Das Führungszeugnis. Der Kontorist G. war von der Edison- Dr. Bender: Gehen Sie jest rans!( Reichelt folgt der Joosse ist ebenfalls ein Genoffe. Die Mehrheit der großstädtischen Gesellschaft ohne voraufgegangene Kündigung fofort entlassen worden, Weisung.) Der Mann wird entlassen.( Zum Stadtbaurat Wir): Delegierten am jährlichen Kongreß sind Sozialdemokraten. weil deren Geschäftsführer B. trop des feitens des G. beigebrachten Der Mann ist von heut ab entlassen! Im Jahre 1905 vermehrte sich die Mitgliederzahl von 7049 Krankenattestes des prakt. Arztes Dr. Falt an die Krankheit nicht Davon sind 5075 Lehrer und 2242 Lehrerinnen. Der Damit war die Audienz des schlichten Mannes aus der auf 7463. glauben wollte. Diefer nahm vielmehr Simulation an und Werkstatt" bei dem freisinnigen Oberbürgermeister tatsächlich Bund zählt 186 Abteilungen. Wenn man damit rechnet, daß in den tellte dem Handlungsgehülfen ein Zeugnis aus, in welchem beendet!- fatholischen Gegenden der Anschluß sehr beschwerlich ist, wodurch der es wörtlich hieß: Die Führung des G. war gut bis auf Als Reichelt abends nichtsahnend zur Nachtschicht in's Bund da auch nur wenige Mitglieder hat, sind in den übrigen den einen Anlaß, ber zu feiner Entlassung dienſt- fastene Diese Organisation fämpft für die sogenannte„ Republiführte. Der als Sachverständiger vorgeladene Dr. Fall befundete, Gaswerk fam, wurde er vom Portier sofort zum dienst Gegenden 80 Broz. aller Lehrer organisiert. In den großen Städten daß er eine Simulation für so gut wie ausgeschlossen halte; das habenden Betriebsassistenten gesandt. Dieser teilte ihm mit, tanische Schule", für die Schule ohne Oberlehrer und nimmt diese ginge schon daraus hervor, daß er dem Kläger attestierte, daß er daß er ihm eine„ bedauerliche Eröffnung" zu machen habe: Schulhäupter", wie sie hier offiziell heißen, nicht als Miteinige Tage bis zur Behebung der Krankheitserscheinungen dem Er sei auf höhere Anordnung gezwungen, Reichelt sofort zu glieder auf. Der diesjährige Kongreß, der vom 27.- 29. Dezember in Zwolle Geschäfte fern bleiben und sich zu Hause halten müsse. Die be- entlassen und ihn das Werk nicht mehr betreten zu lassen. Es flagte Gesellschaft wurde vom Berliner Kaufmannsgericht täte ihm, dem Herrn Assistenten, leid, Reichelt entlassen abgehalten ward, beschloß eine Agitation für weitere Verbesserung zur Zahlung des Gehalts berurteilt. Auf die Frage zu müssen, da er einer der ältesten und zuverder Saläre einzuleiten. Durch den Fall des Ministeriums Kuyper, des Vorsitzenden, ob ob der Geschäftsführer dem Kläger nicht fäffigsten Arbeiter sei. Aber der Weisung von oben biefes grimmigen Feindes der öffentlichen Volksschule und des Volksschullehrers, hat die Bewegung wieder Aussicht bekommen. Interessant ist, was über die Gehälter der Volkslehrer mitgeteilt der ominöse Schlußfaz fortbliebe, erklärte legterer: Nein, jetzt erst müsse er leider Folge leisten. Er bat den Entlassenen, sich wurde. Das gefegliche Minimum ist 500 Gulden( 10 Mark recht nicht. Ich fann doch dem Angeklagten, der mich vor Gericht ruhig zu entfernen, denn es widerstrebe ihm, den alten zitiert, nicht ein Zeugnis fiber gute Führung ausstellen." Mann aus dem Werk hinausgeleiten zu lassen!! 6 Gulden). 2821 Lehrer haben 500-600 Gulden, 2253 von 600 Das Kaufmannsgericht fällte darauf nach kurzer Beratung Reichelt konnte darauf mit gutem Gewissen versichern, daß er bis 700, 1910 von 700-800, 1221 von 800-900, 963 von 900 folgendes Urteil: Die Beklagte wird zur Ausstellung eines ebenso ruhig gehen werde, wie er stets gekommen sei. Was bis 1000. Von den 11 832 Lehrern verdienen 77 Broz. noch nicht Zeugnisses verurteilt, in welchem es heißen muß: Die Führung auch geschah. des G. war gut." Der Schluspassus„ bis auf den einen Anlaß, der zu feiner Entlaffung führte" hat fortzubleiben. Erteilt die Beklagte ein solches Zeugnis dem Kläger nicht innerhalb acht Tagen, so hat sie an den Kläger eine Geldbuße in Höhe von 420 m. zu zahlen.
ohne Urteilspruch ein Zeugnis ausstellen wolle, in welchem
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Die Klagen wegen mangelhafter oder unrichtiger Ausstellung von Zeugnissen brechen nicht ab. Der Mangel des sozialen Empfindens, daß der Angestellte für die Verwertung seiner Arbeitsfraft eines Beugnisses bedarf und daß der Arbeitgeber fein Recht hat, der Verwertung der Arbeitskraft seines früheren Angestellten entgegenzutreten, führt zu recht wunderlichen Rechtsauffassungen bei ciner überraschend großen Zahl gewerblicher und kaufmännischer Chefs.
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eines Gemeindeverfassungsgesetzes im Sinne der§§ 10 und 11 des Zuständigkeitsgesetzes nicht in Frage stehe und eine Uebertretung der Geschäftsordnung die Stadtverordneten- Versammlung dem Kläger felbst nicht vorwerfen wolle. Ein darüber hinausgehendes Strafrecht stehe der Stadtverordneten- Versammlung nicht zu.
In einem Briefe an den Genoffen Mehrlein vom 27. April 1905 hatte der Oberbürgermeister geschrieben: Wenn die städtischen Arbeiter Wünsche haben, werden sie die selben selbst vorzutragen haben."
Das ist am Sonnabend geschehen. Der Sprecher der Deputation aber, der noch am Weihnachtsheiligabend" in Schicht an berantwortungs. 24 stündiger bollstem Posten für die Stadt Breslau frondete, saß am Silvesterabend arbeitslos daheim bei seiner achttöpfigen Familie!
1000 Gulden.
die Rechte der Lehrer im öffentlichen Leben einzuschränken, die vollAllgemein forderte der Kongreß im Hinblick auf eine Strömung, ständige Freiheit in Ausübung ihrer Rechte als Staatsbürger.-
Gerichts- Zeitung.
Das Reichsgericht auf der Suche nach Richtern für die Lex Heinze. Vom Landgericht II in Berlin ist am 12. Oktober v. J. der Redakteur der Zeit am Montag", Karl Schneidt , von der An
So löst der freisinnige Oberbürgermeister von Breslau fein Wort ein! So achtet er das Koalitionsrecht der städtischen klage der Verbreitung einer unzüchtigen Schrift-§ 184, 1 Str.-G.-B. Arbeiter!
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freigesprochen worden. Wegen derselben Sache hatte er sich Ausschluß eines Stadtverordneten zuläffig? Die Stadtverordneten schon früher vor dem Landgericht I zu verantworten. bersammlung zu Sternberg( Mark) hatte am 30. Juni 1903 be= Dieses hatte ihn freigesprochen, und auf die Revision des schlossen, den Stadtverordneten Jacobs für die Dauer seiner Staatsanwalts hatte das Reichsgericht das Urteil aufgehoben und Wahlzeit von den Verhandlungen auszuschließen, Genossen Berlins und Umgegend! Wir machen nochmals be- die Sache an das Landgericht II verwiesen. Es handelte sich um weil er sich eines Stadtverordneten unwürdig benommen und die sonders darauf aufmerksam, nur da sich bedienen zu lassen, wo die den Abdruck einer angeblich von Heinrich Becker verfaßten Erzählung Pflichten seines Amtes verletzt habe. Man hatte ihm sein Wer weiß- grüne Kontrollkarte sichtbar in jedem Geschäft angebracht ist, Lorenzos Hochzeit". Der Verfasser schildert darin die Heirat eines halten anläßlich des Planes, für Sternberg eine Acetylen- Gasanstalt weil nur da die Forderungen der Gehilfen bewilligt sind. Es liegt älteren, abgelebten Lebemannes mit einer jungen Frau und sucht zu errichten, übelgenommen, weil er mehr den Agenten der in Betracht in Eurer Hand, Genossen, die Organisation zu unterstützen, indem darzulegen, daß eine solche Ehe feine besonders glückliche sei. Es kommenden Gesellschaft als den Stadtvater hervorgekehrt hätte. Herr Ihr nur nach der Kontrollfarte fragt. Meidet die gesperrte Firma wird angedeutet, daß eine junge Frau sich naturgemäß nach Jugend Jacobs bestritt ganz entschieden den Vorwurf der Eigennützigkeit May Gros u. Co. Die Geschäfte derselben befinden sich: Bergmann- und Kraft sehnt, und eine zene geschildert, die hierfür und klagte im Verwaltungsstreitverfahren gegen die Stadtverordnetenstraße 112, Nostizstr. 14, Ackerstr. 32, Gneisenaustr. 69, Alexander- einen Beweis erbringt. Die junge Frau schaut abends mit einem Versammlung. Der Bezirksausschus Frankfurt a. D. erklärte den Beschluß schon deshalb für ungültig, weil die Verlegung irgend plat 2, Königstr. 62, Mansteinſtr. 2, Stallschreiberstr. 68, Schöneberg , Opernguder nach dem Kasernenhofe und sieht, wie die Soldaten Kolonnenstr. 54, Stegliz, Schüßenſtr. 54. sich zur Ruhe begeben. In der Darstellung dieser Szene erblickt die Verband deutscher Barbier, Friseur- und Berückenmacher- Antlage dasjenige Moment, welches der fraglichen Schrift den gehülfen Berlins . Bureauzeit: Große Frankfurterstr. 65, Charakter der Unzüchtigkeit verleihen soll. Das Landgericht II war Restaurant Kemnig, von 10-1 Uhr. ebenso wie das Landgericht I der Ansicht, daß diese Darstellung das Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Beziehung Deutfches Reich. zu verlegen nicht geeignet sei. In dem ersten, die VorDas Oberverwaltungsgericht bestätigte am 2. d. M. dieses entscheidung aufhebenden Urteile hatte das Reichsgericht Urteil. In der Begründung wurde ausgeführt:§ 48 der Städte Die Lohnbewegung der Zimmerer Kölns hat mit der Unter- ausgesprochen, daß die Wirkung der Schrift nicht nur ihrer Form Ordnung überläßt der Stadtverordneten- Bersammlung, unter Bu- zeichnung eines Tarifs ihren Abschluß gefunden. Nachdem die nach, sondern auch nach ihrem Inhalt in Betracht gezogen werden stimmung des Magistrats eine Geschäftsordnung abzufassen und Bimmerer gemäß einem Versammlungsbeschlusse den Tarif der müsse. Diese Wirkung werde eine andere sein, je nachdem die Schrift darin Zuwiderhandlungen der Mitglieder gegen die zur Aufrecht Arbeitgeber abgelehnt, sich jedoch zu weiteren Verhandlungen bereit in einem politischen oder in einem Familienblatte erscheine.- erhaltung der Ordnung gegebenen Vorschriften" mit Strafen zu erklärt hatten, versuchte der beauftragte Gesellenausschuß bei der Gegen das zweite freisprechende Urteil hatte die Staatsbelegen. Wird auf Grund solcher Geschäftsordnung eine Strafe von Innung nochmalige Verhandlungen. Diese fanden am 24. Dezember anwaltschaft ebenfalls Revision eingelegt, welche in der Verhand der Stadtverordneten- Versammlung festgefeßt, so ist in dem gegen statt. Eine Versammlung der Zimmerleute nahm am 31. Dezember lung vor dem Reichsgericht am Dienstag vom Reichsanwalt diesen Beschluß anhängig gemachten Verwaltungsstreitverfahren zu den Bericht des Ausschusses entgegen. Nach diesem hat bei den vertreten wurde. Das Landgericht habe die Grundsäße, welche prüfen, ob der in der Geschäftsordnung im Rahmen des§ 48 der Verhandlungen besonders die Bertragsdauer eine Rolle gespielt. Das Reichsgericht aufgestellt habe, nicht beachtet. Es tomme nicht Städte- Ordnung vorgesehene Fall vorliegt. Die Sternberger Ge- Während der Ausschuß für ein Jahr war, bestand die Inmung auf lediglich darauf an, ob die Form eine unzüchtige sei, sondern auch schäftsordnung spricht von dem Tatbestand ,, eines Stadt zwei Jahren, beginnend mit 1. Januar 1906, endigend am 31. De darauf, ob der Inhalt geeignet sei, das Scham- und Sittlichkeitsberordneten unwürdigen Benehmens und der Verlegung der zember 1907. Die im Tarif vorgesehene Klausel, die die Lohn- gefühl des normalen Menschen" in geschlechtlicher Beziehung zu Pflichten eines Stadtverordneten". Soweit diese Borschrift verhältnisse bei nicht der Innung angehörenden Arbeitgebern regeln verlegen. Beantragt werde nicht nur die Aufhebung des Urteils, " zur Aufrechterhaltung der Ordnung" dient, ist sie zulässig und sollte, ist von der Innung zurückgezogen worden. Nach längerer fondern auch die Verweisung der Sache an ein anderes Lands müßte im gegebenen Fall nachgeprüft werden, ob der bestrafte Debatte hat der Gesellenausschuß den Tarif unterzeichnet. Der BeStadtverordnete sich unwürdig benommen habe. Der hier gegen richterstatter des Gesellenausschusses bemerkte, daß, nachdem die Jacobs behauptete Tatbestand fällt aber unter diesen dem§ 48 der Unternehmer Entgegenkommen gezeigt hätten, der Ausschuß glaube, Städteordnung entsprechenden Jahalt der Geschäftsordnung nicht. im Interesse der Zimmerer Kölns gehandelt zu haben. Die VerDem die Strafe festiegenden Beschluß fehlt es an der gefeßlichen fammlung erklärte ihr Einverständnis zu dem Tarifabschluß, der Grundlage. Er ist mit Recht aufgehoben ohne in eine Prüfung ein- 60 Bfg. Stundenlohn bei 91/ stündiger Arbeitszeit festsetzt. zutreten, ob das Verhalten des Jacobs als ein unwürdiges Benehmen zu erachten sei.
Die Sternberger Stadtverordnetenmehrheit hatte durch den Beschluß sich an Stelle der Wähler gesezt, ein Standpunkt, der, abgesehen von der gefeßlichen Grundlage, entschieden zu verwerfen ift. Träfe er zu, so wäre jede Mehrheit in der Lage, die Minder heit von der Teilnahme an den Beratungen auch aus politischen Gründen auszuschließen.
Gewerkschaftliches.
Eine freifinnige Heldentat gegen städtische Arbeiter!
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Als Lichtspender in einer schwarzen Ede wurde dieser Tage feierlich ein Gewerkschaftshaus in Trier eröffnet. Eine Herberge bietet dem wandernden Arbeiter freigewerkschaftlicher Richtung Unterfommen und Schutz vor den gewohnheitsmäßigen Angriffen auf seine Gesinnung in den religiösen und Heimats- Herbergen; ein Saal dient der Verbreitung unserer Ideen.
Ausland.
Wenn
gericht. Das Reichsgericht hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht Frankfurt a. D. Wenn die Richter in Frankfurt a. D. dasselbe Alter erreicht haben werden, wie die Reichsgerichtsräte, so werden sie vielleicht nicht in dem unmoralischen Verhältnisse zwischen einem alten Lebemanne und einer jungen Frau, sondern in der Kritik der Wirkung einer solchen Ehelette die Gefühle eines normalen Menschen" verletzt finden. Wenn nicht, so beginne das Reichsgericht von neuem die Suche nach solchen
" Normalmenschen".
Wahrnehmung berechtigter Interessen. Das Reichsgericht hat den Begriff Wahrnehmung berechtigter Interessen im Sinne des § 193 Str.-G.-B. insbesondere gegenüber der Presse außerordentlich einengend, gegenüber Beamten sehr ausdehnend interpretiert. Das Zur Stadtverordnetenwahl. Das Oberverwaltungsgericht beBestreben der Staatsanwaltschaft, den Begriff noch mehr zuungunsten stätigte am 2. Januar eine Entscheidung des Bezirksausschusses Aus der niederländischen Gewerkschaftsbewegung.- Die Lehrerschaft. freier Kritik einguengen, scheiterte ausnahmsweise in einer VerMerseburg in Sachen Magistrat kontra Stadtverordnetenversammlung Der Teil der niederländischen Gewerkschaftsbewegung, welcher handlung, die am Dienstag gegen den Redakteur der Schleswigzu Naumburg a. S., wodurch ausgesprochen worden war, daß nach einer Werstärkung einer Stadtverordnetenversammlung einer sich nicht vom Anarchismus loszumachen verstanden hat, geht raich und der Händler Wöhlk waren am 11. Mai v. J. vom Landgericht Auslosung im Sinne des§ 18 der Städte- Drdnung nur die zugrunde. In den Verbänden diskutiert man jegt die Frage, ob Siel von der Anklage wegen Beleidigung freigesprochen. W. war früher zur Verstärkung gewählten Stadtverordneten zu unter- man diese Verbände mit ihrer jezigen Zentralleitung nicht auflösen soll und nur örtliche Sekretariate, aus den Gewerkschaften der wegen Beleidigung des Grafen R. und des Amtsdieners M. berwerfen feien. verschiedensten Berufe zufammengefegt, bilden soll, welche dann ins urteilt worden. Die Beleidigung war erfolgt, als M. einen alten Hasen bei Wöhlt beschlagnahmte. Ueber diesen Prozeß hatte die gesamt das„ National Arbeitssekretariat" bilden werden. Volkszeitung" einen Bericht veröffentlicht. In einer späteren der Anarchismus nicht dies oder das auflösen kann, dann nummer erschien eine Erklärung des Wöhlt, in welcher er die Beugenlebt er nicht. aussage des Amtadieners M. als falsch bezeichnete und mitteilte, er Inzwischen immer scheiden mehr Verbände aus dem habe gegen diesen bereits Anzeige erstattet. Hierin sollte eine National Arbeitssekretariat", der anarchistischen neue Beleidigung liegen und Iwers sollte sich durch Aufnahme derselben ebenfalls strafbar gemacht haben. Das Gericht hat aber Die städtischen Arbeiter von Breslau haben in einer mehr Gewerkschaftszentrale aus. Was von diesem N. A. S., das 1903 über 17 000 Mitglieder als taufendtöpfigen Versammlung fünf ihrer Stollegen beauf- zählte, noch übrig ist, geht hervor aus der Tatsache, daß bei der angenommen, daß beide Angeklagte des guten Glaubens waren, betragt, beim Magistrat um eine Teuerungszulage einzufüngsten Borstandswahl, welche durch Urabstimmung aller Mitsrechtigte Interessen wahrzunehmen. Die vom Staatsanwalt hierglieder stattfand, im ganzen Lande 554 Stimmen abgegeben gegen eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht als unAls diefe Deputation am Tage nach der Beschlußfassung wurden. Nicht bloß, daß ganze Verbände ausscheiden, in den übrig begründet verworfen. beim Oberbürgermeister vorsprach, wurde ihr eröffnet, daß sie bleibenden zeitigt die anarchistische Ohnmacht überall Verfall. So hielt zu Weihnachten der beim N. A. S. angeschlossene vorschriftsmäßig um eine„ Audienz" nachzusuchen hätte. Das ist sofort geschehen und eine Woche später, am Sonnabend, fande derarbeiter Verband seine Jahresversammlung ab, auf H. Wesemann. Was muß ein preußischer Staatsbürger wissen, um die Aussprache statt, nachdem der Oberbürgermeister den zählte der Bund ungefähr 40 Abteilungen mit 2000 Mitgliedern. feine Beranlagung zur Einkommensteuer prüfen zu tönnen. Breis 20 f. der nur fieben Abteilungen vertreten waren. Vor zwei Jahren Verbandssekretär zurückgewiesen hatte. Im Glücklicherweise ist dieser Verfall der anarchistischen Gewertschafts- Hahnsche Buchhandlung, Leipzig . Gedeon v. Rohouczys. Offener Brief an den Grafen Jul. Adrássy Fürstensaale des Rathauses hatte der Oberbürgermeister mehrere bewegung nicht der Verfall der Gewerkschaftsbewegung überhaupt. Magistratsmitglieder und Betriebsleiter Im Gegenteil haben wir eine sehr gute Entwickelung zu verzeichnen und die Antwort! 31 Seifen, Buchdruckerei A.-G. Pallas, Budapest . versammelt, unter denen die Arbeiter ihre höchsten bei denjenigen Gewerkschaften, welche sich vom Anarchismus ent Vorgesezten erkannten. Außerdem waren als Zuhörer hielten oder befreiten und den neuen Niederländischen Fachverband" eine ganze Anzahl Vorarbeiter, Aufseher und gegründet haben. Unterbeamte aus den verschiedenen Verwaltungsstellen beordert.
tommen.
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Eingegangene Druckfchriften.
Der Diamantarbeiter Verband hat eine Blütezeit Letzte Nachrichten und Depefchen.
wie noch nie. Jede Woche nimmt dieser Verband von 8000 Mitgliedern 11 000 Gulden( 18 300 M.) an Beiträgen ein. Während im Juni 1904, bei Aufhebung der Aussperrung, welche 18 Wochen gedauert hatte, der Verband ein Defizit von 1 Million hatte, hat er jetzt, nach 1½ Jahren, alle Schulden getilgt und noch Daß diese Lage den guten Geist nicht verdorben hat, beweist der zum erstenmal gefaßte Beschluß, den 1. Mai zu feiern. Wohl war die Mehrheit noch nicht groß, 2188 gegen 2061, aber ein großer, Fortschritt ist es.
Die Audienz endete damit, daß der freisinnige Oberbürgermeister Dr. Bender das Gesuch um Tenerungszulage rundweg ablehnte und den Sprecher der Deputation entließ Die Unterredung schloß nach der„ Breslauer Volkswacht": 400 000 Gulden in der Kasse. Arbeiter Mohaupt: Und außerdem wollte ich noch einmal fragen, Herr Oberbürgermeister, da wir zu dem Zwede her gekommen find: haben wir eine Zeuerungszulage zu erwarten? Dr. Bender: Nein, nein! Mohaupt: Andere Städte haben doch auch Zulage bewilligt, zum Beispiel Berlin . Dr. Bender: Da gehen Sie doch in andere Städte! Jm übrigen müßten Sie, Mohaupt und Reichelt, dech froh sein, daß wir Sie überhaupt noch beschäftigen, denn Sie sind doch beide schwer bestraft!
Reichelt: Jm Dienst nicht, Herr Oberbürgermeister. Dr. Bender: Nein, aber privatim!
Reichelt: Es tut mir leid, herr Oberbürgermeister, daß Sie mir das hier fagen!
Erfreulich ist auch, daß die beim Generalstreit von 1903 bersozialdemo nichtete Eisenbahnerorganisation unter fratischer Filhrung wieder auflebt und schon wieder mehr als 1000 Mitglieder zählt, während die ganze Menge Organisationen", welche von christlichen und anderen Ordnungsstügen gegründet wurden, nach diesem Generalstreit alle mit dem Tode ringen. Prächtig steht es mit dem Volksschullehrerbund, welche Drganisation gang und gar die Arbeiterforderungen auf dem Gebiete der Schule vertritt. In Vorstand, Nedaktionen usw. find die SozialDer Vorsitzende des Bundes ist der bemokraten tüchtig vertreten. Sozialdemokrat Ossendorp, der Redakteur des Zentralorgans
Sühne für den liebevollen Empfang. udapest, 3. Januar. ( W. T. B.) Die Regierung hat einen
Regierungskommissar mit außerordentlichen Bollmachten nach Debreczin entsandt, der namentlich die Aufgabe hat, eine Untersuchung gegen behördliche Organe einzuleiten, welche, wie es heißt, wußten und ihn nicht verhinderten. bon der Vorbereitung des Anschlages auf den Obergespan Kovacz
New York , 3. Januar. ( B. S.) Der New York Herald " berichtet, daß in der Republik Ecuador eine revolutionäre Bewegung ausgebrochen sei. Telegraphische Verbindungen sind zerstört. Es wird behauptet, daß diese Bewegung zugunsten des früheren Präfi denten Adolf Alfaro inszeniert worden sei. Ein Teil der Regierungstruppen und der Polizei unter dem Befehl des Generals Terani hat sich der revolutionären Bewegung angeschloffen.