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Urm abgerissen, der linke Fuß abgeschlagen, die übrigen Gliedmaßen auf der Straße immer mehr überhand nehmen, 1 b. b. Schulenburg auf Schadenersatz. Er machte geltend, durch die gebrochen. Der Unglückliche erlag bald darauf seinen furchtbaren und erkannte auf 3 Wochen Gefängnis. Der Staatsanwalt lange Hinausschiebung der Erteilung eines Bescheides auf die BeVerlegungen. hatte sechs Wochen Gefängnis beantragt. scherde, die durch nichts gerechtfertigt sei, entstehe ihm Großstadtelend. Auf dem Hofe des Hauses Wallstr. 23 wurde Wiener Schrammeln höhere Kunst? Die Wiener mindestens ein größerer Binsverlust. Dafür beanspruchte er Ersatzgestern morgen in der siebenten Stunde ein Mann auf dem Gesichte Schrammeln, jene originelle Künstlertruppe, von der so viele leistung durch Herrn v. d. Schulenburg mit 1600 M. liegend in völlig bewußtlosem Zustande aufgefunden. Derselbe Variationen bestehen, daß es schwer zu unterscheiden ist, welche die Der Finanzminister, der Minister der öffentlichen Arbeiten und mußte auf einem der daselbst stehenden Wagen die Nacht zugebracht wirklich echten", oder die„ Original" oder die Ur- Schrammler" der Minister des Innern erhoben Konflikt und verlangten die Einhaben und war beim Absteigen gestürzt. Ueber und über mit Blut find, gaben gestern Anlaß zu einigen Erörterungen vor dem ſtellung des Verfahrens, weil sich der Beklagte in Rahmen seiner bedeckt, wurde er von zwei herbeigeholten Schuhleuten nach der Schöffengericht. Die Inhaberin eines großen Wiener Cafés, Frau Amtsbefugnisse gehalten habe. Der Konfliktsbeschluß führte in der Unfallstation gebracht. Löwe, war mit ihrem Ehemam. beschuldigt worden, gewerbsmäßig Hauptsache aus: Der beklagte Regierungspräsident habe die feste lleberGesangs- und deflamatorische Vorträge veranstaltet zu haben, ohne zeugung gehabt, daß der Kläger nach den vorgelegten Projekten überGine Gasexplosion, bei der glücklicherweise Personen nicht zu daß ein höheres Intereſſe der Stunst und Wissenschaft dabei ob- haupt nicht habe bauen wollen, daß er( der nebenbei auch ein Gesuch um Schaden gekommen find, erfolgte gestern mittag im Hauſe Uſedom waltete und ohne die Erlaubnis dazu zu besiken. Für das Lokal Abänderung der Bauordnung eingereicht hatte) lediglich beabsichtigte, die straße 21. In einem Arbeitsraume der Firma v. Tippelskirch war nur die Erlaubnis zum Vortrage von Musikstücken erteilt, ein Rechtsgültigkeit der für die Bauklasse C in der Vororts- BaupolizeiU. Co. machte fich ein intensiver Gasgeruch bemerkbar. Man fuchte Mitglied der Wiener Schrammeln- Stapelle pflegte dagegen auch hin ordnung gegebenen Vorschriften durch die höchste Instanz( OberSaber die Gasleitung ab. Plötzlich erfolgte dabei eine heftige und wieder ein Stuplet ober ein Lieb vorzutragen, bas bei ben be- verwaltungsgericht) nachprüfen zu lassen. Es schwebten aber die VerDetonation und lange Stichflammen schossen empor. Die in der geisterten Zuhörern solchen Anklang fand, daß das gesamte Audi- ordnung betreffende Verhandlungen in der Zentralinstanz. Im Nähe ſtehenden Berſonen wurden zwar durch den Luftdruck zurück- torium mitsang. Der Amtsanwalt bestritt, daß bei diesen Vor- öffentlichen Intereffe wäre es angebracht, daß das Oberverwaltungs geschleudert, erlitten aber keinerlei Verlegungen. Auch das entstandene trägen ein höheres fünstlerisches Interesse obwalte, welches die Ein- gericht vor Abschluß der Beratungen nicht mit der Sache befaßt Feuer konnte leicht unterdrückt werden. Die alarmierte Feuerwehr holung einer Konzession überflüssig mache und beantragte gegen würde. brauchte nur noch die Aufräumungsarbeiten zu berrichten. beide Angeklagte je 10 Mark Geldstrafe. Der Verteidiger hielt Der erste Senat des Oberverivaltungsgerichts. erklärte indessen Ein gefährlicher Brand, der großen Schaden verursacht hat, kam es nicht für zutreffend, daß in diesem gelegentlichen Vortrage des am 15. Dezember, an welchem Tage Zadek immer noch keinen am Montag nachmittag in der Turmſtr. 23, Ecke Lübeckerſtraße, zum einen oder anderen Liedes eine Berehur Gewerbeordnung zu er präsidenten erhalten hatte, den Konflikt der Miniſter für uneine Veranstaltung von Gesangs- und angreifbaren Beschwerdebescheid vom RegierungsAusbruch. Bei Ankunft des 15. Zuges brannte das Fernsprech- deflamatorischen Vorträgen im zimmer des Telephonamtes II. Die Feuerwehr mußte mit blicken sei und bekämpfte weiter die Ansicht, daß bei dem Vortrage begründet, so daß dem Zivilprozeß des Herrn Badet gegen mehreren Schlauchleitungen kräftig Waffer geben, um die Flammen solcher Stuplets nicht auch höhere fünstlerische Interessen obwalten den Regierungspräsidenten Fortgang zu geben ist. Es wurde aus an weiterer Ausdehnung zu verhindern. Ein Teil der Leitungen fönnten. Jedenfalls hätten die Angeklagten die Ueberzeugung ge- geführt: Die im Konfliktsbeschluß angeführten Gründe seien nicht des Fernſprechamtes II ist beschädigt. Gleichzeitig hatte die Wehr habt, daß es fich bei den Wiener Schrammeln um Darbietungen geeignet, die Hinausschiebung des Beschwerdebescheides durch den ein sehr schwieriges Rettungswert am Hafenplatz zu vollbringen. höherer fünstlerischer Art handele, da ihnen bei dem Engagement Regierungspräsidenten zu rechtfertigen. Somit habe der Gerichtshof Dort war ein Pferd durchgegangen und mit dem Wagen in der ein vom Professor Sucher den Schrammeln ausgestellter Stunst- nicht die Ueberzeugung gewinnen können, daß dem RegierungspräſiNähe der Augusta- Brücke über die Quaimauern in den Landwehr- schein vorgezeigt worden sei. Mit Rücksicht auf diese Tatsache nahm denten nicht die Unterlassung einer ihm obliegenden Amtshandlung Es nimmt demnach der Schadenersagprozeß gegen kanal gestürzt. Mit vieler Mühe holte die Feuerwehr Pferd und das Schöffengericht guten Glauben bei den Angeklagten an und er- zur Last falle. Wagen heraus, wobei die Feuermänner mehr als einmal mit dem kannte aus diesem Grunde auf Freisprechung. den Regierungspräsidenten seinen Fortgang. Daß von drei Ministern eiskalten Wasser Bekanntschaft machen mußten. Außerdem hatte der Konflikt gegen die Zulässigkeit des Rechtsweges in einem. die Wehr gestern einen Schaufensterband in der Ritterstr. 111 zu Verhandlung gegen den Charkutier Mathäus Herter in Rückständigkeit der Reichs- Juſtizgesetze, die trotz des sogenannten Münchener Nahrungsmittelverfälschung. In einer dreitägigen Schadenersatzprozeß überhaupt erhoben werden fonnte, liegt an der löschen. Etwas später hatte der 17. Zug längere Zeit in der Nähe München wurden eine Fülle efelerregender Manipulationen aufge- Rechtsstaats eine Entscheidung von Verwaltungsbehörden darüber zu tun. Im zweiten Stock des Quergebäudes Ritterstr. 35 brannte bedt. Herker war angeflagt, seit Jahren in seiner Wurstfabrik zur zulassen, ob einem Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten in das Zwischengebält, Padungsmaterial u. a. Ferner hatte die Wehr noch an verschiedenen anderen Stellen fleinere Brände zu löschen. Herstellung von Wurstwaren alte in Bersekung über Schadenersatzprozessen gegen Beamte weiterer Fortgang zu geben ist. gegangene schmierige, grün- und blauange= Orgelfonzert. Mittwoch, den 20. Dezember, 71, Uhr abends, laufene Würste, rotgewordene Leberwürfte, veranstaltet der königl. Musikdirektor Bernh. Irrgang in der stinkendes Sauerfleisch, Schinkenschwarten, St. Marien- Kirche das nächste Orgelfonzert( Weihnachts- Wurst zipfel uso. dem frischen Wurst brat wieder beitonzert) unter Mitwirkung von Fräulein Hedwig v. Sanden gemischt und daraus in der Hauptsache Leber- und Frank( Sopran), Fräulein Johanna Klapp( Alt), Herrn A. N. Harzen- furter Blutwurst fabriziert zu haben. Durch 54 3eugen glück ereignete sich, wie aus Paris telegraphiert wird, in den StahlBierzehn Arbeiter beim Kesselreinigen erstickt. Ein großes Uns Müller( Baß) und Herrn Paul Sager( Violine). Der Eintritt ist frei. wurde erwiesen, daß es in dem Betrieb dieses profitgierigen Unter- werken von Homecourt( Departement Meurthe- et- Moselle ). 24 ArTheater. Im Belle Alliancetheater werden, vielnehmers schweinisch im vollsten Sinne des Wortes zuging. beiter waren mit dem Reinigen der Röhren beschäftigt, als sich eine fachen Wünschen entsprechend, am Sonnabend den 23. und 30. De- Sogenanntes Fifelfleisch war mit Maden durchsetzt. Einige Zeugen Menge Kohlenorydgas aus bisher noch nicht festgestellter Ursache in sember, nachmittags 31 Uhr zwei große Kinder- Vorstellungen bei und Darmreste, die die Gehülfen wegen ihrer Verdorbenheit in die führer drangen ein, erlagen jedoch wie 12 Arbeiter den Einwirkungen bekundeten, daß der Angeklagte Herter alte stinkige Fleischteile den Röhren entwickelte. Die Arbeiter riefen um Hülfe, zwei Werkkleinen Preiſen ſtattfinden. Zur Aufführung gelangen die Märchen: Sehrichttonne und Abfalltübel warfen, wieder heraussuchte und un- des Gases. Die Verunglückten sind zumeist Italiener. spiele:" Prinzessin Tausendschön" sowie" Mag und Moriz", die gereinigt in die Wurstmaschine warf. Mangels Waschgeschirren trägt die Arbeitsleitung, die es an der nötigen Aufmerksamkeit Die Schuld bösen Buben. Jeder Erwachsene hat das Recht, ein Kind unter mußten die Gefellen die Bratfübel benußen. Das schmutzige Wasch fehlen ließ. sechs Jahren frei einzuführen. Seifenwasser wurde oft anderen Tages erst ausgeleert und der Stübel sofort wieder zum Wurstbrat verwendet. Charakteristisch für unsere Lebensmittelversorgung ist das Gutachten des Vorstandes der Wurstmacher- Snnung Ioiber. Dieser Jnnungsmeister hält S. D. An den Setmaschinen werden nur gelernte Buchdruder Belästigung einer anständigen Dame. das Verwursteln von Schweinstragfäden zwar nicht für angängig, beschäftigt. Weitere Voraussetzungen sind: völlige Gesundheit und vor allen Der Tapezierer Paul doch die Verwendung der Geschlechtsteile und alter unverkäuflicher Dingen vollständige Beherrschung der deutschen Sprache. Stephan aus Rirdorf war gestern wegen Beleidigung und Wurst, wenn das schlechteste daran entfernt, zur Vermengung in Rebenbei bemerkt, ist der Bedarf an tüchtigen Maschinensehern gegenüber Störperverletzung vor dem Schöffengericht I angeklagt.- Der- An- das frische Wurstbrat für erlaubt. Das sei in München a II- dem Angebot mehr wie gedeckt. Auch befizen Sie nicht die geforderten geklagte hatte eines Tages Ende Oktober dieses Jahres mit mehreren Freunden und Bekannten eine fidele Sneipfahrt durch Berlin unter- Nahrungsmittelfälscher, der sich zum dreifa en Hausgemein üblich! Der Staatsanwalt beantsagte gegen den Fachkenntnisse. nommen. In etwas angeheiterter Stimmung passierte er gegen befizer„ emporgearbeitet" habe, Juriftifcher Teil. 1 Jahr Gefängnis, Die juristische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Sonnabends Abend die Dresdenerstraße. Plötzlich bemerkte er eine junge Dame 5 Jahre Ehrverlust und sofortige Verhaftung. Das Urteil lautete ver sich gehen, die ein größeres Interesse in ihm erweckte. Er näherte auf nur sich in sehr zutraulicher" Art der Dame, welche die Gattin eines weitere 100 Tage Gefängnis. 14 Tage Gefängnis und 1000 M. Geldstrafe eventuell A. B. 2. Wenden Sie sich an die Waisenverwaltung. Prumts. Unverständlich. Die juristische Sprechstunde steht jedem Abonnenten offen. in der dortigen Gegend wohnhaften Kaufmanns war. Als er natürD. G. 34. Bis zu vollendetem 21. Lebensjahr ja. Trier . Nein. lich glatt abgewiesen wurde, wurde der Angeklagte etwas fühner und Unbegründeter Konflikt mehrerer Minister. Der Eigentümer Das Nähere finden Sie Seite 168-175 des Arbeiterrecht".- C. 5. 100. faßte die Dame um die Taille. Als Antwort erhielt er eine wohl- Badet hatte in Schmargendorf bei Berlin zwei Grimdstücke erworben, 1. Das hängt von der Lage des Falles ab. 2. Ja. Georg R. 1. und gezielte Ohrfeige, durch welche sein Kneifer herunterfiel und zer- die in die Bauklasse C( Billenbezirk) nach der Baupolizeiverordnung 2: Ja. Epeicht. Ihnen steht das Erziehungsrecht zu. Ihre frühere brach. Aus Wut darüber drang der„ Savalier" nunmehr auf die für die Berliner Vororte( ausgenommen Rigdorf, Schöneberg und Frau kann nur bei Gericht darauf antragen, daß das Besuchsrecht geregelt Dame ein und versetzte ihr einen derartig wuchtigen Schlag ins Ge- Charlottenburg ) entfallen. 3. reichte im Jahre 1903 ein Baugesuch Einlegung der Berufung gegen ein zibil gerichtliches Urteil beträgt einen wird, falls gütliche Uebereinkunft nicht erfolgt. Emil Sch. Die Frist zur sicht, daß sie gegen die Häuserfront taumelte und dann ohnmächtig ein, das nach fünf Wochen abschlägig beschieden wurde. Seine Monat von 8 ustellung des Urteils ab gerechnet. Die Berufung ist zu Boden stürzte. Erst jest tamen Passanten der Dame zur Hülfe, Beschwerde beim Landrat wurde ebenfalls binnen fünf Wochen durch einen Anwalt einzulegen. Gegen straf gerichtliche Urteile ist innerder Angeklagte wäre beinahe einer derben Chrchjustiz" ver- zu feinen Ungunsten erledigt. Jetzt beschwerte er fich halb einer Woche nach Verkündung Berufung einzulegen.- F. M. 100. fallen, wenn nicht ein Schuhmann rechtzeitig auf der Bildfläche er- ant 7. Januar 1904 bei dem Regierungspräsidenten zu 1. Nein. 2.§ 133 der Gewerbe Ordnung enthält die Vorschriften über schienen wäre. Vor Gericht bat der Verteidiger, dem Angeklagten, Botsdam. Er erhielt längere Zeit feinen Bescheid. Als Meistertitel. Velten 100. 1., 3.: Ja. 2., 5.: Nein. 4. Durch die der sich allerdings in der Trunkenheit zu einem höchst bedauerlichen es ihm zu lange dauerte, wurde er vorstellig. Ihm wurde kurz erAntwort zu 2. erledigt. A. A. 1. Viertelfährlich. 2. Nein, das geht Erzez habe hinreißen lassen, mit Rücksicht auf seine bisherige Un- widert, es schwebten noch Verhandlungen über seine Beschwerde, die auch nicht an. S. 36. 1. Sa. 2. Eine Aufforderung kann als berechtigt erachtet werden. M. M. 111. Ja. bescholtenheit eine milde Strafe zuteil werden zu lassen. Der Ge- müßten erst erledigt werden. Schließlich wurde ihm die Zeit doch -N. A. B. 12. Nein. richtshof hielt indessen eine Geldstrafe nicht für eine ausreichende zu lang. Nach ungefähr einem Jahre nach Einreichung der Be Sühne, da derartige Belästigungen anständiger Damen ichwerde flagte er im Zivilprozeß gegen den Regierungspräsidenten
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