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Nr. 300.

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Vorwärts

Berliner Volksblaff.

22. Jahrg.

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Telegramm Adresse: Sozialdemokrat Berlin ".

Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1988.

Schulgesetzentwurf

und Selbstverwaltung. Der Schulgefeßentwurf, der der Verabschiedung durch das Dreiklassenparlament harrt, bedeutet nicht nur die Aus­lieferung der Volksschule an die Pfaffen und eine weitere Unterstützung der schulunterhaltungspflichtigen Junker auf Kosten der Gesamtheit, er macht auch der Selbstverwaltung der Gemeinden auf dem Gebiete des Volksschulwesens mit cinem Schlage ein Ende. Den Gemeinden wird zwar nach wie vor die Pflicht auferlegt, zu zahlen, aber ihre Rechte werden durch einen einzigen Federstrich hinwegdekretiert: in die inneren Angelegenheiten der Schule haben sie über­haupt nicht mehr hineinzureden, in die äußeren nur noch in beschränktem Maße. Das staatliche Aufsichtsrecht wird zum staatlichen Verwaltungsrecht, die Gemeinden werden ent­mündigt, der Staat seßt sich zu ihrem Vormund ein.

Unter Selbstverwaltung bersteht Neukamp die von der Ministerverwaltung rechtlich unabhängige, nur den Gefeßen des Landes unterworfene, und deshalb von Weisungen einer vorgesezten Behörde unabhängige Verwaltung. Halten wir an dieser Definition, die im allgemeinen das richtige trifft, fest, so ist nach dem Entwurf von Selbstverwaltung feine Rede mehr, die Gemeindebehörden bezw. deren Organe find nicht mehr unabhängig von den Weisungen der Regie­rung, im Gegenteil, sie sind nur noch ausführende Organe des Ministers. Die Gemeinden haben lediglich das Recht, den Schulhaushaltsetat festzustellen, die für die Schule er­forderlichen Mittel zu bewilligen und die vermögensrechtliche Vertretung nach außen wahrzunehmen. Ob sie in den äußeren Angelegenheiten der Schule sonst noch etwas zu sagen haben, bleibt zweifelhaft, man darf aber wohl nach der Art, wie die Regierung namentlich unter dem jezigen Kultus­minister die Gemeinden behandelt, annehmen, daß sich darin tatsächlich ihre Rechte erschöpfen.

Für die Verwaltung derjenigen Angelegenheiten, welche die Erfüllung der Verpflichtung zur Errichtung und Unter­haltung der öffentlichen Volksschulen und welche das Ver­mögen betreffen, wird im übrigen eine Schuldeputation gebildet, aber mit feinem Wort ist im Entwurf davon die Rede, daß diese Deputationen ebenso wie die sonstigen Depu­tationen sich in die Gemeindeverwaltungen eingliedern, diesen berantwortlich sind und nur mit ihrer Zustimmung Anord­nungen treffen dürfen. Die Begründung läßt darüber keinen Zweifel, daß es der Regierung lediglich darauf ankommt, sich willfährige Werkzeuge zu schaffen; sie will für eine fach­gemäße Wahrnehmung ihrer Tätigkeit" in der Art ihrer Bu­fammenlegung gewisse Garantien haben, für welche weder die betreffenden Bestimmungen der Städte- Ordnungen, noch die Beschlüsse der Gemeinde- Organe ausreichend erscheinen. Dieser Absicht entspricht auch die Zusammenfeßung Ser Schuldeputationen. Sie bestehen aus einem bis höchstens drei Mitgliedern des Gemeindevorstandes, der gleichen Zahl von Mitgliedern der Stadtverordneten- Ver­fammlung, mindestens der gleichen Zahl von des Erziehungs­und Volksschulwesens kundigen Männern, den zuständigen Kreisschulinspektoren, den ältesten evangelischen bezw. fatho­lischen Geistlichen und sofern sich in der Stadt öffentliche jüdische oder jüdisch- christliche Schulen befinden, dem Rabbiner. Die Gemeindevertreter sind also auf alle Fälle in der Minder­heit. Hatten sie bisher wenigstens noch das Recht, der Re­gierung ihnen genehme Geistliche vorzuschlagen, so haben sie fortab einfach den ältesten Geistlichen in Rauf zu nehmen. Einer fortschrittlich gesinnten Gemeinde kann ein orthodorer Pfaffe aufoftroniert werden, er darf nur dann zurückgewiefen werden, wenn er die Ordnung der Schule gestört hat. Einer Bestätigung durch die Regierung bedarf es nicht, wohl aber find die Stadtverordneten, die des Erziehungs- und Volks. schulwesens kundigen Männer und der Rabbiner auf die Be­stätigung angewiesen. Man will auf diese Weise das Ein­bringen von Sozialdemokraten oder sonstigen nicht genehmen Personen in die Deputationen verhindern.

Sonnabend, den 23. Dezember 1905.

ungesetzlichen Maßnahmen an! Fürwahr, nicht mit Unrecht hat der Staatsrechtslehrer und nationalliberale Abgeordnete Brof. b. Gneist einst das Wort von der dem preußischen Staat eigentümlichen Umkehrung der Gefeße durch die Ver­waltung" geprägt.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV. Nr. 1981.

ihren früheren gesetzwidrigen Anordnungen wirklich ernst­haften Widerstand geleistet, nie und nimmer hätte die Re­gierung es gewagt, dem Landtage einen solchen Entwurf zu unterbreiten. Der Liberalismus ist es, der die Früchte gesät hat, die die Junker und Pfaffen ernten.

Die Revolution in Rußland

Der Generalstreik schreitet fort. Petersburg, 22. Dezember. Der telegraphische Verkehr

Petersburg , 21. Dezember. ( Meldung der Petersburger Telegraphen- Agentur.) Heute nachmittag begann der Aus­stand in 220 Fabriken. 70 000 Arbeiter, etwa ein Drittel der gesamten Arbeiterzahl, befinden sich im Ausstand.

die sich auf die Ueberlassung von Schulgebäuden zu anderen Das gleiche trifft auf die Bestimmung des Entwurfs zu, als Schulzwecken bezieht. Wiederholt hat sich die Regierung das Recht angemaßt, die Ueberlassung von Schulräumen an Vereine und dergleichen zu verbieten. Das Gesetz stand dabei nicht auf ihrer Seite, sie greift also zu dem höchst einfachen Mittel, einen neuen Baragraphen zu schaffen, wonach das mit Moskau ist unterbrochen. für Volksschulzwecke bestimmte oder dafür benußte Vermögen der Schulverbände nur mit Genehmigung der Schulaufsichts­behörde veräußert oder anderen Zwecken dienstbar gemacht werden kann. Die Pflicht, Schulen zu bauen, bleibt den Ge­meinden, aber das Recht, über ihr Eigentum zu verfügen, wird ihnen genommen. Petersburg, 22. Dezember. Der gestern mittag be­Einen noch größeren Eingriff in das Selbstverwaltungs- gonnene Ausstand dehnt sich weiter aus. Der Mittagszug recht bedeuten die Bestimmungen des Entwurfs, die die Benach Eydtkuhnen ist unter starker militärischer Begleitung ab­rufung der Lehrer und Rettoren betreffen. Bis- gefahren. Der Stadtteil, in dem sich die Reichsbank und die her war die Anstellung der Lehrkraft Sache der Gemeinden. Staufhäuser befinden, wird start bewacht. Infanteriepatrouillen Für die Städte im Gebiet des Allgemeinen Landrechts ordnet durchziehen die Straßen. die Instruktion vom 26. Juni 1811 an:" Die Lehrerwahlen bleiben bei den Schulen, die rein städtischen Patronats sind, noch bei den Magistraten, nur daß das Gutachten der sach­verständigen Mitglieder der Schuldeputation jedesmal ein­gezogen werden muß." Auch dieses Recht wird den Städten genommen. In Zukunft sollen die Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen von der Schulaufsichtsbehörde angestellt werden, die Gemeinden haben nur noch ein Vor­schlagsrecht. Die Regierung ist feineswegs an die Vor­schläge der Schuldeputationen gebunden, sie kann ohne An­gabe von Gründen die Bestätigung versagen. Versagt sie auch nach dem zweiten Vorschlage die Besetzung der Stelle durch einen dafür Borgeschlagenen oder werden die Fristen nicht innegehalten, so erlischt das Vorschlagsrecht für den betreffen­den Fall gänzlich. Auch dann, wenn die Besetzung einer Stelle durch Versegung im Interesse des Dienstes erfolgt, können die Gemeindebehörden ihr Vorschlagsrecht nicht ausüben.

Die schwarzen Hunderte an der Arbeit.

Moskau , 21. Dezember. ( Meldung der Petersburger Telegraphen­Agentur.) Von Fuhileuten wurde auf ausständige Eisenbahner ein Angriff unternommen. Bei dem Handgemenge wurden viele Pferde der Fuhrleute getötet. Die Mitglieder des Bureaus der Arbeiter­beputierten sind verhaftet. Seitens der Menge wurden einige Ge­walttätigkeiten gegen revolutionäre Redner und Studenten verübt. Die Ausständigen wollen die Post- und Telegraphenbeamten zwingen, ebenfalls in den Ausstand zu treten. Alle Privatbanken find laut Beschluß des Bankbeamtenverbandes geschlossen, auch alle Magazine, Läden und Theater sind geschlossen. Ein Haufe von 300 Mann durchzog, die Straßen und zivang die Gastwirtschaften, ihre Räume zu schließen.

Aus Charkow werden die gestrigen Meldungen bestätigt. An der Kundgebung mit roten Fahnen nahmen auch 250 Soldaten der Die gegen die Menge Regimenter Starobjelst und Lebeinst teil. entsandten Truppen ließen ihrem Befehle gemäß die Rubestörer zu ihren gunsten.

zuliefern.

Die Absicht, die die Regierung mit diesen Bestimmungen vorüberziehen, ohne zu feuern. Die Revolutionäre deuteten das zu berfolgt, liegt flar zutage, fie will sich die Möglich­Moskau, 21. Dezember. ( Meldung der Petersburger Telegraphen­eit offen balten, ihr genehme Lehrkräfte in guten Stellen unterzubringen. Landlehrer, Agentur.) In den Räumen des Aquariums fand heute eine von die keine Ahnung von den großstädtischen Schulverhältnissen Gendarmerie, Kofaten und Polizisten besetzten die Ausgänge und haben, die sich aber als konservative Agitatoren den Junkern stellten an die Eingeschlossenen die Forderung, ihre Waffen ab­zur Verfügung stellen, sollen durch Berufung nach Berlin oder in eine andere Großstadt belohnt werden. Wird doch in den Motiven ganz offen zugegeben, daß es angezeigt ist, eine bessere Laufbahn auch solchen Lehrern zu ermöglichen, welche sich in Stellen auf dem Lande besonders verdient gemacht haben! Auf die Wahl der Rektoren haben die Gemeinden überhaupt feinen Ein­fluß mehr, fie müssen unbefehen das Material annehmen, das die Regierung ihnen schickt.

Würde die preußische Regierung der Volksschule auch nur annähernd die Stellung einräumen, die ihr gebührt, dann fönnte sie mit so ungeheuerlichen Vorschlägen nicht kommen. Die großstädtischen Gemeinden haben, obwohl auch ihre Tätig­feit auf dem Gebiete des Schulwesens noch recht viel zu wünschen übrig läßt, doch immerhin weit mehr für den Aus­bau und die Hebung der Volksschule getan, als die Regierung und vor allem die Landgemeinden und Gutsbezirke. Nichts ist natürlicher, als daß mit dem Augenblick, wo ihnen alle Rechte genommen und nur noch Pflichten auferlegt werden, die Lust und der Eifer nachlassen. Sie werden nur noch das tun, wozu fie gefeßlich verpflichtet sind. Den Schaden dabon hat die Volksschule.

Es drohen demnach der städtischen Selbstverwaltung und dem städtischen Volksschulwesen die schwersten Gefahren. Die Gemeinden haben die Pflicht, alles, was in ihren Kräften steht, zu unternehmen, um diesen Schlag abzuwehren. Wir fürchten nur, daß sie anstatt zu kämpfen, sich mit schwachen Protesten begnügen werden.

Mostau, 22. Dezember. In einer Versammlung der streikenden

Eisenbahner wurde beschlossen, täglich einen Zug mit Getreide in Eisenbahner wurde beschlossen, täglich einen Zug mit Getreide in die bedrohten Provinzen abgehen zu lassen.

Petersburg, 22. Dezember. In Tiflis sind neue Unruhen aus­gebrochen. In Rofzen bildeten die Deutschen eine Bürgerwehr.

Petersburg, 22. Dezember. Der Führer der Meuterer in Rostow Schaparow soll aus dem Gefängnis entflohen sein. Nach Meldungen aus Charkow soll sich die Stadt tatsächlich in den Händen der Aufrührer befinden. Auch aus Sewastopol wird wieder große Gärung berichtet.

In Livland .

Die im

werden von Stammes.

Petersburg, 22. Dezember. Wie aus Rieschiza, Gouvernement Witebsk gemeldet wird, befindet sich der an der livländischen Grenze gelegene Teil des Kreifes im Aufstande. Gut bewaffnete Lettenbanden hausen dort ebenso wie in Livland . Streife anfäffigen katholischen Letten genoffen aus Livland terrorifiert; fie segen, von Agitatoren aufgereizt, die Amtsobrigkeit ab und fordern die Entfernung der Landeshauptleute. Im übrigen Teile des Kreises herrschen Bauernunruhen. Wie der Nowvoje Wremja" aus Riga tele­graphisch gemeldet wird, haben die Aufständischen nachts durch Aufreißen von Schienen die Entgleisung eines nach Riga ab gelassenen Militärzuges mit Sappeuren herbeigeführt, wobei 5 Mami getötet und 20 Wann verwundet wurden. Die Sappeure mußten fich nach Dinaburg zurückziehen. In der Nähe der Station Koden­husen wurden der Gehülfe des Kreischefs Peterson und sein Ge schäftsführer vor ein Volksgericht gestellt und graufam getötet. Aus Tudum ist in Riga eine starke Truppenabteilung mit Artillerie ein getroffen. Der Stadt ist exemplarische Bestrafung angedroht worden, wenn die an der Niedermezzelung der Garnison Schuldigen nicht ausgeliefert werden.

Wohl haben die Liberalen in der Berliner Stadtver­ordneten- Versammlung den Magistrat um Auskunft darüber ersucht, ob und welche Maßnahmen er zwecks Erhaltung des Rechtes der Stadtgemeinde an ihren Schulen und an deren Riga , 21. Dezember. Sechs deutsche Reichsangehörige, Leutnant Verwaltung zu ergreifen beabsichtigt, und auch in anderen Gemeindevertretungen find ähnliche Anträge gestellt. Esabenicht, Lehrer Bader , Jäger Wotrich, Hetmer, Schneepel und Diener Gerul, die sich in der Gewalt der Aufständischen befanden, werden in den nächsten Wochen viel schöne Reden über Selbst verwaltung gehalten werden, es werden stolze Worte ertönen - aber dabei wird es auch bleiben. Schließlich wird das liberale Bürgertum nachgeben, und die Regierung im Berein mit den Junkern und Pfaffen wird sich ins Fäustchen lachen ob des Gegners, der ängstlich zu Kreuze friecht.

Einen wie gewaltigen Rückschritt der Entwurf bedeutet, beweist die Tatsache, daß darin von einer Verwaltung der inneren Angelegenheiten der Schule durch die Städte keine Rede ist, während die Städte- Ordnung von 1808 ausbrück­lich bestimmte, daß in den Gemeinden besondere Kommissionen zur Verwaltung der inneren Schulangelegenheiten gebildet werden sollen. Das Recht, das den Städten bereits vor hun dert Jahren als etwas ganz Selbstverständliches zugebilligt war, wird ihnen heute wieder entrissen. Schon seit Jahren ist ja das Kultusministerium bestrebt, auf dem Verwaltungs­wege seine Alleinherrschaft über die Bolksschule zu etablieren. Die zahlreichen Schulfonflifte legen Zeugnis davon ab. Nun­mehr glaubt es die Zeit gekommen, seinen gefeßwidrigen An­ordnungen dadurch Gefeßeskraft aufdrücken zu können, daß es einfach bestimmt: Was bislang entgegen dem flaren Wortlaut der Gesetze und Verordnungen getan haben, ist von Ist es doch gerade das liberale Bürgertum, das die Ne­heute ab gefeßmäßig. Ein herrliches Zeugnis preußischer gierung zu ihrem Vorgehen ermuntert hat! Nicht nur, daß Gesezesmacherei. Genau so hat es der selige Freiherr von es nach Sträften bestrebt gewesen ist, die Arbeitervertreter vom Hammerstein gemacht, als er, nachdem das Ober- Verwal- Dreiflaffenparlament fernzuhalten und die konservativ- kleri­tungsgericht die Auflösung von Versammlungen wegen Ge- fale Mehrheit zu stärfen, hat es auch durch sein fortgesetztes brauchs der polnischen Sprache für ungefeßlich erklärte, rund- schwächliches Nachgeben vor den Maßnahmen der Regierung weg eine Aenderung des Vereinsgesetes in Aussicht stellte. diese förmlich angestachelt, auf dem bisherigen Wege vorwärts Man tritt das Gefeß mit Füßen, man richtet seine Handlungs- zu schreiten. Hätten die Liberalen einen energischen Kampf weise nicht nach dem Gesetz ein, sondern paßt das Gesetz seinen gegen die staatliche Schulaufsichtsbehörde geführt, hätten sie

find freigelassen worden. Leutnant Habenicht ist hier in Sicherheit, die übrigen find nach Deutschland zurückgekehrt.

Riga , 21. Dezember. ( Meldung der Petersburger Telegraphens Agentur .) Aus Petersburg sind 8 Mitrailleusen eingetroffen. Gen­

darmen, die von verschiedenen Eisenbahnstationen ohne Waffen an­gekommen sind, erzählen, daß ihnen die Waffen von Aufständischen abgenommen worden seien. Ein Zug, der gemünztes Gold für die Staatsbank brachte, wurde in der Nähe von Walt von Aufständischen angegriffen. Diese wurden aber durch herbeigeellte Truppen verjagt, so daß der Zug nach Riga gelangen und das Gold unversehrt der Bant übergeben werden konnte.

Ein neuer Kinderkreuzzug? Wir erhalten aus zuverlässiger Quelle die folgende interessante Nachricht:

Stettin , 21. Dezember. Am Sonnabend geht ein Dampfer von Stettin mit 150 bewaffneten deutschen Studenten nach Riga