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Nr. 17. 23. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Aus der Frauenbewegung.

Gerichts- Zeitung.

mietete der Ane

Sonntag, 21. Januar 1906.

mann und Judenad, hielt cber nur eine Fahrlässigkeit der Angeklagten für vorliegend. Herr ehrke wurde zu 100 Mart, Herr Weber, der aus gleicher Veranlassung, schon einmal im Jahre 1904 verurteilt ist, zu 300 Mart Geldstrafe verurteilt. Frauen und Mädchen! Arbeiterinnen, Arbeiterfrauen! Niederträchtige Ausbeutung. Ein gemeingefährlicher Bursche Arbeiter, mit denen nur eine tägliche Kündigungsfrist vereinbart Straf- wind, Besucht am Sonntag, den 21. Januar, die Volks. wurde gestern aus dem Strafgefängnis zu Tegel der ersten Straf wird," find minderwertig. Wo intelligente und tüchtige fammer des Landgerichts I vorgeführt. Wegen versuchter Nötigung, Arbeiter eingestellt werden, wird auch eine bersammlungen, die von der sozialdemokratischen Partei ein- Bedrohung und Körperverlegung war der eine Zeitlang als Fenster- vierzehntägige und längere kündigungsfrist ber­berufen sind. An diesem Tage müßt Ihr Euch von den ge- puzer beschäftigte Hermann Behrend angeklagt. Der An- einbart." wohnten Pflichten und den Sorgen des Kochherdes geschuldigte ist bereits wegen Nötigung, Kuppelei und Körper- Diese eigentümliche, mit den Tatsachen unvereinbare Behaup frei machen. An diesem Tage hat nicht nur die Frau mit verlegung mit drei Jahren Gefängnis vorbestraft. Er hatte feiner- tung stellte dieser Tage der Gewerbeinspektor für den Kreis Lieben­dem Manne zusammen, es haben alle erwachsenen weibzeit an feine in Marienburg wohnhafte Schwester geschrieben, er werda- Schweinitz- Torgau- Wittenberg , Gewerberat Scheibel als ge­lichen Proletarierinnen die Versammlungen zu be- habe in Berlin eine gute Stellung für fie und veranlaßte das richtlicher Sachverständiger auf. Diese auffallende Ausspruch wurde suchen. Gilt es doch, zu protestieren gegen die Junkerherr- unerfahrene Mädchen nach Berlin kam, Mädchen dadurch, nach Berlin zu kommen. Als das junge, in einer Straffache wegen aus friedensbruches" gegen schaft, gegen ein raffiniert ausgeflügeltes Dreiflajien geflagte eine Wohnung und den Gauleiter 3ernide Berlin vem Metallarbeiterverband abge­und zwang unter Schlägen feine geben. Bernice war vor mehreren Monaten auf einer Agitations­wahlunrecht, welches den Vertretern des arbeitenden eigene Schwester sich dem Laster in die Arme zu werfen. Nach tour mach auch hammer gekonunen, woselbst er einen ihm von Volkes den Eingang in das Abgeordnetenhaus wehrt. Der Verbüßung der dreijährigen Gefängnisstrafe machte der Angeklagte früher bekannten Meister des auch hammer- Werts traf. bolksfeindliche Einfluß dieses Gesetzgebungskörpers die Bekanntschaft des Dienstmädchens Sch. Er verlobte fich mit dem Diesen bat er, da es gerade um die Mittagspause war, den Betrieb zeigt sich täglich. Man braucht Euch Mütter nur daran zu Mädchen, obwohl er verheiratet und Familienvater ist. Nachdem er ein wenig besichtigen zu dürfen. Der Meister willigte ein und beide erinnern, wie sehr man bestrebt ist, die Volksschulen zu bas ziemlich unerfahrene Mädchen durch die Verlobung ficher gemacht machten einen Rundgang durchs Wert. Was Zernice dort an Be verschlechtern, wie dies Parlament sich weigert, die hatte, überredete er die Sch., ihre bisherige Stellung aufzugeben. Sie triebsmißständen wahrnahm, schilderte er später in einem Auffaz, fönne als Kellnerin viel mehr Geld verdienen und führe dabei ein der in der Metallarbeiter- Zeitung" veröffentlicht wurde. Jenen preußische Gesindeordnung zu beseitigen. Mütter, fehr freies und luftiges Leben. Die Sch. ließ sich verleiten, ihren Artikel bekam auch die Direktion des Lauchhammer - Werks zu Ge­Arbeiterinnen, Ihr habt in Preußen heute noch kein freies Dienst aufzugeben und Kellnerin zu werden. Nunmehr ließ ficht. Sie stellte Strafantrag gegen Bernice wegen Hausfriedens Vereins- und Versammlungsrecht, Ihr werdet der Angeklagte feine Maste fallen und trat mit seiner wahren Ab- bruchs, weil er widerrechtlich in das Wert eingedrungen sei, obwohl mit Schülern und Lehrlingen auf eine Stufe gestellt! Mit ficht hervor. Er erzählte der Sch., sie könne, wenn sie nicht dumm am Eingang ein Blafat Unbefugten" das Betreten des Werts unter­den kleinlichsten Schikanen werdet Ihr durch die Handhabung wäre, ein feines Leben führen, Ladstiefel und feidene Kleider tragen, fagt. Das Schöffengericht in Elsterwerda verurteilte Bernicke zu der Geseze oft der winzigen Brocken von Recht beraubt. sowie Seft trinken, soviel sie wolle. Er selbst würde eine Wohnung 100 M. Geldstrafe. Der Verurteilte legte durch Rechtsanwalt Arbeiterinnen, Genossinnen! Diese Bersammlungen mieten und genügend Kavaliere heranschaffen. Das junge Mädchen Dr. Heinemann Berlin Berufung ein, und dieser machte vor gelten nicht nur dem Protest gegen das bestehende Klassen- wies entrüstet das schamlose Anerbieten von sich und sagte fich zu der Straffammer in Torgau geltend, daß wenn ein Meister bas parlament, sondern der Forderung nach dem allge- gleich von dem Angeklagten los, da ste erfahren hatte, daß er verheiratet Recht habe, Leute, die sich seinen Anordnungen nicht fügen, aus dem ist. Behrend versuchte nun auf alle mögliche Weise die Sch. an Betriebe hinauszuweisen, so müsse er auch das Recht haben, meinen, gleichen, direkten und geheimen sich zu fesseln und trat schließlich mit den schlimmsten Drohungen jemand einzuführen. Die Annahme aber, daß der Angeklagte etwa Wahlrecht, für alle über 20 Jahre alten Staats- hervor. Er schrieb an die Sch. Karten, in welchen er drohte, fie über erlaufchte Betriebsgeheimnisse hätte verratev tönnen, suchte der Ver­angehörigen ohne Unterschied des Geschlechts. Es ist den Haufen zu fchießen, wenn sie nicht wieder zu ihm zurückfomme teidiger dadurch zu entkräften, daß er auf den täglichen Arbeits­eine Demonstration zugunsten des Wahlrechts für Männer und nicht seinem Willen gefügig wäre. Schließlich erstattete die Sch. wechsel Tausender von Arbeitern in den Großbetrieben hinwies, wo und Frauen. Anzeige wegen Nötigung und Beleidigung. Der Angeklagte wurde es doch schließlich auch Betriebsgeheimnisse gäbe und doch nichts In Massen müßt Ihr daher in den Versammlungen wegen diefer Vergehen am 26. Oktober von der 1. Straffammer zu über Berrat verlaute. Hiergegen wurde vom Richtertische aus ein­erscheinen. Zu einer gewaltigen, glänzenden Demonstration der Anzeige und der Verurteilung liegen nun die jetzt zur Anklage ohne Kündigung eingestellt würden, vielleicht um minderwertige neun Monaten Gefängnis verurteilt. Zwischen der Erstattung gewandt, daß es sich bei den täglich zu entlassenden Arbeitern, die für unsere Forderungen müssen sich die Versammlungen gestehenden Borgänge. Nach der ersten polizeilichen Bernehmung Leute handele, die Betriebsgeheimnisse gar nicht kennen lernten und stalten. Es gilt Menschenrechte zu erringen, zum Heile richtete der Angeklagte an die Sch. einen Brief, in welchem er ihr deshalb auch nicht verraten könnten. Da nun der Gewerberat Eurer selbst und Eurer Kinder, zum Heile der Menschheit! empfahl, die Anzeige zurückzunehmen, anderenfalls er erst fie und Scheibel zufällig anwesend war, so wurde dieser als Sach­Hört den Ruf, keine Proletarierin darf fern bleiben. dann sich selbst talt machen" würde. Ihm wäre es gleich, ob er verständiger hierüber vernommen, und dabei entfloß den Lippen im Buchthause oder auf dem Schafott endige. Ms Fräulein Sch. dieses Herrn dann oben festgenagelter Ausspruch von der Minderwertig­infolge diefer Drohung nur mit Begleitung abends ihre Behausung feit der Arbeiter, die tägliche Kündigung haben. Uebrigens bestätigte die aufsuchte, ließ fie der Angeklagte mehrere Tage unbelästigt. In der Torgauer Straflammer das erstinstanzliche Urteil, weil auch füie den Nacht zum 5. September wurde Fräulein Sch. auf der Straße von dem Hausfriedensbruch als erwiesen anfah. Gegen das Urteil ist Revision Angeklagten angefallen. Sie rief einen Beamten der Wach- und Schließ angemeldet worden. Auffällig ist, wie einem Gewerberat entgehen gesellschaft zu ihrem Schuße herbei. Dieser konnte es jedoch nicht konnte, daß das Bestreben der Arbeitgeber vieler Branchen seit Jahr­hindern, daß der Angeklagte fie am Halfe padte und sie würgte. zehnten darauf gerichtet ist, die Kündigungsfrist völlig auszuschließen Erst als ihm selbst von Baffanten die Kehle zugedrückt wurde, lösten und daß diese Absicht in vielen Branchen auch erreicht ist. Ein Blick fich feine Hände von dem Halse der Sch. ab. Vor Gericht war in die Gewerbeinspektorenberichte und in die Entstehungsgeschichte des Behrend geftändig. Mit Rücksicht auf sein überaus brutales und jetzigen§ 122 der Gewerbeordnung hätte ihn hierüber belehren gemeingefährliches Verhalten erkannte der Gerichtshof auf eine tönnen. In der Straffache selbst ist unerfindlich, woraus der An­Gesamtstrafe von zwei Jahren Gefängnis, unter Einziehung geklagte hätte entnehmen sollen, daß er als ein Unbefugter" erachtet der bereits erkannten neun Monate Gefängnis. Der Staatsanwalt werden sollte. Das Lauchhammer Werk hätte ausdrücken sollen, wen es für befugt erachte, insbesondere betonen sollen, daß von An­hatte eine Zufaßftrafe von zwei Jahren Gefängnis beantragt. Die Schreihähne" vor Gericht. Ein hartnäckiger Kampf auf gestellten einschließlich der Direktoren eingeführte Besucher Un­wissenschaftlichem Gebiete entwickelte sich gestern vor der 4. Straf befugte" fein sollen. Es fonnte auch den Weg nicht einschlagen, tammer des Landgerichts I und zwar hatte ein fleines Kinderspiel- jebem den Zutritt zu versagen. Aber aus der saloppen Bekannt zeug die Veranlassung dazu gegeben. Angeklagt waren der Rentier machung fonnte Augeklagter so wenig wie etwa ein von einem Theodor Jehrte, ale faufmännischer Leiter der feinen minorennen Direktor herumgeführter Landgerichtsrat entnehmen, daß er wider­Stieffindern gehörigen Metallwarenfabrit Julius se nappe und der rechtlich" eindringt", wenn er unter Leitung eines Angestellten das Fabrikant Bruno eber. Sie wurden beschuldigt, vorfäßlich Spiel- Wert besichtigt. Das Oberlandesgericht würde wohl ein Erkenntnis waren, sogenannte Schreihähne" hergestellt zu haben, welche geeignet aufheben, wenn dieses auf Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs" find, die menschliche Gesundheit zu beschädigen und wiffentlich gegen den in Begleitung eines Direktors das Werk besichtigenden folche Gegenstände verkauft zu haben. Diese Schreihähne bestehen Landgerichtsrat lautete. Sollte gegen den Gauleiter Bernide anders 80 Teile Blei und 20 Teile zu erkennen fein? aus einer bleihaltigen Legierung Die Anflage geht davon Wegen Streifvergehens hatte sich dieser Tage die Arbeiterin F. Antimondas Mundstüd ist aus Blech. aus, daß die Schreihähne wegen des starten Bleigehaltes geeignet vor dem Schöffengericht zu Charlottenburg zu verantworten. Sie find, beim Gebrauch als Spielzeug, das von den fleinen Kindern in wurde beschuldigt, anläßlich der Aussperrung in der Elektroindustrie den Mund gesteckt wird, die menschliche Gesundheit zu schädigen. zu einer Arbeitswilligen gefagt zu haben:" Schämen Sie sich, erst Reinickendorf ( Dft). Der Bildungsverein für Frauen und Die Sachverständigen waren geteilter Ansicht über die Gesundheits - holen Sie sich eine Streitkarte, und dann gehen Sie zur Arbeit." Mädchen hält am Dienstag, den 23. d. M., abends 8% Uhr, im beschädlichkeit des Spielzeugs. Profeffor Straßmann und Judenad Das Urteil lautete auf Freisprechung. Einmal, weil der§ 153 fannten Vereinslokal feine regelmäßige Mitgliederversammlung ab. bejahten, Jeferich und die Professoren Dr. Stevenhagen und Lieb nicht in Anwendung kommen konnte, da es sich nicht um einen Herr Hentschel- Berlin spricht über:" Die Frau der Vergangenheit, reich verneinten die Möglichkeit einer Gefährdung der Gesundheit. Streit, sondern um eine Aussperrung handelte, dann aber auch, weil Gegenwart und Zukunft". Es ist Pflicht eines jeden Mitgliedes, Der Staatsanwalt stellt sich auf den Standpunkt der das Gericht annahm, daß die Beschuldigte nur ihrem Aerger über recht rege für diese Bersammlung zu agitieren, damit auch neue Professoren Dr. Straßmann und Dr. Judenad; er hielt die die gekennzeichnete Handlungsweise der Arbeitswilligen Ausdruc Mitglieder für den Berein gewonnen werden. Der Vorstand. Angeflagten unter Anziehung des vorfäglichen Bergehens gegen gegeben habe, es ihr aber nicht darum zu tun war, daß jene Berson die§§ 12, 15, 16 und 17 des Gefetzes vom 14. Mai 1879 für über- die Arbeit wieder niederlegen sollte. Ebenfalls freigesprochen führt und beantragte je zwei Tage Gefängnis. Der Gewurde der Mechaniker H., der auch einem Arbeitswilligen Vor­richtshof folgte dem Gutachten der Profefforen Dr. Straß- haltungen darüber gemacht hatte, daß er arbeitete.

Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse. Der für den 22. b. M. angesetzte Bortrag fällt aus, da Genosse Eduard Bern­ stein für diesen Zag verhindert ist. Der Vortrag wird deshalb eine Woche später, am Montag, den 29. d. M., stattfinden.

Teltow . Der hiesige Frauen und Mädchen- Bildungsverein hält am Mittwoch, den 24. Januar, abends 8 Uhr, im Lotale des Herrn Bietenhagen, Berlinerstraße, seine regelmäßige Versammlung ab. Fräulein Jda Baar referiert über:" Die Frau in der Ver­gangenheit". Sodann muß die Wahl der ersten Raffiererin ftatt­finden. Gäste willkommen. Zahlreichen Besuch erwartet Der Vorstand.

Borsigwalbe Tegel . Der hiesige Frauen- und Mädchen­Bildungsverein hält am Mittwoch, den 24. Januar, abends 8% Uhr, im Lotale von Kube, Ernststraße 8, in Borsigwalde seine regelmäßige Mitgliederversammlung ab. Auf der Tagesordnung steht: 1. Bor­trag resp. Vorlesung. 2. Diskussion. 3. Verschiedenes. Das Thema wird in der Versammlung bekannt gegeben. Gäfte haben Zutritt. Aufnahme neuer Mitglieder. Um rege Beteiligung er sucht Der Vorstand. Charlottenburg . Der hiesige Frauen- und Mädchen- Bildungs­berein hält am Mittwoch, den 24. d. M., abends 8% Uhr, im Volks­haus, Stofinenftr. 3, feine regelmäßige Vereinsversammlung ab. Fräulein Regina Kraus wird einen Vortrag halten. Thema: Heinrich Heine ". Anschließend Diskussion und Verschiedenes. Das Erscheinen aller Mitglieder ist erwünscht. Gäste willkommen. Neue Mitglieder werden aufgenommen.

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