dem
Ein Sachverständiger erklärt, das Telegramm lautete: Nachzug muß nach dort. Da durfte ein Irrtum nicht eintreten. Der Sachverständige Rohr erläutert: Ein Irrtum war möglich, weil die Silben Nach" und" Zug" getrennt standen. An geflagter habe ja auch geantwortet, Arbeitszug kann doch nicht vor Schnellzug gehen. Also habe er das Angebot auf den Arbeitszug in Schleife bezogen.
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Nach zweistündiger Bause beginnt die Nachmittagssigung. Als Beuge und Sachverständiger wird vom Vorsigenden der Zugrevisor Kaiser aus Görlig aufgerufen. Er ist der für diese Strecke zu ständige Revisor und traf sofort nach der Anmeldung des Unfalls auf der Unfallstelle ein, um gemeinsam mit Baurat v. Ende die Bergung der Toten zu leiten. Er habe im Auftrage seiner Behörde in Schleife die Morsestreifen beschlagnahmt. Wiedemann sei sehr ruhig und absolut nicht schuldbewußt gewesen; er behauptete, auf Anweisung von Spremberg den Zug abgelassen zu haben.
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Die Bugmelbeftation hat nach der Regelung des Sicherheitsdienstes liegt, muß ich den Stationsbefehl unweigerlich zur Erläuterung, daß die etatmäßige Anstellung von Erheblichlett bevor ein Zug ab- oder durchfahren darf, der in der Fahrt befolgen. Der Zug 112 hatte sonst stets eine grüne Scheibe, lei, führt Rechtsanwalt Dr. Spittel einen Fall an, in dem ein richtung vorwärts liegenden nächsten Meldestation telegraphisch den wenn er einen Nachzug hatte. Schrankenwärter die Schranke nicht geschlossen hatte, er hatte sich Bug anzubieten( Wird Zug X angenommen?") und das An- Der Eisenbahnassistent Julius Terpe aus Spremberg meint, frank gefühlt, sich aber nicht dienstunfähig gemeldet, weil er den nehmen des Zuges abzuwvarten( Nehme Bug X an" oder" Zug X daß der Dienst nur zu bewältigen war, wenn man höllisch auf Tagelohn von 2 M. nicht einbüßen wollte. Das gegen diesen muß warten"). Trifft ein Zug ein, so ist das der zurückliegenden paßte". Jezt ist der Dienst zerlegt worden, es sind Streckenbeamten erlassene Urteil( 20 M. Geldstrafe) wird verlesen Station unter Angabe der Ankunftszeit zu melden. Läßt die je gt immer zwei Mann beim Mittagsdienst und und bestätigt die Angaben des Verteidigers. Die Zeugen, die Station den Zug weiterfahren oder durchfahren, so ist das der der Fahrkartenverkauf ist Fahrdienst mit dem Angeklagten Stullghs in der Nacht vor dem Unglücksfall nächsten vorliegenden Station unter Zeitangabe zu melden. Auf Teiter ganz abgenommen. Der Angeklagte Stullgys zusammenkamen, bezeugen, daß der Angeklagte nicht betrunken geStation Spremberg befindet sich ein Morse- Apparat für die Zug- habe auf ihn nicht den Eindruck eines Angetrunkenen gemacht. wesen sei. meldeleitung mit zwei Umschaltern nach jeder der beiden Richtungen Der Schnellzug nach Berlin hat seit fünf Jahren während der Ferien Es sind dann noch die Sachverständigen zu bernehmen. der Strecke und zwar für Vagenz in der Richtung nach Berlin und einen Nachzug. Dem Angeklagten war dies wohl bekannt, aber er Stationsassistent Urland, früher in Teuplih, jetzt in Forst, stellt für Schleife in der Richtung nach Görlitz . Außerdem aber darf hatte es vergessen. Aus dem Nebenzimmer hörte ich, wie die Kreuzung dem Angeklagten das Zeugnis eines pflichtgetreuen Beamten und der Befehl zur Ab- oder Durchfahrt auf der Station erst gegeben verlegt wurde und daß dann Stullgys am Apparat schimpfte: Bagenz anständigen Menschen aus. Rechtsant. Reuscher erklärt, daß er werden, wenn das Eintreffen des vorher abgegangenen Zuges von hört nicht. Ich ging deshalb an den Apparat und sah, daß er falsch gerade bom praktischen Beamten Auskunft über den tägder nächsten Station gemeldet worden ist. Am 7. August d. J. eingeschaltet war. Ich schaltete um und bot Bug 112 in Bagenz an. lichen Dienst haben wolle, nicht bloß von den auf höherer Warte, hatte infolge des starten Ferienverkehrs vom Riefengebirge nach Das meldete ich Stullgys auf dem Bahnsteig. Als ich vom Fenster dem praktischen Dienst fernstehenden Vorgesetzten. Die EisenbahnBerlin der Schnellzug 112 30 Minuten Verspätung. Das war aus bemerkte, daß Bug 113 fort war, ging ich schnell auf dem verwaltung könnte ja die Genehmigung versagen, wenn dienſtliche von Görlitz aus den Stationen gemeldet worden und es wurde die Bahnsteig. Ich sah noch den Rauch der Lokomotive und rief Stullgys Nachteile zu erwarten wären. Verteidiger verliest die von fonft in Bagenz vorgesehene Zugkreuzung der Züge 112 und 113 nach zu: Wo bleibt denn Nachzug 112? Stullgys wurde ganz bestürzt, ihm an die Eisenbahndirektion in Halle gerichteten Anträge. Bu Spremberg verlegt, was auch ordnungsmäßig geschah. Die Kreuzung ich aber stürzte in das Stationsbureau, telegraphierte nach Schleife: nächst hat die Verwaltung die Fragen für zu allgemein gehalten. des von Berlin kommenden Zuges 113 mit dem Nachzuge 112, die 113 abgelassen, wo bleibt Nachzug 112? Schleife gab nun sofort Rechtsanwalt Rosenthal hat dann die Fragen spezialisiert, ob das In Spremberg stattzufinden hat, sollte auf eine Station nach Görlig das Alarmsignal.- Das Unglück war aber nun unabwendbar. falsche Einschalten des Morseapparates nach Lage des Dienstes zu verlegt werden. Diese Maßregel wurde aber in Spremberg und Davon, daß der Apparat nicht richtig funktioniert hat, hat Zeuge innerhalb der in Frage stehenden 13 Minuten als ein entschuldSchleife übersehen. Schnellzug 113 wurde um 5 Uhr 48 Minuten nichts bemerkt. bares Versehen zu betrachten fei. Die Direktion hat die bon Spremberg, Nachzug 112 um 5 Uhr 42 Minuten von Schleife Bei der Beweisaufnahme über den Inhalt der Tele- Genehmigung hierzu erteilt. Der erste Staatsanwalt abgelassen, sodaß beide in rasender Fahrt befindlichen Schnellzüge gramme von Station zu Station stellte sich heraus, daß die glaubt, daß die Genehmigung nicht alles das umfasse, was auf der eingleisigen Strecke aufeinanderprallen mußten. überwiegende Zahl der Telegramme fehlerhaft, teilweise ganz un die Verteidigung dem Sachverständigen hören wolle; Die Dienstobliegenheiten des Angeklagten Stullgys waren verständlich ist. Ein Teil der Sachverständigen führt die Fehler er beantrage deshalb eine Vertagung, bis die telegraphische außerordentlich große. Nach dem Unglüds fall find mehrere auf Strom störungen, die anderen auf schlechtes Ar- Genehmigung von der Direktion eingeholt sei. Nach längerer BeErleichterungen für den Dienst vorgenommen. Angeklagter hatte beiten der Telegraphisten zurück. Ein Sachverständiger ratung über diesen Antrag verfündet der Vorsitzende, daß hier die auf dem Bahnsteig Güter- und Personenzüge abzufertigen, meint, auf der ganzen Strecke von Weißwasser nach Nottbus Sache sehr schwierig liege, und wünscht vom Verteidiger Auskunft, die Züge abzumelden und anzubieten, den Dienst zeitweilig telesei nicht einer, der ordentlich telegraphieren könne". Der ob er von dem Sachverständigen Urland auch noch über andere graphisch zu bedienen, Fahrkarten zu verkaufen und auch die Angeklagte Stullgys erklärt zu den Telegrammen: Auf Dinge etwas hören wolle, als über die Vorgänge am 7. August. Gepadabfertigung zu besorgen. Er war für den Fahrdienst, mein Anbieten bon Bug 113 erhielt ich bon Schleife Rechtsanwalt Reuscher will sich damit begnügen, der Staatsanwalt für den Telegraphendienst und für die Fahrkartenausgabe verantwortlich. feine formelle Ablehnung, was aber um so mehr geschehen bittet trotzdem, die Verhandlung bis zur Erlangung der telegraphiAngeklagter hatte am Tage vor dem Unglückstage feinen Dienst. Am mußte, als Schleife den Nachzug dort hatte. Schon aus meinem schen Auskunft auszusetzen. Unglückstage, dem 7. August, sollte er um 1 Uhr mittags den Dienst fortgesetzten Anbieten von 113 mußte Wiedemann merken, daß ich antreten, trat ihn aber erst um 3 Uhr 46 Minuten an. Er war an den Nachzug nicht dente. Schleife durfte den Nachzug auf feinen Wochen lang vor dem Unglück in gedrückter Stimmung, weil eine Fall ablassen. Auf meine Anfrage erhielt ich mehr oder weniger Hypothek seiner Frau in Höhe von 6400 M. auszufallen drohte, unverständliche Antworten. wenn er nicht die Hinterlegung einer gleich großen Summe bewirkte. Die Beschaffung dieser Summe machte ihm Kopfschmerzen. Am Abend des 6. Auguft gelang es ihm, von einem Bekannten die Busage zu erhalten, daß das Geld für ihn bereit stehen würde. Die Nacht darauf hat Angeklagter gefneipt und gespielt und wenig geschlafen. Die meisten Zeugen befunden, daß er wohl übernächtigt, Der Sachverständige Kaiser verbreitet sich sodann über die nicht aber angetrunken gewesen sei. Einige wollen bei seiner AnDienstpflicht eines Stationsleiters auf Grund des Reglements funft in Spremberg Angetrunkenheit bei ihm bemerkt haben. An- Hülfsbahnschaffner Knospe hebt hervor, die roten und grünen vom Jahre 1892. Den Kreuzungsbefehl direkt an den Lokomotivgeklagter wendet ein, er habe nicht gewußt, daß ein Nachzug zu Scheiben sind oft ganz schwarz und bei schlechtem Wetter nicht zu führer zu geben, sei vorschriftswidrig. Staatsanwalt: Bug 112 verkehre. Die Frage des Vorsigenden, ob er im Amtsblatt unterscheiden. Wenn er wie Schmidt das Ausfahrtssignal erhalten Der Apparat der Zugmeldeleitung scheint hiernach nach den gelesen habe, daß seit dem 27. Juli täglich ein Nachzug 112 verkehre, hätte, hätte er es wahrscheinlich befolgt, denn der Befehl des Aussagen des Zeugen Torpe in Ordnung gewesen zu sein. Aber bejaht er, meint aber, daß er dies vergessen habe. Die Anklage Stationsleiters muß befolgt werden. was hätte der Stationsleiter zu tun, wenn die Leitung gestört war? behauptet und der Vorsitzende unterſtüßt diese Behauptung, daß Der Stationsassistent& au Ibars befindet, der Stationsdienst Sachverst.: Wenn teine Verständigung möglich war, hatte er die Kau schon in dem Vergeffen des täglichen Verkehrs des Nachzuges eine fei infolge des Fahrkartenverkaufs eine zu große Belastung für einen Bezirksleitung. Vors.: Wie groß war der Verkehr auf der Strecke? grobe Pflichtverletzung liegen würde. Angeklagter legt dar, daß der Beamten gewesen. Dadurch, daß jezt die Dienst stunden der Sachverst.: Es verkehrten am 7. August insgesamt 31 Büge Fahrplan häufig schnell verändert werde und der Fahrdienstleiter sich Stationsleiter anders gelegt worden sind, ist keine Ent- auf der Strede, 16 von Görlitz , 15 von Berlin . Vors.: Wie war nur auf telegraphische Meldung stügen fönne. Gepäckabfertigung, lastung eingetreten, es sei vielmehr schlimmer geworden, da der Dienst da- Wiedemann daran beteiligt? Sachverst.: Wiedemann hatte Fahrkartenangelegenheiten und auch Privatdepeschen mußten und zwar durch verlängert ist. Am Nachmittag mußte man sich außerordentlich 18 Züge abzufertigen und Schmidt 23 Büge. Dazu kam der Eine Ueberlastung oft zwischen der Bugabfertigung durch ihn erledigt werden. Angeklagter ranhalten, um den Dienst fertig zu stellen. Ihm sei auch schon Schrankendienst, die Weichenbedienung usw. Rechtsantv. hat an dem kritischen Tage die Umschaltung falsch bewirkt und den eine falsche Einschaltung am Apparat passiert ist auch von beiden nicht behauptet worden. Unglüdszug 113 statt nach Schleife nach Bagenz angerufen. Nach dem Unglücksfall ist ein Streckentelephon, aber nur für die Rauscher stellt durch Befragen des Sachverständigen fest, Als er den Bug 113 nach Schleife abgelaffen hatte, wurde er an- Aufräumungsarbeiten eingerichtet. Man ist jetzt auf der Strede zur welche Dienstverrichtungen Stullgys in den 13 Minuten während gefragt, wo bleibt Nachzug. Er erwiderte, von Nachzug weiß ich Errichtung des elektrischen Blodfignalsystems ge- der Schnellzugsabfertigung zwischen 5 1hr 35 Minuten und nichts, lief dann schnell hinaus, um zu sehen, ob Bug 113 noch zu schritten. Ihm sei es auch einmal passiert, daß es 5 Uhr 48 Minuten hatte. Sachverst.: Das ist eine ganze erblicken sei, da kam schon von der Strecke das Alarmsignal. Nach ihm entfallen war, daß der Nachzug täglich verkehre und Anzahl Punkte, aber sehr viele nehmen nur einen Moment in den in der Verhandlung vorgelegten Morfestreifen( Streifen der daß er sich erst bei der Vorstation erkundigen mußte. Auf die Anspruch. Vert.: Aber jede Dienstverrichtung nimmt doch Telegraphenämter) ist Nachzug 112 aber in zwei Worten nach Zug Frage des Sachverständigen Geheimrat Piernay, wie solch Bergeffen einen gewissen Zeitraum in Anspruch. Ich bitte zu berück sich nur unt 13 Minuten handelte. gemeldet. Angeklagter will Nachzug nicht gelesen haben. Beim möglich sei, erfärt der Zeuge, daß dies wohl aus der mißverständ- fichtigen, daß es Bug 113 war die Kreuzung mit dem Nachzug 112 zu verlegen. Der lichen Bezeichnung Bedarfszug sich erkläre. Mehrere andere Sa ch ber st.: Ja wohl, den Stationsdienst kann ich auch Zug durfte nicht abfahren, wenn Ich der Zugführer nicht den Zeugen, so Stationsassistent Berpe und der Stationsvorsteher genau habe Station selbst auf Kreuzungsbefehl erhalten hatte. Die Anklage behauptet, Angeklagter Trosin aus Spremberg bestätigen, das die eingleisige Strecke er- Dienst gehabt, wo innerhalb einer Stunde 13 Büge abzufertigen habe ein Papier hochhaltend den Lokomotivführer zugerufen, heblichere Schwierigkeiten als die zweigleisige infolge des Depeschen waren.-Bert.: Außerdem hat der Angeklagte aber noch drei der Kreuzungsbefehl ist da. Der Zugführer selbst ist bei dem wechiels bot. Trosin bekundet auf Befragen: das Unglüd wäre telegraphische Apparate, die Zugmeldeleistung, die Bezirksleitung und Sachverst. Aber zurUnglücksfall getötet, Angeklagter bestreitet entschieden gesagt zu unmöglich gewesen, wenn das im Baubegriffene den Reichstelegraphen zu bedienen.- haben, der Kreuzungsbefehl ist da. Vom Nachzuge habe er nichts Blodsystem schon dagewesen wäre. Die Verzeit der Zugabfertigung nicht. Der Sachverständige Kaiser erklärt gewußt, sonst hätte ja auch der Zug 112 hinten eine grüne Scheibe nehmung der Schrankenwärterin 8eugin Witwe Knospe mit Bestimmtheit, daß Wiedemann auf Station Schleife sehen haben müssen. Auch der Zugführer 112 hätte ihn darauf aufmerksam gestaltet sich wie folgt: Die Beugin spricht sehr drastisch in mußte, daß die Frage: Wird 112 angenommen, wenn 113 hier, machen müssen. Eine andere Möglichkeit, außer dem Alarmsignal, unverfälschtem schlesischen Dialekt. Vorf.: Wissen Sie, welche an Bagenz gerichtet und der Apparat falsch eingestellt war. Der das Angeklagter gab, bestand nicht, um den Zug zum Stehen zu Züge bei Ihnen vorbeikommen? Beugin: Das wees ich ganz Vorsitzende verliest sodann die soeben ein bringen. Insbesondere gab es teine elektrischen Halte gut, Herr Roat, ich hob' ja den Fahrplan in der Bude. Vors: gelaufene an den Ersten Staatsanwalt gea fignale auf jener Strecke. Angeklagter erklärt, auch wenn nur Dann wissen Sie doch auch, daß der Nachzug kommt? 3eugin: richtete telegraphische Antwort der Eisenbahnein Streden telephon bestanden hätte, würde ich den nächsten Nee, Herr Roat, i glob', der kummut heut nich. I hob nischt g'hört. direktion Halle, welche lautet: Wir erheben gegen des Teles Wärterposten benachrichtigt und wenigstens einen Zug aufgehalten haben. Vors.: Er kam doch auch an den anderen Tagen? Beugin: die Vernehmung des Urland und Angeklagter behauptet ferner, die Annahmestation Schleife hätte den Es woa doch nur a Bedarfszug, und i hott nischt. Vors. Sie graphisten Nutoschka als Sachverständige über 8ng 113, als er ihn anbot, ablehnen müssen. Weil Wiedemann meinen wohl, weil schlechtes Wetter da kommt er den gefamten Dienstbetrieb Einspruch, da ( Station Schleife) dies nicht tat, ist auch er zur Verantwortung ge- nicht? 3eugin: Nu nee, dös grad nich, Herr Roat, aber diefelben sachverständige Auskunft nicht zu zogen. Schleife bot den Zug 112 wieder an. Die Anflage meint, der Zug 68 hat doch ooch' nen Vorzug und der is doch erteilen vermögen und ihre weitere Vernehmung es wäre doch Unsinn, den Zug wieder anzubieten, wenn er schon nich gefummen. Von Schleife ist der Zug 112 viel zu spät ge dem Interesse des Dienstbetriebes nicht ent Eisenbahndirektion Halle . Rechtsanwalt durchgewesen wäre, ja vom Angeklagten schon weiter abgelassen tummen, un in dem Moment, wo er vorbeikam und der Zug von sprechen würde. wäre. Angeklagter erklärt das dahin, daß dies Anbieten Schleife gemeldet wird, da kann man oft nisch höre. Kurz und gut, Neuscher: Nunmehr beantrage ich, da die Antwort die gesetz nur die Ge oft vorkomme. Er habe es nur als Rückmeldung für das Herr Roat, weil i nischt g'hört und g'sehn hob, da hob i g'dacht, lichen Voraussetzungen nicht erfüllt, wonach Eintreffen von 112 nach Schleife gehalten. Nach dem Unfall eilte meeglicherweise kummit der Nachzug heut nich. Wie foll fährdung von Interessen des Dienstbetriebes eine Ablehnung Angeklagter fofort zur Unfallstelle. Später trug er die Daten man das denken, wenn man nischt hört un sieht. Vorf.: rechtfertigen würde, durch Gerichtsbeschluß die Vernehmung der Ankunft und der Abfahrt ein, die Daten selbst sind hatte sich denn Zug 113 gemeldet? Beugin: Drei Minuten als Sachverständige zu beschließen. Der Gerichtshof zieht sich zur nicht zutreffende. Der Dienst ging wochenweise. In der ersten vorher, wie sich's gehert( Heiterkeit). Der Zug wor kurz Beratung zurück. Der Vorsitzende Landgerichtsdirektor Horn verWoche hat der Angeklagte von 5 Uhr früh bis 2 Uhr nachmittags, vor meiner Bude, da ging in der Glocke ein Rasen an, ich docht, kündet folgenden Gerichtsbeschluß: Nachdem die fönig in der zweiten von 12 Uhr mittags bis 1 1hr nachts und in der sie springt entzwee, und lief, um nachzusehu, da pfiff auch schon der liche Eisenbahndirektion gegen die Vernehmung dritten Woche Nachtdienst von abends 7 Uhr bis morgens 6 Uhr, Zug an mir vorbei und gleich darauf kam der Krach. Vert. der beiden Beamten als Sachverständige Wider am Ende der Woche war dann der volle Tag dienstfrei. Tieser Justizrat Stauscher: Wie weit war der Zug noch entfernt, spruch erhoben hat, hat jede weitere Vernehmung Rechtsaniv. Neuscher: dienstfreie Tag fiel auf den 6. August. Angeklagter bestreitet ents als die Glode zu rasen begann? 8eugin: Das fann ich derselben zu unterbleiben. schieden, angetrunken gewesen zu sein. Sein Verteidiger Reuscher Jonen nicht sagen. Vorf.: Sie haben früher gesagt, etwa Ja, sollen die Beamten wenigstens nicht soweit vernommen weist auf zwei Widersprüche der Dienstvorschriften hin. Nach§ 17 400 Meter. 8eugin: Nu nee, so weit warsch nicht, vielleicht werden, als bereits früher die Genehmigung erteilt worden Vert. Rauscher: Sie hatten doch die war? frühere Vors. Nach dem Telegramm ist die der Signalordnung darf der Stationsleiter den Bahnsteig nach 250 Meter. Es hat deshalb jede Abfahrt des Zuges nicht mehr verlassen. Nach der Telegraphen Stange mit der Fahne bei sich, mit der Sie so wunderschön Honneur Genehmigung zurückgezogen worden. Bert. Ich möchte doch bitten, ordnung hat er aber die An- und Abmeldung der Züge selbst zu machen können, konnten Sie denn nicht damit den Zug zum Halten Vernehmung zu unterbleiben. bringen? besorgen. Zeugin: Da hett ich ooch noch geheerig zu lofen. eine nochmalige telegraphische Anfrage nach Halle zu richten, denn Der Angeklagte Wiedemann hatte am 7. August von früh( Heiterkeit.) Geheimrat Piernay: Ihre Bude ist 1500 Meter wenn der Sachverständige Urland für mich ausgeschaltet wird, sehe 7 Uhr bis abends 7 Uhr Dienst. Nachmittags follte ein Arbeitszug vom Bahnhof Spremberg entfernt? Beugin( erstaunt): Nee! ich mich genötigt, so leid es mir tut, einen substanziierten VerErster Staatsanwalt Stachow tritt der in Schleife von dem Hauptzuge 112 und dem Nachzuge 112 überholt So weit kann das doch nich sein.( Heiterfeit.) Sachverst.: tagungsantrag zu stellen. werden. Auf den Schnellzug 112 follte der Arbeitszug in Schleife Nun, Sie können es mir schon glauben.( Erneute Heiterfeit.) Anregung bei, da es sich wohl nur um eine unkorrekte Fassung des folgen. Der Hauptzug 112 habe Verspätung gehabt, er wurde aber Bors.: Wie lange dauert es, bis der Zug bei Ihnen ist? in der Eile abgesandten Telegramms handeln dürfte. bon Spremberg angenommen und passierte Schleife. Den Arbeits- 3eugin: Kurz und gut, die Ob- und Durchfahrt dauert drei Das Gericht zieht sich zu einer erneuten Beratung zurück und auf ein Minuten. von Weißwasser angenommen und beschließt sodann: Die Vernehmung der Sachverständigen, sohabe er Nebengleis gestellt. Inzwischen habe er, als der Nachzug Die Verhandlungen am gestrigen Tage wurden durch einen weit sie durch das Schreiben der töniglichen Eisenbahndirektion ge= fchon Die Direktion hatte damals die VerSchleife war, die Rückmeldung des Haupt- Zwischenfall unterbrochen. Der Staatsanwalt erklärte: Der nehmigt ist, bleibt zulässig. Es wird dann der zuges 112 gemacht und nach Spremberg telegraphiert: Rottbuser Anzeiger" hat einen wortgetreuen Abdruck der Anklage- nehmung über zwei Fragen genehmigt. Nehmen Sie Nachzug 112 an? Er habe die Antwort erhalten: schrift abgedruckt. Das ist unzulässig. Ich habe gegen den ver- Hauptsachverständige Geheimer Baurat Piernah aus Schwerin Nein, wieso nehmen sie 112 an?" Die Anklage nimmt an, daraus antwortlichen Redakteur noch kein Verfahren eingeleitet, einmal weil vernommen. Der Sachverständige führt u. a. aus: Die Vorgänge, hätte der Angeklagte entnehmen müssen, daß das Telegramm für ich keine Veranlassung habe, anzunehmen, daß ein Beamter fich die uns hier in dreitägiger Verhandlung beschäftigt haben, sind auf Bagenz und nicht für ihn bestimmt war. Angeklagter legt dar, daß einer Pflichtwidrigkeit schuldig gemacht habe, und zweitens weil der Grundlage der für den Eisenbahnbetrieb bestehenden Vorer das nicht bemerken fonnte. Spremberg hätte schon daraus, daß ich annehme, daß dem betreffenden Redakteur schriften, insbesondere der Eisenbahnbetriebsordnung für das Deutsche er Rückantwort für 112 verlangt hatte, wissen müssen, daß noch nicht bekannt war, daߧ 17 des Preßgesezes die Reich zu beurteilen. Wie ein roter Faden ziehe sich durch die etivas nachkomme. Der Zug 113 war ihm nicht als unterwegs ge- Veröffentlichung der Anklageschrift bor und Verhandlungen die Bezeichnung Bedarfszug". Eine Senntnis Bei einer der Justruktion lasse darüber keine Mißverständnisse aufkommen. meldet, sonst hätte er es noch in der Gewalt gehabt, den Nachzug 112 während der Verhandlung verbietet. auf das Geleis, auf das er bereits einen Arbeitszug dirigiert hatte, Wiederholung würde ich aber unweigerlich einſchreiten. Der Zeuge Terpe habe als stellvertretender Vorsteher vollständig Von den dann vernommenen Zeugen stellt Bahnmeister seine Pflicht erfüllt, wenn er den Fahrplan an die Wand heftete. zu schaffen. Der dritte Angeklagte Schmidt behauptet, ihm sei Nach Pumptow dem in Frage kommenden Schrankenwärterpersonal Der diensttuende Beamte mußte feinen Blick darauf werfen. Es zug 112 auf seinem Fahrplan nur als Bedarfs zug angegeben das Zeugnis persönlicher Zuverlässigkeit aus, meint aber, daß es wären hier Andeutungen gefallen, als ob das Streckenperional hier gewesen, so daß er nicht gewußt habe, daß der Nachzug täglich ver- mit ihrer Entschlußfähigkeit schlecht bestellt sei. Die Frage, ob der dümmer sei, als anderswo. Er habe nicht den Eindruck gehabt. fehre. Vors.: Mußten Sie nicht vorsorglich nachfragen, ob der Nach geistige Horizont des Stredenpersonals in Im Gegenteil: bei einzelnen Zeugen habe er sich sogar gefa gt: Sich zug heute nicht komme? Augefl.: Das nahm ich nicht an, weil der Eisenach , wo Zeuge früher war, ein höherer sei, mal an! Das wolle er gerade nicht in bezug auf die an einsamer Hauptzug nicht, wie vorgeschrieben, die grine Scheibe hinten bejaht der 8euge und erflärt unter lebhafter Zustimmung Stelle stehende Dame sagen.( Heiterfeit.) Er sei 20 Jahre aus der im Zuge führte. Beim Ausfahren des Buges 113 sah ich vorn die feitens der zahlreich im Zuhörerraum befindlichen Beamten: das preußischen Verwaltung heraus und habe zu ihr feine Beziehungen rote Scheibe, deshalb glaubte ich, die Kreuzung fei nach vorwärts Bersonal ist deshalb dort besser, weil die Bahn- mehr, aber er müsse sagen, daß er nirgends das Bestre ben der dort etatsmäßig angestellt sin d. preußischen Eisenbahnverwaltung festgestellt habe, an den Ein berlegt worden. Vorf.: Sie mußten doch, che Sie das Ausfahrts- wärter
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figual für 113 gaben, mindestens zurückfragen, ob heute kein Nachzug Die Frage, ob die 62 jährige Witive Knospe imstande wäre, bei richtungen imter allen Umständen Ersparnisse zu erzielen. Bei tomme? Angefl.: Wenn nicht etwas Besonderes voraußerordentlichen Vorkommnissen ihre Pflicht zu erfüllen, verneint er. den Betriebsordnungsverhandlungen habe es sich sehr fühlbar ge