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Mitglieder Versammlung

Böhmisches Brauhaus. Bekanntmachung.

des 4. Berl. Reichstags- Wahlkreises Der Bockbier- Verkauf beginnt

am Mittwoch, den 25. Februar, Abds. 8 Uhr, in Mohrmann's Salon, am 21. Februar.

Große Frankfurterstraße 117. Tages- Ordnung:

339

1. Die Sozialdemokratie und Eugen Richter . Referent: R. Schmidt. 2. Diskussion. 3. Vereinsangelegenheiten. 4. Verschiedenes und Fragekasten. Gäste haben Zutritt. Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen ersucht Der Vorstand.

Die Zahlstellen befinden sich im Osten bei G. Tempel, Breslauerstr. 27,

Für 3 Mark 24 Flacchen. Gambrinusbräu

24 Flaschen 3 M. 3

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Heute! D

Grosser Bäcker- Masken- Ball

Anfang Nachmittag 4 Uhr.

32 M

in Böhow's Brauerei vor dem Prenzlauer Thor. Demaskirung Uhr. Einlaßkarten für Herren 75 Pf., Damen 30 Pf. Gäste willkommen. E

Der Vorstand des Bäckerverbandes( Mitgliedschaft Berlin ).

Freie Dissidenten- Gemeinde

zu Charlottenburg .

Montag, den 23. Februar, Abends 8 Uhr, im großen Saale von ,, Bismarckshöhe, Wilmersdorferstr . 39:

Große öffentliche Versammlung.

W

Tagesordnung:

442

1. Vortrag über: Die befreiende Macht der Wissenschaft. Ref.: Serr Peu 3 Berlin. 2. Diskussion. 3. Verschiedenes. 4. Aufnahme neuer Mit­glieder. Damen und Herren als Gäste sind willkommen. Entree 10 Pfg. Um zahlreichen Besuch bittet Der Vorstand.

Achtung!

Böhmisches Brauhaus.

11-13 Landsberger Allee 11-13.

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in Blas-, Streich- und Schlag­Instrumenten, Zithern, Violinen, Harmonikas.

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Es ist unbedingt nothwendig, daß sämmtliche Kollegen das am 7. März 1891 in den Bürgerfälen, Dresdenerstr. 96, stattfindende

Winterfest

besuchen. Es ist nöthig, daß das Fest ein imposantes wird, damit wir nicht wieder mit einem Defizit abschließen.

Billets Herren 50 Pig., Damen 30 Pfg. sind bei folgenden Kollegen zu haben: D. Gillier, Gräfestr. 77, 3 Tr.; Darge, Ruppinerstr. 44; Scheiden­reich, Kottbuser Damm 95; Fisch, Lükowstr. 5; Froebel, Bellforterstr. 13 und R. Schöpfe, Schönhauser Allee 177b, Sof 1 Tr. Um recht zahlreiche Be­theiligung wird gebeten. J. A.: R. Schöpfe.

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Verhältnisse der Töpfer Berlins u. Umg. denselben fein. Bei regelmäßigem

Die Kollegen werden dringend ersucht, die Bücher zur Statistik für das Jahr 1890 sofort an den Vorstand oder an die Hilfskassirer abzuliefern. NB. Die Mitglieder­Versammlung fällt in diesem Monat wegen Arbeitslosig=

feit aus.

817

-

KC Achtung!

Der Vorstand.

Bereinigung der in der Kartonbranche beschäftigten Arbeiterinnen

und Arbeiter.

DAF Versammlung

am Dienstag, den 24. Februar ds. Js., Abends Punkt 8 Uhr, bei Feuerstein, Alte Jakobßraße 75( unterer Saal). Tagesordnung: 1. Vortrag des Stadtv. Herrn F. Jubeil. 2. Dis­fuffion. 3. Verschiedenes und Fragekasten. Aufnahme neuer Mitglieder und Der Vorstand. Ausgabe der Mitgliedskarten.

Achtung! Schneider und Schneiderinnen.

Achtung!

Deutscher Schneider- u. Schneiderinnen- Verband.

Filiale Berlin lil.

Mittwoch, 25. Februar, in Hensels Festsälen, Invalidenstr. 1a: Mitglieder- Versammlung.

Bu dieser Versammlung hat Reichstags - Abgeordneter W. Schmidt­Frankfurt das Referat übernommen. Alle in der Schneider- Branche beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen sind freundlichst eingeladen.

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Gebrauch vor und nach jeder Mahl­zeit ein kleines Liqueur Gläschen voll zu nehmen. Zu haben in Flaschen à 0,60, 1,10 u. 1,80 M. Wiederverkäufer bedeutend. Rabatt. Bu haben in Berlin in allen besseren Geschäften, Restaurat. 2c. Ferner in: 228L Friedenan: Otto Voigt. Wilmersdorf : Hermann Petri. Schmargendorf : Herm. Petri. Breitestraße 7. Steglitz : Ernst Boddin. Zehlendorf : Hermann Thiele, Augustastraße 4. Tempelhof : E. Grune. Mariendorf : P. Mielenz. Riedorf: A. Klimke, Berlinerft.64. M.Wutschke, Bergst.107. R. F. Mittelsädt, Fabrikant,

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1. Alle diejenigen über 70 Jahre alten Personen, welche einen Antrag auf Gewährung von Altersrente ge­stellt haben, müssen, wenn sie in ihrer bisherigen versicherungs­pflichtigen Beschäftigung verbleiben, weiter versichert werden; diese Ver­bestehen, wenn die Altersreute be­willigt wird und die Auszahlung der Rente erfolgt. Da aber dem Antrage auf Altersrente die Quittungs­farte der Betreffenden beizufügen ist, so muß bei dem zuständigen Polizei revier die Ausstellung einer neuen Quittungskarte von den Vethei­ligten beantragt werden. Die Aus­stellung dieser neuen Quittungstarte erfolgt seitens der Polizeireviere gegen Vorlegung einer Bescheinigung über die erfolgte Einreichung der ersten Quittungskarte. Diese Bescheini­gungen werden im Büreau der Ver­sicherungs- Anstalt( Moltenmarkt 1) aus­gestellt und es werden daher alle die­Bersicherten, jenigen vorerwähnten welche sich noch nicht im Besitze einer neuen Quittungskarte befinden, auf­gefordert, die Ausstellung dieser Bes scheinigung baldmöglichst zu be= antragen.

2. Wir nehmen Veranlassung, wieder holt darauf hinzuweisen, daß es für die Frage, in welche Lohnklasse die einzelnen Versicherten gehören, nicht auf den wirklichen Arbeits­verdienst der Versicherten antommt, Vielmehr sind zwei Fälle zu unter scheiden:

I. Ist der Versicherte Mitglied einer Ortsfraufenkasse, Be triebskrankenkaffe, Ban- oder Jnnungs- Krankenkaffe, so gilt als sein Jahresarbeitsverdienst der 300fache Betrag des für seine Krankenkassenbeiträge maßgebenden aus den Kassenstatuten ersichtlichen durchschnittlichen Tagelohnes. Ein Maschinenarbeiter, welcher Mit­glied der Ortstrantentasse der Maschinenbauer ist, gehört sonach in die 4. Lohnklasse, weil der durch= schnittliche Tagelohn erwachsener männlicher Personen bei dieser Kasse 8 Mark beträgt, mithin der Jahresarbeitsverdienst der Mit­glieder der Kaffe: 300 Mal 3 gleich 900 Mart. Dieser Jahresarbeits­verdienst ist anch dann maßgebend, wenn der Betreffende thatsächlich weniger verdient.

11. Ist der Versicherte nicht Mit­glied einer der unter 1 ge­nannten Kaffen, so gilt als sein Jahresarbeitsverdienst der 300fache Betrag des für Berlin festgesetzten ortsüblichen Tagelohnes gewöhn­licher Tagearbeiter. Dieser Tage­Lohn ist festgesetzt:

für erwachsene männliche Per­fonen auf 2,40 M., für erwachsene weibliche Per­fonen auf 1,50 M.

Als Jahresarbeitsverdienst gift mithin für die erwachsenen männ­lichen Personen 300 Mal 2,40 gleich 7,20 Mart, für die erwachsenen weiblichen Personen 300 Mal 1,50 gleich 4,00 Mart.

Es gehören also die erwachsenen männlichen Versicherten, welche feiner der unter 1. genannten Rassen angehören, z. B. Hand­lungs- Gehilfen, männlichen Dienstboten, Mitglieder Ein geschriebener Hilfskaffen in die 2. Lohnklasse, erwachsene weibliche Personen, z. B. weibliche Dienst­boten, Näherinnen, Wäsche rinnen, Verkäuferinnen in die 3. Lohnklasse. Diese Lohnklassen kommen für die Betreffenden auch dann zur Anwendung, wenn die­selben thatsächlich einen größeren Arbeitsverdienst haben. 228 L Berlin , den 18. Februar 1891. Invaliditäts- und ab, aber nur an Handwerker, gut er Altersversicherungs- Anstalt

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Montag, b. 28. Februar, Abbs. 81/2 Uhr, bei Röllig, Neue Friedrichstr. 44; Ausserordentliche Versammlung. Tagesordnung:

1. Vortrag und Diskussion. 2. Abrechnung des III. Quartals. 8. Wie stellt sich die Mitgliedschaft den Beschlüssen der öffentlichen Ver­fammlung vom 16. d. Wits. 32H 4. Verschiedenes.

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