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Deutfches Reich.

auf, ber den Vertrieb der Produkte übernahm, welche die Pro- alten Arbeiterinnen, übertreten haben. Begründend wurde unter duzenten in seinem Auftrage anfertigten. Von diesem Zeitpunkt ab anderem ausgeführt: Der Zeil des Geschäfts, wo toffe fortiert, Die Lohnbewegung der Buchbinder bei der Firma Fr. W. egistiert in der Geschichte die Heimarbeit. Sie drückt ein eigen abgemeffen, abgeschnitten, eingerichtet würden usw., stelle eine Ruhfus in Dortmund  , die nun schon 10 Wochen dauert, zeigt artiges soziales Verhältnis aus: Leiter der Produktion ist nicht Konfettionswerkstatt Sinne der Bundesrats so recht die Moral der Generalanzeiger"-Millionäre. Herr mehr der Arbeiter, sondern der Kaufmann, der Verleger. Die Ar- verordnung dar. Bum gewerblichen Teil des Betriebes Nuhfus ist nämlich Mitbesizer des" Dortmunder General­beit wird für den kapitalistischen   Unternehmer gegen Lohn aus gehöre auch das mit denn erst ganze Abnahmegeschäft, anzeigers" und hat sich nach eigener Aussage vom einfachen Nichts­geführt und zwar im Hause des Arbeiters. Diese Art der Heim- der Abnahme fei das Produkt für den Verkauf reif. Also haber zum mehrfachen Millionär hinaufgearbeitet", oder wohl arbeit wurde verrichtet von Handwerkern, die teine selbständige feien die Anprobierdamen gewerblich beschäftigt auch bei dem An- richtiger: hinaufarbeiten lassen. Nun haben im Herbst 1905 Eristenz mehr führen konnten und namentlich von der ländlichen probieren, soweit es den Zwecken der Abnahme diene. Nun gehöre die Buchbinder Dortmunds an die dortigen Arbeitgeber Forderungen Bevölkerung, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr durch Ackerbau allerdings am Nachmittag und Abend das Anprobieren vor den eingereicht, die sich in bescheidenen Grenzen: 22,50 und 24 M. für gewinnen fonnte. Die Heimarbeit trug zuerst einen ländlichen Kauflujtigen zu dem kaufmännischen Teil des Betriebes. Deffen Gehülfen, bewegen. Charakter. Sie erstreckte sich hauptsächlich auf die Textil-, die Holz-, imgeachtet hätten die Bestimmungen der Konfektionsordnung des Ohne jeden Konflikt wurden diese Forderungen von allen, selbst die Korbwaren, die Kleineisen, die Uhren- Industrie. Durch Bundesrats über die Arbeitszeit bezüglich der Anprobierdamen be- den kleinsten Unternehmern, bewilligt; nur der Millionär Ruhfus das Aufkommen der mit Einführung der Dampfmaschine ent- achtet werden müssen, denn entscheidend sei die Art der übertrieb seine Arbeiter in den Streif. Ginzelne von diesen waren bis stehenden modernen Technik trat eine Umwälzung im Produktions- wiegenden Beschäftigung. Da diese eine gewerbliche zu 18 Jahren in seinem Betrieb beschäftigt und machen zum Teil prozeß ein. Für den Unternehmer war es vorteilhafter, sich nicht gewesen sei, so hätten die Damen als gewerbliche Arbeiterinnen aus reinem Idealismus den Streit mit, da für manche derselben mehr der Heimarbeit zu bedienen, sondern die Produkte durch angesehen werden und nach den Bestimmungen der erwähnten nach den gestellten Forderungen keine Verbesserung ihrer Lohnber= Maschinen in Fabriken herstellen zu lassen. Mit den Spinn Bundesratsverordnung behandelt werden müssen. Ueber die zulässige hältnisse eintreten würde. Wie ganz anders sieht dagegen der maschinen und den mechanischen Webstühlen konnten die Hand- Zeit hinaus wäre in dem Falle auch die Beschäftigung der gewerb- dealismus" des Herrn Ruhfus aus. Er ist angeblich Tarif­spinner und-Weber nicht mehr fonkurrieren, infolgedessen starb die lichen Arbeiterinnen im Handelsteil des Geschäfts nicht ge- gemeinschaftsanhänger, die Anerkennung der For­alte Art der Heimarbeit allmählich ab. Es sind nur noch Refte der stattet. derungen seiner Arbeiter würde ihm bei 30 in Betracht kommenden felben vorhanden. Der erste Straffenat des Kammergerichts hob auf die Revision rbeitern im höchsten Falle jährlich 1000 M. an Mehrkosten ver­Im letzten Menschenalter ist eine ganz neue Art der Heim- des Angeklagten zwar das Urteil auf und verwies die Sache noch ursachen; der Streik hat ihm, nach eigener Aussage, das Zehnfache arbeit entstanden. Das tapitalistische Interesse bemächtigte sich aufs einmal an das Landgericht zurück, indessen nur deshalb, weil das geftet, hilft aber alles nicht: Herr Ruhfus will überhaupt nichts neue diefer Produktionsform, welche bereits abgestorben schien. Landgericht im Urteil von unterlaffener Führung eines Verzeichnisses benwilligen. Dieser Generalanzeiger"-Millionär wird aber indirekt Typisch für die neue Form der Heimarbeit ist die Konfettion. Diese betreffend Ueberarbeit und Unterlassung eines Aushanges über die von einem Teil der Dortmunder   Arbeiter unterstüßt, indem sie auf Heimarbeit bafiert auf einem ganz anderen Arbeitermaterial als Ueberzeitarbeit gesprochen hatte. In Betracht komme nur ein fein unparteiisches" Blatt abonnieren, das den Einsendungen der die frühere, die sich auf den Ueberschuß der ländlichen Bevölkerung Aus hang gemäߧ 6 Abs. 3 der Bundesratsver um ihr gutes Recht kämpfenden Dortmunder Buchbinder die Auf­stützte. In der Neuzeit strömt der Bevölkerungsüberschuß vom ordnung vom 17. februar 1904, der anstelle des in der nahme verjagt. Doch Herr Ruhfus ist und bleibt trotz alledem in Lande nach der Großstadt. Hier gibt es infolgedessen Elemente in Bundesratsverordnung vom 31. Mai 1897 erwähnten Verzeichnisies der bürgerlichen Gesellschaft nicht nur ein ehrenwerter, sondern auch Massen, die keine Eristenz haben. Noch eine andere Erscheinung getreten sei. Nämlich eine Tafel solle aushängen, worauf jeder Tag. ein gereinnüßiger Mann. Denn neben den vorzüglichen Eigen­liegt der modernen Heimarbeit zugrunde: Die Auflösung der wo lleberarbeit stattfindet, vor Beginn derselben einzutragen schaften, die ihn als Millionär und Lohndrücker zieren, verwendet historischen Familie. In früheren Zeiten verdiente die Frau ihren sei. Da das Landgericht hier mit zwei Unterlassungen( mangelndes er seine freie Zeit als nationalliberaler Stadtverordneter und Unterhalt durch hauswirtschaftliche Arbeit. Dieser Zustand schwand, Verzeichnis und fehlender Aushang) scheinbar rechne, so jei opfert" fich für das Wohl seiner Mitmenschen auf. Böse Menschen je mehr die Familie auf einen engen Raum zusammengedrängt nicht ausgeschlossen, daß dies bei der Strafzumeffung berüd behaupten allerdings, Herr Ruhfus würde für diese Aufopferung" wurde, bis sie schließlich in der Großstadt in einem Bimmer sichtigt worden sei. Darum müsse das Landgericht durch die Zuwendung städtischer Arbeiten reichlich entschädigt und endete. Da ist nicht mehr Raum und Gelegenheit für die Arbeit noch einmal damit beschäftigt werden. Wenn mache dabei noch ein recht gutes Geschäft. der Frau. Wenn der Mann nicht genug verdient, um die Frau dieser Punkt nicht im Vorderurteil bedenklich wäre, dann Von Vorstehendem bitten wir alle Buchbinder Notiz nehmen zu zu erhalten, dann muß sie sich nach einer Erwerbsarbeit umsehen. hätte, führte das Kammergericht aus, die Revision wollen bei Arbeitergesuchen des Herrn Ruhfus. Die Parteipreffe und wenn sie nicht in die Fabrik gehen will, bleibt ihr nichts übrig, zurüdgewiesen werden müssen, denn in dem, ersuchen wir um Nachdruck. als eine Arbeit zu suchen, die sie im Hause verrichten kann. Das was das Landgericht bezüglich des Vorliegens einer Konfektions­Mit der Aussperrung der Tegtilarbeiter am Niederrhein   wird es ist die Wurzel der modernen Heimarbeit. Die neuen Zweige der werkstatt in dem Geschäft usto. feststelle, sei kein Rechts­Heimarbeit sind solche, wo die Fabrikarbeit dem Unternehmer keinen irrtum zu finden. Und die Frage, ob die Tangleit der Anprobier- dieses Mal noch nichts; die Unternehmer haben den Rückzug an Den streifenden Zeugdruckern war, wie schon berichtet, wesentlichen Vorteil vor der Heimarbeit bietet. In diesen Zweigen damen im wesentlichen eine gewerbliche oder im wesentlichen eine getreten. ist die Heimarbeit für den Unternehmer billiger als die Fabrik- faufmännische gewesen sei, wäre wesentlich tatsächlicher Natur. von dem Textilindustriellen- Verband das Ultimatum gestellt worden, arbeit, denn den Heimarbeitern mangelt der Zusammenhalt, durch was das Landgericht in der Beziehung festgestellt habe, sei auf die Arbeit bedingungslos aufzunehmen, widrigenfalls eine allgemeine den sie sich vor Lohndruck schüßen können. Die Heimarbeit ist auch Grund tatsächlicher Schlüsse erfolgt, deren Würdigung der Aussperrung erfolgen sollte. Längstens Freitag mittag vergangener Woche mußte die Entscheidung getroffen werden. Die Zeugdrucker bes beweglicher, fie bietet dem Unternehmer im höheren Maße wie die Revisionsinstanz nicht zustehe. schlossen nun in geheimer Abstimmung, an der Forderung der Fabritarbeit die Möglichkeit, sich den Anforderungen der Saison an­Aushülfsstellung. Wird ein Handlungsgehülfe nur zu vor- 14tägigen Kündigung festzuhalten, und wurde der Beschluß den Ünter­zupassen. Nicht das Interesse des Arbeiters, zu Hause zu arbeiten, Einen solchen Beschluß mögen dieselben wohl fendern das Intereffe des tapitalistischen Unternehmers schafft die übergehender Aushülfe angenommen, so finden die Vorschriften nehmern mitgeteilt. Heimarbeit. Die neuen Zweige der Heimarbeit werden nicht eher über die mindestens einmonatliche Kündigungsfrist der Handlungs- nicht erwartet haben, sie hofften wahrscheinlich, die Drohung mit der absterben, als bis Maschinen erfunden werden, welche die Fabrif- gehülfen nur dann Anwendung, wenn das Dienstverhältnis über die Aussperrung genügte ichon, um die Streifenden firre zu machen. arbeit für den Unternehmer erheblich vorteilhafter gestalten als Beit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird. Diese Vorschrift In der Versammlung der Textilindustriellen, die am Sonnabend suchen, wie eine Reihe Prozesse erweisen, Kaufleute häufig zur hattfand und hinter verschlossenen Türen tagte, hat man sich das die Heimarbeit, wie es in der Textilindustrie der Fall ist. Es fragt sich nun, ob wir die Heimarbeit erhalten, oder Mittel Umgehung der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen zu be- Projekt der Ausiperrung noch einmal gründlich überlegt; denn das und Wege suchen wollen, fie umzubringen. Entscheidend für diese nußen. Das Kaufmannsgericht hat sich faft täglich mit Fällen zu Streiffomitee erhielt die Mitteilung, daß die Unternehmer zu Ver­Da die Streifenden an ihrer Forderung Frage ist das Wohl und Wehe der Heimarbeiter. An fich ist weder befassen, an denen Angestellte, die zur Aushülfe engagiert wurden, handlungen bereit wären. die Fabrikarbeit besser als die Heimarbeit, noch umgekehrt. Ich bin das Gehalt bis zum Ablauf der gefeßlichen Kündigungsfrist ein- festhalten, werden die Unternehmer wohl nachgeben müssen, wenn fagte der Redner von meiner früheren Ablehnung der Heim- flagen, indem sie die sofortige Entlassung als zu Unrecht geschehen sie die Wiederaufnahme der Arbeit wünschen. Am Sonnabend standen zwei solcher Fälle zur arbeit etwas abgekommen. Ich schäße den Zusammenhang der geltend machen. Familie außerordentlich hoch, denn in ihm liegt cine sittliche Verhandlung, die das Rechtsverhältnis flarzulegen geeignet sind. Die Arbeiter der Staatseisenbahnwerkstätten in Sofia, an Zahl Potenz von großer Bedeutung. Wenn es möglich wäre, unter Vor der 1. Kammer trat der Buchhalter D. als Kläger gegen eine menschenwürdigen Verhältnissen in der Familie zu arbeiten, dann einfirma mit einem Alageanspruch von 120 M. für zwei Monate 350, find in einen Streif getreten. Ihre Forderungen sind: Ers würde ich, namentlich für die Frauen, die Heimarbeit der Fabrik. auf. Die Beweisaufnahme ergab, daß D. tatsächlich mit Auf- höhung der Löhne um 5 Proz., Regulierung derselben und die Eins arbeit vorziehen Wenn die Heimarbeit nur unter menschenun- arbeitung rückständiger Buchführung beschäftigt wurde. Da er im führung eines den Arbeitern günstigen Reglements. Da die Res würdigen Verhältnissen möglich ist was für viele Zweige der übrigen kommen und gehen konnte, wann er wollte, so war er nicht gierung auswärtige Arbeiter heranziehen will, bitten die Streifenden, felben zutrifft, dann können die Uebelstände der Heimarbeit das als festes Mitglied des Geschäftsbetriebes anzusehen. Das Kauf- daß 3nzug nach Sofia ferngehalten wird. Die Löhne in Sofia find fittliche Moment, welches in der Familienzusammengehörigkeit liegt, mannsgericht wies ihn daher mit seiner Klage ab. Im zweiten sehr niedrig. Deutsche Eisenbahnarbeiter seien deshalb gewarnt, aufheben. Falsch ist es, wenn man Heimarbeiterpolitik nur vom Falle war der Kontorist B. von der Blusenkonfektionsfirma S. am nach Sofia zu gehen. Gesichtspunkt des Interesses der Heimarbeiter betreiben wollte. Es 5. September vorigen Jahres als Aushülfsbuchhalter engagiert muß vielmehr das Interesse aller Lohnarbeiter des betreffenden worden. Am 15. November ließ sich der Chef von diesem schriftlich Produktionszweiges berüdsichtigt werden. Von diesem Gefichtspunkt bestätigen, daß er in eine weitere Aushülfstätigkeit bis zum tommen wir zu den Ergebnis, daß die beiden wichtigsten Momente, 5. Dezember willige. An diesem Tage wurde D. dann entlassen. welche die Hebung der Lohnarbeiterklasse bedingen: Arbeiterschutz Er machte nun einen Gehaltsanspruch für Dezember und Januar und Arbeiterorganisation, durch die Heimarbeit aufgehalten, ja auf- geltend. Ms Tatbestand wurde festgestellt, daß B. nicht mit der gehoben werden. Die Heimarbeit entzieht sich dem gesetzlichen Aufarbeitung eines bestimmten Arbeitsrestes, Schuhe, der staatlichen Regelung fast ganz. Sie entzieht sich auch sondern mit den regulären Buchhalterarbeiten be Die 3. Kammer des Kaufmannsgerichts ver der Möglichkeit, die Arbeiter gewerkschaftlich zu organisieren, und schäftigt wurde. fo wird das gemeinsame Vorgehen der Arbeiter, wodurch sie ihre urteilte den Beklagten dem Antrage gemäß. Das von dem sei rechts= Lage bessern können, zurückgehalten. Buchhalter unterschriebene Bestätigungsschreiben sei ungültig, da es auf eine Umgehung des Gesches abziele. Die gefeßliche Kündigungsfrist trete nur dann außer Straft, wenn bei einem Aushülss Engagement auch eine wirk­liche Aushülfstätigkeit vorliege.

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Ausland.

Eingegangene Druckfchriften. P. Lic. Bohn. Die XVII. allgemeine Sonferenz der deutschen Sittlich feits- Bereine. 43 Seiten. Preis 50 Pf. Dr. Brenneke. Wie ist der Stampf gegen die Geschlechtskrankheiten zu führen? 25 Seiten, Breis 50 Pf. Berlag, Geschäftsstelle der deutschen Sittlichkeitsvereine, A. Dartsch, Berlin  , gorfitraße 90.

Beowulf. Der deutsch   englische Strieg. Vision eines Seefahrers. 123 Seiten, Bertag H. Walther, Berlin   SW. 19. Nusbaum, Rechtsanwalt Dr. jur.," Der Polnaer Ritualmordprozeß. Mit einem Vorwort von Geh. Justizrat Professor Dr. Franz von Liszt  . Gr. 8°, Preis geh. 4,-. Verlag von A. W. Hayns Erben, Berlin   SW. 12.

Fernwirkung der Revolutionsfurcht.

Zum Schluß warf der Redner die Frage auf, welches Intereffe bas große Publikum an dieser Sache habe. Er beantwortete fie dahin: In erster Linie ein hygienisches Interesse, denn mit den Erzeugniffen der Heimarbeit könnten Strankheiten aus der Familie des Heimarbeiters auf die Konsumenten der Produkte übertragen Unterfagung des Kleinhandels mit Bier. Das Oberverwaltungs- Letzte Nachrichten und Depeschen. werden. Ferner sollten sich auch die Frauen, die sich mit Wäsche, gericht bestätigte am Donnerstag die Entscheidung des Bezirksaus­Die Demonstration in Rom  . Stleidern und anderen Erzeugnissen der Heimindustrie schmücken, schusses Merseburg  , durch die auf Klage der Polizeiverwaltung Halle sagen: An solchen Dingen, die aus Blut und Schweiß armer Ar- erkannt worden war, daß dem Materialwarenhändler H. der Klein- Rom, 22. Januar.  ( Privatdepesche des Vorwärts".). beiterinnen hergestellt sind, habe ich keine Freude. Und das große handel mit Bier zu untersagen sei. Es erachtete dies deshalb für Die heutige Demonstration nahm einen imponierenden Ver­Bublifum, die, welche heut auf dem Presseball oder dem Metropol gerechtfertigt, weil. zweimal wegen unbefugter Ausübung der lauf. Ueber 20 000 Menschen strömten zu der von der Polizei ball find, sollten sich den Gedanken einprägen: Wir wollen feine Schantwirtschaft bestraft worden ist, einmal mit 5 Mart, das zweite berbotenen Versammlung. Das Polizeiberbot wurde nach be­Stultur, die auf dem Elend von Sklaven beruht. In diesen Kreisen Mal mit 15 Mark. Die erste Bestrafung war erfolgt, weil er es mehr soziales Empfinden zu erwecken, dazu solle die Heimarbeit- duldete, daß ein Schloffer in seinem Laden drei Flaschen Bier aus- gonnener Versammlung zurückgezogen. In der Versammlung Ausstellung beitragen. Daß an diesem Werke Leute aus dem trank und daß zugleich dort noch andere Leute Bier tranten. Und im sprachen außer dem Genossen Cabrini ein Republikaner und bürgerlichen und dem proletarisch- sozialdemokratischen Lager mit reiten Fall war durch eine Frau zur Kenntnis der Polizei ge- ein Anarchist. Ein ungeheures Truppenaufgebot sollte die gearbeitet haben, erfülle ihn, den Redner, heut am Vorabend kommen, daß deren Mann öfter in dem Geschäft das gekaufte Demonstranten von der inneren Stadt absperren, die der sozialen Revolution"( Seiterkeit) mit besonderer Befriedigung. Flaschenbier getrunken hat. Das Oberverwaltungsgericht führte Truppenfetten wurden jedoch durchbrochen. Die Arbeitsruhe Unbeschadet der Idee des Klassenkampfes, der eine unvermeidliche och begründend aus: Nach§ 35 der Gewerbeordnung könne der und ſegensreiche Erscheinung sei, könnten sich bürgerliche und sozial- Sileinhandel mit Bier untersagt werden, wenn der Gewerbetreibende ist eine vollkommene. Die Trambahn fuhr unter Bedeckung demokratische Elemente zu gewissen Werken zuſammentun. Ein wiederholt wegen unbefugter Ausübung der Schankwirtschaft be- von Schutleuten. Es wurden mehrfach Kavallerieangriffe folches Werk sei die Frage der Heimarbeit und ihre Lösung. straft sei. Das sei hier in zwei Fällen, also in mehreren auf die Demonstranten gemacht, aber nur einige Leicht­Der Vortrag fand lebhaften Beifalls Fällen geschehen. Auch set aus der Höhe der Strafen und den feit- verwundete auf beiden Seiten sind zu verzeichnen. Auch im Konfektionswerkstatt und Schutz der Probiermamsell. Herr St. gestellten Tatsachen zu entnehmen, daß es sich nicht bloß um fehr übrigen Italien   wurden überall starkbesuchte Volksversamm­betreibt in der Kurstraße eine Damenmäntelfonfeftion engros". Er geringfügige Uebertretungen handelte. Der Verwaltungsrichter habe lungen abgehalten. ist Kaufmann  . Die Stoffe bezieht er aus Fabriken. Die Mäntel deshalb allen Anlaß, bon jener Bestimmung des§ 35, die den werden außerhalb feines Geschäfts bei 200 Zwischenmeistern unbefugten Winkelschank verhindern solle, Gebrauch zu machen.- angefertigt. In dem Geschäft gibt es jedoch eine Einrichterei. Dort werden die Stoffe fortiert, berechnet, abgemessen und abgeschnitten. dann Zwischenmeister bekommen fte mit In der Einrichterei zur Bearbeitung. find Herren beschäftigt. Wenn die fertigen Mäntel den Zwischen­meistern geliefert werden, dann unterliegen sie zum Zwede der Abnahme der Nachprüfung eines Konfektionärs. Eine Bertrauensmänner- Bersammlung der Stockarbeiter tagte am treten die Anprobierdamen, die vorher irgendwie, z. B. mit Sonnabend, um sich mit der Lohnbewegung zu beschäftigen. Lugos( Ungarn  ), 22. Januar.  ( B. 6.) Streifende Arbeiter der Abbürsten der Mäntel beschäftigt werden, in ihrem eigentlichen Fach Hildebrandt gab den Bericht. Es wurden die Forderungen in in Aftion. Sie müssen die gelieferten Mäntel überziehen, damit der acht Betrieben bewilligt, in denen 183 Kollegen beschäftigt find. Die Eisenwerte in Randorhegy haben den die dortigen Werke be­Siz und dergleichen gut geprüft werden kann. Stimmt alles, dann anderen 14 Betriebe, in denen 290 Kollegen beschäftigt sind, sind der wachenden Gendarmerieposten mit Schiffen angegriffen. Die Wache Die machte ebenfalls von den Revolvern Gebrauch, erschoß sieben und erfolgt die Abnahme der Mäntel, im anderen Falle müssen die Freien Vereinigung der Holzindustriellen angeschlossen. der Vereinigung be- verwundete 40 Demonstranten. Militär ist nach Nandorhegy ab­Zwischenmeister sie wieder mitnehmen. Bis 2 Uhr wirken so die Ans zwischen dem Holzarbeiterverband und probiermanfells bei der Abnahme mit, worauf sie zu Tisch gehen. Nach stehende Schlichtungskommission wurde seitens der Unternehmer gegangen. worauf am dem müssen sie wieder anprobieren, jetzt aber vor den Kunden, denen angerufen, boriger Woche zwischen Freitag die Vorteile des Schnitts, der formvollendende Sig, die ethisch der Kommission der Unternehmer und der Kommission der Stod Es wurde beschlossen, Kiew  , 22. Januar.  ( B. H.  ) In der vergangenen Nacht wurden ästhetische Gesamtwirkung usw. gewissermaßen in Natura auf Taille arbeiter Berhandlungen eingeleitet wurden. durch die Vorführung des Kleidungsstücks auf dem Körper der An- die Verhandlungen am Montag vor der Schlichtungskommiffion forts hier mehrere hochgestellte Beamte und Offiziere verhaftet. Die Ge probierdamen gezeigt werden soll. Das geht bis 8 Uhr abends, aufezen. Dem Vorschlag einzelner Vertrauensleute, daß man am fanguiffe find überfüllt. Wegen allgemeiner Traner wurden gestern auch am Sonnabend. Weil Herr K., dessen Umfag übrigens Montag die Arbeit nicht wieder aufnehmen möge, wurde entgegen alle Geschäfte geschloffen. Die Einstellung der Theatervorstellungen jährlich 3 Millionen Mark beträgt, die Anprobierdame M.( Gehalt getreten. Gleichzeitig gelangte ein Antrag zur einstimmigen wurde vom Bublifum gewaltsam erzwungen. abend Dienstag in etter Versammlung 170 M. monatlich) am Sonnabend noch nach 52 Uhr Annahme, abends mit Anprobieren vor den Kunden be- Bericht zu erstatten. Sollte es bis dahin nicht zur Einigung kommen, schäftigt hatte, wurde er auf Grund der§§ 137 und fo wird der Versammlung empfohlen werden, am Mittwoch früh die 146 der Gewerbe- Ordnung in Verbindung mit der für Konfektions- Arbeit niederzulegen. Der Antrag wurde damit motiviert, daß die werkstätten erlassenen Bundesratsverordnung vom Landgericht I Unternehmer die Entscheidung durch Verhandlungen in die Länge zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Verordnung sollte er außerdem ziehen wollten, um ihre eiligen Aufträge fertiggestellt zu bekommen. Surch unterlassene Führung eines Verzeichnisses und unterlassenen Gelänge ihnen das, dann könnten sie einem Streit für einige Wochen ushang, betreffend die zulässige Ueberzeitarbeit der über 16 Jahre entgegenfehen.

Die

bon

Hierbei

Gewerkschaftliches.

am

Berlin   una amgegend.

Wien  , 22. Januar.  ( B. H.  ) Wie die hiesige Meteorologische  Anstalt mitteilt, hat gestern nachmittag um 1 Uhr 6 Minuten ein Erdgesteinbeben und um 3 Uhr 2 Minuten ein zirka zwei Stunden banerudes sehr starfes Steinbeben stattgefunden. Der Anschlag der Apparate habe 120 Millimeter betragen.

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Ein Kampf.

Ehrung der Opfer.

300 Mann ertrunken.

Rio de Janeiro  , 22. Januar.  ( Meldung der Agence Savas.) Vergangene Nacht ereignete fich an Bord des brasilianischen Linien­fchiffes Aquidaban" eine Explosion, das Schiff ist gesunken. Die ganze Besayung, ungefähr 300 Mann, soll mit Ausnahme eines Offiziers, der gerettet sein soll, ums Leben gekommen sein.

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Verantw. Redakteur: Hans Weber, Berlin  . Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin  . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin   SW. Hierzu 3 Beilagen u. Unterhaltungsblatt