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werden.

zur Herstellung fünstlicher Mineralwasser ausschließlich ge

darf Die gesundheitspolizeiliche Anordnung gelten, daß Dienstboten haben keinen Zutritt." An den Eingängen fochtes Waffer Verwendung findet. Auch wenn das Waffer des rechts vom Bahnhof Südende belegenen Lokals Frigmann hat feine Cholerateime enthält, so fann es doch, indem es den Magen der Wirth Plakate mit obiger Inschrift angebracht. Wahr angreift und schwächt, dem Choleragift den Boden bereiten. scheinlich ist dieses Lokal so beschaffen, daß Dienstboten und Enthält es aber folche Keime, so können sie verbeitet werden nicht Arbeiter in ihrem eigenen Interesse gut thun, daffelbe zu meiden. nur indem sie mit dem Trinkwasser aufgenommen werden, sondern auch an Tellern, Gläsern und sonstigen Wirthschaftsgeräthen haften, die mit infizirtem Wasser gespült worden sind."

wefen.

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zu trinken, umfomehr, als er die Gefahr garnicht kennt, der er weil er sich lästig gemacht" habe. Er sagte, daß alle gegen ihn| boren werden können, könne etwas bereits Veröffentlichtes ver­fich durch Genuß des verseuchten Wassers aussetzt! Denn von vorgebrachten Beschuldigungen auf jüdische Machenschaften zurück- öffentlicht" fwerden. Die IV. Straffammer hielt diese Ausführungen 21 Schiffern, mit denen unser Berichterstatter im Laufe des zuführen feien, was auch die Behörden durchschaut hätten. Man nicht für zutreffend, sondern verurtheilte den Angeklagten zu gestrigen Nachmittags sprach, hatten 18 derfelben auch noch feine habe ihn sogar deshalb denunzirt, daß er nicht gemeldet gewesen 40 m. Geldbuße. Aus derselben Veranlassung wurde Redakteur Ahnung davon, daß das Spreewaffer verfeucht sei! Ebenso sei und doch sei er in der Lage gewesen, die Bescheinigung über Paul Ehrentraut von der Berliner Abendpost" zu 10 M., wußten die meisten Rahninhaber auf die Frage unseres Gewährs- die erfolgte Anmeldung sofort vorzeigen zu können. Den Deutschen der Redakteur v. Ehrenberg zu 20 M. und der Redakteur mannes, welche Maßregeln sie denn für sich und ihre Familien zur habe er sich nicht lastig gemacht, wohl aber den Juden. Die Dr. Bachler von der Staatsbürger- Zeitung" zu 30 M. Geld. Abwehr der Cholera au Bord ihres Fahrzeuges getroffen, nichts zu Lehteren hätten es sich darum auch schon Manches fosten lassen, buße verurtheilt. erwidern! Die Verordnungen, welche feitens des Herrn ihn unschädlich zu machen. Er habe aber, wofür er den Be­Die vergnüglichen Eisenbahn- Entgleisungen, welche vor Reichskommiffars für die Gesundheitspflege für das Elbestrom- hörden besonders danke, sein Recht und seine Freiheit wieder be­gebiet getroffen worden waren, waren sämmtlichen 21 fommen; und das habe gar nichts gekostet. Herr Meyer be Jahresfrist die ausgetragene Genoffenfchaft" des Räuberhaupt­darüber Befragten gleichfalls fremd! Diese richtete weiter über die Versammlung bei Keller und seine dort manns Athanas im Berliner Hypodrom allabendlich veranstaltete, Unkenntniß der Leute bezüglich der drohenden Choleragefahr ist gemachten Ausführungen, und stellte die Beibringung von Be- bildeten gestern nochmals den Gegenstand einer Gerichtsverhand­aber auch ganz erklärlich. Denn keiner der Schiffer liest eine weisen dafür, daß der Jude Blut zu rituellen Zwecken verwende, lung, welche die erste Zivilkammer hiesigen Landgerichts I be Tageszeitung, die allein im Stande wäre, aufklärend zu wirken, in Aussicht. Leider ist auf das, was ein getaufter Jude sagt, schäftigte. Wegen der luftigen Pantomime Athanas& Co." da man fich seitens der hiesigen Behörden noch nicht veranlaßt nicht viel zu geben. Jude bleibt Jude, das weiß doch jeder An- hatte sich bekanntlich ein Prozeß zwischen dem Autor derselben, Richard Anger und den Besitzern des gefehen hat, durch Austheilung von Flugblättern die Schiffer tisemit, aber wo es fich um glaubwürdige" Zeugen für den Schriftsteller bezüglich der Verhaltungsmaßregeln zur Abwehr der Choleragefahr rituellen Mord" handelt, da ist ihnen auch der getaufte Jude verflossenen Hypodrom, Krone& Co., entsponnen, wel­cher zahlreiche Sigungen und eine umfangreiche Beweis­zu orientiren. Der zuverlässigste Gewährsmann. aufnahme erforderte. Die besagte Raubgenossenschaft machte Bei dieser Gelegenheit bringen wir zur Beherzigung auch eine Mahnung der Vossischen Zeitung" betreffs des Wasser= Die Angelegenheit der Spülvorrichtungen in den eben dem Gericht viel zu schaffen, aber auch dieser gebrauchs der Bevölkerung. Sie schreibt: Gastwirthschaften gestaltet sich immer verwickelter. Jetzt wird schwierige Kampf mit Athanas" wurde endlich zum Abschluß Wiewohl die beklagte Firma dem Athanas" jede Die Filter der Wasserleitung sind geeignet, viele Unreinlich- polizeilicherseits den Gastwirthen aufgegeben, die von der Ver- gebracht. feiten und Schädlichkeiten zu beseitigen. Aber sie vernichten waltung der städtischen Wasserwerke geforderte Abänderung des dramatische Bedeutung und jeden Erfolg absprach und behauptete, nicht die Cholerateime. Diefer Erfolg wird durch Erwär- Wafferzufluffes in die Spülbecken bis zu einem bestimmten der gefährliche Buschklepper habe das Berliner Bublifum eher mung des Waffers bis zur Siedehihe erreicht. Es ist daher Termine vorzunehmen, widrigenfalls dem ganzen Hause das verscheucht, als angelodt, so verurtheilte der Gerichtshof sie doch, unumgänglich nöthig, daß alles Waffer, das getrunken werden Leitungswasser abgeschnitten werden würde. Angesichts einer über die Brutto- Einnahme sämmtlicher Athanas- Vorstellungen der soll, gefocht und dann abgekühlt werde. Das ist ein Gebot der derartigen Eventualität wird wohl, der Noth gehorchend, nicht Saison dem Kläger Rechnung zu legen und anzuerkennen, Borsicht, das heute beachtet werden muß, selbst wenn man das dem eigenen Triebe, die gestellte Forderung erfüllt werden daß sie dem Kläger von dieser Einnahme fünf Prozent Wafferleitungswasser noch nicht für verseucht zu halten brauchte. müssen. Wäre somit die Scylla der Wasserwerke glücklich über- fchuldig sei. Daß die beklagte Firma auch die Kriegskosten zu Dieselbe Vorsicht ist vielen Brunnen gegenüber am Plazze. Die wunden, so droht doch wiederum die Gefahr, in der Charybdis zahlen hat, ist selbstverständlich. Der Ausgang dieses Prozesses ist Polizei hat sich der dankenswerthen Mühe unterzogen, die der Kanalisation zu verfinken. Die Verwaltung der Kanalisation natürlich präjudiziell für den" Athanas" heuriger Saison. Straßenbrunnen einer chemischen und bakteriologischen Prüfung bekundet nämlich ein großes Intereffe, zu erfahren, auf welchem Eine aus 4 Köpfen bestehende Bande verwegener Eins unterwerfen zu lassen, um infolgedeffen zahlreiche Brunnen mit Wege die Spülwasser, soweit die Spülvorrichtungen Anschluß an einem Anschlage: Rein Trintwaffer" zu versehen. An allen die Kanalisation haben, ihren Abfluß finden, und wird nun brecher, zu welcher der Raubmörder Neutam und zwei in die solchen Brunnen müssen alsbald auch die Trinkbecher beseitigt ihrerseits nach dieser Richtung hin in die Angelegenheit ein- Manzel'sche Mordsache verwickelt gewesene Personen gehörten, greifen. Jede Abzugsanlage muß nämlich mit einem Dunftrohre standen heute wegen Bandendiebst a hIs vor der IV. Straf Es würde sich empfehlen, in gleicher Weise auch die Hof- versehen sein und bedarf der vorherigen Genehmigung unter Gin- fammer des Landgerichts I. Angeklagt waren der Schneider brunnen zu untersuchen. o ihnen gesundes, feimfreies Waffer reichung einer diesbezüglichen Zeichnung. Dies ist nun wohl Otto Kropf, der Bügler Karl Birkholz, der Arbeiter entströmt, werden ihnen die Hausbewohner wenigftens größere gemeinhin nicht geschehen und erwachsen somit neue Schwierig- Otto Neukam und der Former Alfred Winzer. Neutam ist Mengen Wirthschaftszwecken zu entnehmen feiten. Da überdies die Ansichten über die Frage, wer alle diese am 10. September zusammen mit Wagenschütz wegen des an unbedenklich tönnen. Insofern die Brunnen aber Waffer liefern, das Rosten zu tragen habe, der Hauswirth oder der Miether, weit der Postschaffnersfrau Manzel verübten Mordes zu fünfzehn und Winzer an demselben mindestens verdächtig ist, muß sich die Borsorge der Ab- auseinandergehen, dürften aus dieser Angelegenheit mannigfach Jahren Gefängniß, Kropf Tage wegen Hehlerei zu je zwei Jahren Gefängniß ver­fochung auch darauf erstrecken. Als selbstverständlich Prozesse erwachsen. urtheilt worden. Auch die jetzige Verhandlung zeigte wieder, daß Neukam, der eben erst das achtzehnte Lebensjahr über schritten, in erschreckender Weise in der hohen Schule des Ver­brecherthums vorgebildet worden war, ehe er die Mordthat an Bei dem Schneider der unglücklichen Frau Manzel erfann. Kropf scheint eine kleine Fortbildungsschule für jugendliche Ver­brecher eingerichtet gewesen zu sein. Hier trafen sich die An­Die böse Stiefmutter der 18jährigen Brudermörderin Klara geklagten zufammen und verabredeten ihre fast all­Wernecke, welche lettere ja bekanntlich vor einigen Wochen von nächtlich stattfindenden Raubzüge, die sich zumeist nach den Geschworenen des Landgericht II hierselbst zu drei Jahren dem Norden Berlins , Brunnenstraße, Friedenstraße und Um Aus dem Krankenhause Moabit . Die Nachrichten, die Gefängniß verurtheilt worden ist, wurde am Mittwoch Abend gegend richteten. Es ist erstaunlich, mit welcher Keckheit das uns heute aus dem Krankenhause Moabit zugehen, lauten ein auf Grund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft hierselbst Verbrecher- Kleeblatt ans Stehlen ging und allen Gefahren, die Mit der größten Dreistigkeit wenig günstiger, als in den letzten zwei Tagen, wenigstens sind festgenommen und dürfte heute nach dem Moabiter Untersuchungs- ihnen drohten, Sohn sprach. neue Einlieferungen von an der asiatischen Cholera Erkrankten gefängniß überführt werden. Die gelegentlich der Verhandlungen drangen sie in verschlossene Häuser ein, sprengten Bodenkammer­gegen ihre Stieftochter Klara zur Sprache gekommenen rohen Aus- Thüren, indem sie sich mit vereinten Kräften gegen dieselben bis Donnerstag Bormittag 11 Uhr nicht zu verzeichnen geschreitungen der W., namentlich die fortgesetzten Mißhandlungen steminten, drückten Fensterscheiben ein und stiegen in Wein- und Dagegen ist die Seuche unter den zur ärztlichen Beobachtung ber anderen Kinder seien Veranlaffung zur Auflage gegen das Borrathsfammern, die sie plünderten und wenn sie gestört wurden, eingelieferten Schiffern und deren Familien, die alle schon mehr unmenschliche Weib gewesen. Da mit Rücksicht auf die zu er dann retteten sie sich durch einen fühnen Sprung aus dem oder minder infizirt waren, ausgebrochen. So erkrankte am wartende hohe Strafe Fluchtverdacht vorliegt, so ist gegen die Fenster vor den Verfolgern. Die Angeklagten find in verschiebenen 2. Untersuchungshaft verhängt worden. Als das Weib das Gruppirungen an 14 folcher Diebstähle betheiligt, Mittwoch Nachmittag der 5jährige Sohn der Schifferfamilie Orthmann an der Cholera asiatica und ist Donnerstag früh Haus in Begleitung des Gendarm verließ, erklärte sie ihrem denen die Spitzbuben ihre eigenen augenblicklichen Be Gatten: Du A. das habe ich Dir und dem Vormund zu dürfnisse zu befriedigen suchten: brauchten sie Anzüge, so stablen feinen Leiden erlegen; auch die Mutter des Knaben ist unter verdanken, wenn ich aber wiederkomme, breche ich Dir alle sie solche, hatten sie Bedarf an baarem Gelde, so holten choleraverdächtigen Erscheinungen erkrankt, doch ist die dies Ste fich solches aus unbewachten Romtoiren, fühlten bezügliche bakteriologische Untersuchung noch nicht beendet. Anochen im Leibe." fie ein Gelüftchen nach einem Bechgelage, so wußten -Die Schifferfrau Michaelis ist am Mittwoch spät Abends Ein Doppel- Selbstmord. Am Dienstag Abend miethete sie in fremden Kellern den dazu nöthigen Wein zu finden. Sie gestorben, auch bei dem Ehemann derselben ist bereits auf ein junges Baar, ein 21jähriger Mann und eine 17 Jahr alte gaben auch ihre Raubzüge mit lächelnder Miene zu. Diefelbe Cholera asiatica erkannt worden. Der Bootsmann Gericke ist Dame in einem Gasthause der Prenzlauerstraße zwei Bimmer schwand aber, als der Borsitzende, Landgerichtsrath Brann die Donnerstag Morgen 5 Uhr nach schwerem Todeskampfe gestorben. und trugen sich in dem Fremdenbuch als Baul und Betty Heyer weit über die Anträge des Staatsanwalts hinausgehenden Während bei dem an der Thiergartenschleuse in Charlottenburg aus Bernau ein. Nachdem Beide gestern Morgen gegen 10 Uhr Strafen publizirte. Unter Aufhebung der am 10. September er vor Anker liegenden Dannenberg Bater gestern Bormittag mit der Gastwirthin gesprochen, begaben sie sich nach ihrem fannten Strafen verurtheilte der Gerichtshof den Angeklagten Cholera asiatica festgestellt wurde und das Befinden desselben Bimmer zurück und eine Stunde später erbröhuten turz hinter- Kropf zu 10 Jahren Zuchthaus, Polizei- Aufsicht und als immerhin bedenklich dargestellt wird, ebenso wie auch bei dem einander zwei Schüffe aus dem Gemach, in welchem sich das Ehrverlust auf die Dauer von 10 Jahren, Birkholz zu Schiffer Michaelis, ist der junge Dannenberg weniger schwer er- junge Paar eingefchloffen hatte. Die Thür wurde sofort er- 4 Jahren Zuchthaus und Winzer zu 12 Jahren frantt, und treten die Symptome der Cholera jasiatica viel brochen und man fand Beide todt, blutüberströmt mit Schuß: 3uchthaus und den entsprechenden Nebenstrafen. Gegen leichter auf, als bei dem Vater. wunden in den Schläfen auf dem Fußboden liegend vor. Aus Neufam wurde eine Strafe von 3 Jahren Gefängniß feft Der Zustand des Frl. Bolten hat sich wesentlich gebessert, einem zurückgelaffenen Bettel, der auf einem Tisch lag, ging gesetzt, die aber in Wegfall kommt, da Neukam schon die höchste dagegen hat sich das Befinden des Kellners Lange verschlimmert, hervor, daß beide Selbstmörder nicht Geschwister feien, sondern zulässige Strafe von 15 Jahren Gefängniß verbüßt. weil zur Cholera, wie dies öfters vorkommen soll, noch Nieren ein Liebespaar. Beide stammen aus hiesigen angesehenen in der leiden hinzugetreten ist. Andauernd in der Besserung begriffen Alten Jakobstraße resp. Lindenstraße wohnenden Familien. Der Einer großen Brutalität gegen einen Lehrling war find Herr Musikdirektor Bartolsen und das dreijährige Söhnchen junge Mann, der seine Geliebte mit deren Einwilligung erschossen, der Bauunternehmer Dechandt beschuldigt, welcher gestern vor Des Schiffers Woytkowski, der übrigens mit feiner ist Lithograph, die junge Dame Musiklehrerin. In einem an der 123. Abtheilung des Schöffengerichts stand. Als Belastungs Beobachtung gewefenen Familie und Mannschaft die Mutter des Selbstmörders gerichteten Brief wird als Motiv zeuge trat der 17 jahr. Maurerlehrling Otto Schulze gegen ihn auf. am Donnerstag Morgen aus aus dem Krankenhaus Moabit Freiheitsberaubung" angegeben. Die Leichen wurden nach der der junge Mensch vermag sich nur mit Hilfe zweier Krücken entlassen werden fonnte, während das Befinden des Morgue geschafft. vorwärts zu bewegen, der Angeklagte soll ihn zum Krüppel ge 15 jährigen Wontkowski doch noch immer nicht ganz zufrieden­macht haben. Der Beuge gab an, daß er im vorigen Frühjahre ftellend ist. Eingeliefert wurden im Laufe der letzten 24 Stunden, Polizeibericht. Als am 21. d. M. Morgens der Maurer bei einem Bau in der Bismarckstraße thätig gewesen, der von also bis Mittwoch Abend, 12 Personen als choleraverdächtig, in geselle Müller an der Façade des Neubaues Kronenstr. 70 in der dem Angeklagten aufgeführt wurde. Am 24. März habe er einen der Donnerstag Nacht nur 1 Mann und Donnerstag Vormittag Böhe der ersten Etage auf einem Gerüst stehend, mit dem Ver- Stein falsch eingemauert, worüber der Angeklagte so zornig ein Schulmädchen. Schiffer Michaelis giebt an, fein Spreewasser jeßen von Wertsteinen beschäftigt war, fiel ihm ein Ziegelstein wurde, daß er ihm mehrere Male mit dem Schlapphut ins Ge getrunken zu haben, will vielmehr seinen Vorrath an Trinkwasser vom Dache auf den Kopf und verlegte ihn so bedeutend, daß er sicht schlug. Der Beuge glaubte die Sache hiermit abgethan und aus einem Brunnen bei Blößenfee, wo er vor Anker lag, ent- nach der Universitätsklinik gebracht werden mußte.- Nachmittags ging bald darauf nach der Baubude um zu frühstücken. Er nommen haben. Der Brunnen wird alsbald durch einen Chemiker wurde das auf dem Grundstück Alte Jakobstr. 78 vor einen Ge- befand sich hier noch allein, da sei der Angeklagte ge untersucht werden. Der Kahn des Schiffseigners Orthmann, auf schäftswagen gespannte Pferd des Fabrikbesizers Bonnheim plöß- kommen und habe ihm mit dem, mit einer schweren Holz­welchen der Schiffstnecht Karsten, dessen Zustand sehr bedenklich lich scheu und rannte mit dem Wagen auf die Straße. Bonn - pantine bekleideten rechten Fuß mehrmals heftig gegen das geworden ist, sowie die Frau D. und deren Kind erkrankten, beim, welcher vor dem Gefährt stand, wurde überfahren und er- rechte Schienbein gestoßen. Es sollte dies noch die Strafe für befand sich zur Zeit bereits vier Tage in Berlin . Orthmann litt eine Quetschung des Oberschenkels. Ein 5jähriger Knabe die bewiesene Unausmerksamkeit beim Mauern sein. Das Bein giebt an, daß er über Spandau gekommen sei, und hält es für letterte aus einem Fenster der in der Sorauerstr. 20, 4 Tr. hoch be- sei sehr geschwollen, bald habe der Angeklagte eingesehen, daß möglich, daß dort die Seinigen von der Cholera infizirt worden legenen elterlichen Wohnung in das Küchenfenster der Nachbar der Beuge arbeitsunfähig sei und ihn nach Hause geschickt. Der Wohnung. Bei der Rückkehr glitt er aus, fiel zunächst auf das Zustand des Beines verschlimmerte sich dermaßen, daß der Ver­Die Zahl der an der asiatischen Cholera erkrankten in Moabit Dach einer Remise und von da auf die Granitplatten des Hofes letzte das Krankenhaus aufsuchen mußte. Hier hat er über ein befindlichen Personen beträgt gegenwärtig 10. herab und erlitt einen Schädelbruch, so daß er bald darauf ver- Jahr zubringen müssen, er ist wiederholten schweren Operationen starb. Vor dem Hause Gollnowstr. 40 wurde ein 13 jähriger unterworfen worden und hat endlich das Krankenhaus als Arbeitsbursche von einem Möbelwagen überfahren und erlitt eine Krüppel verlassen. Der beschuldigte Meister bestritt entschieden, bedeutende Quetschung des Fußes. Er wurde nach Anlegung daß er den Zeugen in Er wurde nach Anlegung daß er den Zeugen in der beschriebenen Weise verleht eines Verbandes nach der elterlichen Wohnung gebracht. habe. Derselbe sei etwa zwei Tage vorher von der Leiter gefallen und habe sich dabei verletzt; er, der Angeklagte, verurtheilt werde, fo muffe natür lich auch die gegen ihn angestrengte Ziviltlage ungünstig für ihn ausfallen und für den Zeugen sei viel gewonnen. Der Ver theidiger Rechtsanwalt Rosenthal hatte einen umfangreichen Entlastungsbeweis angetreten, um die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu erschüttern. Es wurde thatsächlich verworfen, daß Gestern hatten sich wieder die Redakteure von vier derselbe wenige Tage zuvor einen Fall gethan, einige Zeugen be Berliner Zeitungen wegen vorzeitiger Veröffentlichung der die haupteten, daß sie in jener Zeit jeden Morgen mit dem Zeugen Hastentlassung Ahlwardt's betreffenden Beschlüsse der Straf - die Baubude pünktlich betreten, um zu frühstücken, feiner von fammer bezw. des Kammergerichts zu verantworten. Prinzipielle ihnen hatte etwas von der angeblichen Mißhandlung bemerkt. Ginwendungen gegen die Auflage erhob der Redakteur der Auch sei es auffallend, daß der Zeuge Schulze Niemanden etwas Nationalzeitung" Röbner. Derselbe führte aus: Wenn man von der ihm zugefügten Unbill mitgetheilt hatte. Der Gerichts die Reichstagsverhandlungen über das Preßgesez durchlese, so bof hielt deshalb die Schuld des Angeklagten nicht für erwiesen, ergeben die Bemerkungen der verschiedensten Redner, namentlich sondern sprach ihn frei. auch des Generalstaatsanwalts Schwarze, daß bei Formulirung

in

seien.

B

Sie bei der Arbeitseinstellung in der Werkstatt von Suppolt u. Sohn, Berlin , Wasserthorstraße, betheiligten Klempner und Gürtler theilen uns noch mit, daß ihnen während der Arbeit jedes Sprechen schlechthin verboten war. Bei der harmlosesten Bemerkung, wie sie gelegentlich zwischen zwei neben einander arbeitenden Kollegen ausgetauscht wurde, sei der Chef, der selbst mit arbeitete, sofort mit den Worten dazwischen gefahren: Sie haben nur zu arbeiten und nicht zu sprechen." Als einer der Arbeiter Herrn Ruppolt in anständigster Weise vorhielt, daß es doch kein Verbrechen sei, wenn Arbeiter bei monotoner und geisttödtender Arbeit hin und wieder ein Wort wechselten, da ja schon Schiller gesagt habe, daß die Arbeit munter fortfließe, wenn gute Reden sie begleiteten, gerieth Herr Ruppolt in Wuth und rief: Bei mir wird nur gearbeitet und nicht gesprochen und wem das nicht paßt, der kann aufhören! Darauf legten, wie bereits gestern mitgetheilt, 4 Arbeiter die Arbeit nieder, da ihnen, wie sie versicherten, der Abschied aus einer solchen Werkstätte nicht schwer wurde. Herr Ruppolt will es nun mit jungen, ausgelernten Arbeitern versuchen, was ihm voraussichtlich schlecht gelingen wird.

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Gerichts- Beifung.

der

wenn

des§ 17 lediglich die Absicht vorlag, zu verhindern, daß durch Wie Extrablätter entstehen können, lehrte eine Ber derartige Veröffentlichungen Beugen, Geschworene zc. beeinflußt handlung, welche gestern vor der fünften Berufungs - Straftammer Der frühere Rabbinatskandidat Paulus Meyer werden könnten. Auch der ganze Wortlaut des§ 17, welcher des Landgerichts I stattfand. Die Handelsleute Hebel und Book, ( russischer Unterthan), welcher in der Antisemitenversammlung von" Anflageschrift oder anderen amtlichen Schrift welche sich gelegentlich mit dem Verkaufe von Gytrablättern be­bei Keller, in welcher er als neuer Christ und Antisemit auf stücken" spricht, laffe deutlich erkennen, daß nur solche faffen, geriethen im März d. J. auf die Idee, das Geschäft im den materielen In Großen zu betreiben und selbst ein Extrablatt herauszugeben. trat, am Montag Abend verhaftet wurde, ist am Dienstag früh Schriftstücke gemeint seien, welche wieder aus der Haft entlassen worden. Es ist ihm aber zugleich halt des Prozesses betreffen, nicht aber solche ganz Sebel fand in einer Destillation die neueste Nummer des Char Der Befehl zugegangen, innerhalb vier Wochen das deutsche nebenher gehende Punkte, wie die Haftentlaffung eines lottenburger Intelligensblattes" und hierin die Mittheilung, daß Reichsgebiet zu verlassen. Am Mittwoch Abend erschien er in Angeklagten. Der§ 17 spreche außerdem nur vom veröffent- türzlich" in Petersburg ein mißglücktes Attentat der öffentlichen Bersammlung des Deutschen Antisemiten- Bundes lichen" und nicht etwa vom veröffentlichen und verbreiten". Raiſerin und den Kronprinzen begangen worden sei, als dieselben in Moabit , um sich seinen Parteigenossen wieber als freier Mann Die Schriftstücke feien aber, ehe fie in der National- Zeitung" den Newsky- Prospekt entlang fuhren. Hebel und Book wollten vorzustellen. Nach seinen Mittheilungen liegt nichts Gravirendes abgedruckt wurden, schon in der Staatsbürger- Zeitung" ver- der Meinung gewesen sein, daß diese Notiz in Berlin noch. gegen ihn vor. Man hat ihm einen Ausweisungsbefehl zugestellt, öffentlicht worden und ebensowenig, wie Menschen zweimal ge- nicht bekannt sei und beschlossen deshalb, fie in form

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