Nr. 9. 23. Jahrgang.2. SnlU ko Jomirts" Strlintt valllsMFreitag, 12. Januar 1906.In der„Blanken Hölle".Das bekannte„Abenteuer in der Blanken Hölle", das seinerzeitder Versicherungsbeamte Knappe erlebte, beschäftigte gestern zumzweitenmal die vierte Strafkammer des Landgerichts I. Die An-klage richtet sich gegen den jetzt 21 jährigen BersicherungsbeamtenOtto Knappe und den Redakteur Max Ludwig; ersterer ist desVergehens gegen§ 187. Ludwig wegen Vergehens gegen Z 186St.-G.-B. beschuldigt. Die Angelegenheit ist am 9. März v. I.schon einmal ausführlich verhandelt worden. Die Strafkammer hottebeide Angeklagte freigesprochen, das Urteil ist aber vom Reichsgerichtaufgehoben und die Sache an die Strafkammer zu erneuter Verhandlungzurückverwiesen worden. Es handelt sich um folgende Vorgänge:Zwischen Tempelhof, Mariendors und Schöneberg liegt ein Wiesen-terrain mit einer Schlucht, in welcher sich eine Art Teich befindet undwelche.Blanke Hölle' genannt wird. Diese ist, wie behauptetwird, der Sammelplatz von allerlei lichtscheuem Gesindel und es wirddort von Zeit zu Zeit eine Razzia abgehalten. Da auch die Kirchhofs-Verwaltung der St. Matthäikirche die Kirchhofsruhe wiederholt ge-fährdet erachtete und der Amtsvorsteher von Mariendorf eine nurvon ihm zu veranstaltende Razzia nicht für ausreichend hielt, soersuchte der Amtsvorsteher die Polizeiverwaltung von Schöneberg,mit ihm zusammen eine Razzia zu veranstalten. Diese fand am25. August 1901 statt. Es wurden dabei mehrere Personen auf-gegriffen, darunter auch der jetzige Angeklagte Knappe. Diesemlvar, wie er behauptet, infolge seines leidenden Zu-st a n d e s vom Arzte möglichst häufige Bewegung inder Sonne verordnet worden und er hatte sich miteinem Buche in der Hand am Rande der„Blanken Hölle"niedergefetzt, als ihn das Schicksal, von der Polizei„aufgegriffen"zu werden, ereilte. Ueber seinen Transport inmitten einer Anzahlfragwürdiger Gestalten und seine Behandlung aus dem Wege nachder Polizetdireklion hatte er der Redaktion der„Welt am Montag"eine eingehende Schilderung unterbreitet, die das Blattam 12. September unter der Ueberschrist„Schutz gegen diePolizei" veröffentlichte. Es wurde darin erzählt, dasi Knappe, alser mit den Bassermannschen Gestalten nicht gern in Reih' und Gliedmarschieren wollte, sondern sich etwas seitwärts hielt, plötzlichStockhiebe erhalten habe. Als er dagegen protestierte, sei er vonmehreren Beamten nochmals mit Stockhieben bedacht worden. Manhabe ihm die Handschelle so eng umgelegt, daß das Blut in derHand stockte; er habe allerlei peinliche Insulten der Exekntivbeamtenund höhnische Bemerkungen der Arrestanten erleiden müssen, sei inströmendem Regen nach der Schöneberger Polizei transportiert unddort noch eine Weile in eine Zelle gesperrt worden, bis man ihnnach Feststellungen seiner Personalien entlasten habe. Die„Weltam Montag" knüpfte an diese Darstellung Ausdrücke derEntrüstung über das Verhalten der Polizei. Daraufhin er-hielt das Blatt von dem Polizeipräsidenten von Schöneberg,Grafen von Westarp, eine Berichttgung. die in fünfPunkten die Darstellung des Knappe als unwahr bezeichnete undnamentlich bestritt, daß dieser geschlagen worden sei. Knappe bliebaber auf Borhalt unentivegt bei seinen Behauptungen und die„W. a. M." knüpfte deshalb an die Berichtigung eine Reihe weitererkrittsche Bemerkungen, die sich mit dem Verhältnis des Publikumszur Polizei beschäftigten. Durch diese Arttkel fühlen sich derKriminalkommissar Rucks in Schöneberg und zwei andereKriminalbeamte beleidigt; es wird behauptet, daß Knappe seineAngaben wider beffereS Wissen gemacht habe. Auch im gestrigenTermin verbleibt Knappe dabei, daß alles, was in dem Artikel vonihm berichtet worden ist, durchaus wahr sei. Insbesondere sei eSrichtig, daß er auf dem Transport plötzlich von hintendurch einen heftigen Schlag auf die Wadenzum Weitergehen aufgefordert worden fei.Er habe darauf erklärt, dag er keinen Schritt weitergehe, wenn man ihn schlage. Darauf habe ihn ein Beamter an dieKette gelegt und der Beamte habe sich seine Hand zeigen lassen.um nachzusehen,„ob er etwa die Krätze habe". Als derZug aus der Polizei angelangt war. habe man ihn, nachdem er ver-nommen war, in die Zelle gesperrt, wo er mit einem anderenetwa eine Viertelstunde lang festgehalten worden sei. Der Beamte.der ihn schließlich entlasten, habe ihm drohend gesagt:„Wenn Sie sich noch einmal an der„BlankenHölle" sehen lassen. dann geht es nachMoabit!" Als er sich über die Behandlung beklagte unddabei erwähnte, daß er noch Rekonvaleszent und erst dendritten Tag außerhalb des Bettes sei. habe der Beamte gesagt:„Es wird wohl nickt so scklimm gewesen sein." Der Angeklagtebestreitet, daß die„Blanke Hölle" verrufen sei. Einen Nachmittagsei sogar ein religiöser Verein dort gewesen. Der praktischeArzt Dr. D ö r k e n- Tempelhof bestätigt bei seiner Ver-nehmung. daß Knappe zur kritischen Zeit Rekonvaleszentwar. Er wisse nichts davon, daß die„Blanke Hölle" eine» üblenRuf habe. Sie sei vielfach der Zielpunkt von Spaziergängen. Erselbst sei 50 bis 60 mal. auch des Abends, dort gewesen und habeniemals Gesindel dort bemerkt.Kriminalkommissar Rucks aus Schöneberg bekundete folgendes:Zwischen den Ortschaften Tempelhof, Mariendorf und Schönebergliege ein kleines Gewässer, welches den Namen„Blanke Hölle" führe.An diesem Orte versammelte sich ständig sl) allerlei Gesindel, wiePennbrüder, Rowdys. Zuhälter und Dirnen der allerniedrigstenSorte, die geradezu skandalöse Zustände herbeiführten. Die Frauen-zimmer und Männer reinigten dort ihre Kleider, badeten zusammenund spazierten vergnügt umher, bis die Kleider in der Sonne ge-trocknet waren. Um den Zuständen ein Ende zu bereiten, wärenhäufig Razzien vorgenommen worden, die jedesmal ein gutesErgebnis hatte, da viele gesuchte Personen festgenommen wurden. Aufein Ersuchen des Amtsvorstehers von Mariendors habe am 25. August1904 eine Razzia an der„Blanken Hölle" stattgefunden. In derNähe von einigen Pennbrüdern habe der Angeklagte Knappe gelegenund gelesen. Auf die Frage, ob er Legitim atioSpapierebei sich habe und was er dort treibe, habe er„Patzig" geantwortet:Das geht Sie gar nichts an". Knappe wäre wegendieser„Patzigkeit" festgenommen worden. Er habeweder seinen Namen genannt, noch gesagt, daß seine Elternin Tempelhof wohnen und ihm der Arzt empfohlen habe.spazieren zu gehen. Hätte Knappe dies auf anständige, bescheidene Weise gesagt(!). so hätte er— Zeuge- ihn laufenlassen. Auf dem weiteren Transport habe Knappe plötzlich erklärt,er gehe nickt weiter mit. Der betreffende Beamte, der«kriminal'schütz», am, Krehske, habe ihm die Fessel um das linke Handgelenkgelegt, weil Knappe sich gegen den Bode» gestemmt habe. Nackkurzer Zeit sei ihm jedoch die Fessel wieder abgenommenworden, da Knappe nunmehr mitging. Daß er geschlagen sei.habe Zeuge nicht gesehen. Daß unterwegs Spitzfindigkeitenund spöttische Redensarten gegen Knappe gefallen seien, seimöglich, wie z. B.:„Was der für eine feine„Pelle" an hat,wer weiß, wo er die„geklaut" hat", und„Das ist der erste Schrittzum Staatsverbrecher". Diese Aeußerungen rührten jedoch nichtvon den Beamten, sondern von den festgenommenen Pennbrüdernher.— Rechtsanwalt Dr. Löwen st ein stellte durch Befragen desZeugen fest, daß die Razzia nicht durch ein bestimmtes Verbrechenveranlaßt worden sei. Weiter erklärte Kriminalkomissar Rucks aufBefragen des Verteidigers, daß zurzeit gegen ihn ein D i s z p l i n a r-verfahren schwebe. Er lei jedoch von seinem Vorgesetzten,Polizeipräsidenten Graf v. Westarp angewiesen worden, hierüberdie Aussage zu verweigern, dagegen auszusagen, daß diesesDisziplinarverfahren nichts mit der vorliegenden Sache zu tun habe.Auf Antrag des Rechtsanwals Dr. Löwen st ein wurde der Berichtdes Kriminalkomniissars Rucks verlesen, den er bald nach der Razziaversaßt hatte. Durch diesen soll bewiesen werden, daß der Zeuge inverschiedenen Punkten von seiner damaligen Ansicht abweiche. Indem Bericht des Zeugen heißt es u. a.:„Knappe habe sich mit zweiechten Pennbrüdern an der„Blanken Hölle" aufgehalten, auch eineweiße Weste getragen, die stark reinigungsbedürftig gewesen sei. Erhabe— so heißt es wörtlich weiter— bei näherem Beschauen den Eindruckeines besseren Zuhälters gemacht." Während der Zeuge heute angab, erhabe den Angeklagten wegen seines„patzigen" Benehmens festgenommen,gab er in dem Bericht an, daß die Festnahme wegen seinesreduzierten Aeußeren und des Mangels jeglicherLegitimationspapiere der Grund gewesen sei. Der Berichtschließt mit folgenden Worten:„Wenn jemand sich die„BlankeHölle" als Verguüguiigsort aussucht und sich unter das dortigeStrolchkollegium setzt, ist er ebenfalls nichts besseres wie ein Strolch.Sonst krächzen die Zeitungen davon, daß jeder Mensch im Arbeiter-anzuge von der Polizei als Strolch angesehen werde, wenn nunmal ein besser gekleideter Mensch als Strolch festgenommen wird, istes auch nicht recht. Der Wind muß eben gedreht werden, sonstflattert die Fahne der Parteientriistung nicht richtig."Pastor Frommhagen aus Neu-Tempelhoi bekundete, daß eröfter nach der„Blanken Hölle" spazieren gegangen sei, niemals aberverdächttges Gesindel dort gesehen habe. Er habe auch einmaldort, genau so wie der Angeklagte, im Gräfe gelegen und. sichsonnend, ein Buch gelesen.— Kriminalschutzmann LoczynSki bestätigte die Aussage des Zeugen Rucks, daß Knappe patzige Redens-arte» gemacht und keine Legittmation besessen habe. Der Zeugebestritt, seinerseits geschlagen zu haben.— Der Schutzmann Krehskebekundete, daß Knappe bei seiner Sistierung und auf dem Transportgesagt habe:„Das muß in die Presse koinmen!" Der Zeuge willauch etwas von der„Welt am Montag" und vom„Vorwärts" gehörthaben: Er hat den Knappe an die Kette genommen,weil er nicht gehen wollte. Es sei nicht wahr, daß das Hand-gelenk des Knappe blutunterlaufen war, ebensowenig wahr seies, daß er selbst etwas von„Krätze" gesagt habe.—Einer dieser Zeugen hat gesehen, daß Knappes Hand-gelenk durch die Handfessel blutunterlaufen war. Ein anderer be-hauptete, daß die„Blanke Hölle" öfter als Ziel zu Familienausflügen benutzt werde, ein anderer will in der Woche doch auchPennbrüder dort getroffen habe». Nach Anficht eines Zeugen istKnappe etwa eine halbe Stunde in der Zelle zurückbehalten worden,in der Taxierung dieser Zeit gingen aber die Ansichten der Zeugenauseinander.Zwei Zeugen bekundeten, daß, als sie durch die Beamten amRande der„Blanken Hölle" bei der Razzia festgenommen wurden,sie ein Beamter an die Beine geschlagen und gesagt habe:„Marsch, vorwärts I" Seinor als Zeugin vernommene» Mutter undeiner anderen Zeugin hatte der Angeklagte Knappe gleich nach seinerFreilassung von der Polizei seine Erlebnisse genau so erzählt,wie es in dem qu. Artikel steht. Die Mutter gab ihremSohne das Zeugnis eines guten Sohnes und bestätigte ihm, daß erzunächst von seinem Vater verlangt habe, klagbar zu werden, daßsich der Vater aber vor den Kosten gescheut und den Weg zur Pressevorgeschlagen habe. Mehrere von der Verteidigung geladeneZeugen sollten bekunden, daß sie selbst noch am Tageder Razzia die„Blanke Hölle" zum Ziel eines Spazier-ganges benutzt haben. Da diese Tatsache als wahr unterstelltwurde, wurde auf diese Zeugen verzichtet.— StaatsanwaltBönning, der die Anklage aus ß 187 gegen Knappe fallen ließ,führte aus, daß dieser der üblen Nachrede schuldig sei, ebenso wieder Angeklagte Ludwig. Knappe sei bedauerlicherweise teils durchseine Unkenntnis, teils durch sein Unglück in eine Razzia verwickeltund in Gemeinschaft mit verschiedenen Sistierten nach Schönebergzur Polizei transportiert worden. D i e Polizei treffekeine Schuld dafür, daß sie Knappe mitgenommen.Die Polizeibeamten hätten nach ihrer Kenntnis von diesem Ortedas Recht gehabt, eine Razzia abzuhalten. Knappe habe sein Geschickdurch sein eigenes ungeschicktes Benehmen verschuldet.Unrichtig sei es. daß er von einem Beamten geschlagenworden sei, unricktig, daß die höhnischen Redensarten seitens derBeamten gefallen seien. Der Angeklagte könne nicht den Schutz des§ 193in Anspruch nehmen. Die Form und die Aufmachung des ganzenVorfalles in dem Artikel zeige deutlich, daß es ihm nicht varanfangekommen sei. seine Interessen zu wahren, sondern der Polizeiund den Polizeibeamten etwas am Zeuge zu flicken. Der Staats-a n w a l t beantragte gegen Knappe 50 M. event. 10 TageGefängnis, gegen Ludwig 300 M. Geldstrafe event. 60 TageGefängnis.Der Verteidiger führte aus, daß die Darstellung desArtikels im großen und ganzen, abgesehen von kleinen Nebensächlich-leiten, sich als richtig erwiesen habe. Er nahm für Knappe den Sckutz desZ 193 in Anspruch und beantragte gegen Ludwig, wenn dieser inseiner Kritik des polizeilichen Verhaltens zu weit gegangen fein sollte,eine möglichst gelinde Strafe.Das Gericht verkündete folgendes Urteil: Der Gerichts-Hof fei davon ausgegangen, daß der Angeklagte Knappe einOpfer seiner Ungeschicklichkeit geworden ist. denn hätte ersich bei der Razzia nur ein wenig geschickter benommen,wäre der ganze Vorfall nicht passiert. Als erwiesen sei weiter angesehen worden, daß die„Blanke Hölle" ein Tummelplatz für licht-scheues Gesindel und die Razzia deshalb mitRecht vorgenommen wordenfei. Dies schließe natürlich nicht aus, daß auch einmal ein an-ständiger Mensch sich dorthin verirre. Wer aber einmal einen solchenPunkt besucht, der dafür bekannt ist, daß sich dort nurGesindel aufhält, muß unter den Folgen leiden und sich aucheiner Razzia fügen. Das Gericht habe geschwankt, ob nickt§ 187(verleumderische Beleidigung) in Anwendung kommenkönne. Es sei jedoch nur eine Beleidigung aus§ 186 angenommenworden. Der Schutz des§ 193(Wahrnehmung berechtigter Jnter-essen) sei den Angeklagten aus dem Grunde nicht zugebilligt worden,weil in dem Artikel schon nach der Form und den Umständen eineBeleidigung erkennbar sei. Bei Knappe komme bei der Abmessungdes Straf», aßes mildernd in Betracht, daß er geglaubt habe,ihm wäre bitteres Unrecht geschehen, und ferner, daßer noch ein junger Mensch ist. der sich der Tragweite seinerHandlungsweise nicht voll bewußt gewesen war. Es fei deshalb beiihm nur auf eine Geldstrafe erkannt worden. Bezüglich desAngeklagten Ludwig liege die Sache anders. Er sei seit mehrerenJahren Redakteur und kenne seine Pflichten ganz genau. Trotzdemhabe er mit einer gewissen Leichtfertigkeit dem Knappe Gehörgeschentt. Er hätte vielmehr als der ältere und erfahrenere Mannden Knappe auf den einzig richtigen Standpunktder Beschwerde bei dem Polizeipräsidiumweisen müssen. Die ganze Sache habe den Anschein,als ob Ludwig die Angelegenheit als willkommene Vorlagefür einen auf die Sensattouslüsternheit des Publikums berechnetenArtikel aufgenommen habe. Es sei deshalb Knappe zu 30 MnrkGeldstrafe, Ludwig zu drei Monaten Gefängnis verurteiltworden.— Ein eigenartiges Urteil und eine noch eigenartigereBegründung. Einem harmlosen Rekonvaleszenten geschieht bitteresUnrecht. Darüber beklagt er sich— es erfolgt deshalb Bestrafung.Und das Gericht erteilt gar noch den Rat, der Beleidigte hätte sichbeim Polizeipräsidium beschweren müssen I Vor demselbenGericht sagte im Oktober 1893 der damaligePolizeipräsident als Zenge aus: er halte es fürdurchaus in der Ordnung, daß man einen Bürgerfür verrückt halte und als gemeingefährlich nachterzfelde transportiere, der sich bei derselbenteile beschwere, von der das Unrecht zuaefügt sein soll.Nette Aussichten eröffnet das ungeheuerliche Urtett dem Bürger:Beeinträchtigungen seines Rechts mutz er sich gefallen lassen, führter in der Oeffentlichkeit darüber Befchwerde, so erhält er Strafe.Führt er Beschwerde— kommt er ins Irrenhaus. Die Verurteiltenwerden selbstverständlich Revision einlegen.)Zus der Frauenbewegung.Im Berein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse sprachFrau Wally Zepter über„Henrik Ibsen". Die sehr gut besuchteVersammlung nahm mit lebhaftem Interesse die außerordentlich feineCharakterisierung deS Dichters und Denkers entgegen. Die nächsteVersammlung findet am 22. Januar statt. Eduard Bernstein sprichtüber das Thema:„Materialistische Geschichtsauffassung und dasmoderne Geschlechtsleben." Das Stiftungsfest des Vereins ist am18. Februar. Billetts zu demselben sind m der nächsten Versamm-lung upd später zu haben.Vermiscbtes.Zu der DiebstahlSaffäre in Weimarer Hofkrrifen wird dem„Jenaer Volksblatt" aus Weimar geschrieben: Die Unter-suchungen über die Diebstahlsaffären im hiesigen Kultusministeriumund im großherzoglichen Residenzschlotz werden mit ungemindertemEifer fortgesetzt und immer wieder Personen verhört und neue Tat-fachen festgestellt. So hat man letzthin ausgeforscht, daß öfters alteAkten zum Ausklopfen weggefahren wurden und es ist immerhinnicht ausgeschlossen, daß auch bei dieser Gelegenheit Wertsackengestohlen wurden. Die Oeffentlichkeit erfährt so gut wie nichtsvon der Angelegenheit, da alle beteiligten Personen tiefstesSchweigen beobachten. Trotzdem ist es wohl einzig und allein denVeröffentlichungen der Presse zuzuschreiben, daß viele der Hand-schristen und Wertgegenstände wieder in den Besitz der recht-mäßigen Eigentümer gelangten.— Der Antiquitätenhändler Bachsitzt noch immer in Untersuchungshaft, er soll aber seine Rechts-läge absolut nicht für verzweifelt halten und fest an seine Frei-sprechung glauben. So viel steht jedenfalls fest, daß nicht wenigLeute hier in Weimar von dem Küchenmeister König ebenfallsBilder und Kunstaegenstände gekauft haben, ohne sich je ettpas Un-rechtes dabei zu denken, da König beim verstorbenen GrohherzogKarl Alexander in großer Gunst gestanden haben soll und manstets annahm, es handle sich um Geschenke. Auch aus der König-fchen Konkursmasse sind noch viele Kunstgegenstände» die meist ausdem Schloß stammen, zu hohen Preisen verlauft worden. Auf diegerichtlichen Nachspiele, falls eS überhaupt so weit kommt, ist mangespannt._Berliner Marktpreise. AuS dem amtlichen Bericht der städtischenMarkthallen-Direktion. Rindfleisch ka 62—65 pr. 100 Psund, IIa 54—60,lila 48-52, IVa 40-46. Kalbfleisch la 82-90, IIa 70-80, lila 56-68,Hammelfleisch la 64—74, IIa 52—62. Schweinefleisch 74—78. RotwildPsund 40—60 Pf. Hasen Stück 2,90—3,20, mittel 2,00—2,80. KaninchenStück 0,75—0,90. Hubner pro Stück, alte 1,40—2,00, junge Ta 0,80—1,30,do. IIa 0,00—0,00. Tauben, junge 0,40—0,60, alte 0,30—0,50. Entenjunge 2,00—3,00. Gänse pro Stück la 0,00—0,00, IIa 0,00—0,00, pro Psd.la 0,60—0,70, IIa 0,58. Schellsische 18—25 M.. Flunder 27—30 M.pro 100 Psd. Hechte 90—106 M Schleie, mittel 00—00 M.'Aale, groß 0,00,mittel 103— tOo, klein 0,00, Plötzen 00—00 M., Karpfen uns. 00 M., Lachs 00,00.schottische Vollhcringe(gesalzen) 36—38 M Eier. Schock 5,00. Butter pro100 Psund la 117—120, IIa U4-ll7. INa 110-114, abfallende00—00. Kattoffeln pr. 100 Psd. rote 2,00—2,20, Rosen 0,00—0,00,blaue 0,00—0,00, runde weiße 1,80—2,00. Wirsingkohl pr. Schock7.00-12.00. Weißkohl 7,00—10.00, Rotkohl 6.00-10.00. Holl. 14-17 M.Saure Gurken, Schock 2,00 M., Pseffergutten 2,00 M.v>tt»ern»gsupers>ckt von, 11. Januar morgeus 8 Ilhr.StastonenZwlnemdeHamburgBerlinFrnnks.a.MMünchenWienLSs=Sl9«Wetter745 W! 3 bedeckt759 WSW! 4 bedeckt758 WSW, 4 Regen766 SW j 2 bedeckt767 SW! 4 halb bd.764 WSW Ihalbbd.»s?d't-> IIE viWfc4445StastonenHavarandaWilnaScillynberdeenPattsÄ|Q 5c 5- 19«Wetter757 SO756 ZW768 W757 SW768 W2 bedeckt1 bedeckt3 halb bd.3 heiter1 wölken!!-««c%SH—7— 188-1Wetter-Prognose für Freitag, de« 1». Januar 1906.Etwas kühler, vorwiegend nebelig oder woMg bei mäßigen nordwesi-lichen Winden, keine erheblichen Niederschläge.Berliner Wetterburean.Teures FleischEin Versuch mit diesen äuBerst schmackhaften Fischen ist jeder Haustrau zu emptehlen.Deutsche Dampffischerei-Besellschaft„Kurte"Seelachsbillige Seefische!! 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