vom Reich ist vom Staat zu erwarten, gehört Preußen doch zu Weise sagt der überdies durch die Rechtsprechung außer- anwalt beantragte ein Jahr Gefängnis. Das Geriğt denjenigen Staatswesen, die bis heute noch einer Bollsvertretung ordentlich eingeengte§ 193:„ Tadelnde Urteile über wissen- erkannte auf acht Monate Gefängnis unter Anrechnung von entbehren. Daher ist es gerechtfertigt, daß die Arbeiter sich zunächst an schaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, ingleichen zwei Monaten der Untersuchungshaft. die Gemeinde wenden, wozu noch die Erwägung komme, daß eine allge- Aeußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von meine zentralistische Regelung der Arbeitslosenfürsorge im ganzen
Hus der Frauenbewegung.
Reich vielleicht 10 schwierig ist, daß notwendigerweise erst von den Rechten, oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen geeinzelnen Gemeinden die Vorbedingungen hierfür geschaffen werden macht werden, sowie Vorhaltungen und Rügen der Vormüßten. Aus solchen Erwägungen heraus find wohl auch vor zwei gesezten gegen ihre Untergebenen, dienstliche Anzeigen oder Frauenwahlrechtsbewegung. Die bürgerlichen Frauen Wiens Jahren die Arbeitslosenzählungen in Charlottenburg eingeführt Urteile von seiten eines Beamten und ähnliche Fälle sind nur haben Sonntag wieder eine Versammlung abgehalten, in der zum Prof. Dr. Wielerworden, die regelmäßig im Februar, Juli und November insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung Frauenwahlrecht Stellung genommen wurde. stattfinden. Redner ging näher auf die Technik dieser Zäh- aus der Form der Aeußerung oder aus den Umständen, unter ni aus Prag war als Referent erschienen und begründete in lungen ein, deren letzte, im November 1905, unanfechtbarer Rede die Berechtigung des Frauenwahlrechts. So nur die ge- welchen sie geschah, hervorgeht." ringe Zahl von 72 Arbeitslosen ergeben habe, aber weit wäre alles gut gewesen; niemand wird es den Damen ver daraus Am Donnerstag gelangte folgender Fall vor dem Reichswehren, daß sie gerade jezt für das Frauenwahlrecht demonstrieren. kann leider nicht geschlossen werden, daß die Arbeitslosigkeit in Charlottenburg eine so geringe fei, sondern dies Resultat erklärt gericht zur Verhandlung, der zeigt, wie nicht einmal vollauf Sie riskieren dabei nichts und schließlich werden doch immer einige sich aus der Tatsache, daß sich der Arbeiter allmählich Zweifel be- berechtigte Beschwerden nach der Auffassung des Reichsgerichts Frauen mit den Bestrebungen der Frauenbewegung bekannt gemacht. mächtigt haben, ob denn auf die fortdauernden Zählungen auch gegen Beleidigungsklagen geschützt sind. Vom Landgericht Etwas anderes ist es aber, daß die Damen es nicht unterlassen bei jeder Gelegenheit unsere Genossinnen eines wirklich etwas für die Arbeitslosen geschehen werde; wenn dies Flensburg ist am 7. Juli v. J. der Rentner Anton tönnen, nicht der Fall sei, sondern immer nur Erhebungen zu rein ftatisti- Georg Carstensen in Arsleben von der Anklage der schweren Fehlers zu beschuldigen, weil sie gegenwärtig schen Zwecken veranstaltet werden, muß naturgemäß bei den Beleidigung freigesprochen worden. Er hatte in einem den Kampf ums allgemeine Wahlrecht ohne besondere Betonung des Arbeitern die Freudigkeit bei der Mitarbeit nachlassen; daraus Schreiben an die Regierung in Schleswig sich über den mal anzuhören und wiederholter Einladung folgend waren diesmal eine Frauenwahlrechts führen. So auch Sonntag wieder. Um sich die Sache eins erklärt es sich, daß bei der letzten Zählung ganze Arbeiter Gemeindevorsteher St. beschwert, weil dieser Anzahl Genofsinnen anwesend, darunter auch die Genoffinnen viertel nicht mit Zählfarten belegt wurden. Das beste bei der Verpachtung der Jagd, die Schlesinger und Jopp. Beide Genossinnen ergriffen das Mittel, die freudige Mitarbeit der Arbeiter zu sichern und die Zählungen zu zuverlässigen auszugestalten, ist die Jnangriffnahme Carstensen bis dahin inne hatte, parteiisch Wort. Genoffin Popp bewies den Damen die Berechtigung der Die Versammlung nahm auch einer Unterstügung für die ermittelten Arbeitslosen. Der Magistrat borgegangen sei. S. stellte Strafantrag, doch wurde Haltung unserer Genossinnen. würde sich damit nicht auf vollkommen unbetretenes Gebiet begeben, vor Gericht die Behauptung des Angeklagten Stellung zum§ 30 des Vereinsgefeges, der Frauen von vielmehr haben die Arbeiter selbst in ihren Organisationen, von boll erwiesen. In dem Schreiben an die Regierung der Mitgliedschaft in politischen Vereinen ausschließt. denen allein die freien Gewerkschaften für reine Arbeitslosen- Unter- tamen u. a. die Worte in standalöser Weise" vor. Frl. Stefanie Manheimer, eine Volksschullehrerin, hielt ein stügung, also abgesehen von Kranken- und Invaliden, sowie von Das Gericht verkannte nicht, daß sie beleidigend seien, meinte versammlungsgesetz Frauen mit Minderjährigen und Ausländern ausgezeichnetes Referat und führte aus, daß das Vereins- und Gemaßregelten und Streifunterstützung, jährlich über 1 Millionen aber, sie seien es nicht so sehr, daß der Angeklagte, der be- auf gleiche Stufe stelle, trotzdem in Oesterreich se ch 3 Millionen Mark ausgeben, vorzügliche Vorarbeiten geleistet. Auch öffentAls einzige Entliche Gelder werden bereits zur Arbeitslosen Fürsorge ver- rechtigte Interessen wahrgenommen habe, deshalb bestraft Frauen selbständig tätig sind. - 9 von den 10 belgischen werden müsse. Auf die Revision des Staatsanwalts schuldigung für das Gesetz bezeichnete die Referentin den Städten mit über 50 000 Einwohnern nach dem Vorgange von Gent hob das Reichsgericht das Urteil auf und verwies Umstand, daß es vierzig Jahre alt ist und aus einer Zeit den Gewerkschaften Zuschüsse zu ihrer Arbeitslosen Unterstützung die Sache an das Landgericht zurück, weil nicht aus- stammt, wo die politische Unfähigkeit der Frau von ihrer wirtschaftgezahlt, und auch in Deutschland hat die Kölnische Stadtverwaltung drücklich nach§ 193 festgestellt sei, daß sich weder aus lichen Abhängigkeit abgeleitet war. Es wurde eine Resolution im mai verigen Jahres beschlossen, der von privater Seite ins der Form noch aus den Umständen die Absicht der Beleidi- angenommen, in der die Ausschließung der Frauen von der politischen Leben gerufenen Arbeitslosen Versicherungsfasse einen Zuschuß von gung ergebe. 20 000 M. zu gewähren und für die 100 000 m. übersteigenden Es wird in dem besprochenen Fall wohl das Landgericht Kosten aufzukommen. Wir hoffen auf eine Antwort, die uns er warten läßt, daß Charlottenburg auf diesem Gebiete vorbildlich abermals zu einer Freisprechung gelangen. Unerfindlich ist, weshalb die Bezeichnung des parteiischen Vorgehens Die Antwort des Magistrats entsprach dieser Erwartung eines Beamten nicht unter allen Umständen als ein standalöses leider nicht; Herr Stadtrat Professor Dr. Jastrow ver soll bezeichnet werden dürfen. Logisch folgt aus der Anbreitete fich sehr eingehend über die Methoden, einen nahme des Reichsgerichts: es fann in Preußen- Deutschland leberblick über den Arbeitsmarkt zu gewinnen, unter nicht als skandalös bezeichnet werden, daß welchen die Charlottenburger Arbeitslosenzählungen nur ein ein Beamter parteiisch vorgeht. Sollte das in der ergänzendes Glied darstellen. Alle diese Methoden haben überein- Lat die Ansicht des Reichsgerichts sein, so verurteilt diese stimmend ergeben, daß gegenwärtig die Arbeitslosigkeit eine verhältnismäßig geringe sei, und deshalb sei ein Anlaß zu irgend Ansicht unsere Zustände schlimmer als es der heftigste Angriff welchen außerordentlichen Maßnahmen nicht gegeben. Bei der Ein- tun könnte.
wendet; so werden bereits
wirken will.
worden; diese sollten
fangreiche Veröffentlichung über Arbeitslosenversicherung unmittelbar
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zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt worden sind, lautete sammen, und nun zogen die Frauen nach Carton Hall. Hier wurde,
Man
Vereinstätigkeit als unvereinbar mit ihrer sozialen und wirtschaftlichen Tätigkeit im Staate erklärt wird und die das Frauenwah I rechtsfomitee beauftragt, durch eine Petition an das Abgeordnetenhaus die baldigste Beseitigung dieser entwürdigenden Bestimmung zu fordern. Frauenwahlrechts- Demonstration in- England. Die Frankf. 3tg." schreibt unterm 20. Februar aus London : Während der König seine Thronrede hielt, fand unweit des Parlamentspalastes eine eigenartige Demonstration für das Frauenstimmrecht statt, obwohl während der Eröffnung des Parlaments alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge in einem Umkreise von einer englischen Meile verboten ſins. An der unterirdischen Eisenbahnstation St. James, unweit vom Barlament, sammelten sich Hunderte von Frauen an, darunter viele mit Kindern auf den Armen. Meist waren es Arbeiterfrauen aus führung der Arbeitslosenzählungen sei durchaus keine Versprechung Das Lizentiatengedicht des Simplizisfimns" vor dem Reichs- der westlichen Vorstadt Hammersmith , in der es viele Sozialdemoauf irgend eine unmittelbare Unterstüßung der Arbeitslosen gemacht gericht. Das gestern verfündete Urteil des Reichsgericht gegen die fraten gibt. Auch elegante Damen kamen, darunter die Gräfin Mit der letzten Abteilung fich zunächst an den städtischen Redakteure des„ Simplizissimus", Linnetogel und Thoma, Carlisle und Lady Francis Balfour. Arbeitsnachweis wenden. Zu bemerken sei ferner, daß welche vom Landgericht Stuttgart am 26. Juni v. J. wegen Frauen kam ein Mann, der ein mächtiges rotes Banner entfaltete. vom Reichsamt des Innern in allernächster Zeit eine un des bekannten Lizentiatengedichtes, Linnekogel zu 200 M., Thoma Ein Polizei- Inspektor ergriff das rote Banner und rollte es zubevorstehe, die man zunächst wohl abwarten müsse. Jedenfalls auf Verwerfung der von den Angeklagten eingelegten Re- der Polizei zum Troße, das Banner über dem Eingange entfaltet, werde der Magistrat die Frage im Auge behalten und die Zählungen vision. Die erhobenen Rügen, über die wir am 10. d. M. bis alle Demonstrantinnen in den Saal gelangt waren. fortsetzen. Wenn sie durch die Teilnahmslosigkeit der Arbeiter miß berichteten, wurden gänzlich für unbegründet erklärt. Durch das fang ein eigens gedichtetes Lied und wartete auf Keir Hardie , der lingen und der Magistrat einer etwa eintretenden großen Arbeits- Gedicht in Verbindung mit dem Bilde habe nicht bloß der Lic. aber nicht erschien, sondern einen Brief schickte, in dem er sein Weglosigkeit dann unvorbereitet gegenüberstehe, müsse er die Verant- Bohn getroffen werden sollen. Dieser sei vielmehr als die Ver- bleiben entschuldigte. Reden wurden gehalten und zwei Resolutionent wortung dafür ablehnen. Die Mehrheitsparteien waren von dieser mit übermäßigem Bei der Strafantrag der gerichtlichen Behörde ausreichend. förperung feines Standes anzusehen. Deshalb sei angenommen. Gegen beide erhoben sich zwei Arme, die einem der Eine straf wenigen Männer in der Versammlung gehörten. Dieser Protest des fall aufgenommenen Antwort so befriedigt, daß sie überhaupt nicht bare Beleidigung müsse als vorliegend erachtet werden, da die einen Mannes erweckte laute Rufe des Ünivillens. Nachdem die Verdas Wort ergriffen. Von unserer Seite betonte Genosse Dr. Borchardt, Grenzen, welche auch der Satire gezogen seien, überschritten worden sammlung zu Ende war, zogen die Demonstrantinnen in einzelnen er müsse nach dieser Antwort befürchten, daß die nächsten Zählungen feien. Gruppen, da ein organisierter Aufzug nicht gestattet war, zum ergebnislos verlaufen würden. Freilich ist bei ihrer Einführung Die Reichsgerichtsrechtsprechung, wie überhaupt die Recht- Barlament, um hier einzelne Abgeordnete für ihre Forderungen zu teine positive Zusicherung auf Unterstützung der Arbeitslosen sprechung auf dem Gebiete der Beleidigungsprozesse wächst sich gewinnen. gemacht worden; aber die Maßregel selbst enthält in sich die Ver- immer mehr zu einer Rechtsprechung zur Verhinderung Mariendorf . Der Frauen und Mädchen- Bildungsverein von mutung dieser Unterſtügung, die gerade in verhältnismäßig günstigen freier Kritit und abfälliger Urteile über An- Mariendorf und Umgegend hielt am 21. 6. M. seine MitgliederBeiten eingeführt werden muß. Beim Hereinbrechen einer großen gehörige oder Diener der herrschenden Klasie versammlung bei Reichardt hierselbst ab. Herr R. Küter sprach über: Arbeitslosigkeit ist es zu spät, organische Einrichtungen in großem aus. In dem formvollendeten, prächtigen Lizentiatengedicht wird„ Die Frau in der heutigen Geſellſchaft." Der Referent schloß den Stile zu treffen. Deshalb ist die ablehnende Haltung des Magistrats das bigotte Geschrei über Unsittlichkeit satirisch, unter besonderer großes Interesse erweckenden Vortrag mit einem warmen, beherzigens überaus bedauerlich. Freilich behalten die Zählungen auch dann noch Hervorhebung der Ausübung ehelicher Pflichten Geistlicher behandelt. werten Appell an die Frauen, überall da, wo sich Verbände und ihren ſymptomatischen Wert, und ist aus diesem Grunde eine Be- Darauf wird Strafantrag vom Oberkirchenrat gestellt. Es kann Bildungsvereine für Frauen und Mädchen befinden, müßten fie fich teiligung der Arbeiter an ihnen erwünscht. nämlich nach§ 196 des Strafgesetzbuches nicht nur der denselben anschließen, Hand in Hand arbeiten, Schulter an Schulter Von den übrigen Gegenständen der Tagesordnung rief nur unmittelbar Beteiligte, sondern auch sein amtlicher Vor- fämpfen. Unter Punft Vereinsangelegenheiten wurde den Mit der Etat eine Debatte hervor, den der Kämmerer wohlwollend zu gefegter Strafantrag stellen, wenn die Beleidigung begangen gliedern bekannt gegeben, daß am 3. März eine Eröffnungsfeier prüfen bat. Die Liberalen erklärten durch ihren Redner, Stadt ist, während der Religionsdiener in der Ausübung seines unseres Vereins in Tempelhof bei Noack, Berlinerstr. 9, stattfindet. verordnetenvorsteher- Stellvertreter Saufmann, daß sie angesichts Berufes begriffen" war oder wenn sie in Beziehung auf seinen Recht zahlreicher Besuch wird erwartet. Einige neue Mitglieder der Schwierigkeit, den Etat zu balanzieren, sogar auf prinzipielle Beruf begangen ist". Es fällt schon schwer, einen Zusammen- schlossen sich dem Verein an. Die nächste Versammlung findet am Wünsche Verzicht leisten würden. hang zwischen der satirisch behandelten Tätigkeit des Lizentiaten Mittwoch den 21. März statt. Genosse Dr. Borchardt erklärte diesen Standpunkt nicht ein- Bohn und seinem Beruf zu erkennen. Aber das ReichsLichtenberg. Den Mitgliedern des Frauen- und Mädchennehmen zu können, zumal noch genügend Mittel zur Aufbringung gericht geht noch weiter: Thoma follte nicht nur Bohn, von Geld vorhanden seien; ganz allein der Grund und Boden sei sondern alle dem Oberkirchenrat unterstellten Pfarrer dem Oberkirchenrat unterstellten Pfarrer be Bildungsvereins Lichtenberg diene biermit zur Nachricht, daß die gemeinsame Besichtigung der Heimarbeit- Ausstellung am Mon nur im letzten Jahre wieder um 52 Millionen Mark im Werte ge- leidigt haben. Wie aus der mitgeteilten Urteilsbegründung hervorgeht, tag, den 26. Februar nicht stattfinden kann, da die Ausstiegen, woraus fich mit Leichtigkeit die erforderlichen Mittel be- nimmt dies das Reichsgericht an, demnach sei der Strafantrag hinschaffen ließen, etwa zur Verbilligung des Gases, deffen Herab- reichend- weil Bohn als Verkörperung seines Standes oder seiner ſtellung nur noch bis Sonntag, den 25. Februar, gefegung um einen Pfennig pro Kubikmeter mur 350 000 m. foſten Standesgenossen anzusehen sei. Da ist es wirklich schwer, über das würde. Gar nicht mitsprechen dürfe die Kostenfrage bei der Ge- Urteil teine Satire zu schreiben. währung freier Lernmittel, die übrigens nur ein Mehr von 150 000 m. erforderten. Ebenso sei dringend auf dem schnelleren Im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurde gestern die Bau von Gemeindeschulen zu bestehen, für welche eine verständige Frau Elisabeth A. von der 2. Straffammer des Landgerichts II. Finanzpolitik die Mittel schaffen müsse. Die Angeklagte ist die Ehefrau eines in fehr guten Vermögensverhält Der Etat wurde einem Ausschuß von 15 Mitgliedern und 15 nissen lebenden Kaufmanns in, Schöneberg . Im Jahre 1900 wohnte Die Bewohner dieses stellvertretenden Mitgliedern überwiesen; seitens der sozialdemo- das A.'sche Ehepaar in der Ebersstraße 27. fratischen Fraktion gehören diesem Ausschuß an die Genossen Hauses wurden längere Zeit hindurch durch das geheimnisvolle Dr. Borchardt, Hirsch, Scharnberg, als Stellvertreter Treiben einer Hausdiebin in Aufregung verfeßt. Bald war es eine alte Waschleine, dann ein alter Lumpensack, dann wiederum eine Klid, Vogel, 8epler. alte Brotschneidemaschine, die auf rätselhafte Weise verschwand. Die Diebin wurde schließlich in der Person der Angeklagten ermittelt. In ihrem Besige fand man allerhand zusammengestohlene alte Sachen. Unter Anklage gestellt, wurde Frau A. wegen wiederholten schweren Diebstahls zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Sie legte Revision gegen dieses Urteil ein, die jedoch Reichsgerichtliche Erschwerung des Beschwerderechts. Wird vom Reichsgericht verworfen wurde. Lange Zeit hindurch betrieb die Behauptung wahrer Tatsachen unterbunden oder die der Rechtsbeistand der Angeklagten ein Wideraufnahmeverfahren, freiefte Stritit gegen Mißstände behindert oder gar das weil sie schon seit ihrer Jugend an gewissen somnambulistischen Zupersönliche Beschwerderecht erschwert, so wird der Ungerechtig- ständen leide, die sie zu Handlungen verleiten, die man früher als Kleptomanie bezeichnete. Frau A. selbst habe ihre sämtlichen Befeit, der Willfür, der Korruption und der Heuchelei Vorschub geleistet. tannten gebeten, bei Besuchen aufzupassen, daß sie nichts mitnehme Deshalb muß in dem Straffoder der in der Kultur vorge- oder sich eventuell fehlende Gegenstände von ihrer Wohnung später schrittenen Länder die Behauptung wahrer Tatsachen geschützt abzuholen. Zu der erneuten Verhandlung war als psychiatrischer werden. Unser Strafgesetzbuch durchbricht den für ein Kultur- Sachverständiger Professor Dr. Mendel geladen, der bekundete, land unentbehrlichen Grundsatz, daß das Aussprechen von Wahr - daß er durch längere Beobachtungen festgestellt habe, daß die Anheiten geschützt sein müsse, in erheblichstem Maße. Jm§ 186 geflagte an epileptischen Zuständen leide, die vorübergehend eine des Strafgesetzbuches legt es dem, der die Wahrheit ausspricht, freie Willensbestimmung ausschließen. Die Angeklagte wurde deshalb auf Grund des§ 51 Strafgesetzbuchs freigesprochen. den Beweis der Wahrheit auf, falls die behaupteten Tatsachen weifellos gibt es frankhafte Zustände, welche die Zurechnungsjemand verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung fähigkeit ausschließen. Auffallend ist, daß solche Zustände vor Gericht herabzusehen geeignet wäre. Weit darüber hinaus geht die fast nur bei vermögenden Leuten entdeckt werden. Eine genaue Rechtsprechung, die so oft den Beweis trotz des er- Prüfung der geistigen Beschaffenheit der Angeklagten wäre wohl bei drückendsten Beweismaterials nicht in vollem Umfange für jedem Eigentumsdelikt, insbesondere aber bei Jugendlichen, angeführt erachtet oder gar den Beweis der Wahrheit durch die gebracht. Fiftion( Annahme) abschneidet, die behauptete Tatsache sei
Um 1/10 Uhr wurde die öffentliche Sigung geschloffen.
Gerichts- Zeitung.
öffnet ist.
Allen Freunden und Bekannten hiermit die traurige Nachricht, daß mein lieber Mann und unser guter Vater, der Steinmet Johann Tröster
am 22. b. M. im Alter von 2988b 49 Jahren gestorben ist. Sophie Tröster nebst Kindern. Die Beerdigung findet Sonntag, den 25. d. M., nachm. 3 Uhr, auf dem Rigdorfer Kirchhof, Mariendorfer Weg statt.
am
Am 21. d. m. verstarb unser Kollege, der Schriftsetzer
August Fiebach
im Alter von 34 Jahren.
Ehre seinem Audenken! Die Beerdigung findet am Sonntag, den 25. d. M., nachm. 3 Uhr, von der Leichenhalle des Enimaus- Kirchhofes, Nixdorf, Hermannstraße, aus statt.
Die Kollegen der Hausdruckerei der Aktien- Gesellschaft für Anilin- Fabrikation.
Noble Paffionen haben den Geschäftsführer Karl Schirmer ☑
keine Tatsache sondern ein Urteil und ein solches lasse sich ins Berderben gestürzt, der gestern aus der Haft der 10. Strafnicht beweisen. Aber selbst wenn alles, was gegen Beamte lammer vorgeführt wurde. Der bisher unbestrafte Angeklagte war vorgebracht ist, bis auf das Tipfelchen über dem i bewiesen im Herbst v. J. als Geschäftsführer in dem bekannten„ Lindenist, tritt§ 192 des Strafgesetzbuches an, der da bestimmt, Restaurant" tätig. Hier machte er verschiedene Bekanntschaften, für ,, der Beweis der „ der Wahrheit der behaupteten oder die er viel Geld verbrauchte. Da er außerdem als Kavalier auch verbreiteten Tatsache schließt. die Bestrafung auf verschiedenen Rennbahnen„ tippte", überſtiegen seine Ausgaben bald bei weitem seine Einnahmen. Als sich durch seine Schuld auch Vorschrift des§ 185 des Strafgesetzbuches nicht um dieses zu verdecken und zugleich seine Schulden zu bezahlen. Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Um- Als die Unterschlagungen die Höhe von etwa 2000 m. erreicht hatten, ständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht". In ähnlicher wurde die fortgesetzte Untreue eines Tages entdeckt. Der Staats
nach
Josef Fischer
Der Vorstand.
Todes- Anzeige.
Am 22. Februar verstarb nach schwerem Leiden unsere langjährige Kollegin
Luise Bethge
geb. Linke. Sie ist uns stets eine treue Kollegin gewesen.
Die Beerdigung findet Sonntag, den 25. Februar, nachm. 43%, Uhr, von der Leichenhalle des neuen Luisen- Kirchhofes, Nirdorf, Her49765 mannstraße, aus statt. Die Kollegen u. Kolleginnen der Firma Ullstein& Co., Buchbinderei.
Deutscher Buchbinder- Verband.
Am 22. Februar verstarb unser langjähriges Mitglied
Frau Elise Bethge.
am
Ehre ihrem Andenken! Die Beerdigung findet 25. Februar, nachm. 4 Uhr, in Riydorf auf dem Luisenkirchhofe in der Hermannstraße statt. Um rege Beteiligung ersucht 23/10 Die Ortsverwaltung.
Danksagung.
Kohlen- Großhandlung Berlin 0.34, Brombergerst. 19/20. Preise ab Play von 10 8tr. an. Für die Beweise innigster TeilIndustr.- Brikets, albiteine p.3tr.80ẞfnahme bei der Beerdigung meines la. Senftenberger Salon- Briketts leider zu früh dahingeschiedenen lieben Anne Marie" p. 3tr. 80 Pf. Mannes, des Steinträgers Henckels Werke Ilse u. Anh. Mariengrube 95
90 "
"
Adolf Silz
aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der noch ein Kaffenmanto herausstellte, griff er fremde Geldbeträge att, la engl. Anthrazit, Bruch, Koks, sprechen wir hiermit unseren herz
29815
Steinkohlen, Holz usw.
*
lichsten Dank aus.
Witwe Klara Silz nebst Verwandten.
zu billigsten Tagespreisen. Handwagen verleihe zu stohlen.