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1. Die anliegenden Vorschriften:

1. tegen Aenderung des Brausteuergeseßes,

2. wegen Aenderung des Tabafsteuergesetzes,

3. wegen Besteuerung der Zigaretten,

4. wegen Aenderung des Reichs- Stempelgesetes, 5. wegen Besteuerung der Erbschaften

freten einheitlich zugleich mit diesem Gesetz in Kraft.

§ 2. Die Reineinnahmen, welche auf Grund der im§ 1 dieses Gesetzes unter 1 bis 4 bezeichneten Vorschriften aufkommen, ver­bleiben der Reichstasse.

Zigarettenftener.

Die Zigarettensteuer soll von dem zur Herstellung von Zigaretten bestimmten Papier( Zigarettenpapier) erhoben werden, zu welchem Zwecke der Entwurf vorschreibt, daß die Herstellung von Zigaretten, und zwar sowohl die gewerbsmäßige wie die nicht gewerbsmäßige, fünftig nur mittels zuvor bersteuerten Papiers erfolgen darf. Die Steuer soll für iede zur Herstellung von tausend Zigaretten mittlerer Größe ausreichende oder für diese Zahl und Größe von Zigaretten bereits zugeschnittene oder in Hülsenform gebrachte Papiermenge 3 M. betragen.

Der Zoll für ausländische Zigaretten soll von 270 auf 1200 M. für ein Doppelzentner erhöht werden.

Fahrkartenstener.

Tagen des deutsch- amerikanischen Verhältnisses." Folgt die Empfehlung einer vom Handelsvertragsverein über diese Frage herausgegebenen Broschüre. Wenn diese Notiz nicht gedantenlos einem bürgerlichen Blatt entnommen ist, so besagt sie doch, daß die deutsche Geschäftswelt an dem Ausgang der Verhandlungen interessiert sei; von den Arbeitern spricht sie nicht.

"

Wenn der Vorwärts" weiter meint, unsere Ausführungen liefen darauf hinaus, daß die Sozialdemokratie vor der Zoll­koalition und deren Gesezesprodukten mit ihren Forderungen respektvoll Halt machen und sich demütig bescheiden solle, so ver­mögen wir diese Entgegnung unmöglich ernst zu nehmen. Möge doch der Vorwärts" uns lieber sagen, wie er seine Forderung auf Ermäßigung" der 8ölle auf Getreide, Fleisch, Obst usw. mit der ans Stelle aus dem bom gezogenen Parteivor= stande herausgegebenen Handbuch über unsere Stellung zu den Handelsverträgen in Ein. Ilang bringen will.

Soweit diese Einnahmen sowie die sonstigen eigenen Ein­nahmen des Reiches und die durch Ueberweisungen gedeckten Matrikularbeiträge im Soll zur Deckung des ordentlichen Aus­gabebedarfs nicht ausreichen, erhält das Reich einen Teil des Rohertrages der nach Maßgabe der an­Perfonenfahrkarten imEisenbahnverkehr auf inländischen liegenden Vorschriften wegen Besteuerung der Bahnlinien und im Dampffchiffsverkehr auf inländischen Wasser­Erbschaften beranlagten Steuer. Der Anteil straßen. Die von der einzelnen Fahrkarte( Fahrschein oder sonstigeni des Reiches wird durch das Etatsgefeß fest Ausweis über die erfolgte Zahlung des Personenfahrgeldes) zu ent­In seiner Verlegenheit wird der Mitarbeiter des Staffeler gestellt. Der den einzelnen Bundesstaaten hiernach verbleibende richtende Abgabe ist ein fester, nach den Fahrtlassen abgestufter Anteil muß mindestens ein Drittel ihrer Roheinnahme an Erb- Stempel und beträgt im Eisenbahnverfehr für einen Fahrtausweis Bolfsblatt" immer konfuser. In seinem ersten Artikel hatte er schaftssteuer erreichen. I. Selasse 40 Pf., II. Klasse 20 Pf., III. Selasie 10 Pf. und IV. Klaffe unsere Forderung einer möglichsten Ermäßigung" der deutschen § 3. Soweit die von den Bundesstaaten aufzubringenden 5 Bf., im Dampfschiffsverkehr 10 Pf.. und wenn verschiedene Zölle auf Getreide, Obst, getrocknete Früchte, Schmalz, Fleisch, Matrikularbeiträge in einem Rechnungsjahre den Sollbetrag der Fahrklassen geführt werden, für die höheren Fahrklassen 20 Pf. Petroleum usw. deshalb für unverständlich erklärt, weil onbeiner werden, für die leberweisungen um mehr als 40 Pf. auf den Kopf der Bevölkerung Soweit im Eisenbahnverkehr eine vierte Wagenklasse nicht geführt einer solchen Forderung die Festsetzung von Getreide- Mindestzöllen übersteigen, wird die Erhebung des Mehrbetrages für dieses wird, der Fahrpreis der dritten Wagenklasse aber den Saß von 2 Pf. Rechnungsjahr ausgesetzt. übersteigt, gilt der Satz von 5 bezeichneten Kopffab hinaus ungedeckt bleiben, tritt der Mehrbetrag Bahnen, welche getrennte Wagenklassen nicht führen, werden wie ben ordentlichen Ausgaben im Etat des zweitfolgenden Rechnungs- Fahrkarten dritter Klasse behandelt. Befreit sind Fahrkarten, deren tarifmäßiger jahres hingu. § 4. Die Reichsanleihefchuld ist vom Rechnungsjahr 1907 Fahrpreis den Betrag von zwei Mart nicht über ab alljährlich in Höhe von mindestens drei Fünftel vom Hundert steigt. Tabakstener. des sich jeweils nach der Denkschrift über die Ausführung der An­leihegefeße ergebenden Schuldbetrages zu tilgen. Eine Absetzung vom Anleihefoll ist einer Tilgung gleichzuachten.

für das Kilometer

Soweit nach der Rechnung Matrifularbeiträge über den vor. die dritte Wagenfahrkarten von Straßen- und auch für durch den§ 1 des neuen Zollgesetzes und das Fleischbeschaugeseh

durch den Reichshaushaltsetat bereitzustellen.

Der Zoll für ausländischen Rohtabat ist auf 125. für einen Doppelzentner erhöht derjenige Rohtabat, der nachweislich zur Die zur Schuldentilgung erforderlichen Beträge sind alljährlich Herstellung von Rauch, Kau- und Schnupftabak verwendet wird, foll aber nur einen 3oll von 110 M. für einen Doppelzentner Für die Tabalfabrikate sieht der Entwurf folgende Zoll­erhöhungen vor:

§ 5. Die Vorschrift des Artikels 38 Abs. 2 Ziffer 3d der Reichsverfassung wird in Ansehung der Brausteuer aufgehoben. Die den Bundesstaaten zu gewährende Vergütung der Erhebungs­und Verwaltungskosten der Brausteuer wird durch den Bundesrat festgesetzt.

§ 6. Mit dem 1. April 1914 tritt Elsaß - 2othringen dem Geltungsbereiche des Gefehes wegen Er= hebung der Brausteuer vom 31. Mai 1872( Reich 3- Gefeßbl. S. 153) hinzu. Gleichzeitig kommen der§ 4 des Gefeßes betreffend die Einführung der Verfassung des Deutschen Reiches in Elsaß- Lothringen, vom 25. Juni 1873( Reichs- Gesetzbl. G. 161) sowie die in Elsaß- Lothringen bestehenden gesetzlichen Vor­schriften über die Besteuerung des Bieres in Wegfall.

§ 7. Der§ 2 des Gesebes betreffend Verivendung von Mehr­erträgen der Reichseinnahmen und Ueberweisungssteuern zur Schuldentilgung vom 28. März 1903( Reichs- Gesetzbl. S. 109) wird aufgehoben.

§ 8. Die von den Königreichen Bayern und Württemberg und dem Groftherzogtum Baden an Stelle der Brausteuer an die Reichstasse zu zahlenden Ausgleichsbeträge sind für die Rech­nungsjahre 1906, 1907 und 1908 nur mit 40 bom hundert, für die folgenden fünf Rechnungsjahre mit fe Vom meiteren 10 bom hundert zu entrichten. Rechnungsjahr 1914 ab hat die Zahlung der vollen Ausgleichs­beträge zu erfolgen.

Diese Vorschriften finden auf Elsaß- Lothringen entsprechende Anwendung.

tragen.

für Tabakrippen und Tabakstengel auf. Tabaklaugen

bearbeitete Tabakblätter

ähnlichen vom Jahre 1900 im Wege ständen. Wir erwiderten darauf, daß die Sozialdemokratie nicht mit ihren Forderungen vor den Gesetzes­paragraphen Halt zu machen hätte, welche die Zollkoalition zum Schuß ihrer Interessen im Reichstage durchgedrückt haben. Das gibt jetzt auch der Mitarbeiter unseres Kasseler Parteiblattes zu; aber meint er, die deutsche Regierung werde sich voraussichtlich der Union gegenüber bei den Vertragsverhandlungen nicht nach­giebiger erweisen, als Rußland und Oesterreich gegenüber. Also vor den Gesehen haben wir zwar nicht mit unseren handels­politischen Forderungen Halt zu machen, wohl aber vor dem Willen und der Nachgiebigkeit der Reichsregierung. Ein seltsamer Grund­sah. Bisher haben wir geglaubt, die Sozialdemokratie hätte sich bei der Stellung ihrer Forderungen, ganz gleich, ob auf sozial, steuer- oder handelspolitischem Gebiet, lediglich durch das Interesse der Arbeiterschaft leiten zu lassen; jetzt erfahren wir, daß es un­verständig ist, Forderungen zu stellen, die an der Unnachgiebigkeit der Regierung scheitern könnten mit anderen Worten, daß die sozialdemokratische Partei sich bei der Aufstellung ihrer Forderungen nach der Stim­mung und der Willfährigkeit der Regierung au richten hat. Seltsam erscheint uns nur, wie bei dieser eigen­artigen Magime der Mitarbeiter des Kasseler Volksblatt" die Forderungen des Erfurter Programms zu akzeptieren vermag, denn daß diesen Forderungen gegenüber die Regierung sich jemals nachgiebiger" verhalten wird, als gegenüber der Forderung einer Ermäßigung der genannten Lebensmittelzölle, dürfte wohl selbst der betreffende Mitarbeiter taum glauben.

110 M. 120

"

19

300

"

"

"

Kau- und Schnupftabat, Karotten, Stangen und Rollen zu Schnupftabat, Rauchtabak, mit Ausnahme des feingeschnittenen, Tabaks mehl u. dgl.. feingeschnittenen Tabat Bigarren.

300 500 600

"

"

für 1 Doppelzentner.

"

Die Tabatgewichtsteuer wird auf 62 M. für 1 Doppelzentner verarbeitungsreifen Tabak und die Tabalflächensteuer auf 6,2 Pf. für ein Quadratmeter der mit Tabat bebauten Fläche erhöht. Lettere foll aber im ganzen mindestens 50 Pf. betragen. Für die minderwertigen Grumpen soll der bisherige Steuersag von 45 M. für 1 Doppelzentner belassen werden.

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Was der Hinweis auf die Empfehlung einer Broschüre des

Zum Vergleich fügen wir hinzu, daß bisher der Zoll pro| Handelsvertragsvereins in der Rubrik Industrie und Handel" Doppelzentner betrug für:

Tabatrippen, Stengel. Tabaklaugen.

Bearbeitete Tabakblätter

Kau- und Schnupftabat, Stangen, Rauch­tabak ust..

Feingeschnittenen Tabat

Bigarren

Inlandsteuer

85. M.

85

"

180

"

180

"

180

"

270

"

45

"

§ 9. Bis zum Ablaufe des Rechnungsjahres 1910 verbleibt den einzelnen Bundesstaaten mindestens der Betrag ihrer Durch­schnittseinnahme an Erbschaftssteuer in den Rechnungsjahren 1901 bis 1905. Bei Feststellung der Durchschnittseinnahme bleibt der Es werden also auch die Fahrkarten IV. Klasse, obgleich Rohertrag aus der Besteuerung des Erwerbes der Abkömmlinge für die vierte nach der geplanten Personentarifreform teine und Ehegatten und, soweit in einzelnen Staaten höhere als die in Fahrpreisermäßigung eintreten soll, zur Steuer den anliegenden Vorschriften wegen Besteuerung der Erbschaften vorgesehenen Steuersäße in Geltung gewesen sind, der aus dem herangezogen; doch beginnt infolge der Bestimmung, daß Unterschied der Steuerfäße sich ergebende Mehrertrag außer An- Fahrkarten unter 2 M. steuerfrei bleiben, für die vierte Stlasse fab. Die näheren Anordnungen hierüber trifft der Bundesrat. die Steuer erst bei Fahrten über 100 kilometer( 13%, Meilen). § 10. Ergeben sich für die Rechnungsjahre 1905 und 1906 Unter Zugrundelegung der für die Personentarifreform in Aussicht nach der Rechnung bei den Ueberweisungen Mehrbeträge oder über- genommenen Einheitssäge von 7, 4, 5, 3 und 2 Pf. für die steigen die ordentlichen Einnahmen des Reichs dessen Bedarf im einzelnen Wagenklassen fönnen in einzelner Fahrt steuerfrei eigenen Haushalte, so sind die danach zur Verfügung stehenden Beträge in erster Linie zur Dedung der burch§ 4 Abs. 1 des zurückgelegt werden: In 1. Klasse rund 29 Kilometer, in Etatsgesetzes vom 1. April 1905( Reichs- Gesebbl. S. 181) und II. Klasse rund 45 Stilometer, in III. Selasse 67 kilometer und 1906( Reichs- Gefeßbl. in IV. Klasse 100 Kilometer.- Außerdem genießen völlige G. gestundeten Matrikularbeiträge zu verwenden. Soweit Befreiung die zu ermäßigten Preisen ausgegebenen Militär­geftundete Matrikularbeiträge auch dann noch ungedeckt bleiben, und Arbeiterfahrkarten. tritt der Rest der aus dem Rechnungsjahr 1904 herrührenden den ordentlichen Ausgaben im Etat des Rechnungsjahres 1907, der Rest der aus dem Rechnungsjahr 1905 herrühenden den ordentlichen Ausgaben im Etat des Rechnungsjahres 1908 hinzu. § 11.

durch§ 4 des Etatsgesetzes vom

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1906 in Kraft.

Die oben erwähnten Vorschriften" über die Brau-, Zabat, Zigaretten- und Fahrkartensteuer können wir aus Gründen des Raumes vorläufig nur in kurzen, die wichtigsten Bestimmungen zusammenfassenden Auszügen mitteilen. Eine eingehendere Darstellung und Kritik soll in den nächsten Tagen folgen: Braustener.

Die wichtigsten Menderungen der Brausteuergesetzgebung sind das Surrogatverbot, die Erhöhung und Staffelung der Steuerfäße. Das volie Snrrogatverbot ist jedoch auf untergäriges Bier beschränkt, das nur aus Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt werden darf. Zur Bereitung von obergärigem Bier ist außer den genannten Stoffen noch die Verwendung von anderem Malze und von technisch reinem Zucker aller Art( Stärke, Trauben usw. Zucker) zu gelaffen.

Um auch die aus den gleichen Stoffen und auf ähnliche Art wie das Bier hergestellten Getränke, die infolge ihres geringen oder ganz mangelnden Alkoholgehalts im streng technischen Sinne vielleicht nicht als Bier gelten fönnen, tatsächlich aber im Verbrauch diesem ziemlich gleichgestellt werden( wie ungegorene Färbe- und Süßbiere, Jungbier, Braunschweiger Mumme, fogenannte Malzbiere 2c.), mit der Steuer erfassen zu können, ist die Ermächtigung vorgesehen, die Brausteuer auch von derartigen Getränken zu erheben und das be­schränkte Surrogatverbot auch auf sie anzuwenden.

Die Steuer foll betragen für einen Doppelzentner Malz, dem ein halber Doppelzentner Zucker gleichgerechnet wird, von den ersten 250 Doppelzentnern 7,- M.

"

folgenden 250

500

"

2000

"

2000

19

bon dem Reste

8,-

10,

11,

12,- 12,50

11.

Zur Ergänzung sei hinzugefügt, daß zurzeit im Brau­steuergebiet der Steuersatz für den Doppelzentner Malz 4 M. beträgt. Die Steuererhöhung beträgt also für kleine Brauereien fast das Doppelte, für große Brauereieu mit einem Malzverbrauch von mehr als 10000 Doppelzentner fast das Dreifache.

Charakteristisch für die Vorlage ist, daß das Versprechen, ,, billige Biere, wie z. B. Braunbiere, Jungbiere, Dünnbierc, Malzbiere sollten mit einem niedrigerem Steuersatz belegt werden, nicht eingehalten ist. Es wird die Regierung cr mächtigt, von ihnen genau dieselben Abgaben zu erheben.

Es erhöht sich also die Steuer für Stau, Rauch, Schnupf­tabate um 66% Proz., für Bigarren um 122 Proz

Politifche Ueberlicht.

Berlin, den 28. November.

mit der obigen Frage zu tun hat, ist uns in Ermangelung tieferer handelspolitischer Erleuchtung absolut dunkel. Weder hat der Ver­fasser des Leitartikels Deutsch- amerikanischer Handelsvertrag" jene Notiz verfaßt, noch nimmt fie auf dessen Ausführungen Bezug, noch äußert fie irgend welche Ansichten über die Stellung, welche die Arbeiterschaft zu den deutsch- amerikanischen Vertragsverhandlungen cinzunehmen hat. Die Notiz weist lediglich auf eine Broschüre als Beitrag zur Handelsvertragsliteratur hin.

Ebenso unverständlich ist die Berufung auf das fozialdemokra tische Handbuch. Die betreffende Stelle, auf die sich der Mit­arbeiter bezieht, lautet wörtlich:

Die in dem neuen Tarifgefeße enthaltenen 3ölle auf die notwendigsten Lebensmittel sind so hoch, daß Handelsverträge auf dieser Grundlage zu verhindern die Pflicht eines Abgeordneten ist, der für das Wohl der Arbeiterklasse und der kleinen Leute einzutreten ent­schlossen ist."

Was wird damit gesagt? Daß der neue Zolltarif, speziell durch die Festsetzung von Getreide- Mindestzöllen, eine schlechte Basis für die Abschließung günstiger Handelsverträge bietet, und daß Handels­berträge, die auf dieser Grundlage zustande kommen, das heißt die hohen Lebensmittelzölle des Tarifs in der Hauptsache akzeptieren, für die sozialdemokratische Partei unannehmbar sind. Das ist in jeder Hinsicht auch unsere Meinung, und der Vorwärts" hat deshalb sofort, als näheres über die neuen, mit Rußland, Italien, Oesterreich­Ungarn usw. vereinbarten Handelsverträge bekannt wurde, die An­ficht vertreten, unsere Fraktion müsse im Reichstage diese Verträge strifte ablehnen. Keineswegs aber ergibt sich aus dem obigen Die heutige furze Plenarsizung des Reichstags wurde Passus des Handbuchs, die sozialdemokratische Partei dürfe bei vollständig durch Formalitäten ausgefüllt. In der Uebersicht der Einleitung neuer Verhandlungen mit einem fremden Staat über die erledigten und unbesetzten Mandate" wurde man an nicht die Forderung stellen, daß bei diesen Verhandlungen die das Ausscheiden des Reichsparteilers Stockmann, des Zentrums- Interessen der Arbeiterschaft besser berücksichtigt würden, als bei abgeordneten Dr. Spahn und des Genossen Schippel sowie den früheren Verträgen, und sie dürfe ferner, auch wenn der Ver­an den Neueintritt des Antisemiten Schack erinnert. Bei der trag diesen Forderungen entspräche, nicht für ihn im Reichstage Feststellung der Beschlußfähigkeit ergab sich die ſtarfe Bestimmen. Wir halten es für mehr als wahrscheinlich, daß, wenn segung des Hauses mit 290 Mitgliedern. Für Mittwoch steht tatsächlich ein deutsch- amerikanischer Vertrag an den Reichstag nur die Wahl des Bureaus auf der Tagesordnung.

Reichstag.

Handelspolitische Superflugheit.

"

charakterisiert

Der handelspolitische Mitarbeiter des Kaffeler Boltsblatt" entrüstet sich, weil wir seine furiose Belehrung nicht in stiller Er gebenheit hingenommen, sondern sie in Nr. 275 des Vorwärts" als handelspolitische Superflugheit" haben. Doch diese Entrüstung ist seine Privatangelegenheit, die andere Leute nicht interessiert. Für uns fommt nur in Betracht, was er Sachliches zu erwidern weiß. Er schreibt:

Wir

gelänge, der die von uns gestellten Forderungen enthielte, d. h. eine Ermäßigung der Getreidezölle unter die sogen. Mindestfäße, sowie beträchtliche Reduktionen der Zölle auf Obst, getrodnete Früchte, Schmalz, Fleisch, Petroleum usw., die sozialdemokratische Fraktion gefchloffen für ihn eintreten würde. Jedenfalls hat sie zu Anfang der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts für die sogen. Caprivischen Verträge gestimmt, obgleich diese weit geringere Bollermäßigungen brachten, als wir fie in dem Leitartikel der Nr. 268 des Vor­wärts" gefordert haben.

Der Wahlrechtskampf in Sachfen.

Die Konfusion und der Unsinn" befinden sich im bor­Die kleinen Anrempelungen, die sich der Mitarbeiter des liegenden Falle in der Redaktion unseres Berliner Parteiblattes. Staffeler Boltsblatt" gestattet, schenken wir ihm, ebenso auch die Daß die Reichsregierung in ihren Verhandlungen so weit au gehen berechtigt ist, alle im Tarif angefeßten Zollfäße zu er- Berufung darauf, daß er bereits 26 Jahre der Partei angehört; mäßigen oder aufzuheben, weiß wohl ein jeder, der den jetzigen denn sein Alter beweist nichts für die Richtigkeit seiner Ansichten, oder fünftigen Zolltarif mit den Vertragesäßen auch nur flüchtig es bestätigt in Verbindung mit seinen obigen Ausführungen nur, angeblättert hat. Man findet da Beispiele zahlreich genug. daß es Leute gibt, die nach ihrer Konfirmation nur sehr schwer Wem will der Vorwärts" damit etwas Neues sagen? Die noch etwas hinzulernen. Frage ist nur, ob die Reichsregierung der Union gegenüber nachgiebiger fein wird, als Rußland und Oesterreich gegenüber. Der Reaktionsschwindel steht in Sachsen wieder einmal am möchten annehmen, daß auch der Vorwärts" Pranger, die Reaktionäre haben sich im Dreiklassenlandtag demas­diese Erwartung nicht hegt. Liegen die Dinge aber tieren müssen, hinter der Maske der Wahlrechtsreform wurde die so, dann brauchen sich die Arbeiter über den Gang der Verhand­fungen" nicht aufzuregen". Aufregen tut man sich jetzt nur in rabe der Wahlrechtsräuber in ihrer abstoßenden Frechheit sichtbar. der Lindenstraße in Berlin über jede unbequeme parteigenössische Es ist nie ernste Absicht der Wahlentrechtler gewesen, eine Wahl­rechtsreform durchzuführen, weder der konservativen. noch der Uebrigens scheint der Borwärts" in dieser Frage zweierlei nationalliberalen, einschließlich des Ministeriums Metzsch. Für Ansichten zu haben. In einem Leitartikel vom 15. November das letztere war nur der Wille und die Anweisung des verstorbenen und in seiner Antwort vom 24. d. M. auf unsere Aus- Königs Georg Befehl, entweder eine sogenannte Wahlrechtsreform­führungen spricht er von dem Interesse der Arbeiter an dem vorlage dem Landtage vorzulegen oder abzudanken. Herr von Ausgang der Vertragsverhandlungen. In Nr. 274 vom 22. d. M. jagt er aber in einer Notiz unter Industrie und Wichsch dankte nicht ab, sondern brachte entgegen seiner innersten Handel":" So wichtig die bevorstehende Neuregelung unserer Abneigung gegen die Wahlrechtsreform eine Vorlage in Land­handelspolitischen Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von tage vor zwei Jahren ein, die eine Verurteilung der Wahlent­Amerika ist, so sehr die schwebenden Unterhandlungen das Inter- rechtung bedeutete, so jammervoll auch die Vorlage war. Noch effe der gesamten deutschen Geschäftswelt in Anspruch nehmen, entschiedener verurteilte Herr v. Metsch sein eigenes Wert der so unklar sind immer noch die Anschauungen über die Grund. Wahlentrechtung durch eine Denkschrift, in der konstatiert wurde,

Kritik.