Einzelbild herunterladen
 
von allen_ Milchlieferungen nach Berlin   gezahlt werden sollte. Eine solche Besteuerung berstöstt gegen die Grundlagen des GenossenschaftSrechts. Genossenschafter, kleine und große Landwirte, weigerten sich, diese rechtswidrige Abgabe, die den Betrag der Ge� schäftsanteile teilweise»in das Hundertfache überstieg, zu zahlen. Die Leiter der Genossenschnst. der ehemalige konservative Abg. Ring und der wegen Betrugs und Erpressung bereits mit 2 Jahren und 6 Monaicn Gefängnis bestrafte Geschäftsführer Krause, strengten darauf Prozesse gegen mehrere Genossenschafter an. D r e V e r- klagten Kleinbauern gewannen diese Prozesse. Darauf wendete sich Herr Ring an den Jnstizminister Schönstedt   und verlangte in einem geharnischten Schreiben, der Minister solle gegen die Richter cinschreiren und Fürsorge treffen, daß künftig anders genrteilt werde. Der Justizminister strengte keine Beleidigungsklage, auch keine Anklage wegen Versuchs zum Miß- brauch seiner Amtsgewalt an. Er forderte, wie er im Abgeordneten- hause mitteilte, die Akten und ließ den Referenten des von einem Schreibfehler abgesehen durchaus zu­treffenden Urteils Düffeln. Das Kammergericht entschied noch einmal in einem Prozeß gegen Kleinbauern richtig. Dann aber ergingen Verurteilungen zu der vom Milchring den Bauern und Großgrundbesitzern auferlegten S t e u e r I Einige Großgrund- bcsitzer. die zu mehr als 2000 M. verurteilt waren, legten Revision ei». Das Reichsgericht hob darauf, wie wir bereits mitteilten, die Erkenntnisse des Kammergerichts auf und wies Ring und Genossen ab. Die jetzt vorliegenden Urteilsgriinde führen aus: Die von der Klägerin beschlossene Milchabgabe kann nicht für zulässig angesehen werden. Der Senat hält an dem in seinem Urteile vom 23. Dezember 19(X> ausgesprochenen Grundsätze fest, daß mit Ausnahme der Nachschußpflicht im Konkurse der Genossenschaft und bei der Auseinandersetzung nach§ 73 welche Fälle hier unzweifelhaft nicht gegeben sind die Genossen zu a n d e r e n G e l d l e i st u n g e n, als der Einzahlung auf den Geschäftsanteil oder den erhöhten Geschäftsanteil, wozu bei der Genossenschaft in. b. H. noch die mehreren Geschäftsanteile kommen, nicht angehalten werden köirnen. Dieser Grundsatz hat allgemeine Bedeutung; er ist nicht ausgesprochen mit Beschränkung auf den damals vorliegenden Fall, daß die beschlossenen Geldbeträge zur Schuldentilgung dienen sollten. Es ist deshalb nicht entscheidend, wenn das Kammergericht ausführt, daß es sich bei der Milchabgabe nicht hin einen Nachschuß handele, welchen der Beklagte über seine Haftsumme hinaus zu leisten hätte, daß sie nicht den Charakter einer dem Beklagten auf- erlegten Nachschußpflicht habe. Die Bedeutung der Milchabgabe findet das Kammergericht darin, daß zunächt die V, Pf- Abgabe ein Schutzkapital für die Berarbeitungskosten der nicht ver- pachteten und infolge davon von der Genossenschaft über- nommenen Milch für Berlin   und Vororte bilden sollte, um die hierdurch erstehenden Unkosten und Verluste zu decken, und für die spätere Erhöhung darin, daß sie diesem gleichen Zwecke unter Berücksichtigung der Unzulänglichkeit der bisherigen Abgabe habe dienen sollen. Dagegen ist nichts einzuwenden: es folgt daraus aber nur die wirtschaftliche Zlo eck Mäßigkeit der Ab- gäbe. Zulässig würde diese Abgabe nur sein, wenn es zuträfe, daß sie nichts anderes ist, als was die Klägerin meint: Provision und Spesen, wie sie eine Genosienschaft für den Geschäftsbetrieb verlangen dürfe. Denn darüber kann kein Zweifel bestehen, daß die Genossen- schast für die im Betriebe des genossenschaftlichen Unternehmens gemachten Leistungen von demjenigen, der die Leistungen in An- fpruch nimmt, eine Gegenleistung fordern kann. �Zie genossenschaft­liche Bank wird auch die Wechsel der Genossen nicht unentgeltlich diskontieren, für die Benutzung des genossenschaftlichen Schlacht- Hauses müssen auch die Genossen eine Abgabe entrichten. Das ist ein Satz, der gar nicht aus dem besonderen Genossenschaftsrecht stammt. Zu Unrecht aber hat die Klägerin und ihr folgend das Kammergericht diesen Gesichts« Punkt auch bei der Milchabgabe der anderen Genossen zur Anlvenduug gebracht. Was die selbstverpachtenden Mitglieder auf diese Weise durch die Ge- nossenschaft erhalten, ist nichts anderes, als der Nutzen, den ihnen als Genossen die Genossenschaft kraft ihrer statuten- mäßigen Existenz erbringt. Es ist dabei nicht die Rede von einer besonderen Inanspruchnahme des genossenschaftlichen Betriebes oder der genossenschaftlichen Einrichtungen; es liegt außer der Mitgliedschaft nicht noch ein vom Genossen mit der Genossenschaft abgeschlossenes Rechtsgeschäft vor, welches als Unterlage für ein Entgelt, wieProvision" oderSpesen" dienen könnte. Demnach ist für den selbstverpachtenden Genossen die Milchabgabe eine Geldleistung, die er lediglich als Genosse macht. Sie gleicht insoweit einer Steuer, welche die Genossenschaft ohne Rücksicht auf die Benutzung den Genossen auferlegt, um die Kosten für die Unterhaltung ihres Betriebes zu decken. Eine solche Umlage braucht sich der einzelne Genosse n i ch t g c f a l l e n zulassen. Es mag zugegeben werden, daß eine Genossenschaft mit dem Zweck und den Einrichtungen der Klägerin aus den Ergebnissen des eigenen Betriebessich voraussichtlich nicht erhalten, noch weniger Gewinn erzielen kann, daß sie vielmehr beständig zufließender Beträge bedürfen wird, so daß das gesetzliche Mittel der Erhöhung der Geschäftsanteile und der daraus zu machenden Einzahlungen auf die Dauer wohl versagen würde. Aber dies ist die Folge davon, daß, im Widerspruch mit dem das Ge- nossenschafts wesen beherrschenden Gedanken des gemeinschaftlichen Betriebes bei der Klägerin der ge- meinschaftliche Betrieb eine Nebensache ist, während sie in der Hauptsache eine Ringbildung ist, eineKartellisierung", deren Nutzen nicht der Genoffenschaft, sondern unmittelbar den Ge- nassen zufließt. Gegen die unzulässige Milchabgabe kann der Beklagte, dessen Sonderrecht dadurch verletzt wird, sich verteidigen, ohne auf den Weg der Anfechtung der Generalversammlungö- beschlüffe nach 8 51 G.-G. beschränkt zu sein, also auch nachdem die Frist für diese Anfechtung unbeachtet verstrichen ist. Demgemäß beruht die Verurteilung des Beklagten in diesem Punkte auf Rechtsirrtum und es muß in diesem Umfange, da es einer weiteren Aufklärung des Sachverhältnisscs nicht bedarf, die Klage abgewiesen werden. Es hat also das Reichsgericht trotz aller RechtSbcugnngs- versuche sich von der klaren, allgemein festgehaltenen, vom Reichs- gericht bereits im Jahre 19<X> ausgesprochenen Rechtsansicht nicht abdrängen lassen und die Versuche der Milchzentrale als rechts- widrige Besteuerungen, also als Erpressungsversuche gegen die Genossenschafter gekennzeichnet. Im preußischen Drciklassen- Parlament und seitens der konservativen und der nationalliberalen Parteien und des Zentrums im Reichstage ist kein Wort des Tadels gegen die seitens der Milchzentral- l e i t u n g geübten r e ch t s iv i d r i g e n B e st e u e r u n g e n der Kleinbauern laut geworden. Ebcnsolvenig hat die preußische Justizverwaltung auch nur ein Wort gegen die von sozialdemokratischer Seite an den Pranger gestellte Brand- schatzung der Bauern durch Großgrundbesitzer und ihre Agenten geäußert. Auch diese Milchprozesse zeigen klar, daß der Großgrundbesitzer der schlimmste Feind d e S Bauern ist und daß Großgrundbesitzer, wenn sie in der ge- schilderten, vom Reichsgericht anerkannten Weise gegen die Gesetze verstoßen, ja selbst wenn sie einen Justizminister zur Rechtsbeugung anregen, straffrei bleiben. Die Flottcnspcnden der Bourgeoisjugend. Wie wir der bürgerlichen Presse entnehmen, sind durch die Klottensammlungen in den Gymnasien und denhöheren Töchter- schulen" im ganzen 76 00V Mark zusammengekommen, ein sehr klägliches Resultat, wenn man bedenkt, daß die Zahl der Angehörigen der höheren Schulen in Deutschland   ungefähr eine halbe Million ausmacht. Da für den Kopf die Aufbringung der Summe von S0 Pf. festgesetzt worden war, so hätten also, wenn sich alle Schüler und Schülerinnen beteiligt hätten, etwa 250 009 Mark zusammenfließen müssen. ES hat sich also noch nicht der dritte Teil der Gymnasiasten undhöheren Töchter" bereit gefunden, beizusteuern. Dabei nruh man in Betracht ziehen, daß in vielen Schulen die Leiter und Leiterinnen sehr ungeniert einen moralischen Druck" auf die ihnen anvertrauten Kinder zur Erzielung eines guten Ergebnisses auszuüben versuchten. Da die Flottenspende der höheren Knaben und Töchter doch schließlich eine freiwillige Flottensteucr der Eltern darstellt, be- weist das klägliche Ergebnis der Sammlung wieder einmal, wie wenig Opferfreudigkeit hinter dem ganzen Flotten- rummel steckt I_. «Glänzendes Material". In den letzten Stadtverordneten- sitzungen in Halle hat sich Herr Bürgermeister v, Holly den Mund bald lahm geredet über dasglänzende" Material, das ihm bezüglich der am 21. Januar begangenen Ruchlosigkeiten der Sozialdemo- traten zur Verfügung stände. Dieses Material könnte der roten Partei sehr unangenehm werden, meinte er, wenn die Nachspiele kämen. Heute kam nun ein solches Nachspiel vor dem Halleschcn Schöffengericht zur Verhandlung. Auf der Anklagebank nahm als sog. Demonstrant Platz der B a p t i st Louis L u ck m a n n von hier. Der Mann wollte am 21. Januar die polizeiliche Absperrung durchbrechen und wurde mit auf die Wache genommen. Er bc- hauptete, ein Feind der Sozialdemokratie zu sein, da diese seiner streng gläubigen baptistischen Lehre entgegenwirke. Im übrigen habe er angenommen, die Absperrung gelte nur den Sozialdemo- kraten. Der Mann wurde mit 25 M. bestraft; der Staatsanwalt wollte ihn sogar auf eine Woche ins Gefängnis schicken. Herr v.Holly soll noch mehr solches Material haben. Man wird doch dem ollen ehrlichen Ahlwardt keine Konkurrenz machen?- Der Sultan   von Kamerun  . Weiteres Material zur Beurteilung des Regimes, das Jesko b. Puttkamer sich in Kamerun   gestatten zu dürfen glaubte, liefert ein Artikel, den dasBerliner Tageblatt" am Mittwoch abend veröffentlicht. Da wird zunächst nachgewiesen, daß die parteiische Bevorzugung King BellS und die Zurücksetzung King Aklvas und seiner Duala-Leute möglicherweise diplomatisch- politischerUeberlegung" entsprungen sein könnte, in- dem Jesko den braven Bell für den moralisch Besseren, vor allen Dingen aber für den Mächtigeren gehalten hat. Wenn manche Leute aber erst ins Ueberlegeu geraten, so springt nichts Gescheites heraus. Und so soll denn Herr v. Puttkamer   tatsächlich bei seinem Nachdenken gerade zu verkehrten Anschauungen und auf ihnen beruhenden Handlungen gekommen sein. Jedenfalls steht so viel fest, daß der Herr Gouverneur durch sein Verhalten das gesunde Gerechtigkeitsgefühl der Äkwa-Leute aufS äußerste verletzt hat. Der Gewährsmann desB. T." zitiert z. B. aus der Beschwerdeschrift folgenden Fall: Der Duala-Händler Priso am Bim geht zu einer Faktorei, um Gummi auf seinen Wert prüfen zu lassen. Es wird ihm gesagt, daß der Gummi 5 Krüh a 12 M. wert sei, und daß er für diesen Betrag Ware erhalten könne. Als er sich nun die Ware aussuchen wollte' wurde ihm erklärt, daß er zum Aussuchen kein Recht habe. Priso ging hierauf zum Sekretär Heimes, der ihm einen Schein gab, laut welchem er berechtigt sei, sich die Ware auszusuchen. Als er damit in die Faktorei zurückgeht, um sich die Ware auszusuchen, wird er durchgeprügelt und h i n a u s g e>v o r f e n. Nachdem er mehrmals durchgeprügelt worden, erlangt er einen amtlichen Stopschein, nach welchem er berechtigt sein soll, sich für den Betrag die ihni gefällige Ware oder den Gummi zu nehmen. Als ihm in der Faktorei dies nicht gestattet wird und Priso mit einiger» Helfern sich sein Eigentum holen will, wird ihm das nicht nur verwehrt, sondern er wird auch mit seinen Freunden zu Gefängnis st rufen von einundeinhalb beztv. zwei Jahren verurteilt, weil sie hätten wissen müssen, daß das Recht, in der Faktorei eines Europäers zu pfänden, keinem Schwarzen gestattet sei. Ein Appell King Akwas an den Gouverneur v. Puttkamer wurde von diesem zurückgewiesen mit dem Bemerken, Alwa würde, falls er nochmals sich für die Verurteilten verwenden sollte, selbst mit Gefängnis bestrast werden. Er st ein höherer Rkilitär konnte die Befreiung erwirke n." Daß Puttkamer es fertig brachte, Beschwerden mit den klassischen Worten zu beantworten:«Mich nicht belästigen!" darf nach alledem unbesehen geglaubt werden. Besonders hervorzuheben ist aus dem zitierten Artikel, daß die hervorragende Begabung der Dualas betont und darauf hingewiesen wird, daß solche Leute ganz gewiß nicht wie Barbaren und wie Bestien behandelt werden dürften. Ein Eingeborener äußerte sich wie folgt: Wir sind uns unserer Fähigkeiten bewußt. Darum soll man uns Gelegenheit geben, auf unsere Kosten etwas Tüchtiges zu lernen. Wir wollen ganz besonders auch Gerechtigkeit. Wird uns diese nicht gewährt, dann machen wir es wie die Katzen. Wenn man die Katze schlägt, dann läuft sie davon und wieder davon und nochmals davon; wenn sie aber ganz an die Wand gedrückt wird, macht sie plötzlich kehrt und springt dem Peiniger ins Gesicht. Wir sind Deutsche, wir wollen sehr gern Deutsche bleiben, aber man soll uns auch als Deutsche behandeln. Es wird dies jetzt freilich schwerer sein, als es v o r Puttkamer   war. Damals liebten wir die Deutschen  , aber jetzt lieben wir auch die Engländer, und es erbittert uns sehr, wenn sie verächtlich von unsDeutsche Sklaven" sagen. Will der Gouverneur für uns ein Gesetz machen, dann berufe er unsere Häuptlinge und lege ihnen das Gesetz zur Ein- ficht vor. Diese werden es dann unter sich beraten, und wenn es gut ist, ihre Zustimmung dem Gouverneur sagen. Wenn es nicht gut ist, werden sie es auch sagen, und dann kann der Gouverneur sich die Einwände überlegen. Bleibt er bei seiner Ansicht, dann soll das Gesetz zur Begutachtung an das Kolonialamt gehen. So werden wir Gesetze erhalten, die für das Land nützlich sind.' Wenn wir so regiert werden, dann werden wir eine gute deutsche Kolonie bleiben." In den nächsten Tagen wird sich die Kolonialkommission des Reichstages mit dem Edlen, Herrn v. Puttkamer, zu beschäftigen haben. Ohne Zweifel werden da noch allerlei unliebliche Eni- hüllungen über das Kameruner System erfolgen. So teilt man uns zum Beispiel mit: Im September vorigen Jahres wurde ein Deutscher, der in Kamerun   Arbeit suchte, auf Anordnung des Herrn v. Brauchitsch   ausgewiesen und nach Deutschland   zurückgebracht. Weshalb?Weil man in Kamerun   keine deutschen   Arbeitskräfte gebrauchen könne." Unglaubliche Fehler werden in allen deutschen Kolonien bc- gangen das wissen wir längst. Wir sind nur neugierig, ob man an den maßgebenden Stellen endlich einsehen wird, daß nur eine totale Frontschwenkung, ein radikaler Systemwechscl helfen kann. Jubel im Zentrum. Der Geheime Kommerzienrat Fritz Fricdländer. Inhaber der bekannten großen Kohlenfirma Cäsar Wollheim  , ist soeben in den erblichen Adelstand erhoben worden. Herr Fritz von Friedländcr hat seit jeher eine offene Hand ge- habt, wenn es sich um Hergabe von Geldern für Kirchenbauten handelte. Da er feit mehreren Jahren auch einen gewissen Gebnrts- fehler korrigierte, indem er zum KatholiziSmnS übertrat, so lag in der Tat kein Grund vor, ihn nicht zu adeln. Und da sagt das Zentrum innner, die Katholiken würden in Preußcn-Dentschland zurückgesetzt I Exzellenzen für Neger und Chinesen. In derDeutschen Japan-Post" lesen wir: Dem Gouverneur deS Kiautschougebietes ist für die Dauer feines AmteS und feines Aufenthaltes außerhalb Europas d'aS Prädikat Exzellenz verliehen. Dasselbe gilt von den Gouverneuren in Afrika   und der Südsee. Alle sind jetzt laut Verfügung im Reichsanzeiger" vom 13. Dezember Exzellenzen für die Neger und Chinesen; kommen sie nach Europa   zurück, ist es mit der E x z e l l e n z e r e i ans.... Zu einer Zeit, da wir fast in allen Schutzgebieten fortgesetzt Unruhen oder sonstige schwere Sorgen haben, können solche Tapezierfragen, ob und wie lange der Gouverneur Exzellenz ist und ob vielleicht im Falle der Beurlaubung auch der Stellvertreter Exzellenz sein soll, bis der andere zurück- kommt, nur lächerlich wirken." Ganz unsere Meinung I. Südwcstafrikanische Verluste. Berlin  , 23. Februar. Amtliche Meldung. Am 23. Februar 1906 an Typhus   gestorben: Im Feldlazarett Hasunr Gefreiter Georg Heinemann, geboren am 23. August 1882 zu Lohre; in der Krankensammelstelle Berseba: Militärkraukenwärter Johann Roß, geboren am 25. Januar 1883 zu Bimbach  ; am 25. Februar 1906 im Lazarett Warmbad Reiter Robert Schmidt, geboren am 6. März 1881 zu Westig und Reiter Adam Göbel, geboren am 14. April 1881 zu Alsbach  ; Reiter Karl Gerold  , geboren am 1. Juli 1882 zu Giengen  , von dem gemeldet worden war, daß er am 7. Februar 1906 im Patrouillengesecht bei Eendoorn verwundet worden sei. wird jetzt als vermißt gemeldet. Husland. Ungarn  . Verbot der Zcitungskolportage. Der Minister des Innern hat eine Verordnung erlassen, worin der Verkauf sämtlicher Zeitungen auf der Straße verboten wird.' Diese Verordnung stützt sich auf ein Gesetz vom Jahre 1848..r- Auch Zeitungskonfiskationen sind jetzt an der Tagesordnung. Am Sonntag wurden nicht weniger als sieben Budapester Tagesblätter konfisziert. Schließlich ist über das ganze Land ein Versammlungsverbot erlassen, das sich jetzt nur auf Versammlungen in öffentlichen Gebäuden. sowie auf Meetings unter steiem Hinimel bezieht, während Klub- und Kasino- Lokalitäten ausdrücklich ausgenommen sind. Die Koalition schäumt nun vor Wut, obgleich sie jetzt am eigenen Leibe nichts anderes enipfindet als was unter ihrem Regime und zwar noch in viel brutalerer Form gegen die Sozialdemokratie Anwendung fand. Frankreich  . Der hungrige Militarismus. Paris  , 26. Februar. sEig. Ber.) Die Forderungen des Militarismus sind, nach einer kurzen Pause, wieder in einer starken Aufwärtsbewegung begriffen. Im vorigen Jahre hatte der Demokrat Berteaux sogar einige Er- sparungen durchgesetzt. Die 685 Millionen, die er verlangte, blieben um 15 Millionen hinter dem Durchschnitt der 35 Jahre der dritten Republik zurück. Diese Sünde wird nun von der Parlaments- Majorität, in der wieder der patriotische Furor tobt, gründlich gut» gemacht werden. Der Bericht des radikalen Dissidenten Klotz schlägt der Kammer für 1906 ein Heeresbudget von 719 Millionen vor. Von diesen sind 39 für die Kolonialarmee und 27 füraußer- ordentliche Ausgaben" angesetzt. Aber darin sind nicht die sehr beträchtlichen Summen inbegriffen, die für die Instandsetzung der Festungen und der Feldarmee ausgegeben Iverden sollen. Diese sind gar nicht in das Budget aufgenommen. Klotz macht auch dem Parlament Eröffnungen über die Mehrkosten, die sich angeblich notwendig aus der Einführung der zweijährigen Dienst- zeit ergeben werden. In diesem Jahre sollen sie 11, im nächsten 25 Millionen betragen. Was später komme meint Klotz sei gar nicht auszudenken! Von der ganzen Steigerung des Heeres- bndgets kommt nur eine Million einem wirklich zu billigenden Zweck zugute, nämlich der Entschädigung von mittellosen Familien der Einberufenen. Aber wieviel noch über die angegebenen Summen ausgegeben werden soll, das kann man nur ungefähr daraus schließen, daß die 500 Milli onen, die Klotz im vorigen Jahre in Aussicht nahm, jetzt als zu wenig bezeichnet werden. Diese außerordentlichen Ausgaben sollen zum Teil zur Verbesserung der hygienischen Einrichtungen in der Armee, zum Bau neuer Kasernen usw. verwendet werden, hauptsächlich aber für die Grenzbefestigungen, für Belagerungsgeschütze und Munition. Im vorigen Jahre wurden die von der Kommission vorgeschlagenen Sätze von der Kammer im Einverständnis mit Berteaux vermindert, der Marokkoskandal aber hat den Patriotismus des Bourgeois- Parlaments dermaßen angefacht, daß er mit einer wahren Begeisterung die von der militaristischen Clique geforderten Summen den Steuer- zahlern aus den Taschen nehmen wird. Man kann heute sagen, daß die friedlichere Stimmung der bürgerlichen Klassen, die in den Jahren 1902 bis 1305 wenigstens eine Verlangsamung des An- Wachsens der Heeresausgaben bewirkte, auf lange Zeit unter dem einfältigsten Chauvinismus gewichen ist. Es ist die durch die deutsche Marokkopolilik aufs neue entfachte Abneigung gegen Deutsch  - land, die die Republikaner   mit leidenschaftlichem Eifer den Militarismus füttern läßt trotz seines nach wie vor offen anti- republikanischen Charakters. Bezeichnend ist der Ausspruch des Generals Langlois in seiner imrepublikanischen Temps" ver- öffentlichten Kritik der militärischen Projekte:Bergessen wir nicht, daß, um große Dinge zu verrichten, ein Mann notwendig ist!" Wenn in Frankreich   die b ü r g e r l.i ch e n Republikaner allein zu entscheiden hätten, würdeder Mann" nicht lange auf sich warten lassen._ BerkehrS-Frcnnde und-Feinde. Am Dienstag nahm die Deputiertenkammer mit 502 gegen 37 Stimmen die gesamte Vorlage über die Bewilligung von zivei provisorischen Budgctzwölfteln an und hielt, trotz der Einwendungen des Biinisterpräsideiiten Rouvier, mit 525 gegen 32 Stimmen den Beschluß auf Ermäßigung der Posttaxe aus 10 Centimes aufrecht, dessen Aufnahme in die Vorlage der Senat abgelehnt hatte. Im Senat verlas Poincars feinen Bericht über die Frage der Herabsetzung des Briefportos. Ministerpräsident Rouvier weist darauf hin, daß die Kammer die Herabsetzung mit der großen Mehrheit von 525 Stimmen beschlossen habe, und bittet, die Frage zu erörtern und darauf zur Ver- Handlung über den Entwurf betreffend die provisorischen Budget- zwölftel überzugehen, der morgen amtlich verkündet werden müsse. Die Diskussion über die Frage der Herabsetzung des Portos beginnt darauf. Der Ministerpräsident erklärt, diese Frage sei zu einer politischen geworden. Maguin protestiert dagegen und ersucht Rouvier um Zurücknahme dieser Erklärung, da es sich nicht um eine politische Frage handele. Rouvier erwidert, er könne, ohne ein Vertrauensvotum erhalten zu habe», den Senat nicht verlassen, und fragt, wer die Vorlage über die Budget»