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nzen uno etne zâhe Lebensfähigkeit haben. Es stellen sich ja auch weite Kreise des Proletariats in bewußten Gegensatz zu den auf dem Boden des Klassenkampfes gegen tapitalistische Ausbeutung marschierenden Klassengenossen. Auch hier ist nicht Bosheit, son­dern mangelnde Erkenntnis der sozialen Struktur und der wir­fenden Kräfte innerhalb der Gesellschaft das Motiv der Gegner­schaft. Diese durchaus nicht indifferenten, sondern für uns oft sogar sehr unangenehm und gegen ihr eigenes Interesse aktiven Elemente bewegen sich in ihren Gedankengängen noch vollständig in bürgerlich ideologischer Weltauffassung. Und wenn selbst ein sozialdemokratischer Abgeordneter und Redakteur eines Partei­blattes in bezug auf die Frau noch in bürgerlichen Gedankengängen gefangen fibt, wie das durch die 10 Ehestandsgebote im Anhalter Boltsblatt" so köstlich naib berraten wurde, dann kann man es schon erklärlich finden, daß man in Kreisen der im Kampf ums Dasein und für die eigenen politischen und wirtschaftlichen Inter­effen sich aufreibenden, vielfach nur mit mangelhafter Schulbildung ausgerüsteten Genossen, noch nicht überall die Tragweite der Frauenbewegung erkannt hat. Die Ursachen der nach dieser Rich­tung zu beobachtenden Passivität müssen erkannt, erörtert werden. Damit ist der Weg betreten, das notwendige Verständnis zu er­weden, der Frauenfrage in Genossenfreisen gerechte Würdigung und der Bewegung tatkräftige Unterstützung zu sichern.

Tua res agitur.

Das tritt um so deutlicher in die Erscheinung, wenn wir die Bluturteile, die gegen ungehorsame, renitente Gemeine gefällt wurden, vergleichen mit den überaus milden Urteilen gegen Soldaten Schinder aus den Reihen der Chargierten.

Das Scheusal von Unteroffizier, das die Soldaten beim Nach­ererzieren quält, bis sie ohnmächtig, mit dickem Schaum vor'm Munde zusammenbrechen, das ihnen befiehlt, den Mund aufzufperren, damit er ihnen hineinspucken fann, der ihnen Fußtritte gegen den Leib versezt, infolgedessen sie zeitlebens fiech werden, der ihnen be­fiehlt, ihren eigenen Stot zu verzehren oder ihre schmußigen Strümpfe auszufauen, der sie zwingt, die entzündete Hand in kochendes Wasser zu halten, und was der Ungeheuerlichkeiten mehr sind, der erhält wenige Monate Strafe. Der gemeine Soldat dagegen, der sich des Ungehorsams schuldig machte oder sich in der Verzweiflung an feinem Beiniger von Vorgesetzten bergriff, erhält viele Jahre Buchthaus! Der erfte, wichtigste, im Geere geltende Grundsatz ist eben der, die Soldaten zum blinden, bedingungslosen Unterordnen und Ge­horsam zu erziehen. Sollen diefelben doch gegebenenfalls, auf Befehl, selbst auf Vater und Mutter schießen. Der Soldat soll mit einem Worte zu einem möglichst brauchbaren Werkzeug der Reaktion gebrillt werden.

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die ich hoffte, mein Sohn solle die Freude und Stüge meines Alters geschlossen. Da er indessen Verwickelungen von dritter Seite be­werden, ich kann, wenn derfelbe Soldat geworden ist, feine Sekunde fürchtete, wollte er die Baugelder an den Architekten Pod­mehr ruhig sein. Vielmehr peinigt mich unausgesetzt der schalowski abtreten; die Bank genehmigte dies nicht und so er­Gedanke, daß jeden Augenblick die Nachricht eintreffen kann: teilte er an P. Generalvollmacht zum Empfang der Gelder. Der Dein Sohn ist infolge der entsetzlichen Soldatenmißhandlungen zum Angeklagte Steinte hatte von Dörpfeld in einem notariellen Ver­Krüppel geworden oder er hat, weil er die Quälereien nicht mehr trage das Recht auf Auflaffung des Grundstücks erworben; er glaubte ertragen konnte, zur Waffe greifend, sich selbst entleibt oder er ist eine Forderung über 10 000 2. gegen Podschalowski zu haben und desertiert und irrt flüchtig und unstät umher, bis und ins Gefängnis geworfen wird. Oder infolge der seelischen den anderen Angeklagten unterschriebene Versicherungen, wonach von er ergriffen beantragte einen Arrest gegen ihn. Er überreichte von ihm und Qualen, die er erlitt, bei den fortgesetzten Mißhandlungen ward er Podschalowski akzeptierte Wechsel protestiet und eingeklagt worden wahnsinnig und Du findest ihn im Frrenhaus oder im Zucht feier, er auch die auf Grund einer Inkassozession abgetretenen Bau­haus, wohin ihn ein vom Kriegsgericht ausgesprochenes Bluturteil gelder sich rechtswidrig angeeignet hätte. Diese Versicherung sollte verbannte." falich sein. Die Hauptverhandlung ergab, daß tatsächlich eine Reihe Wahrlich, angesichts dieser Verhältnisse kann doch keine Frau, von Wechseln gegen P. protestiert worden sind und bei ihm ge­feine Mutter abseits stehen vom Kampfe gegen unseren Todfeind. pfändet ist. Nicht ganz klargestellt wurde die Verwendung der Bau­Bielmehr sollten wir als die doppelt und dreifach Interessierten in gelder, bezüglich deren P. entschieden versicherte, sie nicht rechts­den ersten Reihen fämpfen. Als Staatsbürgerin, als Hausfrau und, widrig verwendet zu haben. Das Gericht gelangte zur Frei wie wir sehen, vor allem als Mutter müssen wir erkennen: Es ist sprechung aller, indem es den guten Glauben der Angeklagten unsere Sache, um die es sich handelt. Daher: Auf zum Kampfe! annahm. Keine darf fehlen in den Reihen der Sozialdemokratie! Louise Zietz.

Braun.

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Gerichts- Zeitung.

deren Stellvertreter.

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ant

Alkoholfolgen. Daß fleine Ursachen recht unangenehme große Wirkungen haben können, mußte der Restaurateur Georg Werf in fehr deutlicher Weise erfahren. Wegen gefährlicher Körperverlegung war W. gestern von der 4. Straffammer des Landgerichts II unter Vorsiz des Landgerichtsdirektors Grabs von Haugsdorf , angeklagt. Tua res agitur Um deine Sache handelt es sich! Das kann Am 9 August v. J. fand in dem Schrammschen Vergnügungslokal Geschäftsplan des Landgerichts I . Nach dem Geschäftsplan des in Wilmersdorf ein Fest eines Gastwirtsvereins statt, man nicht laut genug dem weiblichen Proletariat zurufen, an- Präsident, 45 Direktoren und 146 Richter. Außerdem sind 18 Hülfs- Tages Hitze veranlaßt gefühlt, die feinem Körper durch den Landgerichts Berlin I für das Jahr 1906 wirfen an diesem ein welchem auch der Angeklagte teilnahm. Er hatte sich durch des gesichts der zu erschreckender Fülle sich mehrenden Bluturteile. Nach den graufigen Urteilen in Königsberg , Dessau , Saarburg , richter beschäftigt. Die Zahl der Handelsrichter ist auf 76, die der Schweiß entzogenen Waffermengen durch gehörige Mengen keines­Altona usw. jest wieder das entsetzliche Urteil, das vom Oberkriegs- Stellvertreter ebenfalls auf 76 bemeifen. Die Geschäfte des Präfi- wegs alkoholfreier Getränke zu ergänzen und war mittlerweile in gericht des 8. Armeekorps über die Musketiere Sturm und Netters- denten werden von diesem unter Beihülfe des Landgerichtsdirektors eine sehr animierte Stimmung hineingeraten. Als am Abend am heim aus Köln gesprochen ward: sechs Jahre Zuchthaus für Dr Oppermann I, sowie der Landgerichtsräte Meyer und See- Ufer ein Feuerwerk abgebrannt wurde, rückte sich der Angeklagte Sturm und sechs Jahre Gefängnis für Nettersheim . Und Hoffmann bearbeitet. Das Präsidium besteht aus dem Präfi- einen Stuhl dort hin, um den Anblick des pyrotechnischen Schauspiels wofür diese hohe, harte Strafe? Je nachdem die ihrer Tat zu- denten, den 45 Direktoren und dem ältesten Nichter, Landgerichtsrat in aller Muße genießen zu können. Als sehr unliebjame Störung grunde liegende Veranlassung qualifiziert sich dieselbe als ein Es bestehen jetzt 36 3ivilkammern, in denen der empfand er es deshalb, daß in einiger Entfernung von ihm ein Dummerjungenstreich Angetrunkener oder als ein Verzweiflungsakt Präsident, 35 Direktoren und 83 Richter beschäftigt sind, ferner junger Mann auf einen Stuhl stieg, um ebenfalls das Feuerwerk zu bis aufs Blut gepeinigter Soldaten.( Bekanntlich hatten die Ver- 19 Kammern für Handelssachen. In den 10 Straftammern beobachten. Der Angeklagte rüttelte etwas unsanft an der Stuhllehne, urteilten während des Manövers fich Zivilkleider angelegt und hatten find 10 Direktoren und 53 Richter tätig. In der Besetzung der so daß der junge Mensch herunterstürzte. Als er sich einen dann die Fenster des Wirtshauses, in dem die Unteroffiziere faßen, Stammern find nur wenige Veränderungen gegen das Vorjahr ein zweiten Stuhl holte, wurde er durch neues Rütteln seitens des An­eingeschlagen und ihre Vorgesetzten bedroht. Zwei derselben sollen getreten. Den Vorfiz in den 10 Kammern führen auch in diesem Jahre geklagten wiederum hinunterbugsiert. Hierbei fiel der Betreffende, die Landgerichtsdirektoren Oppermann II( 1. s.), Hahn( 2.), ein Kaufmann Dröger, so unglücklich, daß er sich zwei Rippen Und dafür sollen zwei junge blühende Menschenkinder auf sechs angner( 8.), Quast( 4.), Schönfeld( 5.), Droste( 6.), brach. Mit Rücksicht hierauf verurteilte das Schöffengericht den An­Jahre hinter Kerfermauern schmachten! Dr. Menz( 7.), Dr. Oppermann I( 8.), Schmi( 9.) und geflagten zu zwei Wochen Gefängnis. Auf die eingelegte Doch nicht schreckensstarr wollen wir diesen neuesten Opfern der Dr. Soepke( 10.). Zu Untersuchungsrichtern sind vom Juſtiz Berufung hin nahm die Straffammer nur eine fahrläifige Militärjustiz gegenüberstehen, sondern aufpeitschen muß es die Massen, minister bestellt die Landgerichtsräte Herr, Brandt, Wilde, Körperverlegung an und erkannte mit Rücksicht auf die bisherige Un­nicht nur gegen die graufen, barbarischen Bestimmungen des Militär- a de, Foth, Grunow, Schmidt, Landrichter v. 2oefen bescholtenheit auf hundert Mark Geldstrafe sowie Auf­Strafgesetzes, sondern gegen den Militarismus überhaupt. und Amtsrichter Dorendorf als Hilfsuntersuchungsrichter. Bu erlegung der sämtlichen Kosten. Ist es doch der militärische Geist der Volksfeindlichkeit, der den am Landgericht I beschäftigten Personen gehören u. a. auch Ausschließlichkeit, der Ausdruck des Strebens, die Massen der 141 Referendare, wozu noch 95 bei Rechtsanwälten beschäftigte Gebt auf die Kinder acht! Ein gefährlicher Kinder­Soldaten zum Kadavergehorsam zu erziehen, der uns, wie in fast Referendare treten. Der Disziplin des Landgerichtspräsidenten find freund mußte sich gestern in der Person des Straßenbahnschaffners allen Einrichtungen des Heeres und der Marine, so auch in den außerdem unterworfen bezw. am Land- und Amtsgerichts I be Paul ratau vor der 4. Straffammer des Landgerichts I. ver­harten, barbarischen Bestimmungen( für bestimmte Vergehen) des schäftigt: 197 Notare, 676 Rechtanwälte und 656 Schiedsmänner und antworten. Die Verhandlung gegen den wegen Sittlichkeitsver­Militärstrafgeseges entgegentritt. brechen im Sinne des§ 176, 3 Strafgesetzbuchs angeklagten. fand Der Zweck heiligt die Mittel. Der Prozeß Graf Hoensbroech- obachtet, wie er sich in auffälliger Weise kleinen Schulmädchen hinter verschlossenen Türen statt. Der Angeklagte wurde häufig be­Dasbach über den den Jesuiten zugeschriebenen Grundsatz Zweck heiligt die Mittel", hat jetzt seinen definitiven Abschluß ge- indessen auf die Vermutung, daß sich hinter diesem Benehmen des Der näherte und ihnen Geld und Süßigkeiten schenkte. Niemand kam funden. Abg. Dasbach hatte, wie erinnerlich sein wird, in einer 1903 Kinderfreundes etwas anderes verbarg, zumal S. sonst ein sehr in Rigdorf abgehaltenen Katholikenverfiammlung demjenigen eine Be- nüchterner und pflichttreuer Beamter war. Durch einen Zufall wurde lohnung von 2000 Gulden versprochen, der den Nachweis liefere, daß der jedoch der wahre Grund diefer Kinderliebe" entdeckt. Die 12jährige Grundsatz Der Zweck heiligt die Mittel" in Jesuitenschriften gelehrt Schülerin B. trug einige Zeit ein etwas scheues und verschlossenes werde. Graf v. Hoensbroech hat nun ein ganzes Buch darüber aus Wesen zur Schau, für welches die Eltern keinerlei Erklärung wußten. Jesuitenschriften zusammengestellt und verlangte von Dasbach die Schließlich erzählte das Mädchen nach langem Weigern, was mit ihr 2000 Gulden. Das Landgericht Trier hatte die angestrengte geschehen war. Der Angeklagte hatte sich in schlimmster Weise an Klage abgewiesen, weil es angenommen hat, daß es sich um eine dem Kinde vergangen. Die Folge war die vorliegende Anklage. Wette handele, welche aber nach§ 762 B. G.-B. nicht flagbar fei. Vor Gericht bat der Angeklagte, ihn nicht zu schwer zu bestrafen, Auf die von Graf v. Hoensbroech eingelegte Berufung hatte auch da er durch seine Verirrung sich selbst schon hart genug dadurch be­das Oberlandesgericht Köln die Klage abgewiesen, straft habe, daß er seine Stellung verloren und schweres Leid über aber nicht aus den vom Landgericht angeführten Gründen. seine Familie gebracht habe. Der Gerichtshof nahm von einer Es nahm vielmehr an, daß teine Wette, Auslosung im Sinne des§ 657 B. G.-B. vorliege, der Kläger aber lässige Strafe von 6 Monaten Gefängnis. sondern eine Buchthausstrafe Abstand und erkannte auf die gesetzlich niedrigst zu­den in der Auslosung verlangten Nachweis nicht erbracht habe. Gegen dieses Urteil hatte Kläger Revision beim Reichsgericht ein­gelegt, und es war bereits Termin vor dem dritten Zivilsenat an­gefeßt. Vor der Verhandlung hat der Kläger nunmehr die Revision zurückgenommen, weil er nach reiflicher Prüfung der Sachlage durch den von ihm bestellten Anwalt zu der Ueber­zeugung gekommen ist, daß dieses Rechtsmittel aussichtslos war. Vielleicht gelangt nunmehr der Kläger zu der Ueberzeugung, daß von 7 bis 9 lbr abends statt. Geöffnet: 7 Uhr. Die furistische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Sonnabends nicht Richter die geeigneten Instanzen sind oder sein können, um darüber zu urteilen, welche Grundsätze eine politische oder religiöse Forderung des Arztes würde abgewiesen, wenn der Sachverständige be R. Gericke. Der Prozeß wäre wenig aussichtsvoll für Sie. Die Partei oder ein Verein befolgt. Wo die Jesuiten mit dem Grund- funden würde, daß ein Kunstfehler in der Stellung mehrerer falschee faz Der Zweck heiligt die Mittet" fizen, belehren ihn wohl auch Diagnosen lag. Aber, ob trok der Sachlage solch Gutachten erstattet würde, demnächst die Reichstagsverhandlungen über die Flotte und über die ist feineswegs mit Sicherheit vorauszusehen. Die Kosten fielen Ihnen zur Mittel zur Aufbringung der Flottenfosten. Seine politischen Freunde, Carl M., Stargarderstr. 1. Leider ja. die Freifonservativen, haben seit je den Grundsatz betätigt: wenn es 2. Die Kündigung iſt verspätet. Nit. Männer werden in der Regel sigenden und der Vorenthaltung der Gleichberechtigung der Arbeiter- früher heiratsfähig wird ein junger Mann, wenn den Zweck der Aufrechthaltung der bestehenden Vorrechte der Be- mit Bollendung des 21. Lebensjahres heiratsfähig. Sie bedürfen dann zur Heirat teiner anderen Einwilligung als der ihrer Braut. Ausnahmsweise klasse gilt, ist jedes Mittel heilig, das diesem Zwecke dient. Sie( nach dem 18.) Lebensjahr für volljährig erklärt ist. er bor dem 21. Dann bedarf werden Hand in Hand mit dem Zentrum denselben Grundsatz noch er der väterlichen Einwilligung bis zum bollendeten 21. Jahre. häufig betätigen. W. W., Allensteinstr. Leider nein. 8. 2. 26. 1. Nein. 2. Ihr Wir sehen also, es ist durchaus tein Zufall, daß in dem­felben Maße, wie sich die grauenhaften Soldaten Urteil in dem Prozeß gegen Profeffor Dr. Chelius. Die Darm- präsidium richten. Eventuell macht er später eine Eingabe an das Striegs­Bater soll den Antrag auf Rente als Striegsteilnehmer an das Polizei­mißhandlungen zu erschredender Fülle mehren, städter Strafkammer verurteilte gestern den wegen Sittlichkeits- ministerium. W. M., A. B. Für die Wohnungsfündigungsfrist ist die dies leider auch zu verzeichnen ist von den ent verbrechens auf Grund des§ 176, 3 R.-St.-G.-B. angeklagten Ober- Abrede im Mietsvertrag, nur bei Mangel einer solchen Abrede die Frist des sezlichen Bluturteilen. bergrat Professor Dr. Chelius zu zwei Jahren zwei Monaten Bürgerlichen Gesezbuchs maßgebend. Sit im Vertrage als Frist 3 Monate Beide so empörenden empörenden Erscheinungen, fie Gefängnis unter Anrechnung von fünf Monaten Untersuchungs- und 3 Tage vereinbart, so ist die Kündigung verspätet, die erst nach dem Kl. 20. Ja, tourzeln in dem gemeinsamen Sumpfboden des haft. Das Gericht fah als erwiesen an, daß der Angeklagte frant- 28. Dezember in die Hände des zu Kündigenden gelangte. .. 24. heutigen Systems des Militarismus und werden auch haft veranlagt sei und fah deshalb von der Zuerkennung einer aber soweit die Konzession in Frage fommt, nicht Ihrer Frau. Sie müssen als monatliche Miete zahlender Chambregarnist mangels crst mit diesem verschwinden. Ihm gilt daher unser Kampf. Buchthausstrafe und der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte anderer Abrede spätestens am 15. zum Ersten kündigen. T. B. 11. Ja. Angesichts der von Woche zu Woche sich mehrenden 8ahr ab. Die Verhandlung fand unter Ausschluß der Deffentlichkeit R. 2. 1. Es ist ein weit verbreit eter Irrtum, daß jemand nach Ents der Söhne des Voltes, die ein Opfer diefes statt; doch waren Berichterstatter zu ihr zugelassen worden. Ueber laffung vom Militär eine gesetzliche Schonfrist rücksichtlich der Steuer­Systems geworden, ist es vor allem an Euch, Ihr den Tatbestand, der zur Anklageerhebung führte, hatten wir am veranlagung oder Steuerzahlung habe. Maßgebend find lediglich die tat sächlichen Einkommensverhältnisse. E. A. 52. Wollen Sie Frauen, die Ihr das Glück habt, Mutter zu sein, Euch 31. Dezember v. J. berichtet. Hebamme werden, so richten Sie zunächst ein dahingehendes Gesu aufzuraffen nicht nur zu einem flammenden Das Spremberger Eisenbahnunglück. Gegen das Urteil im an das Polizeipräsidium. Bon dort erhalten Sie Nachricht, wann und mit Prozeß wegen der Spremberger Eisenbahnkatastrophe haben der welchen Papieren Sie sich beim Stadtphyfikus einzufinden haben. Do erfolgt eine Vorprüfung( im Schreiben, Lesen, Rechnen, Sehen, Hören). Angeklagte Stullgys sowohl wie der Angeklagte Schmidt nun doch mit dem Zeugnis über bestandene Brüfung wenden Sie sich dann an das noch die Revision beim Reichsgericht beantragt. Die fürzlich ver- Polizeipräsidium mit dem Antrag auf Zulassung zum Lehrkursus. Der breitete Meldung, daß Stullahs sich dem Urteil unterworfen habe, Lehrturfus( Charité) macht etwa 300 M. Stosten. Wer über 30 Jahre alt beruhte also auf irrtümlicher Information. Auch der Staatsanwalt ist, wird nicht zugelassen. Da ein großer Andrang besteht und die hat gegen das Urteil, soweit es die Freisbrechung des Angeklagten lassungen der Reihe nach erfolgen, jo tann eine Meldung nach zurüdgelegi.n Wiedemann betrifft, Revision eingelegt. 26. Lebensjahre selten auf Erfolg rechnen. Prost N. Ein Polier steht rechtlich Wertmeistern gleich, wenn seine Tätigkeit in der Leitung oder Be­aussichtigung des ganzen Betriebes oder einer Abteilung desselben besteht. Besteht seine Vergütung in festen Bezügen, so ist unter der oben an­gegebenen Voraussetzung die Vereinbarung einer vierzehntägigen Kündigung Es tritt sechswöchentliche Kündigung zum Duartalserſten ein.

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Alles, was gegen diesen obersten Grundsatz irgendwie verstößt, ist daher Todsünde" und wird demgemäß bestraft im Intereſſe der Disziplin! Im Interesse der Disziplin wird jede Infub ordination( Ungehorsam) auf das härteste bestraft. Im Interesse der Disziplin werden alle ber übten Grausamkeiten und Scheusäligkeiten der Borgesezten um so milder beurteilt, wird über sie meistens unter Ausschluß der Deffentlichkeit verhandelt, gilt es als nicht opportun", wenn von unseren Vertretern dieselben im Parla­ment gebrandmarkt werden.

Zudem find angeklagte Soldatenschinder die schneidigsten" Unteroffiziere, die besonders darauf bedacht waren, aus den denkenden, fühlenden, selbstbewußten Rekruten willenlose Marionetten zu machen und denen zu diesem Zweck alle Mittel recht waren.

einem zähen, dauerden Kampf wider ihn.

Protest gegen den Militarismus, sondern zu Müht Ihr Euch doch vergegenwärtigen, nicht genug, daß Groschen um Groschen, Taler um Taler unseren Taschen entzogen wird an indiretten Steuern, Zöllen und Verbrauchsabgaben, daß Millionen und Milliarden den wichtigsten und dringendsten Kulturaufgaben der Jugend- Bildung, der Fürsorge für Sieche und Kranke, der Pflege der Kunst und Wissenschaft vorenthalten und dem menschenverderbenden, völkermordenden Militarismus und Marinis­mus geopfert wird.

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Jede Mutter muß fich ferner sagen: Jch, die ich unter Gefahr meines Lebens meinen Sohn gebar, die ich ihn unter Sorgen groß zog, die ich so oft mit perlender Stirn und schmerzenden Gliedern von der Arbeit kam, um das Brot für meine Kleinen zu erwerben,

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Baugeldschiebungen? Eine Affäre aus Baukreisen führte die Bauunternehmer Steinte, Vater und Sohn, Schauder und die beiden Poliere Redemann u. 8inn vor die 7. Straffammer des Landgerichts I . Der Regierungsbaumeister Dörpfeld hatte ein ein Grundstück in der Holzendorffstraße zum Zweck der Bebauung erworben und mit der Bayrischen Bank einen Baugeldvertrag ab­

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