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liche Methode, wie man sie in den Negerdörfern Süd- 1,, Volkszeitung" in Anspruch. Aber nicht, wie sonft aber doch wenigstens die Kreise, die Deutschland für berechtigt afritas anwendet, um die Eingeborenen einzuschüchtern. Die Unternehmer tun, den Strafrichter, um den ver- halten, gegen die französisch- englischen Abmachungen Einspruch zn Bei der Station Hennet in Estland sind dieser Tage ein antwortlichen Redakteur ins Gefängnis zu bringen, nein, er erheben. In diesen Kreisen kann man sehr häufig die Meinung halbes Hundert Revolutionäre niedergefäbelt worden; in verlangte von dem Zivilgericht, daß dieses dem Ver­hören, daß eine Verständigung zwischen Frankreich und Deutschland zur Beilegung der Differenzen vollständig Jave wurden 4 Sozialdemokraten standrechtlich erschossen; antwortlichen die Aufnahme weiterer Notizen untersagen sollte! hingereicht hätte; es hätte sich dann die Konferenz in Algeciras , in Neuenhof sind die Mühle und zwei Restaurationen, Die Beklagte, so wurde in der Klagebegründung ausgeführt, die doch wieder neue Gefahren heraufbeschwören könne, erübrigt. wo die Revolutionäre Versammlungen abgehalten hatten, sei verpflichtet, die erfolgte Störung zu beseitigen und Diese Meinung ist falsch. Wenn Deutschland auf eine inter­mit Pyrorilin dem Erdboden gleich gemacht worden. In für die Folge derartige Störungen zu unterlassen. Es wurde nationale Konferenz hingewirkt hat, so ist seine Diplomatie im Addila ist ein Lehrer Ehrlich, der Sozialdemokrat war, um Publikationsbefugnis des Urteils ersucht, denn diese beantragte Gegensah zu Frankreich durchaus richtig vorgegangen, verhaftet und erschossen worden. In Waldau schoß eine Veröffentlichung stelle die Beseitigung der Störung dar. Zur mögen auch einzelne Schritte der deutschen Regierung bei der ganzen Frau auf einen Unteroffizier, der ihren Verlobten nieder- Begründung der Klage wurden die Paragraphen Aktion mißbilligt werden." Unseres Wissens ist es in Deutschland nur die Sozial. gehauen hatte; drei Soldaten sprangen herzu und spießten 823 und 824 des Bürgerlichen Gesetzbuches herangezogen. Die fie auf ihre Bajonette und, um die Roheit auf die beklagte Volkszeitung" wies in der Klagebeantwortung auf demokratie gewesen, die die Maroffofonferenz für überflüssig Spike zu treiben, hoben sie sie auf den Bajonetten in die den Berichtigungsparaphen des Preßgesezes hin und nahm auch erklärt hat. Und da ist es doch sehr seltsam, daß es der Genosse Luft und spielten auf diese Weise Ball mit ihr. für sich den Schutz des§ 193 des Strafgesetzbuches( Wahrung be- Calwer von vornherein für ziemlich gleichgültig erklärt, daß sich So kann man den Blutspuren der Truppen von Ort zu rechtigter Interessen) in Anspruch. Es sei ein Unding, irgend nicht alle Welt", also doch mindestens ein ertledlicher Teil - Calwer so unanfechtbar Ort folgen. Es ist nicht der Weg der Gerechtigkeit und der wem die Behauptung bestimmter Dinge für eine unbegrenzte der Sozialdemokratie von ihrer Herstellung der Ordnung", sondern die Blutspur der mörde- Zukunft verbieten zu wollen; zur Ahndung ehrenkränkender erscheinenden- Notwendigkeit auch nicht überzeugen lassen werde! rischen Raserei und Nachsucht. beleidigender Aeußerungen sei der Strafrichter da. Doch Calwer wendet sich mit seinen Belehrungen nur an diejenigen, Man erinnere sich nun der ersten bewaffneten aber maß- die Ziviltammer des Düsseldorfer Landgerichts schloß sich im die Deutschland für berechtigt" halten, gegen die französisch­vollen Erhebung der armen Arbeiter und Bauern, die von dem wesentlichen dem Antrage des Klägers an, sie fümmerte sich englischen Abmachungen Einspruch zu erheben. Von diesem Rechts", Bemühen, sich ohne Waffenanwendung zu befreien, zeugte, nicht darum, daß die in den Notizen behaupteten Tatsachen standpunkt aus behandelt er dann die ganze Angelegenheit, wobei und man denke daran, daß diese Menschen sich zum Aufstand zum weitaus größten Teil erwiesen waren. Die er schließlich zu dem Resultat gelangt, daß die deutsche Regierung sich zwar bei ihrem Vorgehen vielleicht hier und da in der Form erhoben, nachdem sie eine langjährige Aussaugung und Gründe des Urteils sind folgende: Tyrannei erduldet hatten, von der man sich im westlichen vergriffen habe, daß sie aber im großen und ganzen durchaus korrekt Europa faum einen Begriff machen kann! Und dann ver­vorgegangen sei. gleiche man sie mit den Epauletten tragenden und mit Orden geschmückten Handlangern des Baren, die Fuß für Fuß die blutige Saat der Rache über die Felder des Baltenlandes ausstreuen.

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Die Schwindelmitteilungen der Petersburger Tele­graphen Agentur über die über die russischen Finanzver hältnisse sind jetzt schon derart hahnebüchen gelogen, daß das Ende jeder Notiz den Anfang aufhebt. So berichtet diefes offiziöse Bureau, daß die Einzahlungen an der Sparkasse die Auszahlungen bon 5 Millionen Rubel übertreffen. In den vorhergehenden Jahren habe diese Ziffer nicht eine halbe Million betragen. Die Depesche schließt:

Für Depots in den Sparkassen wird vom 14. Februar der Binsfuß von 3/10 auf 4 Proz. erhöht, für Depots auf unbestimmte Zeit wurde bei der Staatsbank der Zinsfuß auf 4 Proz. erhöht. Das Unglaubliche, in Rußlands wird's Ereignis: die Depots fließen zu und der Zinsfuß wird trotzdem noch erhöht! Kapitalisten, wandert nach Rußland aus! Glauben die russischen Offiziösen wirklich, daß die Welt dumm genug ist, von der bankrotten russischen Regierung sich das Geld durch Hochstaplerprahlereien aus der Tasche loden zu lassen?

Eine neue Hinrichtung.

Tiflis , 29. Januar. Gegen den Chef des Generalstabs General Griasnoff ist ein Bombenanschlag verübt worden. Der General wurden getötet, der Attentäter ist verhaftet worden.

Entkommen.

Der Lokal- Anz." meldet:

Riga , 30. Januar. Troß des energischen Vorgehens der administrativen Gewalt ist die Kraft der Revolutionäre in Riga , wo­hin zahlreiche Führer der Bewegung vom Lande her geflohen find, noch immer nicht gebrochen. Nachdem fürzlich fünf Mitglieder der Kampforganisation verhaftet worden waren und im Verhör aus­gesagt hatten, daß in der lezten Woche zu wiederholtenmalen Attentate auf die höchsten Spigen der hiesigen Administration ge­plant und nur zufällig bereitelt wurden, sind diese fünf wichtigen politischen Gefangenen heute morgen aus dem im Zentrum der Stadt befindlichen Polizeigebäude gewaltsam befreit worden, obwohl dort eine halbe Stompagnie stand. Auf seiten der Polizei hat es hierbei mehrere Opfer gegeben. Die Revolutionäre entkamen un­bersehrt.

Politische Ueberlicht.

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Selbstverständlich hat Deutschland ein Recht" darauf, gegen die Annektion irgend eines Gebietteils auf dem Erdball durch irgend eine Nation zu protestieren, weil dadurch seine kapitalistischen Interessen beeinträchtigt werden können.

Veröffentlichungen in der Presse unterstehen nicht lediglich den Bestimmungen des Preßgefeßes; letzteres beschäftigt sich be­Calwer macht also die für einen Sozialisten wirklich verblüffende züglich der Verantwortung für die Veröffentlichungen lediglich mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit; die Zivilrechtlage wird Entdeckung, daß die kapitalistische Weltpolitik von der Sozialdemo nicht berührt wie auch für diese§ 193 des Strafgesetzbuches nicht tratie unter dem Gesichtswinkel des Rechtes" zu beurteilen sei. maßgebend ist. Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit richtet sich als ob nicht für alle tapitalistische Politit bisher nur ein Recht" vielmehr nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches . Dieses schüßt, wie§ 824 ergibt, den Erwerb und das Fortkommen Geltung gehabt habe: das Recht des Stärkeren! als ein besonderes der Rechtsverlegung zugängliches Rechtsgut. Eingriffe in die geschützten Rechtsgüter geben dem Geschädigten, auch wenn sie nur objektiv widerrechtlich sind, den Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung und bei drohender weiterer Be­einträchtigung Anspruch auf Unterlassung.( Vergl. Entsch. d. Dies abstrakte Recht" Deutschlands , Einspruch etwa gegen die Reichsgerichts." Jurist. Wochenschrift" S. 140 Nr. 19). Bei Annektion der Burenstaaten durch England oder die Annektion Koreas schuldhaft verursachten Eingriffen greifen§§ 823, 824 des Bürger- durch Japan zu erheben, fann gar nicht geleugnet werden. Die Tichen Gesetzbuches mit dem Anspruch auf Ersatz des durch den unzweifelhafte Berletzung des deutschen Rechtes", die Selbständigkeit Eingriff bewirkten Schadens Play. Bei Eingriffen durch die Presse ist§ 824 des Bürgerlichen Gesetzbuches infolge des Ab- dieser Staaten erhalten zu sehen, regte gleichwohl keinen Menschen Man glaubte eben nicht die Macht fakes 2 dieses Paragraphen an sich nicht ausgeschlossen, indem in Deutschland auf. Als nun Rechtsansprüche geltend zu machen. für die Presse besondere berechtigte Interessen nicht bestehen. Die zu besigen, Beseitigung der Beeinträchtigung sowie der Schadenersaz Frankreich mit Marokko ebenso verfahren wollte wie Eng­Wiederherstellung des früheren Zustandes kann bei Eingriffen land, ohne daß sich das Rechtsgefühl" Deutschlands geregt hätte, durch die Presse lediglich durch eine die Beeinträchtigung wieder mit Aegypten und den Burenrepubliken verfahren war, da entdeckte ausräumende Veröffentlichung erfolgen. Eine solche unterscheidet man auf einmal in Deutschland ein Recht", weil man die Macht sich wesentlich von dem Berichtigungsverfahren des Preßgefeßes. Die Berichtigung ist eine einfache Erklärung des Geschädigten und zu haben glaubte, diesmal Frankreich in den Arm zu fallen! Dem imperialistischen deutschen Machttigel nicht einem. es ist dem Redakteur nicht benommen, in derselben Nummer an­verdanken wir also zuführen, daß er trotz der Berichtigung für die Wahrheit der Be- plötzlich erwachten Rechtsempfinden! hauptung noch einstehe. Vom bourgeoisen Standpunkt Bei der auf Klage ergehenden Ver- die Maroffoaffäre! urteilung der Veröffentlichung einer die Beeinträchtigung aus- ist kein Mensch, erst recht kein Sozialdemokrat denkt räumenden Erklärung ergibt sich dagegen eine rechtskräftige, end- daran, das zu leugnen der deutsche Machtkitel ebenso gültige berichtigende Feststellung. Eine Verweisung auf das Be- berechtigt wie der englische oder französische Machtfizzel. Die drei richtigungsverfahren ist daher nicht angängig. Die Klägerischen fapitalistischen Mächte sind einander durchaus wert! Ein Sozialist Ansprüche und Anträge sind so im allgemeinen rechtlich zulässig. aber betrachtet die Dinge eben nicht vom bourgeoisen, sondern vom Dieselben sind aber auch tatsächlich begründet.

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Nach der Beweiserhebung stellt sich so der durch die Ver- sozialistischen Standpunkt aus. Und da sagt er sich, daß er, öffentlichung erfolgte Eingriff zunächst als ein objektiv wider- ohne sich durch die albernen Phrafen von Recht" oder Un­rechtlicher dar. Daß der Beklagte mit Kenntnis der Unwahrheit recht", noch auch durch die imperialistischen Vorspiegelungen gehandelt, ist nicht erwiesen und auch nicht anzunehmen, wohl der zu gewinnenden weltpolitischen Beute irre machen zu aber hätte er die Unwahrheit erkennen können und daher kennen lassen, einfach alles aufzubieten hat, um im müssen; an der Mitteilung hatte auch weder der Beklagte noch das perialistische Beutekriege zu verhindern, deren Bublifum ein berechtigtes Interesse. Demnach greifen gegen den se osten an Gut und Blut das Proletariat zu Beklagten sowohl die allgemeinen Bestimmungen bezüglich objektiv tragen hat, während die kapitalistentlasse die widerrechtlicher Beeinträchtigungen wie auch die Bestimmungen Vorteile diefes blutigen Raufens einheimst! des§ 824 des Bürgerlichen Gesetzbuches Platz . Mit Rücksicht darauf, daß Beklagter bereits im Sommer gegen die Firma eine das A B C der Klassenkampftheorie begriffen hatte, für etwas ganz Dieser Standpunkt galt bisher für jeden Sozialdemokraten, der Veröffentlichung gebracht hatte, sowie mit Rücksicht auf die ganze Fassung des Artikels erscheinen weitere Beeinträchtigungen nicht Selbstverständliches. Es blieb dem Genossen Calwer vorbehalten, ausgeschlossen. Es ist deshalb auf untersagung für die Beurteilung der internationalen Beziehungen der Völker weiterer Beeinträchtigungen zu erkennen. den sozialdemokratischen Klassenkampfstandpunkt vollständig aus Die Veröffentlichung dieser Untersagung ergibt dann die Be- zuschalten und an dessen Stelle den Begriff irgend eines abstrakten seitigung der bisher erfolgten Beeinträchtigung." Rechts " zu setzen, das sich bei näherem Zusehen obendrein als das tapitalistische Recht des Stärkeren entpuppt.

Der angezogene Paragraph 824 des Bürgerlichen Gesetz­buches hat folgenden Worlaut:

Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder berbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbei­zuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersehen, wenn er die Unwahrheit nicht kennt, aber tennen muß.

Durch eine Mitteilung, deren Unwahrheit dem Mitteilenden unbekannt ist, wird dieser nicht zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein be­rechtigtes Interesse hat.'

Berlin , den 30. Januar. Beschränkung der freien Hülfskaffen. Die Beratung der Novelle zum Hülfskassengeset wurde heute zu Ende geführt und der Gesezentwurf an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen. Die Debatte war heute weit lebhafter als gestern, besonders Genosse Stadt. hagen legte in scharfen Umrissen den Charakter dieser Novelle bloß, deren Bestimmungen nicht die Schwindelfassen beseitigen, wohl aber die soliden Hülfstassen der Arbeiter schwer belästigen und beschränken würden. Aus diesem Grunde verglich er die Novelle mit einer un brauch­baren Schülerarbeit", wofür ihm der präsidierende Graf v. Stolberg einen Ordnungsruf erteilte. Stadthagen Das hat sich der Gesetzgeber wohl nicht träumen lassen, geißelte auch die reaktionären Absichten der Junker gegen die daß der Paragraph 824 des Bürgerlichen Gesetzbuches dazu Arbeiterfrankenkassen, denen der Reichskanzler in seiner be- dienen sollte, gegebenenfalls das Prekaeſet außer Kurs zu kannten Rede im preußischen Herrenhause entgegengekommen sei. sezen. Wird das Urteil von der höheren Instanz bestätigt, Hülfstassen, Betriebskassen und Innungstassen zu großen darf dann nur noch das veröffentlichen, was ihr das Unter­Der Abg. Beder( natl.) will eine Zusammenlegung der dann ist jede Kritik durch die Presse unmöglich. Die Preffe Ginheiten. Die Stellung der Hülfskassen unter das Aufnehmertum erlaubt; jede Störung" des Geschäftsbetriebes fichtsamt für Privatversicherungen werde viele gute Hülfs- würde aber schwer geahndet. tassen zerstören; neugegründete Hülfstassen will Redner dagegen dieser Aufsicht unterstellt wissen! Die verwirrenden

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Deutfches Reich.

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Eine mehr als sonderbare Verhaftung meldet der Telegraph aus Zürich : Dort ist wegen Unter­schlagung im Amte" der frühere Polizeikommissar Stephany aus Straßburg verhaftet worden. Herr Stephany hat eine Broschüre über Die Germanisierung von Elsaß" ver­öffentlicht, die sehr schwere Anklagen gegen die Regierung enthielt. Die elsässische Regierungspreffe bestritt die Richtigkeit seiner Beschuldigungen. Herr Stephany aber, der inzwischen nach Zürich übergesiedelt war, forderte die in Frage kommenden Regierungskreise auf, Klärung dadurch herbeizuführen, daß man verschmähte die Regierung diesen sonst von Behörden so gern gegen ihn wegen Beleidigung flagen möge; er werde dann den Beweis der Wahrheit liefern. Wunderbarerweise betretenen Weg. Sie forderte von der Regierung der Schweiz vielmehr die Verhaftung und Auslieferung Stephanys wegen Unterschlagung im Amte". Die Züricher Polizei Nach der Flottenpolitik die Weltmachtpolitik. fam dem Ansuchen der deutschen Regierung nach, Folgen solch zwieschlächtiger Behandlung der Kassen scheint Es ist keine angenehme Arbeit, statt den Gegner zu bekämpfen, verhaftete Stephany und beschlagnahmte bei ihm der Herr nicht zu ahnen. Der Direktor im Reichsamt des fich mit den eigenen Barteigenoffen auseinandersetzen zu müssen. eine Anzahl wichtiger Aften. Diese Aften sind das Innern, Caspar, ein Geheimrat, sowie der Staatssekretär Die Arbeit wird auch dadurch, nicht gerade angenehmer, daß sie von Beweismaterial Stephanys. Dies sich angeeignet Graf Posadowsky verteidigten den Gesezentwurf. Graf einer gewiffen Seite als dogmatische Schulmeisterei" in Verruf zu haben beschuldigt ihn die schlaue deutsche Regierung, um Posadowsky meinte, es gehe nicht an, Bestimmungen nur gebracht worden ist. Tropalledem kann ein Parteiblatt, wenn es die Aften in ihre Hände zu bekommen! Die Aneignung gegen die Schwindeltassen zu treffen, im Gesez dürften nur anders seine Pflicht nicht gröblich vernachlässigen will, nicht darauf dieser Akten durch Stephany ist nämlich die angebliche in allgemeinen Bestimmungen über alle Hülfstassen ent- verzichten, auch an den Aeußerungen aus den eigenen Reihen Unterschlagung".- Daß die deutsche Regierung diesen Weg halten sein. Aus der Stellungnahme der Regierung geht ritit zu üben, sofern dieselben von den Gegnern gegen die zu ihrer Verteidigung wählte, läßt allerdings Stephanys hervor, daß sie allerdings beabsichtigt, gegen die freien Hülfs- Partei ausgeschlachtet werden könnten oder innerhalb der Partei Beschuldigungen in einem anderen Lichte erscheinen. Ob dies tassen vorzugehen, wenn auch Graf Posadowsky auf eine in selbst Verwirrung anzuftiften geeignet wären. Eine Bartei wie die vorher der Fall war? Man ist jezt genötigt, die Richtig. nebelhafter Ferne liegende große, organische Reform der sozialdemokratische bedarf der Einheitlichkeit der Aktion; eine solche teit derselben anzunehmen! Denn warum geht die Regie­Arbeiterversicherung hinwies. Diese Ansicht fand auch eine Einheitlichkeit wird aber schließlich unmöglich gemacht, wenn die rung einer gerichtlichen Klarstellung aus dem Wege? Warum Bestätigung durch die Rede des tonservativen Abgeordneten theoretischen und tattischen Auffassungen innerhalb der Partei allzu will die Regierung die Aften in ihre Hände bringen? b. Brockhausen, der den Entwurf gegen die weit auseinanderklaffen. Mißstände einen freien Hülfstassen" für Staatsgefährliche Weihnachtsdekoration. zweckmäßigen Eingriff hält. Umgekehrt ist der Abgeordnete aufmerksam zu machen, daß der Genoffe alwer der kapitaliſtiſchen während des Sozialistengeseges in Sachsen als verbotene Leftüre Ein Gegenstüd zu den umstürzlerischen Taschentüchern, die Schrader( frs. Vg.) der Meinung, daß man bisher nicht Marinepolitik die bedenklichsten Zugeständnisse gemacht hatte, indem er tonfisziert wurden, hat der Möllerkurs dieser Tage in Nordschleswig daran gedacht habe, die freien Hülfskaffen dem Privat- die Notwendigkeit einer starken Kriegsflotte zum Schuße des Handels an den Tag gefördert. zum Beweis, daß jede Unterdrückungspolitit versicherungsgesetz zu unterstellen. durchaus anerkannte und die Flottenlasten als eine Art unvermeid- schon in sich selbst, in ihrer Wirkung auf die geistigen Bestände der licher Risikoprämie charakterisierte. Als einzigen Grund, die Flotten- Machthaber, ihre Nemesis trägt. Folgendes ist die wundersame vorlage abzulehnen, ließ Genosse Calwer schließlich die Abwälzung der Lasten auf die Schultern der besiglosen Klasse gelten. Mußten wir damals diese Beurteilung des Marinismus durch Calwer als durch und durch bürgerlich bezeichnen, so müssen wir heute das gleiche von der Beurteilung feststellen, die er in den " Soz. Monatsheften" der Marottofrage widerfahren läßt. Schon der Eingang des Artikels, den wir folgen lassen, ist höchst eigenartig:

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Der neugebackene antisemitische Abgeordnete Sch a dt hatte wohl manches an dem Entwurfe auszusehen, aber er hält ihn für verbesserungsfähig und erhofft eine günstige Gestaltung durch die Kommissionsberatung. Damit war die Tages­ordnung erschöpft.-

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Ein neuer Maulkorb für die Presse.

Unser Düsseldorfer Parteiorgan, die Volkszeitung", hatte Mißstände in dem Betriebe des Unternehmers Junker da­selbst durch verschiedene Notizen an die Deffentlichkeit gebracht. Diese Veröffentlichungen empfand Junker als Störungen in seinem Betriebe und nahm er die Gerichte gegen die

Wir waren vor noch nicht allzu langer Zeit gezwungen, darauf

Von der Notwendigkeit der Maroffofonferenz ist ein Teil der Deffentlichkeit noch immer nicht überzeugt. Alle Welt wird man auch von dieser Notwendigkeit nicht überzeugen tönnen,

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Historie. In Hadersleben hatte zur Weihnachtszeit der Kaufmann Riis in dem Schaufenster seines Ladens eine stimmungsvolle Deko­ration aufgebaut, eine Winterlandschaft mit weißen Feldern, Winds mühle, Dorfkirchlein und allerhand niedlichen Häuschen. Die Fenster und Türen der Häuschen waren mit rotem Gelatinepapier verklebt, innen brannten Lichtchen und große wie fleine Kinder freuten sich des hübschen Bildes. Da fam die Rache, denn harmlose Freude ist in Köllers Revier an sich schon eine staatsfeindliche Demonstration. Zwei Polizisten, die an dem Geschäft vorbeigingen, nahmen ergernis an der Dekoration und dem Vergnügen des Publikums und begaben sich spornstrads zu ihrem Polizeimeister, dem Bürger meister Dr. Schindelhauer und erstatteten gegen den Geschäfts­