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Nr. 236.
Der Kongres
Sonnabend, den 8. Oktober 1892.
9. Jahrg.
der marxistischen Fraktion der sival: Programms wurde febr lebhaft bistutirt; der spekulationsluftigen Leuten seine Dienste leiht. Wenn man die
toren der Partei ein, sich von heute an auf die nächste Wahl im Gerichtssaale nicht im Ramsch arbeiten und sagen: Der schlacht vorzubereiten und ohne Berzug Wahlfonds zu sammeln. Angeklagte ist ja schon dringend verdächtig, weil er ein so Ueber die Durchführung der Artikel des Lyon er Muni- schlechter Kert ist, daß er eine Spekulationsfirma aufmacht und wird Kongreß forderte die sozialistischen Gemeinderäthe auf, ihr mög- Sand aufs Herz legt, man zugestehen müssen, lichstes zu thun, um einen Artikel nach dem anderen zu ver- daß es teinen Stand giebt, der nicht in letzter Zeit wirklichen und so das Proletariat kampffähig zu erhalten; wo Vertreter auf den Spekulationsmarkt entsandt hat. welcher vom 24. bis zum 27. September in Marseille getagt nicht die nöthigen Gelder vorhanden seien, möge man den be- der Staatsanwalt hat so Und viel Mitleid mit den armen hat, ist ohne allen Zweifel der wichtigste und einflußreichste von güterten Klaffen neue Steuern auferlegen, wie die Bourgeoisie Fliegen, die ins Netz der Spinne gerathen. Nein! Wenn die all den verschiedenen sozialistischen Kongressen, die in diefem bisher alle Lasten auf das Proletariat abgewälzt habe. Jahre auf französischem Boden stattgefunden haben. Gegen Motten zum Licht hinflattern, ist es ihnen ganz recht, wenn sie 180 Delegirte, eine für franzöfifche Verhältnisse ungewöhnlich den Gegenstand sehr ernster Grörterungen. Man arbeitete zum Blajebalg macht, so ist ihm daraus doch kein besonderer Die Frage der Agitation auf dem Lande bildet sich verbrennen, und wenn einer das Feuer schürt, indem er sich große Zahl, waren zu den Verhandlungen eingetroffen; fie vertraten ein vollständiges Programm für die Landpropaganda aus, ver- Borwurf zu machen. über sechshundert Gewerkschaften, politische Studienvereine und mittelst dessen man nicht nur den ländlichen Proletarier, sondern Remissier" in seiner liebenswürdigen objektiven Weise mit Der Herr Staatsanwalt hat das Wort o weiter. Auf der Liste der Städte, aus denen Delegirte entfandt auch den Bächter und Kleinbauern an die Fahnen der Sozial-" Schlepper" überfest, während doch die bekannteren Worte waren, zählte man über 100 Namen; feine einzige größere Stadt demotratie zu fesseln hofft. fehlte. Wohl die Wehrzahl der Kongreßmitglieder gehörte " Agent" oder„ Afquifiteur" ihm auch zu Gebote standen. Nun Endlich sprach sich der Kongreß noch für die Konzen- gut: Sollten sich doch die Leute nicht schleppen lassen! einer der öffentlichen Körperschaften, der Abgeordnetenkammer, trirung der sozialistischen Schulen und für einen er gern tanzt, dem ist leicht gepfiffen! Dann tönnen sen General, Arrondiffements oder Stadträthen an. Eine allgemeinen Straferlaß für politische Vergehen aus die Tänzer doch nachher nicht tommen und das Klagehervorragende Bedeutung verlieh dem Kongresse die glänzende und lud die Organisationsfommission des 3 richer Ron- lied fingen: Rundgebung internationaler Ach, ich arme Fliege, ich bin ins Net die in der Person des Genossen Liebknecht ihren Mittel: Bresses ein, mit Rücksicht auf die im September stattfindenden gegangen! Dem Angeklagten kann aus der Thatsache, daß er die in der Person des Genossen Liebknecht ihren Mittelpunkt fand. Aus allen zivilisirten Ländern waren Begrüßunge- französischen Wahlen den internationalen Kongreß schon für die spekulirt und 20 Millionen Mark pro Monat umgesetzt hat, nie Schreiben eingetroffen; und unvergeßlich werden jebent erste Hälfte des April einzuberufen.
Solidarität,
An
Gerichts- Beitung.
Prozeß Hugo Löwy. VII.
ein Vorwurf im Gerichtssaal gemacht werden, weil sich andernwesenden jene Augenblicke bleiben, als Jules Guesde das falls der Richter auf ein gefährliches Gebiet begeben und Recht Telegramni vorlas, das die Absicht der Regierung aufündigte, mit Moral verwechseln. Aus der bloßen Thatsache, daß der den Vertreter der deutschen Sozialdemokratie wegen seiner furz Angeklagte in mehreren Fällen den Vollzug des Lieferungsver vorher abgegebenen Solidaritätserklärung mit dem französischen trages verzögert hat, kann man ihm doch noch keinen Strick Proletariat aus Frankreich auszuweisen. Der Entrüstungssturm drehen, man fann, wie gesagt, es sich nicht so bequem unter den französischen Delegirten, der dazu führte, daß man machen, wie ber Herr Staatsanwalt, sondern hat dem deutschen Genossen den Vorsitz der Verhandlungen anvertraute, ernsthaft und energisch in jedem einzelnen Falle zit und die Beifallsfalven, welche bei seinem Eintritt in den Saal prüfen, wo denn in diesem besonderen Falle eine strafbare begrüßten, spotten jeder Beschreibung. Stellte sich auch der InHandlung zu finden ist. Man hat auch juristisch zu untersuchen, halt des Telegramms als unrichtig heraus, die moralische ob das, worüber der Angeklagte verfügte, für ihn eine fremde Wirkung jener begeisterten Rundgebung verliert dadurch nichts andeutender. Zu seinem Plaidoyer nimmt zunächst das Wort: Der Andrang des Publikums zur Sigung ist ein ganz be Sache" war. Von alledem hat aber der Herr Staatsanwalt tein ihrer Bedeutung und an ihrem Werthe. Wort gesprochen. Die Jurisprudenz läßt sich doch nicht Rechtsanwalt Dr. Fr. Friedmann: Der Herr Staats- auf den Kopf stellen und man kann doch nicht sagen: Leute haben Der Bericht des Nationalrathes der Partei, in dessen Auf- anwalt hat gestern u. a. erwähnt, daß sein Standpunkt bei diesem Geld verloren, der Angeklagte ist einmal in Paris wegen abus trage die Genossen Guesde und Lafargue das Wort er- Prozeß kein leichter fei, weil er einem so energischen Angeklagten de confiance in contumaciam verurtheilt worden, also griffen, konstatirte die großen Fortschritte, welche die Arbeiterbewegung im letzten Jahre gemacht hat. Im gleichen Sinne gegenübersteht. wie er sich ausdrückte seinen drei Herren" allein der Staatsanwalt in feiner Sprechweise sagen würde ab Das Klingt ja unendlich liebenswürdig und Pfutsch mit dem Angeklagten, durch die Mitte!" äußerten sich die Delegirten der verschiedenen Provinzialstädte; fönnte bei Laienrichtern vielleicht die falsche Vorstellung er Juristen haben die juristischen Gesichtspunkte zur Erdicht geringen Antheil an den Erfolgen schrieb man dem auf wecken, als ob der Staatsanwalt mit vielen Dingen zurückwägung zu ziehen, aber auch in moralischer Beziehung kann dem Denn vorigen Kongreffe zu Lyon ausgearbeiteten Munizipal- hält, die er eigentlich noch jagen tönnte. Nicht der Stand Angelflagten aus seinen Geschäftsbedingungen feinerlei Vorwurf punkt des Staatsanwalts ist in Wahrheit in diesem Prozesse gemacht werden, denn es sind dies die Bedingungen auch der Sollte denn in dieser Be
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fehr eingehenden Diskussion über den Generalstreit, für Gachlage an fich eine schwierige ist, sondern weil auf dem An- ziehung der Staatsanwalt nicht sehen, was alle Welt sieht? Die sen sich der dem volitischen Kongresse vorangehende Gewerk geklagten von vornherein als dem bantbrüchigen Bantier aus dem Schußmannsfrau, welche spekulirt, muß die ihr zugesandten Ge schaftstongreß ausgesprochen hatte. Befürwortet wurde das schlimmen Jahre 1891 ein häßliches Odium liegt, welches der Staats- schäftsbedingungen lesen. Das Strafgesetzbuch ist durchaus Prinzip des allgemeinen Streits aller Arbeiter namentlich von anwalt noch durch allerlei Schlaglichter, die er auf das Vorleben nicht dazu da, die Dummheit und den Leichtsinn zu Es geht nicht an, daß die armen Leute" post Ferroul, Guesde und Lafargue dasselbe energisch be- stärken für angebracht hielt. Er hat dem Angeklagten in freund- festum kommen und sagen, sie hätten die Geschäftsbedingungen, fämpften. Vorläufig wurde die Grörterung Dieser Frage durch licher Weise das schöne Land Sibirien vor Augen geführt, er hat die für die Wertheidigung natürlich die ultima ratio bleiben, nicht bezug Uebergang zur zur Tagesordnung abgeschlossen. In ihm in Aussicht gestellt, daß er ihm bei einer anderen Gelegen- gelesen. Der Staatsanwalt ist auch jeden Beweis dafür schuldig auf die Feier des ersten Mai nahm heit bis nach Bosnien verfolgen werde. Die Vertheidigung ant- geblieben, daß Löwy in den Fällen, wo die Leute die Geschäftsman nach langer Debatte folgende Resolution an: In Gr- wortet auf alle diese Drohungen mit dem alten Berliner Wort: bedingungen nicht unterschrieben haben, dies auch gewußt wägung, daß die internationale Maidemonstration bezweckt, die Bange machen gilt nicht!" Einstweilen find wir hat. Die Vertheidigung behauptet im Gegentheil, daß der AnSolidarität der Arbeiter aller Länder zu bekräftigen und dieselben noch nicht in Bosnien , sondern in Deutschland , einstweilen liegt geflagte in dieser Beziehung vollständig bona fide war und an burch gemeinsames Handeln zur öffentlichen und ökonomischen noch kein belastender Schatten auf dem Borleben des Angeklagten. nehmen mußte, daß die Geschäftsbedingungen gelesen und Enteignung bet kapitalificnttäffe zu führen; in Erwägung, daß Griaunlich und befreundlich ist es, daß der Staatsanwalt gerade unterschrieben woren. Der Staatsanwalt hat sich einfach der Achtstundentag, der als hauptsächliche und allgemeine Forde den Boden, auf welchem sich die Bertheidigung bis dahin mit mit Der Bemerkung geholfen, daß Der Angeklagte rung gewählt worden ist, zugleich die wichtigste der bürgerlichen dem Staatsanwalt begegnete, jetzt plöglich fallen läßt, den die des Geschäfts war. Gesellschaft zu entreißende Reform und ein Protest gegen die Boden des einfachen Bankroits. Der Angeklagte hat unum doch nicht die Hand. Der Staatsanwalt läßt die Heberarbeit ist, deren Opfer die Proletarier zum alleinigen wunden zugegeben, daß seine Buchführung nicht ordentlich war; Thatsache, daß viele Geschäfte ohne jede Mitwirkung des Rugen der Schmarotzerklasse sind, und ebenfalls das Mittel er hat sich damit entschuldigt, daß er mit Arbeiten so überhäuft Angeklagten in den Filialen abgemacht worden sind und bildet, den noch unwissenden Massen zu zeigen, daß sie nichts von war, daß er sich bezüglich der Buchführung auf sein Personal ver- daß viele Briefe von fremden Personen und nicht vom den öffentlichen Gewalten zu erwarten haben, solange dieselben lassen mußte. Gerade der Kronzeuge des Herrn Staatsanwalts, der Angeklagten gefchrieben und unterschrieben sind, einfach in die in den Händen ihrer ökonomischen Ausbeuter sind, beschließt der sittlich so ungeheuer entrüftete Zeuge Jahn hat hier ausgesagt, daß der Versenkung fallen. Hugo Löwy, der Jude wird verbrannt! Mit sebute Nationalkongreß der Arbeiterpartei, daß die Arbeit am Angeklagte dem Personal eine Champagnerbowle versprochen feinem Werte hat der Staatsanwalt die Behauptung zu be 1. Mai überall eingestellt werden soll, und daß die habe, wenn die Bücher à jour gebracht würden. Den Vorwurf gründen versucht, daß der Angeklagte der Räuberhauptmann ist, Fabriken, Gruben und Werkstätten, wo die Arbeiter Bere des übermäßigen Aufwandes hat der Staatsanwalt selbst fallen ber seine athanasischen Räuber um sich versammelte und mögen für ihren Herrn und nur Glend für sich und ihre gelassen und hat dem Angeklagten in gefährlicher Liebenswürdig mit ihnen berathen hat, wie und 100 eine Fliege Familien schaffen, leerstehen sollen; daß die Arbeiter feit timeo Danaos et dona ferentes das Kompliment ge- gefangen werden fann. ist nicht wahr, daß übrigen nach den örtlichen Verhältnissen und unter der Form, macht, daß er ein eminent fleißiger, energischer, nüchternet Mann der Angeklagte durch die Geschäftsbedingungen, auf Grund deren die ihnen die beste dünkt, zu manifestiren haben, sei es, daß fie fei. Und nun kommt der Staatsanwalt mit dem Antrag, die die Kommanditgesellschaft Hugo Löwy ihre Geschäfte gemacht thre Stimme abgeben wie in Paris , wo sie offen für die Bankrottfrage dem Schwurgericht zu überweisen. Die Ver- hat, inhonest gehandelt hat, es ist nicht wahr, daß der Angeklagte Standidaten ihrer Klasse eintreten können; sei es, daß sie von theidigung sieht dazu keinen Grund ein, sie hält es für ein gutes die ganze Sache von langer Hand vorbereitet hat. Jeder Jurist ihrem Recht ans Leben Gebrauch machen; sei es, daß Recht des Angeklagten, daß dieser Gerichtshof die Bankrottfrage muß überall, wo er den Dingen hier auf den Grund geht, zu sie zur Entscheidung bringt und bei der dem Angeklagten dafür einer Freisprechung kommen, ganz gleichgiltig, ob die vox populi Der Gemeindegewalt feiern; sei es, daß sie durch neue zuzudiktirenden Strafe an die gehumonatige Untersuchungs- darüber murrt oder nicht. Zivilrechtlich mag der Angeklagte an die herrschenden Bourgeois gerichtete Aufforderungen haft des Angeklagten zu denken. Im übrigen hat die Ver- vielleicht herangezogen werden können, nicht aber strafdie Böswilligkeit und die Ohnmacht derselben farlegen; theidigung den Antrag zu stellen, den Angeklagten in allen rechtlich. Aus dem Geschäfts- und Lombardverkehr der der Rongres will feine Art der Betheiligung am ersten Mai übrigen Fällen freizusprechen. Der Staatsanwalt hat lediglich Kommandit Gesellschaft abfolut Hugo Löwn läßt sich ausschließen; er läßt alle zu und verlangt vom französischen mit moralischen und ethischen Aussprüchen gekämpft und da nichts für eine mala fides des Angeklagten selbst folgern. Im Proletariat nur, es möge an jenem Tage aufrecht dastehen und zwischen einige juristische Aussprüche nach Vulpian geftrent, aber Anwaltsverein haben sich die tüchtigsten Juristen darüber herumrufen: Es leben die acht Stunden! Gs lebe die Arbeiter- Inter - teinerlei juristische Ausführungen gemacht. Man muß, wenn gestritten, ob ein Banfier lombardirte Effekten weiter begeben gelehrte Nichter zu urtheilen haben, zunächst fortlassen alle die- darf oder nicht. Die Gegensätze plasten sehr scharf auf einfolgenden Punkt der Tagesordnung, den jenigen Dinge, welche auf dem Gebiete der Moral liegen oder die ander darüber war man aber doch einig, daß zur Zeit die Büricher Kongreß, einigte man sich auf folgende Re- mehr oder weniger doch nur zum Fenster hinausgesprochen werden große weite Geschäfts- und Börsenwelt anderer Meinung ist, Jolution hin:" Ju Erwägung, daß der Achtstundentag auf sollen. Der Staatsanwalt hat gestern das schöne Wort ge- als die Juristen, welche diese Weiterbegebung negiren, und daß dem Programme der sozialistischen Parteien der zwei Welten braucht, der Angeklagte sei von der Börse ausgespien" und weite Streise der Meinung sind, daß andernfalls das gesammte leht, und daß seine Verwirklichung auf dem internationalen er hat hinzu gefeht, alles was ich sage, ist nicht gegen das Bankgeschäft lahm gelegt und nur noch die Reichsbank im Stande Züricher Kongreß studirt werden wird; in Erwägung, daß die Inftitut gerichtet, welches der reelle Kaufmann Börje" nennt. sein würde, Darlehne zu gewähren. Der Vertheidiger geht Gewerkschaften( Trades- Unions) Großbritanniens und Irlands Es ist sehr leicht, so zu operiren, daß man in einem konkreten dann zur juristischen Erörterung der Frage über, ob das, worüber nach ihrer Theilnahme an dem Brüsseler Kongresse den inter - Falle einem Angeklagten scharf auf den Leib rückt und dann der Angeklagte verfügte, für ihn eine fremde Sache war. Er national abgeschlossenen Vertrag zerreißen, indem sie zu London binzufügt: Damit will ich aber dem gesammten Stande, dem bedauert, daß sich der Staatsanwalt dieser schwierigen juristischen einen internationalen Kongreß im Gegensatz zu dem Züricher der Angeklagte angehört, nichts zu Leide thun! In Bezug auf Frage einfach entzogen hat und sucht, gestützt auf Erkenntnisse organisiren; in Erwägung, daß die Bewegung für den gesetz- feine Geschäftsbedingungen, nach welchen der Angeklagte gehandelt des Reichsgerichts und Aussprüche hervorragender Juristen nachlichen Achtstundentag aus dem internationalen Pariser hat, ist der Angeklagte von den Stockschößen der Börse nicht abzuweisen, daß derartige Effekten, die mit den eigenen Beständen Kongreffe hervorgegangen ist, und daß die Trades- Unions zuschütteln. wenn Der Staatsanwalt fommit und des Bankiers vermischt sind, für denselben teine fremde" Sache des Druckes Der sozialistischen fagt: in abstracto find solche Geschäftsbedingungen hals- sind. Die Juristen streiten sich darüber, ob es dereinst einmal Bewegung angenommen haben; in Erwägung, daß die inter- abschneiderische, so antworte ich: Tas sagen Sie viel durch Gesetz eine fremde Sache werden könnte, darüber aber, mationale fozialistische Partei nicht dulden kann, daß sich die leicht mit Fug und Recht, Denn Sie urtheilen daß es bis heute nicht Gesez war, bestehe bei Juristen nicht der grünen Tisch aus! Die Praxis und die Börse geringste Zweifel. fchränke, wie es die Mehrheit der Gewerkschaftler zu Glasgow aber wird darüber den Kopf schütteln, denn sie weiß, daß es Rechtsanwalt Dr. Friedmann bedauerte in Fortsetzung wünscht, beschließt der zehnte Nationaltongreß der französischen ohne diese Bedingungen nicht geht. Der Staatsanwalt be- feines Plaidoyers, daß auch in der Frage des Betruges der Arbeiterpartei, per fich aus den Vertretern von 622 Ge- schränkt sich, wie gesagt, in juristischer Beziehung auf den Sah Staatsanwalt jebe juristische Unterlage schuldig geblieben sei, daß werkschaften und sozialistischen Gruppen zusammenscht, an dem von Vulpian: Honeste vivere, neminem laedere, suum er in dieser Beziehung absolut nicht mit Thatsachen operit, Londoner Kongreß nicht theilzunehmen; tadelt die antifozialistische cuique tribuere", wobei er das suum cuique mehr in dem sondern mit dunklen, in Grau und Grau und in Sepia gemalten Glasgower Mehrheit, weil sie durch die Organisation des Londoner Sinne des altpreußischen Wahrspruchs betrachtet hat. Bulpian Bildern. In längerer diesbezüglicher juristischer Ausführung Rongreſſes versucht hat, die Arbeiterpartei zu spalten, und läd fagt aber an einer anderen Stelle auch:„ Qui jure suo utitur, fommt der Vertheidiger zu der Ueberzeugung, daß auch kein Die Trades: Unions ein, sich wieder an die internationale neminem laedet", zu Deutsch : Wer sein gutes Recht wahr Fall des Betruges juristisch konstruirt werden fann. Arbeiterbewegung anzuschließen und sich auf dem Züricher Kongreß nimmt, verletzt Niemand. Wenn der Angeklagte fein gutes Auch ein dolus eventualis fiege nicht vor. Der An Recht, seine Geschäftsbedingungen, gebraucht, so begeht er damit geklagte habe den Ausbruch des Konkurses absolut nicht Es handelte sich weiterhin um die Taktik der Partei bei nicht eine strafbare Handlung. Es giebt nicht zweierlei Recht, voraussehen können, er durfte der Meinung sein, daß den im nächsten Jahre stattfindenden legislativen a blen; in eins zugeschnitten für den Börsenverkehr und eins zugeschnitten er ein vermögender Mann sei, denn die Beweisaufnahme hat dieser Frage beschloß der Kongreß: 1. Treu ihrer Holle als gi für den Staatsanwalt. Es giebt nur ein Recht, und diejenigen, abstrakt ergeben, daß der Angeklagte zu damaliger Zeit nichts tatorin und Erzieherin der proletarischen Massen, soll die Partei die„ zu dumm" sind und die der Staatsanwalt schüßen will, weniger, als infuffizient war wenigstens nicht nach seinen im nächsten Jahre den Kampf in allen Wahlkreisen auf- tönnen daran nicht rütteln. Wir stehen doch hier im Gerichts- Augen und seinen Berechnungen, denn seine Tagen waren natürnehmen, wo sie Gruppen oder Anhänger zählt. 2. Im Falle, faale nicht de lege ferenda, sondern de lege lata, wir müssen lich ganz andere als die nachträglichen Tagen des Konkursdaß sich an einzelnen Orten Koalitionen aufdrängen, find die doch damit operiren, was Gesetz ist und nicht mit dem, was massen- Verwalters. Daraus, daß der Angeklagte im gegebenen Kandidaten der Partei auf dem Boden des Klaffenkampfes zu bleiben Gesetz vielleicht einmal werden soll und wie sich der Zukunfts- Augenblick nicht Raffa genug zu feiner Verfügung gehalten, einen unmöglich und das allgemeine Parteiprogramm aufrecht zu erhalten. 3. Gs bantier fin de siècle darstellen sollte. Es ist sehr bequem, wenn den könne ſteht den Gruppen immer frei, diesem Programın solche örtliche Herren Spekulanten etwas schief geht, den Bantier als Prügelknaben struiren. Der Zeuge Schönlant habe den Angeklagten der Unvorsichtigkeit gewarnt, oder gewerbliche Forderungen beizufügen, die für nöthig erachtet vorzuholen. Ein solcher ist er auf alle Fälle immer: will er von den vor werden, unter der Voraussetzung, daß diese Beifügungen unter Kunden Geld haben, so ist niemand zu Hause, erfüllt er aber Immobilien festzulegen und ihm gerathen, möglichst viel feinen Umständen im Witerspruch mit dem Ziel der Partei und nicht prompt feinen Lieferungsvertrag, so tommt der Staats Geld flüssig zu behalten. Dafür, daß der Angeklagte unvorsichtig ihrer Zaktik stehen. Der Kongreß läd außerdem die raanisa- lanwalt und steckt ihn als Betrüger ein. Wir dürfen doch hier genug war, diefem Rathe nicht zu folgen, sondern zu viel Geld
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