A. Für Arbeiter und Arbeitgeber:
Gelsenkirchen am 21. Januar das Gefängnis zur Aufnahme treffenden Angelegenheiten sind die Gewerbe- Aufsichtsbeamten zu sie noch mehr verlangen. Man spricht von der„ bollen Stompott der zu Verhaftenden frei gehalten wurde. Demnach scheint sprechen: das Gefängnis- allerdings die wichtigste und kulturförderndste Einrichtung des preußischen Staates ächtlich" gemacht zu sein.
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schüsset", aber die Arbeiter sind der Meinung, daß sie noch nicht bei der Suppe angelangt feien. Wir stehen erst am Anfange einer Dienstags und Freitags von 1 bis 2 Uhr mittags. vernünftigen Sozialreform. Man solle sich nicht täuschen B. Für Arbeiter allein: Tassen, daß den Arbeitern zuliebe Reformen eingeführt Leider muß man dem Staatsanwalt zugestehen, daß die Donnerstags von 7 bis 8 Uhr abends und am 1. Sonn- werden. Das Kapital ist selbst stark daran interessiert, tag des Monats von 9 bis 10 Uhr vormittags. Aufreizungen der ,, Tribüne" Erfolg gehabt haben: in ihrem daß nicht unnötiger Raubbau mit der Arbeitskraft des Volkes geC. Für Arbeiterinnen allein halten die Gewerbe- Inspektions- trieben wird. Was an Arbeiterschutz zugestanden wird, ist nur Verbreitungsgebiet sind zwei gewalttätige Erzesse Assistentinnen Fräulein Reichert, Fräulein Kummert und minimal; jedes weitere Zugeständnis ist immer das Resultat langvorgekommen. In Wandersleben bei Erfurt veranstalteten Fräulein Conradt zu den unter B angegebenen Zeiten Sprechwieriger Kämpfe und nur schwer aufrecht zu erhalten. Was die patriotische Kriegervereinler als Gegendemonstration gegen den stunden in den Räumen der Gewerbe- Inspektion Berlin O Arbeiter vor allen Dingen brauchen, das sind Freiheiten, um sich roten Sonntag eine patriotische Feier, wobei zwei beztv. C und N ab. ihre Rechte zu erfämpfen auf wirtschaftlichem wie auf politischem patriotische Gestochene vom patriotischen Schlachtfelde getragen Aufsicht betreffenden Angelegenheiten täglich von 1 bis 3 Uhr denn solange Klassen im Staate beſtehen, wird auch der KlaſſenAußerdem sind zur Auskunftserteilung über alle die Gewerbes Gebiet. Sie müssen als Klasse mit der Sozialdemokratie fämpfen, werden mußten. Und in Langensalza fam es zwischen Gewerbe- Aufsichtsbeamte in den Dienstlokalen der Gewerbe- In- lampf nicht aufhören, der mit aller Schärfe geführt werden muß. patriotischen Soldaten und patriotischen Ziviliſten zu einer spektionen anwesend. patriotischen Schlägerei und Stecherei, bei der es auf beiden Seiten mehrere Verwundete gab. Grund genug, jegt gegen die Tribüne" ein Aufreizungsverfahren einzuleiten.
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Die Bezirke der Gewerbe- Inspektionen für Berlin , Charlotten burg , Schöneberg und Rigdorf sind wie folgt abgegrenzt: 1. Gewerbe- Inspektion Berlin C., umfassend die Bezirke der Es erscheint ausgeschlossen, daß der Staatsanwalt eine Polizeireviere 1, 2, 6, 12 bis 16, 19 bis 22, 27, 29, 38, 40, 55 Verurteilung erzielen wird. Das wäre nur möglich, wenn und 93. 2. Gewerbe Inspektion Berlin O., umfassend die Bezirke der die Erfurter Richter sich durch ihren engeren Kollegen und Freund, den Erfurter Landgerichtsrat Hagemann, beein- Polizeireviere 23 bis 26, 43 bis 45, 48, 49, 52 bis 54, 65, 66, 70, flussen ließen, der bekanntlich als nationalliberaler Scharf. 79, 86, 87, 94 bis 96, 102 und 103, fowie den Stadtkreis Rigdorf. macher kürzlich im Reichstage eine noch energischere und Polizeireviere 28, 30, 31, 34 bis 36, 39, 41, 42, 47, 56, 63, 67, 71 3. Gewerbe- Inspektion Berlin S., umfassend die Bezirke der tollere Verfolgung der Sozialdemokratie forderte. Daß das bis 73, 78 und 85, sowie den Stadtkreis Schöneberg . die Erfurter Richter tun werden, dafür liegt zunächst kein An- 4. Gewerbe- Inspektion Berlin W., umfassend die Bezirke der zeichen vor, zumal ein Gericht, das in derartigen rein ideellen Polizeiveviere 3 bis 5, 8, 32, 33, 37, 57, 58, 64, 74 bis 77, 83, 84, Wendungen eine Anreizung zu physischen Gewalttätigkeiten 91, 100 und 104, sowie den Stadtkreis Charlottenburg . ,, feststellen" würde, dem Fluche der Lächerlichkeit anheimfiele. Nichtsdestoweniger wird dieser Massenprozeß der„ Tribüne" neue Scharen von Abonnenten bringen. Weil er eben für uns und für das Volk ein Aufreizungsprozeß ist!-
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5. Gewerbe- Inspektion Berlin N., umfassend die Bezirke der Polizeireviere 7, 9, 10, 11, 17, 18, 46, 50, 51, 59 bis 62, 68, 69, Uebersicht der Gewerbe- Inspektionen und der Gewerbe- Aufsichtsbeamten von Berlin , Charlottenburg , Schöneberg und Rigdorf.
80 bis 82, 88 bis 90, 92, 97 bis 99, 101 und 105.
Bezeichnung
Gewerbe Inspektoren
Beamte der Gewerbe- Inspektionen
Die diesjährige Landesversammlung der sozialdemokratischen der GewerbePartei Sachseus beginnt am Dienstag, den 17. April, vormittags Inspektion 10 Uhr, im Belvedere " zu Zwickau . Zur Erledigung der Geschäfte find vorläufig zwei Tage in Aussicht genommen. Auf der Tagesordnung steht: 1. Bericht des Zentralfomitees: a) Organisation. b) Agitation. Referenten: Sindermann und Braune. 2. Bericht über die Tätigkeit des Landtages. Referent: H. Goldstein. 3. Die Wahlrechtsbewegung. Referent: Frizz Geyer. 4. Die Taktik bei den Gemeindewahlen. Referent: E. Schulze. 5. Anträge der Parteigenossen. 6. Wahl des Ortes für das Zentralkomitee. 7. Wahl des Ortes für die nächste Landesversammlung.
Totenliste der Partei. Der Stadtverordnete Genosse Dreher ist in Löbtau nach wenigen Wochen schwerer Krankheit gestorben. Paul Dreher ist einer der alten Garde, ein Genosse, der, 57 Juhe alt geworden, den größten Teil seines Lebens in uneigennützigster Weise in den vordersten Reihen des Proletariats gekämpft und gewirkt hat. Er stand schon als junger Mensch mitten in der Bewegung, da noch zwei Richtungen in der sozialdemokratischen Partei als feindliche Brüder sich gegenüberstanden. Und in den schwersten Zeiten des Sozialistengesetzes hat Paul Dreyer seinen ganzen Mann gestanden, wie nur einer; er hat sich unvergängliche Verdienste um unsere große Sache erworben, die ihm von der Parteigenossenschaft Dresdens unvergessen bleiben. Wiederholt wurde er von den Löbtauer Genossen zum Gemeinderatsmitglied berufen, und er hat diesen Posten unter den schwierigsten Umständen, teilweise als einziger Sozialdemokrat, wirkungsvoll im Interesse der Arbeiter vertreten. Auch sonst hat unser ins Grab gesunkener Genosse wiederholt auf den exponiertesten Posten der Partei gestanden. Er kanDidierte wiederholt zum Landtag, und als Redner war er auf bestimmten Gebieten sehr geschäßt und erfolgreich tätig. Er war ferner der tätige Mitſchaffer der jetzt bestehenden Organisation im 6. Kreise, deren erster Leiter er auch war. Und trotzdem unser Genoffe Dreyer seit Jahren zeitweilig von der Gicht geplagt wurde, hat er bis zum Beginn seiner tödlichen Krankheit ununterbrochen im Interesse der Sozialdemokratie gewirkt.
Arbeiter, Arbeiterinnen Berlins , wahret Eure Rechte! Die Bestimmungen der Gewerbe- Ordnung, die zum Schuße der Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter erlassen sind, werden vielfach seitens der Unternehmer nicht beachtet und die Rechte der Arbeiterinnen werden oft gekürzt.
Das Gesetz bestimmt:
Die Arbeitszeit dauert für Arbeiterinnen über 16 Jahre 11 Stunden täglich, mit einstündiger Mittagspause; an Vorabenden von Sonnund Festtagen nur 10 Stunden, und es muß die Arbeitsstätte an diesen Tagen bis spätestens 51%, Uhr verlassen sein.
Jugendliche Arbeiter von 14-16 Jahren dürfen täglich nur 10 Stunden mit einstündiger Mittagspause sowie je stündiger Frühstücks- und Vesperpause beschäftigt werden.
Kündigungen und Entlassungen. Gründe für sofortiges Verlaffen der Arbeit sind z. B.: Unfittliche Angriffe der Unternehmer oder ihrer Vertreter, Tätlichkeiten, grobe Beleidigungen, unregelmäßige Lohnzahlung, bei Affordarbeit nicht ausreichende Beschäftigung usw.
Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage; sie kann durch gegen seitige Vereinbarung ausgeschlossen werden. Wenn Kündigungsfristen bestehen, müssen sie für beide Teile gleich sein.
Ausstellung von Zeugnissen. Die Arbeiterin hat das Recht, ein Zeugnis über Art und Dauer ihrer Beschäftigung zu verlangen; besondere Merkmale, welche die Schädigung der Arbeiterin zur Folge haben können, find ungefeßlich und zurückzuweisen.
Strafgelder. Bestimmungen über Lohnabzüge in Form von Strafgeldern müssen in der Fabrikordnung, die sichtbar aushängen muß, bekannt gegeben sein. Die Verhängung jeder Strafe muß der Arbeiterin ohne Verzug mitgeteilt werden.
Dr. Rasch.
Dr. Fischer. Donath, Gewerberat.
Diensträume der GewerbeInspektionen
Dr. v. Findh, Gewerbe- NO. 43, Referendare. Georgen- KirchFrl. Kummert, Assistentin. platz 21.. Menz, N. 20, Brinzen Steinhoff, Allee 88. Wolf,
GewerbeReferendare.
Frl. Conradt, Assistentin. Schmidt, Gewerbe- Assessor. SO. 26, Zöllner, Gewerbe- Referendar. ElisabethFrl. Reichert, Assistentin. Ufer 45. Schöneberg , Lampe , Gewerbe- Referendar. Geisbergstr. 38. Lohmann, Gewerbes NW. 52, Friß, Referendare. Calvinstr. 13.
Gerichts- Zeitung.
An der Diskussion beteiligten sich nur einige Redner, welche die Ausführungen des Referenten durch treffende Beispiele zu bekräftigen wußten und auf die Notwendigkeit der Organisation hinwiesen. fammlungen, die der sozialdemokratische Wahlverein für den vierten Die Wahlrechtsfrage stand auf der Tagesordnung in fünf VerStadtteilen des Kreises veranstaltet hatte. In der Versammlung für Berliner Reichstagswahlkreis am Dienstag in den verschiedenen das Görliger Viertel bei Graumann in der Naunynstraße hatte Gebei Litfin, Wlemelerstraße, Genosse Eugen Brüdner; bei Boeker, Drachenburg ", Vor dem Schlesischen Tor, sprach Genosse Wüsche, Allee, Genosse Litfin. In allen Versammlungen trat der Ernst und Weberstraße, Genosse Büchner, und im„ Elysium", Landsberger die Entschloffenheit zutage, womit das preußische Proletariat den Kampf um seine politische Gleichberechtigung führt; aber ebenso deutlich zeigte es sich, daß die Arbeiterschaft durchaus nicht gewillt ist, der Reaktion die ihr wohl wünschenswert erscheinende Gelegenheit zu sich nicht der Täuschung hin, daß der Kampf ein leichter sein werde, geben, die Bewegung in einem Blutbad zu erstiden. Auch gab man daß man das allgemeine Wahlrecht so ohne weiteres erreichen könne. Genosse Litfin bemerkte am Schlusse seines Vortrages, daß die ganze Kraft auf die Jugenderziehung gerichtet sein müsse, damit sich die heranwachsende Generation nicht zu blinden Werkzeugen der Reaktion gebrauchen lasse. Er verglich die Volksbewegung mit dem Druck in einem Dampfkessel, der bei ungeschickter Wartung den Kessel zersprengt und den Maschinisten beiseite schleudert Warnung an die Reaktion, nicht allzu frech die Forderungen des Volkes zu mißachten. An den Vortrag fnüpft sich eine rege Disfuffion, in der der Mißmut und die Empörung über die schmählichen politischen Zustände in Preußen unmittelbar und kräftig zum Ausdruck fam. Einigen pessimistisch klingenden Aeußerungen gegenüber bemerkte der Referent in seinem Schlußwort, daß, wer die letzten Jahrzehnte der Arbeiterbewegung miterlebt hat, doch trotz all' der herrschenden Reaktion erkennen müsse, daß es vorwärts geht. Im übrigen sei es vor allem auch Sache jedes einzelnen Parteigenossen, seine ganze Kraft dafür einzusetzen, daß es schneller vorwärts gehe.
noffe Ernst Brückner das Referat übernommen; in der
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Deutscher Kürschnerverband. Die Zahlstelle Berlin hielt am 19. Februar eine Versammlung ab. E. Schnbert Hamburg hielt einen Vortrag über das Thema: Unternehmerverbände und Arbeiterorganisationen. Hierauf erfolgte Bericht und Neuwahl des Dele gierten zur Gewerkschaftskommission. Den Bericht erstattete Sellmann, gewählt wurde Krause II. Der Kürschner Demeter, der beim legten Streit Arbeitswilligendienste geleistet hat, wurde aus dem Verbande ausgeschlossen.
Vermischtes.
Schwere Schiffsunfälle, bei denen viele Menschen ihr Leben verloren, haben sich in und bei Portugal ereignet. Wie aus Porto ge drahtet wird, geriet bei dichtem Nebel auf dem Duoro eine Bark auf einen Felsen und schlug um; 16 Personen ertranten. Nach einer Meldung des Morning Leader"( London ) aus Lissabon stieß ein portugiesischer Küstendampfer auf Felsen an der atlantischen Küste und ging innerhalb weniger Minuten unter. 25 Fahrgäste ertranten. Viele Leichen wurden bereits ans
Ferdinand Bonn vor dem Gewerbegericht. Ferdinand Bonn hatte gestern wieder einmal sich mit seinen Bühnenarbeitern vor dem Gewerbegericht auseinander zu sehen. Nicht weniger wie dreißig Klagen, meist wegen Ueberstundenforderungen, sollten zum Austrag kommen. Gleich bei Beginn der Verhandlung lehnte Bonn den Vorsitzenden, Gewerberichter Assessor Wölbling, wegen Befangenheit ab. Dieser Einwand wurde aber als unbegründet zurückgewiesen und die einzelnen Klagen zur Verhandlung gebracht. In vier Fällen wurden Vergleiche abgeschlossen und einige andere Klagen mußten wegen Fehlens von Beugen vertagt werden. In einem Falle erfolgte nur die Verurteilung zur Bezahlung der Ueberstunden. Ferdinand Bonn selbst dauerte die Sache zu lange, er verließ den Verhandlungsraum und beauftragte seinen Sekretär K. mit seiner Vertretung. Als in dem schon erwähnten Fall Bonn zur Bezahlung der Ueberstunden Ilfer geschwemmt. verurteilt wurde, berief sich K. auf das Zeugnis des Bühnenchefs Dr. Mathull, der befunden sollte, daß die Arbeiter bei Bonn keinen Deutscher Arbeiter Abstinenten Bund. Ortsgruppe Berlin . Rechtsanspruch auf Ueberstundenbezahlung hätten.( 1) Der Gerichts- 1. Bezirk. Freitag, den 23. Februar, abends 9 Uhr: Agitations. hof hielt die Vernehmung dieses Zeugen für unerheblich, zumal von versammlung für die östlichen Vororte in Rummelsburg , Alt- Borhagen 56, anderer Seite bekundet wurde, daß in allen Berliner Theatern die bei Tempel. Bortrag des Genossen A. Störmer über:„ Unsere Mittel im Bezahlung der Ueberstunden üblich sei. Wegen dieser Klassenkampf". Diskussion. Beugen ablehnung lehnte der Vertreter Bonns in allen weiteren 16 Klagen den ganzen Ge= richtshof als befangen a b. Nach längerer Beratung erflärte der Vorsitzende, daß ein neuer Termin demnächst stattfinden werde. Inzwischen wird über den Einwand der Befangenheit ent
schieden werden.
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Eingegangene Druckfchriften.
Dr. O. Wettstein. Die Tagespresse vor hundert Jahren. 24 Seiten. Breis 50 Pf. Verlag: A. Müller, Zürich . I. Bericht über die Tätigkeit der Zahlstelle Berlin des Holz II. Die Lohn- und Arbeits arbeiterverbandes für das Jahr 1905. verhältnisse der Berliner Holzarbeiter nach statistischen Erhebungen im September 1905. Eine von der Bahlstelle Berlin des Deutschen Holzarbeiterverbandes herausgegebene Broschüre. Zu haben im Verbandsbureau, Engel- Ufer 15.
Briefkaften der Redaktion.
Der Beweisantrag darüber, daß die Arbeiter keinen Rechtsanspruch auf Bezahlung für Ueberstunden haben, ist offensichtlich unbeachtlich. Der Arbeiter hat einen Anspruch auf Bezahlung für Ueberarbeit und selbst wenn entgegenstehende Abreden wären, im vorliegenden Fall offenbar gegen die guten Sitten verstoßend und deshalb ungültig. Die Ablehnung wegen Befangenheit unter diesen Umständen legt die Vermutung nahe, daß die Ablehnung überhaupt nicht ernst gemeint war, sondern zur Hinziehung der Entscheidung 165. I. An den Verband der Gastwirtsgehülfen, Berlin , Dirkjen dienen soll. Den Arbeitern wäre zu raten, eine einstweilige Verstraße 39, I.-A. S. 250. Beim Juwelier. fügung in Höhe ihrer Ansprüche zu ertrahieren, damit später ihnen Sie den Stastellan im Reichstag, Portal V, um Ueberlassung einer TribünenA. B. 000. Ersuchen die Pfändung erleichtert werde. tarte. Ausgabe derselben nur vormittags. Nakke, Steinförde . Zentralverband der Konsumvereine Deutschlands . Sekretär: Heinrich M. 11. Dresden. Kaufmann, Hamburg , 8, Gröningerstr. 24/27. . R. 100. Uns nicht bekannt. Zwei Streitende, Gollnowstraße. 1. 9. Juni 1894. 2. 15. November 1897. 3. 18. Dezember 1897.
Hütet die Kinder! Unter Ausschluß der Oeffentlichkeit verhandelte die 3. Straffammer des Landgerichts I eine Anklage gegen die Masseuse Marie Otto, den Kapellmeister Wilhelm Pfarr und zwei junge Mädchen. Letztere hatten sich in die" Behandlung" der Frau Otto begeben, um mit deren Hülfe die Folgen eines von ihnen begangenen Fehltritts abzuwenden. Pfarr wurde beschuldigt, unter Mißbrauch seines Ansehens und durch Ueberredung eine Hygienische und Schuhmaßregeln. Arbeitsräume, Betriebs- seinere minderjährigen Schülerinnen, die bei ihm Violinunterricht vorrichtungen, Maschinen und Gerätschaften find so einzurichten und hatte, zu Falle gebracht und dann selbst zu Frau Otto geleitet zu zu unterhalten, daß die Arbeiterinnen gegen Gefahren für Leben haben. Die Verhandlung endete mit der Verurteilung Pfarrs und Gesundheit geschützt sind. Es ist für genügend Licht, reine gute zu 1 Jahr 3 Monaten Gefängnis, der Frau Otto zu Luft, Beseitigung von Staub und Abfällen zu sorgen; ebenso find 9 Monaten Gefängnis. Die beiden jungen Mädchen kamen mit Schußvorrichtungen an Maschinen anzubringen. In Anlagen, deren geringeren Gefängnisstrafen davon. Betrieb es mit sich bringt, daß die Arbeiterinnen sich umkleiden und
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Biß in den Daumen. Schweres Unheil hat der Arbeiter Paul nach der Arbeit reinigen, müssen ausreichende, für beide Geschlechter Erpach angerichtet, der wegen schwerer Körperverlegung vor der getrennte Anfleide- und Waschräume vorhanden sein. Bedürfnis 3. Straffammer des Landgerichts I zur Verantwortung gezogen anstalten müssen in genügender Zahl vorhanden und so eingerichtet wurde. Die Sache hatte seinerzeit das Schöffengericht beschäftigt. Arbeiterinnen, achtet darauf, daß diese zu Gurem Schutze er- Dieses hatte sich aber für unzuständig erklärt, weil der Verletzte ein wichtiges Glied des Körpers verloren hatte. Der Angeklagte laffenen gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt und innegehalten war bei einer hiesigen Getreidefirma beschäftigt und geriet eines Tages mit einem Vorarbeiter bei der Lohnzahlung in Zwist, der in Wir weisen darum von neuem darauf hin, daß nachstehende Tätlichkeiten ausartete. Dabei hat der Angeklagte seinem Gegner Personen bereit sind, um es den Arbeiterinnen zu ermöglichen, ohne den Daumen der linken Hand beinahe abgebissen, so daß Nachteile für ihre Existenz auf Beseitigung der Mißstände in den der Finger amputiert werden mußte und der Verletzte dauernd eine Arbeitsstätten hinzuwirken, wahrheitsgetreue Beschwerden entgegen Steifheit im Arm zurüdbehalten hat. Der Angeklagte, der schon zunehmen und für schleunigste Abhilfe Sorge zu tragen. einmal in eine solche Biß- Affare verwickelt war, wurde zu 6 Wochen Gefängnis verurteilt.
werden.
Die Namen der Beschwerdeführer werden streng geheim gehalten!
Beschwerden nehmen entgegen: Fräulein Baader, Blücherstraße 49, Hof II. Frau Bauschke, Rostockerstr. 43, Qutergeb. I. Frau Dr. Weyl, Lothringerstr. 67, I. Frau Lus, Waterloo- Üfer 9, im Laden. Frau Pauzeram, Pappel- Allee 128, vorn I. Frau Lich, Blumenstr. 63, I rechts. Frl. Heidemann, Alte Jakobstr. 108, IV. Frl. Grünberg, Köpniderstr. 8b, IV. Frau Jeeze, Rigdorf, Steinmetz ftraße 120, born I. Frau Schmidt, Charlottenburg , Wilmersdorfer Straße 130.
Verfammlungen.
Briefkaften der Redaktion. Juriftifcher Teil.
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Die juristische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Sonnabends von 7 bis 9 lbr abends ftatt. Geöffnet: 7 lbr. Jeder Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Merkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt.
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30 J. W. Sie müssen sich an die Gesellschaft wenden, eventuell die Police aufbieten laffen. P. 250. 1. und 2. Nein. Sie müssen sich aber vertreten lassen. Die juristische Sprechstunde steht jedem Abonnenten offen, es muß abgelehnt werden, zu einer bestimmten Zeit durch den Brieffasten zu antworten. 5. 99. Die Klage wäre im Auslande an auftrengen, sie hat wenig Aussicht auf Erfolg. G. S. 100. Ehebruch ist, wenn wegen desselben die Ehe geschieden ist, auf Antrag des beleidigteir Gatten strafbar. Der Antrag ist spätestens innerhalb drei Monaten nach Rechtskraft des Scheidungsurteils zu stellen. Die Strafe beträgt zwischen einem Tage und sechs Monaten Gefängnis. 21. G. 12. Soweit ersichtlich, erbte nur der Ehemann und Ihr Vater. Kahn 5. Jedes Beweismittel kann als hinreichend zum Beweis erachtet werden. Die Anzeige dürfte aber leider resultatlos verlaufen. M. 3. 37. Nein. 20. Etwa 30 Pf. bis 1 M. E. K. und K. M. 1. Benden Sie sich an das Amtsgericht mit dem Antrag, Sie von der Wartezeit zu dispensieren. - Berbele. K. B. 68, Alter Abonnent 100. Nein. 1. Sie fönnen nicht vor dem 2. Suni heiraten. 2. Rein. J. 20. Sie haben keine Verpflichtung. Die betreffende gehört auch einer Krankenkasse nicht zu. A. H. 7. Wenn bewiesen wird, daß 14tägige Kündigungsfrist vereinbart und diese Vereinbarung auch mit dem Schwager getroffen ist, so haben Sie, sonst der Schwager Recht. Pech. 1. Die Pfändung geschieht durch Gerichtsbeschluß. 2. Das hat das Gericht nach Maßgabe des Familienunterhalts zu entscheiden. 3. und 4. Nein. 5. Ja. Schn. 10. Sie mußten sich das Urteil holen. Dalldorf 15. 1. Nein. 2. Ja.
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Briefkaften der Expedition.
Zweiter Wahlkreis. In einer Boltsversammlung bei Goßmann, Kreuzbergstraße, sprach am Dienstag der Reichstagsabgeordnete Genosse Stüdlen über„ Die Entwidelung der Sozialpolitik im Reiche". In der gutbesuchten Versammlung waren auch Frauen Patienten in Beelitz , Grabowfee zc. Diejenigen unserer Abonnenten, zahlreich vertreten. In seinem Vortrage erklärte Genosse Stücklen, die noch während des ganzen nächsten Monats in der Heilstätte bleiben, Gewerkschafts- Bureau, im Gewerkschaftshause, Engel- wie winzig und unzureichend die vielgepriesene Fürsorge für den wollen uns wegen der leberweisung von Freiexemplaren sofort ihre Adresse Ufer 15, im Laden. Vorm. 9-1 und nach m. 6-8 hr. Arbeiter im Deutschen Reiche ist. Dennoch ist man in Regierungs- einsenden, da bei verspäteter Bestellung die ersten Nummern des neuen Bur Auskunftserteilung über alle die Gewerbe- Aufsicht betreisen der Meinung, daß die Arbeiter recht undankbar seien, wenn Monats von der Post nicht geliefert werden.
Sprechzeit jeden Mittwochabend von 7-9 Uhr.