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Säusern und Bergwerren fefizulegen, habe der Angeklagte in set flügellahm" gewesen, als er in Haft genommen weichende Nichtung in dem Sandelsgewerbe, die darauf ausgeht, zehnmonatiger Untersuchungshaft gebüßt. Aber gerade die Fest- wurde. Kunststück! Als об dies nicht jedem in die etwas dehnbaren handelsgeseßlichen Bestimmungen dazu zu sch legung der Gelder beweist auch, welche hohe Meinung der An- solcher Situation passiren würde! Was aus dem Vorfeben benutzen, um ein System herzustellen, dem Bankier zu einer prirei getlagte zu jener Zeit von seiner finanziellen Situation hatte. gegen den Angeklagten erbracht werden sollte, ist als Seifenblase vilegirten Sonderstellung zu verhelfen, nach welcher derselbe nur Dém Angeklagten fann doch nicht zum Vorwurfe zerplatzt! War Löwy wirklich der Mann, als der er hier ge- Rechte und keine Pflichten hätte, was auf den Gimpelfang und s machen, daß er die Katastrophen von Hirschfeld ut. Wolff schildert wird, dann hätte er möglichst viel zu sich gesteckt und die Aussaugung Unverständiger hinauslaufen würde. und Friedländer u. Sommerfeld nicht vorgeahnt hat. Und wäre weggegangen. Er hat ganz recht, wenn er behauptet, daß, Rechtsanwalt Dr. Friedmann erwidert in längerer Rede. wenn man bedenkt, daß, wie die Beweisaufnahme ergeben hat, wenn ihn Herr Wolff nicht verhaftet hätte, es besser für alle Er halte sein Amt für genau so vornehm, wie der Staatsanwaltet Der Angeklagte zu jener fritischen Zeit noch 300 000 m. baar aus- feine Kunden gewesen wäre. Die Vertheidigung steht auf dem das feinige und gebe diesem darin durchaus nicht nach. Er 309 zahlte, 300 000 m. Wechsel in seinem Portefeuille hatte über Standpunkt: Nicht mangelnder dolus liegt vor, auch nicht bleibe bei der Behauptung, daß der Staatsanwalt nirgends den band Hypotheken, Häuser und 50 Kure der Grube Deutschland" ver- dolus eventualis, vielmehr ist dem Angeklagten absolute bona juristischen Boden betreten habe und daß Bosnien und Sibirien fügte, so wird man zugestehen müssen, daß der Angeklagte fides nachgewiefen; hätte er sie nicht gehabt, dann fäße der Mann den gelehrten Richter am Ende doch nur wenig interessiren vielleicht an eine vorübergehende Zahlungsstodung, feineswegs mit der vom Staatsanwalt gerühmten Intelligenz nicht hier, dann fönnen, vielmehr nur die Jurisprudenz. Er seinerseits hahe nur aber an eine Insuffizienz zu glauben berechtigt war. Wer ultimo wäre er längst über alle Berge. von juristischen Dingen gesprochen und das sei doch wohl nie Oftober noch 30 000 M. an Differenzen auszahlte, der hatte keine Der Vertheidiger betrachtet sodann eingehend das Juristische mals Kopffechterei. Das Amt des Staatsanwalts mag ein vor schlechte Meinung von seiner Zahlungsfähigkeit! Der Herr Maffen- und Thatsächliche jedes einzelnen Falles, um überall die Be- nehmes sein, daß es aber immer von absolutem Erfolge gekrönt verwalter war Ehrenmann genug, nach Benehmen mit dem An- hauptung aufzustellen, daß weder Unterschlagung, noch Untreue, fei, werde wohl niemand behaupten. Wenn daher der Staatss geklagten zuzugeben, daß aus dem Haben desselben manches noch Betrug vorliegt, sondern nur einfacher Bankrott. Er er anwalt erklärt, daß er den Angeklagten ins Zuchthaus bringen hinwegjonglirt ist, was zu jener Zeit für den Angeklagten örterte auch zugleich die Frage, inwieweit, wenn man einmal will, so sei ihm das zu glauben, daß es ihm einen großen realen Werth hatte, wenn es auch jeht für den das Vorliegen eines Betruges annehmen wollte, irgendwie eine gelingen wird, sei aber nicht zu glauben. Festzu Konkursmassen- Verwalter teinen Werth hat. Daß der An- Mitwisserschaft oder Mittyäterschäft des Angeklagten anzurechnen sei. nageln sei immer wieder, daß die Anklagebehörde, nachdem ihr geklagte, während man hier auf ihn lauert, ob es nicht gelinge, R.-A. Dr. Friedmann schließt sein fast stündiges Plaidoyer mit alle mit Herrn v. Arnauld vorgenommenen Transaktionen daß er seinem Wolfe verfallen könnte, ruhig in Waldenburg fizt dem Ausdrucke der Zuversicht, daß der Gerichtshof den Angeklagten seit Monaten bekannt waren, bis gestern Mittag und mit den Beauftragten des Fürsten Pleß über die Trans - nur wegen einfachen Bankerotts verurtheilen werde. fein Wort von der Meinung verlautbart hatte, daß ferirung eines Bergiverts fonferirt, beweist doch wahrhaftig nichts Der letzte Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Rich. Goldstein es sich hier um betrüglichen Vankrutt handele. von einem schlechten Gewissen. Es ist ferner unerwiesen und erklärt, daß er sich auf nur wenige Bemerkungen beschränken halte es um auf den vorgelesenen Satz des Staatsanwalts zu deshalb für diesen Prozeß unwahr, daß der Angeklagte jemals wolle, um den Eindrück des vorzüglichen Plaidoyers seines antworten, für einen Abweg der Rechtspflege, wenn man einen Schwierigkeiten mit der Behörde in Bosnien wegen einer Kollegen nicht zu stören. Er weist besonders darauf hin, daß Ginzelnen bluten lassen will für das, was eine ganze Gruppe Militärlieferung gehabt oder daß er in Wien irgend etwas nirgends in den zur Antlage gestellten Fällen eine Depotnahme auf dem Boden des Rechts und Gesetzes gethan hat und noch Strafbares begangen hat. Wo hat denn der Staatsanwalt vorliegt. Die Fälle, in denen der Staatsanwalt selbst die Frei- thut. Alle Börsenenqueten werden daran nichts ändern. die Unterlage für seine Behauptung, der Angeklagte habe in fprechung beantragte, lägen juristisch genau so, wie die übrigen. Nachdem der Angeklagte nochmals seine Unschuld betheuert, Wien abgewirthschaftet"? Und nun fommt der Staatsanwalt Die vom Staatsanwalt beantragte Strafe halte er für ganz zieht sich der Gerichtshof um 4 Uhr zur Berathung zurück. in der allerletzten Stunde mit einem Telegrammi des Konsulats exorbitant. Nach etwa einer halben Stunde erscheint der Gerichtshof in Paris , wonach der Angeklagte dort in contumaciam zu G3 folgt eine längere Replit des Staatsanwalts. wieder und der Vorsitzende verkündet zunächst den Beschluß des zwei Jahren Gefängniß verurtheilt worden ist. Jeder Jurist Derselbe verwahrt sich gegen den Vorwurf, daß er die einzelnen Gerichts dahin, daß der Gerichtshof den Antrag des Staats weiß doch aber, welcher Art dieses Kontumacial- Erkenntniß ist Fälle nicht genügend begründet habe. Er habe einem rechtsanwalts, sich in Sachen des Bankerotts für unzuständig zu er und daß dasselbe in demselben Augenblicke außer Kraft gelehrten Richterfollegium gegenüber vollständig genügend seinen flären, ablehne, da der Angeklagte nach Ansicht des tritt, venn der Angeklagte nach Paris tommt und Standpunkt angezeigt. Er treibe feine persönliche Klopffechterei, Gerichtshofes nicht hinreichend verdächtig erscheint, zum Nach sagt:" Guten Morgen, mein Name ist Löwn!" Mit derartigen dazu sei ihm sein Amt viel zu wichtig und viel zu vornehm. Er theile der Gläubiger Vermögensstücke, insonderheit 94 000 m. blaffen Schatten, die der Staatsanwalt auf das Vorleben des An- lasse sich auch nicht über den Löffel barbieren und wisse ganz beiseite geschafft zu haben. Auch sonst hält der Gerichtshof die geklagten werfen will, läßt sich doch ernsthaft absolut nicht ope- genau die unfehlbare Folge einer Aburtheilung des einfachen Kriterien des betrüglichen Bankerotts nicht für vorliegend. riren. Auch nicht mit den großen Wahrnehmungen, die der Bankerotts wäre, daß ihm die Möglichkeit genommen Kriminalfommissarius Wolff bei Gelegenheit der Verhaftung des wäre, Der Gerichtshof zieht sich dann zur Berathung über die ihn wegen betrügerischen Bankerotts dahin 81! Angeklagten gemacht hat. Es ist eine gefährliche Operation, wenn bringen, wohin er gehört: ins Zuchthaus. sonstigen Schuldfragen abermals zurück. Er habe an dieser Herr zugiebt, daß er schon seit 88 auf den Angeklagten ge- feinen Strafanträgen nichts zu ändern. Er sei gewöhnt, gerade Die Verkündigung des Urtheils erfolgte um 10%/ 4 Uhr. Der lauert hat. Gewiß: der Wolff hatte eine Löwy- Jagd vor und weil er von dem Eindruck staatsanwaltlicher Worte überzeugt Angeflagte wurde wegen einfachen Bankrotts, Befrugs in 2 Fällen es ist flar erwiesen, daß der Angeklagte, trotzdem er die bösen sei, nicht eine Silbe mehr zu sagen, als er kraft seines Amtes und Unterschlagung in 5 Fällen, sowie des Steuervergehens zu Pläne des Kriminalfommiffars Wolff tannte, während des fagen muß. Der vorliegende Fall sei typisch. Der Staatsanwalt 2 Jahren 6 Monaten Gefängniß verurtheilt, unter Ani ganzen 25. November vor aller Augen in seinem Geschäfts- verliest einige schriftlich von ihm sirirte Worte etwa folgenden rechnung von 6 Monaten, ferner zu 2000 M. Geldbuße und wegen auf Totale sich aufhielt. Herr Wolff meint, der Angeklagte Inhalts: Der Angeklagte sei typisch verantwortlich für eine ab- des Steuervergehens zu 576 M. Geldbuße.
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