Nr. 30. 23. Jahrgang.
2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt. Dienstag, 6. februar 1906.
Lehrer Nickel im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Hätte wenden tönnen, stellte der Verteidiger den Antrag, Beweis wesen sei.- Der Gerichtshof hielt eine weitere Beweisaufnahme
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geflagte sich mit seiner Beschwerde an den Landwirtschaftsminister b. Dettingen gehabt, die Form des Artikels eine sehr maßvolle gebarüber zu erheben, daß der Angeklagte wieder nicht für nötig, da der Angeklagte der Mittäterschaft nicht überführt holt sich an das Ministerium beschwerdeführend erscheine. Das Gericht erkannte daher auf Freisprechung Der Trakehner Schulprozeß", der seit sechs Jahren die Deffent- ge to a ndt habe, daß seine Eingaben aber jedesmal unter Auferlegung der Kosten des Verfahrens auf die Staatskaffe. lichkeit beschäftigt, wurde heute wieder vor der 7. Straftammer des Bem Herrn v. Dettingen zur Berichterstattung zugesandt Damit ist nun endlich nach sechs Jahren der völlig schuldlose Landgerichts I verhandelt. Vor dieser stand abermals der Lehrer und dann auf Grund dieser Berichte erfolglos ge- Lehrer freigesprochen. Lebhaft zu bedauern bleibt, daß abgelehnt ist, Otto Nickel, früher in Trakehnen , jetzt in Berlin , blieben seien. Von besonderem Interesse war ein Beweis über die den Tiefstand unseres Volksschulwesens so tennzeichnenden wegen Beleidigung des Landstallmeisters von Dettingen. antrag, den Rechtsanwalt Sonnenfeld dahin vortrug: In der Trakehner Schulverhältniffe abermals Beweis zu erheben. Den Vorsitz führte Landgerichtsdirektors Dr. Menz, die An- Schula bteilung der Regierung Gumbinnen fizen In den früheren Verhandlungen wurde erwiesen, daß flage bertrat Staatsanwaltschaftsrat Dr. Nölting, die Ver- zwei Regierungs- Schulräte und ein juristischer Regierungsrat. Als der Landstallmeister von Dettingen Lehrern Fahrgelegenheit teidigung führte Rechtsanwalt Sonnenfeld. Es handelt fich, diefer beurlaubt oder versetzt und ein anderer zu feiner Vertretung verweigerte, in einigen Fällen ihnen Schweinewagen als wie bekannt, um dem verstorbenen Sanitätsrat einberufen war, sei auf Veranlassung des Herrn v. Dettingen ein Transportmittel anbot. Erwiesen wurde, daß Lehrer annahmen, Dr. Paalzow im Februar des Jahres 1900 in der Fachzeitschrift Bericht an das Landwirtschaftsministerium gegeben worden als er habe versprochen, er wolle sie zwiebeln und knechten. Erwiesen " Der Pferdefreund" beröffentlichten Artikel unter der Ueberschrift Unterlage für ein einzuleitendes Disziplinarverfahren. Der wurde, daß er nichtsozialdemokratische Lehrer als Sozialdemokraten " Graf Lehndorff und die preußische Gestütsverwaltung". Zu diesem Lehrer Nickel habe gerüchtweise davon gehört, auf seine bezeichnete. Erwiesen wurde, daß die Schullehrer- und ArbeiterArtikel, durch den sich der Landstallmeister v. Dettingen beleidigt Anfrage hätten aber die Schulräte dies für unmöglich erklärt, da sie wohnungen aus ungefunden Räumen bestanden. Erwiesen, daß die fühlte, hat der Angeklagte Nickel den Sanitätsrat Dr. Paalzow auf ja davon wissen müßten und nach ihrer Kenntnis ein Grund zu nötigsten Reparaturen nicht vorgenommen wurden, während für die dessen Anfragen einiges tatsächliches Material geliefert. Die Er- einem Disziplinarberfahren nicht vorliege. Dieser Bericht, so Behausungen der Pferde und höheren Pferdebeamten reichlich Geld öffnung des Hauptverfahrens datiert vom 23. Mai 1900. Lehrer wird in dem Beweisantrage behauptet, sei ohne wissen der vorhanden war. Dennoch hatte das Gericht in der Charakterisierung des Nickel behauptete, daß er Herrn Dr. B. zwar mündlich und Schulräte, gezeichnet von der Schulabteilung, an Verhaltens des Landstallmeisters, insbesondere in dem Vorwurf der schriftlich einige tatsächliche Daten geliefert, an der Form des das Ministerium gelangt. Als der Kultusminister Schifanierung eine Beleidigung erblickt. Da das Gericht den Lehrer Artikels selbst aber keinen Anteil, dieſen vielmehr erst nach seiner Ver- durch die reglementsmäßige Uebersendung der Nickel ohne weitere Beweisaufnahme für schuldfrei erachtete, ist leider öffentlichung gelesen habe. Der Staatsanwalt behauptete das Gegen- Abschrift des Berichtes davon Kenntnis er auch über die von der Verteidigung neuerdings behauptete Art einer teil und folgerte dies aus den Briefen und einem Korrekturbogen, halten, habe er gegen die Richtigkeit Mi- amtlichen Berichterstattung Beweis nicht erhoben. Die Tatsache, daß die bei einer bei dem Angeklagten vorgenommenen Haussuchung ge- trauen gehabt und deshalb die Driginalatten die Staatsanwaltschaft der Beweiserhebung hierüber widersprach, ist funden worden sind. Die 7. Straffammer des Landgerichts I ver- der sämtlichen in Frage tommenden Lehrer sich für unser Prozeßsystem bezeichnend. urteilte am 24. Oftober 1902 den Sanitätsrat Dr. P. wegen tommen lassen. Er habe darauf an die Regie- Der Trakehner Schulprozeß bedeutet in sozialer Beziehung eine Beleidigung zu 300 M., den Lehrer Nickel wegen Beihülfe zu rung geschrieben, daß der Bericht nicht in Ueber- Anklage und Verurteilung der preußischen Schulverhältnisse. In 200 M. Geldstrafe. Letzterer legte Revision ein und erzielte einstimmung mit den Atten stehe, daß er deshalb juristischer Beziehung zeigt er, wie schuylos die Kritik schwerer Mißbeim Reichsgericht am 26. Mai 1903 die Aufhebung des den Bericht für unrichtig erklären müsse und sich in stände in Preußen- Deutschland ist. Wenn Nickel schließlich 11rteils. Die Sache wurde dann am 8. April 1904 abermals Zukunft einen solchen Vorgang verbitten müsse. Trozz- 7 Instanzen freigesprochen ist, so verdankt er das dem Nachweis, berhandelt; Nickel wurde damals wieder zu 200 Mark Geld - dem fei längere Zeit nachher Herr von Dettingen mit diesem daß er für die Wahl der zur Kritik gebrauchten Worte nicht verstrafe verurteilt, diesmal aber nicht wegen Beihülfe, sondern wegen als unrichtig bezeichneten Berichte unter Verschweigung des Um- antwortlich ist. Also erst der Nachweis der völligen Unschuld hat gemeinschaftlicher Beleidigung. Der Angeklagte legte abermals standes, daß er aufgehoben fei, zu verschiedenen Zeitungsredaktionen den Freispruch gezeitigt. Revision ein, diese ist aber am 4. Oftober 1904 vom Reichs- gegangen, habe ihn dort vorgelegt und gesagt, daß nicht nur in der gericht verworfen worden und das auf 200 M. Geldstrafe landwirtschaftlichen Verwaltung, sondern auch in der Schulverwaltung lautende Urteil gegen Nickel wurde damit rechtskräftig. so über den Angeklagten Nickel gedacht werde. Der Verteidiger im Lotale Schillingstr. 24, eine Versammlung ab mit der Tagesordnung: Der Sparverein für Freidenker hält am Mittwoch, den 7. Februar, Lehrer Nidel beantragte Wiederaufnahme des Ver- beantragte in dieser Beziehung die Einholung einer Auskunft 1. Bericht über die neuesten Vorgänge auf dem Gebiete der Feuerbestattung. fahrens, wobei er sich auf eine eidesstattliche Ver- vom Kultusministerium und die Vernehmung des Herri 2. Aufnahme neuer Mitglieder. 3. Berschiedenes. sicherung des Lehrers Schiebeck stüßte. Dieser Antrag von Dettingen selbst. Staatsanwaltschaftsrat Deutscher Arbeiter- Abstinenten- Bund. Ortsgruppe Berlin . ivurde zunächst von der Straffammer verworfen. Auf die Dr. Noelting widersprach der Vornahme diefer Mittwoch, den 7. Februar, abends 29 Uhr, im Englischen Garten, Alexander fofort hiergegen eingelegte Beschwerde ordnete jedoch das Beweiserhebung, da nut eine Verfehlung auf Grund des straße 27c: Bersammlung. Kammergericht die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Bu der§ 185 angenommen werde. Dem Angeklagten stehe der§ 193 nicht
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Witterungsübersicht vom 5. Februar 1906, morgens 8 1hr.
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gestrigen Verhandlung waren nur vier Zeugen geladen. Als zur Seite, da die Form des Artikels die beleidigende Absicht deutlich Schreibsachverständiger wurde Dr. med. Felix Meyer vernommen. erkennen laffe. Im übrigen blieb der Staatsanwalt bei seiner Er bekundete, daß die Korrekturen auf dem bei Nickel vorgefundenen Ueberzeugung stehen, daß der Artikel von Dr. Paalzow und dem Fahnenabzug mit der größten Wahrscheinlichkeit nicht von der Angeklagten verfaßt worden sei und beantragte wiederum Stationen Hand des Lehrer Nickel herrühren, aber viele Eigenschaften 3 to eihundert Mart Geldstrafe event. 20 Tage Gefängnis. zeigen, die sich in der Schrift des verstorbenen Dr. P. vorfinden. Rechtsanwalt Sonnenfeld führte dagegen aus, daß sein Klient Lehrer Schiebeck bekundete, daß der Korrekturbogen erst nach dem Er- unter allen Umständen freigesprochen werden müsse. Er habe nicht scheinen des Artikels in die Hände des Angeklagten gelangt sei. mehr behauptet, als sich beweisen lasse und nichts sei in der Beweis- Swinemde. 764 DND 2heiter Denn er fei dabei gewesen, als Nickel den Brief, der den Fahnen- aufnahme für eine Beihülfe oder eine Mittäterschaft des Angeklagten Hamburg 764 NNW 3 bededt abzug enthielt, von der Post abholte. Nach Vernehmung der erbracht, keinerlei Beweise lägen dafür vor, daß Nickel an Zeugen stellte Rechtsanw. Sonnenfeld noch eine Reihe von der Formgebung des Artikels mitgewirkt habe. Die gegen München 760 Beweisanträgen, die im wesentlichen auf eine Wiederholung der teilige Ueberzeugung des Staatsanwalts schwebe völlig schwebe völlig in Bien 758 NNW gesamten Beweisaufnahme der ersten Verhandlung hinaus der Luft und habe feine reale Unterlage. Eventuell liefen, da dem Angeklagten daran liegen müsse, stehe aber dem Angeklagten der Schutz des§ 193 zur Seite, denn den Wahrheitsbeweis zu erbringen. Da im die Erhebung der heute von ihm gestellten Beweisanträge werde er- erheblichen Niederschläge. Letzten Gerichtsurteile auch darauf hingewiesen war, daß der An- geben, daß angesichts der Erlebnisse, die der Angeklagte mit Herrn
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