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Kraft und deutsche Gesinnung( Lebhafter Beifall rechts); sie sind es Sielermann, der entgegen dem Doppelprinzip der Vorlage nach Der Süddeutsche Bund deutscher Nechtsanwaltsgehülfen- Verbände geworden durch die Ritterschaft, die die Bauernemanzipation durch Sigen und Pferdekräften die Versteuerung nur nach Pferdekräften zu Augsburg petitioniert um gefeßliche Regelung der Rechtsverhält geführt hat. Die Sozialdemokraten dagegen haben erst das große vorschlägt und zwar für Strafträder 10 Mart, für Kraftwagen von nicht nisse der Angestellten der Notare und Rechtsanwälte. In bezug auf Wort geführt und sich nachher feige gedrückt. Also dieses Blut haben mehr als 6 Pferdefräften 25 Mart, bis zu 10 Pferdefräften 50 Mart, die Arbeitszeit, Kündigungsfristen 2c. sollen ähnliche Bestimmungen die Sozialdemokraten außerhalb dieses Hauses auf ihrem Gewiffen. bis zu 20 Pferdeträften 100 Mart und über 20 Pferdekräften 150 Mart als erlassen werden, wie sie das Handelsgesetzbuch für die Handels­Die fich innerhalb dieses Hauses befinden, mögen sich mit ihrem Grundbetrag, außerdem von jeder Pferdekraft und Teilen einer folchen angestellten enthält. Ferner wird gefordert, daß statistische Ers Gewissen allein abfinden.( Heiterkeit rechts.) Ich bedanere, bei Fahrzeugen( also auch Krafträdern) bis zu 6 Pferdekräften 2 M. hebungen über das Arbeitsverhältnis der Rechtsanwaltsgehülfen ver­daß in Hamburg Sozialdemokraten zum Verteilen der Flugblätter und in derselben Staffelung wie oben 3, 5 und 10 M. Auch die anstaltet und dabei Arbeitgeber und Arbeitnehmer gutachtlich bers benutzt worden sind. Es hätten sich auch andere dazu gefunden. Erlaubnistarten für Ausländer werden nach demselben Prinzip zu nommen werden sollen. Die Kommission beschloß, die Petition ( Gelächter bei den Sozialdemokraten.) besteuern vorgeschlagen, wobei sich auch eine höhere Steuer ergibt, dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen. Abg. Dr. Müller- Sagan( frs. Bp.): Der Abg. Bebel hat den wie die Vorlage vorschlägt. Befreit von der Steuer sollen nach dem Der Rheinisch- Westfälische Frauenverband petitioniert um Ab­Berliner Lehrern( Abg. Bebel: Nur einem Teil 1) den Vorwurf Antrage solche Kraftfahrzeuge sein, welche zur ausschließlichen Be- änderung des§ 120 der Gewerbeordnung in dem Sinne, daß gemacht, daß sie ein unglaubliches Maß von Borniertheit gezeigt nugung im Dienste des Reiches, eines Bundesstaates oder einer obligatorische Fortbildungsschulen durch Ortsstatut für weibliche Ge­hätten. Wenn feitens einzelner Lehrer Fehler gemacht werden sollten. Behörde bestimmt sind und solche, die ausschließlich der werbe- und Handlungsgehülfen eingeführt werden können. Die Eins so möge man diese Fälle im einzelnen darlegen. So lange man gewerbsmäßigen Personenbeförderung dienen. Der Referent führung der obligatorischen Fortbildungsschule ist jetzt nur für die das aber nicht tut, muß ich den allgemeinen Vorwurf der Borniertheit v. Dergen sowohl wie der Korreferent Dr. Be der befürworteten weiblichen Handlungsgehülfen zulässig, während sie auf gewerbliche zurückweisen.( Beifall bei den Freisinnigen.) die Ablehnung der Regierungsvorlage zugunsten des Antrages. weibliche Arbeiter nicht ausgedehnt werden darf. Auch diese Petition Abg. Dr. Hermes( fri. Vp.): Ich möchte kurz die Angriffe Beide vertreten die Ansicht, daß es auf diesem Wege leichter sei, die soll auf Beschluß der Kommission dem Reichskanzler zur Berück­zurückweisen, welche der Kollege Bruhn gegen den angeblichen Terro- Qurusfahrzeuge besser zu treffen und den von der Regierung sichtigung überwiesen werden. rismus der Freifinnigen bei den Stadtverordnetenwahlen und bei den berechneten Steuerbetrag von 3-4 Millionen wesentlich zu erhöhen. Der Süddeutsche Bezirksverband deutscher Kaufleute fordert, daß Wahlen zum Abgeordnetenhause gemacht hat. Ich erkläre seine Aeuße- Genosse Reißhaus und Dr. Wiemer erklären sich gegen die der obligatorische Fortbildungsschulunterricht für männliche und weib­rungen hierüber für ein reines Märchen! Wenn er eine solche Behauptung Vorlage sowohl wie gegen den Antrag, trop der Popularität, die liche Handlungsgehülfen allgemein durch Reichsgesetz eingeführt werde. aufstellt, so müßte er Namen nennen. Er müßte bezeugen, welche etwa die Automobilsteuer für sich hat. Es sei dadurch eine Schädi- Die gewerblichen weiblichen Arbeiter wären aber davon ausgeschlossen, Leute von uns boyfottiert sind usw. gung der in der Entwickelung begriffenen jungen Industrie zu be- und für die gewerblichen männlichen Arbeiter würde die Angelegen Abg. Bruhn( Aut.): Die freisinnige Volkspartei wirft den fürchten, und Genosse Hoffmann bemerkt auf eine Aeußerung beit nach wie vor der ortsstatutarischen Bestimmung überlassen Stonservativen ebenfalls ganz im allgemeinen Terrorismus bei den Müllers, daß diese Steuer eine wohltätige Wirkung auf den bleiben. Diese Petition soll dem Reichskanzler zur Erwägung Wahlen vor. Wenn also meine Behauptung ein Märchen sein soll, Automobilunfug auf der Bandstraße auszuüben vermöchte, daß dies überwiesen werden. so ist auch diese Behauptung der Freifinnigen ein Märchen.( Beifall nur durch ein besonderes Gesetz zu erwarten sei, das merkwürdig Eine Petition betreffend Einführung befferen Bauarbeiterschutzes bei den Antisemiten.) lange auf sich warten lasse. Die Regierungsvorlage wird und Ausdehnung der Gewerbeinspektion auf Baupläne und Bauten Abg. Dr. Müller- Sagan( frf. Bp.): Herr Bruhn hat foeben ge- fchließlich einstimmig abgelehnt und der Antrag unter Zuziehung von Baukontrolleuren aus dem Arbeiterstande soll sagt, daß seine Behauptungen über die freisimmige Volkspartei auf Dr. Becker und Genossen mit allen gegen die dem Reichskanzler ebenfalls zur Erwägung überwiesen werden, demselben Niveau stehen wie die Behauptungen der freifinnigen Stimmen der Sozialdemokraten und Freisinnigen während über eine andere. aus Unternehmerkreisen( den bekannten Volkspartei über Wahlbeeinflussungen durch die Konservativen. angenommen. Anhängern des Herrn Felisch) gekommene Petition, die sich gegen Unsere diesbezüglichen Behauptungen haben wir niemals in die Baukontrolle durch Arbeiterfontrolleure ausspricht, zur Tages­folcher Allgemeinheit gemacht, sondern genau substantiiert und ordnung übergegangen wurde. mit Beispielen belegt in der Wahlprüfungskommission aufgestellt. Mit unsubstantiierten allgemeinen Behauptungen zu arbeiten, ist echt antisemitisch.( Sehr richtig! links.) Damit schließt die erste Beratung des Antrages. Ein Antrag auf Stommissionsberatung liegt nicht vor. Die zweite Beratung er

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folgt im Plenum und zwar nächsten Mittwoch.

Nächste Sigung: Donnerstag 1 Uhr. Zweite Beratung des Gesezes über die Ausgabe von Reichs6. 5 und 20 Mark. Fortsetzung der zweiten Etatsberatung. Schluß 6 Uhr.

Parlamentarisches.

Regierungsschulen neben Missionsschulen? und Begnadigung des Hauptmanns Kannenberg bildeten die Hauptthemata in den Verhandlungen der Budgetkommission am Dienstag und gestern. Die Forderung von 52 200 M. für Regierungsschulen wurde vom Zentrum mit dem Hinweis auf die schon bestehenden Missionsschulen bekämpft. Dabei verriet das Zentrum, wie ihm Genosse Bebel sofort auf den Kopf zusagte, daß es in erster Linie um der Christianisierung der Neger willen die Kolonialpolitik akzeptiert. Das Bestreben des Zentrums, den Mohammedanismus auszurotten, werde vergeblich sein, denn bisher seien alle Versuche in dieser Richtung gescheitert. Wenn das Zentrum sich darüber be­flage, daß in Ostafrika die Regierung auch den Mohammedanismus dulde, ja als Schüßerin diefer Religion angesehen werde, wolle es fich auch der Tatsache erinnern, daß der deutsche Kaiser im ganzen Orient als Schuhherr des Mohammedanismus betrachtet werde. Die Regierung tue sehr gut daran, in Ostafrika das tulturell fort­geschrittenere mohammedanische Element nicht zu unterdrücken. Die Regierungsforderung wurde gegen die Stimmen des Zentrums be­willigt.

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Sodann wurde zur Quittungssteuer übergegangen. So wohl der Referent Raab, wie der Korreferent Genosse Bern­ stein beantragen Ablehnung der Vorlage, weil durch deren An­Uebergang zur Tagesordnung wurde ebenfalls beschlossen bezüg nahme eine ungeheure Belastung des ganzen Verkehrslebens herbei­geführt werde, unter der gerade die kleinen und mittleren Geschäfts- lich einer Petition betreffend Abänderung der§§ 123 und 124 der leute und nicht minder die Arbeiter zu leiden haben würden. Zu Gewerbeordnung in dem Sinne, daß bestimmt wird, daß das der Vorlage liegt ein von Naden eingebrachter Antrag vor, der Arbeitsverhältnis von beiden Teilen gelöst werden kann, wenn ein von Müller Fulda erweitert worden ist. Nach diesem soll die wichtiger Grund vorliegt. Tarifnummer 9 folgende Fassung erhalten: Steuerfag vom Hundert

Quittungen über Bezüge( Gewinnanteile, Tantiemen), welche an die zur Beaufsichtigung des Geschäfts­betriebes bon inländischen Affiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Attien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften bestellten oder gewählten Personen( Aufsichtsrats­mitglieder) gezahlt werden

soweit die jährliche Bergütung 500 m. nicht übersteigt.

frei

soweit die jährliche Vergütung mehr als 500 m., jedoch nicht über 5000 m. beträgt

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foweit die jährliche Bergütung mehr als 5000 m., jedoch nicht über 50 000. beträgt. soweit die jährliche Vergütung mehr als 50000 M., jedoch nicht über 100 000 m. beträgt soweit die jährliche Vergütung mehr als 100000 m. beträgt

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CT

Von mehreren Seiten liegen Petitionen vor, welche die Ein­führung von Arbeitskammern und Handlungsgehülfenkammern im Anschluß an die Gewerbes bezw. Kaufmannsgericyte fordern. Die Petitionsfommission beschloß: Ueberweisung an den Reichskanzler zur Berücksichtigung.

Derselbe Beschluß wurde gefaßt bezüglich einer Petition der Frau Cauer, welche wünscht, daß eventuell bei den Wahlen zur Arbeits- und Handlungsgehilfenkammer auch den weiblichen Personen das aktive und passive Wahlrecht zuerkannt werde.

Die technischen Angestellten fordern Zuständigkeit der Gewerbe­gerichte für ihre Berufsgenossen, soweit deren Gehalt 3000 Mart nicht übersteigt. Ihre Petition geht auf Beschluß der Kommission als Material an den Reichskanzler.

Eine Petition wendet sich gegen Einführung der Sonntagsruhe in der Binnenschiffahrt; eine andere fordert die Einführung von Legitimationstarten an Stelle von Wandergewerbescheinen an die Detailreisenden. Ueber beide Petitionen wird Uebergang zur Tages. ordnung beschlossen.

Der Christlichsoziale Metallarbeiter- Verband Ortsgruppe Stol berg( Rheinland ) petitioniert um Einschränkung der Sonntagsarbeit vom Betrage der an jedes Aufsichtsratsmitglied in den Zinthütten. Die Ausnahmebestimmungen, welche in be­gezahlten Bezüge( Gewinnanteile, Tantiemen). ftimmten Fällen die Sonntagsarbeit zulassen, follen teine An wendung finden auf das Weihnachts-, Dfter- und Pfingstfest. Die Der Referent Raab erklärte sich für diesen Antrag, wohingegen stommission beschloß, diese Petition dem Reichskanzler zur Berück unsere Genossen Bernstein , Lipinski und Singer fich fichtigung zu überweisen. prinzipiell gegen den Antrag erklären, so populär er immer erscheinen mag. Desgleichen nehmen Büsing und Dietrich dagegen Die Kommiffion des Abgeordnetenhauses zur Vorberatung de Stellung und der Staatssekretär v. Stengel erklärt, daß er nicht Berggefegnovelle betr. die Neuregelung des Knapp im stande sei über die Aufnahme, die der Antrag bei dem Bundesrat fcha ftswesens feẞte am Dienstagabend ihre Beratungen fort finden werde, Auskunft geben zu können.

Die Debatte wurde schließlich abgebrochen und bis zur nächsten Sigung auf Donnerstag vertagt. Soviel steht aber jetzt schon fest, daß die Quittungssteuervorlage auch einstimmig abgelehnt wird.

Erbschaftssteuer- Gesehentwurf. Die Regierungsvorlage fchlägt bekanntlich( im§ 12) eine Erbschaftssteuer vor, die je nach dem Berwandtschaftsgrade 4 bis 10 Proz. betragen soll. In den§§ 13, 14, 15, 17 find Ausnahmen zugunsten der Deszendenten, Kirchen, Fürsten , Großgrundbefizer usw. vorgeschlagen. Seitens der sozial­demokratischen Mitglieder der Kommission zur Vorberatung des Erbschaftssteuergefeßes( Singer, Albrecht, Bernstein , Mezger, Südefum, Thiele) ist vorgeschlagen, unter Beseitigung der§§ 13, 14, 15, 17 dem§ 12 der Regierungsvorlage folgende Fassung zu geben: Die Erbschaftssteuer beträgt:

I. a) ein

vom Hundert

für jede Nachlaßmasse im Werte von 2001 bis 3000 M. 3001"

b) eineinhalb

5.000

"

c) zwei

d) brei

e) vier

5 001 10 001 20 001

10 000

11

"

20 000

"

"

30.000

"

"

f) fünf

30 001

40.000

"

"

g) sechs h) sieben i) acht

40 001

50 000

"

17

50 001

75 000

17

"

"

75.001

100 000

"

27

100.001

200 000

"

"

200.001

300 000

"

"

"

300 001

400 000

"

"

400 001

500 000

"

"

!!

500 001

1 000 000

"

"

"

1.000 001

5.000 000

"

"

"

5 000.001

10000.000

17

17

k) neun 1) zehn m) elf n) zwölf o) dreizehn

Eine Forderung von 979 440 M. für europäische Angehörige der Schustruppe führte zu einer sehr scharfen Debatte. Der Abg. Erzberger wies nämlich darauf hin, wie dem Abg. Genossen Bebel vor vier Jahren im Reichs­fage, auf eine Anfrage über schwere Verfehlungen eines aupt­manns Kannenberg in Ostafrifa, geantwortet worden ist. Der Hauptmarin soll eine Mutter und ihr Kind im Zorn darüber, daß das Kind ihn nachts durch Schreien gestört habe, erschossen haben. Dem Abg. Bebel ist geantwortet worden, der Hauptmann fei mit Dienstentlassung und 3 Jahren Gefängnis bestraft worden. Die Regierung habe jedoch verschwiegen, daß dem Hauptmann durch ein Gnadenerlaß des Kaisers. zwei Monate vor Bebels Anfrage, die volle Pen­fion gewährt worden ist. Warum habe die Regierung das verschwiegen, statt dem Abg. Bebel die volle Wahrheit zu sagen? Besonders interessant dabei ist, daß die Kolonialverwaltung beim Militärkabinett angefragt hat, was sie im Reichstage antworten solle, wenn der Fall des Hauptmanns Kannenberg zur Sprache fomme. Das Militärkabinett erklärte: Alles sagen, was nötig ist. Weiter erhob Abg. Erzberger gegen den Geheimrat b. König den Vorwurf, to issentlich in Eingaben an das Stettiner Oberlandesgericht und an das Justizministerium die Unwahrheit gesagt zu haben. Es handelte sich dabei um die Wiedereinstellung eines Beamten in den Juftizdienst, der bisher im Kolonialdienst tätig war. Oberst Ohnesorg erklärte, von der Tötung eines Kindes und seiner Mutter durch den Hauptmann Kannenberg sei ihm und der Regierung nichts bekannt. Der Haupt mann sei berurteilt worden, weil er einem Dorfhäuptling und einem anderen Neger 100 bezw. 175 Hiebe verabreichen ließ. Der mit 100 Sieben mißhandelte Neger ist gestorben, bermutlich aber nur deshalb, weil ein Soldat den so barbarisch mißhandelten Mann noch extra mit dem Gewehrkolben trattiert habe. Als Kannenberg auf Grund seiner Selbstbezichtigung verurteilt war, bat er den Kaiser, ihm doch die Pension zu belassen. In Anbetracht der großen Ver­dienste des Offiziers sei dem Gesuch entsprochen worden. Der Zentrumsabgeordnete Dahlem bezeichnete diese Pensions­gewährung als einen Schlag ins Gesicht der öffentlichen Meinung. Genosse Ledebour übte gleichfalls scharfe Kritik daran, daß man einem Manne, der einer solchen Barbarei fähig sei. wie Hauptmann Kannenberg, aus Reichsmitteln eine Bension gewähre, während armen und bedürftigen Kriegsteilnehmern geringster Bergehen wegen eine Beihülfe abgeschlagen wird. Wenn gewisse Leute dem Hauptmann eine Rente gewähren wollten, so mußten sie richtiger­weise in die eigene Tasche greifen, die ja gefüllt genug sei. Herr Peter Spahn schien von der Kritit seines Fraktionsgenossen 2. zehn vom Hundert für solche Erbanteile, die auf testamentarisch bedachte Nichtverwandte entfallen. Erzberger und der des Genossen Ledebour entsetzt zu sein. In einen Gnadenatt des Kaisers dürfe nicht eingegriffen werden, der Anmerkung. Uneheliche Kinder sowie alle an Kindesstatt an ein unveräußerliches Recht des Monarchen sei. Für die Kolonial genommenen Kinder sind hierbei den ehelichen Kindern, halbbürtige berwaltung habe auch feine Verpflichtung bestanden, in ihrer Ant- Geschwister den vollbürtigen Geschwistern gleichzusetzen." wort auf Bebels Anfrage den Gnadenaft zu erwähnen. Erbpring Für die Berechnung der Erbschaftssteuer wird folgender Modus Hohenlohe erklärte, daß er jede Bertuschung für sehr töricht vorgeschlagen: und unrecht halte. Von den besprochenen Fällen sei er nicht unter- Die Erbschaftssteuer wird für die Erhebung auf Grund von richtet. Genosse Schöpflin kritisierte die bisher praktizierte§ 12 I nach dem Wert des Gesamtnachlasses, für den Zweck von Methode der Kolonialverwaltung, Anfragen nur halb zu beant.§ 12 II nach dem Gesamteriverb jedes der Erben oder legtwillig Ivorien. Das habe zu dem großen Mißtrauen gegen die Ver- Bedachten aus der Erbmasse und seinem Verwandtschaftsverhältnis waltung geführt, verlängere die Verhandlungen, die jetzt zu einer zum Erblasser berechnet." förmlichen Qual geworden seien. Es liege im Interesse der Res gierung und fördere die Arbeiten, wenn der neue Kolonialleiter anders verfahre, was er ja in anerkennenswerter Weise auch ver­sprochen habe. Heute Fortsetzung der Beratung.

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p) vierzehn q) fünfzehn

r) sechszehn

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10 000 001 und darüber.

II. Die Anteile an der Nachlaßmasse, die auf Grund gesetzlicher Erbfolge oder laut testamentarischer Verfügung des Erblasfers an Erben oder als Legate zu verteilen find, find nach Abzug der bor bezeichneten Steuerbeträge von der Nachlaßmasse festzustellen und find sodann für sie noch folgende weitere Steuerbeträge zu Lasten der Empfänger zu entrichten: 1. fünf vom Hundert für solche Erbanteile, die auf Verwandte des Erblaffers entfallen, welche nicht gefeßliche Erben der ersten, zweiten oder dritten Ordnung( B. G.-B.§§ 1924, 1925, 1926) find;

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Der sozialdemokratische Antrag berlangt ferner die Zufügung eines Paragraphen folgenden Inhalts: Mit dem Inkrafttreten dieses Gesezes treten die Abgabe und der Zoll auf Salz( Salzabgabengesetz vom 8. Mai 1867 mit Nachträgen und Nr. 280 des Bolltarifgefeges vom 25. Dezember 1902) Kraftfahrzeugsteuer und Quittungssteuer. Die Finanzreform- fowie der 3oll auf Petroleum und sonstige Mineral kommission beschäftigte sich gestern zunächst mit der Vorlage le und foffile Rohstoffe( Nr. 239 des Bolltarifes vom 25. De­der Versteuerung der Kraftfahrzeuge. Es wird für Krafträder zember 1902) außer Erhebung." eine Stener von 10 M., für Kraftwagen mit 1 bis 2 Sigplägen Die Anträge fommen dieser Tage zur Beratung in der Kom­100 Mart, und für mehr als 2 Sizplätze 150 Mart; als Grundbetrag mission. außerdem von jeder Pferdekraft des Fahrzeuges bis zu 4 Pferde­

fräften 2 Mart, im übrigen 5 Mart. Dazu liegt ein Antrag bon Die Petitionskommission des Reichstages verhandelte am Mitte Dr. Beder vor, unterzeichnet von Held, Müller- Fulda, Racken und woch über mehrere Petitionen sozialpolitischen Inhalts.

Bu§ 171b, welcher lautet: Die Leinungen, welche Knappschafts vereine und besondere Krankenkassen ihren Mitgliedern und derer Angehörigen in Krankheits- und Sterbefällen zu gewähren haben müssen die im Krankenversicherungsgesetz für die Betriebss uni Fabrifkrantenlaffen vorgeschriebenen Mindestleistungen erreichen" lagen zwei Zentrumsanträge vor: 1. das Krantengeld auch an Sonn und Feiertagen zu bezahlen, 2. als Mindestfrankengeld/ des orts üblichen Tagelohnes festzusetzen. Tiefe Anträge riefen länger Erörterungen hervor. Von den Antragstellern wurde hervorgehoben daß die Krankenkassen bei höheren Leistungen besser fahren, weil di Stranten eher gefund werden würden. Seitens der Regierung wurd ben Anträgen widersprochen, da sich die Bestimmungen der Novell­genau an die Bestimmungen des Krankenkassengefezes anlehnen Jm Gesetz feien nur die Mindestleistungen festgeleg

wurde

und es sei den einzelnen Kassen erlaubt, statutarisch höher Beiträge zu zahlen. Beide Anträge wurden schließlich gegen di Stimmen des Zentrums, der Freifinnigen und der Bolen abgelehnt Ebenso der Zentrumsantrag abgelehnt, wonach di nach den Sagungen zu verhängenden Ordnungsstrafen der Betrag des täglichen Krankengeldes nicht übersteigen dürfen, und es blieb bei der Bestimmung der Vorlage, wonach Ordnungs strafen bis zum dreifachen Betrage des täglichen Krankengeldes ver hängt werden dürfen!! Bei§ 171d, der den Kassenmitgliedern wenn sie das Arbeitsverhältnis lösen, die Möglichkeit gibt, die Mit gliedschaft freiwillig noch ein Jahr lang zu behalten, wurde von Zentrum ein Antrag auf Streichung dieser einschränkenden Bes stimmung gestellt, so daß die freiwillige Mitgliedschaft au unbegrenzte Dauer ermöglicht wird. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Ein von polnischer Seite gestellter Antrag au, Streichung der Bestimmung, daß die ausgeschiedenen Mitglieder weder Stimmrecht ausüben noch Kassenämter übernehmen dürfen, wurde abgelehnt.

Bu§ 171 e, wonach Personen, welche infolge eintretender Erwerbs­Tofigkeit aus einer Krankenkasse ausscheiden, der Anspruch auf die gesetz­lichen Mindestleistungen verbleibt, wenn der Ausscheidende vor seinem Ausscheiden mindestens 3 Wochen ununterbrochen einer Knappschafts -, Orts-, Betriebs- oder Bautasse angehört hat, wollte ein nationalliberaler Antrag einfügen, nicht selbstverschuldeter Erwerbslosigkeit". Es wäre damit bestimmt worden, daß streikende Arbeiter der Wohltaten des Paragraphen verlustig gegangen wären! Der nationalliberale Antrag wurde aber von der Mehrheit abgelehnt. Bei§ 172, welcher bestimmt, daß auch Beamte in die Kasse aufzunehmen sind, wurde vom Zentrum beantragt, besondere Beamtenkassen mit eigener Verwaltungs- und Rechnungsführung zu bilden. Dieser Antrag wurde aber zugunsten eines nationalliberalen Antrages, wonach die Errichtung solcher Beamtenkassen nicht obligatorisch, sondern nur fakultativ festgelegt werden soll, zurüdgezogen.

Aus der Partei.

Wahlrechtsdemonstrations Versammlungen haben am Montag in einer großen Anzahl der größeren Orte des Großherzogtums Sachsen stattgefunden. In allen Versammlungen wurde die gleiche Resolution angenommen, welche sich gegen den Privilegierten­landtag wendet und eine Volksvertretung auf Grund des gleichen geheimen und direkten Wahlrechts nach dem Pluralwahlsystem fordert. Aus den verschiedensten Teilen des Landes wird gemeldet, daß am Dienstagmorgen auf hervorragenden Punkten rote Fahnen gehißt waren mit der Inschrift: Heraus mit dem gleichen geheimen und direkten Wahlrecht!"

Alt- Heidelberg, du Feine! In das Heidelberger Stadtparlament ziehen zum ersten Male Sozialdemokraten ein.