Nr. 9. 23. Jahrgang. 2. SnlU ko Jomirts" Strlintt valllsM Freitag, 12. Januar 1906. In der„Blanken Hölle". Das bekannte„Abenteuer in der Blanken Hölle", das seinerzeit der Versicherungsbeamte Knappe erlebte, beschäftigte gestern zum zweitenmal die vierte Strafkammer des Landgerichts I . Die An- klage richtet sich gegen den jetzt 21 jährigen Bersicherungsbeamten Otto Knappe und den Redakteur Max Ludwig; ersterer ist des Vergehens gegen§ 187. Ludwig wegen Vergehens gegen Z 186 St.-G.-B. beschuldigt. Die Angelegenheit ist am 9. März v. I. schon einmal ausführlich verhandelt worden. Die Strafkammer hotte beide Angeklagte freigesprochen, das Urteil ist aber vom Reichsgericht aufgehoben und die Sache an die Strafkammer zu erneuter Verhandlung zurückverwiesen worden. Es handelt sich um folgende Vorgänge: Zwischen Tempelhof , Mariendors und Schöneberg liegt ein Wiesen- terrain mit einer Schlucht, in welcher sich eine Art Teich befindet und welche.Blanke Hölle' genannt wird. Diese ist, wie behauptet wird, der Sammelplatz von allerlei lichtscheuem Gesindel und es wird dort von Zeit zu Zeit eine Razzia abgehalten. Da auch die Kirchhofs- Verwaltung der St. Matthäikirche die Kirchhofsruhe wiederholt ge- fährdet erachtete und der Amtsvorsteher von Mariendorf eine nur von ihm zu veranstaltende Razzia nicht für ausreichend hielt, so ersuchte der Amtsvorsteher die Polizeiverwaltung von Schöneberg , mit ihm zusammen eine Razzia zu veranstalten. Diese fand am 25. August 1901 statt. Es wurden dabei mehrere Personen auf- gegriffen, darunter auch der jetzige Angeklagte Knappe. Diesem lvar, wie er behauptet, infolge seines leidenden Zu- st a n d e s vom Arzte möglichst häufige Bewegung in der Sonne verordnet worden und er hatte sich mit einem Buche in der Hand am Rande der„Blanken Hölle" niedergefetzt, als ihn das Schicksal, von der Polizei„aufgegriffen" zu werden, ereilte. Ueber seinen Transport inmitten einer Anzahl fragwürdiger Gestalten und seine Behandlung aus dem Wege nach der Polizetdireklion hatte er der Redaktion der„Welt am Montag" eine eingehende Schilderung unterbreitet, die das Blatt am 12. September unter der Ueberschrist„Schutz gegen die Polizei" veröffentlichte. Es wurde darin erzählt, dasi Knappe, als er mit den Bassermannschen Gestalten nicht gern in Reih' und Glied marschieren wollte, sondern sich etwas seitwärts hielt, plötzlich Stockhiebe erhalten habe. Als er dagegen protestierte, sei er von mehreren Beamten nochmals mit Stockhieben bedacht worden. Man habe ihm die Handschelle so eng umgelegt, daß das Blut in der Hand stockte; er habe allerlei peinliche Insulten der Exekntivbeamten und höhnische Bemerkungen der Arrestanten erleiden müssen, sei in strömendem Regen nach der Schöneberger Polizei transportiert und dort noch eine Weile in eine Zelle gesperrt worden, bis man ihn nach Feststellungen seiner Personalien entlasten habe. Die„Welt am Montag" knüpfte an diese Darstellung Ausdrücke der Entrüstung über das Verhalten der Polizei. Daraufhin er- hielt das Blatt von dem Polizeipräsidenten von Schöneberg , Grafen von Westarp, eine Berichttgung. die in fünf Punkten die Darstellung des Knappe als unwahr bezeichnete und namentlich bestritt, daß dieser geschlagen worden sei. Knappe blieb aber auf Borhalt unentivegt bei seinen Behauptungen und die „W. a. M." knüpfte deshalb an die Berichtigung eine Reihe weiterer krittsche Bemerkungen, die sich mit dem Verhältnis des Publikums zur Polizei beschäftigten. Durch diese Arttkel fühlen sich der Kriminalkommissar Rucks in Schöneberg und zwei andere Kriminalbeamte beleidigt; es wird behauptet, daß Knappe seine Angaben wider beffereS Wissen gemacht habe. Auch im gestrigen Termin verbleibt Knappe dabei, daß alles, was in dem Artikel von ihm berichtet worden ist, durchaus wahr sei. Insbesondere sei eS richtig, daß er auf dem Transport plötzlich von hinten durch einen heftigen Schlag auf die Waden zum Weitergehen aufgefordert worden fei. Er habe darauf erklärt, dag er keinen Schritt weiter gehe, wenn man ihn schlage. Darauf habe ihn ein Beamter an die Kette gelegt und der Beamte habe sich seine Hand zeigen lassen. um nachzusehen,„ob er etwa die Krätze habe". Als der Zug aus der Polizei angelangt war. habe man ihn, nachdem er ver- nommen war, in die Zelle gesperrt, wo er mit einem anderen etwa eine Viertelstunde lang festgehalten worden sei. Der Beamte. der ihn schließlich entlasten, habe ihm drohend gesagt: „Wenn Sie sich noch einmal an der„Blanken Hölle" sehen lassen. dann geht es nach Moabit !" Als er sich über die Behandlung beklagte und dabei erwähnte, daß er noch Rekonvaleszent und erst den dritten Tag außerhalb des Bettes sei. habe der Beamte gesagt: „Es wird wohl nickt so scklimm gewesen sein." Der Angeklagte bestreitet, daß die„Blanke Hölle" verrufen sei. Einen Nachmittag sei sogar ein religiöser Verein dort gewesen. Der praktische Arzt Dr. D ö r k e n- Tempelhof bestätigt bei seiner Ver- nehmung. daß Knappe zur kritischen Zeit Rekonvaleszent war. Er wisse nichts davon, daß die„Blanke Hölle" eine» üblen Ruf habe. Sie sei vielfach der Zielpunkt von Spaziergängen. Er selbst sei 50 bis 60 mal. auch des Abends, dort gewesen und habe niemals Gesindel dort bemerkt. Kriminalkommissar Rucks aus Schöneberg bekundete folgendes: Zwischen den Ortschaften Tempelhof , Mariendorf und Schöneberg liege ein kleines Gewässer, welches den Namen„Blanke Hölle" führe. An diesem Orte versammelte sich ständig sl) allerlei Gesindel, wie Pennbrüder, Rowdys. Zuhälter und Dirnen der allerniedrigsten Sorte, die geradezu skandalöse Zustände herbeiführten. Die Frauen- zimmer und Männer reinigten dort ihre Kleider, badeten zusammen und spazierten vergnügt umher, bis die Kleider in der Sonne ge- trocknet waren. Um den Zuständen ein Ende zu bereiten, wären häufig Razzien vorgenommen worden, die jedesmal ein gutes Ergebnis hatte, da viele gesuchte Personen festgenommen wurden. Auf ein Ersuchen des Amtsvorstehers von Mariendors habe am 25. August 1904 eine Razzia an der„Blanken Hölle" stattgefunden. In der Nähe von einigen Pennbrüdern habe der Angeklagte Knappe gelegen und gelesen. Auf die Frage, ob er Legitim atioSpapiere bei sich habe und was er dort treibe, habe er„Patzig" geantwortet: Das geht Sie gar nichts an". Knappe wäre wegen dieser„Patzigkeit" festgenommen worden. Er habe weder seinen Namen genannt, noch gesagt, daß seine Eltern in Tempelhof wohnen und ihm der Arzt empfohlen habe. spazieren zu gehen. Hätte Knappe dies auf anständige, bescheidene Weise gesagt(!). so hätte er— Zeuge- ihn laufen lassen. Auf dem weiteren Transport habe Knappe plötzlich erklärt, er gehe nickt weiter mit. Der betreffende Beamte, der«kriminal' schütz», am, Krehske, habe ihm die Fessel um das linke Handgelenk gelegt, weil Knappe sich gegen den Bode» gestemmt habe. Nack kurzer Zeit sei ihm jedoch die Fessel wieder abgenommen worden, da Knappe nunmehr mitging. Daß er geschlagen sei. habe Zeuge nicht gesehen. Daß unterwegs Spitzfindigkeiten und spöttische Redensarten gegen Knappe gefallen seien, sei möglich, wie z. B.:„Was der für eine feine„Pelle" an hat, wer weiß, wo er die„geklaut" hat", und„Das ist der erste Schritt zum Staatsverbrecher". Diese Aeußerungen rührten jedoch nicht von den Beamten, sondern von den festgenommenen Pennbrüdern her.— Rechtsanwalt Dr. Löwen st ein stellte durch Befragen des Zeugen fest, daß die Razzia nicht durch ein bestimmtes Verbrechen veranlaßt worden sei. Weiter erklärte Kriminalkomissar Rucks auf Befragen des Verteidigers, daß zurzeit gegen ihn ein D i s z p l i n a r- verfahren schwebe. Er lei jedoch von seinem Vorgesetzten, Polizeipräsidenten Graf v. Westarp angewiesen worden, hierüber die Aussage zu verweigern, dagegen auszusagen, daß dieses Disziplinarverfahren nichts mit der vorliegenden Sache zu tun habe. Auf Antrag des Rechtsanwals Dr. Löwen st ein wurde der Bericht des Kriminalkomniissars Rucks verlesen, den er bald nach der Razzia versaßt hatte. Durch diesen soll bewiesen werden, daß der Zeuge in verschiedenen Punkten von seiner damaligen Ansicht abweiche. In dem Bericht des Zeugen heißt es u. a.:„Knappe habe sich mit zwei echten Pennbrüdern an der„Blanken Hölle" aufgehalten, auch eine weiße Weste getragen, die stark reinigungsbedürftig gewesen sei. Er habe— so heißt es wörtlich weiter— bei näherem Beschauen den Eindruck eines besseren Zuhälters gemacht." Während der Zeuge heute angab, er habe den Angeklagten wegen seines„patzigen" Benehmens festgenommen, gab er in dem Bericht an, daß die Festnahme wegen seines reduzierten Aeußeren und des Mangels jeglicher Legitimationspapiere der Grund gewesen sei. Der Bericht schließt mit folgenden Worten:„Wenn jemand sich die„Blanke Hölle" als Verguüguiigsort aussucht und sich unter das dortige Strolchkollegium setzt, ist er ebenfalls nichts besseres wie ein Strolch. Sonst krächzen die Zeitungen davon, daß jeder Mensch im Arbeiter- anzuge von der Polizei als Strolch angesehen werde, wenn nun mal ein besser gekleideter Mensch als Strolch festgenommen wird, ist es auch nicht recht. Der Wind muß eben gedreht werden, sonst flattert die Fahne der Parteientriistung nicht richtig." Pastor Frommhagen aus Neu-Tempelhoi bekundete, daß er öfter nach der„Blanken Hölle" spazieren gegangen sei, niemals aber verdächttges Gesindel dort gesehen habe. Er habe auch einmal dort, genau so wie der Angeklagte, im Gräfe gelegen und. sich sonnend, ein Buch gelesen.— Kriminalschutzmann LoczynSki bestätigte die Aussage des Zeugen Rucks, daß Knappe patzige Redens- arte» gemacht und keine Legittmation besessen habe. Der Zeuge bestritt, seinerseits geschlagen zu haben.— Der Schutzmann Krehske bekundete, daß Knappe bei seiner Sistierung und auf dem Transport gesagt habe:„Das muß in die Presse koinmen!" Der Zeuge will auch etwas von der„Welt am Montag" und vom„Vorwärts" gehört haben: Er hat den Knappe an die Kette genommen, weil er nicht gehen wollte. Es sei nicht wahr, daß das Hand- gelenk des Knappe blutunterlaufen war, ebensowenig wahr sei es, daß er selbst etwas von„Krätze" gesagt habe.— Einer dieser Zeugen hat gesehen, daß Knappes Hand- gelenk durch die Handfessel blutunterlaufen war. Ein anderer be- hauptete, daß die„Blanke Hölle" öfter als Ziel zu Familien ausflügen benutzt werde, ein anderer will in der Woche doch auch Pennbrüder dort getroffen habe». Nach Anficht eines Zeugen ist Knappe etwa eine halbe Stunde in der Zelle zurückbehalten worden, in der Taxierung dieser Zeit gingen aber die Ansichten der Zeugen auseinander. Zwei Zeugen bekundeten, daß, als sie durch die Beamten am Rande der„Blanken Hölle" bei der Razzia festgenommen wurden, sie ein Beamter an die Beine geschlagen und gesagt habe: „Marsch, vorwärts I" Seinor als Zeugin vernommene» Mutter und einer anderen Zeugin hatte der Angeklagte Knappe gleich nach seiner Freilassung von der Polizei seine Erlebnisse genau so erzählt, wie es in dem qu. Artikel steht. Die Mutter gab ihrem Sohne das Zeugnis eines guten Sohnes und bestätigte ihm, daß er zunächst von seinem Vater verlangt habe, klagbar zu werden, daß sich der Vater aber vor den Kosten gescheut und den Weg zur Presse vorgeschlagen habe. Mehrere von der Verteidigung geladene Zeugen sollten bekunden, daß sie selbst noch am Tage der Razzia die„Blanke Hölle" zum Ziel eines Spazier- ganges benutzt haben. Da diese Tatsache als wahr unterstellt wurde, wurde auf diese Zeugen verzichtet.— Staatsanwalt Bönning, der die Anklage aus ß 187 gegen Knappe fallen ließ, führte aus, daß dieser der üblen Nachrede schuldig sei, ebenso wie der Angeklagte Ludwig. Knappe sei bedauerlicherweise teils durch seine Unkenntnis, teils durch sein Unglück in eine Razzia verwickelt und in Gemeinschaft mit verschiedenen Sistierten nach Schöneberg zur Polizei transportiert worden. D i e Polizei treffe keine Schuld dafür, daß sie Knappe mitgenommen. Die Polizeibeamten hätten nach ihrer Kenntnis von diesem Orte das Recht gehabt, eine Razzia abzuhalten. Knappe habe sein Geschick durch sein eigenes ungeschicktes Benehmen verschuldet. Unrichtig sei es. daß er von einem Beamten geschlagen worden sei, unricktig, daß die höhnischen Redensarten seitens der Beamten gefallen seien. Der Angeklagte könne nicht den Schutz des§ 193 in Anspruch nehmen. Die Form und die Aufmachung des ganzen Vorfalles in dem Artikel zeige deutlich, daß es ihm nicht varanf angekommen sei. seine Interessen zu wahren, sondern der Polizei und den Polizeibeamten etwas am Zeuge zu flicken. Der Staats- a n w a l t beantragte gegen Knappe 50 M. event. 10 Tage Gefängnis, gegen Ludwig 300 M. Geldstrafe event. 60 Tage Gefängnis. Der Verteidiger führte aus, daß die Darstellung des Artikels im großen und ganzen, abgesehen von kleinen Nebensächlich- leiten, sich als richtig erwiesen habe. Er nahm für Knappe den Sckutz des Z 193 in Anspruch und beantragte gegen Ludwig, wenn dieser in seiner Kritik des polizeilichen Verhaltens zu weit gegangen fein sollte, eine möglichst gelinde Strafe. Das Gericht verkündete folgendes Urteil: Der Gerichts- Hof fei davon ausgegangen, daß der Angeklagte Knappe ein Opfer seiner Ungeschicklichkeit geworden ist. denn hätte er sich bei der Razzia nur ein wenig geschickter benommen, wäre der ganze Vorfall nicht passiert. Als erwiesen sei weiter angesehen worden, daß die„Blanke Hölle" ein Tummelplatz für licht- scheues Gesindel und die Razzia deshalb mitRecht vorgenommen worden fei. Dies schließe natürlich nicht aus, daß auch einmal ein an- ständiger Mensch sich dorthin verirre. Wer aber einmal einen solchen Punkt besucht, der dafür bekannt ist, daß sich dort nur Gesindel aufhält, muß unter den Folgen leiden und sich auch einer Razzia fügen. Das Gericht habe geschwankt, ob nickt § 187(verleumderische Beleidigung) in Anwendung kommen könne. Es sei jedoch nur eine Beleidigung aus§ 186 angenommen worden. Der Schutz des§ 193(Wahrnehmung berechtigter Jnter- essen) sei den Angeklagten aus dem Grunde nicht zugebilligt worden, weil in dem Artikel schon nach der Form und den Umständen eine Beleidigung erkennbar sei. Bei Knappe komme bei der Abmessung des Straf», aßes mildernd in Betracht, daß er geglaubt habe, ihm wäre bitteres Unrecht geschehen, und ferner, daß er noch ein junger Mensch ist. der sich der Tragweite seiner Handlungsweise nicht voll bewußt gewesen war. Es fei deshalb bei ihm nur auf eine Geldstrafe erkannt worden. Bezüglich des Angeklagten Ludwig liege die Sache anders. Er sei seit mehreren Jahren Redakteur und kenne seine Pflichten ganz genau. Trotzdem habe er mit einer gewissen Leichtfertigkeit dem Knappe Gehör geschentt. Er hätte vielmehr als der ältere und erfahrenere Mann den Knappe auf den einzig richtigen Standpunkt der Beschwerde bei dem Polizeipräsidium weisen müssen. Die ganze Sache habe den Anschein, als ob Ludwig die Angelegenheit als willkommene Vorlage für einen auf die Sensattouslüsternheit des Publikums berechneten Artikel aufgenommen habe. Es sei deshalb Knappe zu 30 Mnrk Geldstrafe, Ludwig zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden.— Ein eigenartiges Urteil und eine noch eigenartigere Begründung. Einem harmlosen Rekonvaleszenten geschieht bitteres Unrecht. Darüber beklagt er sich— es erfolgt deshalb Bestrafung. Und das Gericht erteilt gar noch den Rat, der Beleidigte hätte sich beim Polizeipräsidium beschweren müssen I Vor demselben Gericht sagte im Oktober 1893 der damalige Polizeipräsident als Zenge aus: er halte es für durchaus in der Ordnung, daß man einen Bürger für verrückt halte und als gemeingefährlich nach terzfelde transportiere, der sich bei derselben teile beschwere, von der das Unrecht zuaefügt sein soll. Nette Aussichten eröffnet das ungeheuerliche Urtett dem Bürger: Beeinträchtigungen seines Rechts mutz er sich gefallen lassen, führt er in der Oeffentlichkeit darüber Befchwerde, so erhält er Strafe. Führt er Beschwerde— kommt er ins Irrenhaus. Die Verurteilten werden selbstverständlich Revision einlegen. )Zus der Frauenbewegung. Im Berein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse sprach Frau Wally Zepter über„Henrik Ibsen ". Die sehr gut besuchte Versammlung nahm mit lebhaftem Interesse die außerordentlich feine Charakterisierung deS Dichters und Denkers entgegen. Die nächste Versammlung findet am 22. Januar statt. Eduard Bernstein spricht über das Thema:„Materialistische Geschichtsauffassung und das moderne Geschlechtsleben." Das Stiftungsfest des Vereins ist am 18. Februar. Billetts zu demselben sind m der nächsten Versamm- lung upd später zu haben. Vermiscbtes. Zu der DiebstahlSaffäre in Weimarer Hofkrrifen wird dem „Jenaer Volksblatt " aus Weimar geschrieben: Die Unter- suchungen über die Diebstahlsaffären im hiesigen Kultusministerium und im großherzoglichen Residenzschlotz werden mit ungemindertem Eifer fortgesetzt und immer wieder Personen verhört und neue Tat- fachen festgestellt. So hat man letzthin ausgeforscht, daß öfters alte Akten zum Ausklopfen weggefahren wurden und es ist immerhin nicht ausgeschlossen, daß auch bei dieser Gelegenheit Wertsacken gestohlen wurden. Die Oeffentlichkeit erfährt so gut wie nichts von der Angelegenheit, da alle beteiligten Personen tiefstes Schweigen beobachten. Trotzdem ist es wohl einzig und allein den Veröffentlichungen der Presse zuzuschreiben, daß viele der Hand- schristen und Wertgegenstände wieder in den Besitz der recht- mäßigen Eigentümer gelangten.— Der Antiquitätenhändler Bach sitzt noch immer in Untersuchungshaft, er soll aber seine Rechts- läge absolut nicht für verzweifelt halten und fest an seine Frei- sprechung glauben. So viel steht jedenfalls fest, daß nicht wenig Leute hier in Weimar von dem Küchenmeister König ebenfalls Bilder und Kunstaegenstände gekauft haben, ohne sich je ettpas Un- rechtes dabei zu denken, da König beim verstorbenen Grohherzog Karl Alexander in großer Gunst gestanden haben soll und man stets annahm, es handle sich um Geschenke. Auch aus der König - fchen Konkursmasse sind noch viele Kunstgegenstände» die meist aus dem Schloß stammen, zu hohen Preisen verlauft worden. Auf die gerichtlichen Nachspiele, falls eS überhaupt so weit kommt, ist man gespannt._ Berliner Marktpreise. AuS dem amtlichen Bericht der städtischen Markthallen-Direktion. Rindfleisch ka 62—65 pr. 100 Psund, IIa 54—60, lila 48-52, IVa 40-46. Kalbfleisch la 82-90, IIa 70-80, lila 56-68, Hammelfleisch la 64—74, IIa 52—62. Schweinefleisch 74—78. Rotwild Psund 40—60 Pf. Hasen Stück 2,90—3,20, mittel 2,00—2,80. Kaninchen Stück 0,75—0,90. Hubner pro Stück, alte 1,40—2,00, junge Ta 0,80—1,30, do. IIa 0,00—0,00. Tauben, junge 0,40—0,60, alte 0,30—0,50. Enten junge 2,00—3,00. Gänse pro Stück la 0,00—0,00, IIa 0,00—0,00, pro Psd. la 0,60—0,70, IIa 0,58. Schellsische 18—25 M.. Flunder 27—30 M. pro 100 Psd. Hechte 90—106 M Schleie, mittel 00—00 M.'Aale, groß 0,00, mittel 103— tOo, klein 0,00, Plötzen 00—00 M., Karpfen uns. 00 M., Lachs 00,00. schottische Vollhcringe(gesalzen) 36—38 M Eier. Schock 5,00. Butter pro 100 Psund la 117—120, IIa U4-ll7. INa 110-114, abfallende 00—00. Kattoffeln pr. 100 Psd. rote 2,00—2,20, Rosen 0,00—0,00, blaue 0,00—0,00, runde weiße 1,80—2,00. Wirsingkohl pr. Schock 7.00-12.00. Weißkohl 7,00—10.00, Rotkohl 6.00-10.00. Holl. 14-17 M. Saure Gurken, Schock 2,00 M., Pseffergutten 2,00 M. v>tt»ern»gsupers>ckt von, 11. Januar morgeus 8 Ilhr. Stastonen Zwlnemde Hamburg Berlin Frnnks.a.M München Wien LS s= Sl 9« Wetter 745 W! 3 bedeckt 759 WSW! 4 bedeckt 758 WSW, 4 Regen 766 SW j 2 bedeckt 767 SW! 4 halb bd. 764 WSW Ihalbbd. »s? d't -> II E vi Wfc 4 4 4 5 Stastonen Havaranda Wilna Scilly nberdeen Patts Ä| Q 5 c 5 - 1 9« Wetter 757 SO 756 ZW 768 W 757 SW 768 W 2 bedeckt 1 bedeckt 3 halb bd. 3 heiter 1 wölken! !-«« c% S H —7 — 1 8 8 -1 Wetter-Prognose für Freitag, de« 1». Januar 1906. Etwas kühler, vorwiegend nebelig oder woMg bei mäßigen nordwesi- lichen Winden, keine erheblichen Niederschläge. Berliner Wetterburean. Teures Fleisch Ein Versuch mit diesen äuBerst schmackhaften Fischen ist jeder Haustrau zu emptehlen. Deutsche Dampffischerei-Besellschaft„Kurte" Seelachs billige Seefische!! Filiale; Berlia C. 2, Balinhof uerse, Uetze » 8—10 Bester Fleischersatz, schmackhaft und durch hoben Nährgehalt sich auszeichnend! Große Fänge in lebendfrischer Ware sind soeben eingetroffen! ■O Zentral-Fernsprecher; Amt III, No. 8804. 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