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wohl noch ein Betrag von 3,2 Millionen Mark dem sogenannten Rücklagekonto Sparbüchse überwiesen nuurde, noch 71 Broz. Dividende einstecken kann. Selig sind die Neid, en, fie werden immer mehr erhalten.

Kohlenverfand. Der Versand in den ersten 11 Monaten dieses Jahres betrug im Ruhrrevier 5 080 868 Doppelwagen gegen 5 214 431 Doppelwagen in derselben Zeit des Vorjahres, im Saar­rebier 739 213 Doppelwagen gegen 715 697 Doppelwagen, aus Ober­ schlesien 1 804 999 Doppelwagen gegen 1 625 4 18 Doppelwagen. Kohlen- und Erzproduktion in Oberschlesient. Nach der Statistik des Oberschlesischen Berg- und Hüttenmännisch en Vereins belief fich die Gesamtproduktion an Kohlen-, Eisen- mid Zinkbleierz in den erſten neun Monaten dieses Jahres auf 23 416 330 Tonnen, gegen 22 202 904 in derselben Zeit des Vorjahres. Brauereien gegen die Biersteuer. Eine Beksammlung der Ver­treter rhein.- westf. Brauereien beschloß die bsendung einer Re­folution, worin ausgedrückt wird, daß bei der heutigen Lage der Brauindustrie die Brauereien außerstande feien, neue Steuern zu tragen, so daß die Belastung ausschließlich das fonfumierende Bublifum treffe. Die Versan.umlung erwartet be­stimmt, daß der Reichstag dem Gesezentwurf seine Zustimmung ver­ſagen werde, weil die Annahme dieses Gesetzes speziell eine tief gebende Schädigung der norddeutschen Braui udustrie herbeiführen

würde.

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Der Bescheid, der die Untersagung der Ausführung oder Leitung| gebung müßten sich die Kaffen mehr fümmern, besonders um die eines Baues ausspricht(§ 53a), fann, soweit nicht durch die Landes- Bollgesetzgebung, da bei jeder Erhöhung der Lebensmittelpreise gesetzgebung ein besonderes polizeiliches Verfahren hierfür vorgesehen auch die Höhe der Krankheitsziffer steige. Der Referent erörterte ist, im Wege des Returses gemäß§§ 20, 21 angefochten werden. nun die Verwaltung der Krankenkassen. Die Selbstverwaltung sei Die Landesregierungen können bestimmen, daß die Anfechtung im von allen Seiten bedroht. Es muß zugegeben werden, daß die Verwaltungsstreitverfahren zu erfolgen hat. Die Einlegung von Bersplitterung der Kassen ihre gedeihliche Entwickelung unmöglich Rechtsmitteln hat keine aufschiebende Wirkung." mache, große zentralisierte Kassen fönnen ganz andere Leistungen Der Gesezentwurf der Regierung würde das Erwerbsprivilegium, erfüllen. Eine Verwaltung der Krankenkassen aber, wie sie die welches die Befähigungsnachweisschwärmer fordern, ihnen verschärft Regierung und die Landesversicherungsanstalten anstreben, würde durch Polizeiwillfür gewähren, ohne daß auch nur das geringste zu für das Proletariat nur von Nachteil sein. Angesichts dieser dem gunsten der rund 11 Millionen Arbeiter geschieht, die im Bau- Selbstverivaltungsrecht drohenden Gefahr wird es Pflicht jedes gewerbe beschäftigt sind. Im Jahre 1898 ist zweds Verringerung Mitgliedes, sich um feine Staffe zu fümmern, ganz besonders der Unglücksfälle ein Rundschreiben an die Bundesregierungen er müßten sich die Frauen gründlich mit den Krankenkassenverhält lassen. Seitdem ist so gut wie nichts auf diesem Gebiete geschehen. nissen beschäftigen. In der Diskussion betonte Fräulein Dr. Die Arbeiter verlangten jahraus jahrein zum Schuß gegen Verluste Wygodszinsky die unbedingte Notwendigkeit der Zentralisation hr es Lohnes durch Bauschwindler Haftbarmachung derjenigen, in der Krankenkassen, Herr Sydow fette die der Zentralisation ent­deren Nuzen ihre Arbeitskraft verwendet ist. Zweds Unfalls gegenstehenden Schwierigkeiten auseinander. Donnerstag, den verhütung ist Erlaß eines Bauarbeiterschutzgesetzes, insbesondere 28. Dezember, findet in den Arminhallen" ein geselliges Bei­auch Einführung von Arbeiter bautontrolleuren für alle sammensein mit Kindern statt. Beginn 6 Uhr. Bauten dringend erforderlich. Die Bauarbeiterschußkongresse und die Arbeiten der Zentralfommiffion für Bauarbeiterschutz haben diese Forderungen und die Notwendigkeit voller zivilrechtlicher und straf­rechtlicher Haftbarkeit der Unternehmer für alle Unfälle eindringlichst bargetan. Trotzdem enthält der Regierungsvorschlag teinerlei Vor­schlag, der die von Jahr zu Jahr wachsenden Unfälle zu mindern geeignet wäre. Das nennt die Regierung Sozialpolitik.

Der Gärtner hat folgende Obliegenheiten zu erfüllen: 1. Den Garten: Mistbeete anlegen, Gemüsegarten ber­größern, Obstbäume pflanzen, Spargel- und Erdbeerbeete anlegen, Park in Ordnung halten und selbst fleißig im Garten arbeiten. 2. Die Forst, girfa 300 Morgen, beaufsichtigen, durchforsten, nachpflanzen, neue Stulturbeete und Pflanzgärten anlegen; 3. muß Soldat gewesen sein und wenn möglich Rad fahren fönnen;

Der Minister hat gesprochen. Ueber die Geschäftsgebarung des Was in Ostelbien ein Gärtner alles leisten foll. Ein Brief des Berbandes norddeutscher Steinfalzbergwerte hat die Handelstamumer Rittergutsbesigers Lüdice aus Schmarkenthin bei Kölpin, Kreis in Breslau beim Handelsminister Beschwerde geführt. Dieser er- Stolberg, an einen Gärtner, der um eine dort ausgeschriebene Stelle widerte, er habe auf Grund der angestellten Er mittelungen nicht den sich bewarb, zeigt, welch außerordentliche Arbeit von einem Gärtner Eindrud gewonnen, daß die Herauffeßung des Verkaufspreises für verlangt wird. Der Rittergutsbesitzer schreibt u. a. auf das Be­Gewerbefalz seitens des Verbandes Norddeutscher Steinfalzberg- werbungsschreiben: werke im Vergleich zu der Geschäftslage der produzierenden " Ich wundere mich, daß Sie vom Allgemeinen Gärtnerverein Betriebe als eine übermäßige angesehen verden könne. Die nicht die hiesigen Bedingungen erhalten haben, denn dadurch wird Bedingung, daß der Käufer für einen bestim nten Zeitraum feinen unnüß Zeit vertrödelt. ganzen Bedarf von Verbandswerken zu beziehen hat, wird auch nicht ausnahmslos, sondern nur bei langsichtigen Lieferungsverträgen gestellt. Wünscht der Käufer auf die Bedingung nicht einzugehen, so ſteht es ihm frei, seinen Bedarf, ohne abzusa Kießen, von Fall zu Fall gegen einen angemessenen Preisaufschlag zu faufen. Endlich sei die Annahme, daß der Verband eine Monopolstellung einnehme, aus dem Grunde unzutreffend, weil ihm in dem in Rede stehenden Absatz­gebiet die vereinigten norddeutschen Salinen als ebenbürtiger Kon­furrent gegenüberstehen. Die Handelskammer, hat diesen Bescheid den Interessenten zugehen lassen. Diese haben aber erklärt, daß die im geschäftlichen Verkehr gemachten Beobachtungen und Er­fahrungen mit den im Ministerialbescheide angeführten Tatsachen nicht völlig übereinstimmten. So sei in bestimmten Fällen der Bezug von Salz von dem Abschluß für einen Zeitraum von 3 Jahren abhängig gemacht worden. Die Kammer hat dashalb den Minister um nochmalige Prüfung der Angelegenheit ersucht. Dieser hat jedoch keinen Anlaß gefunden, seine Stellung in dieser Frage zu ändern.

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Wie kann man auch von einem Minister verlangen einen einmal eingenommenen Standpunkt zu ändern.

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Soziales.

4. muß bei Gesellschaften servieren;

5. hat die Stiefel des Herrn und etwaiger Besuchsherren zu reinigen und zu puzen, die Garderobe derselben zu reinigen, Ge­wehre in Ordnung und sauber zu halten und Munition anzu­fertigen;

6. Gärtner hat die Bienen zu besorgen;

7. muß die im Walde gelegenen Rieselwiesen versehen und Wasser abstellen und laufen lassen nach den ihm gemachten Angaben und Fischerei beaufsichtigen;

8. hat als Stellvertreter die Gutsvorstehergeschäfte zu besorgen. 9. hat die Jagd von zirka 1900 Morgen zu beschießen und den Jagdschutz darauf auszuüben;

10. er hat kleine häusliche Aushülfsdienste mit zu besorgen. Bei Zufriedenheit ist spätere Verheiratung gestattet.

Für selbst gestoffenes Wild und gefangenes Raubzeug gibt es angemessenes Schußgeld. Rehböde schieße ich ab. Dem Gärtner beſteht der Abschuß von Rebhühnern, Enten, Schnepfen, Raubzeug, burchziehendem Rot- und Schwarzwild zu. Hirsche, die hier oft durch wechseln, darf er während der Jagdzeit immer schießen. Hirsche stehen auch oft in hiesiger Forst. An Gehalt wollte ich vorläufig 200 Mark geben und freie Station und Wäsche.

Ablehnung von Bauarbeiterschutzgesetzen. Seit Jahren wird von zünftlerischer Seite die Wiedereinführung des Be, ähigungsnachweises für das Baugewerbe gefordert. Die Reichsregier ang ist diesem Ver- Gewehre und Munition hat sich der Gärtner selbst zu halten. langen durch einen gestern dem Reichstage zugegan Solange er unverheiratet ist, fann er die Herrschaftlichen Jagdhunde genen Gesezentwurf weit entgegengekommen. Nach dem(? Schreibfehler für Jagdbude?) benutzen. Vorläufig wohnt der Gärtner da noch keine andere passende Entwurfe foll zwar nicht der Befähigungsnachweis eingeführt werden. im herrschaftlichen Hause, Seine Undurchführbarkeit wird in den Motiven des Gefeßentwurfes Wohnung vorhanden ist. Er hat sich in jeder Beziehung im Hause dargelegt. Statt dessen schlägt die Reichsregierung in dem Gesetz anständig aufzuführen. Später wird ihm eine andere Wohnung ein Mittel vor, das den im Baugewerbe herrschenden Mißständen angewiesen werden, wenn eine solche gebaut ist. Ich habe das Gut entgegentreten foll. Tatsächlich würde es aber die Ursachen nicht erst fürzlich gekauft und der Platz ist mir noch tnapp. berühren, welche Leben, Gesundheit und Vermögen der Arbeiter im ein Gärtner noch nicht gehalten worden. Es gibt im Garten und Jch reflektiere nur auf einen Baugewerbe schwer schädigen. Die seit Jahren seitens der Arbeiter in der Forst eine Menge Arbeit. erhobenen Klagen und die von ihnen zur Milderung der Schäden Gärtner , der fleißig ist und selbst arbeitet. Einen feinen Obergärtner, oft und eindringlich dargelegten, durchführbaren Mittel zur Ver- der nur anordnet und nicht mitarbeiten will, kann ich nicht ge­hütung der schweren Schäden im Baugewerbe fird im Gefeßentwurf nicht berücksichtigt.

note

Das

brauchen. Bis mehr Platz im Hauſe vorhanden ist, müßte ber Gärtner mit einem unverheirateten Kutscher, einem sehr ordentlichen Das Gesetz will durch eine Einschaltung im§ 35 der Gewerbe- Menschen, der mir von meinem früheren Gute nachgekommen ist, zusammen wohnen. Auch wenn Handwerker hier zu tun haben, ordnung der allweisen Polizei, die insbesondere auf dem Gebiete des Bauwesens so völlig versagt hat, die Befugnis erteilen, in gleicher müßten dieselben vorläufig mit beim Gärtner wohnen. Ich muß Weise wie die Polizei heute schon bei Erteilung von Tanz-, Turns, erst noch bauen, um mehr Platz zu bekommen. Die Stellung fann jeden Tag angetreten werden. Schwimmunterricht, beim Trödelhandel, beim Handel mit Lotteries Losen, beim Rechtskonsulentengewerbe das Gewerbe untersagen Engagement gilt auf ein Jahr mit gegenseitiger sechswöchentlicher Kündigung." tann, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Uitzuverlässigkeit des Wie verlockend find so vielfache Dienste als Gesinde, Förster, Gewerbetreibenden in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb dars tun", ländlicher Arbeiter, Jäger, Bienenzüchter und stellvertretender Guts­den Betrieb des Gewerbes als Bauunternehmer oder Bauleiter sowie den Betrieb einzelner Zweige borsteher gegen ein Jahresgehalt von 200 Mart. Daneben reizt die Aus­Baugewerbes zu untersagen. Der Gefeßentwurf will ferner als ficht, in der Junggesellenzeit die herrschaftlichen Jagdbude benutzen, § 35a folgende Vorschrift in die Gewerbe- Ordnung neu einfügen: auch mit Kutscher und Handwerkern eine Stube teilen, ja sogar bei Mangel an technischer Vorbildung kann als eine Tatsache im Zufriedenheit heiraten zu dürfen. Trotz dieser nach dem Brief des Sinne des§ 35 Absaz 1 gegenüber Bauunternehmern, Bauleitern Rittergutsbesizers in Pommern üblichen Bedingungen hat der oder Personen, die einzelne Zweige des Baugewerbes betreiben, Adreffat dankend abgelehnt.

des

Aus der Frauenbewegung.

nicht geltend gemacht werden, wenn sie das Zemgnis über die Ab­legung einer Prüfung für den höheren oder mittleren bautechnischen Staatsdienst oder das Prüfungs- oder Reifezeugt is einer staatlichen oder von der zuständigen Landesbehörde gleichge stellten baugewerk­lichen Fachschule besigen oder wenn sie Diplomingenieure sind. Das Gleiche gilt gegenüber Bauunternehmern und Bauleitern, wenn fie gemäß§ 133 die Meisterprüfung im Maurer- oder Zimmerergewerbe Im Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse sprach bestanden haben, sowie gegenüber Personen, die einzelne Zweige des am Montag Herr Albert Kohn über Die Entwickelung und die Baugewerbes betreiben, wenn sie gemäß§ 133 die Meisterprüfung Aufgaben der Krantentassen". Der Referent schilderte die Ent­in dem von ihnen ausgeübten Gewerbe bestanden haben. Die wickelung der Krankenkassenbewegung und charakterisierte dann die Landeszentralbehörden sind befugt zu bestimmen, welche Prüfungen jetzigen Verhältnisse der Kassen und der Gesetzgebung. Seit dem und Zeugnisse den im ersten Saz bezeichneten( leichzustellen find." Tuberkulosetongreß 1899 könne eine Besserung im Krankenkassen­Die Möglichkeit, bei umfangreicheren oder schwierigeren Bauten wesen fonstatiert werden, trotzdem sei der größere Teil der Kassen im Einzelfalle inzuverlässige Baugewerbetreibende zurückzuweisen, noch sehr rückständig. Von manchen günstigen Bestimmungen in foll folgender§ 53a und ein Zusatz zu§ 54 geben: der Gesetzgebung, die den Patienten zugute tommen, machen viele § 53a. Die unteren Verwaltungsbehörden können bei solchen Krankenkassen feinen Gebrauch. Es liegt dies auch zum großen Bauten, zu deren sachgemäßer Ausführung nach dem Ermessen der Teil an den Mitgliedern selbst, die meist völlig unaufgeklärt Behörde ein höherer Grad praktischer Erfahrung oder technischer Vor- über ihre Rechte und Pflichten den Krankenkassen gegenüber sind. bildung erforderlich ist, im Einzelfalle die Ausführung oder Anzustreben sei: ausgiebigeres Krankengeld, ausgedehnte Kranken­Leitung des Baues durch bestimmte Personen untersagen, wenn Tat- hausfürsorge, für welche auch die Kommune beisteuern müsse, fachen vorliegen, aus denen sich ergibt, daß dieje Personen wegen Familienunterstüßung, die heute in Deutschland noch nicht bei Unzuverlässigkeit zur Ausführung oder Leitung des beabsichtigten 50 Kassen eingeführt ist, Säuglingsfürsorge, Kindererholungs­Baues ungeeignet sind." stätten, Krankheitsverhütungsvorschriften, alles Maßnahmen, die aufs innigste die Krankenkassen angehen. Auch um die Gesetz­

§ 54 erhält folgenden zweiten Absatz:

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Steglit. Des Weihnachtsfestes wegen fällt die Versammlung des Bildungsvereins für Frauen und Mädchen von Steglitz und umgegend im Monat Dezember aus. Der Termin der General­bersammlung im Januar wird noch bekannt gegeben.

Bankow. Der Frauen- und Mädchen- Bildungsverein hält heute abend im Kurfürsten ", Berlinerstr., seine Mitgliederversammlung ab. Herr Eichler wird einen Vortrag halten über Bilder aus der Volksschule". Gäste, Männer und Frauen, willkommen.

Seine Ansicht. In einer gut besuchten Versammlung für Frauen und Mädchen, die in vergangener Woche in Düffeldorf tagte, wurde in der Diskussion auch die Frage der Anstellung geistlicher Drdens­schwestern in städtischen Heilanstalten gestreift. Unsere Genossinnen sprachen sich gegen die Anstellung solcher Pflegerinnen aus. Anderer Meinung war Genosse Funke, der nach der D. Bolfsztg. folgendes ausführte:

Die Weiber bedürfen, wie die Männer, der Belehrung. Alle schönen Worte haben ihren Zweck verfehlt, wenn sie nicht gehört werden; sorgen Sie zuerst, meine Damen, dafür, daß der Saal voll Hörerinnen ist, wenn Vorträge gehalten werden, und informieren Sie sich zu Hause in der " Volkszeitung" über die täglichen Vorkommnisse. Als Partei geht uns die Krankenhausvorlage nichts an, als Bürger haben wir ein Interesse daran, ins städtische Krankenhaus gutes Pflegepersonal zu bekommen. Unter geistlichen Schwestern finde man gute leibliche Pflegerinnen und umgekehrt sei es aber auch nicht ausgeschlossen, unter weltlichen Pflegerinnen Betschwestern zu finden. Ins Stadtparlament müssen wir Einzug halten, um in den Kommissionen über derartige Anstalten wachen zu fönnen, um mitzuwirken an geregelten Zuständen. Den Ausführungen Funkes wurde allseitig widersprochen. Dem Widerspruch können wir uns anschließen. Wir können z. B. durchaus nicht damit einverstanden sein, daß geistliche Schwestern in Heil­anstalten franke Personen durch Belehrungsversuche seelisch quälen und dadurch den Heilungsprozeß hemmen. ( Wiederholt, weil nur in einem Teil der Auflage.)

Eingegangene Druckschriften.

Ernst Friedegg. Deutsche Sprachfünder. 36 kritische Studien. 183 G. Preis 2 M. Verlag S. Cronbach, Berlin W 57.

Ernst Challier sen. Die Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht in Berlin . 25 Seiten. Selbstverlag in Gießen . Prof. Dr. W. Nein. Kirche, Staat und Schule. Nr. 2. Moderne Beitfragen. Preis 1 M. Pan- Verlag, Verlin SW 61. Veröffentlichungen der Deutschen Gesellschaft für Volksbäder. III. Band 4. Heft. Verlag A. Hirschwald, Berlin NW , Unter den Linden 68. Peter Behrens . Alkohol und Kunst. 8 Seiten. Berlag Deutsch­lands Großloge II des I. D. G. T.( Geschäftsstelle: P. Jepsen, Flensburg , Neustadt 45.)

Berliner Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht der städtischen Markthallen- Direktion. Rindfleisch Ia 65-70 pr. 100 Pfund, IIa 58-65, IIIa 52-58, IVa 42-50. Stalbfleisch Ia 84-88, IIa 72-82, IIIa 54-68, Rotwild Hammelfleisch Ia 65-75, IIa 50-60. Schweinefleisch 68-75. fund 45-55 Pf. Hafen Stüd 3,50-3,70, flein 1,50-2,00. Kaninchen Stüd 0,80-1,00. Hühner pro Stück, alte 1,30-1,85, junge Ta 0,80-1,15. bo. Ila 0,50-0,60. Tauben, junge 0,50-0,68, alte 0,40-0,45. Enten junge 1,50-2,50. Gänse pro Stüd, Ia 3,50-4,50, IIa 2,50-3,00, pro Bfd. la 0,60-0,63, IIa 0,50-0,58. Schellfische 00-00 m., Flunder 20-26 M. pro 100 Bfd. Hechte 88-96 M., Schleie, unsortiert 117 M. Aale, groß 0,00, Lachs 00,00. mittel 0,00, flein 0,00, Blöken 35, Starpfen uns. 75 M., Schottische Bollheringe( gesalzen) 40-44 M Gier, Schock 5,00. Butter pro Ila 118-124, IIIa 115-118, abfallende 100 Pfund Ia 124-126, 95-110. Kartoffeln pr. 100 Pfd. rote 2,00-2,25, Nojen 0,00-0,00,

blaue 0,00-0,00, runde weiße 1,80-2,00. irfingfobl pr. Schod 4,00-8,00, Weißfohl 6,00-8,00, Rotfohl 4,00-8,00, holl. 12-15 M. Saure Gurten, Schod 2,00 M.

Witterungsübersicht vom 6. Dezember 1905, morgens 8 Uhr.

Stationen

Barometer

stand mm

Wind

Bunpla

Windstärke

Better

Temp. n., C.

Hot Dog

Stationen

Barometer.

stand mm

Windstärke

Wind

richtung

Better

-bedeckt 4 bedeckt

aparanda 760 SSW 4Regen 766 Still 761 23 745 SSD 2 bedeckt 762 S2 3 bedeckt

1 Warschau -1 Scilly Olberdeen -4 Baris

Temp. n. G.

13950

6

Swinemde. 763 SSB 2 bedeckt-0 Hamburg 761 SSD 3 bebedt Berlin 763 S 3 bedeckt Franks.a.M. 764 S 4 Schnee München 767 SW 2 heiter 767 Still Nebel Wetter- Prognose für Donnerstag, den 7. Dezember 1905. Etwas wärmer, vorherrschend wolkig mit leichten Regenfällen und mäßigen füdwestlichen Winden. Berliner Wetterbureau.

Wien

Ih

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Wasserstand am 5. Dezember. Elbe bei luffig+0,38 Meter, bet Dresden -1,02 Meter, bei Wagdeburg+1,81 Meter. Unstrut bei Strankfurt Meter. Oder bei Ratibor +1,50 Meter, Breslau Oberpegel 5,00 Meter, bei Breslau Unterpegel bei Frankfurt +1,93 Meter. Weichsel bei Barthe bei Posen+1,28 Meter. +3,54 Meter. Usch- Meter.

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bei

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0,82 Meter, Brahemünde Meze bei

Inserate

für die nächste Nummer müssen bis 5 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Größere Größere zuferate bitten wir vorher anzumelden und bis 4 Uhr nachmittags einzusenden.

Die Expedition.