gefällt werden, da der Vorsitzende des Schiedsgerichts durch das Ver- behindert den Kaufmann häufig in seiner Bewegungsfreiheit und sieht man in jeder Straße derartige unzulässige Plakate. Wie kommt halten des Hierhager sich veranlaßt fah, den Vorsitz niederzulegen. führt zuweilen sogar seinen Ruin herbei. Wenn ihm nun ermöglicht es, daß eine Verfolgung fast nur eintritt, wenn die Verfolgung als Der Gesamtausschuß des sozialdemokratischen Vereins hat unterm würde, die in seinem Buche stehenden Außenstände die oft viele dem Intereffe der Unternehmerklasse dienlich erachtet werden kann? 11. August auf Grund des über die schiedsgerichtliche Verhandlung Taufende ausmachen, sofort zu realisieren, wäre ihm vielfach ge- Das Plakatgefe von 1851 gehört zu jenen Polizeigefeßen, deren aufgenommenen Brotokolls Hierhager einstimmig aus der sozial holfen. Zu diesem Zwecke haben sich in Desterreich zahlreiche Ueberlebtheit selbst Graf von Bosadowsky und Graf von Stolberg demokratischen Partei ausgeschlossen. Der Beschluß wurde von einer Genossenschaften gebildet, welche unter bestimmten Bedingungen fürzlich im Reichstag anerkannten. Der Beseitigung dieses Generalversammlung bestätigt. Die von diesen Genossen- und Gegen diesen Beschluß ließ nun offene Buchforderungen beleihen. ähnlicher Polizeigeistgesetze mag von manchem aus Hierhager durch den jungliberalen Rechtsanwalt Dr. Fr. Goldschmidt II schaften herausgegebenen Rechenschaftsberichte laffen erkennen, der Annahme widersprochen werden, sie feien fitr AppliKlage beim Landgericht München I erheben mit dem Antrage: Das daß die neue Kleinlicher Einrichtung sich bewährt hat und in znzierung Nadelstiche gegen Arbeiter noch brauchLandgericht wolle erkennen: Der Beschluß des Gesamtausschufies nehmendem Maße Anklang findet. Nach eingehender Diss bar. Die so denken, vergessen die aufrüttelnde Wirkung, die solche und der Generalversammlung des sozialdemokratischen Vereins vom fuffion, in welcher auch warnende Stimmen gegen die Einführung Gesetze und die Rechtsprechung auf Grund solcher Gesetze auf Personen 11. bezw. 18 August auf Ausschließung des Klägers wird für rechts- derartiger Justitute erhoben wurden, wurde eine Kommission damit ausübt, welche noch in der Illusion leben, Gesetz und Gericht seien ungültig erklärt. Die Klage wird damit begründet, daß der Aus- beauftragt, nach Einziehung von Erkundigungen in Desterreich die feine Instrumente der herrschenden Klasse, sondern dienten der Vers schluß hierhagers aus der sozialdemokratischen Partei auf Grund des Angelegenheit daraufhin zu prüfen, ob die Gründung solcher Ge- wirklichung der Gerechtigkeit. 82 des Organisationsstatuts der sozialdemokratischen Partei erfolgt fei. noffenschaften sich für hiesige Verhältnisse empfiehlt. Es soll dann Diese Behauptung stehe mit den Tatsachen in Widerspruch, denn nach den in einer späteren Vollversammlung des Zentralausschusses hierüber Sagungen entscheide über den Ausschluß ein im Statut vorgesehenes Bericht erstattet werden. Schiedsgericht. Ein solches Schiedsgericht habe auch getagt, ohne jedoch zu einem Ausschlußbeschluß gekommen zu sein. Für das Ver- der Periode von 1855 bis 1905 ist die Kupferproduktion der Vera Steigerung der Eisen- und Kupferproduktion in Amerika . In fahren im Gesamtausschuß und in der Generalversammlung fehle einigten Staaten von 6 000 000 Pfund auf 834 000 000 Pfund und jede jazzungsgemäße Grundlage. Die Verhandlung wurde die Noheisenerzeugung ist in der gleichen Zeit von 563 000 auf auf acht Tage vertagt. Herr Johann Hier hager 22 000 000 Tonnen gestiegen. Die Schwankungen im Preise von hat außerdem gegen den Vorsitzenden des sozialdemo fratischen Vereins, Landtags- Abgeorducten Franz Schmitt Stupfer während der letzten zehn Jahre waren zeitweilig heftig. Fachleute der Eisen- und Stahlbranche behaupten, daß innerhalb Klage wegen Beleidigung gestellt, weil dieser es unternommen hatte, von 10 bis 15 Jahren die Roheisenerzeugung unseres Landes einen den Ausschluß Hierhager und die Begründung auftragsgemäß in der Umfang von 40 000 000 Tonnen per Jahr erreicht haben wird, was ,, Münchener Bost" zu veröffentlichen. Diese Silage fommt am mit einem großartigen Aufschwung der industriellen Aktivität Hand 14. Februar vor dem Schöffengericht München zum Aufruf. Soweit unser Berichterstatter. in Hand gehen würde. Es scheint fraglich zu sein, ob die Produktion der Kupferminen mit dieser voraussichtlichen, außerordenlichen Entwickelung der Eisen- und Stahlindustrie Schritt zu halten imstande fein wird.
Gelingt dem Kläger sein originelles Vorgehen, d. h. geben ihm die Gerichte recht, dann wird er im Namen des Königs" zum Sozialdemokraten erklärt.
Kaum hat der Kapitalismus feinen Einzug in die Mandschurei gehalten, und schon beginnt er in seinen tulturwidrigen Wirkungen fich unangenehm fühlbar zu machen. Naturgemäß zeigt er sich dort am ersten, wo der Naubcharakter des Mehrwerts am sinnenfälligsten in Erscheinung tritt, bei der Grundrente. Der Kapitalismus beginnt feinen Plünderungs- und Siegeszug mit Steigerung der Boden- und Mietspreise. Im Konsulatsberichte aus Niutschwang werden darüber folgende Angaben gemacht:
anderem:
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Soziales.
Die lokale
Hus der Frauenbewegung.
Frauenintereffen und Parlamente.
Im größten deutschen Bundesstaate, in Preußen, rüstet das klassenbewußte Proletariat zu einer wuchtigen Demonstration gegen das Dreiklassenwahlgesek.
Nieder mit dem Junkerparlament! wird es laut und viel tausendstimmig in Versammlungen und Flugblättern widerhallen. Bei dieser wuchtigen Kundgebung, die Zeugnis von der politischen Reife des Proletariats ablegt, dürfen auch die Frauen nicht fehlen; ruht doch in den Händen der preußisch- deutschen Geldsacksparlamente die Lösung so vieler, die große Masse des Proletariats und vor allen Dingen auch die Frauen interessierenden Fragen. Lassen wir zunächst einmal das Vereins- und Versammlungsrecht Revue passieren.§ 8 Abs. 3 des preußischen Vereins- und Ber famn ngsgesetzes lautet: Frauenspersonen, Schüler und Lehrlinge dürfen den Versammlungen und Sizungen der politischen Vereine nicht beiwohnen." Auf diesem Gebiete marschiert das reaktionäre Preußen in Deutschland wirklich voran. Man glaubte allerdings, daß nach der Zirkus Busch- Affäre den Frauen etwas mehr Spielraum gewährt werde, doch man täuschte sich; denn wenige Tage nach der bekannten Segmentrede" gab Minister Freiherr von Hammerstein seine Weisheit kund, indem er erklärte, seit dem nunmehrigen 50jährigen Bestehen des Vereins- und Versammlungsrechts sei nichts geschehen, was eine Aenderung dieser Materie nötig mache. Der Minister will nicht, daß Frauen in politischen Versammlungen mitreden.„ Es soll deshalb der Polizei immer die Befugnis( Frauen von politischen Versammlungen auszuschließen) bleiben und sie soll scharf eintreten, sobald die Frauen versuchen, auch politisch tätig zu sein." Die gleiche Ansicht äußerte mit ähnlichen Worten Staatssekretär Graf Posadowsky.
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eine Aenderung des Vereins- und Versammlungsrechts abgelehnt. Die braunschweigische Regierung hat aus den gleichen Motiven
Frauen und volljährige Mädchen, die fortwährend durch ihre Arbeitsleistung Mehrwert hervorbringen, die für andere Wohlin Betracht kommen, werden durch diesen famosen Paragraphen leben schaffen, die recht häufig als Ernährerinnen ihrer Familien mit Kindern und unmündigen Personen auf eine Stufe gestellt. Täglich bestätigen uns persönliche Erfahrungen und auch die Presse, daß dieser Paragraph in fast gemeingefährlicher Weise von einzelnen Beamten gehandhabt wird.
Die Aenderung des Bereins- und Versammlungsrechts ist Sache des Landtags. Da gilt es nun zu kämpfen für die Forderung der Sozialdemokratie: Abschaffung aller Gefeße, die die Frauen in öffentlicher und privatrechtlicher Beziehung gegenüber dem Manne benachteiligen.
tung der Volksschule haben, denn welche Mutter hegte nicht den Ebenso großes Interesse dürfte die Mutter an der Gestal. sehnlichsten Wunsch, daß ihre Kinder beim Eintritt ins öffentliche Leben so viel Wissen aufgenommen haben, daß sie damit im sehnlichsten Wunsch, daß ihre Kinder beim Eintritt ins öffentLeben vorwärts kommen. Wie sieht es aber damit aus? Der Kopf des Kindes wird in der Volksschule schematisch mit allem möglichen vollgepfropft, leider aber fehlen zumeist die Kenntnisse, die im späteren Leben notwendig gebraucht werden, so daß man auf das junge Menschenkind mit voller Berechtigung das Goethe
wort anwenden kann:
,, Was man nicht weiß, das eben brauchte man, und was man weiß, tann man nicht brauchen."
Boykottfreies Bier vom Kammergericht geboykottet. Die Gastwirte Bonnen, Krey und Vorstmann in Herne hatten zur Zeit des Berboykotts in Westfalen und Rheinland im Mai und Juni in ihren Gasträumen Plakate mit folgender Aufschrift aus hängen: Hier wird boykottfreies Bier berzapft. Kommission." Eine polizeiliche Erlaubnis war nicht eingeholt worden. Bonnen, Krey und Vorstmann wurden wegen Uebertretung der§§ 9 und 41 des preußischen Preßgesetzes vom 12. Mai 1851 angeklagt, die noch als zu Recht bestehend gelten.§ 9 bestimmt im Absaz I:„ Anschlagzettel und Plakate, welche einen anderen Juhalt haben als Ankündigungen über geießlich nicht verbotene Zu den Bodenpreisen ist während der Kriegsjahre ein starker Versammlungen, über öffentliche Vergnügungen, über gestohlene, Aufschwung zu bemerken gewesen. Kleine Besitztümer, die vor verlorene oder gefundene Sachen, über Verkäufe, oder andere wenigen Jahren für geringe Summen erworben wurden, bringen Nachrichten für den gewerblichen Verkehr dürfen num beim Verkauf fleine Vermögen ein. Gutgelegene Baustellen nicht angeschlagen, angeheftet oder in sonstiger Weise in dem Fremdenviertel werden pro Acre( 40,5 Ar) mit 8000 bis öffentlich ausgestellt werden. Und durch§ 10 in der 9000 amerikanischen Dollar bezahlt. Der Preis eines englischen durch§ 30 des Reichspreßgefezes veränderten Faffung wird Quadratfußes Land in der Fremdenniederlassung erhob sich nach vorgeschrieben, daß niemand auf öffentlichen Wegen, Straßen, mäßiger Schäzung im Jahre 1905 auf 3,35 Dollar, während er Bläßen oder an anderen öffentlichen Orten Bekannt 1902 mur 1,15 Dollar betragen hatte und nach dem Borer- machungen, Plakate und Aufrufe n. a. verteilen, anheften oder Aufstand 1903 auf 75 Cents, 1904 fogar auf 60 Cents herunter- anschlagen darf, ohne daß er dazu die Erlaubnis der gegangen war. Eine zum Wohnhausbau gut geeignete Barzelle. Ortspolizeibehörde erlangt hat.§ 41 enthält die Straf die vor drei Jahren mit 2100 Dollar erworben worden war, bestimmung. wurde kürzlich mit 15 400 Dollar bezahlt. Die be Die Angeklagten bestritten strafbar zu sein und betonten, daß deutendste Steigerung der Bodenpreise trat nach der Schlacht bei die Plakate lediglich„ Nachrichten für den gewerblichen Berkehr" enthalten hätten, so daß sie durch§ 9 des preußischen Preßgesetzes Eine außerordentliche Erhöhung wiesen auch die geforderten gebedt feien, wonach ja Plakate solchen Inhalts freigegeben seien. Mietspreise auf, und da die Nachfrage weit stärker war als das Das Schöffengericht verurteilte jedoch die Angeklagten zu Geldstrafen Angebot, wurden die höchsten Mieten meist auch bewilligt. Einer und das Landgericht Bochum verwarf ihre Berufung. Begründend der ältesten Fremden in Riutschwang bezahlte feit langen Jahren wurde ausgeführt: Der Aushang fei ein öffentlicher gewesen, da das für ein kleines einstödiges Haus eine Monatsmiete von 17 Dollar; Gaftzimmer jedem Gaste zugänglich fei. Die Angeklagten hätten sich im legten Sommer bot ein unternehmender japanischer Kaufmann einer Uebertretung des Geseyes schuldig gemacht, indem sie Plakate für dasselbe Gebäude 200 Dollar pro Monat. Eine japanische öffentlich ausgehängt hätten, die nicht zu denen gehörten, welche nach Steederfirma zahlt gegenwärtig für ein ganz gewöhnliches Gebände§ 9 des Gesetzes vom 12. Mai 1851 angeschlagen, angeheftet oder mit Laden- und Bureauräumen am Kai, mit einem Flächenraum in sonstiger Weise öffentlich ausgestellt werden dürften. Ihre Anvon 40 zu 100 engl. Fuß und entsprechendem dahinter liegenden gabe, daß es sich hier lediglich um Nachrichten für den gewerblichen Play mehr als 200 Dollar pro Monat, nachdem in den vorher Berkehr gemäß§ 9 handele, sei verfehlt. Das Gericht habe die gehenden zehn Jahren der Besizer kaum 15 Dollar pro Monat für Ueberzeugung erlangt, daß die Platate in erster Linie den poli dasselbe Mietsobjekt erhalten hatte. tischen Zwecken des Verbandes der Brauereiarbeiter hätten Schuld an diesem Zustand ist zunächst der Mangel an Schulen Daß die Grund- und Hausbefizer irgend ein Verdienst reklamieren dienen sollen. Die vereinigten Brauereiarbeiter hätten über in Preußen und in anderen Bundesstaaten, wodurch an die einTönnen, wodurch ihr Besitz einen höheren Nutzungswert erhalten hat, einige Brauereien den Boykott verhängt zu dem Zweck, zelnen Lehrkräfte unmenschlich hohe Anforderungen gestellt werden. wird kein Agrarier behaupten können, fie belegen aber die sich ent- die Brauereien, die den politischen(!?) Zielen des Verbandes entgegen- Wenn 70 bis 80 Schüler auf eine Lehrkraft entfallen, kann von wickelude industrielle Betätigung vorweg mit einer Steuer, fie bestrebten, zu schädigen und sie eventuell den Wünschen der Brauerei einer individuellen Ausbildung keine Rede sein. Dazu kommt Lasten die Produktion. So gelangen sie zu den„ wohlerworbenen", schrift:" Hier wird boylottfreies Bier verzapft. Die lokale Stom- eine große Anzahl Lehrer, die ein Gehalt von 900 M. und darunter arbeiter geneigt zu machen. Wenn nun jene Plakate mit der Auf- noch die meist jammervolle Besoldung der Lehrkräfte. Es gibt noch „ Sauer verdienten", ersparten" Reichtümern. mission" ausgehängt wurden, so sei, wie die Unterschrift ergebe, beziehen. Da es zum Leben nicht reicht, sind diese Jugendbildner nichts anderes bezweckt worden, als auf die dem Verbande entgegenstrebenden Brauereien einen Drud auszuüben gezwungen, noch Nebenbeschäftigung zu suchen. Daß solche Er Niefige Steigerung der Grundrente und Konsolidierung im und sie zu schädigen. Sie seien also nicht zum Aushang gebracht scheinungen ungünstig auf die ganze Institution der öffentlichen Haus- und Grundbesiz konstatiert der neue Jahresbericht des Vereins worden lediglich des gewerblichen Verkehrs halber, wenn sie auch Jugenderziehung wirken und schwere Anklagen gegen den Staat Berliner Grundstücks- und Hypothekenmakler. Es heißt da unter Mitteilung machten über den Bezug des Vieres und sodann den ge- erheben, braucht nicht besonders betont zu werden. werblichen Interessen des Wirts mit dienten. Dieser Umstand könne Die Umsätze auf dem Immobilienmarkte in allen seinen Einzel- den politischen Zweck des Plakats nicht aufheben. Die angeklagten branchen hat dieses Jahr eine Ausdehnung erfahren, die alles bisher Wirte seien für den Aushang der Plakate in ihren Gasträumen verin Groß- Berlin Dagewesene in Schatten stellt. Schon in den Vorjahren antwortlich. Tonnten wir von einer gefunden Entwickelung des Gesamtmarktes Die Angeklagten legten Revision ein. Sie wurden durch St.-A. berichten, welche im vergangenen Jahre einen etwas stürmischen Dr. H. Heinemann vor dem Kammergericht vertreten, welcher geltend Auch die Arbeiterschutzgesetzgebung muß die Aufmerksamkeit Charakter annahm, doch im vorliegenden Berichtsjahre noch um ein machte, daß es gar nicht darauf ankommen könne, welchen Zweck die der Frauen wachrufen. Diese Materie ist wohl reichsgefeßlich geBedeutendes übertroffen wurde. Es läßt sich nur schwer beurteilen, Herausgeberin der Plakate, die lokale Stommission, verfolgte, sondern regelt, aber die leberwachung der Verordnungen unterſteht der ob die steigenden Bodenpreise in allen Stadtlagen sowie die enorme daß entscheidend wäre, ob der Ausbang in dem Naume unter den Landesgesetzgebung, und da ist es für die Arbeiterinnen und Bautätigkeit nicht den Bedürfnissen vorausgeeilt, und Rückschläge zu bestimmten Umständen einem gewerblichen Zweck diente. Offenbar Mütter besonders wertvoll, zu sehen, in welcher Weise die Gewerbeerwarten sind. Die gesteigerte Zahl der leerstehenden Wohnungen sei die Tendenz geblieben, auf den Bierkonsum in den Wirtschaften Inspektion ausgestattet ist und in welchem Geiste die Maßnahmen in Berlin sollte eigentlich zu Bedenken Veranlassung geben, doch der Angeklagten, also auf den gewerblichen Verkehr einen Einfluß der Gesetzgebung befolgt werden. hängt dies auch damit zusammen, daß ein Teil auf Rechnung des auszuüben, so daß man es hier mit einer„ Nachricht für den ge- jugendlichen Arbeiter, in deren Interesse eine wirksame ArbeiterAlljährlich vergrößert sich die Zahl der Arbeiterinnen und Buges nach den westlichen Vororten zu stellen ist. Im Stadtinnern werblichen Verkehr" im Sinne des§ 9 zu tun habe. hat das im Vorjahre geschilderte Bestreben großer Institute, Pracht- Das Kammergericht verwarf indessen am Mon- schuhgesezgebung liegt. Heute entspricht leider die ganze Arbeiterbauten zu besigen und die bestehenden zu erweitern, weitere Fortschritte tag die Revision des Angeklagten und führte aus: Bei schutzgesetzgebung noch bei weitem nicht den berechtigten Forde gentacht. Hierzu treten noch zahlreiche Umsäße, welche viele Millionen den Plakaten tomme es nicht auf den Zweck des Anschlags an, rungen der Arbeiterschaft. Daher gilt es für das Proletariat: umfassen, die sich in den immer mehr in Aufnahme kommenden Seiten- sondern auf den Inhalt. Hier handele es sich um eine Bekannt Einzug in das Parlament zu halten, wo derartige Geseze gestraßen der Friedrich- und Leipzigerstraße vollzogen haben. Die machung der lokalen Kommission, denn sie mache bekannt: es gibt schmiedet und überwacht werden. Straße Unter den Linden ist auf der Südseite ausverkauft, deshalb hier boykottfreies Vier. Das gehe über eine Mitteilung, daß fahen sich einige große Firmen genötigt, Erwerbungen auf der Bier zu haben sei, hinans. Nordseite zu machen und Preise anzulegen, welche die fühusten Er- Stommission sei nach ihrem Inhalte nicht ohne polizeiliche tvartungen übertrafen. In der Leipzigerstraße, dauert die Preis Genehmigung anzubringen gewesen. erhöhung fort, und sind bei den erfolgten Verkäufen, welche dortfelbft immer seltener aus dauerndem Besiz erfolgen, ungeahnte hin auf. Unverständlich ist, weshalb die Anzeige, daß boykottfreies Die Begründung des Urteils fällt nach mehreren Richtungen Summen erzielt worden. Die Konsolidierung des Besiges der Bier zu haben ist, feine Nachricht für den gewerblichen Verkehr" Innenstadt geht ganz deutlich aus dem Bilde hervor, welches die sein soll. Die Anzeige teilt denjenigen, die aus bestimmten bis jetzt von uns festgestellte Subhastationstabelle zeigt. Während Brauereien Bier nicht trinken wollen, mit, daß sie in dem Lokal die Zwangsversteigerungen in der Innenstadt gegen das Vorjahr Bier aus anderen Brauereien erhalten. Diese Nachricht erfolgt, ungefähr die gleichen geblieben, ja eher etwas zurückgegangen sind, damit das ausgebotene Bier getrunken wird. Das ist genau so sind dieselben in den Baudistrikten erheblich gestiegen. Es wurden so gut eine Nachricht für den gewerblichen Verkehr den gewerblichen Verkehr wie subhastiert die Mitteilung, daß etwa Pilsener Bier " zu haben ist oder Stoffe aus englischen Fabriken zu kaufen sind. Der vom Kammergericht Aintsgericht I Berlin 171 durch Hineintragen politischer" Gefichtspunkte erfolgte Boykott des Charlottenburg Plakats ist weder mit§§ 9, 43 des altpreußischen Preßgesezes noch Rigdorf. mit den Grundsätzen der Gewerbefreiheit vereinbar. Das Urteil Die Subhastationen bedeuten, daß Grundstücke und Häuser des Kammergerichts fällt durch seine weitere irrige Auslegung der mmer mehr in den Besitz weniger Hände übergehen, die kleinen§§ 9, 41 auf. Es behauptet, Plakate, die nicht nur Nachrichten für den Besitzer ausgeschaltet werden. Teilweise werden die Zwangsverkäufe gewerblichen Verkehr enthalten, seien mit polizeilicher Genehmigung" aber auch eine Folge des bekannten Schwindels im Baugewerbe mit zuläfig. Dem ist nach§ 9, den wir oben dem Wortlaut nach vorgeschobenen Strohmännern usw. sein. anführten, nicht fo. Solche Platate sind nach dem veralteten Zopf des 1851er Gesetzes überhaupt nicht zulässig. Da die preußische Beleihung offener Buchforderungen. Im Zentralausschuß hiesiger Polizei trotz der fammergerichtlichen Hochschäßung vor dem Schutz Laufmännischer, gewerblicher und industrieller Vereine wurde Montag mann des als Verhinderer des gefeßlich gewährleisteten Streifpoften eingehend über die von verschiedenen Seiten angeregte Frage der stehens noch immer nach dem Gesetz nicht mehr als das Gesetz Beleihung offener Buchforderungen verhandelt. Von gilt, so hat auch sie ein Recht für Genehmigung solcher Plakate nicht. Die sen Referenten wurde zur Begründung dieser in Desterreich ein- Art ausgleichender Gerechtigkeit, dem Arbeiter und Mittelstand Rechte, geführten Einrichtung darauf hingewiesen, daß besonders die Inhaber die das Gesetz ihm gibt, zu nehmen und dafür der Polizei Rechte von Spezial- und mittleren Engrosgeschäften ihrer Stundschaft sehr zu geben, die sie nach dem Gefeße nicht hat, mag Klassenjustiz oder langfristige Kredite gewähren müssen, während sie selbst nur absolutistischer Polizeiwirtschaft entsprechen, paßt aber nicht in den gegen furzfristige Kredite kaufen können, wenn sie leistungs- Wortlaut preußisch- deutscher Gesetze. Wiewohl nach§9, 41 andere Plakate fähig sein wollen. Der so entstehende Mangel an barem Gelde als solche mit Nachrichten für den gewerblichen Verkehr nicht zulässig sind,
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Die Schule ist den Einzellandtagen unterstellt, und daher kann es den Frauen nicht gleichgültig sein, wie sie zusammengesetzt sind, ob Junker und Pfaffen darin die Herrschaft führen oder ob dort freiheitliche Ideen im Interesse der Gesamtbevölkerung zur Geltung fommen.
das mütterliche Gefühl zu verlegen, soll nicht unerwähnt bleiben. Und noch eine wichtige Angelegenheit, die häufig geeignet ist, Die Gesindeordnung, die aus dem Jahre 1854 stamunt und eigent lich längst schon in die Rumpeltammer gehörte, hat zum Teil noch Kinder des Proletariats. heute Gefeßestraft; und unter folcher suchtel seufzen allein die
Wer erinnerte sich nicht der Zustände in Ostelbien, wo die Dienstboten( beiderlei Geschlechts) noch mit der Reitpeitsche des gnädigen Herrn Bekanntschaft zu machen Gelegenheit haben. Ist es doch schon vorgekommen, daß junge Mädchen auf den entblößten Störper geschlagen wurden. Aber auch bei städtischen Herrschaften haben die Dienstmädchen nicht selten unter Handgreiflichkeiten der„ Gnädigen" zu leiden. Ohrfeigen und Rippenstöße berechtigen nicht zum Verlassen des Dienstes, und sehr selten ziehen solche Liebenswürdigkeiten" Bestrafung nach sich.
leber alle genannten Einrichtungen beschließt der Landtag. Im Dreiflassenparlament herrscht aber zurzeit unumschränkt die Junkerfippe, der Großindustrielle und der Pfaffe.
Da eine solche Vertretung ängstlich bemüht ist, nur ihre eigenen laffeninteressen im Landtage zu wahren, kann von jenem Slee= blatt der„ Ordnungsstüßen" nichts Gutes für die Arbeiterklasse herauskommen.
Die Tatsache zeigt den Männern und Frauen, daß sie nicht ruhen und rasten dürfen, um für sich das allgemeine, gleiche, direkte Wahl- und Stimmrecht mit geheimer Stimmenabgabe aller über 20 Jahre alten Reichsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts für alle Wahlen und Abstimmungen zu erobern, damit endlich das Privileg des Geldsacks gestürzt wird und die Stimme des Volkes zur Geltung kommt.
K.