von allen_ Milchlieferungen nach Berlin gezahlt werdensollte. Eine solche Besteuerung berstöstt gegen die Grundlagen desGenossenschaftSrechts. Genossenschafter, kleine und große Landwirte,weigerten sich, diese rechtswidrige Abgabe, die den Betrag der Ge�schäftsanteile teilweise»in das Hundertfache überstieg, zu zahlen.Die Leiter der Genossenschnst. der ehemalige konservative Abg. Ring undder wegen Betrugs und Erpressung bereits mit 2 Jahren und6 Monaicn Gefängnis bestrafte Geschäftsführer Krause, strengtendarauf Prozesse gegen mehrere Genossenschafter an. D r e V e r-klagten Kleinbauern gewannen diese Prozesse.Darauf wendete sich Herr Ring an den Jnstizminister Schönstedt undverlangte in einem geharnischten Schreiben, der Minister solle gegendie Richter cinschreiren und Fürsorge treffen, daß künftiganders genrteilt werde. Der Justizminister strengte keineBeleidigungsklage, auch keine Anklage wegen Versuchs zum Miß-brauch seiner Amtsgewalt an. Er forderte, wie er im Abgeordneten-hause mitteilte, die Akten und ließ den Referentendes— von einem Schreibfehler abgesehen— durchaus zutreffenden Urteils Düffeln. Das Kammergericht entschiednoch einmal in einem Prozeß gegen Kleinbauern richtig. Dannaber ergingen Verurteilungen zu der vom Milchring den Bauernund Großgrundbesitzern auferlegten S t e u e r I Einige Großgrund-bcsitzer. die zu mehr als 2000 M. verurteilt waren, legten Revisionei». Das Reichsgericht hob darauf, wie wir bereits mitteilten, dieErkenntnisse des Kammergerichts auf und wies Ring und Genossenab. Die jetzt vorliegenden Urteilsgriinde führen aus:„Die von der Klägerin beschlossene Milchabgabe kann nichtfür zulässig angesehen werden. Der Senat hält andem in seinem Urteile vom 23. Dezember 19(X> ausgesprochenenGrundsätze fest, daß mit Ausnahme der Nachschußpflicht im Konkurseder Genossenschaft und bei der Auseinandersetzung nach§ 73—welche Fälle hier unzweifelhaft nicht gegeben sind— die Genossenzu a n d e r e n G e l d l e i st u n g e n, als der Einzahlung auf denGeschäftsanteil oder den erhöhten Geschäftsanteil, wozu bei derGenossenschaft in. b. H. noch die mehreren Geschäftsanteile kommen,nicht angehalten werden köirnen. Dieser Grundsatzhat allgemeine Bedeutung; er ist nicht ausgesprochenmit Beschränkung auf den damals vorliegenden Fall, daßdie beschlossenen Geldbeträge zur Schuldentilgung dienensollten. Es ist deshalb nicht entscheidend, wenn das Kammergerichtausführt, daß es sich bei der Milchabgabe nicht hin einen Nachschußhandele, welchen der Beklagte über seine Haftsumme hinaus zuleisten hätte, daß sie nicht den Charakter einer dem Beklagten auf-erlegten Nachschußpflicht habe. Die Bedeutung der Milchabgabefindet das Kammergericht darin, daß zunächt die V, Pf- Abgabeein Schutzkapital für die Berarbeitungskosten der nicht ver-pachteten und infolge davon von der Genossenschaft über-nommenen Milch für Berlin und Vororte bilden sollte, um diehierdurch erstehenden Unkosten und Verluste zu decken, undfür die spätere Erhöhung darin, daß sie diesem gleichen Zwecke unterBerücksichtigung der Unzulänglichkeit der bisherigen Abgabe habedienen sollen. Dagegen ist nichts einzuwenden: es folgt darausaber nur die wirtschaftliche Zlo eck Mäßigkeit der Ab-gäbe. Zulässig würde diese Abgabe nur sein, wenn es zuträfe, daßsie nichts anderes ist, als was die Klägerin meint: Provision undSpesen, wie sie eine Genosienschaft für den Geschäftsbetrieb verlangendürfe. Denn darüber kann kein Zweifel bestehen, daß die Genossen-schast für die im Betriebe des genossenschaftlichen Unternehmensgemachten Leistungen von demjenigen, der die Leistungen in An-fpruch nimmt, eine Gegenleistung fordern kann. �Zie genossenschaftliche Bank wird auch die Wechsel der Genossen nicht unentgeltlichdiskontieren, für die Benutzung des genossenschaftlichen Schlacht-Hauses müssen auch die Genossen eine Abgabe entrichten. Das istein Satz, der gar nicht aus dem besonderen Genossenschaftsrechtstammt. Zu Unrecht aber hat die Klägerin und ihrfolgend das Kammergericht diesen Gesichts«Punkt auch bei der Milchabgabe der anderenGenossen zur Anlvenduug gebracht. Was dieselbstverpachtenden Mitglieder auf diese Weise durch die Ge-nossenschaft erhalten, ist nichts anderes, als der Nutzen,den ihnen als Genossen die Genossenschaft kraft ihrer statuten-mäßigen Existenz erbringt. Es ist dabei nicht die Rede von einerbesonderen Inanspruchnahme des genossenschaftlichen Betriebesoder der genossenschaftlichen Einrichtungen; es liegt außer derMitgliedschaft nicht noch ein vom Genossen mit der Genossenschaftabgeschlossenes Rechtsgeschäft vor, welches als Unterlagefür ein Entgelt, wie„Provision" oder„Spesen" dienenkönnte. Demnach ist für den selbstverpachtenden Genossen dieMilchabgabe eine Geldleistung, die er lediglich als Genosse macht.Sie gleicht insoweit einer Steuer, welche dieGenossenschaft ohne Rücksicht auf die Benutzungden Genossen auferlegt, um die Kosten für dieUnterhaltung ihres Betriebes zu decken. Einesolche Umlage braucht sich der einzelne Genossen i ch t g c f a l l e n zulassen. Es mag zugegeben werden, daßeine Genossenschaft mit dem Zweck und den Einrichtungen der Klägerinaus den Ergebnissen des eigenen Betriebessichvoraussichtlich nicht erhalten, noch weniger Gewinnerzielen kann, daß sie vielmehr beständig zufließenderBeträge bedürfen wird, so daß das gesetzliche Mittel der Erhöhungder Geschäftsanteile und der daraus zu machenden Einzahlungenauf die Dauer wohl versagen würde. Aber dies ist dieFolge davon, daß, im Widerspruch mit dem das Ge-nossenschafts wesen beherrschenden Gedanken desgemeinschaftlichen Betriebes bei der Klägerin der ge-meinschaftliche Betrieb eine Nebensache ist, während sie in derHauptsache eine Ringbildung ist, eine„Kartellisierung",deren Nutzen nicht der Genoffenschaft, sondern unmittelbar den Ge-nassen zufließt. Gegen die unzulässige Milchabgabe kann derBeklagte, dessen Sonderrecht dadurch verletzt wird, sich verteidigen,ohne auf den Weg der Anfechtung der Generalversammlungö-beschlüffe nach 8 51 G.-G. beschränkt zu sein, also auch nachdem dieFrist für diese Anfechtung unbeachtet verstrichen ist. Demgemäßberuht die Verurteilung des Beklagten in diesem Punkte aufRechtsirrtum und es muß in diesem Umfange, da es einerweiteren Aufklärung des Sachverhältnisscs nicht bedarf, die Klageabgewiesen werden.Es hat also das Reichsgericht trotz aller RechtSbcugnngs-versuche sich von der klaren, allgemein festgehaltenen, vom Reichs-gericht bereits im Jahre 19<X> ausgesprochenen Rechtsansicht nichtabdrängen lassen und die Versuche der Milchzentrale als rechts-widrige Besteuerungen, also als Erpressungsversuche gegen dieGenossenschafter gekennzeichnet. Im preußischen Drciklassen-Parlament und seitens der konservativen und der nationalliberalenParteien und des Zentrums im Reichstage ist kein Wortdes Tadels gegen die seitens der Milchzentral-l e i t u n g geübten r e ch t s iv i d r i g e n B e st e u e r u n g e nder Kleinbauern laut geworden. Ebcnsolvenig hat diepreußische Justizverwaltung auch nur ein Wort gegen die vonsozialdemokratischer Seite an den Pranger gestellte Brand-schatzung der Bauern durch Großgrundbesitzerund ihre Agenten geäußert. Auch diese Milchprozessezeigen klar, daß der Großgrundbesitzer der schlimmste Feind d e SBauern ist und daß Großgrundbesitzer, wenn sie in der ge-schilderten, vom Reichsgericht anerkannten Weise gegen die Gesetzeverstoßen, ja selbst wenn sie einen Justizminister zur Rechtsbeugunganregen, straffrei bleiben.—Die Flottcnspcnden der Bourgeoisjugend.Wie wir der bürgerlichen Presse entnehmen, sind durch dieKlottensammlungen in den Gymnasien und den„höheren Töchter-schulen" im ganzen 76 00V Mark zusammengekommen, ein sehrklägliches Resultat, wenn man bedenkt, daß die Zahl derAngehörigen der höheren Schulen in Deutschland ungefähr einehalbe Million ausmacht. Da für den Kopf die Aufbringungder Summe von S0 Pf. festgesetzt worden war, so hätten also, wennsich alle Schüler und Schülerinnen beteiligt hätten, etwa 250 009Mark zusammenfließen müssen. ES hat sich also noch nichtder dritte Teil der Gymnasiasten und„höheren Töchter" bereitgefunden, beizusteuern. Dabei nruh man in Betracht ziehen, daß invielen Schulen die Leiter und Leiterinnen sehr ungeniert einen„moralischen Druck" auf die ihnen anvertrauten Kinder zurErzielung eines guten Ergebnisses auszuüben versuchten.Da die Flottenspende der höheren Knaben und Töchter dochschließlich eine freiwillige Flottensteucr der Eltern darstellt, be-weist das klägliche Ergebnis der Sammlung wieder einmal, wiewenig Opferfreudigkeit hinter dem ganzen Flotten-rummel steckt I—_.«Glänzendes Material". In den letzten Stadtverordneten-sitzungen in Halle hat sich Herr Bürgermeister v, Holly den Mundbald lahm geredet über das„glänzende" Material, das ihm bezüglichder am 21. Januar begangenen Ruchlosigkeiten der Sozialdemo-traten zur Verfügung stände. Dieses Material könnte der rotenPartei sehr unangenehm werden, meinte er, wenn die Nachspielekämen. Heute kam nun ein solches Nachspiel vor dem HalleschcnSchöffengericht zur Verhandlung. Auf der Anklagebank nahm alssog. Demonstrant Platz der B a p t i st Louis L u ck m a n n vonhier. Der Mann wollte am 21. Januar die polizeiliche Absperrungdurchbrechen und wurde mit auf die Wache genommen. Er bc-hauptete, ein Feind der Sozialdemokratie zu sein, da diese seinerstreng gläubigen baptistischen Lehre entgegenwirke. Im übrigenhabe er angenommen, die Absperrung gelte nur den Sozialdemo-kraten. Der Mann wurde mit 25 M. bestraft; der Staatsanwaltwollte ihn sogar auf eine Woche ins Gefängnis schicken.— Herrv.Holly soll noch mehr solches Material haben. Man wird doch demollen ehrlichen Ahlwardt keine Konkurrenz machen?—-Der Sultan von Kamerun.Weiteres Material zur Beurteilung des Regimes, das Jeskob. Puttkamer sich in Kamerun gestatten zu dürfen glaubte, liefertein Artikel, den das„Berliner Tageblatt" am Mittwoch abendveröffentlicht. Da wird zunächst nachgewiesen, daß die parteiischeBevorzugung King BellS und die Zurücksetzung KingAklvas und seiner Duala-Leute möglicherweise diplomatisch-politischer„Ueberlegung" entsprungen sein könnte, in-dem Jesko den braven Bell für den moralisch Besseren,vor allen Dingen aber für den Mächtigeren gehalten hat. Wennmanche Leute aber erst ins Ueberlegeu geraten, so springt nichtsGescheites heraus. Und so soll denn Herr v. Puttkamer tatsächlichbei seinem Nachdenken gerade zu verkehrten Anschauungen und aufihnen beruhenden Handlungen gekommen sein.Jedenfalls steht so viel fest, daß der Herr Gouverneur durchsein Verhalten das gesunde Gerechtigkeitsgefühl der Äkwa-Leute aufSäußerste verletzt hat. Der Gewährsmann des„B. T." zitiert z. B.aus der Beschwerdeschrift folgenden Fall:„Der Duala-Händler Priso am Bim geht zu einer Faktorei,um Gummi auf seinen Wert prüfen zu lassen. Es wird ihmgesagt, daß der Gummi 5 Krüh a 12 M. wert sei, und daß erfür diesen Betrag Ware erhalten könne. Als er sich nun die Wareaussuchen wollte' wurde ihm erklärt, daß er zum Aussuchen keinRecht habe. Priso ging hierauf zum Sekretär Heimes, der ihmeinen Schein gab, laut welchem er berechtigt sei, sichdie Ware auszusuchen. Als er damit in die Faktoreizurückgeht, um sich die Ware auszusuchen, wird erdurchgeprügelt und h i n a u s g e>v o r f e n. Nachdemer mehrmals durchgeprügelt worden, erlangt er einenamtlichen Stopschein, nach welchem er berechtigt sein soll,sich für den Betrag die ihni gefällige Ware oder den Gummizu nehmen. Als ihm in der Faktorei dies nicht gestattet wird undPriso mit einiger» Helfern sich sein Eigentum holen will, wird ihmdas nicht nur verwehrt, sondern er wird auch mit seinen Freundenzu Gefängnis st rufen von einundeinhalb beztv.zwei Jahren verurteilt, weil sie hätten wissen müssen,daß das Recht, in der Faktorei eines Europäers zu pfänden,keinem Schwarzen gestattet sei. Ein Appell King Akwas anden Gouverneur v. Puttkamer wurde von diesem zurückgewiesenmit dem Bemerken, Alwa würde, falls er nochmals sich für dieVerurteilten verwenden sollte, selbst mit Gefängnis bestrast werden.Er st ein höherer Rkilitär konnte die Befreiungerwirke n."Daß Puttkamer es fertig brachte, Beschwerden mit den klassischenWorten zu beantworten:«Mich nicht belästigen!" darf nach alledemunbesehen geglaubt werden.Besonders hervorzuheben ist aus dem zitierten Artikel, daß diehervorragende Begabung der Dualas betont und darauf hingewiesenwird, daß solche Leute ganz gewiß nicht wie Barbaren und wieBestien behandelt werden dürften.— Ein Eingeborener äußertesich wie folgt:„Wir sind uns unserer Fähigkeiten bewußt. Darum soll manuns Gelegenheit geben, auf unsere Kosten etwas Tüchtiges zulernen. Wir wollen ganz besonders auch Gerechtigkeit. Wirduns diese nicht gewährt, dann machen wir es wie die Katzen.Wenn man die Katze schlägt, dann läuft sie davon und wiederdavon und nochmals davon; wenn sie aber ganz an die Wandgedrückt wird, macht sie plötzlich kehrt und springt dem Peinigerins Gesicht. Wir sind Deutsche, wir wollen sehr gern Deutschebleiben, aber man soll uns auch als Deutsche behandeln. Eswird dies jetzt freilich schwerer sein, als es v o r Puttkamer war.Damals liebten wir die Deutschen, aber jetzt lieben wir auch dieEngländer, und es erbittert uns sehr, wenn sie verächtlichvon uns„Deutsche Sklaven" sagen.Will der Gouverneur für uns ein Gesetz machen, dannberufe er unsere Häuptlinge und lege ihnen das Gesetz zur Ein-ficht vor. Diese werden es dann unter sich beraten, und wenn esgut ist, ihre Zustimmung dem Gouverneur sagen. Wenn es nichtgut ist, werden sie es auch sagen, und dann kann der Gouverneursich die Einwände überlegen. Bleibt er bei seiner Ansicht, dannsoll das Gesetz zur Begutachtung an das Kolonialamt gehen. Sowerden wir Gesetze erhalten, die für das Land nützlich sind.' Wennwir so regiert werden, dann werden wir eine gute deutscheKolonie bleiben."In den nächsten Tagen wird sich die Kolonialkommission desReichstages mit dem Edlen, Herrn v. Puttkamer, zu beschäftigenhaben. Ohne Zweifel werden da noch allerlei unliebliche Eni-hüllungen über das Kameruner System erfolgen. So teilt manuns zum Beispiel mit: Im September vorigen Jahres wurde einDeutscher, der in Kamerun Arbeit suchte, auf Anordnung des Herrnv. Brauchitsch ausgewiesen und nach Deutschland zurückgebracht.Weshalb?„Weil man in Kamerun keine deutschen Arbeitskräftegebrauchen könne."Unglaubliche Fehler werden in allen deutschen Kolonien bc-gangen— das wissen wir längst. Wir sind nur neugierig, ob manan den maßgebenden Stellen endlich einsehen wird, daß nur einetotale Frontschwenkung, ein radikaler Systemwechscl helfen kann.—Jubel im Zentrum.Der Geheime Kommerzienrat Fritz Fricdländer. Inhaber derbekannten großen Kohlenfirma Cäsar Wollheim, ist soeben in denerblichen Adelstand erhoben worden.Herr Fritz von Friedländcr hat seit jeher eine offene Hand ge-habt, wenn es sich um Hergabe von Geldern für Kirchenbautenhandelte. Da er feit mehreren Jahren auch einen gewissen Gebnrts-fehler korrigierte, indem er zum KatholiziSmnS übertrat, so lag inder Tat kein Grund vor, ihn nicht zu adeln.Und da sagt das Zentrum innner, die— Katholiken würden inPreußcn-Dentschland zurückgesetzt I—Exzellenzen für Neger und Chinesen.In der„Deutschen Japan-Post" lesen wir:„Dem Gouverneur deS Kiautschougebietes ist für die Dauerfeines AmteS und feines Aufenthaltes außerhalb Europas d'aSPrädikat Exzellenz verliehen. Dasselbe gilt von den Gouverneurenin Afrika und der Südsee. Alle sind jetzt laut Verfügung im„Reichsanzeiger" vom 13. Dezember Exzellenzen für dieNeger und Chinesen; kommen sie nach Europa zurück, ist esmit der E x z e l l e n z e r e i ans.... Zu einer Zeit, da wirfast in allen Schutzgebieten fortgesetzt Unruhen oder sonstige schwereSorgen haben, können solche Tapezierfragen, ob und wie lange derGouverneur Exzellenz ist und ob vielleicht im Falle der Beurlaubungauch der Stellvertreter Exzellenz sein soll, bis der andere zurück-kommt, nur lächerlich wirken."Ganz unsere Meinung I—.Südwcstafrikanische Verluste. Berlin, 23. Februar. AmtlicheMeldung. Am 23. Februar 1906 an Typhus gestorben: ImFeldlazarett Hasunr Gefreiter Georg Heinemann, geboren am23. August 1882 zu Lohre; in der Krankensammelstelle Berseba:Militärkraukenwärter Johann Roß, geboren am 25. Januar 1883zu Bimbach; am 25. Februar 1906 im Lazarett WarmbadReiter Robert Schmidt, geboren am 6. März 1881 zu Westigund Reiter Adam Göbel, geboren am 14. April 1881 zuAlsbach; Reiter Karl Gerold, geboren am 1. Juli 1882 zuGiengen, von dem gemeldet worden war, daß er am 7. Februar1906 im Patrouillengesecht bei Eendoorn verwundet worden sei.wird jetzt als vermißt gemeldet.—Husland.Ungarn.Verbot der Zcitungskolportage.Der Minister des Innern hat eine Verordnung erlassen, worinder Verkauf sämtlicher Zeitungen auf der Straße verboten wird.'Diese Verordnung stützt sich auf ein Gesetz vom Jahre 1848..r-Auch Zeitungskonfiskationen sind jetzt an der Tagesordnung. AmSonntag wurden nicht weniger als sieben BudapesterTagesblätter konfisziert. Schließlich ist über das ganzeLand ein Versammlungsverbot erlassen, das sich jetzt nurauf Versammlungen in öffentlichen Gebäuden. sowie aufMeetings unter steiem Hinimel bezieht, während Klub- und Kasino-Lokalitäten ausdrücklich ausgenommen sind.Die Koalition schäumt nun vor Wut, obgleich sie jetzt ameigenen Leibe nichts anderes enipfindet als was unter ihrem Regimeund zwar noch in viel brutalerer Form gegen die SozialdemokratieAnwendung fand.—Frankreich.Der hungrige Militarismus.Paris, 26. Februar. sEig. Ber.)Die Forderungen des Militarismus sind, nach einer kurzenPause, wieder in einer starken Aufwärtsbewegung begriffen. Imvorigen Jahre hatte der Demokrat Berteaux sogar einige Er-sparungen durchgesetzt. Die 685 Millionen, die er verlangte, bliebenum 15 Millionen hinter dem Durchschnitt der 35 Jahre der drittenRepublik zurück. Diese Sünde wird nun von der Parlaments-Majorität, in der wieder der patriotische Furor tobt, gründlich gut»gemacht werden. Der Bericht des radikalen Dissidenten Klotzschlägt der Kammer für 1906 ein Heeresbudget von 719 Millionenvor. Von diesen sind 39 für die Kolonialarmee und 27 für„außer-ordentliche Ausgaben" angesetzt. Aber darin sind nicht die sehrbeträchtlichen Summen inbegriffen, die für die Instandsetzungder Festungen und der Feldarmee ausgegeben Iverden sollen.Diese sind gar nicht in das Budget aufgenommen. Klotz machtauch dem Parlament Eröffnungen über die Mehrkosten, die sichangeblich notwendig aus der Einführung der zweijährigen Dienst-zeit ergeben werden. In diesem Jahre sollen sie 11, im nächsten25 Millionen betragen. Was später komme— meint Klotz— seigar nicht auszudenken! Von der ganzen Steigerung des Heeres-bndgets kommt nur eine Million einem wirklich zu billigendenZweck zugute, nämlich der Entschädigung von mittellosen Familiender Einberufenen. Aber wieviel noch über die angegebenenSummen ausgegeben werden soll, das kann man nur ungefährdaraus schließen, daß die 500 Milli onen, die Klotz imvorigen Jahre in Aussicht nahm, jetzt als zu wenigbezeichnet werden. Diese außerordentlichen Ausgaben sollen zumTeil zur Verbesserung der hygienischen Einrichtungen in der Armee,zum Bau neuer Kasernen usw. verwendet werden, hauptsächlich aberfür die Grenzbefestigungen, für Belagerungsgeschütze und Munition.Im vorigen Jahre wurden die von der Kommission vorgeschlagenenSätze von der Kammer im Einverständnis mit Berteaux vermindert,der Marokkoskandal aber hat den Patriotismus des Bourgeois-Parlaments dermaßen angefacht, daß er mit einer wahren Begeisterungdie von der militaristischen Clique geforderten Summen den Steuer-zahlern aus den Taschen nehmen wird. Man kann heute sagen,daß die friedlichere Stimmung der bürgerlichen Klassen, die inden Jahren 1902 bis 1305 wenigstens eine Verlangsamung des An-Wachsens der Heeresausgaben bewirkte, auf lange Zeit unter demeinfältigsten Chauvinismus gewichen ist. Es ist die durch diedeutsche Marokkopolilik aufs neue entfachte Abneigung gegen Deutsch-land, die die Republikaner mit leidenschaftlichem Eifer denMilitarismus füttern läßt trotz seines nach wie vor offen anti-republikanischen Charakters. Bezeichnend ist der Ausspruch desGenerals Langlois in seiner im„republikanischen Temps" ver-öffentlichten Kritik der militärischen Projekte:„Bergessen wir nicht,daß, um große Dinge zu verrichten, ein Mann notwendig ist!"Wenn in Frankreich die b ü r g e r l.i ch e n Republikaner allein zuentscheiden hätten, würde„der Mann" nicht lange auf sich wartenlassen.—_BerkehrS-Frcnnde und-Feinde.Am Dienstag nahm die Deputiertenkammer mit 502 gegen37 Stimmen die gesamte Vorlage über die Bewilligung von ziveiprovisorischen Budgctzwölfteln an und hielt, trotz der Einwendungendes Biinisterpräsideiiten Rouvier, mit 525 gegen 32 Stimmen denBeschluß auf Ermäßigung der Posttaxe aus 10 Centimes aufrecht,dessen Aufnahme in die Vorlage der Senat abgelehnt hatte.Im Senat verlas Poincars feinen Bericht über die Frage derHerabsetzung des Briefportos. Ministerpräsident Rouvier weistdarauf hin, daß die Kammer die Herabsetzung mit dergroßen Mehrheit von 525 Stimmen beschlossen habe, undbittet, die Frage zu erörtern und darauf zur Ver-Handlung über den Entwurf betreffend die provisorischen Budget-zwölftel überzugehen, der morgen amtlich verkündet werdenmüsse. Die Diskussion über die Frage der Herabsetzung des Portosbeginnt darauf. Der Ministerpräsident erklärt, diese Frage sei zueiner politischen geworden.— Maguin protestiert dagegenund ersucht Rouvier um Zurücknahme dieser Erklärung, da essich nicht um eine politische Frage handele.— Rouvier erwidert,er könne, ohne ein Vertrauensvotum erhalten zu habe», den Senatnicht verlassen, und fragt, wer die Vorlage über die Budget»