Einzelbild herunterladen
 

Mr. 26.

Abonnements- Bedingungen: Abonnements Breis pränumerando: Bierteljährl 8,30 m, monatl. 1,10 m., wöchentlich 28 Bfg. frei ins Haus. Einzelne Rummet 5 Bfg. Sonntags nummer mit illustrierter Sonntags. Deilage Die Neue Belt" 10 Big. Bost. Abonnement: 1,10 Mar! pro Monat Eingetragen in die Boft geitungs. Breisliste. Unter Kreuzband für Deutschland und Desterreich. Ungarn 2 Mart, für das übrige Ausland 8 Mart pro Monat.

Eridest täglich außer Montags.

Vorort- Ausgabe

Vorwärts

Berliner Volksblatt.

23. Jahrg.

Die Infertions- Gebühr beträgt für bie fechsgespaltene Rolonel. geile oder deren Raum 40 Bfg., fär politische und gewerkschaftliche Bereins. und Bersammlungs- Anzeigen 25 Pig. Kleine Anzeigen", das erste( fett. gebruckte) Bort 10 Bfg., jedes weitere Bort 6 Pfg. Worte über 15 Buchstaben zählen für groet Worte. Inferate für bie nächste Nummer müffen bis 5 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochen tagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormittags geöffnet.

Telegramm- Adresse: ..Sozialdemokrat Berlin ".

Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Amt IV. r. 1982.

Streifzüge durch das neue Militär­pensionsgesetz.

Donnerstag, den 1. Februar 1906.

Da ein kommandierender General jetzt schon 16 493 M. Pen­fion jährlich bezieht und ein Generalleutnant je nach seinem Dienstalter 10 819-11 592 m. erhält, darf man gespannt sein, ob der Reichstag hier wirklich über den Stod springen wird.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Amt IV. Nr. 1984.

2. wir berlangen unvermeidliche Befreiung aller Personen, welche im Stampfe für Freiheit gelitten haben;

8. daß unser Nachhausegehen gefeßgemäß anerkannt und in Streisversammlungen vorgelesen wird;

4. daß alle unsere Forderungen, von der Krone wie bom Militär befriedigt werden, d. h. daß wir volles Gehalt, Remont und alle anderen Gelder, welche wir von der Stadt erhalten müssen, sowie Eisenbahnfahrgeld und Munitionsgelder erhalten, und

5. daß keiner von uns, der diese Forderungen vorlegt, bestraft wird. Für einen jeden bestraften Kosaken wird sich das ganze 2. Urup- Regiment auflehnen."

Auch in diesen Köpfen wird es einmal helle!

Die Abenteuer eines revolutionären Schiffes.

Der Entwurf des neuen Militärpensionsgefeßes wurde Im neuen Pensionsgesetz befindet sich auch die aus dem seinem Hauptinhalt nach schon im vorigen Jahre vom" Bor - jezt noch gültigen Gesetz herübergeschleppte Bestimmung, daß wärts" besprochen. Dieses Mal wollen wir einige im Ver- die Zeit einer Kriegsgefangenschaft auf die borgenen blühende Veilchen des geplanten Gesetzes an das Dienstzeit nicht anzurechnen ist. Dieser geistreiche Paragraph Licht der Deffentlichkeit ziehen. setzt im Grunde eine Prämie auf baldiges Davonlaufen aus, denn der Offizier, der in der Schlacht oder im Gefecht Reiß­aus nimmt, sobald die Situation gefährlich wird, gerät nicht in Kriegsgefangenschaft. Dem Tapferen aber, der bis zum äußersten aushäk fann es sehr leicht paffieren, daß er um­zingelt wird und auf diese Weise dem Gegner in die Hände fällt. Auch fönnen Verwundete und Kranke in Kriegsge- Jm, Voltsdagblad", das in Amsterdam erscheint, teilt fangenschaft kommen. Wer aber wirklich feig ist und fich der Anarchist Christ. Cornelissen die Erlebnisse eines recht gern absichtlich fangen ließe, der wird durch die Aussicht holländischen Schiffes mit, das beauftragt war, eine Labung Waffen auf den Verlust von zwei Dienstjahren auch nicht zum Helden und Munition an die Revolutionäre im Kaukasus zu bringen. gemacht. Allerdings kann der Kaiser den erwähnten Para- das Schiff, aus dem Amsterdamer Hafen. Die Ladung bestand ans In den letzten Tagen des September fuhr der Sirius", so hieß graphen unter besonderen Umständen außer Kraft setzen, aber einigen tausend Gewehren und zwei Millionen Batronen für damit wird die unverdiente Schande, die das Gesetz auf die Georgië beftimmt. Die Bemannung bestand aus Holländern, der Kriegsgefangenschaft überhaupt wirft, nicht aus der Welt Kapitän, Leendert Groendyk aus Terschelling, war einer der ruhigen, geschafft und außerdem wird ehrenhaften Leuten zugemutet, starrlöpfigen Nordseeinfelaner, welche ein angefangenes Unternehmen um das, was eigentlich ihr wohlverdientes Recht ist, aller- nur dann aufgeben, wenn wirklich nirgends ein Ausweg mehr ist. untertänigst zu bitten.

"

Der Anfang der Reise war gut. Aber im Mittelländischen Meer Erfreulich ist es, daß das neue Militärpensionsgesetz es war man gezwungen, einen Nothafen anzulaufen und hier hatte dem Reichstag ermöglicht, wenigstens einem Teil der Sol- gerade die russische Polizei, weil sie auf holländische Schiffe Verdacht hatte, einen außerordentlichen Bachdienst organisiert. Jetzt nach batenschinder an den Kragen zu geben. Der§ 19 des Georgie zu fahren, hieß dem Löwen in den Sachen laufen. Darum für die Unterklassen und Mannschaften gültigen Entwurfes freuzte der" Sirius" im Mittelländischen Meer umber. Algier , des Gesetzes verlangt nämlich, daß Kapitulanten der Zivil- Malta, Gibraltar , Tette, Marseille , Béa wurden besucht. Inzwischen bersorgungsschein oder die Entschädigung für seine Nichtbe- bekam der Kapitän Order, nicht früher als am 20. November an nugung dann berweigert werden darf, wenn się der kaukasischen Küste zu erscheinen; denn nachdem das zaristische infolge Bekundung einer ehrlosen Gesin Spigeltum gewarnt hatte, treuzten Schiffe der Schwarzen Meerflotte die kaukasischen Küsten ab. nung zum Beamten unwürdig unwürdig sind. Möge der Reichstag dafür sorgen, daß die Militärverwaltung die Soldatenschinderei endlich einmal als ein Ausfluß einer ehrlosen Gesinnung beurteilt. Die Mißhandlung eines Wehr­lofen ist doch gewiß eine ehrlose Tat.

Als dann aber am 14. November der Kapitän im griechischen Safen Béa Drder befam, noch länger zu warten, fuhr er trojdem aufs Biel los.

Den

Es gelang. Am 21. November lehrte die Schwarze Meerflotte nach Sewastopol zurück, und es brach der Aufstand unter den Matrofen aus, und am 22. November erreichte der Sirius" die Georgische Küste. Die schwerste Arbeit war die Entladung. Hafen konnte man nicht benußen. Die Gewehre mußten alle vom die Bemannung fünf Tage schwerer Arbeit, welche aber erfolg Schiff aus durch die Brandung gebracht werden. Das waren für hatte; denn die Waffen tamen in die Hände der Revolutionäre. Am 16. Januar tam die Nachricht, daß Batum von den Re­volutionären genommen worden fei. Am 16. Januar war der Sirius" nach dem Amsterdamer Hafen zurückgekehrt.

Die Geschichte ist gewiß sehr interessant; aber die Bemerkung unferes holländischea Barteiblattes Het Boll", daß man mit der beendet ist, ist sicher zutreffend. Nachdem sie an die Oeffentlichkeit Erzählung solcher Dinge warten soll, bis die ruffische Revolution

Sowohl das für die Offiziere als auch das für die Unteroffiziere und Mannschaften vorgesehene Gefet räumt den Militärinvaliden das Betreten des Rechtsweges gegen die Entscheidungen der Militärbehörden theoretisch ein. In den unmittelbar darauf folgenden Paragraphen aber (§ 40 des Gesetzes für Offiziere usw. und§ 43 des Gesetzes für Unteroffiziere usw.) wird das Klagerecht praktisch nublos gemacht und damit indirekt beseitigt. Zum Be­weise dieser Behauptung müssen wir etwas weiter ausholen und dem Leser zuerst erklären, wo die entscheidenden Momente bei der Pensionierung von Militärpersonen liegen. Ist ein Offizier, der noch nicht 10 Jahre gedient hat oder sich in der momentan von ihm bekleideten Stelle noch nicht ein Jahr lang befindet, gezwungen, seinen Abschied aus fanitären Gründen zu nehmen, fo fommt es in erster Linie auf die Frage an, ob fein Leiden die Folge des militärischen Dienstes ist, also eine Dienstbeschädigung vorliegt. Trifft dies nicht zu, so hat ein Offizier mit einer Dienstzeit von zehn Jahren überhaupt feinen Anspruch auf Pension, und ein Offizier, der sich noch nicht ein Jahr hindurch in seiner der maligen Stellung befindet, kann nur die Pension erhalten, die ihm in seiner vorigen Charge zustand. Ferner darf Offizieren, die teine Dienstbeschädigung erlitten und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach dem Wortlaute des Gesetzes nur dann eine Pension gewährt werden, wenn sie dienstunfähig sind. In der Praxis sieht die Sache allerdings anders aus. Dies ist aber hier für uns belanglos. Beansprucht ein Offizier eine Kriegszulage, so muß der Zusammenhang zwischen Krieg und Leiden festgestellt sein. Mannschaften fowie Unteroffiziere, die nicht über 18 Jahre In der Begründung des Gesetzes sind einige Aeußerungen gedient haben, erhalten eine Rente überhaupt nur im Falle zu lesen, die sehr von den Steden abstechen, die die Herren einer Dienst beschädigung. Kann eine solche nicht nachgewiesen werden, so verliert der Mann das Recht auf Kriegsminister und ihre parlamentarische Anhängerschaft eine Stente. Ebenso verliert er es, wenn die Militärbehörde der Anschauung ist, daß der Juvalide fich eine Dienstbe­schädigung durch grobe Fahrlässigkeit zugezogen habe. Die Bewilligung der Kriegszulage ist ebenso wie bei den Offizieren von dem Nachweise des ursächlichen Zusammen­hanges zwischen Gesundheitsschädigung und Krieg abhängig. Und die Unteroffiziere mit mindestens 12jähriger Dienstzeit connen den Zivilversorgungsschein oder die monatliche Zu­lage von 12 Mark für seine Nichtbenügung nur dann er­halten, wenn sie zum Beamten für würdig erklärt werden. Wie selbstverständlich würde der Rechtsweg den invaliden Offizieren, Unteroffizieren usw. nur dann etwas helfen, wenn in den oben angeführten entscheidenden Punkten die Gerichte das letzte Wort zu sprechen hätten. Wird den Gerichten die Entscheidung über die Kardinalfragen, ob eine Dienstbeschädigung, Dienstunfähigkeit, Kriegsbeschädigung usw. in Betracht kommt, entrüdt, so ist das Recht zur Die im ruffischen Finanzministerium tätige Kommission hat nach Klagestellung nußlos, denn just von diesen Fragen hängt es provisorischer Berechnung festgestellt, daß den baltischen Gutsbesitzern ab, ob der Invalide überhaupt eine Pension beanspruchen Das II. Urup- Rofaten- Regiment in Sibirien durch die Agrarunruhen in den Ostseeprovinzen etwa 18 Millionen fann. Das neue Militärpenfionsgesetz aber bestimmt ebenso veröffentlicht folgenden längeren Aufruf", welcher, gekürzt, in den Rubel Schaden verursacht worden ist. wie das bisherige, daß die Gerichte gerade in den bewußten Sauptpunkten folgendermaßen lautet: An alle Bürger Nußlands! In Petersburger Kreisen herrscht eine Mißstimmung darüber, Richtungen gar nichts zu sagen und die Entscheidung der obersten Militärbehörden, ob eine Dienstbeschädigung usw. Bürger! Wir bringen unsere Angelegenheit an die Deffentlich- daß die Chefs der einzelnen Truppenabteilungen, die zur Unter­vorliegt, einfach gehorsamst hinzunehmen haben. Mag ein feit, um dem ganzen russischen Bolte zu zeigen, wie sie drückung der Unruhen in den Ostseeprovinzen operieren, die Prügel­Invalide auch Zeugnisse von den ersten medizinischen Autori - gewesen war." Num wird besprochen, daß die Kofaten treue Diener strafe in unmenschlicher Weise zur Anwendung bringen und selbst täten, die zu seinen Gunsten sprechen, aufweisen, sie helfen des garen und stets bereit sind, das Vaterland bis zum letzten bei Frauen ebenso verfahren. ihm nichts, weil nur die Ansicht der Herren Militärärzte maß- Blutstropfen zu schützen. Am 22. November 1904, zur Mobilisation gebend ist. Dadurch, daß den Invaliden der Weg zum Ge- während des japanischen Krieges einberufen, wurden sie in Rußland richt auf diese Weise förmlich versperrt wurde und wird, gelassen, Polizeidienste auszuüben. Blindlings find fie den Polizei Brände in hiesiger Stadt, bei denen Ausschreitungen vorgekommen find die Militärärzte zu unbeschränkten Herrschern über das behörden gefolgt, haben selbstaufopfernd alle Befehle ausgeführt, haben find, find gelöscht. Veranlaßt wurden die Brandstiftungen durch die Wohl und Wehe der Invaliden geworden. Hat der Neichstag bas Bolt mit Nagaiten geschlagen, mit Flintenkolben das Volk auseinander Ermordung eines Polizeibeamten und den daß gegen die Auf­wirklich die Absicht, ein besseres Pensionsgesetz zu schaffen, so gejagt und unbewaffnete ruhige Bürger auf den Straßen nieder ständischen. In mehreren brennenden Gebäuden fanden Explosionen muß er die eingangs genannten§§ 40 und 43 st reichen geschoffen, haben sie mit ihren Pferden niedergeritten, öffentliche ftatt, aus den Häusern wurden Bomben geworfen und Schüsse ab­und dadurch die letzte Entscheidung in die Hände der Gerichte Häuser bewacht und unter Befehl der Garodowois( Schuyleute) ge- gefeuert. Die Truppen schoffen gleichfalls. Die Bahl der Verwundeten legen. Wie notwendig dies wäre, kann nur derjenige bestanden.... Hungernd und frierend haben wir unseren Dienst ver- beträgt zehn, eine Berson wurde getötet. Die Truppen hatten teine urteilen, der in die Art und Weise, wie manchmal namentlich richtet, ohne Murren schwiegen wir, denn wir dachten, daß wir dem Berlufte. Der in der Stadt verursachte Schaden wird auf etwa 8 Millionen Rubel geschätzt. mit invaliden Unteroffizieren berfahren wird, einen Einblick Wunsche des Baren folgen. Als aber unser Bar am 17. Oftober Die Feuerwehr weigerte fich einzuschreiten, angeblich weil sie erhalten hat. dem russischen Volke die Freiheit gab und allen flar wurde, daß er befürchtete, beschoffen zu werden. Auch die Kosaken beteiligten fich Soffentlich wird der Reichstag auch den Versuch der das schwere Leben des armen Boltes erleichtern will, und an der Plünderung der Wohnungen und Läden. Ein Wohnhaus Reichsleitung, die Pensionen der Generalleut- als unser fibirienartiges Leben gar nicht erleichtert wurde, fingen wurde von 388 Soldaten angegriffen und in Brand gesteckt. In Kiew haben die Behörden den Verkauf von Zeitungen auf nants und fommandierenden Generäle um wir an nachzudenken, woran dies alles liege." Die Kosaten beklagen Tausende aufzubessern, zurückweisen. Die hohe fich weiter, daß es ihnen untersagt wurde, sich zu versammeln, um den Straßen verboten. daß ihnen gedroht wurde, Obrigkeit hat nämlich zugunsten der genannten Generäle an ihre Not zu besprechen und In der Proving Suwalki wurde eine Truppe Revolutionärer , dem bisherigen Pensionsgesetz eine sehr schlaue Korrektur für ihre Klagen über schlechte Kost und schlechtes Pferde- welche die Staatsgebäude plünderten, bon Soldaten umzingelt und Von nun an lehnte das Regiment mußte sich ergeben. In ganz Rußland finden Maffenverhaftungen vorgenommen, die recht belanglos aussieht. Es wurde futter bestraft zu werden. von Bauern statt. die bisherige Bestimmung, daß bei pensionsfähigen Dienst- alle Polizeidienste ab, weil solche Schergendienste ihrer Kosatenebre einkommen über 12 000. nur die Hälfte des diese Summe nicht würdig feien; fie verließen Jekaterinoslaw, fehrten nach ihrem überschießenden Betrages auf das Einkommen anzurechnen Gebiet zurüd. Wir", fahren die Stofaten fort, wollen Frieben ist, gestrichen und dafür festgesetzt, daß bei solchen Ein- und Ruhe. Wir wollen das Glüd aller Bürger und vereinigen fommen fünftig" nur" mehr zwei Drittel der Dienstzulagen unseren Ruf mit dem Ruf des ganzen Rußlands : über 900 M. in Anrechnung gebracht werden sollen. Durch diese Aenderung wird die Pension eines kommandierenden Generals um 2992 M. und jene eines Generalleutnants je nach seinem Dienstalter um rund 1500-2000 m. erhöht.

manchmal halten. Gewöhnlich wird behauptet, daß die Offi­ziere aus reiner Begeisterung für des Reiches Herrlichkeit und Größe sich zum Kolonialdienst melden. Auf Seite 48 des Entwurfes des Gesetzes für die Offiziere usw. aber steht deutlich, daß die Erhöhung der Tropenzulage unbe­dingt nötig sei, um den Ersatz an Offizieren zu sichern. Ferner wird der Rod des Königs" als das schönste Kleid des Mannes gepriesen. In der Begründung des neuen Pensionsgesetzes für die Unteroffiziere kann man hingegen lesen, daß diese durch die Aussicht auf den Bivilver- gekommen ist, besteht allerdings auch für uns kein Anlaß mehr, fie unseren Lefern vorzuenthalten. Die weitere Waffenzufuhr aus forgungsschein zum Kapitulieren veranlaßt werden. holländischen Häfen ist aber jest jedenfalls unmöglich gemacht, um­Also nicht des Königs Rock", sondern die Hoffnung auf einen fomehr, als auch das an der finnischen Küste gestrandete Schiff hübschen Zivilposten veranlaßt die Leute zum Weiterdienen. John Grafton" aus einem holländischen Hafen tam, wodurch das Herr So muß der Herr Kriegsminister höchstselbst das landes- ruffische Spitzeltum schon Verdacht geschöpft hatte. übliche Phrasengedreich als Humbug entlarven. Corneliffen war dem Namen nach Eigentümer des Sirius", daher kennt er die Geschichte. Leute, welche folche Vertrauenspoften übernehmen, sollten aber zu allererst schweigen lernen.

Die Revolution in Rußland .

"

"

1. Unbermeibliche Einberufung der Reichsduma und Wahl berselben durch allgemeine direkte und geheime Stimmabgabe, ba nur so eine Duma im stande wäre, in unser vielgelittenes Vaterland Ruhe und Ordnung zu bringen;

Die Hooligans an der Arbeit.

Aus omel wird amtlich vom 28. b. M. gemeldet: Die

Politifche Ueberlicht.

Berlin , den 31. Januar.

Zoleranz."

Man muß das Wort in Gänsefüßchen sehen, wenn man es in Verbindung mit den spißfindigen, mit persönlichen Be­merkungen gefpidten Neden mancher Barlamentarier bringt,