil dieser Bilder war von " Vorwärts" und Mehring verschweigen sonderbarerweise diefe Krankheit gesprochen werden könne. Ebensowenig sei der Rückfall in der Pariser Firma Pathe Freres durch den Kaufmann Ernst Meldung. Sollte man allerhöchsten Parteiorts" die Publizierung die Krankheit den ersten fünf Wochen und vier Tagen zuzuzählen, Dür del bezogen worden. Die übrigen Angeklagten waren gleichnicht für„ opportun" gehalten haben?" weil acht wirklich geleistete Arbeitstage dazwischen lägen. Within falls an der Verbreitung beteiligt. Die Verteidiger bestritten, Was liegt hier mehr vor: Wahnsinn, Dummheit oder abficht- bestehe das früher vereinbarte Arbeitsverhältnis mit Monatsgehalt daß die Abbildungen das Scham- und Sittlichkeitsgefühl verlegten. liche Lügerei? Das ist die Preisfrage. und gesetzlicher Kündigung noch zu Recht und die Entlassung wegen Um den Gerichtshof in den Stand zu setzen, die Wirkung der Verweigerung der ihm zugemuteten diätarischen Beschäftigung sei zu Bilder, wenn sie in Lebensgröße erscheinen, zu prüfen, wurde aus Unrecht erfolgt. Auf diesen Standpunkt stellte sich auch gestern das der Straffammer eine" Dunkelkammer" gemacht, das Tageslicht Gericht, und da die Beklagten einen gütlichen Vergleich ablehnten, wurde soviel als möglich abgesperrt und mit Hülfe des Biographen so wurden sie zur Zahlung des vom Kläger beanspruchten Betrages die Bilder auf eine aufgespannte Leinwand geworfen. Der Gerichtshof tam auf Grund dieser Augenscheinnahme zu dem Ervon 75 M. rechtsfräftig verurteilt. gebnis, drei der vorgeführten Bilder für unzüchtig zu erklären. Da aber nicht sehr große Anstößigkeiten vorlägen, verurteilte der Gerichtshof die Angeklagten Haase, Kremtau und Feindt zu je 20 M., den Angeklagten Dürdel zu 10 M. Geldstrafe. Die übrigen Angeklagten wurden freigesprochen.
Soziales.
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Verfammlungen.
Ist Sonntagsheiligung strafbar? Aus der Gegend von Tapiau ( Ostpreußen ) wird uns geschrieben: Du sollst den Feiertag heiligen, lautet das dritte Gebot." So nahm ein noch kirchlich denkender Landarbeiter an und war erstaunt, als gegen ihn wegen Sonntagsheiligung( nicht wegen Verletzung der Sonntagsheiligung) ein Strafverfahren beantragt wurde. Der Sachverhalt ist folgender. Die Kinder des Landarbeiters Kullad und anderer auf dem Gute Die Maschinisten und Heizer hielten am Sonntag in Voigts Einfigen bei Tapiau beschäftigter Landarbeiter sollten eingefegnet Ritterfälen eine gut besuchte Mitgliederversammlung ab, in der werden. Die Eltern erbaten vom Gutsherrn, Rittmeister Hochlinde, besonders das Verhältnis der Maschinisten und Heizer als OrganiUrlaub, um zur Kirche gehen zu können. Der Urlaub wurde aber fation zu den übrigen Gewerkschaften besprochen wurde. Von den abgelehnt. Die Landarbeiter gingen trotzdem zur Kirche und verschiedensten Rednern wurde Klage darüber geführt, daß andere wohnten der Einsegnung ihrer Kinder bei. Als sie aus der Kirche Gewerkschaften bei Streifs und Lohnbewegungen in den einzelnen " amen, wurden sie sofort zur Arbeit bestellt. Diesem Begehren tamen Betrieben an den Heizer in seinem einsamen Steffelraum immer sie nicht gleich nach. Darauf wurde gegen fie Strafantrag wegen erst zulet dächten, dann aber ganz plötzlich von ihm verUngehorsam" und" Verweigerung der Arbeit" gestellt. Die Arbeiter langten, er solle aus Solidarität mit den übrigen Streifenden erwarten nun einen Strafbefehl dafür, daß sie dem dritten Gebot ebenfalls die Arbeit einstellen. Vorher mache man ihn meistens der Arbeiterfrau Molte in Pflege und erkundigte sich jede Woche nachkommen wollten. Inzwischen ist ihnen flar geworden, daß die gar nicht darauf aufmerksam, daß der Betrieb für eine LohnKirche sie nicht schützen werde und daß auch ihr Recht auf freie Betätigung ihrer religiösen Ueberzeugung allein von der sozialdemofratischen Partei verteidigt werden kann. Sie haben sich an einen Parteigenoffen getvendet.
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Bersuchte Engelmacherei? Eine schwere Anschuldigung führte den Kaufmann Johann Karl Bras gestern auf die Anklagebant der 3. Straffammer des Landgerichts I . Ihm wurde zur Laft gelegt, eine Frau Molte zur Begehung eines Verbrechens mündlich aufgefordert und dafür eine Belohnung versprochen zu haben. Dem Angeklagten war von seiner Frau zweiter Che ein Kind geboren worden. Lepteres blieb am Leben, während die Mutter am Kindbettfieber verstarb. Nach deren Tode gab der Angeklagte das Kind nach ihm. Wie Frau M. behauptet, habe der Angeklagte sie schon in der ersten Zeit aufgefordert, das Kind beiseite zu bringen. Die Frau beruft sich zur Bekräftigung dieser schweren Anschuldigung auch auf ihren Schwager, in dessen Gegenwart der Angeklagte eines Tages fie wieder aufgefordert habe, das Kind in einen Eimer Wasser zu steden oder ihm Nordhäuser zu trinken zu geben. Er soll der Frau 50 M. dafür geboten, Frau M. will aber darauf erwidert haben:„ Sie habe lieber zehn Kinder in dem Kissen, als eins auf dem Gewissen." Das Kind ist einige Wochen nach der Geburt an Schwäche verstorben. Der Angeklagte bestritt entschieden, jemals derartige Anerbietungen der Frau M. gemacht zu haben und wies darauf hin, daß es sich hier um ein Komplott ihm feindseliger Frauen handele, die auf Anstiftung einer dritten ihm eine Grube graben wollen. Da gegen die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen erhebliche Momente sprachen, erkannte der Gerichtshof auf Freisprechung des Angeklagten.
bewegung überhaupt in Frage tomme, so daß er sich deswegen selten rechtzeitig mit seiner Organisation in Verbindung setzen fönne. Gin Hand in Hand gehen mit den übrigen Betriebsarbeitern lasse deshalb schon sehr zu wünschen übrig, weil die gegenseitige Verständigung so schwierig sei. Tags über komme der Heizer oder Einschränkung der Sonntagsruhe. In diesem Jahre fallen der Waschinist mit den übrigen Arbeitern taum in Berührung, und 24. und 31. Dezember auf Sonntage. Infolgedessen ist aus Geschäfts- morgens und abends geschehe es erst recht nicht, weil er seine treisen der Wunsch ausgesprochen, an diesen beiden Tagen aus Rück- Arbeit früher beginnen und später beenden müsse wie die anderen. sicht auf den gesteigerten Geschäftsverkehr zu Weihnachten und Neu- So stehe er denn gewöhnlich im letzten Moment vor einer volljahr die Geschäftszeit über die regelmäßig zugelassenen fünf Stunden endeten Tatsache und solle dann plöglich Solidarität üben. Hier hinaus auszudehnen. Ein ministerieller Runderlaß verfügt, wie jetzt nüsse unbedingt Wandel geschaffen werden. Andere Redner führten berlautet, diesen Anregungen entsprechend, daß eine Verlängerung demgegenüber aus, daß es viele Kollegen selbst an dem nötigen der Geschäftszeit im Handelsgewerbe an jenen beiden Sonntagen, Busammenhang mit den Betriebsarbeitern fehlen ließen. Sie besoweit sie nach den örtlichen Verhältnissen gerechtfertigt sein sollte, frachteten den Kesselraum gewöhnlich als ihr Himmelreich, in dem zu erfolgen hat. Jedoch soll auch im laufenden Jahre keinesfalls niemand anders etwas zu suchen habe und trügen daher selbst zu eine Verlängerung der Geschäftszeit an mehr als sechs Sonn- oder ihrer Isolierung bei. Auch das Verbandsorgan habe ein gut Teil Festtagen für den Papierhandel an mehr als sieben Sonn- oder Schuld daran, daß die Kollegen so wenig Interesse an den AußenBerliner Marktpreife. Aus dem amtlichen Bericht der städtischen Festtagen Ob der Erlaß mit den gesetzlichen vorgängen hätten. G3 müßte etwas weniger Fachartikel, dafür Markthallen- Direttion. Rindfleisch Ia 64-68 pr. 100 Bjund, IIa 57-64. statthaft sein. Borschriften vereinbar ist, mag dahin gestellt bleiben. Jedenfalls aber mehr gewerkschaftliche Aufklärungsartikel enthalten, dann IIIa 50-55, IVa 40-48. Stalbfleisch la 85-90, Ila 72-82, IIIa 56-70, widerstreitet er auf das lebhafteste dem den Sonntagsruhevorschriften würde auch der leidige Zunftdünkel verschwinden und das Zu- Hammelfleisch la 65-75, Ila 50-60. Schweinefleisch 74-77. zu Grunde liegenden Gedanken, daß dem Angestellten wenigstens an sammengehörigkeitsgefühl mit den übrigen Arbeitern mehr gestärkt Bfund 40-52 Pf. Hafen Stüd 3,00-4,00, flein 1,50-2,00. Kaninchen einem Teil eines Tages aus hygienischen und sozialen Gründen werden. Der Vorstand empfahl, die Kollegen möchten überall dort, Stüd 0,60-1,05. Strammetsvögel 0,10-0,25 Pf. Rebhühner, junge la Ruhe gewährt werden müsse. Ist dieser Gedanke schon durch Gesetz wo die übrigen Betriebsarbeiter in Lohnbewegungen eintreten, fo- 0,80-1,00, junge la 0,00, junge fleine 0,00-0,00, alte la 0,7-0,75, und allerlei Verordnungen so vielfach durchbrochen, daß nur noch von fort die Organisationsleitung benachrichtigen, damit für die dabei alte IIa 0,00 0,00. Hübner pro Stüd, alte 0,50-1,85, junge la 0,80-1,25, einem kleinen Rest der Sonntagsruhe gesprochen werden kann, in Frage kommenden Maschinisten und Heizer sogleich die richtigen junge 1,40-2,30. Gänse pro Stüd, la 3,50-4,00, IIa 2,50-3,50, pro Bid. so muß gegen diese weitere Verkürzung der Ruhezeit aufs ent- Verhaltungsmaßregeln gegeben werden könnten. Allerdings würde fa 0.58-0,63, IIa 0,45-0,58. Hechte 82 M., Schleie, unfort. 114. schiedenste Protest eingelegt werden. die Organisationsleitung dann auch darauf dringen, daß, wenn von Aale, groß 00-00, mittel 0,00, flein 0,00 M. Plögen 00-00 M. Starpfen 0,00, Zur Bleifarbengefahr. Auf Anregung der Breslauer Filiale des den Maschinisten und Heizern Solidarität verlangt werde, dann Lachs 0,00 M., Schellfische Ila 24,00 M., Flunder 17,00 M. pro 100 Pfund. ( gelalzen) 36-38 M Krebse, fleine, Schod Verbandes deutscher Tapezierer unternimmt dieser zurzeit Er- auch die anderen Organisationen die Verpflichtung übernehmen Schottische Bollheringe Eter, Schock 0,00. Butter pro mittelungen über Tapeten und Borden, die leicht färben, sehr stäuben müßten, nicht eher wieder in die Betriebe hineinzugehen, bis nicht 0,00., unsortiert 0,00 0,00 2. 100 Pfund Ia 122-126, Ila 115-122, IIIa 111-114, abfallende oder die während der Verarbeitung Zeichen von Giftigkeit nach auch den Maschinisten und Heizern die Rückkehr an ihre alten Blähe 90-110. Kartoffeln pr. 100 ẞfb. rote 2,00-2,20, Rojen 0,00-0,00, weisen, d. h. deren Berarbeitung Unwohlsein, stechenden Kopfschmerz, gesichert sei. Hierzu bemerkten weitere Redner: Es dürfe nicht blaue 0,00-0,00, runde weiße 1,80-2,00. Wirfingfohl pr. Schoc Erbrechen sowie völlige Vergiftung hervorruft. Leider merden trop wieder so gehen wie bei der Aussperrung in der Elektro- Industrie. 4,00-8,00, Beißtohl 6,00-8,00, Rotkohl 4,00-8,00, holl. 10-13 m. der Verbote und Strafbestimmungen, die die Geseze vum 14. Mai 1879 Wegen der 250 Schraubendreher lassen sich Zehntausende von Saure Gurken, Schock 2,00 m.
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bo. IIa 0,50-0,85.
Tauben, junge 0,40-0,55, alte 0,38-0,40.
Rotwild
Enten